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MyProximus


RECHTLICHE UND VERTRAGLICHE INFORMATIONEN




 * Allgemeine Bedingungen
 * Preisliste und Tarife
 * Vertragszusammenfassungen
 * Spezifische Datenschutzhinweisen
 * Rechtliche Informationen
 * Kundendienst nach dem Verkauf




ALLGEMEINE BEDINGUNGEN


PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN

A. Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, Selbständige und
Kleinunternehmen (bis zu 9 Mitarbeiter)

Allgemeine Bedingungen, die für alle Dienstleistungen gelten

Allgemeine Bedingungen für Verbraucher und Kleinunternehmen(PDF, 242Kb)

Festnetztelefonie

Besondere Bedingungen - Festnetztelefonie(PDF, 94Kb)

Zusätzliche Dienstleistungen

 * Verkaufsbedingungen für Verbraucher(PDF, 193Kb)
 * Anmietung eines einfachen Telefons(PDF, 193.1Kb)
 * Technische Unterstützung für verkaufte Telefone(PDF, 183.3Kb)
 * Discovery Line(PDF, 117.5Kb)

Festgelegt Internet

Besondere Bedingungen - Internet(PDF, 98Kb)

Internet Acceptable Use Policy(PDF, 110Kb)

Internet Policy(PDF, 183Kb)

Zusätzliche Dienstleistungen

 * Public Wi-Fi für Verbraucher und kleine Unternehmen(PDF, 113KB)
 * Cloud für Verbraucher und kleine Unternehmen(PDF, 141Kb)
 * Norton Security(PDF, 192Kb)
 * DNS(PDF, 407Kb)
 * Mobile Coverage Extender (PRO) für kleine Unternehmen(PDF, 107Kb)
 * One Drive for Business für kleine Unternehmen (PDF, 198Kb)
 * Business Booster(PDF, 712Kb)
 * BizzOnline(PDF, 220Kb)
 * Cloud App(PDF, 335Kb)

Fernsehen

Besondere Bedingungen - TV(PDF, 99Kb)

Zusätzliche Dienstleistungen

 * TV Replay und TV Replay+(PDF, 117Kb)
 * VOD auf PC(PDF, 145Kb)
 * Proximus Pickx -app(PDF, 743Kb)
 * Netflix(PDF, 96Kb)

Mobil

Besondere Bedingungen - Mobiltelefonie(PDF,182Kb)

Internet policy(PDF, 162Kb)

Zusätzliche Dienstleistungen

   
 * Norton Security(PDF, 192Kb)
 * Smartphone Omnium(PDF, 261Kb)
 * Smartphone Omnium light – screen care(PDF, 254Kb)

B. Produkte und Dienstleistungen für Großunternehmen (ab 10 Mitarbeiter)

Bedingungen und Konditionen für professionelle Kunden
 * Abgeschlossene Verträge ab 01.01.2023: Bedingungen und Konditionen für
   professionelle Kunden(PDF, 255Kb)
 * Vorherige Version anwendbar auf:
   
   * Verträge abgeschlossen ab dem 10.01.2022 bis zum 31.12.2022: Bedingungen
     und Konditionen für professionelle Kunden(PDF, 267Kb)
   * Verträge abgeschlossen ab dem 01.03.2020 bis zum 09.01.2022: Bedingungen
     und Konditionen für professionelle Kunden(PDF, 262Kb)
   * Verträge abgeschlossen ab dem 01.01.2016 bis zum 29.02.2020: Bedingungen
     und Konditionen für professionelle Kunden(PDF, 197Kb) und Glossar(PDF,
     89Kb)
   * Verträge abgeschlossen vor 01.01.2016: Bedingungen und Konditionen für
     professionelle Kunden(PDF, 180Kb) und Glossar(PDF, 89Kb)

Jedes Produkt/Dienstleistung bei Proximus ist Gegenstand einer vertraglichen
Leistungsbeschreibung („DSC“). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
gewerbliche Kunden werden daher durch die anwendbare DSC pro
Produkt/Dienstleistung ergänzt.

Die anwendbaren DSCs für Mobile Konnektivität, Festnetz-Internet und
Festnetz-Sprache sind auf der Proximus-Website (unten) verfügbar. Die DSCs für
alle anderen Produkte/Dienstleistungen werden jedem Kunden vor Unterzeichnung
des Vertrags zur Verfügung gestellt. Sie können jederzeit bei Ihrem
Proximus-Kundenbetreuer oder über MyProximus eingesehen werden.

Festes Internet
 * Verträge abgeschlossen ab dem 01.11.2024: DSC Internet(PDF, 5.0Mb)
 * Vorherige Version anwendbar auf:
   * Verträge abgeschlossen ab dem 01.01.2024 bis zum 31.10.2024: DSC
     Internet(PDF, 5.0Mb)
   * Verträge abgeschlossen ab dem 14.08.2023 bis zum 31.12.2023: DSC
     Internet(PDF, 5.0Mb)
   * Verträge abgeschlossen ab dem 10.01.2022 bis zum 13.08.2023: Allgemeine
     Bedingungen Internet(PDF, 277Kb) und DSC Internet(PDF, 673Kb)
   * Verträge abgeschlossen vor 10.01.2022: Allgemeine Bedingungen Internet(PDF,
     313Kb)
 * Zusätzliche Dokumente:
   * Internet Acceptable Use Policy(PDF, 239Kb)

Festnetztelefonie
 * Enterprise Voice :
   * Verträge abgeschlossen ab dem 01.07.2020: DSC Enterprise Voice(PDF, 1.0Mb)
 * Phone Line Enterprise:
   * Verträge abgeschlossen ab dem 01.07.2020: DSC Phone Line Enterprise(PDF,
     709Kb)
 * Fixed Voice Infinity:
   * Verträge abgeschlossen ab dem 04.01.2024: DSC Fixed Voice Infinity(PDF,
     766Kb)
 * Business Trunking:
   * Verträge abgeschlossen ab dem 15.01.2024: DSC Business Trunking(PDF, 1.4Mb)
 * Service Line Pro:
   * Verträge abgeschlossen ab dem 07.06.2022: DSC Service Line Pro(PDF, 754Kb)
 * Vorherige Version anwendbar auf:
   * Verträge für Fixed Voice Infinity abgeschlossen ab dem 01.07.2020 bis zum
     03.01.2024: DSC Fixed Voice Infinity(PDF, 857Kb)
   * Verträge für Business Trunking abgeschlossen ab dem 08.02.2023 bis zum
     14.01.2024: DSC Business Trunking(PDF, 1.4Mb)
   * Verträge für Business Trunking abgeschlossen ab dem 01.07.2020 bis zum
     07.02.2023: DSC Business Trunking(PDF, 1349Kb)
   * Verträge für PSTN/ISDN abgeschlossen vor 01.07.2020: Allgemeine Bedingungen
     ISDN/PSTN(PDF, 222Kb)
   * Verträge für IP (VoIP) abgeschlossen ab dem 12.06.2017 bis zum 01.07.2020:
     Allgemeine Bedingungen VoIP(PDF, 360Kb)
   * Verträge für IP (VoIP) abgeschlossen vor 12.06.2017: Allgemeine Bedingungen
     VoIP(PDF, 243Kb)
 * Allgemeine Bedingungen Marketing-Nummern:
   * 0800 Marketing-Nummern (FR/NL) (PDF 141Kb, 112Kb)
   * 078 Marketing-Nummern (FR/NL) (PDF 168Kb, 128kb)
   * 070 Marketing-Nummern (FR/NL) (PDF 168Kb, 153Kb)
   * 090x Marketing-Nummern (FR/NL) (PDF 179Kb, 141kb)

Mobile Konnektivität
 * Verträge abgeschlossen ab dem 01.11.2024: DSC Mobile Konnektivität(PDF,
   2.0Mb)
 * Vorherige Version anwendbar auf:
   * Verträge abgeschlossen ab dem 01.01.2024 bis zum 31.10.2024: DSC Mobile
     Konnektivität(PDF, 1.9Mb)
   * Verträge abgeschlossen vor 01.01.2024: Allgemeine Bedingungen Mobile
     Konnektivität (PDF, 326Kb)
 * Additional Zusätzliche Dokumente:
   * Internet Acceptable Use Policy(PDF, 328Kb)

PABX (Vermittlungen)
 * Verkauf von Telefonvermittlungsanlagen (PABX)(PDF, 231Kb)
 * Anmietung von Telefonzentralen (PABX)(PDF, 291Kb)
 * Wartung für Telefonvermittlungsanlagen (PABX)
   * Verträge abgeschlossen ab dem 05.05.2023(PDF, 206Kb)
   * Verträge abgeschlossen vor 04.05.2023(PDF, 235Kb)



PROXIMUS AKTUALISIERT IHRE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERBRAUCHER UND
KLEINE UNTERNEHMEN AB DEM 1. JANUAR 2025

Proximus wird Artikel 13 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher
und kleine Unternehmen ändern und insbesondere ihre außervertragliche Haftung
sowie die ihrer Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder für Schäden jeglicher Art
ausschließen.

