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Menu * * Betriebskosten * Preise & Downloads * Kontakt Korrekte Nebenkosten Abrechnung Lassen Sie als Vermieter die Nebenkostenabrechnung erstellen und Ihre Mieter erhalten eine gerechte, verbrauchsabhängige Aufstellung. Überprüfung Ihrer Nebenkosten Haben Sie als Mieter oft das Gefühl, zu viel an Nebenkosten zu bezahlen? Dann senden Sie uns die Abrechnung zur Analyse. Für Eigentümergemeinschaften Ihre Verbindlichkeiten und Rücklagen zuverlässig verwalten zu lassen, das übernehmen wir gern für Sie - deutschlandweit. FÜR VERMIETER Verzichten Sie als Vermieter nicht auf mögliche Nachzahlungen von Ihrem Mieter und beauftragen Sie uns mit der Heizkostenverteilung und Nebenkostenabrechnung, bevor die Frist dafür abläuft FÜR MIETER Wenn Sie als Mieter unsicher sind, ob Ihre Nebenkostenabrechnung formal oder rechnerisch korrekt sein kann, so senden Sie uns diese zur Prüfung (vom Anwalt) und verlangen Sie zu viel gezahltes Geld zurück FÜR WEG'S Auch für Wohnungseigentümer Gemeinschaften verwalten und verteilen wir die Kosten inkl. Fortschreibung der Rücklagen - zeitnah, gesetzeskonform, zuverlässig BETRIEBSKOSTEN UND ENERGIESPAREN Als Vermieter sind Sie in der Pflicht, eine verbrauchsabhängige Verteilung der Heizkosten vorzunehmen sowie, sofern vertraglich entsprechend vereinbart, auch die Betriebskosten abzurechnen. Dies muss frist- und formgerecht geschehen. Um das zu erreichen, nutzen Sie gern unseren Service für überschaubar niedrige Gebühren und das bundesweit online. Sie erhalten eine gesetzeskonforme Abrechnung, was für Zufriedenheit bei Ihrem Mieter sorgt. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie uns korrekte und vollständige Zahlen liefern. So hat der Mieter einen Anreiz, Energie und Kosten zu sparen. IN WELCHEN REGIONEN SIND WIR TÄTIG? Wir arbeiten deutschlandweit. Dadurch können wir Sie natürlich nicht unbedingt vor Ort betreuen, aber das ist kein Problem. Sie melden uns online die Daten, oder übermitteln uns die eingescannten Rechnungen und wir senden Ihnen die fertigen Abrechnungen per E-Mail zum selbst Ausdrucken oder wahlweise per Post. Ihre Fragen zur Abrechnung, auch die Ihrer Mieter, beantworten wir Ihnen zeitnah per E-Mail oder telefonisch. Durch dieses Vorgehen sind die Kosten vergleichsweise gering. ACHTEN SIE AUF DIE EINHALTUNG VON FRISTEN, UM NACHFORDERUNGEN GELTEND MACHEN ZU KÖNNEN Der Gesetzgeber hat Fristen vorgeschrieben. Gemäß §556 Abs. 3 BGB muss die Heiz- und Betriebskostenabrechnung dem Mieter bis spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungsjahres zugegangen sein. Dabei muss der Abrechnungszeitraum aber nicht zwingend das Kalenderjahr sein. Falls die Zeit bis zum Ende der Frist bei Ihnen knapp werden sollte, dann senden Sie uns bitte bald Ihre Daten und wir werden uns kurzfristig für Sie darum kümmern. Nach dieser Frist können Sie keine Nachforderungen mehr geltend machen. Weitere Informationen zu Betriebskosten ALS MIETER DIE HEIZ- UND NEBENKOSTEN PRÜFEN - GELD VOM VERMIETER ZURÜCK FORDERN Die Nebenkosten einer Wohnung sind in den letzten Jahren tatsächlich stark gestiegen. Daher kann man durchaus berechtigt von