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    <div data-sc-field-key="27D8EE526BCD4E4A98CEB34619234755" class="sage-try-short-form-conditions"> Mit der Anmeldung stimme ich den
      <a rel="noopener noreferrer" href="https://www.sage.com/de-de/-/media/files/sagedotcom/germany/documents/pdf/rechtliches/45_nutzungsbedingungen_der_sage_cloud_services.pdf" target="_blank">Nutzungsbedingungen</a> zu. Bitte vor der Verwendung
      von Echtdaten eine&nbsp;<a rel="noopener noreferrer" href="https://www.sage.com/de-de/rechtliches/avv/" target="_blank">Auftragsverarbeitungsvereinbarung</a>&nbsp;abschließen. </div>
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      <input aria-label="Jetzt Test starten" value="Jetzt Test starten" type="submit" class="score-button button--small-biz" name="fxb.68a673ad-901a-460d-8b7e-e13ed7cd80a6.224b2ace-d9a7-4581-88d2-41e384780ed1" data-tracking="button_click">
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     Die Online- Lösung für klei­ne Un­ter­neh­men, die ihre Lohn­ab­rech­nung
     selbst er­le­di­gen.
     sage- business-cloud/pay­roll
     Sage HR
     Für klei­ne und schnell wach­sen­de Un­ter­neh­men, die eine mo­du­lar
     auf­ge­bau­te Cloud- Lösung für die Per­so­nal­ver­wal­tung su­chen.
     Sage HR
     Sage HR Suite
     Die mo­du­la­re HR- und Personalabrechnungs- Software mit op­tio­na­len
     Cloud- Services.
     
     de- products/sage- hr-suite-personal-software
     Sage Peop­le
     HR- und People- System in der Cloud für mul­ti­na­tio­na­le und agile
     Un­ter­neh­men. 
     Sage Peop­le
     
     BRAN­CHEN­LÖ­SUN­GEN
     
     Sage 50 Hand­werk
     
     Die kauf­män­ni­sche Kom­plett­lö­sung, spe­zi­ell für Hand­wer­ker und
     Dienst­leis­ter
     
     Sage b7
     
     ERP für Pro­duk­ti­on & Han­del
     
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     Sage, um ihre Pro­duk­ti­vi­tät zu stei­gern, Zeit zu spa­ren und das
     Um­satz­wachs­tum vor­an­zu­trei­ben.
     
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GEHALTSABRECHNUNG 2024, EINFACH, SCHNELL UND SICHER.


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(inkl. Be­son­der­hei­ten wie KuG).


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In 3 Schrit­ten führt Sie der As­sis­tent durch die kom­plet­te Lohn- &
Ge­halts­ab­rech­nung.


ALLE GE­SETZ­LI­CHEN MEL­DUN­GEN

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ver­sen­det alle ge­setz­li­chen Mel­dun­gen.


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Unser Sup­port hilft Ihnen bei Fra­gen schnell und un­kom­pli­ziert.


ZEIT­ER­FAS­SUNG

Er­fas­sen Sie Ar­beits­zei­ten mit dem Modul Zeit­er­fas­sung und er­fül­len
Sie das EuGH und BAG- Urteil zur Ar­beits­zeit­er­fas­sung.



ZU­GANG FÜR STEU­ER­BE­RA­TER

Geben Sie Ihrem Steu­er­be­ra­ter Zu­griff zum Pro­gramm oder tei­len Sie Ihre
Lohn­ab­rech­nungs­da­ten mit ihm per DATEV- Export.



DAS SIND WIR


SAGE SOFTWARE


40 JAHRE ER­FAH­RUNG

Seit mehr als 40 Jah­ren un­ter­stüt­zen wir klei­ne und mit­tel­stän­di­sche
Un­ter­neh­men bei ihrer täg­li­chen Ar­beit.


