www.lohnabrechnung-software.com Open in urlscan Pro
34.234.52.18  Public Scan

Submitted URL: https://lohnabrechnung-software.com/
Effective URL: https://www.lohnabrechnung-software.com/
Submission: On July 16 via automatic, source certstream-suspicious — Scanned from US

Form analysis 0 forms found in the DOM

Text Content

Lohnabrechnung
Arbeitszeit und -modelle
AltersteilzeitArbeitszeiterfassungArbeitszeitmodelleGeringfügige
BeschäftigungGleitzeitGleitzoneKurzfristige
BeschäftigungZeiterfassungssystemTeilzeitTeilzeitrechnerÜberstunden &
MehrarbeitVertrauensarbeitszeitZeitarbeit
Entgeltabrechnung
A – K

Abrechnung von
MinijobsArbeitslosenversicherungArbeitsunfallArbeitsunfähigkeitsbescheinigungBetriebsrenteEinkommensteuer
und
LohnsteuerELStAMEntgeltfortzahlungsgesetzEntgeltumwandlungFeiertagszuschlagGehaltserhöhungGratifikationKirchensteuerKrankmeldung
L – N

Lohn- und GehaltsabrechnungLohnabrechnung auslagernLohnabrechnung
erstellenLohnabrechnungs-MusterLohnartenLohnbuchhaltungLohnfortzahlungLohnnebenkostenLohnsteueranmeldungLohnsteuerbescheidLohnsteuerbescheinigungLohnsteuerjahresausgleichLohnsteuer-RechnerNachtzuschlag
O – Z
PflegeversicherungProgressionsvorbehaltSolidaritätszuschlagSozialversicherungsbeiträgeSteuerfreibetragSteuerklassenStundenlohnStundenlohn-RechnerVerpflegungsmehraufwandWerbungskostenWiedereingliederung
Rechtliches
A – K

Abmahnung im
ArbeitsrechtArbeitsschutzArbeitsschutzgesetzArbeitszeitgesetzAufhebungsvertragBefristeter
ArbeitsvertragBeitragsbemessungsgrenzeGesetzlicher
MindestlohnGrundfreibetragKinderfreibetragKündigungKündigungsfrist
L – Z

LohnpfändungMinijobber
anmeldenMutterschutzgesetzPausenregelungTarifvertragUnbefristeter Arbeitsvertrag
Software
LohnabrechnungsprogrammLohnabrechnung online mit Software erstellen




LOHNABRECHNUNG
INFOS FÜR UNTERNEHMER

Lexware

Kategorie

This is some text inside of a div block.
Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 11.03.2024
Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem
Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir
auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter
(m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und
beinhaltet keinerlei Wertung.
Beachten Sie: Bis zum 31.12.2020 gelten die gesenkten USt.- bzw. MwSt.-Sätze von
16 % und 5 %.


Vereinfacht gesagt ist die Lohnabrechnung der Nachweis von dem Arbeitgeber oder
dee Arbeitgeberin darüber, was Mitarbeitende für ihre Arbeit bzw. erbrachte
Leistung innerhalb eines bestimmten Zeitraums verdient haben. Doch obwohl die
Gehaltsabrechnung simpel erscheint, steckt jeden Monat einiges an Vorarbeit
dahinter und sollte von Ihnen als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin mit absoluter
Sorgfalt erstellt werden.

Die meisten Unternehmen greifen auf ein Lohnprogramm zurück, um die
Lohnabrechnung zu erstellen. Der Grund: Dank Schnittstellen zu den
Sozialversicherungsträgern oder dem Finanzamt kann die Lohnsoftware zum Beispiel
zeitintensive Prozesse verkürzen und mögliche Fehler vermeiden. Wer intern nicht
das nötige kaufmännische Know-how besitzt, kann die Lohnabrechnung auch an ein
Lohnbüro oder einen Steuerberater auslagern.



Definition


WAS IST EINE LOHNABRECHNUNG BZW. GEHALTSABRECHNUNG?

Die Lohnabrechnung, auch Gehaltsabrechnung, Entgeltabrechnung,
Personalabrechnung oder Verdienstabrechnung genannt, dokumentiert die
Zusammensetzung des Lohns bzw. des Gehalts eines Mitarbeiters oder einer
Mitarbeiterin für einen bestimmten Zeitraum – in der Regel für einen Monat.

