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Erstanmeldung | Kurzanleitung | Videotutorial | Passwort vergessen Herzlich willkommen! X * TI as a Service * TI as a Service Angebot * TI-Pauschale: Voraussetzung für den Erhalt * Fragen und Antworten * KV-Safenet * Services * Homepage & Domain * LWVA-Service * Virenschutz * SMS-Service * Webmail * Webmail I-Motion * Webmail onlinemed * Webmail Pharma online * Kontakt -------------------------------------------------------------------------------- Austausch-Konnektor, EBK, RZK, HSK, SMC-K, Zertifikatsverlängerung, … möchten Sie sich nicht mehr mit den Gerätedetails, Firmwareständen und Fachmodullizenzen Ihres Konnektors beschäftigen? Dann buchen Sie den TI-Anschluss als TI as a Service Vertrag. Alle TI-Produkte und Leistungen können Sie im I-Motion KundenCenter online buchen. Bitte melden Sie sich an. Zum Videotutorial Das Rundum-sorglos-Paket zum monatlichen Festpreis. TI AS A SERVICE Minimaler Installationsaufwand, automatische Updates und hohe Ausfallsicherheit. Zum Angebot TELEMATIKINFRASTRUKTUR Alle erforderlichen Komponenten und Dienste gebündelt. Von der Planung bis hin zur Realisierung betreuen wir Sie ganzheitlich und sorgen für eine schnelle, einfache und unkomplizierte TI-Anbindung. Mehr zum Thema... SCHNELL UND EINFACH ZUR EIGENEN HOMEPAGE Mit I-Motion Site-Kit ganz einfach und mit wenigen Mausklicks die eigene Homepage erstellen. Lesen Sie mehr TI-INFO Informationen zu digitalen Themen in der Praxis: Telematikinfrastruktur, E-Health, Politik & Gesetze. Aktuell, verständlich, fokussiert. PRAXIS- UND HEILBERUFSAUSWEIS Bestellen Sie Ihre SMC-B- Karte(n) direkt bei unserem Partner medisign: www.smc-b.de/i-motion Ihren elektronischen Heilberufsausweis der Generation 2 (eHBA G2) erhalten Sie über folgenden Link: www.ehba.de/i-motion WICHTIGE INFORMATION ZU KV-SAFENET UND KV-SAFENET NETZKOPPLUNG: Zum 30. Juni 2024 stellen wir unseren KV-SafeNet Betrieb ein. Die Anbindung an das sichere Netz der KV'n ist über die Telematikinfrastruktur gegeben ... weiter lesen TI AS A SERVICE Vergessen Sie Fachmodullizenzen, Firmwarestände und Gerätedetails. Mit dem TI as a Service Anschluss von I-Motion ist Ihre Telematikinfrastruktur immer auf dem neusten Stand und das zum monatlichen Festpreis für eine von Ihnen wählbare Laufzeit. Alle aktuellen TI-Anwendungen sind auf Ihrem TI as a Service Anschluss freigeschaltet und können von Ihrer Praxissoftware über Standardschnittstellen genutzt werden. Wir überwachen und aktualisieren Ihren TI as a Service Anschluss. Wechseln Sie jetzt in einen Vertrag, der Ihnen den TI-Anschluss inklusive der aktuellen Fachmodule für einen monatlichen Festpreis zur Verfügung stellt. TI as a Service Angebot Wir führen Sie durch das I-Motion Kundencenter und zeigen Ihnen, wie Sie das "TI as a Service" Angebot buchen können. Zum Videotutorial TI as a Service für Neukunden Telematikinfrastruktur as a Service bedeutet: * Ein monatlicher Festpreis für eine frei wählbare Vertragslaufzeit von 12 bis 72 Monaten. * Sie erhalten einen TI-Anschluss, der Ihrer Praxissoftware alle gesetzlich vorgegebenen TI-Anwendungen im aktuellen Stand bereitstellt. * Wir führen die Aktualisierung Ihres TI as a Service