Siehe mehr Siehe weniger

Die folgende Klausel wird als neuer Artikel 13.6. eingefügt:

"13.6. Soweit gesetzlich zulässig, ist die außervertragliche Haftung von
Proximus sowie die von ihren Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern für Schäden
jeglicher Art ausgeschlossen. Die außervertragliche Haftung von Proximus sowie
die von ihren Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern für Schäden jeglicher Art
ist ausgeschlossen."

Der bisherige Artikel 13.6. wird durch die folgende Klausel ersetzt:

13.6. Im Falle von Personenschäden oder Todesfällen, die auf Proximus
zurückzuführen sind oder in jedem anderen, durch das Gesetz nicht zugelassenen
Fall, gilt keine Haftungsbeschränkung.

"13.7. Keine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezweckt:

 * die Haftung für vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten auszuschließen;
 * die Haftung für Körperverletzung oder Tod oder jede andere Haftung, die
   gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, auszuschließen
   oder einzuschränken."



AKTUALISIERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR GESCHÄFTSKUNDEN UND DER
NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DEN INTERNETZUGANG ÜBER DAS PROXIMUS-NETZWERK ZUM 01/12.

Proximus aktualisiert das Vertragsdokument „Nutzungsbedingungen für den
Internetzugang über das Proximus-Netz“ und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für Geschäftskunden in Übereinstimmung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen:
Das interne Beschwerdeverfahren für die Meldung illegaler Inhalte wird
präzisiert, ebenso wie die möglichen Maßnahmen, die ergriffen werden können.

Siehe mehr Siehe weniger

Jede Beschwerde über potenziell illegale Inhalte oder Missbrauch des Dienstes
muss an die zentrale Kontaktstelle von Proximus gerichtet werden. Beschwerden
können per E-Mail an abuse@proximus.com oder über das auf der Proximus-Website
verfügbare Beschwerdeformular eingereicht werden:
proximus.com/illegal-contentOpens a new window .

Antworten auf Beschwerden werden innerhalb eines angemessenen Zeitraums per
E-Mail übermittelt.

Handelt es sich bei dem Produkt oder der Dienstleistung um eine
„Vermittlungsdienstleistung“ im Sinne des Gesetzes über digitale
Dienstleistungen vom 19. Oktober 2022 und im Rahmen des internen
Beschwerdeverfahrens, behält sich Proximus das Recht vor, alle geeigneten
Maßnahmen zu ergreifen, um Abhilfe zu schaffen, einschließlich, aber nicht
beschränkt auf die in Artikel 5.6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten
Maßnahmen, eine förmliche Mitteilung, um jeglichen Missbrauch zu unterbinden,
und die Weiterleitung des Falls an die zuständigen Behörden für weitere
Maßnahmen.



AKTUALISIERUNG DER BESONDEREN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN TV-DIENST UND DER
NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DEN INTERNETZUGANG ÜBER DAS PROXIMUS-NETZWERK AB DEM
01/12.

Proximus passt das Vertragsdokument „Nutzungsbedingungen für den Internetzugang
über das Proximus-Netzwerk“ und seine Besonderen Geschäftsbedingungen für den
TV-Dienst (für den VOD-Dienst) an den regulatorischen Rahmen an: das interne
Beschwerdeverfahren zur Meldung illegaler Inhalte wird spezifiziert, ebenso wie
die möglichen Maßnahmen, die ergriffen werden können.

Siehe mehr Siehe weniger

Jede Beschwerde bezüglich potenziell illegaler Inhalte oder Missbrauch des
Dienstes sollte an den zentralen Kontaktpunkt von Proximus gerichtet werden.
Beschwerden können entweder per E-Mail an abuse@proximus.com oder über das auf
der Proximus-Website verfügbare Beschwerdeformular unter
proximus.com/illegal-contentOpens a new window eingereicht werden.

Im Rahmen des internen Beschwerdeverfahrens behält sich Proximus das Recht vor,
geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu beheben. Dies kann unter
anderem eine formelle Aufforderung zur Beendigung des Missbrauchs, eine
vorübergehende oder dauerhafte Sperrung des Dienstes oder die Weiterleitung der
Angelegenheit an die zuständigen Stellen zur weiteren Bearbeitung umfassen.

Antworten auf Beschwerden werden innerhalb eines angemessenen Zeitraums per
E-Mail mitgeteilt.



NEUES GESETZ ZUR ENTSCHÄDIGUNG BEI NETZAUSFÄLLEN

Ab dem 1. November 2024 haben die Kunden im Falle einer vollständigen
Unterbrechung der Dienstleistung von mehr als 8 Stunden infolge eines
ununterbrochenen Ausfalls des Proximus-Netzes Anspruch auf eine gesetzliche
Entschädigung, sofern die Voraussetzungen für deren Gewährung erfüllt sind.

Siehe mehr Siehe weniger

Wer hat Anspruch auf diese gesetzliche Entschädigung?

 * Kunden, die ein Internet- oder Festnetztelefonieprodukt für Verbraucher
   abonniert haben, im Falle einer Unterbrechung des Dienstes in dem Gebiet, in
   dem sich ihre Installationsadresse befindet;
 * Kunden, die einen Mobilfunkvertrag für Verbraucher abgeschlossen haben, im
   Falle einer Unterbrechung des Dienstes in dem Gebiet, in dem sich ihre
   Rechnungsadresse befindet;
 * Benutzer von Prepaid-Karten, die für Verbraucher bestimmt sind, im Falle
   einer Unterbrechung in dem Gebiet, in dem sich ihr Wohnsitz befindet.

Auf welche Art von Ausfällen bezieht sich diese automatische Entschädigung?

Die Unterbrechung des Festnetz- oder Mobilfunkdienstes

 * muss länger als acht Stunden dauern;
 * muss vollständig sein, d. h. es darf kein Signal durchgelassen werden (kein
   teilweiser Ausfall);
 * muss auf einen ununterbrochenen Ausfall des öffentlichen elektronischen
   Kommunikationsnetzes zurückzuführen sein, das sich bis und einschließlich der
   Eingangsbuchse des Netzes in der Wohnung erstreckt (und nicht auf ein Problem
   mit einem Modem, einem Endgerät, der internen Verkabelung in der Wohnung,
   ...) ;
 * muss ein kollektives Element aufweisen, d. h. mehrere Kunden betreffen (bei
   Mobilfunkdiensten und bei Festnetzdiensten, wenn die Ursache nicht auf einen
   Hardwarefehler des Netzes zurückzuführen ist);
 * darf nicht auf das Handeln oder Verschulden des Kunden zurückzuführen sein
   (z. B. Aussetzung wegen unbezahlter Rechnung, vom Kunden vorgenommene
   Änderungen, Verschiebung von Reparaturterminen, usw.); darf nicht auf höhere
   Gewalt, mangelnde Netzabdeckung, usw. zurückzuführen sein (nicht erschöpfende
   Liste).

Wird die gesetzliche Entschädigung automatisch gezahlt, wenn die Bedingungen für
ihre Gewährung erfüllt sind?

