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   * Deutsches Familienrecht – Scheidung CH – D

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SCHEIDUNGSANWALT

Suchen Sie einen erfahrenen Scheidungsanwalt in Zürich? Haben Sie Fragen zur
Trennung, Scheidung, Ehevertrag, Unterhalt und Sorgerecht? Bei Scheidung oder
Trennung sollte man sich durch einen Anwalt für Familienrecht beraten lassen.


RECHTSANWÄLTE

Inhaberin und Anwältin S. Wittibschlager
Meine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von Zürich. Als Rechtsanwältin mit der
Anwaltszulassung in Deutschland und der Schweiz übernehme ich gerne Ihre
Beratung und Prozessführung in der Schweiz und Deutschland. Ich verfüge über
jahre­lange breite Erfah­rung im Scheidungs-, Familien-, Erb- und Arbeits­recht.
Mein Team und ich vertreten Privatpersonen & Unternehmen aus der Schweiz,
Deutschland, USA, und Osteuropa im internationalen & nationalen Privatrecht &
Wirtschaftsrecht.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anwälte werden sich
umgehend bei Ihnen melden. 

E-mail



+41 43 545 01 50



Möchten Sie sich über das Scheidungsrecht insbesondere über die Eheschliessung,
die Wirkung der Ehe, das Güterrecht der Ehegatten, die Trennung oder die
Scheidung informieren? Unser Scheidungsanwalt in Zürich ist für Sie da!

Eine frühzeitige Scheidungsberatung oder eine Ersteinschätzung von einem
erfahrenen Scheidungsanwalt ist empfehlenswert. Bei nationalen Ehescheidungen in
der Schweiz kommt das schweizerische Scheidungsrecht zur Anwendung.

Was erwartet Sie bei einer Trennung oder Scheidung? Ein professioneller Anwalt
sollte Sie schon in einer frühen Phase der Trennung oder Scheidung umfassend
beraten. Juristisches Fachwissen im Familienrecht ist wesentlich. Sparen Sie
Kosten, eine profunde Beratung im Scheidungs- und Familienrecht ist für ein
überlegtes und umsichtiges Handeln wichtig.


IHRE ADVOKATUR FÜR SCHEIDUNGSRECHT IN ZÜRICH

Bei Trennung oder Scheidung kommt es leider oft zum erbitterten Scheidungskrieg.
Der Scheidungsprozess ist die Folge. Gekämpft wir meist um das Vermögen und um
das Sorgerecht der Kinder. Das Kindeswohl steht im Zentrum des Schweizer
Familienrecht. Es ist entscheidend einen kompetenten Scheidungsanwalt in Zürich
an seiner Seite zu haben.

Die familien- und scheidungsrechtliche Unterstützung und ein gutes
Verhandlungsgeschick zeichnen den Profi aus. Fachliche Kompetenz im
Familienrecht, Scheidungsrecht, Eherecht, Unterhaltsrecht und Kindesrecht und
eine hohe Sozialkompetenz können Sie von unserem Scheidungsanwalt erwarten.

Ihr Interesse ist unser Bestreben. Die Wille der Ehegatten und die
Scheidungsstrategie sind wesentlich.

Möglichkeiten der Scheidung:

 * aussergerichtliche
 * einvernehmliche Scheidung
 * strittige Ehescheidung

Unsere Anwaltskanzlei für Familienrecht in Zürich ist die zentrale Anlaufstelle
bei Fragen oder Rechtsproblemen rund um Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Obhut
und Besuchsrecht. Verlassen Sie sich auf einen Scheidungsexperten. In einer
Scheidungsberatung klären wir Sie über die Scheidung auf gemeinsames Begehren,
strittige Scheidung oder zu einem Ehevertrag auf. 




ÜBERSICHT

 * Ihre Advokatur für Scheidungsrecht in Zürich
 * Zerrüttete Ehe? Scheidung als letzter Ausweg
 * Professionelle Hilfe von einem Anwalt für Familienrecht
 * Beratung vom Rechtsanwalt für Familienrecht
 * Kompetenzen des Scheidungsanwalts in Zürich
 * Experte im Scheidungsrecht
 * Fachanwalt Familienrecht versus Scheidungsanwalt
 * Scheidung Schweiz / Deutschland
 * Internationale Scheidung
   * Die Suche nach dem optimalen Scheidungsanwalt Im Grossraum Zürich
 * Ihr Scheidungsanwalt setzt sich für optimale Scheidungsfolgen ein
 * Scheidungsanwalt – Ihr Anwalt Familien- und Scheidungsrecht
   * Zürcher Scheidungsanwältin
   * Einvernehmliche Scheidung
 * Möglichkeiten der Ehescheidung
   * Scheidung auf gemeinsames Begehren
   * Haupt- und Nebenfolgen der Scheidung
 * Trennung
   * Unterhaltsbemessung bei Trennung
 * Scheidungsanwalt hilft bei Trennung Scheidung oder Eheschutz
   * Scheidung – Trennung – Eheschutz
 * Scheidung
 * Fachkompetenz des Scheidungsanwaltes
 * Ihr Scheidungsanwalt – einvernehmliche oder strittige Scheidung?
   * Eheschutzmassnahmen
 * Brauchen Sie bei der Einreichung der Scheidung anwaltliche Hilfe vom
   Scheidungsanwalt
   * Scheidungsbegehren mit Teilkonvention einreichen
   * Regelungen der Nebenfolgen in der Scheidungskonvention
 * Scheidungsanwalt – Ablauf der Scheidung
 * Familienrecht als Grundlage der Scheidung und Trennung
 * Experten in familienrechtlichen Themen rund um die Scheidung
   * Beratung im Scheidungsrecht
 * Beteiligung am ersparten Scheidungsvermögen
 * Nachehelicher Unterhalt
   * Welche Kriterien spielen bei der Bemessung des Unterhaltes eine Rolle?
 * Kindesunterhalt
 * Scheidungsanwalt zu den verschiedenen Arten von Unterhalt
   * Angemessener Unterhaltsbeitrag
 * Eheschutz und Eheschutzverfahren
   * Eheschutzmassnahmen
 * Eheschliessung
 * Ehevertrag
   * Scheidungsanwalt ist Experte bei der Ausarbeitung des Ehevertrages
   * Bester Zeitpunkt der Ehevertragsschliessung
   * Folgen der Scheidung mit oder ohne Ehevertrag?
   * Gütergemeinschaft
   * Gütertrennung
 * Trennungsvereinbarung
 * Güterrecht
   * Eigengut Errungenschaft
   * Eigengut:
   * Errungenschaften
 * Mediation
   * Familienmediation
 * Scheidung mit Scheidungskonvention
 * Zürcher Scheidungsanwalt – Wesentliches zum Scheidungsbegehren:
 * Sorgerecht
 * Scheidungsanwalt Zürich: einvernehmliche oder strittige Scheidung?
 * Strittige Scheidung
   * Strittige Scheidung – Optimale Interessenvertretung durch erfahrenen
     Zürcher Scheidungsanwalt
 * Anwalt Familienrecht / Scheidungsanwalt – Welche Scheidungsstrategie ist
   geeignet?
   * Scheidungsstrategie
   * Unzumutbarkeitsgrund – Fortführung der Ehe
 * FAQ – Scheidungsanwalt Zürich – Trennung – Scheidung – Eheschutz – Unterhalt
   – Sorgerecht
 * Glossar Familienrecht
   * Regelung des Güterstand mit Ehevertrag
   * Errungenschaftsbeteiligung
   * Güterechtliche Auseinandersetzung bei Scheidung
   * Alimente
   * Ehegatten-Unterhalt
   * Scheidungsfolgen – Scheidungsvereinbarung
 * Wesentliches über den Kanton und die Stadt Zürich
 * Scheidungsanwalt Zuerich: „Unsere Kunden stammen aus ganzen Stadt und dem
   ganzen Kanton Zürich“



+41 43 545 01 50




ZERRÜTTETE EHE? SCHEIDUNG ALS LETZTER AUSWEG

Es zwei Möglichkeiten der Scheidung. Man kann die Scheidung auf einseitiges
Begehren oder auf gemeinsames Begehren veranlassen. Oft widersetzt sich ein
Ehegatte der Scheidung. In diesem Fall kommt es nach Ablauf einer zweijährigen
Trennungszeit zu Scheidung auf einseitiges Begehren. Wollen Sie mehr über die
Vermögensaufteilung wissen? Haben Sie Fragen zur güterrechtliche
Auseinandersetzung? Wollen Sie Informationen zum Unterhalt, Sorgerecht, Obhuts-
oder Besuchsrecht?

Wir helfen Ihnen bei Trennung oder Scheidung. Wir setzten für sie Ihre Ansprüche
durch. Wir finden sinnvolle Lösungen für Sie und setzten Ihre Interessen durch!
Haben Sie Fragen zum Scheidungsrecht? Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten
während der Ehe? Wollen Sie mehr über das Scheidungsrecht wissen? Gerne klären
wir Sie über die Regeln der Auflösung der Ehegemeinschaft auf.







PROFESSIONELLE HILFE VON EINEM ANWALT FÜR FAMILIENRECHT

Das Familienrecht ist im Zivilgesetzbuch geregelt. Nur ein erfahrener
Scheidungsanwalt beziehungsweise ein Fachanwalt für Familienrecht verfügt über
profunde Fachkenntnisse des Familien- und Scheidungsrechts der Schweiz. Kinder
sind bei Trennung oder Scheidung stark betroffen. Das Wohl und die
Kindesinteressen stehen im Zentrum des Familienrechts. Folgende Punkte müssen
Scheidung geregelt werden:

 * Unterhalt
 * Sorgerecht
 * Besuchsrecht
 * Alimente (Kindesunterhalt)
 * Güterrechtliche Auseinandersetzung / Vermögensteilung
 * Zuteilung der ehelichen Wohnung




BERATUNG VOM RECHTSANWALT FÜR FAMILIENRECHT

Haben Sie Fragen im Scheidungsrecht, Familienrecht, Unterhaltsrecht oder
Kindesrecht? Wollen Sie mehr über kindesrechtliche Themen wie Obhut und
elterliche Sorge wissen? Benötigen Sie Informationen oder Unterstützung bei
der Einreichung der Scheidung oder haben Sie Fragen bezüglich des Erbvertrages?

Die frühzeitige Beratung und Vertretung kann helfen, um spätere juristische
Konflikte zu vermeiden. Wir klären Sie über die Möglichkeiten des Ehevertrages
auf. Wir beraten Sie rund um familienrechtliche Themen rund um die
Eheschliessung, Partnerschaften, Familie oder Verwandtschaft. Jede Ehescheidung
ist einzigartig, darum ist es wesentlich die individuelle Scheidungssituation
vertieft zu analysieren und dann in einem zweiten Schritt die notwendigen
Schritte einzuleiten. Nur ein Profi im Scheidungsrecht kann die Komplexität des
Scheidungsrechts erfassen.

Wie, wann und wo reicht man eine Scheidung ein? Entscheidend ist auch, dass der
Scheidungsanwalt oder der Fachanwalt für Familienrecht exakte Aufklärung und
Prognosen über die Kosten der Scheidung liefert. Wie setzen sich die Kosten
einer Scheidung zusammen?

Die Wahl einer optimalen Scheidungsstrategie ist überaus wichtig. Eine
umfassende Rechtsberatung über den Ablauf einer strittigen Ehescheidung oder
der Scheidung auf gemeinsames Begehren kann hierbei helfen. Was geschieht bei
der Trennung mit dem Eigenheims; wir unterstützen Sie bei der Klärung des
Wohnrechts nach der Scheidung.

Ist eine Ehescheidung mit einer Scheidungsvereinbarung (Konvention), d.h. eine
Scheidung auf gemeinsames Begehren oder eine strittige Scheidung mit einer
Scheidungsklage (Kampfscheidung) die richtige Scheidungsform? Auch in Zeit nach
der Scheidung können Fragen bezüglich den Scheidungsfolgen entstehen. Benötigen
Sie Auskunft über das Sorgerecht, das Besuchsrecht oder Umgangsrecht mit den
Kindern nach der Scheidung? Wie können im Scheidungsurteil verfügte
Scheidungsfolgen noch nachträglich abgeändert werden? Wie kann eine
Namensänderung vollzogen werden? Gerne unterstützte ich Sie als Scheidungsanwalt
und setze Ihre Interessen für Sie durch. Suchen Sie noch heute unseren
Scheidungsanwalt auf. Im Falle eines Scheidungsprozess übernehmen wir für Sie
die Prozessführung.



Anwaltskanzlei Wittibschlager

Dufourstrasse 165

8008 Zürich

Schweiz


Anwaltskanzlei Ihres Scheidungsanwaltes

+41 43 545 01 50




KOMPETENZEN DES SCHEIDUNGSANWALTS IN ZÜRICH

Der Beizug eines erfahrenen Scheidungsanwalts ist bei Scheidung oder Trennung
wichtig. Die Beratung und Vertretung eines Fachanwalts für Familienrecht ist
anzuraten. Bereits im Vorfeld kann die Ergreifung der richtigen Massnahme durch
einen Scheidungsanwalt die Grundlage für ein erfolgreiches Scheidungsverfahren
bewirken. Wie und wo finde ich den richtigen Rechtsanwalt für meine Scheidung?
Nach welchen Kriterien sollte man sich bei der Anwaltssuche orientieren?


Ein sehr guter Scheidungsanwalt sollte natürlich neben einer hervorragenden
Fachkompetenz auch über eine ausgezeichnete Sozialkompetenz verfügen. Dies ist
für einen erfolgreichen Ausgang der Scheidung wesentlich. Das
Verhandlungsgeschick ist ebenfalls wichtig. Nur so kann Ihr Anwalt das Beste in
einer Scheidung für Sie herausholen. Die gesetzlichen Bestimmungen des Familien-
und Scheidungsrecht betreffen die Ehegatten in Scheidungsprozess direkt.




EXPERTE IM SCHEIDUNGSRECHT

Nur ein ausgewiesener Experte im Scheidungsrecht kann Sie kompetent bei Fragen
im Scheidungsrecht unterstützen. Bei einer internationalen Scheidung zwischen
einer deutschen Staatsbürgerin und einem schweizerischem Bürger sollte nur ein
Schweizerischer und Deutscher Anwalt mit der Zulassung Schweiz/Deutschland als
Ansprechpartner für grenzüberschreitende Scheidungen hinzugezogen werden.

Bei der Ehescheidung gilt es verschiedene familienrechtliche
Aspekte sowohl vor als auch nach der Scheidung zu beachten. Bei
grenzüberschreitender Scheidung sollte man frühzeitig einen Rechtsanwalt
konsultieren, welcher Experte in den jeweiligen Rechtsgebieten ist.
Ein Profi für grenzüberschreitende Scheidung kann wertvolle Unterstützung
bieten.

Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichts, die Zivilprozessordnung und das
Scheidungsrecht stellen die Grundlage für einen Vertieften Überblick dar. Bei
grenzüberschreitenden Ehescheidungen benötigt man eine vertiefte Fachkenntnis in
den jeweiligen nationalen und internationalen Rechtsgebieten. Bei einer
binationalen Scheidung zwischen einem Deutschen und einem Schweizer sollte man
sich auf jeden Fall an einen Scheidungsanwalt mit der Schweizer und der
Deutschen Zulassung wenden, welcher über eine umfassende Fachkompetenz im
schweizerischen und deutschen Familienrecht hat.

Nur eine spezialisierte Scheidungsanwältin oder ein erfahrener Scheidungsanwalt
kann eine professionelle, ausführliche und umfassende Rechtsberatung anbieten.
Die anwaltliche Beratung und Vertretung im Familienrecht kann helfen, sämtliche
scheidungsrechtlichen Aspekte zu verstehen. Bei grenzüberschreitender Scheidung
sollte man sich an einen Scheidungsanwalt Experten im internationalen
Familienrecht wenden.

Die familienrechtliche Beratung ist wichtig. Wichtig ist Einigkeit unter den
Ehegatten. Die Einigkeit bezüglich der Scheidungsnebenfolgen ist wesentlich. Ist
der Konflikt der Eheleute noch nicht vorangeschritten, ist auch eine
Scheidungsmediation ratsam welche ggf. helfen kann, dieses Einvernehmen zwischen
den Ehepartner bei der Scheidung zu schaffen. Es müssen Lösungen mit dem
Mediator erarbeitet werden. Diese liegen nur selten auf der Hand. Welche Rechte
und Pflichten bringt eine Ehescheidung mit sich? Wie verfasst man eine
Scheidungskonvention? Welche Ansprüche kann ich bei der Scheidung wie geltend
machen? Im Familienrecht sind die Rechtsgrundlagen über die Eheschliessung, die
Trennung, den Eheschutz, die Scheidung und die Kindesrechte verankert. Die
Folgen einer Scheidung sind für das künftige Leben entscheidend. Dazu gehören
zum Beispiel die Unterhaltspflichten.

In der Schweiz werden diese auch Alimente genannt. Der Unterhalt des Ehegatten,
der Betreuungsunterhalt und der Kindesunterhalt (Alimente) werden in den
Nachfolgen der Scheidung geregelt. Unterhaltspflichten gegenüber den Nachkommen
und Fragen bezüglich der Obhut, des Sorgerechts, wie auch die güterrechtliche
Aufteilung des Vermögens (Vermögensteilung) sollten schon im Vorfeld mit einer
guten Scheidungsstrategie angegangen werden.

Damit Sie den besten Scheidungsanwalt für Ihre Scheidung finden, sollten Sie
einige der folgenden Aspekte beachten:

 * Tätigkeitsschwerpunkt: Familienrechtsanwalt sollte qualifiziert sein.
 * Berufserfahrung: Verfügt der Anwalt für Familienrecht über eine ausreichende
   Berufserfahrung?
 * Erreichbarkeit: Ist die Kanzlei telefonisch erreichbar?
 * Sympathie/Empathie/Einfühlungsvermögen: Stimmt die Chemie als Basis für eine
   erfolgreiche Zusammenarbeit?
 * Zeit: Verfügt der Anwalt über genügend Kapazitäten? Kann dieser Ihren
   Scheidungsfall selbst bearbeiten?
 * Kostentransparenz: Sind die Gerichts- und Anwaltskosten transparent?




FACHANWALT FAMILIENRECHT VERSUS SCHEIDUNGSANWALT

Ihre Interessen kann ein Fachanwalt für Familienrecht oder ein spezialisierter
Scheidungsanwalt vertreten und durchsetzen. Nur ein Experte kennt die
notwendigen Schritte und weiss welche Unterlagen über die finanziellen
Verhältnisse einzureichen sind.

Unser Scheidungsanwalt erarbeitet mit seinem Klienten eine kluge
Scheidungsstrategie, welche jeweils angepasst ist auf die jeweiligen
Bedürfnisse, die bisherige Familiensituation, die Vermögensverhältnisses und den
Güterstand.

Durch die möglichst frühzeitig zu empfehlende und umfassende Beratung im
Familien- und Scheidungsrecht sollte man einen guten Überblick über die
Möglichkeiten verschiedener Scheidungsformen und Vorgehensweisen bei einer
Scheidung und Trennung durch den Scheidungsanwalt erhalten.




SCHEIDUNG SCHWEIZ / DEUTSCHLAND

In bestimmten Scheidungskonstellationen (Scheidungsfällen) ist ein Fachanwalt
für Familienrecht einem spezialisierten Scheidungsanwalt in Zürich unterlegen.
Bei einer grenzüberschreitenden, binationalen Scheidung zwischen einem
Deutschen und einem Schweizer Ehegatten ist ein Deutscher Anwalt mit der
Schweizer und der Deutschen Anwaltszulassung die richtige Wahl.
Ein Scheidungsanwalt, welcher sich im schweizerischen und im deutschem
Familienrecht auskennt, kann die entscheidenden Schritte einleiten und die
Scheidungsstrategie optimal ausarbeiten. 




INTERNATIONALE SCHEIDUNG

Aufgrund der Globalisierung und einer starken Migration leben und arbeiten viele
Menschen heute nicht mehr in ihrem Herkunftsland. Eheschliessung und Scheidung
findet heutzutage im internationalen Kontext statt. Deutsche, Franzosen,
Italiener u.v.m. lassen sich in der Schweiz scheiden. Die Scheidungsquote in der
Schweiz liegt bei ca. 50%. Viele Scheidungen sind grenzüberschreitend.
Internationales Fachwissen im Familien- und Scheidungsrecht sind bei
binationalen Scheidungen wichtig.

Welches Gericht ist in Bezug auf eine internationalen Ehescheidung zuständig?
Welches Recht findet Anwendung? Gibt es die Möglichkeit ein Recht zu wählen?

Unsere Zürcher Anwälte für Scheidungsrecht haben eine überaus grosse
Berufserfahrung mit nationalen Scheidungen und auch bei grenzüberschreitenden
internationalen Scheidungen Schweiz/Deutschland/Tschechien. 



+41 43 545 01 50




DIE SUCHE NACH DEM OPTIMALEN SCHEIDUNGSANWALT IM GROSSRAUM ZÜRICH

Die Suche nach dem richtigen Scheidungsanwalt kann sehr viel Zeit beanspruchen.
Der beste Anwalt für Familien- und Scheidungsrecht zu finden ist kein leichtes
Unterfangen. Bei der Rechtsanwaltssuche nach einem Scheidungsanwalt kann man
sich verlieren. Im Internet kann man viele verschiedene Anwaltskanzleien finden.
Auf Empfehlungsportalen und im Bekanntenkreis findet man nicht selten
entscheidende Hinweise für die richtige Wahl. 

Unsere Kanzlei und unserer Scheidungsanwalt werden in den Ergebnissen der
Googlesuche und auf Empfehlungsportalen wärmstens empfohlen. In Zürich haben wir
uns einen Namen machen können und gehören zu der zentralen Anlaufstelle rund um
das Thema Scheidung. Nur ein ausgewiesener Experte, ein Scheidungsanwalt in
Zürich, kann Sie optimal bei der Scheidung unterstützen. 

Ersthafte Konsequenzen für Ihre finanzielle Zukunft oder auch entscheidende
Nachteile bezüglich den Kindesbelangen wie die der Obsorge der Kinder
(Sorgerecht, Obhut, Besuchsrecht, Unterhalt, Alimente) haben einen überaus
grossen Einfluss auf Ihr weiteres Leben. Gehen Sie kein Risiko ein. Vereinbaren
Sie noch heute einen Termin mit einem unserer Scheidungsanwalt. 

Unterhalts-, Sorgerechts- und Vermögensfragen gehen an die Substanz der
Ehegatten. Kommunikation im partnerschaftlichen Dialog und die Erarbeitung
einvernehmlicher und tragbarer Lösungen bedürfen grosser Beharrlichkeit,
optimaler Strategie, und hervorragender Fach- und Sozialkompetenz. Unser
Scheidungsanwalt ist erfahren und kennt sich mit der Materie Scheidung
Schweiz/Deutschland aus.




IHR SCHEIDUNGSANWALT SETZT SICH FÜR OPTIMALE SCHEIDUNGSFOLGEN EIN

Das Scheidungsurteil über die Scheidungsfolgen kann einschneidend und
lebensprägend sein. Die familienrechtliche Scheidungsberatung zahlt sich
wortwörtlich aus und hilft in der Regel längerfristig Kosten zu sparen.

Haben Sie Rechtsfragen zur einvernehmlichen Scheidung? Wollen Sie mehr über die
Ehescheidung auf gemeinsames Begehren wissen? Haben Sie Fragen zur
Kampfscheidung (strittiger Scheidung)?

In einer Erstkonsultation bei unserem Scheidungsanwalt klären wir Ihre Fragen.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Beratungstermin. In unserer Anwaltskanzlei
finden Sie einen Scheidungsanwalt mit langjähriger Berufuserfahrung. Wir kämpfen
für Ihre Interessen! Planen Sie die Trennung oder Scheidung? Wollen Sie den
Scheidungsprozess? Kontaktieren Sie uns bitte.




SCHEIDUNGSANWALT – IHR ANWALT FAMILIEN- UND SCHEIDUNGSRECHT


ZÜRCHER SCHEIDUNGSANWÄLTIN

Ersteinschätzung erhalten
Als erfahrene Scheidungsanwältin berate ich Sie in allen Fragen des
Familienrechts.
Im Scheidungsfall unterstütze ich Sie in der schwierigen Zeit der Ehescheidung!

Termin anfragen


EINVERNEHMLICHE SCHEIDUNG

+41 43 545 01 50

Als spezialisierter Scheidungsanwalt mit der Schweizer und der Deutschen
Anwaltszulassung bin ich Experte im Familienrecht.

Eine Scheidung bringt Ehegatten und Kinder an ihre Grenzen. Niemand lässt sich
gerne scheiden. Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht stehen Ihnen bei Trennung
oder Scheidung zur Seite. Verlassen Sie sich auf unsere
Scheidungsanwälte. Gerne unterstützen wir Sie in Ihrem Scheidungsverfahren.




MÖGLICHKEITEN DER EHESCHEIDUNG

Denken Sie über eine Scheidung nach? Wissen Sie, wie Sie ein Scheidungsbegehren
mit der Scheidungskonvention bei Gericht einreichen können? Gerne berät Sie
unser Scheidungsanwalt über Ihre Möglichkeiten bei der Scheidungseinreichung.
Grundsätzlich gibt es zwei Varianten der Ehescheidung.

Die einvernehmliche Scheidung ist die Scheidung auf gemeinsames Begehren, bei
welcher sich die Ehegatten über die wesentlichen Folgen der Scheidung einig
sind. Diese Scheidung verläuft unkompliziert, schnell und kostengünstig. 


SCHEIDUNG AUF GEMEINSAMES BEGEHREN

Die Möglichkeit der Ehescheidung mit Konvention wird Scheidung auf gemeinsames
Begehren genannt. Wichtig ist ein Einvernehmen über die Scheidung und deren
Folgen. 


HAUPT- UND NEBENFOLGEN DER SCHEIDUNG

Eine Scheidung hat weitreichende Folgen. Im Schweizer Familienrecht /
Scheidungsrecht findet man die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Haupt-
und Nebenfolgen der Ehescheidung. Bei den Scheidungsnebenfolgen ergeben sich
meist die nachfolgenden Fragen:

 * Wie hoch ist der Unterhalt und wie wird er berechnet? 
 * Wem wird bei der Trennung oder Scheidung die eheliche Wohnung zugesprochen? 
 * Wie wird das Sorgerecht geregelt? 
 * Welche Besuchsregelungen gelten? 
 * Wem wird die Obhut zugesprochen? 
 * Was ist der Unterschied zwischen dem Betreuungsunterhalt, dem Barunterhalt,
   dem Ehegattenunterhalt, Alimenten oder dem Kindesunterhalt? 
 * Welche Regelungen gibt es bezüglich der Vermögensteilung und der damit
   verbundenen güterrechtlichen Auseinandersetzung?

Haben sich die Eheleute nicht über einige der Nebenfolgen einigen können, muss
über die strittigen Nebenfolgen das Scheidungsgericht entscheiden. Der
Scheidungsanwalt muss in einer solchen Fallkonstellation eine
Scheidungsteilkonvention mit dem Scheidungsbegehren beim Familiengericht
einreichen. Gerne berät Sie unser Scheidungsanwalt, wie Sie die geeignete
Scheidungsstrategie angehen sollten. Ziel ist die Wahrung Ihrer Interessen.




TRENNUNG

Haben Sie Schwierigkeiten in der Ehe? Suchen Sie Unterstützung bei Ehe- und
Familienberatungsstellen? Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten in der Ehe? Diese
gelten auch während der Trennungszeit. Was ist bei Uneinigkeit in einer
wichtigen Familienangelegenheit oder Pflichtvergessenheit eines Ehegatten zu
tun? Haben Sie Fragen zum Eheschutz? Welche Massnahmen kann der Eheschutzrichter
treffen? Was ist zu tun, wenn die Schwierigkeiten in der Ehe zu gross sind?

Jeder Ehepartner kann sich Tennen, d.h. den gemeinsamen Haushalt auflösen.
Ehegatten könne den Eheschutzrichter anrufen und verlangen, dass dieser die für
das Getrenntleben notwendigen Fragen regelt.

Im Wesentlichen geht es hierbei um die Zuteilung der Obhut über die Kinder, die
Zuweisung der ehelichen Wohnung sowie die Festlegung des Unterhalts.


UNTERHALTSBEMESSUNG BEI TRENNUNG

Welche Grundlage gibt es für die Bemessung der Unterhaltsbeiträge bei Trennung?
Kennen Sie die Bemessungsmethode des betreibungsrechtlichen Existenzminimums mit
Überschussverteilung? Unser Scheidungsanwalt in erklärt Ihnen die Grundlagen zur
Berechnung der Unterhaltsbemessung.




SCHEIDUNGSANWALT HILFT BEI TRENNUNG SCHEIDUNG ODER EHESCHUTZ


 * Erb- und Eherechtt
 * Tipps und Tricks Ehescheidung
 * Scheidungsrecht
 * Familienrecht
 * Kindeschutz
 * Ehescheidung

> Die Ehe ist der Versuch, zu zweit mit Problemen fertig zu werden, die man
> alleine nie gehabt hätte!
> 
> Ihr Scheidungsanwalt aus Zürich

+41 43 545 01 50




SCHEIDUNG – TRENNUNG – EHESCHUTZ

Scheidung, Trennung oder Eheschutz brauchen anwaltliche Hilfe. Das
Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt für Familienrecht ist wesentlich.
Recherchieren Sie nach einem erfahrenem Rechtsanwalt für Familienrecht? 