Die Lohnabrechnung enthält zum Beispiel Informationen über die steuerlichen
Abzüge, Zulagen oder Zuschläge sowie das Nettogehalt.

Strenge Regeln, wie eine Gehaltsabrechnung auszusehen hat und welche Angaben wo
stehen müssen, gibt es nicht. Der Arbeitgeber muss jedoch darauf achten, dass
alle Abzüge vom Bruttogehalt korrekt sind und Angestellte transparent
nachvollziehen können, wie sich ihr Nettolohn zusammensetzt. Wenn Sie die Abzüge
vom Bruttogehalt genau ausrechnen möchten, nutzen Sie einfach unseren
Brutto-Netto-Rechner.

Für die Mitarbeitende ist die Lohnbescheinigung wichtig, da sie diese unter
anderem für die Einkommensteuererklärung benötigen. Auch bei der Kreditvergabe
oder der Wohnungssuche kommt man ohne einen entsprechenden Liquiditätsnachweis
nicht sonderlich weit.



WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN LOHN UND GEHALT?


Die Begriffe Lohn und Gehalt werden oft synonym verwendet. Dabei gibt es jedoch
entscheidende Unterschiede:


 * Lohn ist die Bezahlung für Beschäftigte, deren Leistung entweder nach
   tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden oder anhand produzierter Stückzahlen
   abgerechnet wird. Unterschieden wird zwischen Akkordlohn, Stundenlohn und
   Stücklohn.
   
 * Gehalt ist eine fest vereinbarte, regelmäßig wiederkehrende Bezahlung für
   Angestellte. Das Grundgehalt bleibt jeden Monat gleich.
   

Lohn und Gehalt unterscheiden sich also nicht nur in der Art der Beschäftigung,
sondern auch im jeweiligen Arbeitsumfang.



WARUM BIST DU HIER?

 * Ich informiere mich für meine Selbstständigkeit
 * Ich informiere mich für meine Unternehmensgründung
 * Ich informiere mich für meinen Job
 * Ich lerne für eine Prüfung/fürs Studium


DU BIST SELBSTSTÄNDIG. WIE VIELE MITARBEITER:INNEN HAST DU?

 * Keine, ich bin alleine
 * 1-9
 * 10-49
 * 50+


DU BIST ANGESTELLTE:R. WIE VIELE MITARBEITER:INNEN HAT DAS UNTERNEHMEN, IN DEM
DU ARBEITEST?

 * Keine, ich bin alleine.
 * 1-9
 * 10-49
 * 50+


DU HAST VOR ZU GRÜNDEN. IN WELCHER PHASE BEFINDEST DU DICH AKTUELL?

 * Ich habe bereits eine Geschäftsidee, bin aber noch in der Planungsphase
 * Ich stehe kurz vor der Gründung
 * Ich habe noch keine Idee und informiere mich nur




Info


STUNDENLOHNRECHNER: SCHNELLE UND EINFACHE BERECHNUNG DES STUNDENLOHNS

Mit dem Stundenlohnrechner von Lexware wissen Sie schnell und unkompliziert, wie
hoch Ihr eigener Stundenlohn bei Ihrem Einkommen ist, oder können die
Bruttogehälter Ihrer Mitarbeiter mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergleichen.
Probieren Sie es gleich aus, hier geht es zum Stundenlohnrechner!



IST DAS ERSTELLEN VON LOHNABRECHNUNGEN FÜR ARBEITGEBER PFLICHT?


Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass eine Gehaltsabrechnung in Papierform
generell Pflicht für Arbeitgeber ist. In § 108 Gewerbeordnung heißt es:

„Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in
Textform zu erteilen. (…) Die Verpflichtung zur Abrechnung entfällt, wenn sich
die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert
haben.“



Info


AUCH BEI GEÄNDERTEN ABZÜGEN NEUE LOHNABRECHNUNG ZWINGEND

Der Begriff „Angaben“ umfasst nicht nur die Lohnbestandteile, die Sie
vertraglich mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin vereinbart haben. Es
geht auch um die Abzüge, die den Arbeitnehmer betreffen. Ändert sich zum
Beispiel der Beitragssatz der Krankenkasse, müssen Sie in dem entsprechenden
Monat eine neue Abrechnung erstellen und dem betreffenden Arbeitnehmer
aushändigen.