Aufgrund der Schwierigkeit, die von einem Ausfall betroffenen Kunden mit
Sicherheit zu identifizieren, und der Notwendigkeit, die Voraussetzungen für die
Gewährung einer Entschädigung zu prüfen, wird die Entschädigung je nach Fall
automatisch oder nicht automatisch gewährt:

 * Unterbrechungen des Festnetzdienstes, die auf einen Materialfehler des
   Festnetzes zurückzuführen sind (z. B. Kabelbruch durch Proximus oder einen
   ihrer Subunternehmer), werden automatisch entschädigt, ohne dass der Kunde
   den Ausfall melden muss;
 * Unterbrechungen des Festnetzdienstes, die ihre Ursache in einer immateriellen
   Störung des Festnetzes haben, werden automatisch entschädigt, wenn der Kunde
   den Ausfall gemeldet hat (z. B. Probleme mit Software-Updates) und sofern
   mehrere Kunden von derselben Unterbrechung betroffen sind;
 * Unterbrechungen des Mobilfunkdienstes (Abonnements) werden automatisch
   entschädigt, wenn der Kunde den Ausfall gemeldet hat und sofern mehrere
   Kunden von derselben Unterbrechung betroffen sind;
 * Unterbrechungen des Mobilfunkdienstes (Prepaid-Karten) werden nur auf
   ausdrücklichen Wunsch des Kunden unter gleichzeitiger Angabe seiner
   Wohnadresse entschädigt, sofern mehrere Kunden von derselben Unterbrechung
   betroffen sind.

Die Kunden können Störungen melden und die gesetzlichen Entschädigungsansprüche
spätestens 30 Tage nach dem Tag, an dem die Störung aufgetreten ist, und auf den
von Proximus zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Wegen einreichen.

Wie hoch ist die Entschädigung und in welcher Form wird sie gewährt?

 * 1 Euro für den Zeitraum von 16 Stunden nach den ersten acht Stunden der
   Unterbrechung. Für jeden weiteren Zeitraum von 24 Stunden erhöht sich die
   Entschädigung um 1 Euro für den Vortag und um 0,5 Euro für jeden weiteren Tag
   der Unterbrechung; oder
 * im Falle eines Abos 1/30 der monatlichen Abonnementsgebühr, wenn diese den im
   ersten Punkt genannten Entschädigungsbetrag übersteigt.

Die Entschädigung erfolgt entweder in Form einer Gutschrift oder eines Rabatts
nach alleinigem Ermessen von Proximus oder durch Aufladen der Prepaid-Karte des
Benutzers. Proximus kann auch eine Entschädigung in Form von Sachleistungen
anbieten, die der Kunde nach eigenem Ermessen annehmen kann.

In welchen Fällen ist die gesetzliche Entschädigung nicht geschuldet?

Insbesondere ist die gesetzliche Entschädigung nicht geschuldet (nicht
erschöpfende Liste):

 * wenn eine angebotene, wenn auch nur vorübergehende technische Lösung vom
   Kunden akzeptiert wird;
 * bei Terminverschiebung auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden für den
   Zeitraum zwischen dem ursprünglich vereinbarten Termin und dem neuen Termin;
 * wenn die Unterbrechung des Dienstes nicht auf einen Vorfall zurückzuführen
   ist (z. B. fehlende Netzabdeckung);
 * im Falle höherer Gewalt.

Das derzeitige Entschädigungssystem in Artikel 5.4 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Verbraucher und Kleinunternehmer wird durch dieses neue
gesetzliche Entschädigungssystem ersetzt.



ÄNDERUNG DER BESONDEREN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN MOBILFUNKDIENST (NEUER
ARTIKEL 15) AB DEM 01.10.2024

Wie bereits in Ihrer Zahlungsaufforderung vom August mitgeteilt, hat Proximus
eine wichtige Neuerung eingeführt: Ab Oktober können Benutzer ohne vorherige
Zustimmung des Verwalters Mobilfunkoptionen hinzufügen oder ihr
Mobilfunk-Abonnement ändern.

Siehe mehr Siehe weniger

Der Kontoverwalter ist der Kunde, der mehrere Abonnements abgeschlossen hat und
die Nutzung durch andere Benutzer, z. B. Familienmitglieder, zulässt. Der
Kontoverwalter kann die Zahlungsaufforderungen einsehen und alle seine Produkte
verwalten, während der Benutzer nur sein eigenes Handy, seinen Verbrauch und
seine Optionen einsehen kann, jedoch keine Zahlungsaufforderungen.

Der Kontoverwalter wird über jede Transaktion per E-Mail und/oder SMS
informiert.

Der Kontoverwalter erhält eine SMS, wenn diese Funktion im Oktober aktiviert
wird. Die SMS enthält einen direkten Link zu der Seite, auf der der Kunde seine
Benutzerrechte in MyProximus oder in der Proximus+-App verwalten kann. Der
Kontoverwalter kann diese Funktion jederzeit in der Proximus+-App oder auf der
MyProximus-Website deaktivieren und die Nutzungsrechte einschränken.

Diese neue Funktion soll den Bestellvorgang vereinfachen, da keine vorherige
Genehmigung durch den Kontoverwalter mehr erforderlich ist. Sie beschränkt sich
auf:

 * Privatkunden (ausgenommen Geschäftskunden und deren Benutzer).
 * Benutzer ab 18 Jahren.

Den Besonderen Geschäftsbedingungen wird ein neuer Artikel 15 für den
Mobilfunkdienst hinzugefügt.



RCS, DER NEUE MESSAGING-DIENST AUF APPLE-GERÄTEN AB SEPTEMBER 2024

Der bereits auf Android-Geräten verfügbare Messaging-Dienst RCS -Rich
Communication Services- wird ab September 2024 schrittweise auch in der
Messaging-App auf Apple-Geräten für Proximus-Kunden verfügbar sein.

Siehe mehr Siehe weniger

Mit dem neuen Messaging-Dienst RCS können Sie:

 * Nachrichten, Bilder, Fotos, Videos oder Ihren Standort auf Karten mit einem
   Kontakt oder einer Gruppe teilen.
 * sehen, ob Ihre Kontakte Ihre Nachrichten erhalten haben und sogar, wann sie
   etwas tippen.
 * Nachrichten über Wi-Fi oder mobile Daten senden und empfangen.

RCS wird auf iPhones automatisch mit dem großen Upgrade iOS 18 aktiviert, das
voraussichtlich im September 2024 verfügbar sein wird.

Um in den Genuss des neuen Dienstes zu kommen, müssen Sie und Ihre Kontakte die
folgenden Bedingungen erfüllen:

 * Sie müssen ein kompatibles Gerät besitzen. Ein Android-Gerät mit mindestens
   Android 5.x und/oder ein Apple-Gerät mit iOS 18.
 * Sie müssen Kunde eines Mobilfunkbetreibers sein, der mit Apple eine
   Partnerschaft für RCS eingegangen ist. Wie z.B. Proximus.
 * Sie müssen mit Wi-Fi oder mobilen Daten verbunden sein.

Wenn alle diese Bedingungen nicht erfüllt sind, wird die Nachricht als SMS oder
MMS über das Proximus-Netz gesendet. So wie heute.

RCS ändert nichts, wenn Sie iMessage verwenden. Ihre iMessage-Nachrichten laufen
wie gewohnt weiter.

Anders als eine SMS nutzt RCS das Internet über mobile Daten- oder
Wi-Fi-Verbindungen.

Die Allgemeinen Bedingungen von Proximus sind auf diesen neuen Dienst anwendbar.
Der Artikel 1.1 der Besonderen Geschäftsbedingungen für den Mobiltelefonie wird
einen Verwies auf RCS-Nachrichten enthalten.

Wenn Sie an diesem neuen Dienst nicht interessiert sind, können Sie ihn auf
Ihrem Gerät RCS deaktivieren über Einstellungen > Apps > Messaging > RCS
Messaging.



NEUE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON PROXIMUS+

Für Proximus+ gelten neue Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Sie vor dem
Zugriff auf die Anwendung akzeptieren. Sie bestehen aus Allgemeinen Bedingungen
und Besonderen Bedingungen, die für jede Funktion spezifisch sind.