Gerne können Sie uns als Scheidungsanwalt in der Anwaltskanzlei Wittibschlager
kontaktieren unter Tel: 043 545 01 50 oder Mail: info(at)wittib-law.ch






SCHEIDUNG

Die Schuldfrage ist bei der Scheidung unwichtig, d.h. das Scheidungsrecht ist
grundsätzlich verschuldensunabhängig. Beide Ehegatten könne nach der
Trennungszeit von zwei Jahren die die Ehescheidung beantragen. Für die Frage, ob
ein Unterhaltspflicht besteht, ist das Verschulden der Ehegatte nicht relevant.
Kennen Sie die Scheidungsvoraussetzungen? Wollen Sie mehr mehr über Nebenfolgen
der Scheidung wissen? Wie wird der nacheheliche Unterhalt und die berufliche
Vorsorge geregelt? In einer Scheidungsberatung erklären wir Ihnen wesentliches
über Nebenfolgen der Scheidung: nachehelicher Unterhalt, berufliche Vorsorge,
Kinder, Güterrecht ,Name, Erbrecht




FACHKOMPETENZ DES SCHEIDUNGSANWALTES

Spezialisierte Scheidungsanwälte geben Ihnen das Gefühl nicht alleine zu sein.
Mit Fach- und Sozialkompetenz helfen wir unseren Mandanten durch die schwere
Zeit der Scheidung. Das Thema Ehescheidung und Scheidungsrecht ist komplex. Nur
ein kompetenter und erfahrener Scheidungsratgeber, d.h. ein Scheidungsanwalt
beziehungsweise eine Scheidungsanwältin mit umfassender Erfahrung im
Familienrecht, kennt die entscheidenden Schritte für eine erfolgreiche
Scheidung.

Es ist wesentlich, dass die Scheidung am richtigen Ort, zur richtigen Zeit
eingereicht wird. Es ist also nicht nur wichtig wie die Scheidung eingereicht
wird. Gerade bei grenzüberschreitenden Scheidungen kommt diesem Aspekt eine
entscheidende Bedeutung zu. Ein Experte informiert umfassend über
den Scheidungsablauf, die Kosten der Scheidung, die Relevanz der
Scheidungsgründe oder der Dauer der Ehe …

Fachkompetenz braucht der Scheidungsanwalt bei folgenden Themen und
Rechtsgebieten:

 * Kindesrecht: Sorgerecht, Obhut, Besuchsrecht
 * Güterrecht: Vermögensteilung, Teilung der Pensionskassengelder
 * Eherecht: Trennung, Eheschutz, vorsorgliche Massnahmen
 * Unterhaltsrecht: Ehegatten-, Betreuung- und Kindesunterhalt (Alimente)
 * Familienrecht, Scheidungsrecht
 * grenzübergreifende Scheidungen: internationales Familienrecht




IHR SCHEIDUNGSANWALT – EINVERNEHMLICHE ODER STRITTIGE SCHEIDUNG?

Als erstes muss entschieden werden, ob man eine strittige Scheidung oder eine
einvernehmliche Scheidung möchte und diese auch durchsetzen kann. Bei der
Scheidung mit einer Scheidungsvereinbarung (Konvention), d.h. der Scheidung auf
gemeinsames Begehren und auch bei der Kampfscheidung (strittigen Scheidung)
müssen alle Nebenfolgen der Scheidung geregelt werden. Hierbei geht es um
folgende Fragen:

 * Wie werden die finanziellen Aspekte des Kindesunterhalts, Betreuungsunterhalt
   und des Eheunterhalts geregelt
 * Wie wird das Sorgerecht geregelt? Die Frage der Obhut, des Besuchsrechts und
   des Kontaktrechts sind hier im Zentrum

Die einvernehmliche Ehescheidung kann sofort ohne Einhaltung der zweijährigen
Trennungszeit eingereicht und vollzogen werden. Bei der strittigen Scheidung ist
eine Trennungszeit von mindestens zwei Jahren Voraussetzung.


EHESCHUTZMASSNAHMEN

Sollen Eheschutzmassnahmen eingeleitet werden und welche Eheschutzmassnahmen
gibt es? Diese Frage klärt unser Scheidungsanwalt in Zürich mit Ihnen
persönlich.




BRAUCHEN SIE BEI DER EINREICHUNG DER SCHEIDUNG ANWALTLICHE HILFE VOM
SCHEIDUNGSANWALT

Ihr Scheidungsanwalt in Zürich reicht für Sie das Scheidungsbegehren mit der
Teilkonvention ein und berät sie über die Notwendigkeit weiterer Dokumente.


SCHEIDUNGSBEGEHREN MIT TEILKONVENTION EINREICHEN

 * Haben Sie den festen Entschluss zur sofortigen Ehescheidung gefasst?
 * Benötigen Sie scheidungsrechtliche Hilfe? 
 * Möchten Sie umgehend die Scheidung einreichen? 
 * Wollen Sie eine schnelle Ehescheidung und wünschen den kostengünstigsten
   Weg? 

Eine Zürcher Ehescheidung, welche innerhalb nur drei Monaten vollzogen werden
kann, kann nur mittels einer gemeinsamen Scheidungsvereinbarung erreicht werden.
Diese Scheidungsform wird einvernehmliche Scheidung genannt. In der
Scheidungsvereinbarung werden die Scheidungsnebenfolgen gemeinsam geregelt.

 * Was sind die Scheidungsnebenfolgen?
 * Was geschieht mit dem ehelichen Vermögen? 
 * Wieviel Unterhalt erhält ein Ehegatte? 


REGELUNGEN DER NEBENFOLGEN IN DER SCHEIDUNGSKONVENTION

Sofern über diese Nebenfolgen der Scheidung Konsens besteht, muss die Regelung
dieser Folgen in der Scheidungskonvention aufgenommen werden. Über folgenden
Punkte muss man sich Gedanken machen:

 * Regelung von Obhut und Betreuungszeiten / Besuchsrecht für den anderen
   Elternteil
 * Zuteilung der elterlichen Sorge über die gemeinsamen Kinder
 * Kindesunterhaltsbeiträge
 * Unterhaltsbeiträge an den Ehegatten
 * Anpassung an den Teuerungsausgleich
 * Zuweisung der ehelichen Wohnung
 * Güterrechtliche Auseinandersetzung:
 * Zahlung der er bezahlt noch offene Steuern?
 * Berufliche Vorsorge (Pensionskasse)
 * Bei gemeinsamer elterlicher Sorge: Zuweisung der AHV-Erziehungsgutschriften
 * Gerichtskosten und gegenseitige Entschädigungen für das Gerichtsverfahren.
 * Saldoklausel
 * Die finanziellen Grundlagen der Vereinbarung (Einkommen, Vermögen und
   Schulden beider Ehegatten)

Engagieren Sie Ihren eigenen Scheidungsanwalt. Unser Scheidungsanwalt vertritt
die Interessen seiner Mandanten. Ziel ist deren Durchsetzung. Die
Scheidungsvereinbarung kann auch ohne anwaltliche Hilfe aufgesetzt werden. In
Deutschland gibt es einen Anwaltszwang bei Scheidung. Vor deutschen
Familiengerichten herrscht Anwaltszwang. Ein Scheidungsanwalt kennt sich
bezüglich den Formalitäten für die Scheidungskonvention bestens aus.




SCHEIDUNGSANWALT – ABLAUF DER SCHEIDUNG

Ein Anwalt / Anwältin mit Spezialisierung auf Scheidung sollte in
einem Erstberatungsgespräch wesentliche und relevante Informationen,
Praxisbeispiele und Rechtstipps zum Thema Trennung, Scheidung und Eheschutz
liefern. Eine frühzeitige Konsultation mit einem spezialisierten Anwalt in
einer Anwaltskanzlei für Familienrecht ist auf jeden Fall empfehlenswert, da es
im Scheidungsfall schon lange vor der Scheidung wichtiges zu beachten gilt.

Scheidungsanwalt zum Ablauf der Scheidung

+41 43 545 01 50

Der Ablauf der Ehescheidung

Als erstes muss die individuelle Situation der Ehegatten analysiert werden. Das
schweizerische Scheidungsrecht ist ausgewogen. Es kommt in erster Linie auf die
individuelle Situation der Eheleute an. Die Frage wer wie begünstigt wird ist
nicht einfach zu beantworten.

Die finanz- und vermögensrechtliche Situation, der eherechtliche Güterstand, das
Einkommen, der Ausbildungsstand, vorhandene Vermögenswerte und vieles mehr
müssen vertieft begutachtet werden. Natürlich möchte man möglichst schnell
wissen, wer die Obhut und das Sorgerecht der Kinder erhält oder wie das
Besuchsrecht geregelt wird.




FAMILIENRECHT ALS GRUNDLAGE DER SCHEIDUNG UND TRENNUNG

Die finanz- und vermögensrechtliche Situation, der eherechtliche Güterstand, das
Einkommen, der Ausbildungsstand, vorhandene Vermögenswerte und vieles mehr
müssen vertieft begutachtet werden. Natürlich möchte man möglichst schnell
wissen, wer die Obhut und das Sorgerecht der Kinder erhält oder wie das
Besuchsrecht geregelt wird.

Keiner denkt gerne vor der Eheschliessung an eine mögliche zukünftige Scheidung.
Unser Scheidungs-, Unterhalts-, Kindes- und Familienrecht berät Sie zu den
güterrechtlichen Grundlagen von Eheverträgen. Familienrechtliche Themen und die
Güterstände der Schweiz wie Gütertrennung, Gütergemeinschaft, Eigengut,
Errungenschaft und sinnvollen Eheverträge sind Gegenstand dieser
Beratungsgespräche.

Eine andere Frage, welche brennend interessiert ist was wer bekommt? Die
Scheidungsfolgen bezüglich Ehegattenunterhalt, Sorge- und Besuchsrecht, Obhut,
Höhe des Kindesunterhaltes (Alimente) stehen in einem starken Zusammenhang mit
dem Verdienst (Einkommen) der Eheleute. Ein Anwalt für Kindesschutz ist hierbei
die richtige Anlaufstelle.

Das Scheidungsrecht stellt hierfür das Fundament. Die Durchsetzung Ihrer
Ansprüche kann ein hervorragender, spezialisierter Scheidungsanwalt
sicherstellen. Das schweizerische Scheidungs- und Familienrecht ist zwar auf
eine gerechte Regelung aller Beteiligten ausgelegt, jedoch ist es überaus ratsam
Anwalt Ihrer Scheidung, insbesondere bei Fragen im Scheidungsrecht, aufzusuchen.
Andernfalls riskiert man eine Benachteiligung.




EXPERTEN IN FAMILIENRECHTLICHEN THEMEN RUND UM DIE SCHEIDUNG


BERATUNG IM SCHEIDUNGSRECHT

Wollen Sie mehr über die elterliche Sorge (Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht,
Entzug des Sorgerechts oder die Obhut und das Besuchsrecht erfahren? Wesentlich
ist die frühzeitige Scheidungsberatung durch eine Advokatur für Familienrecht.
Ein professioneller Anwalt für Familienrecht kennt das Scheidungsverfahren
und besondere Fristen, die bei der Einreichung der Scheidung eingehalten werden
müssen.

Bei einem schwerwiegendem Grund, kann auch bei der strittigen Scheidung auf die
Trennungszeit verzichtet werden.  Nach Ablauf der zweijährigen Trennungsfrist
kann die Scheidung eingereicht werden.




BETEILIGUNG AM ERSPARTEN SCHEIDUNGSVERMÖGEN

Beim Scheidungskrieg geht es meist um die Aufteilung des Vermögens. Wie wird das
gemeinsam gesparte Vermögen im Scheidungsfall geteilt? Besteht zwischen den
Eheleuten kein Ehevertrag, wird die Errungenschaft hälftig zwischen diesen
zugewiesen.

Wir helfen Ihnen berechtigte Trennungs- oder Scheidungsansprüche effektiv
durchzusetzen.




NACHEHELICHER UNTERHALT

Es gibt zwei verschiedene Berechnungsmethoden, um den nachehelichen Unterhalt zu
bestimmen, die einstufige und zweistufige Berechnungsmethode. Unsere
Scheidungsanwälte sind Experten im Unterhaltsrecht und kennen
die unterschiedliche Berechnungsweisen der Schweizer Gerichte ausgezeichnet. Bei
der Berechnung des nachehelichen Unterhaltes unterscheidet man die abstrakte
Berechnungsweise und die Bedarfsberechnung. 


WELCHE KRITERIEN SPIELEN BEI DER BEMESSUNG DES UNTERHALTES EINE ROLLE?

Gemäss Art. 125 ZGB wird bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts u.a.
folgende Punkte berücksichtigt:

 * Ehedauer
 * Einkommen
 * Vermögen der Ehegatten
 * Kinderbetreuung
 * berufliche Ausbildung der Eheleute




KINDESUNTERHALT

Welche Bestimmungen über den Kindesunterhalt gibt es? Wie wird die Höhe des
Kinderunterhaltes errechnet? Das Kindesrecht und die Bedürfnisse des Kindes sind
für die Verfügung des Kinderunterhaltes wesentlich. Die Berechnung des
Kindesunterhalt wird mithilfe einer Bedarfstabelle errechnet, welche von den
Gerichten zur Verfügung gestellt wird. Diese bietet eine Grundlage für
Unterhaltsberechnungen. Sie liefert einen Überblick über die anfallenden
direkten Kosten eines Kindes, den Bedarf des Kindes und den bedarf der
Kindsmutter. Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruches wird zwischen dem
Barunterhalt und dem Betreuungsunterhalt unterschieden. Unser Scheidungsanwalt
aus der Stadt Zürich hilft bei der Berechnung des Kinderunterhalts.



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SCHEIDUNGSANWALT ZU DEN VERSCHIEDENEN ARTEN VON UNTERHALT

Es gibt Unterhalt für Ehegatten (nachehelichen Unterhalt) und für Kinder. Die
Sicherung der Existenz des geschiedenen Ehegatten, welcher sich um die Kinder
kümmert, ist hierbei das massgebliche Ziel. Die Versorgung des Kindes und des
unterhaltsberechtigten Elternteil wird so sichergestellt. Unser Scheidungsanwalt
setzt die jeweiligen Unterhaltsansprüche für Sie durch.

Jeder Ehegatte soll möglichst bald wieder für sich selbst sorgen können. Die
Anordnung des nachehelichen Unterhalts, welcher die Fürsorge und Solidarität in
den unterhaltsrechtlichen Fokus stellt, ist entscheidend.

Der Ehegatten-Unterhalt kann auch in Form eine Rente oder einer einmaligen
Kapitalabfindung erfolgen.


ANGEMESSENER UNTERHALTSBEITRAG

Für die Unterhaltsberechnung sind die Angabe und Höhe der folgenden Kriterien
wichtig:

 * Fremdbetreuungskosten (z. B. Krippe)
 * Erwerbstätigkeit der Ehegatten
 * Barkosten
 * externen Betreuungskosten
 * Existenzminimum
 * Volljährigkeit des Kindes
 * Abschluss der Erstausbildung
 * Vorrang des Kindesunterhalts vor dem Ehegattenunterhalt

Unser Anwalt für Familien- und Unterhaltsrecht steht Ihnen bei Fragen im
Kindesrecht zur Verfügung. Bei der Scheidung in Schweiz wird automatisch auch
der Unterhalt geregelt. In anderen Ländern geschieht dies nur auf Antrag vom
Scheidungsanwalt der jeweiligen Partei. Haben Sie Fragen zum Unterhalt oder
möchten Sie einen Anspruch auf Unterhalt geltend machen? Unterhaltsforderungen
sind finanziell bedeutend. Die Tragweite von Forderungen im Unterhalt sind
gravierend.