Tatsächlich ist es so, dass fast jeder Mitarbeiter eine monatliche Abrechnung
erwartet. Denn im Grunde ist es absolut unüblich, keine monatliche
Gehaltsabrechnung zu verschicken, selbst wenn sie rein gesetzlich keine Pflicht
ist. Damit es nicht zu Missverständnissen und Unmut innerhalb der Belegschaft
kommt, empfehlen wir, eine der beiden folgenden Vorgehensweisen zu wählen:


 * Keine monatliche Abrechnung:
   Erläutern Sie von Beginn an, dass die Auszahlung Monat für Monat unverändert
   bleibt und deshalb nicht monatlich eine Abrechnung ausgehändigt wird.
   Vereinbaren Sie zum Beispiel, dass immer zu Beginn eines Jahres eine
   Abrechnung erstellt wird. In der Folge erhält der Arbeitnehmer nur dann eine
   Abrechnung, wenn zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ausgezahlt wird
   oder sich weitere relevante Angaben ändern.
   
 * Grundsätzlich jeden Monat abrechnen:
   Kommunizieren Sie an Ihre Mitarbeitenden, dass ihnen grundsätzlich jeden
   Monat eine Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung zur Verfügung gestellt wird. Mit
   einer modernen Lohnabrechnungssoftware können die Unterlagen automatisch an
   die hinterlegte E-Mail-Adresse des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin
   geschickt werden. Das spart Zeit, Porto, Papier und Rückfragen.
   


WANN SIND DIE LOHN- UND GEHALTSABRECHNUNGEN FÄLLIG?


In den meisten Firmen wird den Mitarbeitenden die Lohn- oder
Gehaltsbescheinigung entweder wenige Tage vor oder nach der Überweisung des
Arbeitsentgelts ausgehändigt oder zugeschickt. Eine gesetzliche Frist, die
besagt, dass die Abrechnung zur Fälligkeit des Lohns auszuhändigen ist, gibt es
jedoch nicht. Schließlich muss der Arbeitgeber keine Lohn- oder
Gehaltsbescheinigung ausstellen, wenn sich bestimmte Werte seit der letzten
Abrechnung nicht verändert haben.



LOHNABRECHNUNG: AUCH FÜR MITARBEITENDE AUF STUNDENBASIS PFLICHT


Die Pflicht für Arbeitgeber, eine Lohnabrechnung zu erstellen, greift auch bei
geringfügig Beschäftigten, wie zum Beispiel Minijobber, und anderen
Arbeitsverhältnissen auf Stundenlohnbasis. Werden Mitarbeitende pro Stunde
bezahlt, ergeben sich daraus in der Regel jeden Monat andere Angaben und Werte.
In diesem Fall müssen Sie jedes Mal eine eigene und damit neue Lohnabrechnung
erstellen.



AUFBAU VON LOHN- UND GEHALTSABRECHNUNGEN


Am 01. Juli 2013 trat die Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) in Kraft.
Seitdem müssen Sie sich als Arbeitgeber bei der Erstellung einer Lohn- und
Gehaltsbescheinigung an eine gewisse inhaltliche Gestaltung und einen
vorgeschriebenen Aufbau halten. Die Angaben werden unterteilt in zwei Gruppen:
Angaben zur Person und dem Unternehmen sowie Bezüge und Abzüge.
‍
Folgende Bestandteile müssen in einer Lohnabrechnung enthalten sein:

‍Kopfteil


 * Name und Anschrift des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin
   
 * Name, Anschrift und Geburtsdatum des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin
   
 * Sozialversicherungsnummer
   
 * Beschäftigungsbeginn bzw. Beschäftigungsende
   
 * Abrechnungszeitraum
   
 * Steuerdaten des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin
   
 * Sozialversicherungsdaten des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin
   
 * Urlaubsdaten sowie weitere Vertrags- und persönliche Daten des Arbeitnehmers
   oder der Arbeitnehmerin
   ‍
   