630 MIT­AR­BEI­TER

Über 630 Mit­ar­bei­ter ar­bei­ten an 5 Stand­or­ten in Deutsch­land für Sie:
Frank­furt am Main, Leip­zig, Mön­chen­glad­bach, Mün­chen, Do­nau­eschin­gen.


250.000 KUN­DEN

Be­reits über 250.00 Kun­den ver­trau­en auf Software- Lösungen von Sage – von
der Buch­hal­tung über ERP bis hin zu Per­so­nal.


MADE IN GER­MA­NY

Seit 2009 ent­wi­ckelt unser Team in Leip­zig kon­ti­nu­ier­lich die Cloud-
Lohnabrechnungs-Lösung wei­ter.







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Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Telefonnummer (optional)
Wie viele Mitarbeiter möchten Sie abrechnen ? 1-4 Mitarbeiter 5-9 Mitarbeiter
10-19 Mitarbeiter 20-49 Mitarbeiter 50-99 Mitarbeiter 100-249 Mitarbeiter Keine
Angabe
Mit der Anmeldung stimme ich den Nutzungsbedingungen zu. Bitte vor der
Verwendung von Echtdaten eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung abschließen.





DIE FÜNF ZENTRALEN BESTANDTEILE DER LOHNABRECHNUNG


ERFASSEN SIE IHRE LOHNDATEN EINFACH ONLINE UND STARTEN SIE DIE ABRECHNUNG –
INKLUSIVE ALLER GESETZLICHEN MELDUNGEN. DANK DER LOHNABRECHNUNG IN DER CLOUD
KÖNNEN SIE DIESE ZU JEDER ZEIT UND VON ÜBERALL AUS DURCHFÜHREN.

 * Stammdaten verwalten
   
   
   
 * Arbeitszeiten erfassen
 * Lohnabrechnung erstellen
 * Meldungen versenden
 * Mitarbeiter und Steuerberater einbinden


STAMM­DA­TEN FÜR LOHN­AB­RECH­NUNG VER­WAL­TEN

Geben Sie die Lohn­da­ten Ihres Un­ter­neh­mens und Ihrer Mit­ar­bei­ter di­rekt
ein. Sie kön­nen aus ver­schie­de­nen Lohn­ar­ten und Tä­tig­kei­ten wäh­len,
Zu­la­gen de­fi­nie­ren und Ur­laubs­ta­ge über­prü­fen.



ARBEITSZEITEN ERFASSEN

Erfassen Sie Arbeitszeiten, Fehlzeiten, eventuelle Mitarbeiteraustritte oder
Gehaltsanpassungen. Bei den Arbeitszeiten werden mithilfe der integrierten
Zeiterfassung alle protokollierten Daten lückenlos und minutengenau in Ihre
Lohnabrechnung übernommen.



LOHNABRECHNUNG ERSTELLEN

Die Abrechnung erfolgt automatisiert: Sie erstellen die Lohnscheine per
Mausklick und führen die Beitragsschätzung durch. Sie werden rechtzeitig an die
Beitragsschätzung erinnert oder können diese sogar monatlich automatisch von der
Software durchführen lassen.



MELDUNGEN VERSENDEN

Alle gesetzlichen Meldungen werden erstellt und an Behörden und Krankenkassen
versendet. Auch Meldungen für sofortmeldepflichtige Branchen wie Gastronomie
werden mithilfe der Sage Lohnabrechnungssoftware bequem erstellt und zeitnah
versendet.



MITARBEITER UND STEUERBERATER EINBINDEN

Sie können Ihren Mitarbeitern oder einem Steuerberater Zugriff auf die für sie
relevanten Daten geben. Ihre Angestellten können u.a. Stammdaten ändern, einen
Urlaubsantrag stellen, Arbeitsstunden erfassen, den eigenen Lohnzettel ansehen
und herunterladen.

Übertragen Sie nahtlos und sicher Lohnabrechnungsdaten über Schnittstellen zu
Ihrer Buchhaltungslösung oder Ihrem Steuerberater per DATEV-Export.