Eltern sind gemeinsam für den Unterhalt der Kinder verantwortlich. Beide
Elternteile müssen für das Kind und seinen Unterhalt sorgen. Bei der Scheidung
wird der nicht Obhut berechtigte Ehegatte zu der Bezahlung von Kinderalimenten
(Kindesunterhalt) verpflichtet.

Wichtig ist, dass dass schweizerische Scheidungsrecht sich klar zum Unterhalt
der Eltern stellt. Die Eltern sind gemeinsam für den Unterhalt und der Obsorge
eines Kindes zuständig. Dieser Grundsatz gilt vor, während und auch nach einer
Scheidung.

Ein Anwalt für Unterhaltsrecht sollte die Ansprüche genau prüfen. In einem
Unterhaltsvertrag oder durch das Scheidungsurteil wird die Höhe des zu zahlenden
Kindesunterhalts angeordnet resp. festgelegt. Die Lebenshaltungskosten, der
sogenannte Bedarf spielen bei der Berechnung der Unterhaltsansprüche eine
entscheidende Rolle. Entscheidend ist die Frage wo das Kind nach der
Ehescheidung lebt. Lebt das Kind bei einem einzelnen Elternteil, dann muss der
andere Kinderalimente zahlen.Die wesentliche Frage ist wie sich die Höhe der
Alimente errechnet. Diese wird einerseits am Lebensstandard des zahlenden
Elternteils und andererseits an dem Bedarf des Kindes errechnet.

Der Kanton Zürich hat Tabellen aufgestellt, auf welchen Empfehlungen für den
Unterhaltsbedarf eines Kindes im Alter von 1 bis 6,7 bis 12 und 13 bis 14 Jahren
festgehalten sind.Möchten Sie mehr über unterhaltsrechtliche Themen erfahren?
Wollen Sie wissen, wie sich der Unterhaltsbedarf zusammensetzt? Unser
Scheidungsanwalt steht Ihnen beratend zur Seite.




EHESCHUTZ UND EHESCHUTZVERFAHREN

Wollen Sie sich schnell vom Ehepartner trennen lassen? In diesem Fall ist
das Eheschutzverfahren sinnvoll. 

Das Getrenntleben kann mit Hilfe des Eheschutzverfahrens geregelt werden.
Nur auf Ersuchen eines Ehegatten wird das Eheschutzgericht tätig. Ein Ehegatte
kann sich der Scheidung widersetzten. Eheschutzmassnahmen können angeordnet
werden.

Das Eheschutzverfahren hat in der Rechtspraxis bei der Trennung eine hohe
Relevanz. Das Verfahren des Eheschutzes wird oft auch als die Vorbereitung für
die spätere Scheidung angesehen.

Auf Ersuchen eines Ehegatten muss das Gericht tätig werden. Unser Anwalt für
Familienrecht ist Experte für das Eherecht und im Eheschutz spezialisiert. Gerne
begleite und unterstütze ich Sie im Eheschutzverfahren. Die Folgen des
Getrenntlebens können zu Ihren Gunsten geregelt werden.

Wir stellen für Sie das Eheschutzbegehren und leiten so ein Eheschutzverfahren
ein. Wesentlich ist eine professionelle anwaltliche Unterstützung von einem
Scheidungsanwalt. Unser Rechtsanwalt für Familienrecht hilft Ihnen durch die
schwierige Trennungszeit. Wir setzen Ihre Ansprüche und Rechte erfolgreich für
Sie durch.


EHESCHUTZMASSNAHMEN

Auch bei den Eheschutzmassnahmen im Rahmen der Trennungszeit von zwei Jahren
kann durch das Gericht ein Ehegatten-Unterhalt und Kindesunterhalt angeordnet.
Nachehelicher Unterhalt (Ehegatten-Unterhalt) wird für die Zeit nach der
Ehescheidung geschuldet.




EHESCHLIESSUNG

Haben Sie Fragen zur Eheschliessung, zum Verlöbnis, zu den Voraussetzungen für
die Heirat oder zu Ungültigkeitserklärung einer geschlossenen Ehe? Wollen Sie
mehr über die Wirkung der Ehe, die eheliche Gemeinschaft, den ehelichen Namen,
die Kantons- und das Gemeindebürgerrecht, die eheliche Wohnung, den Unterhalt
der Familie oder die Vertretung in der ehelichen Gemeinschaft wissen?

Unser Anwalt für Eherecht ist Experte bei allen Rechtsfragen rund um die Heirat
(Eheschliessung) und Wirkungen der Ehe.




EHEVERTRAG

Welche Vermögenswerte können mit dem Ehevertrag geregelt werden? Für
den Fortbestand eines Unternehmens können mit dem Ehevertrag bestimmte
Vermögenswerte als Eigengut definiert werden. Gerne berät unser Anwalt für
Familienrecht Sie über die Möglichkeiten des Ehevertrages. Möchten Sie mehr über
die Gütertrennung erfahren? Kann man mit einem Ehevertrag die Gütergemeinschaft
zusammenlegen?

Mit einem professionellen Ehevertrag regelt der Scheidungsanwalt in Zürich
vermögensrechtliche Fragen, welche bei einer Eheschliessung auftreten. Wollen
Sie Ihren Güterstand regeln? Ohne Ehevertrag gilt der Ordentliche Güterstand der
Errungenschaftsbeteiligung. Mit einem Ehevertrag können spezifische
Vereinbarungen durch die Ehegatten getroffen werden. 

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Anliegen mit einem Experten im Familienrecht
besprechen. Die Vermögensteilung ist ein weiterer wichtiger Aspekt einer
Ehescheidung. Als erstes stellt sich die Frage, ob ein Ehevertrag vorliegt.

Ein vertragliche, unterhaltsrechtiche Vereinbarung über den Verzicht der
Unterhaltszahlung des Ehemannes für den Fall der Scheidung ist in der Schweiz im
Ehevertrag nicht möglich.

Eheverträge werden vor oder während der Ehe abgeschlossen. Selbständig
erwerbende Ehegatten nutzen diese Möglichkeit nach Bedarf.

Wurde kein Ehevertrag geschlossen gilt der ordentliche Güterstand, d.h. der
Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Die entscheidende Frage bei der
Vermögensteilung ist ob und wieviel Vermögen vorhanden ist und ob das Vermögen
„Eigengut“ oder „Errungenschaften“ darstellt. Ihr Anwalt für Ihre Scheidung kenn
das Scheidungsrecht! Wir herfen Ihnen Ihr Vermögen zu sichern und Ihre Rechte
durchzusetzen.

In der Regel wird bei der Heirat kein Ehevertrag abgeschlossen. In diesem Fall
gilt der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung.

Es ist essentiell, einen Scheidungsanwalt oder einen Anwalt für Familienrecht zu
beauftragen, um den Ehevertrag professionell aufzusetzen. Vereinbaren Sie noch
heute einen Beratungstermin in unserer Anwaltskanzlei. Wir setzen Ihnen einen
zulässigen Ehevertrag auf. So wird Ihr Güterstand geregelt. 


SCHEIDUNGSANWALT IST EXPERTE BEI DER AUSARBEITUNG DES EHEVERTRAGES

Ein Profi sollte Regelungen des Ehevertrages zum Güterrecht, zum
Versorgungsausgleich und zu Unterhaltsansprüchen prüfen. Gerne beraten wir
Verlobte bezüglich des Ehevertrages. Die diskrete Beratung zum Thema Ehevertrag
kann im schlimmsten Fall viel Streit ersparen. Ein Fachanwalt für Familienrecht
ist Experte bei der Ausarbeitung eines professionellen Ehevertrages. Wir setzten
Ihre Interessen im Grossraum Zürich für Sie durch. 

Für den Scheidungsfall kann der Ehevertrag spezifische Regelungen definieren.
Über die Inhalte des Ehevertrages entscheiden die Ehegatten gemeinsam. Zur
Rechtsgültigkeit bedarf der Ehevertrag der notariellen Beurkundung. Eheverträge
können auch später gemeinsam ergänzt und angepasst werden.


BESTER ZEITPUNKT DER EHEVERTRAGSSCHLIESSUNG

Lassen Sie sich schon vor der Scheidung oder Trennung oder am besten schon bei
der Eheschliessung beraten. Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten bei der Ehe,
der Trennung oder der Scheidung?

Vor der Heirat ist der beste Zeitpunkt für den Abschluss des Ehevertrages.
Gewinnen Sie einen vernünftigen Umgang mit den Regelungen Ihres Ehevertrages.
Scheidungsstreit ist teuer und kann sich über Jahre hinwegziehen. Der Ehevertrag
kommt nur im Scheidungsfall zur Anwendung. Lebenslange Ehen werden sich nach
Abschluss des Ehevertrages nie mehr mit diesem Thema auseinandersetzen müssen.
Ein guter Ehevertrag bringt Sicherheit und schafft Vertrauen.

Juristische Schwierigkeiten und Probleme könne so präventiv vermieden werden.
Eine frühzeitige Hilfe bei der Umsetzung Ihrer familienrechtlichen Ansprüche,
Forderungen oder Rechte kann hierbei helfen. Eine schnelle, günstige Scheidung
ohne Komplikationen kann nur erreicht werden, wenn der passende Scheidungsanwalt
frühzeitig hinzugezogen wird.


FOLGEN DER SCHEIDUNG MIT ODER OHNE EHEVERTRAG?

Wir empfehlen folgenden Ehegatten einen Ehevertrag abzuschliessen:

 * Ehegatten, die mehr verdienen als der Ehepartner
 * Selbstständige
 * Freiberufler
 * Doppelverdiener ohne Kinder
 * vorverheiratete Personen im fortgeschrittenen Alter mit Kindern
 * Ehepartner mit verschiedenen Nationalitäten
 * Doppelverdiener ohne Kinder

Kontaktieren Sie noch heute am besten einen Scheidungsanwalt. In unserer
Anwaltskanzlei klären wir auch ab, was mit Ihrem Unternehmen im Scheidungsfall
geschieht. Der Ehevertrages sichert Ihr Unternehmen ab.

Ein Deutscher Ehevertrag unterscheidet sich von einem Schweizer Ehevertrag. Der
Deutsche Ehevertrag  kann das Güterrecht, den Versorgungsausgleich,
Unterhaltsansprüche und das Sorgerecht, teilweise auch das Erbrecht, regeln. Die
gesetzliche Gütertrennung kann in manchen Fällen ausgeschlossen werden. Der
Ehevertrag in der Schweiz regelt nur den Güterstand der Eheleute und die
Rechtswahl. Die Kosten des Ehevertrages werden Ihnen in der ersten Beratung
transparent gemacht.


GÜTERGEMEINSCHAFT

Der Gütergemeinschaft können sich Ehegatten ausschliesslich durch Abschluss
eines Ehevertrages unterstellen. Bei der Gütergemeinschaft bildet das eheliche
Gesamtvermögen das sogenannt Gesamtgut. Dieses Gut steht im gemeinsamen Eigentum
(Gesamteigentum) beider Ehegatten. Beide Ehegatten können darum über das
Gesamtgut nur gemeinsam verfügen. Wer haftet für Schulden und wie wird im
Güterstand der Gütergemeinschaft bei Scheidung die güterrechtliche
Auseinandersetzung vorgenommen? Wie wird das Gesamtgut bei Ehescheidung geteilt?
Haben Sie Fragen über den Vollzug der Auseinandersetzung?

Gerne beratet Sie unser Anwalt für Scheidungsrecht in unser Advokatur in
bezüglich der Vor- und Nachteile der Gütergemeinschaft.


GÜTERTRENNUNG

Bei der Gütertrennung besteht die Vermögensmassen der Frau und jene des
Ehemannes. Der Ehevertrag oder eine richterliche Anordnung begründet die
Gütertrennung. In welchen Fällen erlässt der Richter eine solche Anordnung? Was
ist bei Konkurs oder Überschuldung zu tun?

Grundsätzlich kann jeder Ehegatte über sein Vermögen frei verfügen.

Im Güterstand der Gütertrennung gibt es keine Beteiligung am Vermögen oder am
Einkommen des Ehegatten. Bei Auflösung des Güterstandes gibt es damit auch keine
güterrechtliche Auseinandersetzung!



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TRENNUNGSVEREINBARUNG

Mit der Trennungsvereinbarung wird das Getrenntleben geregelt. Die spätere
Ehescheidung ist von dieser Vereinbarung unabhängig zu betrachten.

Befinden Sie sich in der Trennung?

Nur die umfassende und profunde Beratung eines Scheidungsanwaltes kann Ihnen
hier einen genauen Überblick über die Möglichkeiten im Rahmen des
Eheschutzverfahrens geben.




GÜTERRECHT

Wie wird das eheliche Vermögen bei der Scheidung aufgeteilt? Der Güterstand
entscheidet über die Aufteilung des ehelichen Vermögens. Die Ansprüche der
Ehegatten bei Scheidung werden durch die Bestimmungen des Ehegüterrechts
geregelt. Im Scheidungsfall prüft der Scheidungsanwalt die vermögensrechtlichen
Ansprüche beider Ehepartner.

Wie sind die Vermögensverhältnisse der Ehegatten während der Ehe geregelt?
Welche Ansprüche können Ehegatten bei Auflösung der Ehe geltend machen? Haben
Sie Fragen über güterrechtliche Folgen beim Tod oder bei Scheidung? Möchten Sie
einen speziellen Güterständen wählen und/oder gewisse Änderungen innerhalb eines
Güterstandes vornehmen? Kennen Sie die Möglichkeiten eines Ehevertrages?

Das Güterrecht der Schweiz kennt drei verschiedene Güterstände. Es existieren
folgende Güterstände: Errungenschaftsbeteiligung Gütergemeinschaft
Gütertrennung.

Die Teilung des Vermögens bei der Ehescheidung richtet sich nach diesen
Bestimmungen. Ohne Ehevertrag gilt in der Regel der Güterstand der
Errungenschaftsbeteiligung für die Eheleute. Die Gütergemeinschaft oder die
Gütertrennung bedürfen einer vertragliche Regelungen in einem Ehevertrag. Dieser
kann eine individuelle Aufteilung des Vermögens bei der Ehescheidung spezifisch
regeln. 


