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Korrekte Nebenkosten Abrechnung
Lassen Sie als Vermieter die Nebenkostenabrechnung erstellen und Ihre Mieter
erhalten eine gerechte, verbrauchsabhängige Aufstellung.
Überprüfung Ihrer Nebenkosten
Haben Sie als Mieter oft das Gefühl, zu viel an Nebenkosten zu bezahlen? Dann
senden Sie uns die Abrechnung zur Analyse.
Für Eigentümergemeinschaften
Ihre Verbindlichkeiten und Rücklagen zuverlässig verwalten zu lassen, das
übernehmen wir gern für Sie - deutschlandweit.




FÜR
VERMIETER

Verzichten Sie als Vermieter nicht auf mögliche Nachzahlungen von Ihrem Mieter
und beauftragen Sie uns mit der Heizkostenverteilung und Nebenkostenabrechnung,
bevor die Frist dafür abläuft


FÜR
MIETER

Wenn Sie als Mieter unsicher sind, ob Ihre Nebenkostenabrechnung formal oder
rechnerisch korrekt sein kann, so senden Sie uns diese zur Prüfung (vom Anwalt)
und verlangen Sie zu viel gezahltes Geld zurück


FÜR
WEG'S

Auch für Wohnungseigentümer Gemeinschaften verwalten und verteilen wir die
Kosten inkl. Fortschreibung der Rücklagen - zeitnah, gesetzeskonform,
zuverlässig


BETRIEBSKOSTEN UND ENERGIESPAREN

Als Vermieter sind Sie in der Pflicht, eine verbrauchsabhängige Verteilung der
Heizkosten vorzunehmen sowie, sofern vertraglich entsprechend vereinbart, auch
die Betriebskosten abzurechnen. Dies muss frist- und formgerecht geschehen. Um
das zu erreichen, nutzen Sie gern unseren Service für überschaubar niedrige
Gebühren und das bundesweit online. Sie erhalten eine gesetzeskonforme
Abrechnung, was für Zufriedenheit bei Ihrem Mieter sorgt. Voraussetzung ist
lediglich, dass Sie uns korrekte und vollständige Zahlen liefern. So hat der
Mieter einen Anreiz, Energie und Kosten zu sparen.

 

IN WELCHEN REGIONEN SIND WIR TÄTIG?

Wir arbeiten deutschlandweit. Dadurch können wir Sie natürlich nicht unbedingt
vor Ort betreuen, aber das ist kein Problem. Sie melden uns online die Daten,
oder übermitteln uns die eingescannten Rechnungen und wir senden Ihnen die
fertigen Abrechnungen per E-Mail zum selbst Ausdrucken oder wahlweise per Post.
Ihre Fragen zur Abrechnung, auch die Ihrer Mieter, beantworten wir Ihnen zeitnah
per E-Mail oder telefonisch. Durch dieses Vorgehen sind die Kosten
vergleichsweise gering.

 

ACHTEN SIE AUF DIE EINHALTUNG VON FRISTEN, UM NACHFORDERUNGEN GELTEND MACHEN ZU
KÖNNEN

Der Gesetzgeber hat Fristen vorgeschrieben. Gemäß §556 Abs. 3 BGB muss die Heiz-
und Betriebskostenabrechnung dem Mieter bis spätestens 12 Monate nach Ende des
Abrechnungsjahres zugegangen sein. Dabei muss der Abrechnungszeitraum aber nicht
zwingend das Kalenderjahr sein. Falls die Zeit bis zum Ende der Frist bei Ihnen
knapp werden sollte, dann senden Sie uns bitte bald Ihre Daten und wir werden
uns kurzfristig für Sie darum kümmern. Nach dieser Frist können Sie keine
Nachforderungen mehr geltend machen. Weitere Informationen zu Betriebskosten

 

