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kontakt@stengele.com +49 7563 911-70
Sicherheitshinweise für Speditionen [deutsch]
Safety instructions for freight forwarders [english]




AGB


GÜLTIG AB 20. JUNI 2019


1. ANWENDUNGSBEREICH, AUSSCHLUSS FREMDER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

a)    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Stengele Holz- und
Kunststofftechnik GmbH, mit Sitz in Kißlegg Deutschland (nachfolgend Stengele
GmbH) gelten im geschäftlichen Verkehr für alle Verträge mit Unternehmern (§14
BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen.

b)    Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Stengele GmbH erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten, auch wenn
dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird, für alle Geschäftsbeziehungen.
Gegenbestätigungen des Bestellers und der Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen und diese haben
keine Gültigkeit.

c)    Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen sind für die
Stengele GmbH nur verbindlich, soweit sie ihnen in jedem Einzelfall ausdrücklich
schriftlich zugestimmt hat.

d)    Erbringt die Stengele GmbH Lieferungen und Leistungen, die Bauleistungen
im Sinne der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) sind,
gilt dies ergänzend. Weitere Vereinbarungen, die zwischen der Stengele GmbH und
dem Besteller zwecks Vertragsausführungen getroffen werden, sind schriftlich
niederzulegen.


2.    ZUSTANDEKOMMEN UND INHALT DES VERTRAGS

a)    Die Angebote der Stengele GmbH sind unverbindlich, sofern dies im Angebot
nicht ausdrücklich anders bezeichnet ist. Alle Angaben wie Maße, Gewichte,
Abbildungen, Beschreibungen, Montage, Skizzen und Zeichnungen in Musterbüchern,
Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich
ermittelt, für die Stengele GmbH aber insoweit unverbindlich.

b)    Ein Vertrag kommt erst zustande, nachdem eine schriftliche und
unterschriebene Auftragsbestätigung von der Stengele GmbH abgegeben worden ist.
Der Vertragsinhalt bestimmt sich aufgrund der schriftlichen Auftragsbestätigung
der Stengele GmbH.

c)    Alle auf Abschluss, Änderung oder Beendigung von Verträgen gerichteten
Erklärungen bedürfen der Schriftform.

d)    Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifeln die
Incoterms in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

e)    Ohne die schriftliche Zustimmung der Stengele GmbH darf der mit dem
Besteller abgeschlossene Vertrag vom Besteller weder ganz noch teilweise auf
Dritte übertragen werden. Gleiches gilt für gesetzliche Ansprüche des Bestellers
im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Forderungen gegen die Stengele GmbH
können nur mit schriftlicher Zustimmung der Stengele GmbH abgetreten werden.
Dies gilt nicht, sofern das Rechtsgeschäft, das die Forderung begründet hat, für
beide Teile ein Handelsgeschäft ist.


3.    PREISE

a)    Es gelten die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Alle Preise
der Stengele GmbH verstehen sich rein netto ab Werk zzgl. der zum Zeitpunkt der
Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

b)    Alle weiteren Nebenkosten, namentlich solche für Verpackung, Fracht,
Versicherung, Steuern und Beurkundungen gehen zu Lasten des Bestellers.

c)    Stengele GmbH behält sich das Recht vor, die Preise angemessen zu ändern,
wenn vier Monate oder später nach Abschluss des Vertrags durch Stengele GmbH
nicht zu vertretende Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten,
insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen oder
Energiepreisänderungen oder der Einführung oder Änderung öffentlicher Steuern
oder Abgaben. Diese wird Stengele GmbH dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
Im Fall einer wesentlichen Übersteigung der Kosten, kann der Besteller binnen
vier Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung den Vertrag kündigen.


4.    ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / VERZUGSZINSEN / AUFRECHNUNG / ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

a)    Der Besteller hat seine Zahlungen in Euro zu erfüllen, sofern im Vertrag
keine andere Währung vereinbart wurde. Es gelten die in der schriftlichen
Auftragsbestätigung aufgeführten Zahlungsfristen.

b)    Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, sind Rechnungen ohne Abzug
sofort fällig. Skontoabzug bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

c)    Der Besteller schuldet auf allen Verpflichtungen, mit denen er gegenüber
Stengele GmbH in Verzug ist, einen Verzugszins von 9% p.a. Im Übrigen bleiben
die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug unberührt.

d)    Tritt eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Besteller ein, durch
die die Ansprüche der Stengele GmbH gefährdet werden, wird ins-besondere die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers beantragt, so
ist Stengele GmbH bis zur Bewirkung der Kaufpreiszahlung oder einer
Sicherheitsleistung berechtigt, die Lieferung zu verweigern. Leistet der
Besteller innerhalb angemessener Frist weder Zahlung noch angemessene
Sicherheit, ist Stengele GmbH unter Ausschluss von Ersatzansprüchen des
Bestellers berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

e)    Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Stengele GmbH anerkannt sind.
Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


