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 * E-Rechnung in Bayern
 * Visualisierungs-Tool
 * Leitweg-ID Tool
 * Rechtliche Grundlagen
 * FAQ
 * Kontakt

E-Rechnung in Bayern
Warum E-Rechnung?

Die bisherige Rechnungserstellung, der Versand und die Bearbeitung führen zu
hohen Kosten und Aufwand bei allen Beteiligten. Um diese Kosten sowohl in
ökologischer wie auch ökonomischer Hinsicht zu reduzieren, verpflichtet die
Richtlinie der Europäischen Union (2014/55/EU) ab Herbst 2018 auf Bundes- bzw.
ab Frühjahr 2020 auf Landes- und kommunaler Ebene alle öffentlichen Auftraggeber
in Deutschland, elektronische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten.

Eine E-Rechnung ist viel mehr als eine eingescannte Papierrechnung oder
PDF-Rechnung. Es geht um strukturierte Daten, die automatisiert übertragen
werden und in die IT-Verfahren der Verwaltung einfließen. Dies spart nicht nur
das Porto für die Rechnung, sondern vor allem Zeit und Ressourcen bei der
Erfassung, Weiterverarbeitung und Auszahlung.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine Rechnung ist elektronisch (E-Rechnung), wenn sie in einem strukturierten
elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und das Format
die automatische und elektronische Verarbeitung der Rechnung ermöglicht.

Da am Markt bereits eine Vielzahl von unterschiedlichen, nicht interoperablen
Datenformaten existiert, wurde mit der Europäischen Richtlinie 2014/55/EU
regulativ eingegriffen. Mit Verabschiedung der Richtlinie wurde die Entwicklung
einer einheitlichen europäischen Norm (EN 16931) für elektronische Rechnungen
beauftragt und öffentliche Auftraggeber zur Annahme und Verarbeitung dieser
Rechnungen bei oberschwelligen Vergaben verpflichtet.

Das Land Bayern hat auf Grundlage der EU-Richtlinien in der Staatsverwaltung die
internen Rechnungsprozesse umfangreich angepasst, damit die anvisierten
ökologischen und ökonomischen Effizienzgewinne vollumfänglich und eine
medienbruchfreie digitale Verwaltung im E-Rechnungsumfeld erzielt werden.

Die Basis dafür bildet der entwickelte nationale Standard XRechnung, bei dessen
Ausarbeitung der Freistaat von Anfang an mitgewirkt hat. Der Standard XRechnung
wurde konform zur europäischen Norm vom IT-Planungsrat als Standard für die
Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland verabschiedet.

Wie wird die E-Rechnung in Bayern übertragen?

In Bayern kann der Rechnungssteller wie gewohnt die E-Rechnung per E-Mail an den
Rechnungsempfänger übertragen. Weitere Fragen rund um die E-Rechnung finden Sie
in den FAQ

Sie können hier Ihre E-Rechnung hochladen, validieren und visualisieren:
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