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5 forms found in the DOMGET https://www.mannheimer.de/agentursuche
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Gewerbe 2. Besondere Branchen 3. Freiberufler & Ärzte SCHUTZ FÜR FREIBERUFLER UND SELBSTÄNDIG BERATEND TÄTIGE BEI BETRIEBSUNTERBRECHUNG * Halten Sie Ihren Betrieb am Laufen wenn Sie ausfallen. * Ersatz der fortlaufenden Kosten, z.B. Vertreterkosten, wenn eine Ersatzkraft einspringen muss. * Steht Ihr Betrieb still, ersetzen wir den entgangenen Betriebsgewinn. BLEIBEN SIE UNABHÄNGIG Sie halten die Fäden in der Hand und treffen alle wichtigen Entscheidungen für Ihren Betrieb. Doch was passiert, wenn Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall für längere Zeit nicht mehr zur Verfügung stehen? Der Betrieb steht still und die Einnahmen fallen aus – die Betriebskosten aber laufen unverändert weiter. Mit SUPRIMA bleiben Sie unabhängig: * Kostenversicherung Ersetzt Fortlaufende Kosten, z.B. Gehaltszahlungen für Ihre Mitarbeiter, die Leasingrate für Ihren Dienstwagen, die Miete für Ihre Räumlichkeiten oder die Finanzierung von Gerätschaften für Ihre Praxis. * Ertragsausfallversicherung Ihre Abwesenheit muss nicht von heute auf morgen zu einem finanziellen Engpass führen. Doch falls Sie länger ausfallen, wächst das Problem. Neben den fortlaufenden Kosten ersetzen wir Ihnen auch den entgehenden Betriebsgewinn. DIE LEISTUNGEN IM DETAIL KOSTENVERSICHERUNG – WIR HALTEN IHNEN DEN RÜCKEN FREI Krankheit oder Unfall können dazu führen, dass Sie für längere Zeit ausfallen. Ihr kompetentes Fachpersonal hält zu Ihnen. Doch auch das will bezahlt werden, wie auch die Rechnungen von Gläubigern. Ihre Gedanken kreisen in solchen Momenten nur darum, wie Sie all das bezahlen sollen? Die SUPRIMA Kostenversicherung stoppt Ihr Gedankenkarussell. Drei Möglichkeiten stehen für die passende Absicherung zur Auswahl: * Vollkostenversicherung Fortlaufende Kosten wie Personalkosten, Mieten, Finanzierungskosten und Leasingraten sind mit dieser Variante abgesichert. * Teilkostenversicherung Sie möchten nur Ihre Personal- oder Finanzierungskosten absichern? Kein Problem. Sie entscheiden selbst, welche Kostenarten Ihnen am Wichtigsten sind. * Vertreterkostenversicherung Das Netz mit doppeltem Boden. Wenn Sie für längere Zeit ausfallen und für Sie eine qualifizierte Vertretung einspringen muss, sind die Kosten für diese Ersatzkraft hierüber abgedeckt. Mehr anzeigen ERTRAGSAUSFALLVERSICHERUNG – DAS PLUS AN SICHERHEIT Sie sind ans Bett gefesselt und können Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen. Ihr Betrieb steht seit Wochen still. Während weiterhin Kosten entstehen, bleiben die Einnahmen aus. Ihre berufliche Existenz steht auf dem Spiel. Sorgen Sie vor mit dem Plus an Sicherheit und der umfassenden Ertragsausfallversicherung: * Sicherung des entgangenen Betriebsgewinns bei einer Betriebsunterbrechung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit nach einer ärztlich attestierten Krankheit oder einem Unfall – auch in Ergänzung zu einer Krankentagegeld-Versicherung. * Ersatz der fortlaufenden Kosten, wie z.B. Personal-, Leasing- oder Finanzierungskosten. * Betriebsschließung aufgrund einer von einer zuständigen deutschen Behörde angeordneten Quarantänemaßnahme, die als Einzelanordnung gegen Sie oder Ihren Betrieb selbst ergeht, ist mitversichert. Mehr anzeigen WENN EINE BETRIEBSAUFLÖSUNG UNUMGÄNGLICH IST – WIR BEGLEITEN SIE AUCH DABEI Solange Ihr Betrieb besteht, sind Sie mit SUPRIMA bestens abgesichert. Was passiert jedoch, wenn Sie Ihren Betrieb während der Vertragslaufzeit aufgrund von Krankheit oder einem Unfall Ihren Betrieb aufgeben müssen? Wer bezahlt dann z.B. die Kosten für die Betriebsauflösung oder die noch anfallenden Gehälter Ihrer Angestellten? SUPRIMA übernimmt: * die Auflösungskosten des versicherten Betriebs bis zu 15% der vereinbarten Versicherungssumme * den Ersatz der fortlaufenden Kosten bis zu drei Monate, längstens bis zum Ablauf der Haftzeit und bis zum Tag des Verkaufs Ihres Betriebs. Mehr anzeigen SIE BLEIBEN SCHADENFREI? WIR REDUZIEREN IHREN BEITRAG BIS ZU 30% Auch uns ist