Sie ersetzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MyProximus.

Siehe mehr Siehe weniger

Proximus+ bietet Ihnen über eine einzige Anwendung und eine einzige
Authentifizierung Zugang zu einer Reihe digitaler Funktionen, einschließlich der
Dienste von Drittanbietern.

Einige Funktionen werden von Proximus oder Drittanbietern angeboten und müssen
in der Anwendung aktiviert werden. Der Zugang zu Funktionen von Drittanbietern
kann direkt in die Proximus+ Plattform integriert und zugänglich gemacht werden.
Sie werden möglicherweise in die Umgebung des Drittanbieters weitergeleitet, um
bestimmte Vorgänge, wie z. B. die Registrierung, durchzuführen. Die Bedingungen
für Funktionen, die von Drittanbietern angeboten werden, werden bei der
Anmeldung akzeptiert. Diese binden Sie an den jeweiligen Drittanbieter und
Proximus ist keine Vertragspartei.

Der Zugang zur Anwendung steht allen Personen mit einem Itsme-Konto offen, das
für die Erstellung eines Proximus+-Kontos erforderlich ist. Sie müssen nicht
unbedingt Proximus-Kunde sein, um auf die App zugreifen zu können, mit Ausnahme
der MyProximus-Funktion, die auch mit Ihrem MyProximus-Konto zugänglich ist.

Was die Änderungen betrifft, so wird in den neuen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von nun an Folgendes festgehalten:

 * Der Dienst wird in seiner jetzigen Form angeboten. Proximus wird sich nach
   besten Kräften bemühen, den Dienst zuverlässig und kontinuierlich zu
   betreiben, kann jedoch keinen ununterbrochenen und fehlerfreien Betrieb
   garantieren.
 * Im Falle von Betrug, Missbrauch, Böswilligkeit und/oder Nichteinhaltung
   dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderer Allgemeiner
   Geschäftsbedingungen von Proximus hat Proximus das Recht, alle
   Verwaltungsmaßnahmen und/oder Gerichtsverfahren einzuleiten.
 * Proximus behält sich das Recht vor, den Dienst weiterzuentwickeln,
   insbesondere durch die Bereitstellung neuer Funktionen oder durch die
   Änderung oder Entfernung bestimmter Funktionen. Darüber werden Sie vorab
   informiert.
 * Proximus kann den Dienst jederzeit durch einfache Mitteilung per E-Mail an
   den Nutzer ohne Vorankündigung oder Entschädigung beenden.
 * Proximus ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit
   anzupassen. In diesem Fall wird Proximus Sie per E-Mail oder durch eine
   Benachrichtigung in der Anwendung darüber informieren und das Datum angeben,
   ab dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten. Wenn
   kein Datum angegeben ist, gelten die Änderungen ab dem Zeitpunkt, zu dem sie
   mitgeteilt werden. Nutzer, die diesen Änderungen nicht zustimmen, können ihr
   Konto und ihre Nutzung des Dienstes sofort und kostenlos kündigen.

Die Besonderen Bedingungen im Zusammenhang mit Mobility, Neighbourhood, Weather,
Home und MyProximus sind ebenfalls integriert.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie hier



REFORM DES BELGISCHEN SOZIALTARIFSYSTEMS

Ab dem 1. März 2024 ist auf dem belgischen Markt ein neues soziales
Internetangebot zu einem gedeckelten Tarif von € 19/Monat (oder € 40/Monat in
einem Kombi- oder Paketangebot) verfügbar. Die Einzelheiten des
Proximus-Angebots werden ab dem 1. März 2024 auf der Proximus-Website zugänglich
sein, ebenso wie die FAQs.

Siehe mehr Siehe weniger

Kunden, die die Bedingungen für dieses neue soziale Internetangebot erfüllen,
erhalten ein Schreiben vom FÖD Wirtschaft.

 * Wenn Sie für das neue soziale Internetabonnement in Frage kommen, können Sie
   den Antrag in einer Proximus-Verkaufsstelle stellen und Ihr bestehendes
   Abonnement umwandeln. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren derzeitigen
   Sozialtarif beizubehalten, wenn Sie sich nicht für das neue Angebot
   entscheiden möchten.
 * Wenn Sie derzeit den Sozialtarif für Ihr bestehendes Abonnement nutzen, aber
   nicht für das neue Angebot in Frage kommen, müssen Sie nichts unternehmen.
   Sie behalten ihn automatisch.

Weitere Informationen über die Anspruchsberechtigung (einschließlich der
Bedingungen und des Verfahrens für die Gewährung, Aufrechterhaltung und den
Entzug) und der Mindestinhalt des sozialen Internetangebots (Geschwindigkeiten,
Volumen, Höchstpreise, Mindestrabatte usw.) finden Sie auf der Website des FÖD
WirtschaftOpens a new window festgelegt.



PROXIMUS AKTUALISIERT IHRE BEDINGUNGEN FÜR VERBRAUCHER UND KLEINE UNTERNEHMEN
(BIS ZU 9 MITARBEITER) AB DEM 1. JANUAR 2024

Siehe mehr Siehe weniger

AKTUALISIERUNG DER RICHTLINIE ZUR ANGEMESSENEN NUTZUNG IM RAHMEN DER
UNBEGRENZTEN ANGEBOTE FÜR MOBILE INTERNETDIENSTE

 *  Beim Roaming innerhalb der EU (+ Island, Liechtenstein, Norwegen, Andorra,
   Gibraltar, Großbritannien, Monaco): Der Kunde kann sein unbegrenztes mobiles
   Internet in der EU-Zone im Roaming wie in Belgien nutzen. Der Aufschlag ab 62
   GB/Monat (64 GB/Monat für den Tarifplan Bizz Mobile International) wird
   gestrichen.
   * Mobiles Internet Zus.-Paket: 300 GB pro Monat bei maximaler
     Geschwindigkeit, danach rauf 512 Kbit/s eduzierte Geschwindigkeit ohne
     zusätzliche Kosten.
   * Mobiles Internet im Paket: 350 GB (500 GB für den Tarifplan Unlimited
     Premium) pro Monat bei maximaler Geschwindigkeit, danach auf 512 Kbit/s
     reduzierte Geschwindigkeit ohne zusätzliche Kosten.
 * Beim Roaming, außerhalb der EU und außerhalb von Island, Liechtenstein,
   Norwegen: eine Nutzung von mehr als 100 GB/Monat gilt nicht mehr als „normale
   und persönliche“ Nutzung. In diesem Fall hat Proximus das Recht, den
   Mobilfunkdienst auszusetzen oder zu kündigen.
 * Die Artikel 4.2. und 5 der besonderen Bedingungen für den Mobilfunkdienst
   werden aktualisiert:
   4.2. Folgende Verhaltensweisen gelten im Rahmen unbegrenzter Angebote nicht
   als normaler und persönlicher Gebrauch (wobei die Liste keinen Anspruch auf
   Vollständigkeit erhebt):
   
   * Wenn der Kunde mehr als 10 000 SMS pro Monat bzw. über 500 SMS pro Tag
     versendet.
   * Wenn der Kunde SMS an über 250 verschiedene Empfänger pro Monat versendet.
   * Wenn der Kunde regelmäßig mehr als 6 Stunden am Tag bzw. über 30 Stunden
     pro Woche telefoniert.
   * Wenn der Kunde mehr als 100 GB mobile Daten pro Monat außerhalb der
     Europäischen Union und der folgenden Länder nutzt: Island, Liechtenstein
     und Norwegen.
   
   
   5. Richtlinie zur angemessenen Nutzung
   
   Für das mobile Internet kann die in Belgien erfolgte Nutzung Gegenstand einer
   Richtlinie über die angemessene Nutzung sein. Auch für Nutzungen in jedem
   anderen Land der Europäischen Union können unter Beachtung der
   EU-Vorschriften Richtlinien für eine angemessene Nutzung festgelegt werden.
   Die Bedingungen für diese Nutzungsrichtlinien sind in den vertraglichen
   Zusammenfassungen festgelegt. Für die Zwecke des vorliegenden Artikels
   bezeichnet der Begriff „Europäische Union“ die 26 Länder außer Belgien, die
   offiziell Teil der Europäischen Union sind, sowie Island, Liechtenstein und
   Norwegen, unter Ausschluss aller anderen Länder.
   
