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Comment 39 Kommentare Facebook Twitter Whatsapp Anzeige Konflikte zwischen Verwaltung und Gerichtsjustiz kennt jeder Rechtsstaat. In Deutschland wurden bisher solche Auseinandersetzungen eher zwischen der Finanzverwaltung und dem Bundesfinanzhof beobachtet. Dieses Mal ist es aber nicht der deutsche Steuerzahler, der sich beim „Pingpong“ von Gerichtsurteil und Nichtanwendungserlass die Augen reibt. Das höchste Berliner Strafgericht erregt die Aufmerksamkeit der gesamten Krypto-Industrie. Diese junge Ökonomie setzt auf neuartige Blockchain basierte Geschäftsmodelle. Alle Marktakteure, die Handel mit Bitcoin, Ethereum und Internet-Token betreiben, fragen sich unterdessen, welche Folgen der Freispruch des Kammergerichts für den Bitcoin-Händler haben wird. Im aktuellen entschiedenen Fall des Kammergerichts (Urteil vom 25.09.2018 – Az. 161 Ss 28/18) wurde dem Angeklagten vorgeworfen, dass er Bankgeschäfte ohne die Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin betreibt, weil er vor einigen Jahren eine Kryptobörse im Internet aufgebaut hat. In der Verwaltungspraxis der BaFin stellt die Kryptowährung Bitcoin ein Finanzinstrument nach dem Kreditwesengesetz (KWG) dar, deren Handel einer Bankerlaubnis bedarf. Lesen Sie auch Blockchain Das zweite Internet oder die „Krypto-Apokalypse“? Wer mit Finanzinstrumenten ohne eine entsprechende Erlaubnis handelt, der macht sich strafbar – so das Gesetz. Jeder aus der Finanzdienstleistungsbranche weiß, bei Verstößen gegen die Vorgaben der BaFin ist der Staatsanwalt mit seinen Strafverfolgungsbehörden nicht weit. Diese Angst diszipliniert die alten Banken und die neuen FinTechs. Der Angeklagte kann jedenfalls seit Ende September durchatmen. Der Zug durch die Instanzen der Berliner Strafgerichte hat sich gelohnt. Er wurde freigesprochen, da das Kammergericht einen Verstoß gegen Bank- und Strafgesetze durch seine Bitcoin-Handelsplattform verneint hat. WAS IST NUN ERLAUBT, WAS IST VERBOTEN? Die Rechtsposition der Finanzaufsicht, dass der Bitcoin ein Finanzinstrument ist und dem KWG und damit auch den Strafnormen unterfällt, findet sich seit einigen Jahren in einer BaFin-Publikation verbrieft. Das Kammergericht hält dagegen. Lesen Sie auch Blockchain in China Der Staat gegen Nerds Anzeige Es argumentiert, dass die Kryptowährung von keiner Zentralbank, öffentlichen Behörde oder keinem rechtlich zu fassenden Emittenten ausgegeben wird und über keine Wertbeständigkeit verfügt. Das Gericht sieht eine Kompetenzüberschreitung der BaFin, wenn sie den Bitcoin als devisenähnliche Rechnungseinheit und Finanzinstrument im Sinne des Aufsichtsrechts kategorisiert und intransparente Strafbarkeitsrisiken für den Bürger schaffe. Dies sei – so der Strafsenat – mit dem grundgesetzlich geforderten Bestimmtheitsgrundsatz nicht zu vereinbaren. Jeder Bürger müsse genau wissen, durch welches Verhalten er sich strafbar mache. Mehr zum Thema Kryptowährungen Kryptowährungen Eine (fast) todsichere Anleitung zum Reichwerden Kryptowährung Das Abtauchen des Bitcoins zeigt ungeahnte Wirkung Hype in der Tech- und Finanzwelt So funktioniert die Blockchain Bitcoin & Co Das Bedürfnis nach Geld außerhalb staatlicher Kontrolle FOLGEN FÜR DIE JUNGE KRYPTO-BRANCHE Nach der Ansicht des Gerichts ist