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02.06.2024
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03.06.2024
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INHALT

Spielend lernen! - Großes Spielfest der Spielmobil-Karawane in Kerpen mit fünf
Spielmobilen aus NRW


Am 31.05.2024 findet von 14 - 18 Uhr das große Spielfest der Spielmobil-Karawane
an den Tanzenden Stadthäusern (Jobcenter) neben dem Rathaus der Kolpingstadt
Kerpen statt. Die Spielmobil-Karawane besteht aus fünf Spielmobilen aus den
Städten Duisburg, Marl, Essen, Übach-Palenberg und natürlich Kerpen. (Weitere
Informationen)

28.05.2024 


Wahlhelfende für die Europawahl gesucht


Demokratie heißt mitmachen – Wahlhelfende sind für die Durchführung von Wahlen
unverzichtbar. Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament
statt. Nur mit Ihrer tatkräftigen Hilfe am Wahltag können wir sie erfolgreich
durchführen. Weitere Informationen



         

    Informationen zur Europawahl 2024   


Die Wahl zum Europäischen Parlament findet am 09.06.2024 statt. Auf dieser Seite
haben wir für Sie grundlegende Informationen zusammengestellt: 

Informationen zur Europawahl 2024

Einen Antrag auf Briefwahl können Sie online direkt hier stellen.

01.05.2024 


Gesamtschließung der Stadtverwaltung an den Brückentagen nach Christi
Himmelfahrt und Fronleichnam, 10./11.05.2024 und 31.05./01.06.2024


Die Stadtverwaltung und alle städtischen Einrichtungen bleiben am 10./11.05.2024
und am 31.05./01.06.2024 geschlossen.

Die Feuer- und Rettungswache, Schulen, Kindergärten, Bäder und der gewerbliche
Bereich des Bauhofes sind von diesen Verwaltungsschließungen nicht erfasst. 

29.04.2024 


Heimat schaffen - fördern - bewahren


Die Kolpingstadt Kerpen lobt im Jahr 2024 erneut den von der Landesregierung NRW
ins Leben gerufenen „Heimat-Preis“ aus. Er dient der Stärkung der Gesellschaft
durch die Anerkennung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements in Kerpen.
Daher lobt die Kolpingstadt Preise in Höhe von 3.000,-- € für den 1. Platz,
1.500,-- € für den 2. Platz und 500,-- € für den 3. Platz aus.
Weitere Informationen
Bewerbungsbogen

16.04.2024 


Manheim-neu in Manheim umbenannt


Nach dem offiziellen Abschluss der Umsiedlung heißt der Ort „Manheim-neu“
zukünftig wieder Manheim.
Solange noch Menschen in Manheim–alt wohnen, erfolgt eine Unterscheidung
zwischen den beiden Orten anhand der unterschiedlichen Postleitzahlen bzw. ggf.
mit dem Zusatz Manheim-alt .

PLZ Manheim:      50171
PLZ Manheim-alt: 50170


27.03.2024 


Ausschreibung für das Grundstück „Am Winterberg“ 


In unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Horrem veräußert die Kolpingstadt Kerpen ein
über 1,7 ha großes Grundstück. Nach den Vorstellungen der Kolpingstadt soll auf
diesem eine wohnbauliche Nutzung sowie eine vierzügige Kindertageseinrichtung
realisiert werden. Wünschenswert wäre zudem die Schaffung von Pflegeangeboten.

Der Verkauf des Grundstücks soll auf Grundlage eines konkreten städtebaulichen
Entwurfs inkl. Nutzungskonzept erfolgen. Aufgrund der herausragenden Lage des
Grundstücks wird das Instrument der Konzeptvergabe angewandt, bei dem die
Qualität des eingereichten städtebaulichen Konzeptes im Vordergrund der
Vergabeentscheidung steht. Ziel ist es, für dieses Grundstück nach Maßgabe der
im Ausschreibungsverfahren detailliert beschriebenen Kriterien, die beste Lösung
zu finden. Jeder Bewerber, jede Bewerberin bzw. jedes Bewerberkonsortium hat die
Möglichkeit, nach den Maßgaben dieser Ausschreibung mit einem Konzept und einem
Kaufpreisangebot am Wettbewerb teilzunehmen.

Die Frist zur Abgabe von Angeboten endet am 20.06.2024 um 12:00 Uhr.

