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VERSICHERUNG FÜR FREIBERUFLER – SUPRIMA


MACHEN SIE SICH UNABHÄNGIG.



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SCHUTZ FÜR FREIBERUFLER UND SELBSTÄNDIG BERATEND TÄTIGE BEI
BETRIEBSUNTERBRECHUNG

 

 * Halten Sie Ihren Betrieb am Laufen wenn Sie ausfallen.
 * Ersatz der fortlaufenden Kosten, z.B. Vertreterkosten, wenn eine Ersatzkraft
   einspringen muss.
 * Steht Ihr Betrieb still, ersetzen wir den entgangenen Betriebsgewinn.









BLEIBEN SIE UNABHÄNGIG


Sie halten die Fäden in der Hand und treffen alle wichtigen Entscheidungen für
Ihren Betrieb. Doch was passiert, wenn Sie durch eine Krankheit oder einen
Unfall für längere Zeit nicht mehr zur Verfügung stehen? Der Betrieb steht still
und die Einnahmen fallen aus – die Betriebskosten aber laufen unverändert
weiter.

Mit SUPRIMA bleiben Sie unabhängig:

 * Kostenversicherung
   Ersetzt Fortlaufende Kosten, z.B. Gehaltszahlungen für Ihre Mitarbeiter, die
   Leasingrate für Ihren Dienstwagen, die Miete für Ihre Räumlichkeiten oder die
   Finanzierung von Gerätschaften für Ihre Praxis.
    

 * Ertragsausfallversicherung
   Ihre Abwesenheit muss nicht von heute auf morgen zu einem finanziellen
   Engpass führen. Doch falls Sie länger ausfallen, wächst das Problem. Neben
   den fortlaufenden Kosten ersetzen wir Ihnen auch den entgehenden
   Betriebsgewinn.


 






DIE LEISTUNGEN IM DETAIL


KOSTENVERSICHERUNG – WIR HALTEN IHNEN DEN RÜCKEN FREI

Krankheit oder Unfall können dazu führen, dass Sie für längere Zeit ausfallen.
Ihr kompetentes Fachpersonal hält zu Ihnen. Doch auch das will bezahlt werden,
wie auch die Rechnungen von Gläubigern. Ihre Gedanken kreisen in solchen
Momenten nur darum, wie Sie all das bezahlen sollen?  Die SUPRIMA
Kostenversicherung stoppt Ihr Gedankenkarussell.  

Drei Möglichkeiten stehen für die passende Absicherung zur Auswahl:

 * Vollkostenversicherung
   Fortlaufende Kosten wie Personalkosten, Mieten, Finanzierungskosten und
   Leasingraten sind mit dieser Variante abgesichert.
    
 * Teilkostenversicherung
   Sie möchten nur Ihre Personal- oder Finanzierungskosten absichern? Kein
   Problem. Sie entscheiden selbst, welche Kostenarten Ihnen am Wichtigsten
   sind.
    
 * Vertreterkostenversicherung
   Das Netz mit doppeltem Boden. Wenn Sie für längere Zeit ausfallen und für Sie
   eine qualifizierte Vertretung einspringen muss, sind die Kosten für diese
   Ersatzkraft hierüber abgedeckt.

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ERTRAGSAUSFALLVERSICHERUNG – DAS PLUS AN SICHERHEIT

Sie sind ans Bett gefesselt und können Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen. Ihr
Betrieb steht seit Wochen still. Während weiterhin Kosten entstehen, bleiben die
Einnahmen aus. Ihre berufliche Existenz steht auf dem Spiel. Sorgen Sie vor mit
dem Plus an Sicherheit und der umfassenden Ertragsausfallversicherung:
 * Sicherung des entgangenen Betriebsgewinns bei einer Betriebsunterbrechung
   aufgrund von Arbeitsunfähigkeit nach einer ärztlich attestierten Krankheit
   oder einem Unfall – auch in Ergänzung zu einer Krankentagegeld-Versicherung.
    