   Für das mobile Internet kann die Nutzung Gegenstand einer automatisch
   durchgesetzten Richtlinie für die angemessene Nutzung sein. Die Bedingungen
   für diese Nutzungsrichtlinien sind in den rechtlichen Hinweisen und/oder in
   den vertraglichen Zusammenfassungen festgelegt.



PROXIMUS AKTUALISIERT IHRE BEDINGUNGEN FÜR GROSSE UNTERNEHMEN (AB 10
MITARBEITER) AB DEM 1. JANUAR 2024

Siehe mehr Siehe weniger

Die Übersicht über die Aktualisierungen der allgemeinen und besonderen
Bedingungen finden Sie hier

1. AKTUALISIERUNG DER RICHTLINIE ZUR ANGEMESSENEN NUTZUNG IM RAHMEN DER
UNBEGRENZTEN ANGEBOTE FÜR MOBILE INTERNETDIENSTE:

 * In Belgien: Ab jetzt unbegrenztes Surfen mit Höchstgeschwindigkeit bis zu 300
   GB/Monat, danach unbegrenztes Surfen mit reduzierter Geschwindigkeit bei 512
   Kbit/s ohne zusätzliche Kosten (vorher: unbegrenztes Surfen mit
   Höchstgeschwindigkeit).
 * Beim Roaming innerhalb der EU (+ Island, Liechtenstein, Norwegen, Andorra,
   Gibraltar, Großbritannien, Monaco) genau wie in Belgien ohne zusätzliche
   Kosten surfen; der zuvor in der EU geltende Aufschlag ab 62 GB/Monat wird
   gestrichen.

Aktualisiert werden:

 * die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Mobilfunkdienst (Art. 2.2.1.6)
 * die besonderen Bedingungen in der vertraglichen Dienstbeschreibung des
   Mobilfunkdienstes (Art. 5.5.3. Richtlinie zur angemessenen Nutzung)

2. KLARSTELLUNG DER SCHUTZMASSNAHMEN, DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM MOBILEN
INTERNETDIENST IN BELGIEN EINGEFÜHRT WURDEN:

Diese Schutzmaßnahmen (Geschwindigkeitsreduzierung und Aussetzung des Dienstes)
sollen überhöhte Rechnungen verhindern. Obwohl sie bereits in Kraft sind,
verdient es ihr Anwendungsbereich, im Interesse der Transparenz in den
Bedingungen für Mobilgeräte präzisiert zu werden:

 * Wenn der Tarifplan ein wiederkehrendes Datenvolumen enthält: Die
   Geschwindigkeit wird gedrosselt, wenn das Volumen erreicht ist.
 * Wenn der Tarifplan kein wiederkehrendes Datenvolumen enthält: Der Dienst wird
   ausgesetzt, wenn der Verbrauch 50 € ohne MwSt. erreicht.

Aktualisiert werden:

 * die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Mobilfunkdienst (Art. 4.13)
 * die besonderen Bedingungen in der vertraglichen Dienstbeschreibung des
   Mobilfunkdienstes (Art. 5.5.1. Nutzung des Dienstes in Belgien)

3. AKTUALISIERUNG DER BEDINGUNGEN FÜR FESTNETZ- UND MOBILTELEFONIE IN BEZUG AUF
VERZEICHNISSE UND AUSKUNFTSDIENSTE

Die VoG „Centrale Nummerdatabank“ verwaltet die Datenbank, die alle Daten über
die Nummern von Festnetz- und Mobiltelefonkunden in Belgien enthält.

Diese Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht ist eine Partnerschaft zwischen
den belgischen Telekommunikationsbetreibern, die in den Vorschriften für die
zentrale Nummerndatenbank festgeschrieben ist. Die Daten der Kunden werden in
dieser zentralen Nummerndatenbank gespeichert, um sie bei einem Notruf den
Notdiensten zur Verfügung zu stellen. Diese Abonnenten-Daten werden auch an
Anbieter von Telefonverzeichnissen und Auskunftsdiensten weitergegeben. Wenn die
Kunden ihre Einwilligung gegeben haben, werden die Daten an Anbieter von
Telefonverzeichnissen und Auskunftsdiensten weitergegeben.

Der Kunde kann seine Wahl über die E-Mail-Adresse annuaire@proximus.com ändern.

Aktualisiert werden:

 * die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Mobilfunkdienst (Art. 2.6)
 * die besonderen Bedingungen in der vertraglichen Beschreibung des Dienstes
   * Enterprise Voice (Art 3.4.3)
   * Phone Line Enterprise (Art 3.2.5)
   * Fixed Voice Infinity (Art 3.4.5)
   * Business Trunking (Art 3.2.4.1.1)

4. AKTUALISIERUNG DER INTERNETBEDINGUNGEN BEZÜGLICH DER BEIBEHALTUNG DER
E-MAIL-ADRESSE ÜBER 18 MONATE NACH DER KÜNDIGUNG DES INTERNETZUGANGS DURCH DEN
KUNDEN HINAUS.

Wenn dem Kunden von Proximus eine E-Mail-Adresse zugewiesen worden war, konnte
der Kunde, der seinen Internetzugang kündigte, die E-Mail-Adresse bis zu 18
Monate nach dem Kündigungsdatum weiter nutzen. In Übereinstimmung mit der
jüngsten Gesetzgebung wird in den Bedingungen des Internetdienstes nun
festgelegt, dass der Kunde den Dienst künftig auch nach Ablauf der 18 Monate
automatisch und kostenlos weiter nutzen kann.

Aktualisiert werden:

 * die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Internetdienst (Art. 15.11)
 * die besonderen Bedingungen in der vertraglichen Beschreibung des
   Internetdienstes (Art. 7.6. E-Mail-Adresse und Webspace)



PROXIMUS AKTUALISIERT DAS DOKUMENT „MANAGEMENT DES FESTEN UND MOBILEN
INTERNETVERKEHRS IM NETZ VON PROXIMUS“ FÜR IHRE PRIVAT- UND GESCHÄFTSKUNDEN DES
MOBILEN DIENSTES AB DEM 1. JANUAR 2024.

Siehe mehr Siehe weniger

Das Netz von Proximus wird ständig weiterentwickelt, mit dem Ziel, unseren
Kunden die bestmögliche Servicequalität zu bieten. Insbesondere im Mobilfunknetz
hat Proximus die maximal verfügbare Kapazität erhöht, die nun für alle Kunden
auf nationaler Ebene 250 Gbit/s pro Datacenter beträgt.

Auch in Bezug auf das Mobilfunknetz hat Proximus die Sonderbehandlung bestimmter
Protokolle für große Downloads eingestellt.

Und schließlich: Wenn zu viele Nutzer zur gleichen Zeit einen Mobilfunkmast
nutzen, wird das Netz nicht mehr auf eine niedrigere Technologie umschalten (z.
B. Wechsel von einer 4G- zu einer 3G-Mobilfunkverbindung).

Das Dokument „Management des festen und mobilen Internetverkehrs im Netz von
Proximus“, das auf der Proximus-Website verfügbar ist, wird aktualisiert, um
diese Änderungen widerzuspiegeln. Einen Überblick über die Änderungen finden Sie
in der geänderten Version hier.

Im Allgemeinen soll dieses Dokument die Kunden über die Verfahren zur Messung
und Lenkung des Internetverkehrs über Fest- und Mobilfunknetze informieren, um
eine Überlastung des Zugangsnetzes zu vermeiden, und auch ihre potenziellen
Auswirkungen auf die Qualität der Fest- und Mobilfunk-Internetdienste erläutern.



