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 * TI as a Service
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   * TI-Pauschale:
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 * Kontakt

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Austausch-Konnektor, EBK, RZK, HSK, SMC-K, Zertifikatsverlängerung, …
möchten Sie sich nicht mehr mit den Gerätedetails, Firmwareständen
und Fachmodullizenzen Ihres Konnektors beschäftigen?
Dann buchen Sie den TI-Anschluss als TI as a Service Vertrag.




Alle TI-Produkte und Leistungen können Sie im
I-Motion KundenCenter online buchen.
Bitte melden Sie sich an.
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TI AS A SERVICE

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sorgen für eine schnelle, einfache und unkomplizierte TI-Anbindung.

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Informationen zu digitalen Themen in der Praxis: Telematikinfrastruktur,
E-Health, Politik & Gesetze. Aktuell, verständlich, fokussiert.





PRAXIS- UND HEILBERUFSAUSWEIS

Bestellen Sie Ihre SMC-B- Karte(n) direkt bei unserem Partner medisign:
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Ihren elektronischen Heilberufsausweis der Generation 2 (eHBA G2) erhalten Sie
über folgenden Link: www.ehba.de/i-motion



WICHTIGE INFORMATION
ZU KV-SAFENET UND KV-SAFENET NETZKOPPLUNG:

Zum 30. Juni 2024 stellen wir unseren KV-SafeNet Betrieb ein. Die Anbindung an
das sichere Netz der KV'n ist über die Telematikinfrastruktur gegeben ... weiter
lesen




TI AS A SERVICE

Vergessen Sie Fachmodullizenzen, Firmwarestände und Gerätedetails. Mit dem TI as
a Service Anschluss von I-Motion ist Ihre Telematikinfrastruktur immer auf dem
neusten Stand und das zum monatlichen Festpreis
für eine von Ihnen wählbare Laufzeit. Alle aktuellen TI-Anwendungen sind auf
Ihrem TI as a Service Anschluss freigeschaltet und können von Ihrer
Praxissoftware über Standardschnittstellen genutzt werden. Wir überwachen und
aktualisieren Ihren TI as a Service Anschluss.

Wechseln Sie jetzt in einen Vertrag, der Ihnen den TI-Anschluss inklusive der
aktuellen Fachmodule für einen monatlichen Festpreis zur Verfügung stellt.

TI as a Service Angebot

Wir führen Sie durch das I-Motion Kundencenter und zeigen Ihnen, wie Sie das "TI
as a Service" Angebot buchen können.
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TI as a Service für Neukunden

Telematikinfrastruktur as a Service bedeutet:

 * Ein monatlicher Festpreis für eine frei wählbare Vertragslaufzeit von 12 bis
   72 Monaten.
 * Sie erhalten einen TI-Anschluss, der Ihrer Praxissoftware alle gesetzlich
   vorgegebenen TI-Anwendungen im aktuellen Stand bereitstellt.
 * Wir führen die Aktualisierung Ihres TI as a Service Anschlusses durch.
 * Wir ersetzen Ihren Konnektor durch unseren
   TI as a Service Anschluss, egal ob die Ver-
   längerung des Konnektor-Zertifikats oder der Austausch des Gerätes
   erforderlich ist, wir nehmen die fristgerechte Umstellung vor, so dass Sie
   eine moderne technische Lösungen erhalten.
 * Für den TI as a Service Anschluss fallen keine Einmalkosten an. Die
   Monatspauschale deckt alle Leistungen inkl. dem TI Anschluss-Gerät ab.
 * Ob bei Ihrem TI as a Service Anschluss eine
   Konnektor-Zertifikatsverlängerung, ein Einbox-Konnektor, Highspeed-Konnektor
   oder Rechen-
   zentrums-Konnektor zum Einsatz kommt, hängt ausschließlich von der
   Verfügbarkeit, Zulassung und den technischen Rahmenbe-
   dingungen Ihrer Praxis ab, wir kümmern uns darum und implementieren die
   passende Lösung.
 * Für die gesamte Vertragslaufzeit sind alle gesetzlichen Konnektor-Fachmodule
   enthalten (VSDM, NFDM/eMP, ePA, KIM, TIM, QES).