EIGENGUT ERRUNGENSCHAFT

Es gibt unterschiedliche Formen des Vermögens. Man kann das Eigengut von der
Errungenschaft unterscheiden. Die güterrechtliche Auseinandersetzung setzt sich
mit der Frage auseinander was wem gehört. Diese Frage stellt sich in der Regel
bei Scheidung oder dem Tod. Bei der Berechnung der Erbmasse oder des
vermögensrechtlichen Anspruchs bei Scheidung sind vier verschiedene Gütermassen
relevant:

 * Errungenschaften des Ehemanns und der Ehefrau
 * Eigengut des Ehemanns und der Ehefrau


EIGENGUT:

 * Eigenbesitz (Vermögen bei der Heirat)
 * Persönliche Gegenstände
 * Unentgeltlicher Vermögensanfall wie Erbschaften, Schenkungen
 * Eigenvermögen des Ehegatten
 * Gebrauchsgegenstände (in die Ehe eingebracht)
 * Genugtuungszahlungen (Genugtuungsansprüche)
 * Ersatzanschaffungen für Eigengut

Bei einer Ehescheidung wird das Eigengut nicht aufgeteilt. Erträge aus dem
Eigengut sind der Errungenschaft zuzurechnen. Diese müssen hälftig geteilt
werden.


ERRUNGENSCHAFTEN

Die Errungenschaftsbeteiligung gilt für alle Ehepaare, welche nicht einen
Ehevertrag aufgesetzt haben oder einen anderen Güterstand gewählt haben. Wie
aber sind hierbei die Vermögensverhältnisse während der Ehe geregelt? Das
Vermögen jedes Ehepartners besteht aus zwei verschiedenen Vermögensmassen. Diese
sind das Eigengut und die Errungenschaft. Insgesamt bestehen vier
Vermögensmassen (Eigengut und Errungenschaft Ehefrau, Eigengut und
Errungenschaft Ehemann).

Errungenschaften:

 * Vermögenswerte wie der Arbeitserwerb (Entgeltlicher Erwerb während der Ehe
   wie Arbeitserwerb)
 * Leistungen von Personenfürsorgeeinrichtungen
 * Sozialversicherungen (Leistungen der Sozialversicherungen)
 * Sozialfürsorgeleistungen
 * Erträge aus dem Eigenvermögen (Erträge aus Eigengut)
 * Ersatzanschaffungen für Errungenschaftsvermögen

Bei der Scheidung werden Errungenschaften hälftig geteilt.

Jeder Ehegatte verwaltet und nutzt sein Eigengut und seine Errungenschaft. Die
Verfügungsgewalt liegt hierbei bei jedem einzelnen Ehegatten. Auch über den Lohn
(Einkommen) können die Ehegatten selbst frei verfügen. Was aber geschieht bei
Auflösung des Güterstandes? Die tritt i.d.R. mit dem Tod, der Scheidung oder bei
Übergang zu einem anderen Güterstand ein. Wer haftet für die Schulden der
Ehegatten? Wem gehört was und wie werden die Vermögen bei Scheidung aufgeteilt?

Unser Scheidungsanwalt hilft Ihnen bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung
und setzt Ihre Ansprüche für Sie durch!




MEDIATION

Zum Glück gibt es auch viele Scheidungen, welche nicht in einer kompromisslosen
Kampfscheidung enden.


FAMILIENMEDIATION

Ein Familienmediator kann als Vermittler fungieren und helfen Konfliktgespräche
zu leiten, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Eine einvernehmliche Lösung muss
erarbeitet werden. Unsere Advokatur kann am Ende des Mediationsverfahrens die
Vereinbarung aufsetzen und zur Überprüfung und Entscheidung dem Familiengericht
zustellen.




SCHEIDUNG MIT SCHEIDUNGSKONVENTION

Sehr oft werden Ehen einvernehmlich nach Unterzeichnung einer
Scheidungskonvention geschieden. Die Scheidung auf gemeinsames Begehren ist die
Scheidungsform, welche die Mehrzahl der Ehegatten in der Schweiz wählen. Diese
Scheidungsform ist die weitaus kostengünstigste und schnellste Form, sich
scheiden zu lassen.

Man kann sich in der Schweiz, im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, auch ohne
anwaltliche Unterstützung scheiden lassen. Nicht jede Ehescheidung muss über
einen Scheidungsanwalt laufen. Auch ein Mediator kann helfen Einigkeit zu
erzielen. Die Familienmediation wird immer mehr als Alternative zur strittigen
Scheidung gewählt.

Ehepaare, welche beide die Ehescheidung wollen und sich über die
Scheidungsnebenfolgen wie die der Vermögensteilung, der Kinderbelange und die
der Unterhaltszahlungen einig sind, können sich mit einer Scheidungsvereinbarung
scheiden lassen.

Ein Scheidungskrieg sollte man vermeiden. Scheidungsfolgen aussergerichtlich mit
der Scheidungsvereinbarung zu regeln, ist die Lösung. Das Schweizer Familien-
und Scheidungsrecht bietet die Möglichkeit, die Scheidung schnell und
kostengünstig aufzulösen. Die einvernehmliche Scheidung (Ehescheidung auf
gemeinsames Begehren) ist der richtige Weg.


ANWALTSKANZLEI FAMILIENRECHT

Die Ehegatten müssen sich in der Scheidungskonvention über die Folgen der
Scheidung einig werden. Die güterrechtliche Auseinandersetzung, die Aufteilung
der Pensionskasse, die Kinderbelange wie Kindesunterhalt, Sorgerecht, Obhut und
Besuchsrecht sollten darin geregelt werden. Auch der Betreuungsunterhalt und der
Unterhalt der Ehegatten sind hier genau zu erfassen.

Wesentliches zur Scheidung auf gemeinsames Begehren / Scheidungsrecht Schweiz
Ersteinschätzung durch Fachexperten

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ZÜRCHER SCHEIDUNGSANWALT – WESENTLICHES ZUM SCHEIDUNGSBEGEHREN:

Durch ein Scheidungsbegehren wird die einvernehmliche Scheidung bei dem
Familiengericht anhängig gemacht. Diese Gerichtseingabe muss neben der
Scheidungskonvention mit der Regelung der Scheidungsnebenfolgen auch noch den
Familienausweis und weitere Dokumente der Eheleute zu ihren Vermögens- und
Einkommensverhältnissen enthalten.




SORGERECHT

Haben Sie Kinder und befinden Sie sich in der schwierigen Phase der Scheidung?
Wollen Sie mehr über die familienrechtliche Bestimmungen bezüglich des
Sorgerechts und des Besuchsrechts wissen? Im Zentrum des Schweizerischen
Kindesrecht steht das Kindeswohl. Bei der Scheidung kommt dieses oft stark unter
Druck. Kinder werden leider oft als Druck- und Machtmittel eingesetzt. Unsere
Scheidungsanwälte in Zürich erarbeiten mit Ihnen eine eine tragfähige und
praktisch umsetzbare Lösung.

Unser Rechtsanwalt für Familienrecht klärt Sie über die Möglichkeiten der
elterlichen Sorge auf. Unterschieden wird hierbei das gemeinsame Sorgerecht, das
alleinige Sorgerecht und das Sorgerecht getrennt lebender Eltern. Gerne prüfen
wir in unserer Kanzlei im Seefeld am Zürichsee auch die Chancen bezüglich einem
Entzug des Sorgerechts.

Das schweizerische Scheidungs- und Familienrecht ist ständig im Wandel und wird
somit auch ständig modernisiert. Eine familienrechtliche Gesetzesänderung stellt
das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall für alle Paare, egal ob verheiratet oder
nicht. In der Regel sind die Eltern mit der gemeinsamen Obhut zu gleichen Teilen
erziehungsberechtigt.

Dies gilt selbst dann wenn die Paare oder Ehegatten in Trennung oder Scheidung
leben. Auch dann gilt das gemeinsame Sorgerecht.




SCHEIDUNGSANWALT ZÜRICH: EINVERNEHMLICHE ODER STRITTIGE SCHEIDUNG?

Die einvernehmliche Ehescheidung kann sofort ohne Trennungszeit vollzogen
werden. Bei der strittigen Scheidung ist einen Trennungszeit von mindestens zwei
Jahren Voraussetzung. Sollen Eheschutzmassnahmen eingeleitet werden? Diese Frage
klärt unser Scheidungsanwalt in Zürich.



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STRITTIGE SCHEIDUNG

In den meisten Scheidungsfällen lassen sich die Ehegatten einvernehmlich
scheiden. Diese Scheidungsmethode ist die schnellste und
kostengünstigste Scheidungsvariante.

Die Ehegatten müssen gemeinsam mit Ihrem Scheidungsanwalt in Zürich eine
Scheidungsvereinbarung ausarbeiten. Die einvernehmliche Ehescheidung ist
die Scheidung auf gemeinsames Begehren. Bei dieser Methode der Scheidung
herrscht bezüglich der Trennung zwischen den Ehegatten Einvernehmen. 

Ein professioneller Fachanwalt für Familienrecht sollte nun Verhandlungsgeschick
beweisen. Das Ziel ist, sich über die Scheidungsfolgen, zu einigen. Gemeinsam
erarbeitet der Scheidungsanwalt in Zürich die Konvention und stellt das
Scheidungsgesuch auf gemeinsames Begehren.

Über die strittige Nebenfolgen muss das Scheidungsgericht entscheiden. Hierbei
handelt es sich um die Scheidungsteilkonvention. Gerne berät Sie unser
Scheidungsanwalt, wie Sie die geeignete Scheidungsstrategie angehen sollten.
Ziel ist die Wahrung Ihrer Interessen.

Unsere Anwälte für Scheidungsrecht haben eine überaus grosse Berufserfahrung in
nationalen und auch grenzüberschreitenden internationalen Scheidungen
Schweiz/Deutschland.

Ihr Scheidungsanwalt reicht das Scheidungsbegehren beim Zürcher Gericht ein


STRITTIGE SCHEIDUNG – OPTIMALE INTERESSENVERTRETUNG DURCH ERFAHRENEN ZÜRCHER
SCHEIDUNGSANWALT

Ihr Scheidungsanwalt Zürich

Die günstigste Art sich scheiden zu lassen ist die Scheidung auf gemeinsames
Begehren. Das gegenseitige Einvernehmen über die Ehescheidung und deren
Nebenfolgen führt in diesem Fall zur Scheidung auf gemeinsames Begehren. Dies
Scheidungsform wird auch einvernehmliche Ehescheidung genannt.

Oft werden Kompromisse gesucht und Mediationen begonnen. In dieser Konvention
müssen wesentliche Scheidungsfolgen vereinbart werden.

Folgendes muss vereinbart werden:

 * das Sorgerecht
 * den Unterhalt
 * die Teilung des ehelichen Vermögens

In einem zweiten Schritt prüft das Gericht die Rechtmässigkeit der Vereinbarung.
Beide Ehegatten werden bei dieser Anhörung einzeln befragt. Beide müssen mit der
Scheidung einverstanden sein.

Das Scheidungsurteil wird vom Scheidungsrichter gefällt. Im Scheidungsurteil
werden alle Scheidungsnebenfolgen genau geregelt.

Leider kann die Ehescheidung nicht in allen Fällen im Einvernehmen vollzogen
werden. In diesem Fall kommt kann es zum erbitterten Scheidungskrieg kommen. Die
Scheidungsklage ist nach zweijähriger Trennungszeit möglich. Natürlich muss dies
geplant und minutiös vorbereitet werden. Nur ein erfahrener Scheidungsanwalt
kennt die wichtigen Scheidungstricks.




ANWALT FAMILIENRECHT / SCHEIDUNGSANWALT – WELCHE SCHEIDUNGSSTRATEGIE IST
GEEIGNET?


SCHEIDUNGSSTRATEGIE

Die Scheidungsstrategie ist entscheidend für den weiteren Scheidungsablauf.
Kindesbelange und finanzielle Aspekte sind bei der Scheidung oft äusserst
einschneidend.


UNZUMUTBARKEITSGRUND – FORTFÜHRUNG DER EHE

Häusliche Gewalt ist ein Unzumutbarkeitsgrund für die Fortführung der Ehe. In
diesem Fall ist die zweijährige Trennungszeit nicht mehr notwendig, die
Scheidung kann sofort eingereicht werden. Eine Kampfscheidung ist emotional
aufreibend, der Ablauf einer strittigen Ehescheidung ist komplex und
kostspielig. Zögern Sie nicht – vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei
einem Scheidungsanwalt (Experten für Familienrecht) für ein Beratungsgespräch.

Eine andere Frage, welche brennend interessiert ist was wer bekommt? Die
Scheidungsfolgen bezüglich Ehegattenunterhalt, Sorge- und Besuchsrecht, Obhut,
Höhe des Kindesunterhaltes (Alimente) stehen in einem starken Zusammenhang mit
dem Verdienst (Einkommen) der Eheleute. Ein Anwalt für Kindesschutz ist hierbei
die richtige Anlaufstelle.




FAQ – SCHEIDUNGSANWALT ZÜRICH – TRENNUNG – SCHEIDUNG – EHESCHUTZ – UNTERHALT –
SORGERECHT

Ist die Trennung oder die Scheidung das Richtige fuer mich?

Scheidungsanwalt: Leider werden in der heutigen Zeit sehr viele zerrüttete Ehen
sehr schnell geschieden. Die Voraussetzung für eine schnelle Scheidung ist, dass
beide Eheleute die Scheidung wollen, d.h. wenn ein Ehegatte mit der Scheidung an
sich nicht einverstanden ist, dann ist die einvernehmliche Scheidung nicht
möglich. Der Wille beider Ehegatten, sich sofort scheiden zu lassen, ist
wesentlich. Eine umfassende Einigung betreffend aller Folgen der Scheidung, wie
zum Beispiel dem Unterhalt, Vermögensaufteilung, etc., ist mithin keine
notwendige Voraussetzung der Scheidungskonvention. Der Scheidungsrichter kann
die strittigen Nebenfolgen prüfen und im Scheidungsurteil regeln.

Unser Scheidungsanwalt erklärt Ihnen die Vor- und Nachteile der Trennung /
Scheidung.

Was ist ein Eheschutzverfahren?

Scheidungsanwalt: In vielen Scheidungsfällen können sich die Eheleute nicht über
die Scheidungsfolgen einigen. In diesem Fall ist zu prüfen, ob es Sinn macht
beim Familiengericht ein Eheschutzverfahren einzuleiten. In einem einfachen
Eheschutzverfahren entscheidet der Eheschutzrichter, wer die Kinder betreut, wem
die eheliche Wohnung zugeteilt wird, wer welche Einrichtungsgegenstände behalten
darf und wer wem wieviel Unterhalt zahlen muss. Während der Ehezeit, auch
während der Trennungszeit, sind die Ehegatten gegenseitig zur Unterstützung
verpflichtet. Unser Anwalt für Eherecht prüft, ob ein Ehegatte mit seinem
Einkommen seinen Bedarf nicht decken kann. In diesem Fall kämpft unser
Scheidungsanwalt dafür, dass der Unterhaltsgläubiger einen Unterhaltsanspruch
zugesprochen erhält. Erst bei der Scheidung erfolgt die güterrechtliche
Auseinandersetzung, d.h. die Vermögensaufteilung und die Teilung der
Pensionskassengelder.