der Fall klar: Es ist nicht die Aufgabe der Finanzaufsicht ihre Befugnisse ohne gesetzliche Grundlage zu erweitern. Soweit im Finanzmarktrecht zum Schutz des Verbrauchers Regelungsbedarf besteht, ist der Gesetzgeber aufgefordert, rechtsgestaltend Regelungslücken zu schließen. Anzeige Ohne Zweifel dürfte das rechtspolitische Echo des Urteils auch bei den Verantwortlichen der BaFin zur Kenntnis genommen worden sein. Trotz der klaren Worte des Strafsenats wird die BaFin durch das Urteil jedoch rechtlich nicht gebunden. Lesen Sie auch Nouriel Roubini Legendärer US-Ökonom bezeichnet Bitcoin als „Mutter des Betrugs“ Es ist anzunehmen, dass nach dieser Entscheidung die Rufe nach dem Gesetzgeber zunehmen werden. Dieser könnte mehr Klarheit und Rechtssicherheit in die Blockhain- und Krypto-Industrie bringen. Es wäre wünschenswert, wenn er mit Bedacht Instrumente entwickeln würde, die sowohl dem Anlegerschutz als auch der Entwicklung der jungen innovativen FinTech-Branche Rechnung trägt. Solange werden sowohl Krypto-Dienstleister als auch Start-ups, die über die digitalen Börsengänge (ICOs) ihre Projekte finanzieren, weiterhin mit der bestehenden Rechtsunsicherheit leben müssen. Der Autor ist Rechtsanwalt bei Rose & Partner und BILANZ-Kolumnist. Teilen Sie die Meinung des Autors? JA 34 NEIN 2 MEHR AUS DEM WEB ANZEIGE Stromkonzerne wütend: Genialer Solar-Trick für Hausbesitzer Solaranlagen Magazin ANZEIGE Sagen Sie Schlupflidern und Falten den Kampf an Straffe Augen ANZEIGE Experte warnt: Niemals Hörgeräte testen ohne diesen Tipp audibene Hörgeräte NEUES AUS DER REDAKTION Mecklenburg-Vorpommern Zwangsprostitution und Vergewaltigung: Mann gefasst WELT 21.09.2023 Serdar Somuncu Serdar Somuncu: „Dann wird Deutschland ein sehr armes Land“ Jörg Wimalasena 18.09.2023 Geschichte Atomtest 1961 Experimentalbombe AN-602 „Zar“: Die Druckwelle der Detonation lief zweimal um den Globus Johann Althaus 20.09.2023 Gesellschaft Generation „Neets“ Generation „Neets“: Warum so viele junge Leute in Deutschland nichts tun Frank Lorentz 22.09.2023 Meinung Ukraine-Krieg „Nuklearschlag unausweichlich“? Was die Drohung eines russischen Generals bedeutet Slavoj Žižek 20.09.2023 Meinung Grenzüberschreitung Nancy Faeser: Die monströse Selbstüberschätzung der Ministerin Henryk M. Broder 21.09.2023 AUCH INTERESSANT ANZEIGE Ratgeber: Darum lohnt sich eine Enthärtungsanlage AQON Pure ANZEIGE [Galerie] 40 Bilder erklären Salma Hayeks Leben vor dem Ruhm LifestyleA2Z ANZEIGE Immobilien-Experte: "Sie sollten noch dieses Jahr verkaufen, wenn... Hausfrage.de Mehr zum Thema * GELD KRYPTOWÄHRUNG WARUM DER BITCOIN-KURS SICH BALD ERHOLEN KÖNNTE * Michael Höfling * GELD KRYPTOWÄHRUNGEN BITCOIN-CRASH HAT 600 MILLIARDEN DOLLAR AUSRADIERT * Frank Stocker * DEFFNER UND ZSCHÄPITZ PODCAST - FOLGE 12 BITCOINS COMEBACK – JETZT NOCH EINSTEIGEN? * Andreas Thiemann * BLINKEN IN PEKING DAS RÄTSEL UM DAS TAUWETTER ZWISCHEN DEN SUPERMÄCHTEN * Christina zur Nedden -------------------------------------------------------------------------------- KOMMENTARE (39) -------------------------------------------------------------------------------- Vielen Dank für die Diskussion. Die Kommentarfunktion für den Artikel ist jetzt geschlossen. FAQ | NUTZUNGSREGELN Kommentare anzeigen 10 Sortieren nach NEUESTE KOMMENTARE NEU