Hauptteil:


 * Bruttolohn / Bruttogehalt
   
 * Sachbezüge, geldwerte Vorteile, persönliche Abzüge, Aufwandsentschädigungen
   
 * Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
   
 * Steuerabzüge und Freibeträge
   
 * Sozialversicherungsbeiträge Angestellter
   
 * Auszahlungsbetrag
   ‍
   

Schlussteil:


 * Summe Arbeitgeber
   
 * Kontoverbindung Arbeitnehmer
   ‍
   

Oftmals findet sich im Schlussteil noch ein Hinweis darüber, dass die Lohn- oder
Gehaltsbescheinigung nach den Vorgaben aus § 108 Absatz 3 Satz 1 der
Entgeltbescheinigungsverordnung erstellt worden ist.



Tipp


MUSTER-LOHNABRECHNUNG

Ein Muster für eine korrekte Lohnabrechnung finden Sie hier.


Buchhaltung einfach sicher
Hilfreiches Wissen zu den Themen Buchhaltung, BWL, Steuern und Finanzen


Als selbstständige Unternehmerin oder selbstständiger Unternehmer müssen Sie
sich stets mit verschiedensten Themen auseinandersetzen, um Ihren
Geschäftserfolg auch langfristig zu sichern. Erfahren Sie hier alles rund um die
Themen Buchhaltung, BWL, Steuern und Finanzen.

mehr erfahren


PFLICHTANGABEN AUF DER LOHNABRECHNUNG


Auch hier kommt noch einmal § 108 der Gewerbeordnung ins Spiel. Unter Punkt 1
steht:
‍
‍„Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und
Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Hinsichtlich der Zusammensetzung
sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige
Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse
erforderlich.“

‍Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen haben die Pflicht, die Gehaltsabrechnung so zu
erstellen, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin sie nachvollziehen und
verstehen kann. Daher müssen folgende Pflichtangaben auf jeden Fall enthalten
sein:


 * Abrechnungszeitraum
   
 * Name und Anschrift des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin
   
 * Anzahl der Kinder, die steuerlich berücksichtigt werden müssen
   
 * Steuerklasse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin
   
 * Konfession
   
 * Zu berücksichtigende Freibeträge
   
 * Höhe des Bruttolohns
   
 * Falls Zulagen für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit gezahlt werden, deren
   Art und Höhe
   
 * Art und Höhe weiterer Zulagen oder Abschlagszahlungen, beispielsweise
   Weihnachts- oder Urlaubsgeld
   
 * Eine detaillierte Aufstellung der Art und Höhe aller einbehaltenen Abzüge
   
 * Höhe des auszubezahlenden Nettolohns
   

Neben diesen vorgeschriebenen Angaben kann die Lohnabrechnung weitere Aspekte
enthalten.



GESETZLICHE ABZÜGE


Zwingend vorgeschrieben ist die Einbehaltung der gesetzlichen Abzüge. Darüber
hinaus können freiwillige Abzüge, wie beispielsweise Gewerkschaftsbeiträge oder
Sparraten im Rahmen vermögenswirksamer Leistungen, einbehalten werden.

‍Für alle Mitarbeitenden, die nicht als geringfügig Beschäftigte oder
studentische Aushilfen beschäftigt werden, sind folgende gesetzliche Abzüge zu
berechnen und abzuführen:


 * Lohnsteuer gemäß der Steuerklasse des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin
   
 * Kirchensteuer, falls der Mitarbeiter einer entsprechenden Konfession angehört
   
 * Solidaritätszuschlag
   
 * Beitrag zur Krankenversicherung
   
 * Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse
   
 * Beitrag zur Pflegeversicherung
   
 * Beitrag zur Rentenversicherung
   

Geringfügig Beschäftigte zahlen keine Steuern, Krankenkassen- und
Pflegeversicherungsbeiträge. Theoretisch ist auch bei ihnen ein geringer Beitrag
zur Rentenversicherung abzuführen. Sie können sich aber von dieser
Rentenversicherungspflicht befreien lassen, was viele Angestellte auch in
Anspruch nehmen. Diese Entscheidung muss jedoch bereits bei Abschluss des
Arbeitsvertrages getroffen werden und ist dann für die gesamte Dauer der
Beschäftigung gültig.

