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BANKRECHT FRANKFURT – RECHTSANWALT DR. MARTIN HEINZELMANN, LL.M.

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SPARDA BANK BW UNTERLIEGT – BGH BESTÄTIGT VORINSTANZEN

Der BGH bestätigt das von der Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Dr.
Martin Heinzelmann, LLM., erwirkte Urteil.


JETZT SPARKASSEN-DARLEHEN WIDERRUFEN

Der Widerrufsjoker ermöglicht den Widerruf von Verbraucher-Darlehen


INTERESSENSVERTRETUNG GEGEN GENOSSENSCHAFTSBANKEN

Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., - Ihre
starke Interessenvertretung gegen Volksbanken deutschlandweit.


FALSCHBERATUNG DURCH BANKEN

Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Dr. Martin Heinzelmann, LLM., -
Erfahren in der juristischen Auseinandersetzung mit falsch beratenden Banken.


IHRE BANKRECHT-KANZLEI IN FRANKFURT

Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Dr. Martin Heinzelmann, LLM.,
vertritt Bankkunden,Kapitalanleger und Darlehensnehmer bundesweit


BANKRECHT FÜR FRANKFURT

Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Dr. Martin Heinzelmann, LLM., ist
klar auf der Verbraucherseite positioniert.
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ANWALT BANKRECHT FRANKFURT

Kompetenz bei Kapitalverlust oder Ärger mit der Bank

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist Dr. Heinzelmann seit Jahren
auf der Seite von Anlegern und Bankkunden positioniert.

Adresse:
Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann

An der Welle 4, 60322 Frankfurt a.M.
FON: 069-7593-7031
FAX: 069-7704-4650
MOB: 0173 1694970 (24/7 erreichbar)
E-Mail: mph[at]heinzelmann-legal.eu

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Banken haben Sorgen in diesen schwierigen Zeiten – mit Darlehen und
Vermittlungsprovisionen ist kaum noch etwas zu verdienen. Zins- und
Provisionsüberschüsse – früher das finanzielle Rückgrat der deutschen Banken –
fließen schon längst nicht mehr so üppig wie noch zum Anfang des Jahrtausends
üblich. Daher sind Banken gezwungen, zur Optimierung ihrer Einnahme-Optionen an
der ein oder anderen Stellschraube zu drehen – meist um Bankkunden etwas mehr
abzunehmen, als noch in guten Zeiten vereinbart wurde. Rechtsanwalt Dr.
Heinzelmann ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertraut mit dem
deutschen Bank- und Kapitalmarktrecht. Er kennt die Tricks und Kniffe der
deutschen Banken und auch die Sorgen und Probleme, die Bankkunden damit haben.

Für einen Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht mit Niederlassung in
der Bankenmetropole Frankfurt bedeuten die umtriebigen Bemühungen um
Schadensbegrenzung und Gewinnoptimierung ein breites juristisches Aufgabenfeld,
denn nicht immer halten sich Banken – egal ob Volksbanken, Sparkassen,
Direktbanken oder die klassischen Großbanken an Recht und Ordnung – zumindest
wird der Rahmen der Möglichkeiten oft über die Schmerzgrenze hinaus ausgelotet.
Als Kontrollorgan hat die Bafin als Bundesamt für Finanzdienstleistung genug zu
tun, um all die offensichtlichen Fälle zu bearbeiten – allerdings läuft vieles
in einem rechtsfreien Raum ab, denn es fehlen Grundsatzentscheidungen und oft
genug auch die Klagen Betroffener.

Hinzukommt, dass mit „Nachhaltigkeitsanleihen“, „Kredite ohne Schufa“,
„Crowdfunding“ und „Minikrediten“ immer neue Produkte auf den Markt drängen.


STREIT UM ZINSEN, ANTEILE, GEBÜHREN UND PROVISIONEN

Kernthemen der aktuellen Auseinandersetzungen zwischen Bankkunden und Bank ist
in letzter Zeit zunehmend die Nichteinhaltung vertraglicher Abmachungen,
schlechte bzw. falsche Beratung zu Kapitalmarktprodukten sowie juristisch nicht
einwandfreie Widerrufsbelehrungen bei Baudarlehen und Mobiliardarlehen
(Autokredite u.a.). Im Großteil aller Fälle geht es um die Rückabwicklung von
Verträgen oder um Schadensersatz, bzw. Ausgleich zu Unrecht einbehaltener,
falsch berechneter oder nicht gezahlter Zinsen, Anteile oder Provisionen.

