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ÜBER HILFSPERSONEN IM SCHKG

Das Gesetz sieht in verschiedener Hinsicht vor, dass das Betreibungs- oder
Konkursamt Dritte im Rahmen eines SchKG-Verfahrens beiziehen kann. Die vom
Bundesgericht dazu entwickelten Regeln werden nachfolgend umfassend dargelegt
mehr…


Besondere Verhältnisse verlangen besondere Vorgehensweisen. In diesem Sinn
erlaubt das Bundesgericht unter bestimmten Voraussetzungen, dass das Amt auch
einen Auktionator für die Veräusserungen beiziehen kann. Auch diesbezüglich
finden Sie die vom Bundesgericht dazu entwickelten Regeln dargestellt mehr…

Im Kielwasser des Corona-Notrechts hat der Bundesrat im Frühling 2020 die
Verwertung von beweglichen Sachen über Online-Plattformen auch im Rahmen von
SchKG-Verfahren erlaubt. Es wird darstellt, wie vorzugehen ist mehr…

Abschliessend erlauben wir uns, auf unsere Erfahrungen und unser
Dienstleistungsangebot hinzuweisen mehr…

Jedem Thema ist eine Inhaltsübersicht vorangestellt. Mit Anklicken eines
Untertitels gelangen Sie direkt zur entsprechenden Passage des Textes.

Sie haben die Möglichkeit, den Text je Gesetzesartikel als pdf-Datei
auszudrucken (Funktion oben rechts).

Mit der Lupe können Sie im gesamten Inhalt der Website nach Entscheiden oder
Begriffen suchen. Das Suchergebnis wird je Artikel angezeigt. Im Text des
jeweiligen Artikels wird der Suchbegriff   farbig   gekennzeichnet.

Wo Entscheide nicht online verfügbar sind, sind (mit wenigen Ausnahmen)
pdf-Dateien verlinkt. Den betreffenden Verlagen sei bestens für ihre
entsprechende Zustimmung gedankt.

Neue bzw. weitere Entscheide werden periodisch nachgetragen. Sie haben die
Möglichkeit, per Push-E-Mail auf Ergänzungen hingewiesen zu werden.

Anregungen und Hinweise zur Website sowie die Zustellung von aktuellen oder
nicht publizierten Entscheiden nimmt der Verfasser gerne entgegen und bedankt
sich dafür im Voraus. Franco Lorandi.



ANSCHRIFT

HOLENSTEIN BRUSA Ltd
Franco Lorandi
Utoquai 29/31
CH-8008 Zürich

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