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Sie möchten Ihre THG-Quote für 2023 abtreten? Dann sichern Sie sich Ihren CO2
Bonus und klicken Sie hier
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JETZT AB 250 € FÜR IHR E-AUTO SICHERN!

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 * keine Zusatzkosten
 * Anmeldung in wenigen Minuten
 * Preis- und Auszahlungsgarantie



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JETZT CO2 BONUS ERHALTEN

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E-PKW & E-ROLLER

250 € pro Fahrzeug
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E-TRANSPORTER

375 € pro E-Transporter
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E-BUS

10.000 € pro E-Bus
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ÖFFENTLICHE LADESÄULE

0,11 € pro kWh
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SO FUNKTIONIERT'S

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01

REGISTRIEREN

Bitte legen Sie sich auf unserem Portal ein eigenes Profil an. Dort können Sie
Ihre Kontaktdaten und Kontoinformationen hinterlegen und verwalten.

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JETZT REGISTRIEREN

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Wenn Sie schon ein Konto bei uns haben, müssen Sie sich nicht nochmal
registrieren, sondern können sich ganz einfach über den Login-Button anmelden.

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02

FAHRZEUGSCHEIN HOCHLADEN

Hinweis: Diesen Schritt können Sie überspringen, wenn Sie Ihr Elektroauto
bereits hinterlegt haben. Für jedes hinzukommende E-Fahrzeug benötigen wir
allerdings den Fahrzeugschein.
Laden Sie ein Foto der Vorderseite Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I hoch.
Sie können wählen, ob Sie Ihre Quoten für ein Jahr oder gleich für drei Jahre
abtreten möchten. Denn das Beste ist: Den CO2 Bonus für Ihr E-Auto bekommen Sie
jedes Jahr

03

CO2 BONUS GARANTIERT ERHALTEN

Wir von co2.auto erledigen alles Weitere für Sie, damit Sie als E-Auto-Halter
Ihren CO2 Bonus pro E-Auto erhalten. Diesen bekommen Sie auf das angegebene
Konto ausgezahlt. Dabei müssen Sie nicht warten, bis wir Ihre Einsparungen
tatsächlich verkauft haben – wir überweisen Ihnen Ihren Bonus 14 Tage nach
Bestätigung durch das Umweltbundesamt.

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WIESO BEKOMME ICH GELD
FÜR MEIN E-AUTO?

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THG-QUOTEN: DAS STECKT DAHINTER

Manche Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Emissionen der von
ihnen verkauften fossilen Treibstoffe zu reduzieren. Um wie viel genau, ist
durch die Treibhausgasminderungsquote oder THG-Quote festgelegt. Ziel dessen ist
es, den Verkehrssektor umwelt- und klimafreundlicher zu machen. Hierfür müssen
die Unternehmen nicht nur den Treibstoff optimieren, sondern sie haben
festgelegte Möglichkeiten (sog. Erfüllungsoptionen). Zu diesen gehört
beispielsweise, dass sie Benzin und Diesel Biokraftstoffe beimengen, reinen
Biokraftstoff verkaufen oder Strom für E- Autos zur Verfügung stellen. Erreichen
die Unternehmen die THG-Quoten nicht, sind Strafzahlungen fällig.

SO KOMMT DIE PRÄMIE ZUSTANDE

Alternativ zu den genannten Möglichkeiten können auch CO2-Einsparungen, die von
Dritten im Verkehr geleistet wurden, “eingekauft” werden. Was auf den ersten
Blick wie ein Hintertürchen wirkt, dient ebenfalls dem Klimaschutz: Durch die
Bezahlung wird klimafreundliche Mobilität von den quotenpflichtigen Unternehmen
finanziell belohnt, ohne den Steuerzahler zu belasten.
E-Auto-Fahrer können ihre CO2-Einsparungen an die quotenpflichtigen Unternehmen
verkaufen, damit diese ihre Pflicht erfüllen. Der Erlös aus dem Verkauf wird als
jährliche Prämie ausgeschüttet. Damit E-Auto-Halter nicht persönlich mit
quotenpflichtigen Unternehmen verhandeln müssen, übernehmen das Anbieter wie wir
von co2.auto. Als Verbindungsstück zwischen Quoten-Käufern, E-Auto-Haltern und
Umweltbundesamt vereinfachen wir für alle die Prozesse.