 * Ersatz der fortlaufenden Kosten, wie z.B. Personal-, Leasing- oder
   Finanzierungskosten.
    
 * Betriebsschließung aufgrund einer von einer zuständigen deutschen Behörde
   angeordneten Quarantänemaßnahme, die als Einzelanordnung gegen Sie oder Ihren
   Betrieb selbst ergeht, ist mitversichert.

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WENN EINE BETRIEBSAUFLÖSUNG UNUMGÄNGLICH IST – WIR BEGLEITEN SIE AUCH DABEI

Solange Ihr Betrieb besteht, sind Sie mit SUPRIMA bestens abgesichert. Was
passiert jedoch, wenn Sie Ihren Betrieb während der Vertragslaufzeit aufgrund
von Krankheit oder einem Unfall Ihren Betrieb aufgeben müssen? Wer bezahlt dann
z.B. die Kosten für die Betriebsauflösung oder die noch anfallenden Gehälter
Ihrer Angestellten?

SUPRIMA übernimmt:

 * die Auflösungskosten des versicherten Betriebs bis zu 15% der vereinbarten
   Versicherungssumme
 * den Ersatz der fortlaufenden Kosten bis zu drei Monate, längstens bis zum
   Ablauf der Haftzeit und bis zum Tag des Verkaufs Ihres Betriebs.

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SIE BLEIBEN SCHADENFREI? WIR REDUZIEREN IHREN BEITRAG BIS ZU 30%

Auch uns ist daran gelegen, dass Ihr Betrieb reibungslos läuft und Sie keinen
Versicherungsfall melden müssen. Darum belohnt SUPRIMA die Schadenfreiheit mit
sinkenden Versicherungsbeiträgen.

 * Nach einem Jahr ohne Entschädigungsleistung sinkt Ihr Beitrag zur nächsten
   Hauptfälligkeit um 10%.
 * Nach jedem weiteren schadenfreien Jahr um weitere 10%, bis zu maximal 30%.

Melden Sie uns dann doch einen Schaden, steigt der Beitrag zur nächsten
Hauptfälligkeit wieder auf das ursprüngliche Niveau an.

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KARENZZEITEN INDIVIDUELL VEREINBAREN UND BEITRÄGE SPAREN

Melden Sie uns in SUPRIMA einen Schaden, weil Sie z.B. für längere Zeit erkrankt
sind, leisten wir erst nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit von mindestens 21
Kalendertagen – bis zur Dauer von 12 Monaten. Vereinbaren Sie mit uns eine
längere Karenzzeit, können Sie Ihren Versicherungsbeitrag senken.


KRANKENHAUSAUFENTHALT NACH UNFALL? WIR LEISTEN

Einen Unfall zu erleiden ist schlimm genug. Sich dann noch den Kopf darüber
zerbrechen zu müssen, wie man Forderungen von Gläubigern nachkommt, zusätzlich
kräftezehrend. In solchen Notfällen ist man froh um eine helfende Hand. Daher
verzichtet SUPRIMA nach einem Unfall mit mindestens 72 Stunden stationärem
Krankenhausaufenthalt auf die vertraglich vereinbarte Karenzzeit und leistet
sofort.


HAFTZEIT VERLÄNGERN UND AUCH NOCH NACH EINEM JAHR AUF DER SICHEREN SEITE SEIN

Die Haftzeit beschreibt den Zeitraum, in dem wir für Ihren entstandenen
Unterbrechungsschaden aufkommen. Sie beginnt mit dem Eintritt des
Versicherungsfalls und endet nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Üblich sind
12 Monate, gegen einen höheren Beitrag können auch 18 oder 24 Monate vereinbart
werden.