Scheidungsanwalt: Eheschutz und Eheschutzverfahren

Kindesunterhalt / Alimente, Ehegattenunterhalt, Betreuungsunterhalt,
nachehelicher Unterhalt
Beide Eltern müssen in der Regel gemeinsam für das Kind und seinen Unterhalt
sorgen. Mit dem Scheidungsurteil wird der nicht Obhut berechtigte Elternteil zu
derZahlung von Kinderalimenten verpflichtet. Die Unterhaltszahlungen für die
Kinder sind gegenüber den nachehelichen Ehegatten-Unterhalt erstrangig. Für die
Berechnung des Kinderunterhalts gibt es komplexe Tabellen der Zürcher Gerichte,
welche genau für die Unterhaltsberechnungen entwickelt worden sind. 
Das Kindesalter ist hierbei auch ein wesentlicher Faktor, insbesondere für den
Grundbedarf. Nur ein Scheidungsanwalt mit Erfahrung für die
Unterhaltsberechnungen ist der richtige Ansprechpartner für Ihre Scheidung.



Wann habe ich Anspruch auf Unterhalt?

Scheidungsanwalt: Das Wohl der Kinder steht bei Erziehung, Trennung und
Scheidung stets an erster Stelle. Damit sind Unterhaltszahlungen an Kinder
vorrangig. Im Schweizer Familienrecht unterscheidet man den Kindesunterhalt
(Alimente), den Ehegattenunterhalt und den Betreuungsunterhalt.
Unterhaltszahlungen müssen unter Bestimmten Umständen während der Trennung
beziehungsweise Scheidung und auch nachehelich geleistet werden. Aus diesem
Grund ist die professionelle Beratung und Vertretung eines Scheidungsanwaltes
aus Zürich, welcher Experte im Unterhaltsrecht ist, entscheidend.

Zudem ist die Frage zu prüfen wer Anspruch auf Unterhalt hat und wer Unterhalt
zahlen muss?

Wer hat Anspruch auf Unterhalt – wer muss Unterhalt zahlen?

Scheidungsanwalt: Nach der Scheidung sollte jeder Ehegatte alleine für seine
eigenen Unterhalt aufkommen. Wenn aber ein Ehegatte nach der Scheidung oder in
der Trennung nicht in der Lage ist, seinen eigenen Unterhalt zu finanzieren,
dann besteht ein Unterhaltsanspruch. Unterhaltsberechtigt sind also geschiedene
Menschen, die nicht für sich selber sorgen können. Folgende Kriterien sind für
die Berechnung und die zeitliche Dauer des Unterhaltsanspuches relevant:
– Dauer der Ehe
– Aufgaben in der Ehe
– Alter
– Gesundheit
– Ausbildung
– Erwerbsaussichten
– finanzielle Leistungsfähigkeit

Gerne prüft unser Scheidungsanwalt in Zürich Ihren Unterhaltsanspruch. Wir
helfen Ihnen Ihren berechtigten Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den
anderen Ehepartner durchzusetzen.



Was bedeutet Obhut, elterliche Sorge und alleiniges Sorgerecht?

Scheidungsanwalt: Die Zuteilung der elterlichen Sorge ist eine wichtige Frage
bei der Trennung oder Scheidung. Was aber bedeuten die Begriffe Sorgerecht und
Obhut? Verheiratete Ehegatten haben die elterliche Obhut und die elterliche
Sorge gemeinsam. Derjenige Elternteil, welche nach der Scheidung die elterliche
Obhut inne hat, darf über den Wohnort, den Aufenthaltsort sowie über die Art und
Weise der Unterbringung des eigenen Kindes bestimmen. Im Scheidungsurteil wir
die Obhut einem Elterteil zugesprochen. Es kann aber durchaus sein, dass obwohl
nur ein Elternteil die Obhut hat, beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht
haben. In Ausnahmefällen verfügt das Gericht bei der Ehescheidung das alleinige
Sorgrecht.

Scheidungsanwalt: Obhut, elterliche Sorge und alleiniges Sorgerecht

Wie wird das Sorgerecht ausgestaltet?

Bei Scheidung oder Trennung steht das Kindeswohl im Zentrum. Entscheidende
Fragen sind, bei wem soll das Kind wohnen? Wie werden
die Besuchsrechte geregelt?
 
Minderjährige Kinder stehen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr unter der
elterlichen Sorge. In der Regel wird das gemeinsame Sorgerecht für geschiedene
Eltern bestimmt. Die gemeinsame elterliche Sorge ist zur Regel geworden. Wichtig
sind die folgenden Fragen:
– Welcher Elternteil erhält die Obhut?
– Wie wird der persönlicher Verkehr geregelt (Besuchsrecht /
gemeinsame Zeit)?
– Können sich die Eltern über die Betreuungsanteile einigen oder
muss das Gericht darüber entscheiden?

Auch Schweizer Gerichte haben die Möglichkeit das Sorgerecht einem Elternteil
allein zuzuweisen. Das alleinige Sorgerecht wird selten verfügt und ist nur das
äusserste Mittel bei der Durchsetzung des Kindeswohls.

Ist das Wohl des Kindes in Gefahr?

Nur bei einer Kindeswohlgefährdung kann unser Scheidungsanwalt in Zürich in
diesem Fall das alleinige Sorgerecht für Sie beantragen. 

Mit dem Sorgerecht verbunden ist die Pflicht sich um das noch nicht
volljährige Kind zu kümmern. Die Personensorge und die Vermögenssorge steht im
Vordergrund. Erziehung, Pflege, Aufsicht, Entscheidung über Arztbehandlungen und
die Bestimmung über den Aufenthaltsort stellen das Kindeswohl in den
Vordergrund.

In manchen Fällen ist die Vermögensverwaltung einer grossen Erbschaft ein
wesentlicher Teil der Vermögenssorge. Als Rechtsanwalt für Familienrecht bin ich
auch spezialisierter Anwalt für Sorgerecht.

Wie hoch sind die Kosten der Scheidung (Scheidungsanwalt / Scheidungsverfahren)?

Scheidungsanwalt Zuerich: Die Scheidungskosten setzten sich aus
den erstinstanzlichen Gerichtskosten und den Anwaltskosten zusammen. Sobald das
Scheidungsverfahren an ein höheres Scheidungsgericht weitergezogen wird,
entstehen weitaus höhere Kosten. Im erstinstanzlichen Scheidungsverfahren
belaufen sich die Gerichtskosten etwa zwischen CHF 4’000.- bis zu CHF 14’000.-.
Im Weiteren kommen bei diesem Verfahren Anwaltskosten von CHF 5’000 bis CHF
15’000.- hinzu.

Die strittige Scheidung ist teurer als die einvernehmliche Scheidung. Die
Ausarbeitung einer Scheidungsvereinbarung mit einem Scheidungsanwalt in Zürich
oder einem Mediator belaufen sich auf ca. CHF 3’000.- bis CHF 5’000.-.

Teurer als der Scheidungsanwalt sind die Konsequenzen der im Scheidungsurteil
oder in der Scheidungskonvention verfügten Unterhaltskosten und anderen
Scheidungsfolgen. Aus diesem Grund sollte man nicht am falschen Ort sparen.

Nur ein hochqualifizierter Anwalt Scheidung Zürich kann mit einer sorgfältigen,
fachkundigen und professionellen Redaktion der Scheidungskonvention
die Interessen seines Klinenten wahren. In einem Ehescheidungs- und
Eheschutzverfahren besteht die Option ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege
zu stellen

Scheidungsanwalt Zürich zu den Scheidungskosten

Die Kosten einer Scheidung können sehr unterschiedlich sein. In einzelnen
Kantonen ist die Gerichtsgebühr viel höher als in anderen Kantonen. Diese
Unterschiede machen zum Teil Tausende von Franken aus.

Ein Anwalt für Familienrecht oder ein Scheidungsanwalt sollte in einer
Ertberatung eine Kostenübersicht geben.

Die genauen Scheidungskosten, insbesondere bei einer strittigen Scheidung,
können nie genau eingeschätzt werden. Komplexe Scheidungsfälle mit viel Vermögen
sind weit aus teurer als einfache Scheidungen mit einer Scheidungskonvention.
Ein langandauender Rosenkrieg wird teuer. Prozesskosten und Anwaltskosten (des
Scheidungsanwaltes und des Gerichts) schiessen so in die Höhe.

Die Scheidungskosten setzen sich wie folgt zusammen: 
– Kosten des Scheidungsanwaltes (Honorarkosten) in Zürich
– Gerichtsgebühren des Kantons (schweizweit sehr hohe
Unterschiede)

Warum sollte man einen eigenen Scheidungsanwalt engagieren?

Scheidungsanwalt Zuerich: Für eine Scheidung in der Schweiz oder auch in
Deutschland benötigt man ein Scheidungsurteil. Das Gericht stellt dieses aus.
Grundsätzlich gibt es keinen Anwaltszwang in der Schweiz. In Deutschland
benötigt man von Gesetzes wegen einen Anwalt. Um die eigenen Interessen bei
Scheidung durchsetzen zu können, ist die Beauftragung eines Scheidungsanwaltes
zwar nicht obligatorisch aber auf jeden Fall empfehlenswert.


GLOSSAR FAMILIENRECHT


REGELUNG DES GÜTERSTAND MIT EHEVERTRAG

Können sich die Ehegatten nicht über die Folgen des Getrenntlebens einigen,
kommt das Eheschutzverfahren zur Anwendung. In einem Eheschutzverfahren werden
vom Eheschutzgericht die Folgen des Getrenntlebens geregelt. Eheschutzmassnahmen
können angeordnet werden. Unser Anwalt für Familienrecht reicht für Sie das
Eheschutzbegehren ein.

Der Ehevertrag regelt den Güterstand bei der Heirat. Vor der Eheschliessung
haben Ehegatten die Möglichkeit den Güterstand Ihrer Vermögenswerte zu regeln.
Unser Anwalt für Familienrecht erklärt Ihnen die Unterschiede der Gütertrennung
und der Gütergemeinschaft. Der Ehevertrag sollte vor der Beurkundung vom Notar
geprüft werden. Gemäss dem schweizerischem Familienrecht sind Vereinbarungen
über Sorgerechts- und Unterhaltsregelungen nichtig. Wir setzten für Sie einen
professionellen Ehevertrag auf.


ERRUNGENSCHAFTSBETEILIGUNG

Bei einer Heirat ohne Ehevertrag gilt der sogenannte ordentliche Güterstand der
Errungenschaftsbeteiligung. In der Schweiz heiraten die meisten Ehegatten ohne
einen Ehevertrag. In diesem Fall gilt folgendes:

 * Das eheliche Vermögen setzt wie folgt zusamen:
   * Eigengut Ehefrau / Eigengut Ehemann
   * Errungenschaft Ehefrau / Errungenschaft Ehemann
 * Bei Scheidung werden Errungenschaften zur Hälfte verteilt.
 * Eigengut bleibt bei der Scheidung Eigengut und die Errungenschaft wird
   hälftig geteilt. Für beide Ehepartner muss die Differenz des Vermögens bei
   der Heirat mit jenem bei der Ehescheidung herausgefunden werden.

Es ist entscheiden sich von einem Anwalt beraten zu lassen.


GÜTERECHTLICHE AUSEINANDERSETZUNG BEI SCHEIDUNG

Das Güterrecht regelt die Aufteilung des Vermögens bei der Scheidung. In der
Schweiz werden grundsätzlich drei verschiedene Güterstände unterschieden.
Errungenschaftsbeteiligung, Gütertrennung und Gütergemeinschaft sind Güterstände
regeln die verschiedenen Ansprüche bei der Scheidung. Ein Rechtsanwalt für
Familienrecht klärt Sie über Ihre Ansprüche bei der Eheschliessung auf. Diese
können bei der Ehescheidung geltend gemacht werden.machen.


ALIMENTE

Beide Eltern sind für den Unterhalt des Kindes verantwortlich. Bei Scheidung ist
der nicht sorgenberechtigte Elternteil für die Zahlung von Alimenten
(Kindesunterhalt) zu verpflichten.


EHEGATTEN-UNTERHALT

Wichtig ist es, seinen eigenen Unterhalt zu finanzieren. Anderenfalls wird
nachehelicher Unterhalt verfüg. Für die Berechnung des Unterhaltsanspruchs ist
folgendes wichtig:

 * Ehedauer
 * Aufgabenverteilung
 * Ausbildung
 * Betreuungsregelung für die Kinder
 * Vermögen
 * Verdienst beider Ehegatten


SCHEIDUNGSFOLGEN – SCHEIDUNGSVEREINBARUNG

Bei der Ehescheidung auf gemeinsames Begehren werden die Nebenfolgen der
Scheidung in einer Scheidungskonvention geregelt. Das Scheidungsgericht hat die
Aufgabe diese Scheidungsfolgevereinbarung zu prüfen. Diese Konvention ist für
die Ehegatten von sehr grosser Bedeutung. Die Vermögensteilung, die Zuteilung
der Wohnung, der Unterhalt, das Sorgerecht, die Obhut, Besuchsrechte, Alimente
und der Vorsorgeausgleich werden hier geregelt.

Anwaltskanzlei Wittibschlager

Dufourstrasse 165
8008 Zürich

 
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STANDORT SCHEIDUNGSANWALT ZÜRICH





ANWALTSKANZLEI ZUERICH

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E-Mail: info@wittib-law.ch



ÖFFNUNGSZEITEN ANWALT SCHEIDUNG

Montag8:00 AM - 5:00 PMDienstag8:00 AM - 5:00 PMMittwoch8:00 AM - 5:00
PMDonnerstag8:00 AM - 5:00 PMFreitag8:00 AM - 5:00
PMSamstagGeschlossenSonntagGeschlossen




WESENTLICHES ÜBER DEN KANTON UND DIE STADT ZÜRICH

In der Stadt Zürich und der näheren Agglomeration leben ca. 500 000
Einwohner. Zürich ist die grösste Stadt der Schweiz und die Hauptstadt des
Kantons Zürich. Die Stadt Zürich liegt im Mittelland, ca. 1 Stunde von den Alpen
entfernt und sie ist sehr schön am Zürichsee gelegen. Mitten durch die Stadt
fliesst ein Fluss, die Limmat. Zwischen dem Uetliberg und dem Zürichberg liegt
die Stadt. Auch das Zürcher Umland ist dicht besiedelt. Etwa 1.5 Millionen
Menschen leben hier. Auch als Wirtschaftsmetropole ist Zürich weltbekannt. 

Grossbanken wie die UBS und die Credit Suisse haben in der Stadt Zürich ihren
Sitz. Als internationale Finanzplatz hat sich die Stadt Zürich einen Namen
machen können. Im Forschungs- und Bildungsbereic geniesst Zürich mit der
Universität Zürich und der Eidgenössischen Technischen Hochschule
internationales Ansehen. Kulturell ist die Stadt Zürich von multikultureller
Vielfalt geprägt. 