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250 € BONUS: DIESE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN SIE ERFÜLLEN

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 * Sie fahren eines bzw. mehrere reine E-Autos oder andere elektrisch betriebene
   Fahrzeuge mit Straßenzulassung. Hinweis: Plug-in-Hybride können leider nicht
   berücksichtigt werden.
 * Das E-Fahrzeug ist auf Sie oder Ihre Firma zugelassen und Ihnen liegen die
   Fahrzeugpapiere vor.
 * Sie haben ein Profil bei uns angelegt und eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins
   hochgeladen.

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Besonders attraktiv: Solange Ihr E-Auto auf Sie zugelassen ist, haben Sie jedes
Jahr wieder Anspruch auf die Prämie! Wenn Sie den Aufwand für sich reduzieren
wollen, können Sie sich auch dazu entscheiden, uns Ihre Quoten gleich für drei
Jahre in Folge abzutreten. So erhalten Sie jährlich von uns eine Zahlung.

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FAQ

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WIE HOCH IST DER CO2 BONUS?

Bei erteilter THG-Quote durch das Umweltbundesamt fällt Ihr CO2 Bonus genauso
hoch aus, wie es Ihnen bei Anmeldung Ihres Elektrofahrzeugs angezeigt wurde. Die
Höhe ist unabhängig von dem tatsächlichen Verkauf der THG-Quote durch uns
(Preisgarantie).

WANN ERHALTE ICH DEN CO2 BONUS?

Der CO2 Bonus wird spätestens 14 Tage nach der Bestätigung des Umweltbundesamts
ausgezahlt. Die Bearbeitungszeit des UBA beträgt derzeit ca. 3 Monate. Wir
bitten Sie daher um Geduld. Auch wir können den Prozess leider nicht
beschleunigen, garantieren Ihnen aber, Ihnen den Bonus nach erfolgter Prüfung
schnellstmöglich auszuzahlen.

WIE WIRD DER CO2 BONUS AUSGEZAHLT?

Wir überweisen Ihnen den CO2 Bonus auf das von Ihnen im Bereich “Persönliche
Daten” hinterlegte Konto.

WELCHE E-AUTOS SIND BERECHTIGT?

Jeder Halter von rein batterieelektrischen Elektrofahrzeugen kann seine
THG-Quote verkaufen. Das gilt sowohl für private als auch für geschäftliche
E-Autos und E-Flotten. Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge erfüllen hingegen die
Voraussetzungen nicht.

SIND AUSSCHLIESSLICH E-PKW BERECHTIGT?

Nein, der Bonus wird auch für andere elektrische Fahrzeuge mit
Straßenverkehrszulassung ausgezahlt. Voraussetzung für die Auszahlung ist auch
hier eine gültige Zulassung (ZLB I). Dazu gehören E-Roller, E-Motorräder,
elektrische Leichtfahrzeuge, Pedelecs, leichte E-Nutzfahrzeuge sowie E-Busse.
Daneben kann der Bonus auch für öffentliche Ladesäulen beantragt werden.

WIE VIEL GELD ERHALTE ICH GENAU?

Je nach Fahrzeugklasse fällt der CO2 Bonus für 2023 unterschiedlich aus.

Halter rein elektrischer Pkw (Klasse M1) sowie von Rollern, Motorrädern und
Leichtfahrzeugen (Klasse L) erhalten aktuell 250 Euro je E-Fahrzeug.

Da für E-Nutzfahrzeuge und E-Busse höhere Emissionseinsparungen geltend gemacht
werden können, fällt der Bonus bei diesen Fahrzeugklassen höher aus:

Bei E-Transportern (Klasse N1) beläuft sich der Erlös aus dem Verkauf der
THG-Quote derzeit auf 375 Euro je Fahrzeug, für E-Busse (Klasse M3) werden
jeweils 10.000 Euro ausgezahlt.