STAMMDATEN FÜR LOHNABRECHNUNG VERWALTEN


Geben Sie die Lohndaten Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter direkt ein. Sie
können aus verschiedenen Lohnarten und Tätigkeiten wählen, Zulagen definieren
und Urlaubstage überprüfen.



ARBEITSZEITEN ERFASSEN


Erfassen Sie Arbeitszeiten, Fehlzeiten, eventuelle Mitarbeiteraustritte oder
Gehaltsanpassungen. Bei den Arbeitszeiten werden mithilfe der integrierten
Zeiterfassung alle protokollierten Daten lückenlos und minutengenau in Ihre
Lohnabrechnung übernommen.



LOHNABRECHNUNG ERSTELLEN


Die Abrechnung erfolgt automatisiert: Sie erstellen die Lohnscheine per
Mausklick und führen die Beitragsschätzung durch. Sie werden rechtzeitig an die
Beitragsschätzung erinnert oder können diese sogar monatlich automatisch von der
Software durchführen lassen.



MELDUNGEN VERSENDEN


Alle gesetzlichen Meldungen werden erstellt und an Behörden und Krankenkassen
versendet. Auch Meldungen für sofortmeldepflichtige Branchen wie Gastronomie
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MITARBEITER UND STEUERBERATER EINBINDEN


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LOHNABRECHNUNG PLUS


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 * Per­sön­li­cher Online- und Telefon- Support
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der Kos­ten ein. Gleich­zei­tig sind wir hoch­fle­xi­bel.

Mat­thi­as Schnei­der, Ge­schäfts­füh­rer
schnei­der+freun­de GmbH

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Ihr Pro­gramm er­le­digt für mich genau das, wor­auf ich keine Lust, wofür ich
keine Zeit und wovon ich keine Ah­nung habe. Und das alles für einen schma­len
Taler, der seit vie­len Jah­ren un­ver­än­dert nied­rig ist. Vie­len Dank, genau
das wünscht sich ein klei­ner Un­ter­neh­mer!

Kat­rin Rog­gatz, In­ha­be­rin
Kos­tüm­ver­leih Kla­mött­chen



Die mo­nat­li­che Lohn­ab­rech­nung geht auf jeden Fall viel schnel­ler,
ge­ra­de das ganze Ver­fah­ren der Mel­dun­gen.

Ul­ri­ke Grob, Lohn­buch­hal­te­rin
MTF Me­tall­tech­nik

Kun­den­ge­schich­te lesen


Ich rech­ne mit Sage Busi­ness Cloud Lohn­ab­rech­nung Plus mo­nat­lich 110
Mit­ar­bei­ter ab. Ob­wohl ich keine Vor­kennt­nis­se mit einem sol­chen
Pro­gramm habe, hatte ich keine Pro­ble­me. Die Lö­sung ist total in­tui­tiv.
Und wenn ich mal nicht wei­ter­kom­me, hel­fen mir die Sup­port­vi­de­os von
Sage oder die freund­li­chen Mit­ar­bei­ter an der Hot­line.

Tim Luca Sinn, Kauf­män­ni­scher Pro­jekt­lei­ter
Vi­do­li­fe UG



Die Lohn­ab­rech­nung Plus ist sehr kom­for­ta­bel zu be­die­nen und völ­lig
un­kom­pli­ziert, die kann wirk­lich jeder ein­fach be­die­nen.

Her­mann Dü­king
Be­triebs­lei­ter Noll­berg GmbH Strumpf­wa­ren­fa­brik


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MEHR ANTWORTEN AUF FRAGEN RUND UM DIE LOHNABRECHNUNG 2024

WELCHE PFLICHTEN HABEN ARBEITGEBER BEI DER ERSTELLUNG VON LOHN- UND
GEHALTSABRECHNUNGEN?