WEITERE VORTEILE UM FLEXIBEL ZU BLEIBEN

 * Keine Anrechnung einer Unterversicherung
 * Keine einseitigen Beitragsanpassungen während der Vertragslaufzeit, wie z.B.
   in der privaten Krankenversicherung
 * Besonders günstiger Beitrag bei niedrigem Eintrittsalter
 * Individuell wählbar: jährliche dynamische Anpassung der Versicherungssumme
   und des Beitrags
 * Versicherungsschutz bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres

Alle Leistungen anzeigen



PREIS-CHECK: BEISPIELRECHNUNGEN FÜR EINE SUPRIMA VERSICHERUNG

ZAHNÄRZTIN





35 Jahre

Versicherungsumme 170.000 Euro

21 Karenztage



Ab 150 Euro monatlich
Angebot anfordern


DERMATOLOGIN





45 Jahre

Versicherungsumme 200.000 Euro

28 Karenztage



Ab 155 Euro monatlich
Angebot anfordern


UNTERNEHMENSBERATER





50 Jahre

Versicherungssumme 150.000 Euro

21 Karenztage



Ab 260 Euro monatlich
Angebot anfordern


SACHVERSTÄNDIGER/ GUTACHTER





33 Jahre

Versicherungssumme 120.000 Euro

21 Karenztage



Ab 135 Euro monatlich
Angebot anfordern




IHRE INDIVIDUELLE BERATUNG

Sie möchten weitere Informationen oder ein konkretes Angebot für Ihren
Versicherungsbedarf erhalten? Fordern Sie online Ihre Beratung an. Wir melden
uns umgehend bei Ihnen zurück.

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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Wer kann sich über SUPRIMA versichern?
 * niedergelassene Ärzte / Zahnärzte / Veterinärmediziner
 * Architekten
 * vereidigte Buchprüfer
 * Grafikdesigner
 * Heilpraktiker
 * Ingenieure (Vermessungs- sowie beratende Ingenieure und Prüfungsingenieure
   für Baustatik)
 * Krankengymnasten (nicht Masseure)
 * Logopäden
 * Notare
 * Patent- und Rechtsanwälte
 * Psychologen
 * Sachverständige / Gutachter
 * Softwareentwickler
 * Steuerberater und -bevollmächtigte
 * Systemprogrammierer
 * Übersetzer
 * Unternehmensberater
 * Wirtschaftsprüfer

Was wird im Falle eines Unterbrechungsschadens ersetzt?

Nach Ablauf der Karenzzeit und für die Dauer der Haftzeit:

 * In der Kostenversicherung der Aufwand an fortlaufenden Kosten.
 * In der Ertragsausfallversicherung der entgehende Betriebsgewinn und der
   Aufwand an fortlaufenden Kosten.

Was sind Betriebskosten?

Fortlaufene Betriebskosten sind betrieblich veranlasste Kosten, die der
Betriebserhaltung dienen und zu deren Weiteraufwand der Betrieb während der
Betriebsunterbrechung gesetzlich verpflichtet ist, insbesondere:

 * Personalkosten, inkl. gesetzlich sozialer Aufwendungen
 * Praxis-, Kanzlei-, Bürokosten
 * Steuern und Abgaben
 * Finanzierungskosten
 * Abschreibungen auf Sachanlagen

Was ist der entgehende Betriebsgewinn

Das ist der Gewinn, den Sie während der Dauer Ihrer Betriebsunterbrechung
eigentlich erwirtschaften würden, wären Sie nicht erkrankt oder hätten einen
Unfall erlitten.

Wann leistet SURPIMA?

SUPRIMA leistet bei Betriebsunterbrechung infolge einer:

 * ärztlich festgestellten, vollständigen Arbeitsunfähigkeit der den Betrieb
   verantwortlich leitenden Person wegen

- Krankheit oder
- Unfallfolgen

 * durch eine zuständige deutsche Behörde angeordneten Quarantänemaßnahme, die
   als Einzelanordnung gegen die den Betrieb verantwortlich leitende Person oder
   den Betrieb selbst ergeht.

Wie ermittelt sich die Versicherungssumme in der Ertragsausfallversicherung?