LADEN T TinaCogin vor 5 Jahren Der Vollständigkeit halber sei erwähnt: >>Dominika Kula, Sprecherin der BaFin, erklärte jedoch: "Es handelt sich bei der Entscheidung des Kammergerichts Berlin um eine Einzelfallentscheidung im Strafrecht. Das Verwaltungsrecht bleibt davon unberührt. Der Erlaubnisvorbehalt bleibt somit bestehen, die Verwaltungspraxis der BaFin ändert sich nicht". << Quelle: dejure.org, wallstreet.online LINK 1 -------------------------------------------------------------------------------- HW Heiner W. vor 5 Jahren Was ist Bitcoin? Es handelt sich um Ergebnisse von (kryptographischen) Berechnungen. Weil die Berechnungen kompliziert sind und Zeit und Energie verbrauchen, kann nicht jeder einfach soviel Bitcoin erzeugen, wie er will. Diese Ergebnisse können gehandelt werden. Auch der Handel ist nur rechnen. Handeln kann man alles, solange es einen Markt dafür gibt (Dinge, Ideen, Raum, Zeit, ...). Mit Geld oder Währung hat das aber nichts zu tun. Bitcoin ist so wenig Währung wie Briefmarken oder Sex oder Garagenstellplätze. LINK 1 -------------------------------------------------------------------------------- CN Community Nutzer vor 5 Jahren Schweden bastelt gerade eine Kryptowährung. Alle ernsthaften Staaten werden folgen und den unmöglichen Euro ersetzen, damit realwirtschaftliche Aktivitäten wertgerecht gehandelt werden. Das Geldschöpfungsmonopol wird durch souveräne staatliche Geldschöpfungs-, Geldverteilungs- und Clearinginstanzen erfolgen. Der Bitcoin wird dann als Monopolygeld für junge Erwachsene in den Geschichtsbüchern erzählt werden. Was sonst? LINK 0 -------------------------------------------------------------------------------- ANTWORT AUSBLENDEN FS Frank S. vor 5 Jahren Die Banken werden die Geldschöpfung sicher nicht dem Staat überlassen. Schöne Utopie, aber eher friert wohl die sprichwörtliche Hölle zu LINK 0 -------------------------------------------------------------------------------- JH Johnny H. vor 5 Jahren Ja, eine Regulation des Bitcoin ist in der Tat mit dem Gesetz nur schwer zu vereinbaren, denn Bitcoin ist im Prinzip einzig und allein der Austausch von Information und den zu unterbinden ist schwer zu rechtfertigen wenn man gleichzeitig Informations und Kommunikationsfreiheit eigentlich erreichen will (zumindest auf dem Papier). Auf der anderen Seite ist es praktisch geraduzu unmöglich, Bitcoin zu verbieten oder Benutzer zu einem bestimmten verhalten innerhalb des Protokolls zu zwingen, denn alle Information kann verschlüsselt sicher und wider jedem Zensurversuch trotz allem verbreitet werden. Wir sollten uns hüten auch nur zu versuchen, so etwas zu regulieren oder zu verbieten. Es wird nie funktionieren und uns in den Möglichkeiten einschränken, von Bitcoin und der Technologie zu profitieren, unter den ersten zu sein, die auf Bitcoin aufbauen und diese neue Welt des Handelns gestalten, durch die enromen Möglichkeiten, die Bitcoin bietet: Schnellere, sicherere und neutralere Finanztransaktionen, die programmierbar sind. Wenn der Handel mit Bitcoin reguliert wird, fördern wir die Konkurrenz in Fernost und im Rest der Welt und Bitcoinkriminalität hier. LINK 5 ANZEIGE Neuer KI-Durchbruch macht bald Investoren-Träume wahr! Wall Street Premier ANZEIGE Hier sind die 29 angesagtesten Geschenke für 2023 Top Gadgets -------------------------------------------------------------------------------- BM Bernhard M. vor 5 Jahren Tollhaus Deutschland: ein Hinterhof - Kammergericht entscheidet! LINK 1 -------------------------------------------------------------------------------- ANTWORT AUSBLENDEN WW William de Worde vor 5 Jahren Wissen Sie überhaupt was das Kammergericht ist? LINK 2 -------------------------------------------------------------------------------- CN Community Nutzer vor 5 Jahren Der Bitcoin will keine Währung der Welt in Frage stellen. Er will niemanden ersetzen oder entmächtigen. Er ist einfach nur ein digitaler Rohstoff. Sozusagen Gold 2.0. Er ist einfach da und da kann auch niemand etwas daran ändern. Es gibt tatsächlich digitale Rohstoffe. LINK 4 -------------------------------------------------------------------------------- CG Christian G. vor 5 Jahren Wer mit Finanzinstrumenten ohne eine entsprechende Erlaubnis handelt, der macht sich strafbar – aber wer wie die Banken mit Finanzinstrumenten ohne entsprechende Expertise handelt ist ok.... LINK 3 -------------------------------------------------------------------------------- RR Rudi R. vor 5 Jahren Ist schon frustrierend, wenn der Staat untätig und UNFÄHIG zusehen muss, wie mögliche Transfers an ihm vorbeiziehen und er die Kontrolle verliert. Gut so! LINK 6 ANZEIGE Neuer KI-Durchbruch macht bald Investoren-Träume wahr! Wall Street Premier ANZEIGE Hier sind die 29 angesagtesten Geschenke für 2023 Top Gadgets -------------------------------------------------------------------------------- AA Alexander A. vor 5 Jahren Sehr gut! Dann kann ich ja jetzt meine Crypto-Tradingplattform bauen :-)) LINK 2 -------------------------------------------------------------------------------- AM Andreas M. vor 5 Jahren Rechtlich kann ich das Urteil nicht nachvollziehen. Das KWG spricht von "... Devisen und Rechnungseinheiten ..." und stellt keine besonderen Anforderungen an diese Rechnungseinheiten. Also nichts von wegen rechtlich zu fassendem Emittenten oder dergleichen. Man sollte als Gericht davon ausgehen, dass der Gesetzgeber das absichtlich formuliert hat. LINK 1 -------------------------------------------------------------------------------- ANTWORTEN AUSBLENDEN EI Ed I. vor 5 Jahren Dann dürften Supermärkte in Zukunft keine Rabattmarken mehr ausgeben! Sind ja auch Rechnungseinheiten. LINK 0 1 WEITERE ANTWORT EINBLENDEN -------------------------------------------------------------------------------- MEHR KOMMENTARE ANZEIGEN -------------------------------------------------------------------------------- Vielen Dank für die Diskussion. Die Kommentarfunktion für den Artikel ist jetzt geschlossen. ZUM ANFANG DER KOMMENTARE THEMEN * Bitcoin * BaFin * Analog wird digital * Impressum * Datenschutz * AGB * Kontakt * Feedback * Privatsphäre * Widerruf Tracking * Widerruf Nutzerkennungen * Karriere * Jugendschutz * Abo kündigen * FAQ * Verantwortung * WELT-photo Syndication * WIR IM NETZ * Facebook * Twitter * Instagram * UNSERE APPS * WELT News * WELT Edition Die WELT als ePaper: Die vollständige Ausgabe steht Ihnen bereits am Vorabend zur Verfügung – so sind Sie immer hochaktuell informiert. Weitere Informationen: http://epaper.welt.de Der Kurz-Link dieses Artikels lautet: https://www.welt.de/183483070