Sie müssen Vorkehrungen für die Lohnabrechnungen treffen und vor allem Meldungen
für die bei Ihnen Beschäftigten an die Krankenkasse und die Berufsgenossenschaft
(BG) erstatten.  Bei der BG müssen Sie sich innerhalb einer Woche nach der
Gründung Ihres Unternehmens anmelden. Wenn Sie bereits ein Gewerbe angemeldet
haben, wurden Sie sicher auf die BG-Pflichtmitgliedschaft hingewiesen.

Selbst wenn Sie zunächst als Freiberufler starteten: Spätestens mit dem ersten
Mitarbeiter müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen BG anmelden. Um Ihren
Mitarbeiter bei den Sozialversicherungen anmelden zu können, benötigen Sie von
ihm den Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung und seine
Sozialversicherungsnummer. Spätestens zwei Wochen nach Arbeitsaufnahme muss die
Meldung an die Krankenkasse erfolgen. Bestimmte Branchen wie das Bau- und
Gaststättengewerbe müssen die Meldung sogar bereits am Tag der Arbeitsaufnahme
absetzen.

Vor jeder monatlichen Runde für die Lohn- und Gehaltsabrechnung der Mitarbeiter
empfiehlt es sich, alle persönlichen Änderungen der Arbeitnehmer in das
jeweilige System zu übernehmen. Vor einem Lohnabrechnungslauf sollten Sie auch
alle grundsätzlichen Personalveränderungen erfassen, denn sie sind in der Regel
meldepflichtig. Dazu zählen die folgenden Ereignisse:

 * der Eintritt neuer Mitarbeiter,
 * die Kündigung von Mitarbeitern mit Grund der Kündigung,
 * Arbeitnehmer, die in Mutterschutz oder Elternzeit gehen, sowie
 * Krankheitsfälle mit und ohne Lohnfortzahlung.
   
   

IST DIE ZUSENDUNG DER LOHN- UND GEHALTSABRECHNUNG PER POST PFLICHT?

Nein, es gibt generell keine rechtliche Vorschrift für einen Arbeitgeber, eine
Entgeltabrechnung in Papierform auszustellen. Zwar hat jeder Arbeitnehmer
Anspruch auf eine detaillierte Lohnabrechnung, in welcher sowohl Brutto- und
Nettolohn als auch sämtliche Zuschläge und Abzüge aufgeführt sein müssen. Doch
die Darstellungsform – auf Papier oder digital – ist nicht festgelegt.

Üblicherweise wird dieses Dokument nach wie vor auf Papier ausgedruckt und per
Post an die Privatadresse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin geschickt.
Bis heute hält sich hartnäckig die Meinung, dass der Postversand
vertrauenswürdiger und sicherer als der Versand per E-Mail sei, wenn es um die
Versendung vertraulicher Informationen geht. Doch dies darf angezweifelt werden,
zumal viele Briefkästen öffentlich zugänglich sind oder Briefe an einen falschen
Adressaten zugestellt werden können. E-Mails hingegen können persönlich
adressiert und verschlüsselt zugestellt werden.

Nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern auch, um Ressourcen zu schonen, setzen
Unternehmen vermehrt darauf, vertrauliche Informationen wie Lohnabrechnungen,
Handelsregisterauszüge, Steuerbescheide und ähnliche Dokumente auf
elektronischem Wege zu übermitteln. Bei der Lohnabrechnung kann dies komfortabel
über das Firmennetzwerk erfolgen, in welchem die Mitarbeitende ihre Dokumente
aktiv abholen können. Alternativ kann die Abrechnung per E-Mail versendet
werden. Für eine sichere Übermittlung der sensiblen Daten werden diese E-Mails
nicht mit einem normalen Client, sondern über eine speziell dafür geeignete
Applikation versendet.

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN BASIC UND PLUS PREISMODELLEN? WELCHER PLAN IST
DER RICHTIGE FÜR MICH?