Bei studentischen Aushilfen fallen in der Regel keine Sozialabgaben an, diese
müssen aber ihr Einkommen versteuern.



WEITERE BESTANDTEILE DER LOHN- UND GEHALTSABRECHNUNG


Zulagen haben oftmals Einfluss auf die Besteuerung. Einige Zulagen und Zuschläge
sind steuerfrei, andere nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen. Daher ist
es wichtig, die Art der Zulagen und Entgeltumwandlungen in der Lohnabrechnung
anzugeben.

Grundsätzlich steuerpflichtig sind Lohnzulagen wie:‍


 * Gefahrenzulagen
   
 * Erschwerniszulagen
   
 * Mehrarbeitszuschläge
   
 * Hitze- oder Wasserzuschläge
   
 * Schmutzzulagen
   

Steuerpflichtige Zulagen zählen zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt.
Zulagen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (SFN) bilden eine Ausnahme:
Diese bleiben bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei.

‍Zuschläge für die Urlaubszeit sind in vollem Umfang steuerpflichtig. Der Grund:
Die im Urlaubsentgelt enthaltenen variablen Bezüge beziehen sich nicht auf
tatsächlich geleistete SFN-Zuschläge. Diese Regelung gilt auch für Zuschläge,
die während des Mutterschutzes gezahlt werden, und im Falle einer
Entgeltfortzahlung.

Auf die Sozialversicherungsabgaben haben Zuschläge ebenfalls Einfluss:
Lohnsteuerfreie SFN-Zuschläge müssen zum Gehalt hinzugerechnet werden und sind
damit beitragspflichtig – vorausgesetzt, das zugrunde liegende Arbeitsentgelt
beträgt mehr als 25 Euro pro Stunde. Es besteht in diesem Fall eine
Beitragspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die
gesamten SFN-Zuschläge sind in der Seefahrt und der Unfallversicherung
beitragspflichtig.



LOHNABRECHNUNG ERSTELLEN


Viele Arbeitgeber scheuen den Aufwand, die Lohnabrechnung selbst zu erstellen.
Oft herrscht auch hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben eine große Unsicherheit.
Wer keine Fehler riskieren will, setzt am besten ein professionelles
Lohnabrechnungsprogramm ein oder übergibt die Lohnbuchhaltung an einen externen
Dienstleister.

Beachten Sie, dass das Auslagern der Lohn- und Gehaltsabrechnung recht
unflexibel ist, da die gesamte Kommunikation zu den Entgeltabrechnungen oder
Fragen der Angestellten über den Dienstleister laufen müssen. Außerdem fallen
dadurch laufend zusätzliche Kosten an.‍



Tipp


SPAREN SIE ZEIT UND KOSTEN EIN – MIT EINEM LOHNPROGRAMM

Eine weitaus kostengünstigere Möglichkeit ist die Nutzung eines speziellen
Lohnabrechnungsprogramms. Einmal eingearbeitet, gehen die Entgeltabrechnungen
schnell von der Hand. Außerdem werden die Lohnprogramme durch regelmäßige
Updates immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung gehalten.

Integrierte Assistenten führen Sie Schritt für Schritt durch den
Abrechnungsprozess. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren von
dieser Lösung.


WELCHE KONSEQUENZEN HAT EINE FEHLERHAFTE LOHNABRECHNUNG FÜR ARBEITGEBER?


Eine Lohnabrechnung wird in der Regel stets mit besonderer Sorgfalt erstellt.
Dennoch kann sich aus Versehen der ein oder andere Fehler einschleichen. Oftmals
handelt es sich um nicht berücksichtigte Urlaubs- oder Krankentage, vergessene
Überstunden, fehlende Arbeitsstunden oder übersehene Zuschläge. Wie Sie
verschiedene Fehler korrigieren können, haben wir Ihnen im Folgenden
zusammengestellt.