Nähere Informationen zu der Ausschreibung (u. a. Grundstücksinformationen,
Anforderungen an die Bewerbung, Vergabeverfahren) entnehmen Sie bitte dem auf
der Homepage veröffentlichten Ausschreibungstext
(www.stadt-kerpen.de/baugrundstuecke). Eine weitere Veröffentlichung erfolgt
über den Anbieter Immo Scout 24 (https://www.immobilienscout24.de/).



21.03.2024 

  Rentenstelle 


Bei der Rentenstelle im Amt für Rechts- und Versicherungsangelegenheiten können
alle Versicherten, die in der Kolpingstadt Kerpen wohnhaft sind, Rentenanträge
aus der gesetzlichen Rentenversicherung stellen. Das sind:

 * Altersrenten
 * Witwen-/Witwerrente
 * Halbwaisen/ Waisenrente
 * Erwerbsminderungsrente

Folgende Dienstleistungen können wir für Sie erbringen:

 * Antragsaufnahme/ -entgegennahme und Weiterleitung an den zuständigen
   Rentenversicherungsträger
   
   
 * Vervollständigung von Rentenversicherungsunterlagen (Kontenklärung,
   Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten, etc. )
   
   
 * Beglaubigungen von erforderlichen Kopien der im Original vorgelegten
   Unterlagen und Nachweise im Zusammenhang mit der Rentenbeantragung
   
   

Wir füllen die notwendigen Antragsvordrucke zusammen mit Ihnen aus.

Wenn Sie nicht persönlich kommen können, kann auch eine von Ihnen
bevollmächtigte Person den Antrag für Sie stellen. Dazu wird eine schriftliche
Vollmacht von Ihnen benötigt.

Unsere Dienstleistungen sind für Sie kostenfrei.

Um Ihnen lange Wartezeiten zu  ersparen,  erhalten Sie unsere Serviceleistungen
nur nach vorheriger Terminabsprache.

Termine können Sie telefonisch vereinbaren unter der Rufnummer: 02237/ 58- 167.

Wir sind zu folgenden Zeiten für die Terminvereinbarung telefonisch zu
erreichen:

Montag            8.00 Uhr        bis   9.00 Uhr

Dienstag          8.00 Uhr        bis   9.00 Uhr

Mittwoch          8.00 Uhr        bis   9.00 Uhr

Donnerstag   17.30 Uhr        bis  18.30 Uhr

Welche Unterlagen wir von Ihnen im Termin konkret benötigen, teilen wir Ihnen
zusammen mit der Terminbestätigung mit.

In der Regel sind dies:

 * Personalausweis oder Reisepass
 * Angaben der Bankverbindung: IBAN und BIC
 * Krankenversicherungskarte
 * Schwerbehindertenausweis und – bescheid (falls vorhanden)
 * Nachweis über Betriebsrenten, Zusatzrenten und Pensionen (falls vorhanden)
 * Heirats- und Sterbeurkunden, Geburtsurkunden der Kinder
 * Sämtliche bisherigen Rentenversicherungsunterlagen (z.B.
   Versicherungsverlauf, Rentenauskunft, Versicherungsnachweise,
   Rentenbewilligungsbescheid, usw.)

Im Einzelfall können je nach Anliegen weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B.
Nachweise über Schul- oder Hochschulbesuche, Berufsausbildungsverträge,
ausländische Versicherungsnachweise, Nachweise über soziale Leistungen wie
Arbeitslosen- oder Bürgergeld, Bescheinigung über die Vertriebeneneigenschaft,
usw).


Bitte beachten Sie:
Eine qualifizierte Rentenberatung findet nicht statt. Hierzu wenden Sie sich
bitte an das örtliche Servicecenter

der Deutschen Rentenversicherung Rheinland  in  Goethestr. 4, 52349 Düren,
Tel. 02421/ 482-01 oder per mail an Service-Zentrum.Dueren@drv-rheinland.de

oder
der Deutschen Rentenversicherung Rheinland in Lungengasse 35, 50676 Köln,
Tel. 0221/ 3317/ 01 oder mail an Service-Zentrum.koeln@drv-rheinland.de

oder
der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft – Bahn- See
in Knappschaftsallee 1, 50126 Bergheim
Tel.02271/ 762-370 oder kostenlose Terminvereinbarung über  Tel.0800/ 300 700 4
oder
per mail an bergheim@kbs.de        


Weitere umfangreiche Informationen finden Sie
unter:www.deutsche-rentenversicherung.de

04.03.2024 


Information des Bundesministeriums für
Inneres und Heimat (BMI)


Automatische Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der
Ukraine

Hinweis für alle Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG,
gültig bis mindestens 01.02.2024:

Für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bis zum 04.03.2025 benötigen Sie
keinen Termin. Die Verlängerung erfolgt automatisch! Bitte sehen Sie daher von
einer Terminvereinbarung ab.