PROXIMUS AKTUALISIERT SEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR VERBRAUCHER UND
KLEINUNTERNEHMEN

Ab dem 1. Dezember 2023 aktualisiert Proximus die folgenden Artikel:

Siehe mehr Siehe weniger
 * Aktualisierung von Artikel 13 der Mobilfunkbedingungen und Artikel 8 der
   Festnetztelefoniebedingungen – Telefonbuch und Auskunftsdienste:
   
   
   
   Die VoG „Centrale Nummerdatabank“ verwaltet die Datenbank, die alle Daten
   über die Nummern von Festnetz- und Mobiltelefonkunden in Belgien enthält.
   
   Diese Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht ist eine Partnerschaft
   zwischen den belgischen Telekommunikationsbetreibern, die in den Vorschriften
   für die zentrale Nummerndatenbank festgeschrieben ist. Die Daten der Kunden
   werden in dieser zentralen Nummerndatenbank gespeichert, um sie bei einem
   Notruf den Notdiensten zur Verfügung zu stellen. Diese Abonnenten-Daten
   werden auch an Anbieter von Telefonverzeichnissen und Auskunftsdiensten
   weitergegeben. Wenn die Kunden ihre Einwilligung gegeben haben, werden die
   Daten an Anbieter von Telefonverzeichnissen und Auskunftsdiensten
   weitergegeben.
   
   Der Kunde kann seine Wahl über die E-Mail-Adresse annuaire@proximus.com
   ändern.

 * Aktualisierung von Artikel 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
   Verbraucher und Kleinunternehmen – Zahlungsmodalitäten:
   
   
   
   Proximus passt Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher und
   Kleinunternehmen an das neue Gesetz über die Eintreibung von Schulden für
   Kunden an, die vor dem 1. September einen Vertrag abgeschlossen haben.
   
   Der Maximalbetrag der Pauschalentschädigungen, den Proximus von den
   Verbraucherkunden verlangen kann, ist nach dem ausstehenden Rechnungsbetrag
   gedeckelt:
   
   * Maximal 20 Euro, wenn der ausstehende Betrag 150 Euro oder weniger beträgt,
   * Maximal 30 Euro zuzüglich 10 % des geschuldeten Betrags auf den Teilbetrag
     zwischen 150,01 Euro und 500 Euro, wenn der ausstehende Betrag zwischen
     150,01 Euro und 500 Euro liegt,
   * Maximal 65 Euro zuzüglich 5 % des ausstehenden Betrags auf den Betrag über
     500 Euro bis zu einem Maximum von 2.000 Euro, wenn der ausstehende Betrag
     über 500 Euro liegt.
   
   
   
   Diese Obergrenzen sind in der Preisliste aufgeführt. Sie gelten bereits seit
   dem 1. September für Neukunden, die nach diesem Datum einen Vertrag
   abgeschlossen haben.



PROXIMUS PASST IHRE VERTRAGSBEDINGUNGEN AN DIE NEUEN RECHTSVORSCHRIFTEN ZUM EASY
SWITCH-VERFAHREN AN

Ab 2. Oktober 2023 wird das Easy Switch-Verfahren auf Produkte für kleine
Unternehmen ausgeweitet.

Darüber hinaus wird auch ein neues Entschädigungssystem eingeführt. Gemäß den
Rechtsvorschriften hat der Kunde beim neuen Anbieter Anspruch auf :

Siehe mehr Siehe weniger
 * eine automatische Entschädigung von € 30, wenn der Techniker nicht innerhalb
   des vereinbarten Zeitfensters erschienen ist.
 * eine automatische Entschädigung von € 10 pro Tag, wenn der Anbieterwechsel zu
   einer Dienstunterbrechung von mehr als einem Werktag im Proximus-Netz geführt
   hat.

Außerdem hat der Kunde auf seinen Antrag hin Anspruch auf eine Entschädigung von
€ 6 pro Tag für die verspätete Aktivierung der Dienste.

Die genannten Entschädigungen sind nicht geschuldet, wenn der Eintritt des
Ereignisses, das die Entschädigung begründet, dem Kunden zuzuschreiben ist.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher und kleine Unternehmen
werden dementsprechend angepasst.




PROXIMUS-WEBSITES UND MYPROXIMUS

 * Websites und MyProximus für Verbraucher(PDF, 325Kb)
   
 * MyProximus für Unternehmen(PDF, 282Kb)




TREUE-PROGRAMME

Proximus for You(PDF, 168Kb)



AUTOMATISIERTE INTERAKTIONEN MIT UNSEREM KUNDENDIENST

Wenn Sie den Proximus-Kundendienst per Anruf oder Chat kontaktieren, werden Sie
zunächst auf eine künstliche Intelligenz (KI) treffen, die Ihnen ihre Hilfe
anbietet. Proximus ist bestrebt, die Interaktion mit seinen Kunden durch
verschiedene Mittel zu verbessern, um die Wartezeit bei der Kontaktaufnahme mit
unseren Dienstleistungen so weit wie möglich zu verkürzen. In Anbetracht der
Vielzahl der von Proximus angebotenen Dienstleistungen und des breiten Spektrums
an Unterstützung für unsere Kunden ist eine der effizientesten Möglichkeiten zur
Verbesserung unserer Interaktionen die künstliche Intelligenz.

Siehe mehr Siehe weniger

Die Funktionsweise dieser KI ist wie folgt:

Schritt 1: Sie kontaktieren Proximus über das Kommunikationsmittel Ihrer Wahl
Schritt 2: Sie werden mit einer KI in Kontakt gebracht, die sich als KI zu
erkennen gibt und Ihnen ihre Hilfe anbietet.
Schritt 3: Die KI wird versuchen, den Grund für den Anruf/die Nachricht zu
ermitteln, um Ihnen auf die effizienteste Weise zu helfen.

Beachten Sie dies:

Wenn die KI den Grund Ihres Anrufs/Ihrer Nachricht richtig identifizieren kann
und in der Lage ist, Ihnen ohne die Einschaltung eines Agenten zu helfen, dann
bietet sie Ihnen die Informationen an, die sie glaubt, dass Sie benötigen, oder
die Lösung, die Sie angefordert haben.

Wenn die KI den Grund Ihres Anrufs/Ihrer Nachricht richtig identifizieren kann
und nicht in der Lage ist, Ihnen ohne die Hilfe eines Agenten zu helfen, wird
sie Sie direkt mit dem richtigen Agenten in Verbindung setzen, der versuchen
wird, Ihnen bei Ihrem Anliegen zu helfen.

Ist die KI nicht in der Lage, den Grund Ihres Anrufs/Ihrer Nachricht richtig zu
identifizieren, wird sie Sie direkt mit einem Agenten verbinden, der versuchen
wird, Ihnen bei Ihrem Anliegen zu helfen.

In jedem Fall:

Sie haben immer die Möglichkeit, sich mit einem Agenten verbinden zu lassen,
wenn Sie dies wünschen.

Obwohl das Ziel der KI darin besteht, die bei unserem Kundendienst eingehenden
Anfragen zu sortieren und Sie mit dem richtigen Mitarbeiter in Verbindung zu
bringen, können einige kleine Entscheidungen automatisch getroffen werden (z. B.
die Stornierung einer Rechnung). Für solche Aktionen könnte jedoch eine
zusätzliche Identifizierung von Ihnen erforderlich sein, um zu verhindern, dass
Ihre Identität missbraucht wird, bevor Maßnahmen ergriffen werden, die sich auf
Sie auswirken könnten.

Die Interaktion mit unserer KI wird in unseren Systemen zu Dokumentationszwecken
für maximal 3 Monate nach Beendigung der Konversation gespeichert, damit wir bei
wiederkehrenden Problemen auf die Historie vergangener Konversationen zugreifen
können, um Ihre Anfragen effizienter zu bearbeiten.

Haben Sie Fragen zu Ihren persönlichen Daten? Dann klicken Sie bitte hier!