TYPISCHE FEHLER BEI DER LOHNABRECHNUNG UND DEREN KORREKTUR


 * Zu viel einbehaltene Lohnsteuer
   Hat der Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer einbehalten, kann sich der
   Arbeitnehmer diese wiederum mithilfe der Einkommensteuerveranlagung
   zurückholen.
   
 * Zu viel gezahlte Sozialabgaben
   ‍Zu viel gezahlte Sozialabgaben dürfen innerhalb der folgenden drei Monate
   nach der Abrechnung vom Lohn bzw. Gehalt des Mitarbeiters oder der
   Mitarbeiterin abgezogen werden.
   
 * Zu wenig gezahlte Sozialversicherungsbeiträge
   ‍Zu wenig gezahlte Sozialversicherungsbeiträge sind von dem Arbeitgeber
   nachzuzahlen.
   
 * ‍Keine Korrektur bei elektronischer Lohnsteuerbescheinigung
   ‍Deutlich komplizierter wird es, wenn die elektronische
   Lohnsteuerbescheinigung bereits ausgestellt und an das Finanzamt übermittelt
   wurde. Eine Korrektur des Lohnsteuerabzugs ist dann nämlich nicht mehr
   zulässig. Um diesen Fehler zu beheben, müssen Sie umgehend eine Meldung an
   das Betriebsstättenfinanzamt machen. Dort wird eine sogenannte
   haftungsbefreiende Anzeige erstellt, sodass das Finanzamt die zu wenig
   erhobene Lohnsteuer von dem Arbeitnehmer nachfordern kann.
   
   Da Sie als Arbeitgeber nach § 42d des Einkommensteuergesetzes für die
   korrekte Berechnung und Abführung der Lohnsteuer haften, ist eine
   nachträgliche Korrektur nicht immer einfach.
   


Zusammenfassung


DAS WICHTIGSTE ZUR LOHNABRECHNUNG AUF EINEN BLICK

 * Die Lohnabrechnung bzw. Gehaltsabrechnung schlüsselt die Zusammensetzung des
   Lohns bzw. des Gehalts eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin für einen
   bestimmten Zeitraum auf.
   
 * Gemäß § 108 Gewerbeordnung haben Mitarbeitende Anspruch auf eine
   Lohnabrechnung.
   
 * Die Entgeltbescheinigungsverordnung gibt eine gewisse inhaltliche Gestaltung
   und einen Aufbau vor.
   
 * Für kleine und mittlere Unternehmen empfiehlt sich der Einsatz eines modernen
   Lohnprogramms, da so Kosten für einen externen Dienstleister eingespart
   werden.
   
 * Fehler bei der Lohnabrechnung können teilweise recht einfach behoben werden.
   Die Korrektur des Lohnsteuerabzugs ist jedoch mit viel Aufwand verbunden.
   

Einleitung
Was ist eine Lohnabrechnung?
Pflicht für Arbeitgeber?
Aufbau von Entgeltabrechnungen
Lohnabrechnung erstellen
Fehler in der Gehaltsabrechnung
Das Wichtigste auf einen Blick


WAR DIESE SEITE HILFREICH FÜR SIE?



93% der Benutzer finden diesen Beitrag hilfreich.

Teilen Sie diese Seite:


Unser Produktangebot

BuchhaltungBuchhaltungssoftware-VergleichAufträge
& RechnungenWarenwirtschaftLohn & GehaltKaufmännische
KomplettlösungenSteuererklärunglexoffice – die
Online-BuchhaltungBranchen-LösungenProduktübersicht
Wissen & Tipps

Buchhaltung & FinanzenMitarbeiter & GehaltFaktura &
WarenwirtschaftUnternehmensführungMarketing & VertriebGründung

Über Lexware

ImpressumAGBDatenschutzCookie-Einstellungen verwaltenÜber unsPresseCorporate
Social ResponsibilityLexware in der Haufe GruppeKarriere bei Lexware
Unser Service

30 Tage TestrechtKaufberatungSoftwaresupportKundenserviceMein KontoAkademieHilfe
für die Lexware AkademieNewsletterHändlersuche
Zertifikate

Lexware.de trägt das Trusted Shops Zertifikat mit Käuferschutz. Mehr dazu

Zahlungsarten


FOLGEN SIE UNS:
FacebookInstagramYouTubeLinkedIn