Anschlusses durch. * Wir ersetzen Ihren Konnektor durch unseren TI as a Service Anschluss, egal ob die Ver- längerung des Konnektor-Zertifikats oder der Austausch des Gerätes erforderlich ist, wir nehmen die fristgerechte Umstellung vor, so dass Sie eine moderne technische Lösungen erhalten. * Für den TI as a Service Anschluss fallen keine Einmalkosten an. Die Monatspauschale deckt alle Leistungen inkl. dem TI Anschluss-Gerät ab. * Ob bei Ihrem TI as a Service Anschluss eine Konnektor-Zertifikatsverlängerung, ein Einbox-Konnektor, Highspeed-Konnektor oder Rechen- zentrums-Konnektor zum Einsatz kommt, hängt ausschließlich von der Verfügbarkeit, Zulassung und den technischen Rahmenbe- dingungen Ihrer Praxis ab, wir kümmern uns darum und implementieren die passende Lösung. * Für die gesamte Vertragslaufzeit sind alle gesetzlichen Konnektor-Fachmodule enthalten (VSDM, NFDM/eMP, ePA, KIM, TIM, QES). VORAUSSETZUNG FÜR DEN ERHALT DER TI-PAUSCHALE Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist der Nachweis durch die Vertragsarztpraxis, dass sie die folgenden Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützt: Bestellen Sie Ihre Praxiskarte/SMC-B und Ihren Heilberufsausweis/eHBA direkt bei unserem Partner medisign: Auszug "Festlegung des Vereinbarungsinhalts durch das Bundesministerium für Gesundheit gemäß § 378 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 und 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)" .... § 5 Notwendige Anwendungen, Komponenten und Dienste (1) Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist der Nachweis durch die Vertragsarztpraxis, dass sie die folgenden Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützt: 1. Notfalldatenmanagement (NFDM)/ elektronischer Medikationsplan (eMP) 2. Kommunikation im Medizinwesen (KIM) 3. elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) 4. elektronischer Arztbrief (eArztbrief) 5. ab dem 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen 6. ab Januar 2025 (Version 3.0): elektronische Patientenakte (ePA) Eine Zulassungsübersicht aller Produkte und Produkttypen finden Sie im Fachportal der Gematik ⧉ (2) Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist die Ausstattung mit den folgenden Komponenten und Diensten: 1. Konnektor inkl. gSMC-K und VPN-Zugangsdienst, ggf. in Rechenzentrum gehostet, sofern dort zugelassene Komponenten und Dienste zum Einsatz kommen, oder TIGateway in Verbindung mit Nutzung eines Rechenzentrum-Konnektors 2. eHealth-Kartenterminal(s) inkl. gSMC-KT 3. HBA Smartcard oder eID für Ärzte mit gematik-Zulassung 4. SMC-B Smartcard oder SM-B oder eID für Vertragsarztarztpraxen mit gematik-Zulassung (3) Die TI-Pauschale umfasst auch die Kosten der mobilen Kartenterminals und des Telematikinfrastruktur-Messengers (TI-M), obwohl diese nicht verpflichtend sind. (4) Für die Anwendungen nach Absatz 1 Nummer 1 und 4 können die KVen für Facharztgruppen, die im Regelfall über keinen Patientenkontakt verfügen, Ausnahmen vorsehen. FRAGEN UND ANTWORTEN ZU TI AS A SERVICE * Was unterscheidet “TI as a Service” von meinem bisherigen TI-Vertrag? Bisher zeichneten Sie für den Erwerb von Komponenten und die Aktualität der Firmware Ihres Konnektors und