ALS MIETER DIE HEIZ- UND NEBENKOSTEN PRÜFEN - GELD VOM VERMIETER ZURÜCK FORDERN

Die Nebenkosten einer Wohnung sind in den letzten Jahren tatsächlich stark
gestiegen. Daher kann man durchaus berechtigt von einer zweiten Miete sprechen.
Doch leider sind in Nebenkostenabrechnungen oftmals Fehler enthalten, wenn diese
von Vermietern selbst erstellt wurden, weil teils übersehen wurde, auf
gesetzliche Vorschriften zu achten. Für Sie als Mieter bedeutet das, dass Sie
möglicherweise mehr bezahlen als Sie müssen. Auch sollten natürlich Ihre
Vorauszahlungen voll berücksichtigt sein, was nicht immer der Fall ist. Daher
senden Sie uns Ihre Abrechnung ein und wir prüfen, ob diese formal und
rechnerisch korrekt ist.
Letztendlich hift Ihnen eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung auch, Energie
zu sparen und somit bares Geld. Wie das? Die Heizkosten und Warmwasserkosten
sollten einen überwiegend verbrauchsabhängigen Anteil haben. Das bedeutet, Sie
können selbst mit steuern, wie hoch der Verbrauch und somit die Kosten sind,
nämlich bedarfsgerecht.

 

DIE LEISTUNGEN

 * Betriebskosten nach vorgeschriebenem Verteilerschlüssel umlegen
 * Nebenkostenabrechnung für jeden Mieter erstellen lassen
 * Kosten der Heizanlage und des Brennstoffs verbrauchsabhängig berechnen
 * Verkauf und Vermietung von Messgeräten zur Verbrauchserfassung
 * Prüfen der Nebenkostenabrechnung für Mieter
 * Für WEG's Verwalten der Zahlungen, Rücklagen und Erstellung der
   Hausgeldabrechnung

Angebote und Preise


WICHTIGE GERICHTSENTSCHEIDUNGEN

12-MONATSFRIST FÜR BEANSTANDUNGEN DURCH DEN MIETER

BGH VIII ZR 209/15 vom 11.05.2016

Eine Nebenkostenabrechnung ist auch dann formal korrekt, wenn darin Posten
enthalten sind, die nicht umlagefähig sind. Der Mieter hat auch hier eine Frist
von 12 Monaten, die Abrechnung zu prüfen und zu beanstanden. Im vorliegenden
Fall sprach der BGH dem Mieter trotzdem eine Rückzahlung nach Treu und Glauben
zu, weil der Vermieter von der Nicht-umlagefähigkeit wissen musste.

VEREINBARUNG DER BETRIEBSKOSTENTRAGUNGSPFLICHT

BGH VIII ZR 137/15 vom 10.02.2016

Zur Umlage der Betriebskosten auf den Mieter genügt die Vereinbarung, dass der
Mieter „die Betriebskosten zu tragen“ hat. Ein Hinweis auf § 556 Abs. 1 Satz 2
BGB oder die Betriebskostenverordnung ist nicht erforderlich.

AUSKUNFTSANSPRUCH ZUR BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG

AG Wiesbaden 93 C 3906/12 vom 15.11.2013

Hat der Mieter Fragen zu seiner Betriebskostenabrechnung, muss er grundsätzlich
zunächst Belegeinsicht nehmen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Auskunft gegen
den Vermieter zu den Fragen seiner Betriebskostenabrechnung vor oder anstelle
der Belegeinsicht. Im vorliegenden Fall befand sich der Mieter im gleichen
Wohnort des Vermieters, sodass die Belegeinsicht in den Räumen des Vermieters
kein Hindernis war.

VERMIETER DARF AUCH „FIKTIVE KOSTEN“ UMLEGEN

BGH VIII ZR 41/12 vom 14.11.2012

Führt der Vermieter selbst Arbeiten wie z.B. Hausmeistertätigkeiten durch, darf
er fiktive Kosten für diese Leistung umlegen. Hierbei ist der gleiche Betrag
(netto), wie er einem externen Unternehmen hätte bezahlen müssen. Der Nachweis
über die Höhe kann durch einen Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs erbracht
werden.

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