Basic:

 * Support steht via E-Mail zur Verfügung (Ticketerstellung), Tickets werden
   nach Eingang und nicht nach Priorität bearbeitet
 * Sie haben bereits Erfahrung mit Lohnabrechnungen
 * Bei Mitarbeitern sollten keine Besonderheiten vorliegen und Abrechnungen
   immer gleich sein
 * Zusätzliche Abrechnung der Mitarbeiter kostet immer 5,90 € extra und kann
   somit kostenintensiver werden

Plus:

 * Telefonischer Support (Direkthilfe), Zeiterfassung, digitale Personalakte,
   Schnittstelle zu externen API-Partnern
 * Auf Wunsch Termin zum Onboarding mit Support (nach Kauf, Terminfindung wird
   durch uns veranlasst)
 * Je höher die Mitarbeiteranzahl, desto kostengünstiger

IST DER TESTZUGANG KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH?

Ja, absolut. Der Testzugang ist kostenlos und unverbindlich. Es sind keine
Zahlungsangaben erforderlich und Ihr Testzugang endet automatisch nach 30 Tagen.
Legen Sie einen Account an. Dann können Sie die Lohnabrechnung kostenlos an
einem Beispielunternehmen durchspielen oder gleich Ihre eigenen Mitarbeiter
anlegen. Sie können die Software dann für einen Monat voll umfänglich nutzen und
„echte Abrechnungen“ machen. Sie werden staunen, wie schnell Sie selbst zum
Lohnexperten werden. Dazu bietet ein Testmonat mit Sage viele Möglichkeiten:
Kostenloser Support bei allen Fragen rund um die Einrichtung, ein 30-minütiges
Tutorial zeigt Ihnen Schritt für Schritt wie Sie Ihre Firma im Lohnprogramm
anlegen. Nutzen Sie auch Tipps und Tricks, die Sie direkt aus der Software
aufrufen können.

KANN ICH IM KOSTENLOSEN TESTZUGANG DER LOHNSOFTWARE AUCH KIRCHENSTEUER SOWIE ZU-
UND ABSCHLÄGE DURCH LOHNARTEN BEISPIELHAFT BERECHNEN?

Im kostenlosen Testzugang der Lohnabrechnungssoftware kann mit Echtdaten eine
Abrechnung simuliert werden und die Mitarbeiterdaten eingetragen werden. Somit
kann auch die Kirchensteuer sowie weitere Zu- und Abschläge mittels Lohnarten
durchexerziert werden. Bei Fragen steht das Support-Team jederzeit für Sie
bereit.

KANN ICH MICH DARAUF VERLASSEN, DASS KEINE MELDUNGEN IM TESTZUGANG VERSCHICKT
WERDEN?

Selbstverständlich. Der Testzugang dient dazu ,unsere Sage Lohnabrechnung
Software für 30 Tage unverbindlich zu testen. Innerhalb dieses sicheren
Testzugangs werden keine Meldungen verschickt. Im Echtzugang ist der BG-Abruf
und das automatische Meldeverfahren selbstverständlich integriert.

ICH HABE MICH FÜR DAS PRODUKT ENTSCHIEDEN. MUSS ICH NACH ABLAUF MEINES
TESTZUGANGS DIE DATEN ERNEUT EINGEBEN?

Wir machen den Wechsel zur Sage Business Cloud Lohnabrechnung für Sie
kinderleicht. Nach Ablauf der 30 Tage wird der Account gelöscht und mit Kauf der
Software werden Sie zum Kunden. Unser kostenloser Neukundenservice unterstützt
Sie dabei selbstverständlich mit der Produkteinrichtung und dem Meldeverfahren.

ICH ARBEITE MIT DEM PROGRAMM EINES ANDEREN ANBIETERS. KANN ICH MEINE DATEN IN
DAS PROGRAMM VON SAGE ÜBERNEHMEN?