5.    LIEFERUNG / TEILLIEFERUNGEN

a)    Als Liefertermin gilt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – der
von Stengele GmbH in der Auftragsbestätigung schriftlich festgelegte Termin.

b)    Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung der Stengele
GmbH. Stimmt Stengele GmbH nachträglichen Änderungen der Lieferung zu, so
beginnt die Lieferfrist erneut zu laufen.

c)    Die Verbindlichkeit einer von Stengele GmbH angegebenen Lieferzeit setzt
die Abklärung aller technischen Fragen, den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom
Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben und
Genehmigungen von Plänen und Materialien und der rechtzeitigen und
ordnungsgemäßen Erfüllung sonstiger Verpflichtungen des Bestellers voraus.

d)    Die Lieferverpflichtung von Stengele GmbH steht unter dem Vorbehalt
richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige
oder verspätete Selbstbelieferung ist durch Stengele GmbH verschuldet.

e)    Für die Einhaltung der Liefertermine und –fristen ist der Zeitpunkt der
Absendung ab Werk maßgeblich.

f)    Stengele GmbH ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
Handelsübliche Mehr- und Minderlieferungen sind zulässig.

g)    In Fällen höherer Gewalt ruhen die vertraglichen Pflichten beider
Parteien. Die Termine und Fristen für die Erfüllung der vertraglichen
Verpflichtungen verschieben sich entsprechend. Als Um-stände höherer Gewalt
gelten Umstände, die nicht in der Kontrolle der Vertragsparteien unter-liegen
sowie unvorhergesehene Ereignisse wie Krieg, Rohstoff- oder Energiemangel,
Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, Unfälle,
Betriebsstörungen sowie Lieferterminüberschreitungen von Vorlieferanten, sofern
dieser Lieferverzug durch Gründe höherer Gewalt verursacht wurden. Ist die
Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, ist Stengele GmbH zum Rücktritt
berechtigt.


6.    ABRUFAUFTRÄGE

a)    Bei Abrufaufträgen muss versandfertig gemeldete Ware unverzüglich
abgerufen werden. Andern-falls ist Stengele GmbH berechtigt, sie nach Mahnung
auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach ihrer Wahl zu versenden oder nach
eigenem Er-messen zu lagern und sofort zu berechnen.

b)    Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind Stengele GmbH Abrufe
und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Monatsmengen aufzugeben, andernfalls
ist Stengele GmbH berechtigt die Bestimmungen nach billigem Ermessen selbst
vorzunehmen.

c)    Überschreiten die einzelnen Abrufe insgesamt die Vertragsmenge, so ist
Stengele GmbH zu Lieferung der Mehrmenge berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Die Stengele GmbH kann die Mehrmenge zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung
gültigen Preisen berechnen.


7.    ABNAHMEN

a)    Wenn eine Abnahme vereinbart ist, kann sie nur in dem Lieferwerk bzw. im
Lager der Stengele GmbH sofort nach Meldung der Abnahmebereitschaft erfolgen.
Die persönlichen Abnahmekosten trägt der Besteller, die sachlichen Abnahmekosten
werden ihm nach der Preisliste der Sten-gele GmbH berechnet.

b)    Erfolgt die Abnahme ohne das Verschulden der Stengele GmbH nicht, nicht
rechtzeitig oder nicht vollständig, ist Stengele GmbH berechtigt, die Ware ohne
Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern und ihm
zu berechnen.

 


8.    VERSAND / GEFAHRÜBERGANG / VERPACKUNG

c)    Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt Stengele GmbH den
Spediteur oder Frachtführer.

d)    Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens
jedoch mit Verlassen des Werkes, geht die Gefahr auf den Besteller über.

e)    Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen,
die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige
der Versandbereitschaft auf den Besteller über. In diesem Fall ist Stengele GmbH
berechtigt, die Ware nach billigem Ermessen auf Kosten und Gefahr des Bestellers
einzulagern und die Ware als geliefert in Rechnung zu stellen.

f)    Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird die Ware auf seine Kosten
gegen Transportschäden versichert. Pflichten und Kosten der Entladung gehen zu
Lasten des Bestellers.

g)    Soweit handelsüblich, liefert Stengele GmbH die Ware verpackt. Für
Verpackung, Schutz- und/oder Transporthilfsmittel sorgt Stengele GmbH nach ihrer
Erfahrung auf Kosten des Bestellers. Sie werden an unserem Lager zurückgenommen.
Kosten des Bestellers für den Rücktransport oder für eine eigene Entsorgung der
Verpackung übernimmt Stengele GmbH nicht.