Versicherungssumme = Summe der fortlaufenden, umsatzunabhängigen Kosten und des
entgehenden Betriebsgewinns eines vollen Kalenderjahres.

Formel:

Betriebseinnahmen
+ neutrale Erträge
+ Eigenverbrauch (unterjährige Privatentnahmen)
– umsatzabhängige variable Kosten

= betrieblicher Rohertrag (betriebl. Gewinn + fortlaufende Kosten)

Ab wann erfolgt eine erweiterte Gesundheitsprüfung?
Ein ärztliches Zeugnis ist grundsätzlich erforderlich ab  einer
Versicherungssumme von 200.000 Euro  oder einem Eintrittsalter ab 50 Jahren.
Gibt es bei SUPRIMA ein Endalter?
Ja, das Endalter beträgt 67 Jahre. Das heißt, die Verträge enden mit dem
Kalenderjahr, in dem die den Betrieb verantwortlich leitende Person ihr 67.
Lebensjahr vollendet hat.
Wer gilt als Freiberufler?

Als freie Berufe oder Freiberuf werden Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der
Gewerbeordnung unterliegen und gem. § 18 Einkommensteuergesetz bzw. § 1
Partnerschaftsgesellschaftsgesetz selbstständig ausgeübte wissenschaftliche,
künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder (sehr)
ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen. Viele, bei weitem jedoch nicht
sämtliche freiberuflichen Tätigkeiten werden in Deutschland durch sog.
Standesordnungen geregelt.

Wie lange läuft ein SUPRIMA Vertrag?

Das Versicherungsjahr soll dem Geschäftsjahr des versicherten Betriebes
entsprechen. Die Laufzeit beträgt ein Jahr. Nach Ablauf dieser Laufzeit werden
die Verträge automatisch jährlich um ein weiteres Jahr verlängert, wenn sie
nicht zum Ablauf gekündigt werden. Unabhängig davon erlischt der Vertrag mit
Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die den Betrieb verantwortlich leitende
Person das 67. Lebensjahr vollendet.

Mehr anzeigen



LEISTUNGSBEISPIELE

 

Ein Urologe stand seiner Praxis wegen eines Bandscheibenvorfalls für mehrere
Wochen nicht zur Verfügung. Für die Beschäftigung eines externen
Praxisvertreters entstanden zusätzliche Kosten in Höhe von 42.500 Euro


 

 





 

Ein Zahnarzt wurde durch Hundebiss in die rechte Hand erheblich verletzt.
Schlecht verlaufende Wundheilung und ausgedehnte Ergotherapie verursachen lange
Unterbrechungszeiten. Während dieser Zeit summierten sich entgehender
Praxiserlös und fortlaufende Kosten wie z.B. Personalkosten, Miete, Leasingraten
und Abschreibungen zu einem Ausfallschaden für die Praxis in Höhe von 97.000
Euro.


 

 





 

Ein Steuerberater stürzte beim Skifahren und erlitt komplizierte Brüche. In der
Folge summieren sich entgehender Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten auf
insgesamt 95.000 Euro.


 

 






DOWNLOADS: INFORMATIONEN ZU SUPRIMA

SUPRIMA Verkaufsprospekt
(PDF 114 KB)


Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der
konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den
Versicherungsbedingungen. Schadenbeispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Im
Schadenfall wird die Leistungspflicht individuell geprüft.

Sofern Versicherungsschutz über SUPRIMA in Ergänzung zu einer bestehenden
Krankentagegeld-Versicherung beantragt wird, darf sich bei der Bemessung der
Versicherungssumme keine Überversicherung ergeben. Es gilt das
Bereicherungsverbot.





PRODUKTE

 * Oldtimerversicherung
 * Bootsversicherung
 * Instrumentenversicherung
 * Photovoltaikversicherung
 * Betriebshaftpflichtversicherung
 * Cyberversicherung
 * Transportversicherung


SERVICE & KONTAKT

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