VORAUSSETZUNG FÜR DEN ERHALT DER TI-PAUSCHALE

Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist der Nachweis durch die
Vertragsarztpraxis, dass sie die folgenden Anwendungen in der jeweils aktuellen
Version unterstützt:


Bestellen Sie Ihre Praxiskarte/SMC-B und
Ihren Heilberufsausweis/eHBA direkt bei unserem Partner medisign:



Auszug "Festlegung des Vereinbarungsinhalts durch das Bundesministerium für
Gesundheit gemäß § 378 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 und 4 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)"

.... § 5 Notwendige Anwendungen, Komponenten und Dienste

(1) Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist der Nachweis durch die
Vertragsarztpraxis, dass sie die folgenden Anwendungen in der jeweils aktuellen
Version unterstützt:

 1. Notfalldatenmanagement (NFDM)/
    elektronischer Medikationsplan (eMP)
 2. Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
 3. elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
 4. elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
 5. ab dem 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen
 6. ab Januar 2025 (Version 3.0): elektronische Patientenakte (ePA)

Eine Zulassungsübersicht aller Produkte und Produkttypen finden Sie im
Fachportal der Gematik ⧉

(2) Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist die Ausstattung mit den
folgenden Komponenten und Diensten:

 1. Konnektor inkl. gSMC-K und VPN-Zugangsdienst, ggf. in Rechenzentrum
    gehostet, sofern dort zugelassene Komponenten und Dienste zum Einsatz
    kommen, oder TIGateway in Verbindung mit Nutzung eines
    Rechenzentrum-Konnektors
 2. eHealth-Kartenterminal(s) inkl. gSMC-KT
 3. HBA Smartcard oder eID für Ärzte mit gematik-Zulassung
 4. SMC-B Smartcard oder SM-B oder eID für Vertragsarztarztpraxen mit
    gematik-Zulassung

(3) Die TI-Pauschale umfasst auch die Kosten der mobilen Kartenterminals und des
Telematikinfrastruktur-Messengers (TI-M), obwohl diese nicht verpflichtend sind.

(4) Für die Anwendungen nach Absatz 1 Nummer 1 und 4 können die KVen für
Facharztgruppen, die im Regelfall über keinen Patientenkontakt verfügen,
Ausnahmen vorsehen.


FRAGEN UND ANTWORTEN ZU TI AS A SERVICE

 * Was unterscheidet “TI as a Service” von meinem bisherigen TI-Vertrag?
   
   Bisher zeichneten Sie für den Erwerb von Komponenten und die Aktualität der
   Firmware Ihres Konnektors und Ihrer Kartenterminals selbst verantwortlich;
   ebenso für den einzelnen Erwerb und die Freischaltung der aktuellen
   Fachmodullizenzen auf Ihrem Konnektor. Im Rahmen des “TI as a
   Service”-Vertrages kümmern wir uns umfassend um diese Voraussetzungen und
   damit Ihren sicheren und stets aktuellen Zugang zur Telematikinfrastruktur.
   
   Mit unserem technologieunabhängigen „TI-Anschlussversprechen“ stellen wir
   sicher, dass Sie stets über einen sicheren, förderfähigen und aktuellen
   TI-Anschluss verfügen und Sie keine technischen Detailentscheidungen (neuer
   Konnektor vs. Laufzeit-Verlängerung vs. RZ-Konnektor vs. Highspeed-Konnektor
   mit TI-Gateway) mehr treffen müssen.

 * Wie geht es mit meinem TI-Anschluss weiter, wenn ich mich gegen TIaaS
   entscheide?
   
   Wenn Sie sich gegen „TI as a Service“ entscheiden, bleibt Ihr bisheriger
   TI-Vertrag unverändert. Wir stellen Ihnen weiterhin Firmwarestände zur
   Aktualisierung Ihrer Geräte bereit und Sie können Fachmodullizenzen und
   TI-Komponenten wie bisher einzeln in Eigenverantwortung überwachen, erwerben
   und aktualisieren.

 * Ich habe mich gegen einen "TI as a Service"- Vertrag entschieden und möchte
   die Laufzeitverlängerung des Konnektor-Zertifikates nutzen. Was ist zu tun?
   
   Mit der Laufzeit-Verlängerung des Zertifikates nach der 5-jährigen initialen
   Nutzung eines Konnektors kann dessen Nutzungszeitraum kostenpflichtig bis zum
   31.12.2025 verlängert werden.
   
   Bei der Laufzeitverlängerung besteht wie bei jeder Firmware-Aktualisierung
   die Gefahr, dass es zu Konnektorausfällen kommt. Für die betroffenen Geräte
   bestehen auf Grund ihres Alters keine Garantieleistungen mehr. Bei einem
   Konnektorausfall sind diese dann kostenpflichtig durch ein neues Gerät zu
   ersetzen.
   