9.    GÜTEN, MASSE

Güten und Maße der Kaufgegenstände bestimmen sich nach den bei Vertragsschluss
geltenden DIN-/EN- Bestimmungen bzw. Werkstoffblättern, mangels solcher nach
Handelsgebrauch. Bezugnahmen auf Normen, Werksnormen, Werkstoffblätter oder
Prüfbescheinigungen sowie Angaben zu Güte, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit
sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen,
Herstellererklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS.


10.    EIGENTUMSVORBEHALT

a)    Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen –
einschließlich sämtlicher der Stengele GmbH aus Kontokorrentkrediten
zu-stehender Saldoforderungen -, die der Stengele GmbH aus jedem Rechtsgrund
gegen den Besteller jetzt oder in der Zukunft zustehen, im Sicherungseigentum
der Stengele GmbH (Vorbehaltsware).

b)    Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen stets für die Stengele
GmbH als Hersteller, ohne dass hieraus eine Verbindlichkeit für Stengele GmbH
erwächst. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware i.S.d Ziffer 8
lit.

a). Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen
Waren durch den Besteller steht der Stengele GmbH das Miteigentum anteilig an
der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum
Rechnungswert der sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Erlischt das Eigentum
der Stengele GmbH durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller
der Stengele GmbH bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen
Sachen im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie
unentgeltlich für die Stengele GmbH. Die Miteigentumsrechte der Stengele GmbH
gelten als Vorbehaltsware i.S.d Ziffer 8 lit. a).

c)    Der Besteller darf die von Stengele GmbH gelieferte Vorbehaltsware im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr solange er nicht in Verzug ist, weiterveräußern.
Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung entfällt dann, wenn der Besteller mit
seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot vereinbart hat.

d)    Der Besteller tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten
an Stengele GmbH ab, und zwar bei Verarbeitung oder Verbindung in Höhe des
Wertes der von Stengele GmbH gelieferten Ware.

e)    Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung
ermächtigt. Stengele GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen,
sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

f)    Der Besteller darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder
verpfänden noch sicherheitshalber übereignen und hat Stengele GmbH Pfändungen,
die auf Betreiben Dritter erfolgt sind, unverzüglich anzuzeigen. Der Besteller
trägt die Kosten die zu Aufhebung des Zugriffs oder zum Rücktransport der
Vorbehaltsware auf-gewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten ersetzt
werden.

g)    Gerät der Besteller in Zahlungsverzug ist Stengele GmbH berechtigt die
Vorbehaltsware zurückzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.

h)    Stengele GmbH verpflichtet sich, die ihr zu-stehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Bestellers freizugeben, sofern ihr Wert die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20% übersteigt.


11.    WARENEINGANGSPRÜFUNG / SACHMANGEL / GEWÄHRLEISTUNG

a)    Mängelansprüche bestehen nicht, wenn die gelieferten Sachen sich für die
nach dem Vertrag vorausgesetzte bzw. gewöhnliche Verwendung eignen und eine
Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen dergleichen Art üblich sind und die der
Besteller nach Art der Sache erwarten kann. Für eine bestimmte Beschaffenheit
hinsichtlich Geeignetheit oder Verwendungszweck steht Stengele GmbH nur dann
ein, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde; im Übrigen obliegt das Eignungs-
und Verwendungsrisiko ausschließlich dem Besteller.

b)    Der Besteller hat die empfangene Ware nach Erhalt unverzüglich zu
untersuchen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Mängelansprüche bestehen nur,
wenn Mängel unverzüglich schriftlich gerügt werden; versteckte Mängel müssen
unverzüglich nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Andernfalls gilt die Lieferung
als genehmigt.

c)    Der Besteller hat Stengele GmbH Gelegenheit zur unverzüglichen Prüfung der
Beanstandung zu geben, insbesondere beschädigte Ware und ihre Verpackung zur
Inspektion durch Stengele GmbH zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so
ist Stengele GmbH von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen, der
Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer
Schäden, wobei Stengele GmbH sofort zu verständigen ist, oder wenn Stengele GmbH
mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Besteller das Recht, den
Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen oder von Stengele GmbH
Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Die Übernahme von Kosten
fremdbeauftragter Gutachter bedarf einer schriftlichen Vereinbarung im
Einzelfall. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist Stengele GmbH berechtigt,
die der Stengele GmbH entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu
verlangen.

d)    Zur Mängelbeseitigung ist Stengele GmbH stets Gelegenheit zur
Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Bei Vorliegen eines
Mangels wird Stengele GmbH nach ihrer Wahl Nacherfüllung entweder durch
Ersatzlieferung oder durch Nachbesserung leisten, sofern dessen Ursache bereits
im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

e)    Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als
fehlgeschlagen. In diesem Fall kann der Besteller – unbeschadet etwaiger
Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10 – vom Vertrag zurücktreten oder die
Vergütung mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein
Rücktrittsrecht.

f)    Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher
Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe der Ziffer 10 und sind im Übrigen
ausgeschlossen.

g)    Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Anlieferung. Dieses gilt
nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt. Soweit eine Abnahme
vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

h)    Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen Stengele GmbH
bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die
gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehen-den Vereinbarungen getroffen hat.