Ihrer Kartenterminals selbst verantwortlich; ebenso für den einzelnen Erwerb und die Freischaltung der aktuellen Fachmodullizenzen auf Ihrem Konnektor. Im Rahmen des “TI as a Service”-Vertrages kümmern wir uns umfassend um diese Voraussetzungen und damit Ihren sicheren und stets aktuellen Zugang zur Telematikinfrastruktur. Mit unserem technologieunabhängigen „TI-Anschlussversprechen“ stellen wir sicher, dass Sie stets über einen sicheren, förderfähigen und aktuellen TI-Anschluss verfügen und Sie keine technischen Detailentscheidungen (neuer Konnektor vs. Laufzeit-Verlängerung vs. RZ-Konnektor vs. Highspeed-Konnektor mit TI-Gateway) mehr treffen müssen. * Wie geht es mit meinem TI-Anschluss weiter, wenn ich mich gegen TIaaS entscheide? Wenn Sie sich gegen „TI as a Service“ entscheiden, bleibt Ihr bisheriger TI-Vertrag unverändert. Wir stellen Ihnen weiterhin Firmwarestände zur Aktualisierung Ihrer Geräte bereit und Sie können Fachmodullizenzen und TI-Komponenten wie bisher einzeln in Eigenverantwortung überwachen, erwerben und aktualisieren. * Ich habe mich gegen einen "TI as a Service"- Vertrag entschieden und möchte die Laufzeitverlängerung des Konnektor-Zertifikates nutzen. Was ist zu tun? Mit der Laufzeit-Verlängerung des Zertifikates nach der 5-jährigen initialen Nutzung eines Konnektors kann dessen Nutzungszeitraum kostenpflichtig bis zum 31.12.2025 verlängert werden. Bei der Laufzeitverlängerung besteht wie bei jeder Firmware-Aktualisierung die Gefahr, dass es zu Konnektorausfällen kommt. Für die betroffenen Geräte bestehen auf Grund ihres Alters keine Garantieleistungen mehr. Bei einem Konnektorausfall sind diese dann kostenpflichtig durch ein neues Gerät zu ersetzen. Wir empfehlen deshalb den Abschluss eines "TI as a Service"- Vertrages, der Sie von diesen Risiken freistellt. Für den Fall, dass Sie ohne "TI as a Service" - Vertrag explizit die Laufzeitverlängerung des Konnektor-Zertifikates wünschen, können Sie diese Lizenz im KundenCenter erwerben und mit kostenpflichtiger Unterstützung Ihres regionalen Partners oder unserer Niederlassung auf eigenes Risiko installieren. * Das Zertifikat meines Konnektors läuft erst in einigen Monaten aus. Warum soll ich bereits jetzt für die von mir erworbenen Geräte einen TIaaS-Vertrag abschließen? „TI as a Service“ ist nicht an den Konnektor-Tausch gekoppelt. Die neue Finanzierungsvereinbarung wurde am 28.6. vom BMG veröffentlicht und gilt seit dem 1. Juli 2023. Grundsätzlich werden danach keine Investitionskosten/Einmalbeträge mehr erstattet; diese sind in der Monatspauschale für den Leistungserbringer enthalten. Damit Sie vollen Anspruch auf die TI-Pauschale haben, müssen alle Geräte (und Praxissoftware) auf dem aktuellen Softwarestand sein und alle Fachanwendung vorgehalten werden: https://www.i-motion.de/Homepage/Intro#tiaas_voraussetzungen. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, also: * Alle Fachanwendungen (NFDM/eMP, ePA, VSDM, QES, eAU, eArztbrief, KIM, eRezept) in der aktuellen Version * aktuelle Firmwarestände und Fachdienste auf allen Geräten nicht nachweist, erfährt eine 50%-Reduzierung der TI-Pauschale, wenn eine Anwendung fehlt - und eine 100%-Reduzierung, wenn zwei Anwendungen fehlen. Die Vollständigkeit und Aktualität der TI-Anwendungen in der Praxissoftware stellt Ihr PVS-Anbieter sicher. Sollten Sie eine Praxissoftware der medatixx oder von Softland verwenden, sind diese Voraussetzungen bereits heute sichergestellt. Die Aktualität der Firmware und der Anwendungen auf dem Konnektor ist unabhängig von der Zertifikatslaufzeit des Konnektors. „TI as a Service“ beinhaltet unser Service-Versprechen, sich um diese Aktualität proaktiv zu kümmern. Dies beinhaltet auch das jetzt oder in Zukunft ablaufende ablaufenden Konnektor-Zertifikat. * Derzeit werden technologische Alternativen zum Konnektor vor Ort für den Anschluss der Praxen an die TI diskutiert. Wie wird sich die Etablierung anderer TI-Zugangstechnologien auf meinen „TI as a Service“-Vertrag auswirken? Grundsätzlich geben wir Ihnen mit „TI as a Service“ ein von der konkreten Anschluss-Technologie unabhängiges „TI-Anschlussversprechen“. Sie sind damit davon befreit, sich mit den Vor- und Nachteilen technologischer Alternativen auseinander zu setzen. Wir folgen damit dem Wunsch der großen Mehrheit unserer Kunden. Über unsere Verbandsmitgliedschaften im bvitg und der bitkom und in vielfältigen direkten Kontakten mit der gematik arbeiten wir im Rahmen der uns angebotenen Möglichkeiten aktiv an den Konzepten für die Weiterentwicklung der TI mit. Deshalb und aufgrund unserer engen Beziehungen zu Anbietern alternativer TI-Zugangstechnologie verfügen wir über umfassende Kenntnisse und Einblicke in die Reifegrade der neuen Konzepte. Sobald sich die derzeit in Erprobung, Entwicklung oder in Konzeption befindlichen alternativen TI-Anschlusstechnologien – gleich, ob im RZ aufgebaute Einbox-Konnektoren, Highspeed-Konnektoren oder in Zukunft vielleicht vollständig hardwarefreie Zugangstechnologien – als Alternativen zum heutigen Konnektor vor Ort etabliert haben und wir unseren Kunden deren sicheren und performanten Betrieb im Alltag tatsächlich garantieren können, werden wir Rahmen des „TI as a Service“-Vertrages die Umstellung unserer Kunden auf alternative Zugangstechnologien vornehmen. * Wenn mein heute genutzter oder demnächst neu installierter Konnektor oder das Kartenterminal defekt sind: was muss ich tun? Im Rahmen des “TI as a Service” -Vertrages erhalten Sie in diesem Fall ein Austauschgerät für Ihren defekten Konnektor oder Ihr defektes Kartenterminal Da es sich um Leihgeräte von I-Motion handelt, erhalten Sie keine Rechnung für die Geräte. Gemeinsam mit Ihnen installieren wir die neuen Geräte über Telefon oder Fernwartung. Diese Leistungen unter Ihrer aktiven Mitwirkung sind Bestandteil des „TI as a Service“-Vertrages. Sollten Sie Ihre Mitwirkung bei diesen Arbeiten nicht ermöglichen können, übernehmen unsere regionalen Partner den vollständigen Austausch im Rahmen eines von Ihnen separat zu beauftragenden, kostenpflichtigen Vor-Ort-Einsatzes. * In absehbarer Zeit möchte ich meine Praxis übergeben bzw. setze ich mich zur Ruhe. Muss ich dann “TI as a Service” weiter bezahlen? Bei Praxisaufgabe/Schließung oder Praxisübergabe/Verkauf besteht für Sie ein Sonder-kündigungsrecht von 4 Wochen zum Monatsende. Alle Details zum “TI as a Service”-Vertrag finden Sie in den AGB und Besonderen