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Deutscher Pensionsfonds e.V.
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 * Vorteil DPF
 * Portfolio-Konzept
 * Tantiemen-Modell
 * Formularcenter


ÜBER UNS

Der Deutsche Pensionsfonds e.V. (DPF) wurde im Dezember 2000 mit dem Ziel
gegründet, als freie Unterstützungskasse am Markt für betriebliche
Altersversorgung unabhängig von Versicherungsgesellschaften eine intelligente
Abwicklungsplattform für Unterstützungskassengeschäft anzubieten und verwaltet
ausschließlich kongruent rückgedeckte Unterstützungskassenzusagen.

Übrigens: Nur so können Versorgungen auch oberhalb der Grenzen des § 3 Nr. 63
EStG (Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) vollständig
steuerwirksam und – im Gegensatz zur Pensionszusage und zur pauschaldotierten
Unterstützungskasse – auch bilanzneutral ausfinanziert werden. 

Wir handeln dabei ausschließlich im Sinne der Unternehmen, in deren Auftrag wir
die Zusagen verwalten und durchführen – völlig unabhängig von den Interessen
einzelner Versicherungsgesellschaften. Das ist eines der
Hauptunterscheidungskriterien im Vergleich zu einer von einer
Versicherungsgesellschaft betriebenen Unterstützungskasse.

Genauso wie die Tatsache, dass zur Ausfinanzierung jeder Zusage ein
Versicherungsprodukt eines anderen Versicherungsunternehmens gewählt werden
kann.

Wir stehen jederzeit als Ansprechpartner für Versicherungsvermittlerinnen bzw.
-vermittler, die Unternehmen sowie Versorgungsanwärterinnen und
Versorgungsanwärter bei der Entwicklung und Einrichtung von Versorgungskonzepten
zur Verfügung. Außerdem verstehen wir uns als Diskussionspartner zu sämtlichen
Themen der betrieblichen Altersversorgung – probieren Sie es herzlich gerne aus!

Die vertrieblichen Aktivitäten des DPF werden von der ConceptIF Pensions AG
umgesetzt. Sie ist ebenfalls Ansprechpartnerin für Versicherungsgesellschaften
sowie für Beraterinnen bzw. Berater und organisiert zusammen mit dem DPF die
Durchführung der Versorgungszusagen für die Trägerunternehmen.

CHRISTIAN WILLMS

VORSTAND DEUTSCHER PENSIONSFONDS – DIE ÜBERBETRIEBLICHE UNTERSTÜTZUNGSKASSE

ERTEILUNG EINER ZUSAGE ÜBER DPF: SO WIRD ES GEMACHT

Hier finden Sie einen „Schritt für Schritt“-Leitfaden dazu, wie eine kongruent
ausfinanzierte Unterstützungskassenzusage über den DPF eingerichtet und
umgesetzt wird.

Schritt 1: Erstellung der arbeitsrechtlichen Musterunterlagen/Auswahl der
Rückdeckungsversicherungen

Nachdem klar ist, dass eine Unterstützungskassenversorung über den DPF zugesagt
werden soll, können sämtliche Muster-Unterlagen zur Erteilung der Zusage aus
dem Formularcenter heruntergeladen werden und müssen nur noch ergänzt werden mit
den Unterlagen zur Beantragung der Rückdeckungsversicherungen, die die Zusagen
ausfinanzieren sollen.

Und dabei kann JEDER Tarif eines Versicherungsunternehmens, der zusammen mit den
Unterlagen des DPF die Voraussetzungen zur Rückdeckung einer Zusage erfüllt, als
Finanzierungsinstrument eingesetzt werden.

Der Auswahlprozess findet in der Regel unter Zuhilfenahme von
Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern mit Spezialkenntnissen im Bereich
der betrieblichen Altersversorgung statt.

Schritt 2: Erstellung der Leistungsausweise

Das Unterlagenpaket wird in eingescannter Form komplett
an info@deutscher-pensionsfonds.de gesandt oder per Post an Deutscher
Pensionsfonds – die überbetriebliche Unterstützungskasse, Barmbeker Str. 2,
22303 Hamburg.

Wir prüfen sämtliche Unterlagen, zeichnen die Rückversicherungsanträge gegen und
senden diese an die Versicherungsgesellschaften.

Nach Vorlage der Versicherungspolicen erstellen wir die Leistungsausweise für
die Versorgungsanwärterinnen und -anwärter und versenden diese zusammen mit den
gegengezeichneten Leistungsplänen und Vereinbarungen.

Schritt 3: Durchführung und Abwicklung der Versorgungszusagen

Von nun an sind wir der erste Ansprechpartner für sämtliche Fragen rund um die
Durchführung und Verwaltung der Zusagen in der Anwartschafts- und Rentenphase.