12.    SONSTIGE HAFTUNG

a)    Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und
weitergehende Ansprüche des Bestellers gegen Stengele GmbH ausgeschlossen. Dies
gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus
dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf
Aufwendungsersatz sowie für Ansprüche auf Ersatz eines sonstigen unmittelbaren
oder mittelbaren Schadens – einschließlich Begleit- oder Folgeschaden,
gleichgültig aus welchem Rechtsgrund. Vor allem haftet Stengele GmbH nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

b)    Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingend gehaftet
wird. Auf Schadensersatz haftet Stengele GmbH –gleich aus welchem Rechtsgrund-
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet
Stengele GmbH nur (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit; (ii) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf
deren Einhaltung der Besteller vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch für
die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

c)    Die vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht, soweit Stengele
GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder wenn sie eine Garantie für die
Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt für ihre zwingende
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

d)    Soweit dem Besteller nach dieser Ziffer Schadensersatzansprüche zustehen,
verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche gelten-den
Verjährungsfrist gemäß Ziffer 9 lit. g). Dieses gilt nicht, soweit das Gesetz
längere Fristen vorschreibt.


13.    GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE

a)    An Kostenanschlägen, Kalkulationen, Zeichnungen, Entwürfen, Abbildungen,
Druckunterlagen, Versuchsteilen, Formen und Werkzeugen behält sich Stengele GmbH
Eigentums- und Urheber-rechte vor; sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit
Stengele GmbH zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.

b)    Sofern Stengele GmbH Vertragsgegenstände nach vom Besteller übergebenen
Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen verbindlichen Vorgaben zu liefern
hat, übernimmt der Besteller die ausschließliche Gewähr dafür, dass bestehende
Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen Dritte der Stengele GmbH
unter Berufung auf derartige Schutzrechte insbesondere die Herstellung und/oder
Lieferung derartiger Gegenstände, so ist Stengele GmbH, ohne zur Prüfung der
Rechtslage verpflichtet zu sein, berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit
einzustellen und bei Verschulden des Bestellers von diesem Schadensersatz zu
verlangen. Der Besteller ist verpflichtet, Stengele GmbH von allem mit einer
Schutzrechtsverletzung gemäß Satz 1 in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter
freizustellen.


14.    AUSFUHRNACHWEIS

Holt ein Besteller, der außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist
(ausländischer Abnehmer) oder dessen Beauftragter  die Ware ab oder befördert
oder versendet er sie in das Ausland, so hat der Besteller der Stengele GmbH den
steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis
nicht erbracht, hat der Besteller die für Lieferungen innerhalb der
Bundesrepublik geltende Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.


15.    AUFBEWAHRUNG VON VERSUCHSTEILEN, FORMEN UND WERKZEUGEN

Stengele GmbH bewahrt unentgeltlich in ihrem Besitz befindliche Versuchsteile,
Formen und Werkzeuge – unabhängig von eventuell bestehenden Eigentumsrechten des
Bestellers – längstens für die Dauer eines Jahres nach letztmaliger Fertigung
aus der Form oder dem Werkzeug auf. Wartung und Pflege bleibt Sache des
Eigentümers. Die Haftung der Stengele GmbH während dieser Zeit ist auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.


16.    AUFHEBUNG, ERGÄNZUNG ODER ÄNDERUNG

Aufhebung, Ergänzung oder Änderung der AGB von Stengele GmbH bedürfen der
Schriftform.


17.    ANWENDBARES RECHT

Für diese allgemeine Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen
Stengele GmbH und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über
den internationalen Warenkauf (CISG).


18.    ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

a)    Erfüllungsort ist der Sitz von Stengele GmbH in Kißlegg, es sei denn, es
ist etwas anderes vereinbart.

b)    Gerichtsstand bei allen Rechtsstreitigkeiten, die sich mittelbar oder
unmittelbar aus Vertragsverhältnissen ergeben, denen diese Verkaufsbedingungen
zugrunde liegen, ist der Sitz von Stengele GmbH, soweit nicht zwingende
gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Stengele GmbH ist auch berechtigt, den
Besteller nach ihrer Wahl am Gericht seines Sitzes oder seiner Niederlassung zu
verklagen.

STAND 06/2019


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