Die  Sparanstrengungen der Bankenwirtschaft enden leider nicht bei
 Filialschließungen und Beschäftigtenabbau, auch die Geschäftsbeziehungen werden
immer intensiver durchleuchtet.

Erst im Herbst 2021 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass Banken und
Sparkassen über Jahrzehnte bei sogenannten Prämiensparverträgen Zinsberechnungen
in unzulässiger Weise nach unten korrigiert haben. Auch der sogenannte
Widerrufsjoker bleibt in der Diskussion.  Noch immer gibt es zahllose
Darlehensverträge, die aufgrund fehlerhafter und falsch formulierter
Widerrufsbelehrungen auch Jahre nach dem Abschluss der Verträge widerrufen
werden können.


WIDERRUF VON VERBRAUCHERDARLEHEN (SOG. “WIDERRUFSJOKER”)

Banken müssen bei der Ausarbeitung von Vertragswerken bei der Kreditvergabe
peinlich genau den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Allerdings weichen viele
Banken von den gesetzlich vorgeschriebenen Mustern ab. Dr. Heinzelmann: „Dies
ist nicht zulässig und ermöglicht es dem Verbraucher, den Vertrag zu
widerrufen!“ Heißt: Die Abmachung wird gestellt, als wäre der Vertrag niemals
abgeschlossen worden. Hauptmotiv ist der vorzeitige Vetragsausstieg ohne Zahlung
einer Vorfälligkeitsenschädigung. Hierbei sind häufig, durch den Entfall der
Vorfälligkeitsentschädigung, Ersparnisse von mehreren zehntaudend Euro möglich.
In einem Fall – gegen eine Kreissparkasse – erzielte die Kanzlei sogar einen
Zinsvorteil durch Entfall der Vorfälligkeitsentschädigung von über 1000.000,00.-
für die Mandantschaft, die sich durch den Darlehenswiderruf zu günstigen Zinsen
refinanzieren konnte.
Warum Banken sich nicht an die Vorlagen halten ist vielfach nicht ganz klar,
denn auch nur minimalste Änderungen führen zur Widerrufbarkeit des gesamten
Vertrages. Rechtmäßigkeit können die kreditgebenden Banken übrigens nur dadurch
erreichen, dass sie ihre Kunden über den Fehler aufklären und eine neue
Widerrufsfrist setzen, in der dann problemlos zurückgetreten werden kann. Dies
unterbleibt seitens der Banken jedoch regelmäßig jedoch schon deshalb, um keine
“schlafende Hunde” zu wecken.

Ob Ihr Vertrag widerrufbar ist, kann hinreichend rechtssicher nur durch eine
hierauf spezialisierte Kanzlei auf dem Gebiet des Bankrechts bewertet werden. 
Klagen sind sogar weitgehend risikofrei möglich, wenn eine vorhandene und
eintrittspflichtige Rechtschutzversicherung eingesetzt und eine Deckungsabfrage
erfolgreich gestellt wurde.


WIDERRUFSJOKER IM DIESELSKANDAL

Das gleiche Bild bei der Finanzierung von Fahrzeugen: Im Rahmen sogenannter
„Verbundener Geschäfte“ müssen die Banken, bzw. die mit Ihnen
zusammenarbeitenden Autohäuser Autos und Wohnmobile wieder zurücknehmen, weil
die Widerrufsfrist noch nicht angelaufen ist. Gerade für vom Dieselskandal
betroffene ist der Widerruf einfacher durchzusetzen, als eine Klage wegen
Betrugs. Die Kanzlei MPH Legal Services betreute zuletzt eine Vielzahl von
Darlehenswiderrufsfällen gegen Autobanken (VW-Bank, BMW Bank, Bank Deutsches
Kraftfahrzeuggewerbe GmbH und die Santander Consumer Bank.


VORFÄLLIGKEITSENTSCHÄDIGUNG? NEIN DANKE!