SCHEIDUNGSANWALT ZUERICH: „UNSERE KUNDEN STAMMEN AUS GANZEN STADT UND DEM GANZEN
KANTON ZÜRICH“

8498 Aatal bei Wald / 8345 Adetswil Bäretswil / 8627Adletshausen Grüningen /
8452 Adlikon / 8106 Adlikon bei Regensdorf / 8134 Adliswil / 8143 Aegerten
Stallikon / 8492 Aegetswil Wila / 8904 Aesch bei Birmensdorf Aesch / 8127 Aesch
bei Maur / 8412 Aesch bei Neftenbach Neftenbach / 8914 Aeugst / 8914 Aeugstertal
Aeugst / 8046 Affoltern (Kr.11/1) / 8910 Affoltern / 8308 Agasul
Illnau-Effretikon / 8915 Albisbrunn Hausen / 8047 Albisrieden (Kr.09/1) / 

8708 Allenberg Männedorf / 8494 Alt Landenberg Bauma / 8000 Alt Wiedikon
(Kr.03/1) / 8453 Alten Kleinandelfingen / 8479 Altikon Altikon / 8462 Altrheinau
(Klinik) Rheinau / 8048 Altstetten (Kr.09/2) / 8416 Amenloch Flaach / 8450
Andelfingen / 8708 Appisberg Männedorf / 8607 Aretshalden Seegräben / 8810 Arn
Horgen / 

8544 Attikon Wiesendangen / 8427 Au Rorbas / 8493 Au Wila / 8483 Au Zell / 8804
Au (Halbinsel) Wädenswil / 8426 Augwil Lufingen / 8143 Aumühle Stallikon / 8331
Auslikon Pfäffikon / 8000 Aussersihl (Zürich Kr. 4) / 8934 Baaregg Knonau / 8627
Bächelsrüti Grüningen /

8184 Bachenbülach / 8164 Bachs Bachs / 8342 Bachtel Hinwil / 8303 Baltenswil
Bassersdorf / 8302 Bänikon Kloten / 8471 Bänk Dägerlen, / 8344 Bäretswil
Bäretswil / 8303 Bassersdorf / 8494 Bauma / 8414 Bebikon Buch am Irchel / 8802
Bendlikon Kilchberg (ZH) / 8121 Benglen Fällanden / 8463 Benken / 8488 Berg
Turbenthal / 8415 Berg am Irchel / 8471 Berg Dägerlen / 8706 Bergmeilen Meilen /
8544 Bertschikon Wiesendangen / 8614 Bertschikon Gossau / 8344 Bettswil
Bäretswil / 8500 Bewangen Wiesendangen / 8912 Bickwil Obfelden 

8307 Bietenholz Illnau-Effretikon / 8314 Billikon Illnau-Effretikon / 8122 Binz
Maur / 8627 Binzikon Grüningen / 8309 Birchwil Nürensdorf / 8903 Birmensdorf /
8307 Bisikon Illnau-Effretikon / 8322 Bläsimühle Russikon / 8636 Blattenbach
Wald / 8494 Bliggenswil Bauma / 8493 Blitterswil Bauma / 8810 Bocken Horgen /
8624 Böndler Gossau / 8906 Bonstetten Bonstetten / 8113 Boppelsen / 

8340 Bossikon Hinwil / 8617 Brand Mönchaltorf / 8309 Breite Nürensdorf / 8492
Breite Wildberg / 8954 Brunau Geroldswil, / 8104 Brunau Weiningen / 8483
Brünggen Illnau-Effretikon / 8626 Brüschweid Gossau / 8311 Brütten /

8306 Brüttisellen Wangen-Brüttisellen / 8608 Bubikon / 8414 Buch am Irchel Buch
am Irchel / 8544 Buch bei Attikon Wiesendangen / 8196 Buchenloo Wil / 8107 Buchs
! / 8180 Bülach, / 8193 Burg Eglisau, / 8805 Burghalden Richterswil / 8627
Bürglen (Auf der) Grüningen / 8495 Chalchegg (Kalchegg) Turbenthal / 8488
Chälhof (Kehlhof) Turbenthal / 8000 City (Kr.01/4) , / 8932 Dachlissen
Mettmenstetten / 8447 Dachsen / 

8165 Dachslern Schleinikon / 8471 Dägerlen / 8108 Dällikon / 8604 Dammboden
Volketswil / 8114 Dänikon / 8421 Dättlikon / 8406 Dättnau Winterthur / 8452
Dätwil Adlikon / 8414 Desibach Buch am Irchel / 8484 Dettenried Weisslingen,
Kanton / 8354 Dickbuch Hofstetten, / 8157 Dielsdorf, / 8636 Dieterswil Wald / 

8953 Dietikon / 8305 Dietlikon / 8637 Diezikon Wald / 8493 Dillhaus Bauma / 8474
Dinhard / 8458 Dorf / 8600 Dübendorf / 8635 Dürnten / 8335 Dürstelen Hittnau, /
8925 Ebertswil Hausen am Albis / 8123 Ebmatingen Maur, / 8635 Edikon Dürnten, /
8307 Effretikon Illnau-Effretikon, / 8302 Egetswil Kloten, / 8132 Egg, / 8193
Egg Eglisau, / 

8824 Egg (Hintere-) Schönenberg / 8824 Egg (Vorder-) Richterswil / 8523 Egghof
Hagenbuch / 8193 Eglisau Eglisau / 8489 Ehrikon Wildberg / 8132 Eichholz Egg /
8405 Eidberg Winterthur / 8353 Elgg / 8464 Ellikon am Rhein Marthalen, Zürich /
8548 Ellikon an der Thur Ellikon an der Thur / 8352 Elsau / 8424 Embrach / 8423
Embrach-Embraport / 

8133 Emmat (Ämet) Egg / 8620 Emmetschloo Wetzikon (ZH) / 8181 Endhöri Höri /
8000 Enge (Kr.02/4) / 8703 Erlenbach / 8180 Eschenmosen Bülach / 8000
Escher-Wyss (Kr.05/2) / 8315 Eschikon Lindau / 8474 Eschlikon Dinhard / 8133
Esslingen Egg / 8620 Ettenhausen Wetzikon / 8314 Ettenhausen Kyburg / 8618
Etzikon Oetwil am See / 8951 Fahrweid Weiningen / 8951 Fahrweid Geroldswil /
8951 Fahrweid Unterengstringen / 8117 Fällanden, Zürich / 8639 Faltigberg Wald /
8320 Fehraltorf / 8714 Feldbach Hombrechtikon / 8479 Feldi Altikon,

8706 Feldmeilen Meilen / 8143 Felsenegg Stallikon / 8909 Ferenbach (Fehrenbach)
Affoltern am Albis / 8245 Feuerthalen Feuerthalen / 8307 First Illnau-Effretikon
/ 8497 Fischenthal Fischenthal / 8416 Flaach Flaach / 8000 Fluntern (Kr.07/1) /
8247 Flurlingen Flurlingen / 8127 Forch Maur / 8427 Freienstein
Freienstein-Teufen / 8427 Freienstein-Teufen / 8615 Freudwil Uster / 8000
Friesenberg (Kr.03/3) / 8352 Fulau Elsau / 8707 Furen Uetikon am See / 8143
Gamlikon Stallikon / 8635 Garweid Dürnten,

8136 Gattikon Thalwil / 8044 Geeren Dübendorf / 8117 Geren Fällanden / 8354
Geretswil Hofstetten / 8302 Gerlisberg Kloten, Zürich / 8954 Geroldswil
Geroldswil / 8000 Gewerbeschule (Kr.05/1) / 8499 Gfell Bauma / 8600 Gfenn
Dübendorf / 

8603 Gfenn Volketswil / 8634 Ghei Hombrechtikon / 8498 Gibswil Fischenthal /
8340 Girenbad bei Hinwil / 8488 Girenbad Turbenthal / 8468 Girsberg Waltalingen
/ 8467 Gisenhard Ossingen / 8152 Glattbrugg Opfikon-Glattbrugg / 8192
Glattfelden Glattfelden / 8301 Glattzentrum Wallisellen / 8044 Gockhausen
Dübendorf / 8044 Gockhausen / 8700 Goldbach Küsnacht / 8135 Gontenbach Langnau
am Albis / 8625 Gossau Gossau / 

8126 Gössikon Küsnacht / 8492 Gosswil Turbenthal / 8405 Gotzenwil Winterthur /
8310 Grafstal Lindau / 8415 Gräslikon Berg am Irchel / 8606 Greifensee
Greifensee / 8303 Grindel Bassersdorf / 8450 Grossandelfingen Andelfingen / 8932
Grossholz Mettmenstetten / 8404 Grundhof Winterthur / 8627 Grüningen Grüningen /
8624 Grüt Gossau / 8706 Grüt bei Meilen / 

8424 Gstein Embrach / 8546  Gundetswil Wiesendangen / 8322 Gündisau Russikon /
8353 Gündlikon Wiesendangen / 8468 Guntalingen Waltalingen / 8636 Güntisberg
Wald / 8618 Gusch Oetwil am See / 8605 Gutenswil Volketswil / 8478 Gütighausen
Thalheim an der Thur / 8914 Habersaat Aeugst / 8340 Hadlikon Hinwil / 8523
Hagenbuch / 8309 Hakab Nürensdorf / 

8154 Halsiberg Oberglatt / 8303 Hard Bassersdorf / 8000 Hard (Kr.04/4) / 8335
Hasel Hittnau / 8342 Hasenstrick Dürnten / 8926 Hauptikon Kappel / 8475 Hausen
Ossingen / 8915 Hausen / 8908 Hedingen Hedingen / 

8352 Hegi Elsau / 8409 Hegi / 8604 Hegnau Volketswil / 8180 Heimgarten Bülach /
8915 Heisch Hausen am Albis / 8626 Hellberg Gossau / 8444 Henggart / 8932
Herferswil Mettmenstetten / 8330 Hermatswil Pfäffikon / 8600 Hermikon Dübendorf
/ 8634 Herrgass Hombrechtikon / 8704 Herrliberg / 8820 Herrlisberg Wädenswil /
8626 Herschmettlen Gossau / 8304 Herzogenmühle Wallisellen / 8700 Heslibach
Küsnacht / 8442 Hettlingen / 8354 Heurüti Elgg / 8607 Heusberg Mönchaltorf / 

8135 Hinter Langnau / 8915 Hinter Albis Hausen / 8545 Hinter Grüt Rickenbach /
8712 Hinter Redlikon Stäfa / 8810 Hinter Rüti Wädenswil / 8934 Hinter Uttenberg
/ 8344 Hinterburg Bäretswil / 

8143 Hintere Buchenegg Stallikon / 8132 Hinteregg Egg / 8340 Hinwil / 8000
Hirslanden (Kr.07/3) / 8816 Hirzel / 8000 Hirzenbach (Kr.12/3 / 8925 Hirzwangen
Hausen am Albis / 8636 Hischwil Wald / 8636 Hittenberg Wald / 8335 Hittnau /
8182 Hochfelden / 8000 Hochschulen (Kr.01/2) / 8154 Hofstetten Oberglatt / 8354
Hofstetten bei Elgg Hofstetten / 8634 Hombrechtikon / 8000 Höngg (Kr.10/1) /
8308 Horben bei Illnau Illnau-Effretikon / 8813 Horgen / 

8810 Horgen / 8812 Horgen / 8815 Horgenberg / 8181 Höri / 8000 Hottingen
(Kr.07/2) / 8636 Hub (Hueb, Huebwis) Wald (ZH) / 8636 Hübeli Wald / 8354
Huggenberg Hofstetten / 8330 Humbel Pfäffikon / 8457 Humlikon / 

8624 Hundsrücken Gossau / 8614 Hungerbühl Gossau / 8412 Hünikon Neftenbach /
8194 Hüntwangen Hüntwangen / 8925 Husertal Hausen am Albis / 8196 Hüslihof Wil /
8825 Hütten / 8115 Hüttikerberg Hüttikon / 8115 Hüttikon / 8488 Hutzikon
Turbenthal / 8405 Iberg Winterthur / 8424 Illingen Embrach / 8308 Illnau
Illnau-Effretikon / 8308 Illnau-Effretikon / 

8132 Inner Vollikon Egg / 8330 Irgenhausen Pfäffikon / 8335 Isikon Hittnau /
8700 Itschnach Küsnacht (ZH) / 8627 Itzikon Grüningen / 8636 Jonatal Wald / 8493
Juckeren (Juckern) Bauma / 8700 Kaltenstein Küsnacht / 8810 Käpfnach Horgen /
8523 Kappel Hagenbuch / 8926 Kappel / 8153 Katzenrüti Rümlang / 8105 Katzensee
Regensdorf / 8105 Katzensee / 8546 Kefikon Wiesendangen / 8712 Kehlhof Stäfa / 

8623 Kempten Wetzikon / 8310 Kemptthal Lindau / 8802 Kilchberg (ZH) / 8604
Kindhausen Volketswil / 8474 Kirch Dinhard / 8815 Klausen Horgen / 8451
Kleinandelfingen / 8498 Kleinbäretswil Bäretswil / 8312 Kleinikon Lindau / 8302
Kloten / 8934 Knonau / 8483 Kollbrunn Zell / 8618 Kreuzlen (Chrüzlen) Oetwil am
See / 8700 Küsnacht Küsnacht / 8314 Kyburg Illnau-Effretikon, 

/ 8903 Landikon Birmensdorf / 8467 Langenmoos Ossingen / 8634 Langenriet
Hombrechtikon / 8825 Langmoos Hütten / 8135 Langnau am Albis / 8000 Langstrasse
(Kr.04/2) / 8246 Langwiesen Feuerthalen / 8608 Lanzacher Bubikon / 8493 Laubberg
Bauma / 8825 Laubegg Hütten / 8447 Laufen am Rheinfall Laufen-Uhwiesen / 8447
Laufen-Uhwiesen Laufen-Uhwiesen / 8637 Laupen Wald / 8041 Leimbach (Kr.02/3) /
8484 Lendikon Weisslingen / 8496 Lenzen Fischenthal / 8192 Letten Glattfelden / 

8547 Liebensberg Wiesendangen / 8127 Limberg Küsnacht (ZH) / 8315 Lindau / 8000
Lindenhof (Kr.01/3) / 8617 Lindhof Mönchaltorf / 

8494 Lipperschwendi Bauma / 8910 Loo Affoltern am Albis / 8307 Luckhausen
Illnau-Effretikon / 8322 Ludetswil Russikon / 8426 Lufingen / 8912 Lunnern
Obfelden / 8634 Lutikon Hombrechtikon / 8634 Lützelsee Hombrechtikon / 8185 Maas
Winkel / 8322 Madetswil Russikon / 8708 Männedorf / 8492 Manzenhub Wila / 

8460 Marthalen / 8460 Marthalen Station Marthalen / 8933 Maschwanden / 8400
Mattenbach / 8124 Maur / 8620 Medikon Wetzikon / 8706 Meilen / 8547 Meisberg
Wiesendangen / 8546 Menzengrüt Wiesendangen / 8308 Mesikon Fehraltorf, / 8308
Mesikon Illnau-Effretikon / 8636 Mettlen Wald / 8155 Mettmenhasli Niederhasli / 