Wichtige Informationen für Vermittlerinnen und Vermittler:

1. Einer gesonderten Vereinbarung zur Nutzung des DPF bedarf es für
Vermittlerinnen und Vermittler nicht – der DPF wird direkt vom Trägerunternehmen
mit der Durchführung der Zusagen beauftragt.

2. Die Vergütung für die Vermittlung der Rückdeckungsversicherungen erhalten die
Vermittlerinnen und Vermittler entweder direkt vom Trägerunternehmen in Form von
Honorar oder direkt von den Versicherungsgesellschaften.

Je nach Versicherungsunternehmen, Region, Vertriebsweg oder auch Aktualität der
Vereinbarung können Sonderregelungen gelten oder ist ein Nachtrag zur
Vereinbarung notwendig. Bitte informieren Sie sich hierzu beim jeweiligen
Versicherungsunternehmen.


DAS PORTFOLIO-KONZEPT BEIM DPF

Das Portfolio-Konzept ermöglicht eine Verteilung des Dotierungsbetrags zur
Ausfinanzierung einer Versorgungszusage auf mehrere Zusagen, die mit
unterschiedlichen Rückdeckungsversicherungen ausfinanziert werden – die
Voraussetzung hierfür bietet der Leistungsplan des DPF.

mehr erfahren


DAS TANTIEMEN-MODELL BEIM DPF

Mit Hilfe des Tantiemen-Modells kann eine hohe einmalige Tantieme- oder
Sonderzahlung in eine Betriebsrentenzusage umgewandelt werden, deren Höhe
unabhängig von dem weiteren beruflichen Werdegang bereits heute feststeht – ein
lukrativer Tausch.

mehr erfahren


FORMULARCENTER

VORTEILE DPF

LOG-IN DPF

FORMULARCENTER

VORTEILE DPF

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde bei Personenbezeichnungen teilweise
nur die männliche bzw. weibliche Form verwendet. Dies stellt keine
Benachteiligung anderer Geschlechter dar. Wenn die männliche bzw. weibliche
Personenbezeichnung gewählt wurde, ist dies nicht geschlechterspezifisch,
sondern es sind stets auch andere Geschlechtsformen gemeint.


 * Impressum
 * Datenschutz
 * Kontakt
 * Direkte beratende Mitwirkung

© 2024 Deutscher Pensionsfonds e.V.

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WIE FUNKTIONIERT DAS KONZEPT DER KONGRUENT RÜCKGEDECKTEN VERSORGUNG IM DPF?

Hauptwesensmerkmal der kongruent rückgedeckten Unterstützungskasse ist, dass
eventuelle finanziellen Risiken, die für das Trägerunternehmen aus der erteilten
Versorgungszusage heraus resultieren können, komplett auf
Versicherungsunternehmen ausgelagert werden.

Das wird vom DPF sichergestellt, indem die vom Trägerunternehmen erteilten
Renten- oder Alterskapitalzusagen, sowie etwaig zugesagte
Invaliditätsversorgungen und Hinterbliebenenversorgungen vollständig über
garantierte Leistungen aus den hierfür abgeschlossenen
Rückdeckungsversicherungen abgesichert werden.

Sprich: Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter erhält eine Zusage in Höhe der
garantierten Werte der Rückdeckungsversicherung, die zur Ausfinanzierung
ausgewählt wurde. Versprochene Leistung und die tatsächliche Versorgungsleistung
sind dadurch bei Eintritt des Versorgungsfalls immer deckungsgleich (kongruent).

UND: Sämtliche darüber hinausgehenden Wertentwicklungen und Überschüsse in der
Rückdeckungsversicherung erhöhen die Versorgungszusage der Mitarbeiterin bzw.
des Mitarbeiters.


VERTRAG ZUR DURCHFÜHRUNG

Der Vertrag zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung wird zwischen
dem Trägerunternehmen und dem DPF geschlossen - der DPF wird mit Hilfe dieser
Vereinbarung beauftragt die vom Trägerunternehmens erteilten
Versorgungszusage(n) durchzuführen und zu verwalten.


LEISTUNGSPLAN

Der Leistungsplan wird vom Trägerunternehmen ratifiziert und von dem DPF
gegengezeichnet – im Leistungsplan ist definiert, was als zugesagt gilt.


VERPFÄNDUNGSVEREINBARUNG

Über die Verpfändungsvereinbarung wird dem Versorgungsanwärter ein erstrangiges
Pfandrecht an der Rückdeckungsversicherung eingeräumt. Wir empfehlen den
Abschluss einer Verpfändungsvereinbarung aus folgenden Gründen:

 * zusätzliche Sicherungsmaßnahme für Gesellschafter-Geschäftsführer, die bei
   Insolvenz des Trägerunternehmens nicht unter den Schutz des PSV a.G. fallen.
 * wichtig für den „automatischen Nullausweis“ in der Anhangsbetrachtung der
   Handelsbilanz.
 * Vermögenssicherung für alle Versorgungsanwärter bei Insolvenz der
   Unterstützungskasse.


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