Darüber hinaus können auch Betreiber öffentlicher Ladesäulen 0,11 Euro pro
geladener kWh erhalten.

FÜR WELCHEN ZEITRAUM WIRD DER CO2 BONUS AUSBEZAHLT?

Der CO2 Bonus wird immer für das laufende Kalenderjahr ausgezahlt. Sie können
bei Anmeldung Ihres E-Autos wählen, ob Sie Ihre THG-Quote für ein Jahr oder für
drei Jahre abtreten möchten.
Falls Sie sich für eine Vertragslaufzeit von drei Jahren entscheiden, so sind
Sie als Halter auf Aufforderung der co2.auto verpflichtet, die Aktualität des
Fahrzeugscheins jeweils für das zweite und dritte THG-Kalenderjahr zu
bestätigen. Wurde ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt, müssen Sie diesen
unverzüglich nach Erhalt der E-Mail auf der Plattform hochladen.

WIE OFT KANN ICH DEN CO2 BONUS ERHALTEN?

Solange Sie der Halter Ihres E-Autos sind, können Sie den CO2 Bonus jedes Jahr
erhalten. Sie können die THG-Quote für Ihr E-Auto für ein Jahr oder direkt für
drei Jahre abtreten. Eine Verlängerung ist in beiden Fällen unkompliziert
möglich.

WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS MEIN FAHRZEUG ERFÜLLEN?

Der CO2 Bonus wird lediglich für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge mit
Straßenzulassung ausgezahlt. (Plug-in-)Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge
werden nicht berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug auf Sie
oder Ihre Firma zugelassen ist und Sie über die entsprechenden Fahrzeugpapiere
verfügen.

Für öffentliche Ladesäulen gelten selbstverständlich andere Voraussetzungen.

WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS DIE LADESTATION ERFÜLLEN?

Die Ladesäule muss alle Anforderungen der Ladesäulenverordnung an eine
öffentliche Ladestation erfüllen und als solche bei der Bundesnetzagentur
registriert sein. Da zur Berechnung des Bonus der tatsächliche Verbrauch
bestimmt werden muss, muss die Ladesäule zudem eichrechtskonform sein. Nur so
ist eine Kilowattstunden-genaue Abrechnung möglich.

KANN ICH MICH AUCH ANMELDEN, WENN ICH ZWAR PLANE, EIN E-AUTO ZU KAUFEN, ABER
NOCH KEINES HABE?

Die Registrierung ist jederzeit möglich, jedoch können Sie Ihr neues Elektroauto
erst nach der Zulassung hinzufügen, weil Sie für die Inanspruchnahme des CO2
Bonus die notwendigen Zulassungspapiere benötigen.

KANN ICH MEINE THG-QUOTE NICHT SELBST VERKAUFEN?

Das Umweltbundesamt stellt zwar auch Privatpersonen die für den Quotenhandel
notwendige Bescheinigung aus, eine anschließende Vermarktung ist allerdings kaum
möglich. Daher übernehmen wir für Sie gerne die Abwicklung gebündelt mit
weiteren Fahrzeugen.

VERFALLEN MEINE PRÄMIEN, WENN ICH MEIN E-AUTO NICHT REGISTRIERE?

Nein, allerdings können Sie dann nicht von der Prämie profitieren. Nicht in
Anspruch genommene THG-Quoten verkauft die Bundesregierung und nimmt sie als
Einnahme in den Bundeshaushalt auf.

WELCHEN NACHWEIS MUSS ICH ERBRINGEN, UM DEN CO2 BONUS ZU ERHALTEN?