   Wir empfehlen deshalb den Abschluss eines "TI as a Service"- Vertrages, der
   Sie von diesen Risiken freistellt. Für den Fall, dass Sie ohne "TI as a
   Service" - Vertrag explizit die Laufzeitverlängerung des
   Konnektor-Zertifikates wünschen, können Sie diese Lizenz im KundenCenter
   erwerben und mit kostenpflichtiger Unterstützung Ihres regionalen Partners
   oder unserer Niederlassung auf eigenes Risiko installieren.

 * Das Zertifikat meines Konnektors läuft erst in einigen Monaten aus. Warum
   soll ich bereits jetzt für die von mir erworbenen Geräte einen TIaaS-Vertrag
   abschließen?
   
   „TI as a Service“ ist nicht an den Konnektor-Tausch gekoppelt.
   
   Die neue Finanzierungsvereinbarung wurde am 28.6. vom BMG veröffentlicht und
   gilt seit dem 1. Juli 2023. Grundsätzlich werden danach keine
   Investitionskosten/Einmalbeträge mehr erstattet; diese sind in der
   Monatspauschale für den Leistungserbringer enthalten. Damit Sie vollen
   Anspruch auf die TI-Pauschale haben, müssen alle Geräte (und Praxissoftware)
   auf dem aktuellen Softwarestand sein und alle Fachanwendung vorgehalten
   werden:
   https://www.i-motion.de/Homepage/Intro#tiaas_voraussetzungen.
   
   Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, also:
   
    * Alle Fachanwendungen (NFDM/eMP, ePA, VSDM, QES, eAU, eArztbrief,
      KIM, eRezept) in der aktuellen Version
    * aktuelle Firmwarestände und Fachdienste auf allen Geräten
   
   nicht nachweist, erfährt eine 50%-Reduzierung der TI-Pauschale, wenn eine
   Anwendung fehlt - und eine 100%-Reduzierung, wenn zwei Anwendungen fehlen.
   
   Die Vollständigkeit und Aktualität der TI-Anwendungen in der Praxissoftware
   stellt Ihr PVS-Anbieter sicher. Sollten Sie eine Praxissoftware der medatixx
   oder von Softland verwenden, sind diese Voraussetzungen bereits heute
   sichergestellt.
   
   Die Aktualität der Firmware und der Anwendungen auf dem Konnektor ist
   unabhängig von der Zertifikatslaufzeit des Konnektors. „TI as a Service“
   beinhaltet unser Service-Versprechen, sich um diese Aktualität proaktiv zu
   kümmern. Dies beinhaltet auch das jetzt oder in Zukunft ablaufende
   ablaufenden Konnektor-Zertifikat.

 * Derzeit werden technologische Alternativen zum Konnektor vor Ort für den
   Anschluss der Praxen an die TI diskutiert. Wie wird sich die Etablierung
   anderer TI-Zugangstechnologien auf meinen „TI as a Service“-Vertrag
   auswirken?
   
   Grundsätzlich geben wir Ihnen mit „TI as a Service“ ein von der konkreten
   Anschluss-Technologie unabhängiges „TI-Anschlussversprechen“. Sie sind damit
   davon befreit, sich mit den Vor- und Nachteilen technologischer Alternativen
   auseinander zu setzen. Wir folgen damit dem Wunsch der großen Mehrheit
   unserer Kunden.
   
   Über unsere Verbandsmitgliedschaften im bvitg und der bitkom und in
   vielfältigen direkten Kontakten mit der gematik arbeiten wir im Rahmen der
   uns angebotenen Möglichkeiten aktiv an den Konzepten für die
   Weiterentwicklung der TI mit. Deshalb und aufgrund unserer engen Beziehungen
   zu Anbietern alternativer TI-Zugangstechnologie verfügen wir über umfassende
   Kenntnisse und Einblicke in die Reifegrade der neuen Konzepte.
   
   Sobald sich die derzeit in Erprobung, Entwicklung oder in Konzeption
   befindlichen alternativen TI-Anschlusstechnologien – gleich, ob im RZ
   aufgebaute Einbox-Konnektoren, Highspeed-Konnektoren oder in Zukunft
   vielleicht vollständig hardwarefreie Zugangstechnologien – als Alternativen
   zum heutigen Konnektor vor Ort etabliert haben und wir unseren Kunden deren
   sicheren und performanten Betrieb im Alltag tatsächlich garantieren können,
   werden wir Rahmen des „TI as a Service“-Vertrages die Umstellung unserer
   Kunden auf alternative Zugangstechnologien vornehmen.

 * Wenn mein heute genutzter oder demnächst neu installierter Konnektor oder das
   Kartenterminal defekt sind: was muss ich tun?
   