Ein ganz großes Thema betrifft die vielfach unzulässige Berechnung von Gebühren,
mit denen sich finanzierende Banken nach einem vorzeitigen Ende eines Vertrages
bei Kündigung durch den Darlehensnehmer für entgangene Zinseinnahmen schadlos
halten. Diese sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung ist vielleicht nicht nur
viel zu hoch – sie kann mit Hilfe eines damit erfahrenen Anwalts unter Umständen
sogar ganz umgangen werden. Ob und wann solche Entschädigungen fällig werden ist
von Banken nicht immer mit der vom Gesetzgeber geforderten Eindeutigkeit
definiert worden. Daraus kann sich eine Anspruch ergeben.


KONTOSPERRE/KONTOKÜNDIGUNG?

Ihnen wurde das Konto gesperrt und/oder gekündigt. Dies z.B. aus Gründen des
Geldwäscheverdachts im Zuge “auffälliger” Überweisungen/Transaktionen. Hiesige
Banken reagieren vermehrt sensibel auf auffällige Transaktionen, namentlich
solcher aus Drittstaaten. Auch in solchen Fällen erzielte die Kanzlei MPH Legal
Services eine Vielzahl von Erfolgen. Häufig wurden Kontosperrungen, zum Teil
auch Kontokündigungen bankenseitig kurzfristig nach unserem Einschreiten
zurückgenommen.

Scheckkarten- und Kreditkartenbetrug (Pishing/Skimming u.a.)

Bankgeschäfte werden heute zum überwiegenden Teil über das Internet abgewickelt
und Banken wie Bankkunden müssen sich der Gefahr bewusst sein, die hier droht.
Das beginnt bei Pishing-Attacken zur betrügerischen Ermittlung und
Weiterverwendung von persönlichen Bankdaten und endet nicht bei bei faschen
Abbuchungen oder Kartenmissbrauch. Identitätsdiebszahl ist das große juristische
Zukunftsthema in diesem Bereich. Dr. Heinzelmann kennt die Fallstricke der
Internetbetrüger  und kann da helfen, wo es noch etwas zu retten gibt! Oft geht
es auch gar nicht darum, die Betrüger zu fassen, sondern zu hinterfragen, ob
Banken und Sparkassen ihren Sorgfaltspflichten mit genügend Einsatz nachgegangen
sind.Sie sind Opfer nicht autorisierter Kontoverfügungen geworden? Banken müssen
im Grundsatz für nicht autorisierte Transaktionen einstehen. Wir begleiteten
zuletzt eine Vielzahl von Mandanten, die Opfer von Pishing und Skimming-Attacken
wurden. Häufig wurde Kartendaten ausgespäht oder Bankkunden wurden von
mutmaßlichen Bankmitarbeitern angerufen und veranlasst, Ihre PIN und/oder TAN
preiszugeben. Dies mit fadenscheiniger Begründung, aber täuschend echt. Dahinter
steckten tatsächlich Betrüger, welche die Arglosigkeit der Kontoinhaber dreist
ausznutzten. In einem Fall entstand einem Mandanten ein Schaden von über €
60.000,00.-.

Darlehensgewährung/Prüfung Darlehensvertrag

Bei Finanzierungen/Darlehensaufnahmen liegt der Vertragsteufel im Detail. Ob
Kreditsicherheiten ausreichend geprüft wurden, die Eigenmittelausstattung
überhaupt ausreichend war – all diese Dinge stellen die Zulässigkeit einer
Finanzierung oftmals in Frage – wobei aber klar sein muss: Zu widerrufende
Kredite müssen abgelöst werden können. Dr. Heinzelmann prüft mit den
Rechtsmitteln des Bankrechts, ob Banken über ihre Ziele hinausgeschossen sind
und ob es bei der Darlehensvergabe Umstände zu berücksichtigen gilt, die die
Situation des Darlehensnehmers deutlich verbessern können.

Privatdarlehen

Sie haben einem Bekannten oder Verwandten ein Privatdarlehen gewährt? Dieser
sträubt sich aber gegen die Rückzahlung? Wir vertreten Darlehensgeber und
Darlehensnehmer von Privatdarlehen bundesweit.


LÖSCHUNG VON SCHUFA-EINTRÄGEN

Neben dem klassischen Bankrecht bietet der Kapitalmarkt noch Raum für weitere
verwandte Themen. Eins davon handelt von ungerechtfertigten Schufa-Einträgen und
bildet einen weiteren Schwerpunkt der Kanzlei MPH Legal Services. Sie wurden von
– häufig dubiosen – Gläubigern und Inkassogesellschaften unter Druck gesetzt und
mit Schufa-Einträgen belegt?