einer zweiten Miete sprechen. Doch leider sind in Nebenkostenabrechnungen oftmals Fehler enthalten, wenn diese von Vermietern selbst erstellt wurden, weil teils übersehen wurde, auf gesetzliche Vorschriften zu achten. Für Sie als Mieter bedeutet das, dass Sie möglicherweise mehr bezahlen als Sie müssen. Auch sollten natürlich Ihre Vorauszahlungen voll berücksichtigt sein, was nicht immer der Fall ist. Daher senden Sie uns Ihre Abrechnung ein und wir prüfen, ob diese formal und rechnerisch korrekt ist. Letztendlich hift Ihnen eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung auch, Energie zu sparen und somit bares Geld. Wie das? Die Heizkosten und Warmwasserkosten sollten einen überwiegend verbrauchsabhängigen Anteil haben. Das bedeutet, Sie können selbst mit steuern, wie hoch der Verbrauch und somit die Kosten sind, nämlich bedarfsgerecht. DIE LEISTUNGEN * Betriebskosten nach vorgeschriebenem Verteilerschlüssel umlegen * Nebenkostenabrechnung für jeden Mieter erstellen lassen * Kosten der Heizanlage und des Brennstoffs verbrauchsabhängig berechnen * Verkauf und Vermietung von Messgeräten zur Verbrauchserfassung * Prüfen der Nebenkostenabrechnung für Mieter * Für WEG's Verwalten der Zahlungen, Rücklagen und Erstellung der Hausgeldabrechnung Angebote und Preise WICHTIGE GERICHTSENTSCHEIDUNGEN 12-MONATSFRIST FÜR BEANSTANDUNGEN DURCH DEN MIETER BGH VIII ZR 209/15 vom 11.05.2016 Eine Nebenkostenabrechnung ist auch dann formal korrekt, wenn darin Posten enthalten sind, die nicht umlagefähig sind. Der Mieter hat auch hier eine Frist von 12 Monaten, die Abrechnung zu prüfen und zu beanstanden. Im vorliegenden Fall sprach der BGH dem Mieter trotzdem eine Rückzahlung nach Treu und Glauben zu, weil der Vermieter von der Nicht-umlagefähigkeit wissen musste. VEREINBARUNG DER BETRIEBSKOSTENTRAGUNGSPFLICHT BGH VIII ZR 137/15 vom 10.02.2016 Zur Umlage der Betriebskosten auf den Mieter genügt die Vereinbarung, dass der Mieter „die Betriebskosten zu tragen“ hat. Ein Hinweis auf § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB oder die Betriebskostenverordnung ist nicht erforderlich. AUSKUNFTSANSPRUCH ZUR BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG AG Wiesbaden 93 C 3906/12 vom 15.11.2013 Hat der Mieter Fragen zu seiner Betriebskostenabrechnung, muss er grundsätzlich zunächst Belegeinsicht nehmen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Auskunft gegen den Vermieter zu den Fragen seiner Betriebskostenabrechnung vor oder anstelle der Belegeinsicht. Im vorliegenden Fall befand sich der Mieter im gleichen Wohnort des Vermieters, sodass die Belegeinsicht in den Räumen des Vermieters kein Hindernis war. VERMIETER DARF AUCH „FIKTIVE KOSTEN“ UMLEGEN BGH VIII ZR 41/12 vom 14.11.2012 Führt der Vermieter selbst Arbeiten wie z.B. Hausmeistertätigkeiten durch, darf er fiktive Kosten für diese Leistung umlegen. Hierbei ist der gleiche Betrag (netto), wie er einem externen Unternehmen hätte bezahlen müssen. Der Nachweis über die Höhe kann durch einen Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs erbracht werden. Ihr Partner für Nebenkostenabrechnungen © 2016 nebenkosten-berechnen.de | Impressum & Datenschutz