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1 forms found in the DOMGET /suche/index.php
<form action="/suche/index.php" method="get">
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<label for="searchbar">Suche nach: </label>
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SIE SIND HIER: 1. Startseite 2. Familie, Kinder und Jugend 3. Bayerisches Betreuungsgeld BAYERISCHES BETREUUNGSGELD INFORMATIONEN ZUM BAYERISCHEN BETREUUNGSGELD FÜR ADOPTIVELTERN DAS BAYERISCHE BETREUUNGSGELD WURDE DURCH DAS BAYERISCHE FAMILIENGELD AB 01.09.2018 ABGELÖST. Aufgrund der Übergangsregelung in Art. 9a Abs. 3 Bayerisches Familiengeldgesetz können für Lebensmonate eines Kindes, die ab September 2018 beginnen oder begonnen haben, grundsätzlich keine Leistungen nach dem Bayerischen Betreuungsgeldgesetz mehr bewilligt werden. Ausnahmen bestehen nur für vor dem 31.08.2017 geborene Kinder, die mit dem Ziel der Annahme als Kind in den Haushalt aufgenommen wurden bzw. werden (Adoptionen). Nur für diese Kinder ist eine Bewilligung von Betreuungsgeld unter bestimmten Umständen überhaupt noch möglich. Nähere Einzelheiten können Sie mit Ihrer Elterngeldstelle klären. Dort erhalten Sie auch Antragsformulare zum Bayerischen Betreuungsgeld. Der Anspruch endet spätestens mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Ein Anspruch auf Bayerisches Betreuungsgeld besteht auch dann nicht, wenn das Bayerische Familiengeld den Anspruch nach dem Bayerischen Betreuungsgeldgesetz allein oder in Verbindung mit einem Anspruch nach dem Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetz übersteigt. WEITERE INFORMATIONEN LANDESBEHÖRDE SERVICE * Regionalstellen * Kontakt * Broschüren * Anträge * Karriere & Ausbildung * Online-Terminvergabe * Wer ist für mich zuständig? Wo erhalte ich Elterngeld, Familiengeld oder Krippengeld? * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheit * Inhaltsübersicht