(Weitere Informationen)

28.02.2024 

Ferienspiele 2024


Anmeldebeginn am 01. Februar

Zur Betreuung von schulpflichtigen Kindern stehen während der Sommerferien 2024
im Rahmen der Ferienspiele rund 350 Plätze verteilt auf die Kerpener Stadtteile
zur Verfügung. Die Anmeldung findet wieder dezentral vor Ort in den
Einrichtungen der Veranstalter bzw. online statt, Termine und Zeiten sind auf
www.stadt-kerpen.de, Startseite links unten bei Ferienspiele 2024
veröffentlicht. Hier ist ab Donnerstag, dem 01. Februar auch das
Anmeldeformular freigeschaltet.

31.01.2024 



AKTUELLE
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
 

Freie Stelle für den Bundesfreiwilligendienst

Bundesfreiwilligendienst im Spielmobil

Bundesfreiwilligendienst im Jugendzentrum Kerpen

Kita-Personal

Bundesfreiwilligendienst im Historischen Archiv

Inklusionsfachkräfte

Werkstudierende im Bereich Soziales

Bundesfreiwilligendienst in den Kindergärten


Stellenausschreibungen im Online-Bewerbungsportal: 



TitelWerkstudierende (m/w/d) im Bereich BauingenieurwesenTechniker im Bereich
Bäder (m/w/d)Techniker Fachrichtung Bautechnik Schwerpunkt
TiefbauSachbearbeitung GRISRettungsschwimmer im Bereich Bäderbetriebe
(m/w/d)Ingenieur Energiemanagement (m/w/d)Ingenieur der Versorgungstechnik /
technischen Gebäudeausrüstung (m/w/d)Gärtnerin und Gärtner der Fachrichtung
Garten- und Landschaftsbau (m/w/d)Fachangestellte*r im Bereich Bäderbetriebe
(m/w/d)Dauerausschreibung Erzieher/inBauingenieur*in (m/w/d) mit dem Schwerpunkt
Tiefbau, Baubetrieb oder vergleichbaresAusbildung 2024
Fachangestellte/Fachangestellter für BäderbetriebeArchivar*in
(m/w/d)Abteilungsleitung IT (m/w/d)Abteilungsleitung Gebäudetechnische Anlagen
(m/w/d)

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Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen der Feuerwehr der Kolpingstadt
Kerpen für die Bereiche Brandschutz, Rettungsdienst, Leitstelle des
Rhein-Erft-Kreises sowie Ausbildungsplätze im Bereich Brandschutz und
Rettungsdienst: Stellenausschreibung (feuerwehr-kerpen.de)



Beginn der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des
Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen


Am 20. November 2023 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des
Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der
Runde 4. Bis zum 2. Januar 2024 hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, dem
Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie
zu dem Beteiligungsverfahren zu geben. Die Beteiligungsmöglichkeit und weitere
Informationen finden Sie auf der Beteiligungsplattform
www.laermaktionsplanung-schiene.de. 

13.11.2023 


Online-Beteiligung: Besondere Orte am Hambach Loop


Das Rheinische Revier und damit auch das NEULAND HAMBACH sind mitten in einem
großen Umbruch. Wenn im Jahr 2029 die Braunkohleförderung endet, gilt es, die
Landschaft rund um den Tagebau neu und lebenswert zu gestalten. Eine erste Idee,
wie diese neue Landschaft aussehen kann, sind die „Besonderen Orte“.

Die ausgewählten Orte im unmittelbaren Tagebauumfeld sollen den Wandel möglichst
früh sichtbar machen und einen Perspektivwechsel im Erleben der Landschaft
ermöglichen. Aber auch für Besucher:innen aus der Region sollen die Besonderen
Orte als „Pioniere der Transformationslandschaft“ die über Jahrzehnte
entstehende Seelandschaft inszenieren und sich zu touristischen Anlaufpunkten im
NEULAND HAMBACH entwickeln. An jedem der sechs Orte sollen flexible Modulbauten
errichtet werden, die jeweils unterschiedliche Aufgaben erfüllen sollen – das
kann der Blick auf den sich füllenden See oder ein kommunaler Treffpunkt am Fuße
der Sophienhöhe sein. Bei einer Online-Beteiligung der NEULAND HAMBACH GmbH
können die Konzepte für die Besonderen Orte bewertet und eigene Ideen für
Nutzungsmöglichkeiten ergänzt werden. 