   Im Rahmen des “TI as a Service” -Vertrages erhalten Sie in diesem Fall ein
   Austauschgerät für Ihren defekten Konnektor oder Ihr defektes Kartenterminal
   Da es sich um Leihgeräte von I-Motion handelt, erhalten Sie keine Rechnung
   für die Geräte. Gemeinsam mit Ihnen installieren wir die neuen Geräte über
   Telefon oder Fernwartung. Diese Leistungen unter Ihrer aktiven Mitwirkung
   sind Bestandteil des „TI as a Service“-Vertrages.
   
   Sollten Sie Ihre Mitwirkung bei diesen Arbeiten nicht ermöglichen können,
   übernehmen unsere regionalen Partner den vollständigen Austausch im Rahmen
   eines von Ihnen separat zu beauftragenden, kostenpflichtigen
   Vor-Ort-Einsatzes.

 * In absehbarer Zeit möchte ich meine Praxis übergeben bzw. setze ich mich zur
   Ruhe. Muss ich dann “TI as a Service” weiter bezahlen?
   
   Bei Praxisaufgabe/Schließung oder Praxisübergabe/Verkauf besteht für Sie ein
   Sonder-kündigungsrecht von 4 Wochen zum Monatsende.
   
   Alle Details zum “TI as a Service”-Vertrag finden Sie in den AGB und
   Besonderen Geschäftsbedingungen der I-Motion GmbH; siehe: I-Motion - AGB

 * Kann ich die Mindest-Vertragslaufzeit frei wählen?
   
   Bei längeren Mindestvertragslaufzeiten für “TI as a Service” zahlen Sie
   niedrigere Monatsbeträge:
   
    * 12 Monaten zu 225 € Netto / 267,75 € Brutto
    * 24 Monaten zu 190 € Netto / 226,10 € Brutto
    * 36 Monaten zu 167 € Netto / 198,73 € Brutto
    * 48 Monaten zu 156 € Netto / 185,64 € Brutto
    * 60 Monaten zu 149 € Netto / 177,31 € Brutto
    * 72 Monaten zu 145 € Netto / 172,55 € Brutto
   
   
   
   Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gilt gemäß Pkt. 3.2 aktuellen AGBs:
   
   Der Vertrag kann beiderseits in Textform spätestens 6 Wochen vor Vertragsende
   gekündigt werden. Er verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn diese
   Kündigung nicht erfolgt. I-Motion ist berechtigt mit einer Frist von 3
   Monaten zum Monatsende zu kündigen, wenn sie ihre Leistungen vollständig
   einstellt.

 * Ich habe in den vergangenen Tagen meinen Austausch-Konnektor erhalten und
   bereits bezahlt, aber noch nicht installiert. Bekomme ich diesen von meiner
   KV erstattet?
   
   Bitte klären Sie dies direkt mit Ihrer KV. In “TI as a Service” ist ein
   Austauschgerät als Leihgerät ohne einmalige Berechnung des Gerätekosten
   enthalten. Sollten Sie also wegen einer Stichtagsregelung keine Erstattung
   von Ihrer KV erhalten, erstatten wir Ihnen den einmaligen
   Austausch-Konnektor-Betrag als Kulanzregelung mit Ihrer ersten „TI as a
   Service“-Abrechnung. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall per Mail an
   info@i-motion.de.

 * Meine SMC-B läuft ab. Bestellt I-Motion automatisch eine neue für mich?
   
   Die SMC-B-Karte (Praxisausweis) und den eHBA (Heilberufsausweis) bestellen
   Sie bitte weiterhin direkt bei Ihrem TrustCenter. Diese Karten sind nicht
   Bestandteil des “TI as a Service”-Vertrages.

 * Wer hilft mir, wenn ich mit dem Geräte-Kartenaustausch nicht zurechtkomme?
   
   Im Rahmen von “TI as a Service” können Sie sich bei Problemen bei der
   Einrichtung telefonisch an uns und unsere Servicepartner vor Ort wenden.
   Gemeinsam mit Ihnen nehmen wir den Austausch Ihres Konnektors und / oder
   Ihres Kartenterminals, den Austausch Ihrer SMC-KT-, SMC-B-Karten sowie die
   Installation der aktuellen Firmware-Stände und Fachmodullizenzen auf Ihrem
   Konnektor sowie Ihren stationären und mobilen Kartenterminals vor.
   
   Diese telefonisch oder per Fernwartung unter aktiver Mitwirkung Ihrerseits
   erbrachte Leistung ist Bestandteil von „TI as a Service“ und wird von uns
   nicht gesondert in Rechnung gestellt.
   