Geschäftsbedingungen der I-Motion GmbH; siehe: I-Motion - AGB * Kann ich die Mindest-Vertragslaufzeit frei wählen? Bei längeren Mindestvertragslaufzeiten für “TI as a Service” zahlen Sie niedrigere Monatsbeträge: * 12 Monaten zu 225 € Netto / 267,75 € Brutto * 24 Monaten zu 190 € Netto / 226,10 € Brutto * 36 Monaten zu 167 € Netto / 198,73 € Brutto * 48 Monaten zu 156 € Netto / 185,64 € Brutto * 60 Monaten zu 149 € Netto / 177,31 € Brutto * 72 Monaten zu 145 € Netto / 172,55 € Brutto Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gilt gemäß Pkt. 3.2 aktuellen AGBs: Der Vertrag kann beiderseits in Textform spätestens 6 Wochen vor Vertragsende gekündigt werden. Er verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn diese Kündigung nicht erfolgt. I-Motion ist berechtigt mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen, wenn sie ihre Leistungen vollständig einstellt. * Ich habe in den vergangenen Tagen meinen Austausch-Konnektor erhalten und bereits bezahlt, aber noch nicht installiert. Bekomme ich diesen von meiner KV erstattet? Bitte klären Sie dies direkt mit Ihrer KV. In “TI as a Service” ist ein Austauschgerät als Leihgerät ohne einmalige Berechnung des Gerätekosten enthalten. Sollten Sie also wegen einer Stichtagsregelung keine Erstattung von Ihrer KV erhalten, erstatten wir Ihnen den einmaligen Austausch-Konnektor-Betrag als Kulanzregelung mit Ihrer ersten „TI as a Service“-Abrechnung. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall per Mail an info@i-motion.de. * Meine SMC-B läuft ab. Bestellt I-Motion automatisch eine neue für mich? Die SMC-B-Karte (Praxisausweis) und den eHBA (Heilberufsausweis) bestellen Sie bitte weiterhin direkt bei Ihrem TrustCenter. Diese Karten sind nicht Bestandteil des “TI as a Service”-Vertrages. * Wer hilft mir, wenn ich mit dem Geräte-Kartenaustausch nicht zurechtkomme? Im Rahmen von “TI as a Service” können Sie sich bei Problemen bei der Einrichtung telefonisch an uns und unsere Servicepartner vor Ort wenden. Gemeinsam mit Ihnen nehmen wir den Austausch Ihres Konnektors und / oder Ihres Kartenterminals, den Austausch Ihrer SMC-KT-, SMC-B-Karten sowie die Installation der aktuellen Firmware-Stände und Fachmodullizenzen auf Ihrem Konnektor sowie Ihren stationären und mobilen Kartenterminals vor. Diese telefonisch oder per Fernwartung unter aktiver Mitwirkung Ihrerseits erbrachte Leistung ist Bestandteil von „TI as a Service“ und wird von uns nicht gesondert in Rechnung gestellt. Wünschen Sie zur Vermeidung des Aufwandes Ihrer eigenen Mitwirkung Installations-leistungen vor Ort, so beauftragen Sie diese bitte kostenpflichtig bei Ihrem Servicepartner. * Wie kann ich nachweisen, dass ich alle Voraussetzungen für die volle TI-Monatspauschale erfülle? Nach unserem Kenntnisstand arbeiten die KVen an einer Übertragung der Erklärungen zur Erfüllung der Voraussetzungen sowohl seitens der Praxissoftware als auch in Bezug auf die TI-Komponenten über die Quartalsabrechnungsdatei. Grundsätzlich gilt: Im I-Motion KundenCenter können Sie im Bereich „Betrieb“ jederzeit einen Technikbericht als pdf-Datei erzeugen. Diesen können Sie als Eigenerklärung/Nachweis für die Dokumentation Ihres TI-Anschlusses verwenden. KV-SAFENET