Damit wir Ihnen den Bonus auszahlen können, benötigen wir von Ihnen die exakte
Menge des geladenen Stroms (in kWh). Diese können Sie z. B. über das
Backend-System Ihrer Ladestation ermitteln. Teilen Sie uns die exakte Strommenge
(gerne mit konkretem Nachweis, etwa mittels Auszug aus dem Backend-System,
Stromabrechnung etc.) sowie den Standort der Ladestation per E-Mail
(service@co2.auto) mit, wir kümmern uns um den Rest.

IST ES RELEVANT, OB ICH DAS E-AUTO LEASE ODER KAUFE ?

Nein, es spielt keine Rolle, ob das Elektroauto geleast oder gekauft wurde,
sofern das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist.

WANN HANDELT ES SICH UM EINE ÖFFENTLICHEN LADESÄULE?

Damit eine Ladestation als öffentlich gilt, muss sie öffentlich zugänglich sein
und bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) als solche angemeldet sein (gemäß § 5
LSV). Öffentliche Ladesäulen sind beispielsweise auf Geschäftshaus- oder
Kundenparkplätzen zu finden.

WER DARF DEN STROM AUS ÖFFENTLICHEN LADESÄULEN GELTEN MACHEN?

Der Ladesäulenbetreiber selbst oder eine von ihm bestimmte Person darf den
abgegebenen Strom geltend machen.

WIE ERFOLGT DIE ABRECHNUNG FÜR ÖFFENTLICHE LADESÄULEN?

Die Vermarktung der THG-Quote für Ladelösungen erfolgt auf Basis der geladenen
Kilowattstunden. Dafür muss die Ladestation eichrechtskonform sein.

ICH BIN BETREIBER EINER ÖFFENTLICHEN LADESTATION. WIE REGISTRIERE ICH MICH FÜR
DEN CO2 BONUS?

Wenn Sie den CO2 Bonus für Ihre öffentliche(n) Ladesäule(n) beantragen möchten,
können Sie sich über unser Anmeldeformular registrieren. Wir melden uns dann
zeitnah bei Ihnen. Zusätzlich benötigen wir folgende Informationen:

 * Anzahl der Ladepunkte
 * Standortdaten Ihrer Ladesäule(n)
 * Herkunft des geladenen Stroms (Stromnetz / lokaler erneuerbarer Strom (eigene
   EE-Anlage) / Mix aus Stromnetz und EE-Anlage)
 * Menge des abgegebenen Stroms in kWh
 * Zeitraum, über den der Strom abgegeben wurde



WIESO GILT DER CO2 BONUS NICHT FÜR MEINE PRIVATE WALLBOX?

Für private Halter mit eigener Wallbox oder Unternehmen mit nicht-öffentlichen
Ladepunkten ist der Bonus bereits über das E-Auto abgegolten. Eine Abrechnung
des geladenen Stroms würde bedeuten, dass die Prämie für das eingesparte CO2
doppelt ausgezahlt wird.

BIS WANN KANN ICH DEN VERKAUF MEINER THG-PRÄMIE FÜR MEINE ÖFFENTLICHE LADESÄULE
BEANTRAGEN?

Anträge können bis zum 28. Februar des Folgejahres beim Umweltbundesamt geltend
gemacht werden. Damit wir diese Frist einhalten können, muss die Beantragung bei
uns bis spätestens 31. Januar erfolgen.

BEKOMME ICH DEN CO2 BONUS AUCH FÜR EINEN FIRMENWAGEN?

Ja, der CO2 Bonus gilt sowohl für Privat- als auch für Dienstwagen.

ICH VERWALTE EINEN FIRMENFUHRPARK. KANN ICH DAFÜR DEN CO2 BONUS BEANTRAGEN?

Ja, gerade für einen Fuhrpark ist der CO2 Bonus attraktiv, weil er für jedes
Firmenfahrzeug in Anspruch genommen werden kann. Es genügt aber ein Account,
über den Sie beliebig viele Fahrzeuge registrieren können.

MUSS ICH DIE THG-PRÄMIE VERSTEUERN?