daran gelegen, dass Ihr Betrieb reibungslos läuft und Sie keinen Versicherungsfall melden müssen. Darum belohnt SUPRIMA die Schadenfreiheit mit sinkenden Versicherungsbeiträgen. * Nach einem Jahr ohne Entschädigungsleistung sinkt Ihr Beitrag zur nächsten Hauptfälligkeit um 10%. * Nach jedem weiteren schadenfreien Jahr um weitere 10%, bis zu maximal 30%. Melden Sie uns dann doch einen Schaden, steigt der Beitrag zur nächsten Hauptfälligkeit wieder auf das ursprüngliche Niveau an. Mehr anzeigen KARENZZEITEN INDIVIDUELL VEREINBAREN UND BEITRÄGE SPAREN Melden Sie uns in SUPRIMA einen Schaden, weil Sie z.B. für längere Zeit erkrankt sind, leisten wir erst nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit von mindestens 21 Kalendertagen – bis zur Dauer von 12 Monaten. Vereinbaren Sie mit uns eine längere Karenzzeit, können Sie Ihren Versicherungsbeitrag senken. KRANKENHAUSAUFENTHALT NACH UNFALL? WIR LEISTEN Einen Unfall zu erleiden ist schlimm genug. Sich dann noch den Kopf darüber zerbrechen zu müssen, wie man Forderungen von Gläubigern nachkommt, zusätzlich kräftezehrend. In solchen Notfällen ist man froh um eine helfende Hand. Daher verzichtet SUPRIMA nach einem Unfall mit mindestens 72 Stunden stationärem Krankenhausaufenthalt auf die vertraglich vereinbarte Karenzzeit und leistet sofort. HAFTZEIT VERLÄNGERN UND AUCH NOCH NACH EINEM JAHR AUF DER SICHEREN SEITE SEIN Die Haftzeit beschreibt den Zeitraum, in dem wir für Ihren entstandenen Unterbrechungsschaden aufkommen. Sie beginnt mit dem Eintritt des Versicherungsfalls und endet nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Üblich sind 12 Monate, gegen einen höheren Beitrag können auch 18 oder 24 Monate vereinbart werden. WEITERE VORTEILE UM FLEXIBEL ZU BLEIBEN * Keine Anrechnung einer Unterversicherung * Keine einseitigen Beitragsanpassungen während der Vertragslaufzeit, wie z.B. in der privaten Krankenversicherung * Besonders günstiger Beitrag bei niedrigem Eintrittsalter * Individuell wählbar: jährliche dynamische Anpassung der Versicherungssumme und des Beitrags * Versicherungsschutz bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres Alle Leistungen anzeigen PREIS-CHECK: BEISPIELRECHNUNGEN FÜR EINE SUPRIMA VERSICHERUNG ZAHNÄRZTIN 35 Jahre Versicherungsumme 170.000 Euro 21 Karenztage Ab 150 Euro monatlich Angebot anfordern DERMATOLOGIN 45 Jahre Versicherungsumme 200.000 Euro 28 Karenztage Ab 155 Euro monatlich Angebot anfordern UNTERNEHMENSBERATER 50 Jahre Versicherungssumme 150.000 Euro 21 Karenztage Ab 260 Euro monatlich Angebot anfordern SACHVERSTÄNDIGER/ GUTACHTER 33 Jahre Versicherungssumme 120.000 Euro 21 Karenztage Ab 135 Euro monatlich Angebot anfordern IHRE INDIVIDUELLE BERATUNG Sie möchten weitere Informationen oder ein konkretes Angebot für Ihren Versicherungsbedarf erhalten? Fordern Sie online Ihre Beratung an. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Beratung anfordern HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN Wer kann sich über SUPRIMA versichern? * niedergelassene Ärzte / Zahnärzte / Veterinärmediziner * Architekten * vereidigte Buchprüfer * Grafikdesigner * Heilpraktiker * Ingenieure (Vermessungs- sowie beratende Ingenieure und Prüfungsingenieure für Baustatik) * Krankengymnasten (nicht Masseure) * Logopäden * Notare * Patent- und Rechtsanwälte * Psychologen * Sachverständige / Gutachter * Softwareentwickler * Steuerberater und -bevollmächtigte * Systemprogrammierer * Übersetzer * Unternehmensberater * Wirtschaftsprüfer Was wird im Falle eines Unterbrechungsschadens ersetzt? Nach Ablauf der Karenzzeit und für die Dauer der Haftzeit: * In der Kostenversicherung der Aufwand an fortlaufenden Kosten. * In der Ertragsausfallversicherung der entgehende Betriebsgewinn und der Aufwand an fortlaufenden Kosten. Was sind Betriebskosten? Fortlaufene Betriebskosten sind betrieblich veranlasste Kosten, die der Betriebserhaltung dienen und zu deren Weiteraufwand der Betrieb während der Betriebsunterbrechung gesetzlich verpflichtet ist, insbesondere: * Personalkosten, inkl. gesetzlich sozialer Aufwendungen * Praxis-, Kanzlei-, Bürokosten * Steuern und Abgaben * Finanzierungskosten * Abschreibungen auf Sachanlagen Was ist der entgehende Betriebsgewinn Das ist der Gewinn, den Sie während der Dauer Ihrer Betriebsunterbrechung eigentlich erwirtschaften würden, wären Sie nicht erkrankt oder hätten einen Unfall erlitten. Wann leistet SURPIMA? SUPRIMA leistet bei Betriebsunterbrechung infolge einer: * ärztlich festgestellten, vollständigen Arbeitsunfähigkeit der den Betrieb verantwortlich leitenden Person wegen - Krankheit oder - Unfallfolgen * durch eine zuständige deutsche Behörde angeordneten Quarantänemaßnahme, die als Einzelanordnung gegen die den Betrieb verantwortlich leitende Person oder den Betrieb selbst ergeht. Wie ermittelt sich die Versicherungssumme in der Ertragsausfallversicherung? Versicherungssumme = Summe der fortlaufenden, umsatzunabhängigen Kosten und des entgehenden Betriebsgewinns eines vollen Kalenderjahres. Formel: Betriebseinnahmen + neutrale Erträge + Eigenverbrauch (unterjährige Privatentnahmen) – umsatzabhängige variable Kosten = betrieblicher Rohertrag (betriebl. Gewinn + fortlaufende Kosten) Ab wann erfolgt eine erweiterte Gesundheitsprüfung? Ein ärztliches Zeugnis ist grundsätzlich erforderlich ab einer Versicherungssumme von 200.000 Euro oder einem Eintrittsalter ab 50 Jahren. Gibt es bei SUPRIMA ein Endalter? Ja, das Endalter beträgt 67 Jahre. Das heißt, die Verträge enden mit dem Kalenderjahr, in dem die den Betrieb verantwortlich leitende Person ihr 67. Lebensjahr vollendet hat. Wer gilt als Freiberufler? Als freie Berufe oder Freiberuf werden Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen und gem. § 18 Einkommensteuergesetz bzw. § 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen. Viele, bei weitem jedoch nicht sämtliche freiberuflichen Tätigkeiten werden in Deutschland durch sog. Standesordnungen geregelt. Wie lange läuft ein SUPRIMA Vertrag? Das Versicherungsjahr soll dem Geschäftsjahr des versicherten Betriebes entsprechen. Die Laufzeit beträgt ein Jahr. Nach Ablauf dieser Laufzeit werden die Verträge automatisch jährlich um ein weiteres Jahr verlängert, wenn sie nicht zum Ablauf gekündigt werden. Unabhängig davon erlischt der Vertrag mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die den Betrieb verantwortlich leitende Person das 67. Lebensjahr vollendet. Mehr anzeigen LEISTUNGSBEISPIELE Ein Urologe stand seiner Praxis wegen eines Bandscheibenvorfalls für mehrere Wochen nicht zur Verfügung. Für die Beschäftigung eines externen Praxisvertreters entstanden zusätzliche Kosten in Höhe von 42.500 Euro Ein Zahnarzt wurde durch Hundebiss in die rechte Hand erheblich verletzt. Schlecht verlaufende Wundheilung und ausgedehnte Ergotherapie verursachen lange Unterbrechungszeiten. Während dieser Zeit summierten sich entgehender Praxiserlös und fortlaufende Kosten wie z.B. Personalkosten, Miete, Leasingraten und Abschreibungen zu einem Ausfallschaden für die Praxis in Höhe von 97.000 Euro. Ein Steuerberater stürzte beim Skifahren und erlitt komplizierte Brüche. In der Folge summieren sich entgehender Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten auf insgesamt 95.000 Euro. DOWNLOADS: INFORMATIONEN ZU SUPRIMA SUPRIMA Verkaufsprospekt (PDF 114 KB) Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Schadenbeispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Im Schadenfall wird die Leistungspflicht individuell geprüft. Sofern Versicherungsschutz über SUPRIMA in Ergänzung zu einer bestehenden Krankentagegeld-Versicherung beantragt wird, darf sich bei der Bemessung der Versicherungssumme keine Überversicherung ergeben. Es gilt das Bereicherungsverbot. PRODUKTE * Oldtimerversicherung * Bootsversicherung * Instrumentenversicherung * Photovoltaikversicherung * Betriebshaftpflichtversicherung * Cyberversicherung * Transportversicherung SERVICE & KONTAKT * Service-Telefon * Ansprechpartner finden * Schaden melden * Adresse ändern * Angebot anfordern DIE MANNHEIMER * Unternehmen * Karriere * Presse * Nachhaltigkeit SOCIAL MEDIA * ARTIMA * ARTIMA * BELMOT * BELMOT * I'M SOUND * SINFONIMA © Mannheimer Versicherung AG 2024 * Cookie-Einstellungen öffnen * Datenschutz * Impressum