PREISLISTE UND TARIFE


AKTUELLE TARIFE

Die Preise für die Produkte und Dienstleistungen von Proximus können auf den
kommerziellen Seiten der Website Proximus.be und/oder über die unten stehenden
Links eingesehen werden:

Packungen (konfigurieren Sie Ihr Paket nach Ihren Wünschen)
 * Privat - Flex
 * Business Flex
 * Unternehmen

Mobil
 * Privat
 * Business
 * Unternehmen

Zeilenpreise

Zeilenpreise(PDF, 496Kb)

Preisliste für spezifische Ausgaben und Entschädigungen
 * Preisliste für spezifische Ausgaben und Entschädigungen für Verbraucher und
   kleine Unternehmen(PDF, 192Kb)
 * Preisliste für spezifische Ausgaben und Entschädigungen für große
   Unternehmen(PDF, 238Kb)

Gesprächsgebühren
 * Andere nationale Festnetze(PDF, 99Kb)
 * Anrufe und SMS mit Zuschlag(PDF, 62Kb)

A. PERSÖNLICH

 * Normaltarif(PDF, 232Kb)
 * Mobiltelefon – Nationale Tarife außerhalb des Pakets(PDF, 108Kb)

Nationale Anrufe (Festnetz)

 * Free Calls National(PDF, 62.8Kb)
 * Unlimited Calls National(PDF, 83.3Kb)

Internationale Anrufe (Festnetz)

 * Free Calls International(PDF, 233Kb)
 * Unlimited Calls National/International(PDF, 224.7Kb)

Internationale Anrufe aus Belgien (Mobiltelefon)

 * Mit Ihrem Mobiltelefon mit Abonnement(PDF, 218.5Kb)
 * Mit Ihrem Handy mit Prepaid-Karte(PDF, 223Kb)

Roaming-Tarife (Mobiltelefon)

 * Anrufe und SMS aus dem Ausland mit Ihrem Handy mit Abonnement(PDF, 409.7kb)
 * Anrufe und SMS aus dem Ausland mit Ihrem Handy mit Prepaid-Karte(PDF, 328Kb)

B. GESCHÄFT

 * Normaltarif(PDF, 235Kb)
 * Mobiltelefon – Nationale Tarife außerhalb des Pakets(PDF, 104Kb)

Nationale Anrufe (Festnetz)

Unlimited Calls National(PDF, 84Kb)

Internationale Anrufe (Festnetz)

Unlimited Calls National/International (ohne Mehrwertsteuer)(PDF, 222Kb)

Internationale Anrufe aus Belgien (Mobiltelefon)

 * Mit Ihrem Mobiltelefon mit Abonnement(PDF, 219Kb)
 * Bizz International(PDF, 148Kb)

Roaming-Tarife (Mobiltelefon)

Anrufe und SMS aus dem Ausland mit Ihrem Handy mit Abonnement(PDF, 409Kb)

C. GROSSE UNTERNEHMEN

Standardtarif (Festnetz)(PDF, 210Kb)

Programm Unbegrenzte Anrufe (Festnetz)

 * Unlimited Calls National (Unternehmen)(PDF, 154Kb)
 * Unlimited Calls National/International (Unternehmen)(PDF, 200Kb)

Gesprächsguthaben (Festnetz)

 * Call Credit 50(PDF, 297Kb)
 * Call Credit 150(PDF, 392Kb)
 * Call Credit 500(PDF, 392Kb)
 * Call Credit 1000(PDF, 392Kb)
 * Call Credit 2000(PDF, 299Kb)

Roaming-Tarife (Mobiltelefon)

Internationale Anrufe und SMS aus dem Ausland mit Ihrem GSM für
Firmenkunden(PDF, 330Kb)

Digitales Marketing
 * Preisliste Business Booster(PDF, 181Kb)
 * Preisliste BizzOnline(PDF, 152Kb)

Frühere Tarifpläne (nicht mehr kommerzialisiert)

A. PERSÖNLICH

Festnetz und Packs

 * Happy Time International(PDF, 233.3Kb)
 * Pulse International Basic inkl. MwSt(PDF, 325.1Kb)
 * Pulse International Plus inkl. MwSt(PDF, 325.6Kb)
 * Pulse International Special Edition inkl. MwSt (PDF, 322.9Kb)
 * Pulse to All Basic inkl. MwSt(PDF, 352Kb, auf Englisch)
 * Pulse to gsm Basic (PDF, 35.1Kb)
 * Pulse to gsm Plus(PDF, 35.1Kb)
   
 * Preisliste der nicht mehr vertriebenen Packs (PDF, 83Kb)

Mobil

Preisliste der nicht kommerzialisierten Tarifpläne und Optionen des
Privatmarktes (inkl. MwSt.)(PDF, 991Kb)

B. GESCHÄFT

Festnetz und Packs

 * Pulse International Basic exkl. MwSt (PDF, 326Kb)
 * Pulse International Plus exkl. MwSt (PDF, 340Kb)
 * Pulse International Special Edition exkl. MwSt (PDF, 326Kb)
   
 * Preisliste der Bizz-Packs, die nicht mehr vertrieben werden(PDF, 159Kb)
 * Pulse to All Basic exkl. MwSt (PDF, 366Kb, auf Englisch)

Mobil

Preisliste der nicht kommerzialisierten Tarifpläne und Optionen des
Privatmarktes (inkl. MwSt.)(PDF, 892Kb)

C. GROSSE UNTERNEHMEN

Value Pack-Programm

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer oder
rufen Sie 0800/55 200 an.

Fuse Programm

 * Proximus Fuse (PDF, 65Kb)
 * Fuse Extended (PDF, 63.9Kb)


TARIFÄNDERUNGEN FÜR BESTIMMTE PRODUKTE AM 01.01.2025

Wie auf Ihrer Novemberrechnung angekündigt, werden die Preise bestimmter
Produkte mit Wirkung vom 01.01.2025 erhöht. Die von der Preisindexierung
betroffenen gewerblichen Produkte wurden in einer separaten Mitteilung, die
Ihrer November-Rechnung beigefügt ist, bekannt gegeben.

Details dieser Anpassungen:

Siehe mehr Siehe weniger

1. ABONNEMENTS

 * (Business) Flex Packs und Mobile in Business Flex Packs(PDF, 59 KB)
 * Beats packs (Belfius)(PDF, 51 KB)
 * Epic Combo packs(PDF, 46 KB)
 * Andere Packs (Privat und Geschäftlich)(PDF, 70 KB)
 * Enterprise Pack Together(PDF, 95 KB)
 * Enterprise Call & Surf packs(PDF, 97 KB)
 * Mobil & Multi-Mobil Rabatt ausserhalb Packs(PDF, 53 KB)
 * Telefon-Anschlüsse ausserhalb Pack(PDF, 97 KB)
 * Internet ausserhalb Pack(PDF, 97 KB)
 * Optionen(PDF, 46 KB)

2. GESPRÄCHSGEBÜHREN VOM FESTNETZ

 * Classic(PDF, 58 KB)
 * I-Office Classic(PDF, 161 KB)
 * I-Office No Limit(PDF, 166 KB)

3. TARIFE MOBILE BENUTZUNG AUSSERHALB DES PAKETS

 * Tarife Mobile Benutzung ausserhalb des Pakets(PDF, 48 KB)




VERTRAGSZUSAMMENFASSUNGEN

 * Vertragszusammenfassungen für Privatkunden und Geschäftskunden
 * Vertragszusammenfassungen für größere Unternehmen




DATENSCHUTZHINWEIS

Wir bei Proximus haben uns verpflichtet, die Privatsphäre unserer Kunden und
Nutzer zu schützen. Wir sind uns bewusst, dass die personenbezogenen Daten, die
Sie uns anvertrauen, wertvoll und wichtig für Sie sind, und wir nehmen unsere
Verantwortung für den Schutz Ihrer Daten sehr ernst.

In diesem Datenschutzhinweis informieren wir Sie ausführlich darüber, welche
personenbezogenen Daten wir über Sie erheben, was mit Ihren personenbezogenen
Daten geschieht, wenn Sie unsere Dienste und Apps nutzen und/oder unsere
verschiedenen Websites besuchen, für welche Zwecke Ihre personenbezogenen Daten
verwendet werden und mit wem Ihre personenbezogenen Daten geteilt werden.
Gleichzeitig erfahren Sie hierin, wie Sie die Verwendung Ihrer personenbezogenen
Daten durch uns kontrollieren können. Wir werden Ihnen auch erklären, welche
Rechte Sie in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten haben und wie Sie diese
Rechte ausüben können. Um die Lesbarkeit dieses Hinweises zu vereinfachen, haben
wir beschlossen, die verschiedenen Themen in Kapiteln zu gliedern, die über
dieses Auswahlmenü leicht aufzufinden sind.