Weitere Infos
unter https://www.neuland-hambach.de/aktuelles/artikel/beteiligung-ideen-fuer-besondere-orte 


Online-Beteiligung unter Besondere Orte am Hambach Loop: Online-Beteiligung
(open-werkstadt.de)

26.10.2023 


Bürgerbüro erweitert Servicezeiten

Öffnung an zwei Samstagen im Monat


Ab Juni 2023 ist das Bürgerbüro der Kolpingstadt Kerpen wieder an zwei Samstagen
pro Monat von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr für Sie geöffnet.

Die Termine sind ab sofort freigeschaltet und können wie gewohnt online über die
Homepage der Kolpingstadt Kerpen gebucht werden.

An den Samstagen werden Serviceleistungen, die ohne Terminerfordernis an der
Information des Rathauses erfolgen (z. Bsp. Abholung von Ausweisdokumenten,
Verkauf von Fahrkarten, etc.) nicht angeboten, da die Information an diesen
Tagen nicht besetzt ist.

Die erweiterten Öffnungszeiten gestatten den Bürgerinnen und Bürgern ein
größeres Maß an Flexibilität bei der Erledigung ihrer Angelegenheiten.

24.05.2023 

Informationen zum Wohngeld-Plus


Hohe Belastungen durch die Wohnkosten? Das Wohngeld-Plus hilft! Grundsätzlich
gilt, wenn man wenig verdient, hat man Anspruch auf Wohngeld-Plus. Das gilt für
erwerbstätige Familien (Alleinerziehende und Paare), Rentnerinnen und Rentner
und weitere Gruppen mit niedrigem Einkommen. Durch die Wohngeldreform zum
01.01.2023 haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld-Plus. 
Weitere Informationen 




22.05.2023 


ONLINE-Familienwegweiser für Kerpener Familien ab sofort freigeschaltet


Aktuelle und passende Angebote in der Kolpingstadt, dank Suchfunktion, aus den
Bereichen Gesundheit, Bildung, Freizeit und Soziales einfach finden und sich
informieren                                                           

Ein neuer Online-Service als „Kerpener Familienwegweiser“-auf einem Blick soll
die Suche nach Angeboten, Institutionen, Kontaktadressen und Ansprechpartnern in
der Kolpingstadt ergänzen und erleichtern.

Der „Kerpener Familienwegweiser“ wird zunächst für werdende Eltern und Familien
mit Kindern im Alter von 0-6 Jahren Informationen und Angebote „Rund um das
Aufwachsen von Kindern“ bereitstellen.

Auch Fachkräfte in Beratungsfunktionen oder Lotsenfunktionen erhalten hier einen
aktuellen Überblick und finden unter unterschiedlichen Suchbegriffen
Informationen für Eltern.

Eine Erweiterung des Portals für Angebote bis hin zum Berufseinstieg wurde vom
Familienministerium bereits perspektivisch in Aussicht gestellt.

Über einen Link auf der Homepage/Startseite der Kolpingstadt Kerpen gelangt man
direkt zu dem digitalen Familienportal „KERPENER FAMILIENWEGWEISER“, über einen
QR-Code oder über www.stadt-kerpen.de/familienwegweiser

16.05.2023 

Erreichbarkeiten der Ausländerbehörde


Aufgrund des stark erhöhten Arbeitsaufkommens und akuter Personalengpässe kommt
es derzeit zu ungewöhnlich langen Wartezeiten bei aufenthaltsrechtlichen
Anliegen. Dies bitte ich zu entschuldigen! Bitte achten Sie deshalb darauf,
Verlängerungen von Aufenthaltstiteln rechtzeitig, also mindestens 3 Monate vor
Ablauf zu beantragen.
Es wird derzeit an Lösungen gearbeitet, über die an gleicher Stelle informiert
wird.

Bis dahin gelten folgende Erreichbarkeiten für die Ausländerbehörde:

Die Ausländerbehörde hat Mittwochs geschlossen.

Per Email erreichen Sie uns:
unter auslaenderamt@stadt-kerpen.de oder über das jeweilige Postfach Ihres
Sachbearbeiters.
Nähere Informationen erhalten Sie unter: Kolpingstadt Kerpen - EU- und
Drittstaatsangehörige (kdvz-frechen.lan)
Bitte sehen Sie nach erstmaliger Kontaktaufnahme von weiteren Sachstandsanfragen
ab.