Ob der CO2 Bonus versteuert werden muss, hängt davon ab, ob es sich bei dem
Fahrzeug um Betriebs- oder Privatvermögen handelt. Ist das Fahrzeug privat
zugelassen, unterliegt der Erlös nicht der Einkommensteuer. Gehört es jedoch zu
einem Betrieb, gelten die Prämien als Betriebseinnahmen und sind daher
steuerpflichtig.

WELCHE ROLLE SPIELT DAS UMWELTBUNDESAMT BEIM CO2 BONUS?

Das Umweltbundesamt ist Deutschlands zentrale Umweltbehörde. Sie ist für die
Zertifizierung und Anerkennung der THG-Quoten zuständig. Die THG-Quote ist ein
politisches Instrument, um die landesweiten Emissionen im Verkehr zu verringern.
Aus diesem Grund schicken wir Ihre für die Bescheinigung der Quote relevanten
Daten nach Prüfung Ihrer Angaben an das Umweltbundesamt.

THG -QUOTE: WAS IST DAS EIGENTLICH?

Manche Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Emissionen der von
ihnen verkauften fossilen Treibstoffe zu reduzieren. Um wie viel genau, ist
durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) festgelegt. Ziel ist es, den
Verkehrssektor umwelt- und klimafreundlicher zu machen. Hierfür müssen die
Unternehmen nicht nur den Treibstoff optimieren, sondern sie haben sog.
Erfüllungsoptionen. Zu diesen gehört beispielsweise, dass sie Benzin und Diesel
Biokraftstoffe beimengen, reinen Biokraftstoff verkaufen oder Strom für E- Autos
zur Verfügung stellen. Erreichen die Unternehmen die THG-Quoten nicht, sind
Strafzahlungen fällig.

WIE KOMMT DIE PRÄMIE ZUSTANDE?

Alternativ dazu, Benzin und Diesel Biokraftstoffe beizumengen, reinen
Biokraftstoff zu verkaufen oder Strom für E- Autos zur Verfügung zu stellen,
können quotenpflichtige Unternehmen auch CO2-Einsparungen, die von Dritten im
Verkehr geleistet wurden, “kaufen”. E-Auto-Fahrer, die ihre CO2-Einsparungen an
diese Unternehmen abtreten, damit diese ihre Pflicht erfüllen, erhalten eine
jährliche Prämie, den CO2 Bonus. Damit Sie als E-Auto-Halter nicht persönlich
mit quotenpflichtigen Unternehmen verhandeln müssen, übernehmen wir das für Sie
als Bindeglied zwischen Quoten-Käufern, E-Auto-Haltern und Umweltbundesamt und
vereinfachen so die Prozesse.

WIE LANGE WIRD ES DIE THG-QUOTE GEBEN?

Nach aktuellem Stand wird sie bis zum Jahr 2030 ausgezahlt. Wobei eine
Verlängerung durchaus möglich ist, damit wir die Klimaschutzziele bis 2045
erreichen.

WO IST DIE THG-QUOTE VERANKERT?

Im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) § 37 a und der Verordnung zur
Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38.
BImSchV).

WOFÜR WERDEN MEINE DATEN VERWENDET?

Ihre Daten werden ausschließlich für die Beantragung beim deutschen
Umweltbundesamt verwendet und niemals an Dritte weitergeben. Das Umweltbundesamt
nutzt sie nur, um Ihre eingesparten Emissionen zu zertifizieren.

SIND MEINE DATEN SICHER?

Ja, wir verwenden Server in Deutschland und alle Daten sind verschlüsselt. Die
Sicherheit Ihrer Daten hat für uns selbstverständlich oberste Priorität. Die
Finanztestausgabe 10/22 von Stiftung Warentest bestätigt das: co2.auto ist der
einzige untersuchte Anbieter ohne Mängel beim Datenschutz. Weitere Infos finden
Sie in unserer Datenschutzerklärung

WO KANN ICH NACHLESEN, WARUM DER THG-QUOTENBETRAG IM JAHR 2023 SINKT?

Hier sind alle relevanten Informationen zusammengefasst.

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