   Wünschen Sie zur Vermeidung des Aufwandes Ihrer eigenen Mitwirkung
   Installations-leistungen vor Ort, so beauftragen Sie diese bitte
   kostenpflichtig bei Ihrem Servicepartner.

 * Wie kann ich nachweisen, dass ich alle Voraussetzungen für die volle
   TI-Monatspauschale erfülle?
   
   Nach unserem Kenntnisstand arbeiten die KVen an einer Übertragung der
   Erklärungen zur Erfüllung der Voraussetzungen sowohl seitens der
   Praxissoftware als auch in Bezug auf die TI-Komponenten über die
   Quartalsabrechnungsdatei.
   
   Grundsätzlich gilt: Im I-Motion KundenCenter können Sie im Bereich „Betrieb“
   jederzeit einen Technikbericht als pdf-Datei erzeugen. Diesen können Sie als
   Eigenerklärung/Nachweis für die Dokumentation Ihres TI-Anschlusses verwenden.


KV-SAFENET

WICHTIGE INFORMATION KV-SAFENET UND KV-SAFENET NETZKOPPLUNG:

Zum 30. Juni 2024 stellen wir unseren KV-SafeNet Betrieb ein. Die Anbindung an
das sichere Netz der KV'n ist über die Telematikinfrastruktur gegeben.



Der wirtschaftliche Betrieb einer separaten KV-SafeNet Infrastruktur ist auf
Grund der inzwischen sehr geringen Nutzeranzahl nicht mehr möglich. Daher werden
wir das KV-SafeNet-Anschlussprodukt nicht weiter pflegen und die Vermarktung
einstellen.



Alle betroffenen Kunden werden hierzu im Dezember angeschrieben. Der laufende
Betrieb und Support der KV-SafeNet-Anschlüsse bleibt bis zur Abschaltung am
30.06.2024 erhalten.



Neubestellungen für KV-SafeNet können bereits jetzt nicht mehr abgeschlossen
werden.



Sollten Sie noch nicht über einen Telematikinfrastruktur-Anschluss verfügen, so
beauftragen Sie diesen direkt hier über unser Antragsformular: TI as a Service
für Neukunden

Bei der Umstellung Ihrer Anschlüsse unterstützen wir Sie gerne.


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ISO/IEC 27001 - INFORMATIONSSICHERHEIT IN UNTERNEHMEN

Die ISO 27001 ist ein internationaler Standard und beschreibt wie
Informationssicherheit in einem Unternehmen gewährleistet werden kann. Sie dient
dem Schutz der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Authentizität und Integrität
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und systematisch behandelt.
IT-Sicherheit, Computersicherheit, Datensicherheit, Datensicherung und
Datenschutz werden ganzheitlich betrachtet, um einen Datenverlust, Verlust der
Verfügbarkeit und/oder Schutz vor Manipulation zu verhindern und mögliche
Bedrohungen gezielt zu vermeiden und zu verringern.

Durch die Zertifizierung einer unabhängigen Zertifizierungstelle wird, nach
sorgfältiger Prüfung, dem Unternehmen bescheinigt, dass es ein
Informationssicherheit-Managemetsystem anwendet, welches den Anforderungen der
ISO 27001 entspricht.

 

Am 26.05.2023 wurde durch ein Zertifizierungsaudit erfolgreich der Nachweis
erbracht, dass das Managementsystem der I-Motion GmbH die Anforderungen der
ISO/IEC 27001:2013 erfüllt.

Die I-Motion GmbH wurde von der Deloitte Certification Services GmbH
zertifiziert.

I-Motion Zertifikat ISO/IEC 27001:2013




KBV-ZERTIFIZIERUNG NACH § 75B



I-Motion-Mitarbeiter wurden gemäß der Richtlinie zur IT-Sicherheit in der
vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung § 75b SGB V
durch die Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifiziert.


KONTAKT

I-MOTION GmbH
Nordring 23
90765 Fürth

Tel.: 0911-936 336-0
E-Mail: info@i-motion.de
www.i-motion.de

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IMPRESSUM

I-Motion GmbH
Gesellschaft für Kommunikation und Service
Nordring 23
90765 Fürth
Tel.: 0911-93 63 36-0
E-Mail: info@i-motion.de
www.i-motion.de

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Robert Wölzlein, Jens Naumann
Registergericht: Amtsgericht Fürth
Registernummer: HR B 6992
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 193519046
Datenschutzbeauftragter: Sven Olbrich

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jedem Fall aktuell sind. Insbesondere übernimmt die I-Motion GmbH keine Haftung
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