Telefonisch erreichen Sie uns:
Montags und Dienstags                      von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstags                                       von 08:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Freitags                                               von 08:30 Uhr bis 12:00
Uhr
Bitte beachten Sie, dass es auch bei der telefonischen Erreichbarkeit zu langen
Wartezeiten kommen kann.

Postalisch erreichen Sie uns:
Kolpingstadt Kerpen
Ausländerbehörde 21.2
Jahnplatz 1
50171 Kerpen

16.05.2023 


Online Terminvergabe für das Bürgerbüro -
Spezielle Dienstleistungen an der Information im Rathaus ohne Termin möglich


Um ohne Warteschleifen am Telefon schneller zum Wunschtermin zu kommen, besteht 
die Möglichkeit, einen Termin auch online zu buchen.

Hier gelangen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung.

Darüber hinaus erhalten Sie an der Information im Rathaus spezielle
Dienstleistungen ohne vorher einen Termin vereinbart haben zu müssen.

Weitere Informationen, insbesondere welche Dienstleistungen an der Info möglich
sind, erfahren Sie hier.


Infos zur Beratung von Bürgern mit hohen Energiekosten(nach)forderungen


Derzeit steigen die Energiekosten rasant an. Dies hat zur Folge, dass viele
Menschen plötzlich höhere monatliche Heizkostenabschläge zahlen müssen oder sich
hohe Nachzahlungen aus der Jahresabrechnung ergeben.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über staatliche
Unterstützungsmöglichkeiten, aber auch über weitere Anlaufstellen und
Beratungsangebote. Infos zur Beratung von Bürgern mit hohen
Energiekosten(nach)forderungen Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat


23.12.2022 


Praxisintegrierte Qualifizierung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger;
Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen und den Europäischen Sozialfond 


Gut ausgebildetes Personal in den Kindertageseinrichtungen spielt eine wichtige
Rolle. Daher ist neben der Gewinnung von Personal die stetige Aus- und
Weiterbildung der Kolleginnen und Kollegen in den städtischen Kitas ein Ziel der
Kolpingstadt Kerpen. So konnten zum 01.08.2022 14 neue Auszubildende in den
Kindertageseinrichtungen begrüßt werden.

Besonders erfreulich ist auch, dass mit Unterstützung des Landes
Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfond den bisherigen
Kita-Helferinnen eine zweijährige praxisintegrierte Qualifizierung zur
Kinderpflegerin ermöglicht werden kann. Dieses Qualifikationsprogramm richtet
sich an bisherige und neu hinzugekommene Kita-Helferinnen und Helfer sowie
weitere Personen, die sich für eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung
interessieren und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

Die praxisintegrierte Qualifizierung zur „Staatlich geprüften Kinderpflegerin“/
zum „Staatlich geprüften Kinderpfleger“ wird für den Zeitraum 2022 – 2024 durch
finanzielle Mittel aus dem Europäischen Sozialfond sowie des Landes
Nordrhein-Westfalen gefördert.

Bereits jetzt werden zudem die Auswahlverfahren für den Ausbildungsstart
01.08.2023 durchgeführt, um die zukünftigen Fach- und Ergänzungskräfte für die
Kindertageseinrichtungen der Stadt Kerpen zu gewinnen.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

05.12.2022 


Start der neuen App „Ehrenamtskarte NRW“


Ehrenamtlich Engagierte können jetzt einfach online über eine neue App ihre
Ehrenamtskarte NRW beantragen oder verlängern. Ein schriftlicher Antrag ist
nicht mehr notwendig, aber weiterhin möglich. Auch kann jetzt die digitale
Ehrenamtskarte NRW auf das eigene Smartphone oder Tablet geladen werden. Die
Kolpingstadt Kerpen macht mit. Ehrenamtskarten-App Pressemitteilung


20.10.2022 


Kolpingstadt Kerpen führt Förderprogramm zur
Dach- und Fassadenbegrünung fort



Die Kolpingstadt Kerpen fördert Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung durch
einen Zuschuss von bis zu 50% der als förderungswürdig anerkannten
Kosten. Anträge können zunächst bis Ende des Jahres gestellt werden. 
Weitere Informationen


Kerpen setzt auf LED


LED-Leuchtmittel haben sich in den letzten Jahren als eine Schlüsseltechnologie
für den Klimaschutz etabliert. Bereits seit 2016 rüstet die Kolpingstadt Kerpen
ihre Straßenbeleuchtung auf LED-Technik um. 

Weitere Informationen






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Kolpingstadt Kerpen - Jahnplatz 1 - 50171 Kerpen - Tel. 0 22 37 / 58-0