Negative Schufa-Einträge sind nicht nur ärgerlich, sie können auch
existenzbedrohend sein. Häufig wird zum Beispiel die Darlehensaufnahme hierduch
unmöglich oder zumindest erheblich kostspieliger, weil sich Banken das angeblich
erhöhte Ausfallrisiko durch höhere Zinsen bezahlen lassen. In der Regel werden
negative Schufa-Einträge nicht gelöscht, obwohl die entsprechenden Darlehen,
private Schulden oder Ansprüche der öffentlichen Hand schon längst abbezahlt
wurden und, im Terminus der Schufa, “erledigt” sind. Der Betroffen hat durch
einen “Erledigt”-Vermerk, anders, wie dieser häufig glaubt, keine weiße Weste.

“Erledigt” bedeutet eben gerade nicht gelöscht! Unsere Kanzleipraxis zeigt ein
weiteres Manko der Schufa: Die Rechtmäßigkeit von Meldungen durch
Vertragspartner der Schufa wurde in einer Vielzahl von durch uns begleiteten
Fällen durch die Schufa erst gar nicht geprüft. Dadurch entstehen häufig
schwerwiegende persönliche und wirtschaftliche Nachteile, die man nicht
ungeprüft hinnehmen sollte.

Unsere Praxiserfahrung zeigt außerdem: Selbst die Speicherfristen für
“erledigte” Einträge sind nicht “in Stein gemeiselt”!

Wir gehen  vorgerichtlich und – falls geboten – gerichtlich gegen Ihre negativen
Schufa-Einträge vor. In zahlreichen Fällen konnten wir die vorzeitige Löschung
von Schufa-Einträgen für unsere Mandantschaft erreichen, dies zum Teil sogar
innerhalb weniger Tage.

Selbst bei titulierten Forderungen (!)  konnten wir in einigen Fällen eine
vorzeitige Löschung erreichen. Dies bereits im vorgerichtlichen Verfahren! Wir
helfen Betroffenen von Schufa-Einträgen bundesweit. Fordern Sie eine
Datenübersicht und/oder Schufa-Bonitätsauskunft bei der Schufa an.

ÜBER RECHTSANWALT DR. MARTIN HEINZELMANN, LL.M., FACHANWALT FÜR BANK- UND
KAPITALMARKTRECHT:



 * Ausbildung zum Bankkaufmann und Finanzassistenten bei der Commerzbank AG.
   Danach Mitglied im Studienkreis der Commerzbank AG.
 * Erstes Staatsexamen an der Universität Tübingen. Referendariat und Zweites
   Staatsexamen OLG-Bezirk Stuttgart. Promotion (zum Dr. iur.) im
   Gesellschaftsrecht (bei Prof. Westermann, Uni Tübingen).
 * LL.M. (Legum Magistra/Master of Laws). Fachanwalt für Bank- und
   Kapitalmarktrecht. Tätigkeit bei der Commerzbank AG, Filialen Stuttgart &
   Johannesburg (SA) sowie bei der US-Kanzlei Squire Sanders LLP (Frankfurt
   a.M.). Angebot von Haarmann (Frankfurt a.M.).
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 * Mehr zur Person

Die Kanzlei MPH Legal Services ist am Standort Frankfurt langjährig und intensiv
befasst mit allen Themen des Bankrechts und des Kapitalmarktrechts. Die
prozesserfahrene Kanzlei scheut nicht die Auseinandersetzung und ist Experte
genug um – wenn Erfolg versprechend – die Rechtsinstanzen
(außergerichtlich/gerichtlich) auszuschüpfen. Durch regelmäßige Aus- und
Weiterbildung ist die Kanzlei “up-to-date” auf dem Gebiet des Bank- und
Kapitalmarktrechts. Für Sie nicht nur in Frankfurt, auch deutschlandweit.

Egal um welche Art von Kapitalverlust oder Problemstellung es geht. Banken,
Bausparkassen, Emittenten oder sonstige Finanzdienstleistungsunternehmen
profitieren in aller Regel davon, dass Kunden selten auf Augenhöhe ihre
berechtigten Ansprüche einfordern und durchsetzen. Wir reagieren hierauf!

Die Kanzlei kann die Vielschichtigkeit der Themen erkennen, analysieren und
Fakten schaffen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir handeln, falls
geboten, auch sehr kurzfristig für Sie.








MPH Legal Services 2021