Ja, das ist möglich. Allerdings müssen die Vortragswerte bei unterjährigem
Wechsel gepflegt werden. Hinweis: Bitte denken Sie auch an die 36er Meldung -
Systemwechsel - Abmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems. Wir
empfehlen keinen Import via CSV-Dateien aufgrund der Fehleranfälligkeit. Sie
importieren sowohl Ihre Mitarbeiterstammdaten wie Name, Adresse und Geburtsdatum
als auch die Sozialversicherungsdaten wie die Sozialversicherungsnummer und die
Krankenkassenzugehörigkeit. Anschließend können Sie mit der Gehaltsabrechnung
genau da weitermachen, wo Sie aufgehört haben, (Hinweis: 36er Meldung). Zudem
können Sie sich sicher sein, dass Ihre Daten mit Lohnabrechnungssoftware in
guten Händen sind: Unser Lohnabrechnungssystem verfügt u. a. über ein
DEÜV/ITSG-Zertifikat, unser Rechenzentrum ist gemäß ISO 27001 zertifiziert und
Sage wurde bereits vor Jahren als Cloud Leader ausgezeichnet.

STEHT MIR NACH ERWERB DER SAGE BUSINESS CLOUD SOFTWARE EIN SUPPORT -TEAM ZUR
VERFÜGUNG?

Ein Support-Team steht Ihnen sowohl während der 30-tägigen Testphase als auch
nach Erwerb der Software für Fragen zur Verfügung. Hierzu kann einfach ein
Ticket im Support-Center erstellt werden. Lohnabrechnung Plus Kunden erhalten
zusätzlich einen Telefonsupport.

WELCHE EXTRAKOSTEN KÖNNEN INNERHALB DER LOHNABRECHNUNG SOFTWARE AUF MICH
ZUKOMMEN?

Innerhalb der Lohnabrechnungssoftware können grundzusätzliche Zusatzleistungen
erworben werden wie z. B. anfallende Kosten für Korrekturen und Rückrechnungen.
Diese sind der Preisliste zu entnehmen.

WELCHE FUNKTIONEN SIND IM ZUGANG FÜR STEUERBERATER ENTHALTEN, EINSCHLIESSLICH
DES DATEV-EXPORTS?

Steuerberater haben die Möglichkeit zum DATEV-kompatiblen Export. Mit dieser
Funktion können Steuerberater Daten direkt aus dem System exportieren, um sie
nahtlos in ihre bestehenden Arbeitsabläufe zu integrieren. Der DATEV-Export
erleichtert die Übertragung von Buchhaltungsdaten und trägt zur Effizienz und
Genauigkeit der steuerlichen Prozesse bei.

WELCHE NUTZERGRUPPEN SIND VON DER SOFTWARE AUSGESCHLOSSEN?

Die Software richtet sich an eine breite Palette von Anwendern, jedoch sind
bestimmte Nutzergruppen von der Nutzung ausgeschlossen. Dazu gehören Personen,
die im Baugewerbe tätig sind und Baulohnabrechnungen benötigen. Ebenso ist die
Abrechnung von Betriebsrentnern und für den Öffentlichen Dienst nicht möglich. 
Es wird empfohlen, alternative Lösungen wie die Sage HR-Suite mit in Betracht zu
ziehen, die den besonderen Bedürfnissen von Baulohn- oder
Betriebsrentnerabrechnungen gerecht werden.

WELCHE HAFTUNG ÜBERNIMMT IHR UNTERNEHMEN FÜR FEHLERHAFTE DATEN ODER
INFORMATIONEN?

Nutzer sollten sich bei steuerlichen oder rechtlichen Fragen stets an
entsprechende Fachleute wenden. Als Anbieter stellen wir klar, dass wir keine
Rechtsberatung erteilen dürfen und daher keine Haftung für falsch eingegebene
Daten übernehmen können. Es liegt in der Verantwortung der Nutzer,
sicherzustellen, dass die eingegebenen Daten korrekt und vollständig sind.

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