Wir halten nicht nur die einschlägigen Datenschutzgesetze und -vorschriften ein,
sondern verpflichten uns auch zur Einhaltung höchster ethischer und moralischer
Standards im Umgang mit personenbezogenen Daten. Wir glauben, dass die
Privatsphäre ein grundlegendes Menschenrecht ist und dass es unsere Pflicht ist,
Ihre personenbezogenen Daten zu schützen und zu respektieren.

Datenschutzhinweis




DATENSCHUTZHINWEISE FÜR SPEZIFISCHE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN

Zusätzlich zu den allgemeinen Datenschutzhinweisen haben wir für einige
spezifische Dienstleistungen und Produkte, die wir unseren Kunden und Nutzern
anbieten, eigene Datenschutzhinweise entwickelt.

Auf diese Weise können wir noch klarer und transparenter über die
personenbezogenen Daten informieren, die wir im Zusammenhang mit einer
spezifischen Dienstleistung oder einem spezifischen Produkt erheben und
verarbeiten, einschließlich der Zwecke, für die die personenbezogenen Daten
verwendet werden, an wen die Daten weitergegeben werden und welche Rechte
bestehen und wie sie in diesem Zusammenhang ausgeübt werden können.

Wenn Sie auf einen der Links in den nachstehenden Abschnitten klicken, erhalten
Sie Auskunft über die Datenschutzhinweise für das jeweilige Produkt oder die
jeweilige Dienstleistung.

MYPROXIMUS (WEB UND APP)

Klicken Sie auf den folgenden Link, um den Datenschutzhinweis von MyProximus
(Web und App) aufzurufen, in dem u. a. erläutert wird, wie wir Ihre
personenbezogenen Daten erheben und verwenden, welche Zwecke wir damit verfolgen
und welche Rechte Sie haben.

Datenschutzhinweis MyProximus (Web und App) Opens a new window

BEMÜHUNGEN ZUR NETZWERKBETRUGSPRÄVENTION

Klicken Sie auf den folgenden Link, um den Datenschutzhinweis im Zusammenhang
mit der Netzwerkbetrugprävention die beschreibt, wie Proximus personenbezogene
Daten von Kunden oder Endnutzern verarbeitet, um Betrug wie Phishing,
unerwünschte Anrufe, FluBot und Signalisierungsmissbrauch zu verhindern und zu
bekämpfen.

Datenschutzhinweis Bemühungen zur Netzwerkbetrugsprävention Opens a new window




PROTOKOLLE ÜBER DEN AUSTAUSCH PERSONENBEZOGENER DATEN ZWISCHEN FÖDERALEN
ÖFFENTLICHEN BEHÖRDEN UND PROXIMUS

Das Gesetz vom 30. Juli 2018 über den Schutz natürlicher Personen bei der
Verarbeitung personenbezogener DatenOpens a new window schreibt vor, dass für
jede elektronische Übermittlung personenbezogener Daten durch eine Bundesbehörde
an eine andere Behörde oder an einen Dritten ein Protokoll erstellt werden muss.

Ein Protokoll ist erforderlich, wenn sowohl der föderale öffentliche Dienst als
auch der Empfänger der personenbezogenen Daten, in diesem Fall Proximus, die
übermittelten personenbezogenen Daten jeweils als für die Verarbeitung
Verantwortlicher verarbeiten.

Die beteiligten Parteien beschreiben die Übermittlung personenbezogener Daten in
dem Protokoll. In diesem Sinne ist ein Protokoll ein Transparenzdokument, das
allen Beteiligten unter anderem deutlich macht, welche personenbezogenen Daten
übermittelt werden und welchen Zweck die Übermittlung hat.

Mehr Information über Protokolle findet sich auf der Website der
DatenschutzbehördeOpens a new window .

Proximus hat die folgenden Protokolle unterzeichnet:

   
 * Protokoll zwischen dem Föderalen Öffentlichen Dienst Wirtschaft und Proximus
   über die Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen des Sozialtarifs für
   die Telekommunikation.




RECHTLICHE INFORMATIONEN UND VERHALTENSKODIZES


VERBRAUCHER-INFOS

 * Verbraucherinformationen(PDF, 104Kb)
 * Verzicht auf das Recht: Füllen Sie das Formular aus(PDF, 119Kb)


VERHALTENSKODIZES

Diese Charta gilt für die Beziehungen zwischen Abonnenten und ihren Privatkunden
und einzelnen Verbrauchern. In diesem Text wird der Begriff Verbraucher für
diese Personen verwendet.

 * Charta für Kundenfreundlichkeit(PDF, 249Kb)
 * Verhaltenskodizes BeCommerce(PDF, 513Kb, auf Französisch)
 * Leistungsindikatoren
 * Leitlinien für Mobilfunknetzbetreiber für kostenpflichtige und kostenlose
   Nachrichtendienste(PDF, 3693Kb)
 * GOF-Richtlinien für Direct Operator Billing-Dienste(PDF, 170Kb): Als Mitglied
   der GOF (GSM Operator Forum) wendet Proximus diese Richtlinien an.
 * Verhaltenskodex für Dienste, die über gebührenpflichtige 070/090x-Nummern
   abgerechnet werden(PDF, 438Kb)


PRÄVENTION VON FÄLSCHUNGEN

Der Auftragnehmer bietet zu jeder Zeit nur Produkte an, die er von den
Originalherstellern und deren Großhändlern bezieht. Sollten Verbraucher Zweifel
an der Echtheit der Produkte haben, können sie sich für weitere Informationen
und Tipps an das Fenster der Website https://www.eccbelgium.be/New wenden. Wenn
Verbraucher Fälschungen vermuten, sollten sie eine Beschwerde über Meldpunt
(Bericht) auf dem Fenster https://meldpunt.belgie.be/meldpunt/en/welcomeNew
einreichen.


INDIKATOREN ZUR DIENSTQUALITÄT

 * Festnetz- und Mobilfunktelefonie und Festnetz Internet Dienstqualität
 * Verwaltung des Festnetz- und Mobilfunkverkehrs von Internet im
   Proximus-Netz(PDF, 91Kb)

Die geschätzte maximale Upload- und Downloadgeschwindigkeit (gibt einen
Durchschnitt der Geschwindigkeiten an, die die Benutzer in unserem Netzwerk
erfahren):

Mobiles Internet Mit einem 4G-Smartphone Geschätzte maximale
Upload-Geschwindigkeit 22,7 Mbps Geschätzte maximale Download-Geschwindigkeit
71,3 Mbps




KUNDENDIENST NACH DEM VERKAUF

Haben Sie Fragen zu Ihrer Online-Bestellung oder einem Produkt? Zögern Sie
nicht, unseren Kundenservice zu kontaktieren! Unser Team beantwortet Ihre Fragen
telefonisch von Montag bis Samstag von 8.00 bis 22.00 Uhr unter 0800 55 800 (für
Verbraucher) (gebührenfrei) oder 0800 55 500 (für kleine Unternehmen)
(gebührenfrei).

Eine Beschwerde? Wenden Sie sich an Ihren lokalen Proximus-Dienst oder rufen Sie
02 202 41 11 an.

Sie können sich auch per E-Mail an die Schlichtungsstelle für Telekommunikation
wenden: klachten@ombudsmantelecom.be/ plaintes@mediateurtelecom.be oder per
Post: Boulevard du Roi Albert II 8 boîte 3 à 1000 Bruxelles / Koning Albert
II-laan 8 bus 3 te 1000 Brussel, tel. 02 223 09 09/ 02 223 06 06. Oder Sie
können sich an die Online-Plattform zur Streitbeilegung wenden.



Einige PDF-Dateien sind möglicherweise für manche Personen nicht zugänglich. In
diesem Fall laden wir Sie ein, mit uns Kontakt aufzunehmen.



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