8932 Mettmenstetten / 8135 Mittel Albis / 8804 Mittel Ort Wädenswil / 8915
Mittler Albis Hausen am Albis / 8523 Mittler Schneit Hagenbuch / 8617
Mönchaltorf / 8802 Mönchhof Kilchberg / 8815 Moorschwand Horgen / 8307 Moosburg
Illnau-Effretikon / 8425 Mühlberg Oberembrach / 8000 Mühlebach (Kr.08/2) / 8427
Mühlehalde Rorbas /

8426 Müli Lufingen / 8914 Müliberg Aeugst / 8606 Nänikon Uster / 8155 Nassenwil
Niederhasli / 8427 Nauen Rorbas / 8173 Neerach Neerach / 8413 Neftenbach / 8484
Neschwil Weisslingen / 8488 Neubrunn Turbenthal / 8408 Neuburg / 8304 Neugut
Dübendorf / 8304 Neugut Dübendorf Wallisellen, Zürich / 8132 Neuhaus bei
Hinteregg Egg / 8462 Neurheinau (Klinik) Rheinau /

8498 Neutal Wald / 8344 Neuthal Bäretswil / 8113 Neuwis Boppelsen / 8803
Nidelbad Rüschlikon / 8494 Nieder Dürstelen Bauma / 8340 Nieder Orn Hinwil /
8162 Nieder Steinmaur / 8902 Nieder Urdorf Urdorf / 8612 Nieder Uster / 8172
Niederglatt / 8155 Niederhasli / 8181 Niederhöri Höri / 8166 Niederweningen /
8452 Niederwil Adlikon / 8212 Nohl Laufen-Uhwiesen / 8172 Nöschikon Niederglatt
/ 8610 Nossikon Uster / 8309 Nürensdorf / 8180 Nussbaumen Bülach,

/ 8418 Nussberg Schlatt / 8607 Ober Aathal Seegräben / 8135 Ober Albis Langnau /
8915 Ober Albis / 8331 Ober Balm bei Auslikon Pfäffikon / 8340 Ober Erlosen
Hinwil / 8630 Fägswil Rüti / 8523 Ober Hagenstal Hagenbuch / 8132 Halden Egg / 

8479 Herten Altikon / 8623 Kempten Wetzikon / 8486 Ober Langenhard Zell / 8134
Leimbach Adliswil / 8133 Ober Neuhaus Egg / 8472 Ober Ohringen Seuzach / 8340
Ober Orn Hinwil / 8804 Ober Ort Wädenswil / 8626 Ottikon Gossau / 8712 Ober
Redlikon Stäf / 8135 Ober Rengg Langnau / 8810 Ober Rüti Wädenswil / 8418 Ober
Schlatt (ZH) / 8352 Schnasberg Elsau / 8523 Schneit Hagenbuch / 8352 Schottikon
Elsau / 8162 Steinmaur / 8902 Urdorf / 

8613 Ober Uster / 8425 Ober Wagenburg Oberembrach / 8622 Ober Wetzikon / 8310
Ober-Kemptthal Illnau-Effretikon / 8544 Oberbertschikon Wiesendange / 8105
Oberdorf bei Regensdorf / 8635 Dürnten / 8425 Oberembrach / 8102 Oberengstringen
/ 8418 Oberer Berg Schlatt / 8154 Oberglatt / 8156 Oberhasli Niederhasli / 8335
Oberhittnau Hittnau / 8488 Oberhofen Turbenthal /

8181 Oberhöri Höri / 8125 Oberhub Zollikon / 8706 Obermeilen Meilen / 8942
Oberrieden / 8185 Oberrüti Winkel / 8477 Oberstammheim / 8000 Oberstrass
(Kr.06/2) / 8165 Oberweningen / 8471 Oberwil Dägerlen / 8309 Oberwil Nürensdorf
/ 8404 Oberwinterthur Winterthur / 8912 Obfelden / 8825 Oerischwand Hütten /
8050 Oerlikon (Kr.11/5) / 8461 Oerlingen Kleinandelfingen /

8155 Oeschenberg Niederhasli / 8618 Oetwil am See / 8955 Oetwil an der Limmat /
8152 Opfikon Opfikon-Glattbrugg / 8475 Ossingen / 8112 Otelfingen / 8913
Ottenbach / 8607 Ottenhausen Seegräben / 8492 Ottenhub Wila / 8307 Ottikon bei
Kemptthal Illnau-Effretikon / 8118 Pfaffhausen Fällanden / 8330 Pfäffikon / 8706
Pfannenstil Meilen / 8422 Pfungen / 8498 Raad bei Gibswil Wald / 

8175 Raat bei Windlach Stadel / 8197 Rafz / 8132 Rällikon Egg / 8487 Rämismühle
Zell / 8488 Ramsberg Turbenthal / 8352 Räterschen Elsas / 8000 Rathaus (Kr.01/1)
/ 8158 Regensberg / 8105 Regensdorf / 8106 Regensdorf / 8404 Reutlingen
Winterthur / 8462 Rheinau Rheinau / 

8805 Richterswil / 8545 Rickenbach / 8913 Rickenbach bei Ottenbach / 8913
Rickenbach bei Ottenbach Obfelden / 8352 Ricketwil Winterthur / 8304 Rieden
Wallisellen / 8616 Riedikon Uster / 8173 Riedt bei Neerach / 8000 Riesbach
(Zürich Kr. 8) / 8427 Riet Rorbas / 8498 Riet bei Gibswil (Ried) Wald / 8412
Riet bei Neftenbach / 8112 Rietholz Otelfingen / 8810 Rietwies Horgen / 8911
Rifferswil / 

8307 Illnau-Effretikon / 8486 Rikon im Tösstal Zell (ZH) / 8142 Ringlikon
Uitikon / 8340 Ringwil Hinwil / 8620 Robank-Linggenberg Wetzikon / 8621
Robenhausen Wetzikon / 8427 Rorbas,

/ 8932 Rossau Mettmenstetten / 8465 Rudolfingen Trüllikon / 8330 Ruetschberg
Pfäffikon / 8352 Rümikon Elsau / 8153 Rümlang / 8332 Rumlikon / 8803 Rüschlikon
/ 8332 Russikon / 8320 Rüti Fehraltorf / 8630 Rüti (ZH) / 8185 Rüti (Wisenthal)
Winkel / 8704 Rütihof Herrliberg / 8471 Rutschwil Dägerlen / 8000 Saatlen
(Kr.12/1) / 8607 Sack Seegräben / 8493 Saland Bauma /

8833 Samstagern Richterswil / 8192 Schachen Glattfelden / 8906 Schachen
Bonstetten / 8444 Schäggi-Schlattwis Henggart / 8492 Schalchen Wildberg / 8132
Schaubigen Egg / 8127 Scheuren (Forch) Maur / 8714 Schirmensee Hombrechtikon /
8714 Schlatt Hombrechtikon / 8418 Schlatt / 8418 Schlatt bei Winterthur Schlatt
/ 

8165 Schleinikon / 8952 Schlieren / 8127 Schmalzgrueb Küsnacht / 8495 Schmidrüti
Turbenthal / 8497 Schmittenbach Fischenthal / 8165 Schöfflisdorf / 8335 Schönau
Hittnau / 8824 Schönenberg / 8304 Schönenhof Wallisellen / 8953 Schönenwerd
Dietikon / 8340 Schufelberg Hinwil / 

8175 Schüpfheim Stadel / 8051 Schwamendingen (Kr.12/2) / 8486 Schwendi
(Schwändi) Weisslingen / 8603 Schwerzenbach / 8185 Seeb Winkel / 8052 Seebach
(Kr.11/9) / 8000 Seefeld (Kr.08/1) Stadt Zürich / 8607 Seegräben / 8488
Seelmatten Turbenthal / 8405 Seen Winterthur / 8825 Segel Hütten / 

8193 Seglingen Eglisau / 8143 Sellenbüren Stallikon / 8125 Sennhof Zollikon /
8354 Sennhof Elgg / 8482 Sennhof Winterthur / 8332 Sennhof Russikon, Russikon /
8472 Seuzach Seuzach / 6340 Sihlbrugg Dorf Hausen / 6340 Sihlbrugg Dorf Hirzel /
8135 Sihlbrugg Station Horgen / 8000 Sihlfeld (Kr.03/4) / 8135 Sihlwald Horgen /
8495 Sitzberg Turbenthal / 8197 Solgen Rafz / 8134 Sood Adliswil / 8320 Speck
Fehraltorf / 8816 Spitzen Hirzel / 8404 Stadel Winterthur / 8174 Stadel bei
Niederglatt / 8712 Stäfa / 8143 Stallikon /

8476 Stammheim / 8496 Steg Fischenthal / 8496 Steg im Tösstal Fischenthal / 8547
Stegen Wiesendangen / 8542 Steinegg Wiesendangen / 8492 Steinen bei Wila / 8162
Steinmaur / 8499 Sternenberg Bauma / 8600 Stettbach Dübendorf / 8824 Stollen
Schönenberg / 8311 Strubikon Brütten / 8123 Stuelen (Stuhlen) Maur / 8544 Sulz
Rickenbach / 8614 Sulzbach Uster / 8162 Sünikon Steinmaur / 8492 Tablet (Tablat)
Turbenthal / 8317 Tagelswangen Lindau / 8632 Tann Dürnten / 8824 Tanne bei
Wädenswil Schönenberg / 

8428 Teufen Freienstein-Teufen / 8478 Thalheim an der Thur Thalheim an der Thur
/ 8800 Thalwil / 8484 Theilingen Weisslingen / 8634 Tobel Hombrechtikon / 8706
Toggwil Meilen / 8352 Tollhausen Elsau / 8406 Töss Winterthur / 8413 Tössallmend
Neftenbach / 8489 Tössegg Wildberg / 8193 Tössriedern Eglisau / 8912 Toussen
Obfelden / 8466 Trüllikon / 

8467 Truttikon / 8488 Turbenthal, / 8915 Türlen Hausen am Albis / 8712 Uelikon
Stäfa / 8713 Uerikon Stäfa / 8926 Uerzlikon Kappel am Albis / 8124 Uessikon Maur
/ 8707 Uetikon am See / 8143 Uetliberg Stallikon / 8000 Uetliberg (Zürich Kr.
3/9) / 8634 Uetzikon Hombrechtikon / 8248 Uhwiesen Laufen-Uhwiesen / 8142
Uitikon / 8493 Undalen Bauma / 8607 Unter Aathal Seegräben / 8135 Unter Albis
Langnau am Albis / 8331 Unter Balm bei Auslikon Pfäffikon / 8340 Unter Erlosen
Hinwil / 8630 Unter Fägswil Rüti / 8523 Unter Hagenstal Hagenbuch / 8132 Unter
Halden Egg / 8479 Unter Herten Altikon,

8486 Unter Langenhard Zell / 8133 Unter Neuhaus Egg / 8472 Unter Ohringen
Seuzach / 8804 Unter Ort Wädenswil / 8626 Unter Ottikon Gossau (ZH) / 8712 Unter
Redlikon Stäfa / 8135 Unter Rengg Langnau am Albis / 8418 Unter Schlatt / 8352
Unter Schnasberg Elsau / 8523 Unter Schneit Hagenbuch / 8352 Unter Schottikon
Elsau / 8425 Unter Wagenburg Oberembrach / 8103 Unterengstringen,

8418 Unterer Berg Schlatt / 8335 Unterhittnau Hittnau / 8476 Unterstammheim /
8000 Unterstrass (Kr.06/1) / 8902 Urdorf / 8132 Usser Vollikon Egg / 8610 Uster
/ 8612 Uster / 8613 Uster / 8407 Veltheim Winterthur / 8459 Volken, / 8604
Volketswil / 8915 Vollenweid Hausen / 8132 Vollikon Egg / 8474 Vorder Grüt
Dinhard / 8127 Vorder Guldenen Egg,

8810 Vorder Rüti Wädenswil / 8934 Vorder Uttenberg Knonau / 8143 Vordere
Buchenegg Stallikon / 8820 Wädenswil Wädenswil / 8636 Wald Wald / 8142 Waldegg
bei Uitikon / 8330 Wallikon Pfäffikon / 8304 Wallisellen / 8468 Waltalingen /
8418 Waltenstein Schlatt / 8126 Waltikon Zumikon / 8608 Wändhüslen Bubikon /
8127 Wangen Küsnacht

8602 Wangen bei Dübendorf / 8602 Wangen-Brüttisellen / 8914 Wängi Aeugst am
Albis / 8124 Wannwis Maur / 8165 Wasen Schleinikon / 8195 Wasterkingen, / 8105
Watt Regensdorf / 8187 Weiach / 8428 Weier Freienstein-Teufen / 8630 Weier Rüti
/ 8000 Weinegg (Kr.08/3) Stadt Zürich / 8104 Weiningen / 8484 Weisslingen / 8494
Wellenau Bauma / 8634 Wellenberg Hombrechtikon / 8474 Welsikon Dinhard / 8354
Wenzikon Hofstetten (ZH) / 8000 Werd (Kr.04/1) / 8615 Wermatswil Uster / 8342
Wernetshausen Hinwil / 

8606 Werrikon Uster / 8907 Wettswil / 8621 Wetzikon (ZH) / 8620 Wetzikon / 8622
Wetzikon / 8623 Wetzikon / 8704 Wetzwil Herrliberg / 8494 Widen bei Bauma / 8634
Widmen Hombrechtikon / 8000 Wiedikon (Zürich Kr. 3) / 8542 Wiesendangen / 8196
Wil / 8600 Wil bei Dübendorf / 8492 Wila / 8489 Wildberg / 8465 Wildensbuch
Trüllikon / 8606 Wildsberg Greifensee / 8525 Wilen (TG/ZH) Oberstammheim / 

8185 Wilenhof Hochfelden / 8414 Wiler Buch am Irchel / 8193 Wiler Eglisau / 8332
Wilhof bei Russikon / 8618 Willikon Oetwil am See / 8175 Windlach Stadel / 8610
Winikon bei Uster / 8185 Winkel / 8312 Winterberg Lindau / 8404 Winterthur /
8405 Winterthur / 8406 Winterthur / 

8407 Winterthur / 8402 / 8408 / 8409 / 8411 / 8410 / 8401 / 8400 / 8000
Wipkingen (Kr.10/2) / 8000 Witikon (Kr.07/4) / 8633 Wolfhausen Bubikon / 8000
Wollishofen (Kr.02/1) / 8912 Wolsen Obfelden / 8815 Wührenbach Horgen / 

8408 Wülflingen / 8413 Wyden (Widen) Neftenbach / 8487 Zell / 8604 Zimikon
Volketswil / 8816 Zimmerberg Hirzel / 8125 Zollikerberg Zollikon / 8702 Zollikon
/ 8126 Zumikon / 8353 Zünikon Wiesendangen / 8000 Stadt Zürich / 8032 Stadt
Zürich Neumünster / 8058 Zürich-Flughafen Kloten / 8010 Zürich-Mülligen / 8000
Zürich / 8192 Zweidlen Glattfelden / 8909 Zwillikon Affoltern

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Exklusiv für die Blick-Community beantwortet Stanislava Wittibschlager Fragen
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Scheidungsanwältin Stanislava Wittibschlager über Alimente
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