WICHTIGE INFORMATION KV-SAFENET UND KV-SAFENET NETZKOPPLUNG: Zum 30. Juni 2024 stellen wir unseren KV-SafeNet Betrieb ein. Die Anbindung an das sichere Netz der KV'n ist über die Telematikinfrastruktur gegeben. Der wirtschaftliche Betrieb einer separaten KV-SafeNet Infrastruktur ist auf Grund der inzwischen sehr geringen Nutzeranzahl nicht mehr möglich. Daher werden wir das KV-SafeNet-Anschlussprodukt nicht weiter pflegen und die Vermarktung einstellen. Alle betroffenen Kunden werden hierzu im Dezember angeschrieben. Der laufende Betrieb und Support der KV-SafeNet-Anschlüsse bleibt bis zur Abschaltung am 30.06.2024 erhalten. Neubestellungen für KV-SafeNet können bereits jetzt nicht mehr abgeschlossen werden. Sollten Sie noch nicht über einen Telematikinfrastruktur-Anschluss verfügen, so beauftragen Sie diesen direkt hier über unser Antragsformular: TI as a Service für Neukunden Bei der Umstellung Ihrer Anschlüsse unterstützen wir Sie gerne. SERVICES Mit nur wenigen Klicks zur eigenen Homepage / Terminerinnerung via SMS / Schutz vor digitalen Schädlingen / MSV3-Apothekendirektbestellsystem mit LWVA. Informieren Sie ich über unsere Angebote SITE-KIT - SCHNELL UND EINFACH ZUR EIGENEN HOMEPAGE. Hinterlassen Sie mit einer eigenen Homepage einen professionellen Eindruck. Mit I-Motion Site-Kit erstellen Sie mit wenigen Mausklicks Ihre persönliche Website. * Reservierung und Einrichtung einer Wunschdomain * 5 GB Plattenspeicherplatz für Ihre Homepage * 10 E-Mail Accounts * Webmail * Verwaltungsoberfläche zur Pflege Ihrer Homepage * 1 MySQL-Datenbank * PHP Unterstützung * Perl Unterstützung * phpMyAdmin * Webbaukasten Site-Kit * Bilderupload * Dateiupload * Designvorlagen * Besucherstatistik * Keine Einrichtungsgebühr Demoanwendung Site-Kit Site-Kit Antrag DER I-MOTION LWVA-SERVICE Sparen Sie sich Fax und Übertragungskosten. Mit I-Motion unkompliziert Lagerwertverluste ausgleichen - einfach online, schnell und reibungslos. * Einfache Anmeldung * Automatisierte Übertragung * Direkt aus Ihrem ADG-Warenwirtschaftssystem * Schnelle und unkomplizierte Abwicklung * Keine Kosten Aktuell werden folgende Hersteller unterstützt: Hexal AG • TAD Pharma GmbH • Betapharm Arzneimittel GmbH • ALIUD PHARMA GmbH • Glenmark Arzneimittel GmbH • 1 A Pharma GmbH • Aristo Pharma GmbH • 123 Acurae Pharma GmbH I-Motion LWVA-Antrag VIRENSCHUTZ G DATA Der Basisschutz vor Viren und anderen digitalen Schädlingen. G DATA Sicherheitslösungen überzeugen durch eine einfache Installation sowie übersichtliche Bedienung und schützen dabei zuverlässig vor digitalen Schädlingen. So sind sorgenfreies Online-Banking, Shopping und bester Schutz für E-Mails und persönliche Daten garantiert. 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Steigern Sie Ihre Patienten/-Kundenbindung mit einem serviceorientierten und zeitgemäßen Informationsdienst. * Terminerinnerung * Erinnerung an Vorsorge-Untersuchungen * Abholinfo für Rezepte, Laborergebnisse, etc. * Bitte um Rückruf * Info über bestellte Medikamenten etc. * Urlaub oder Umzug * Neue Öffnungszeiten * Geburtstagsgrüße * Eigener individueller SMS-Text ...und vieles mehr Download Antrag für Ärzte Download Antrag für Apotheken Download SEPA Einzugsermächtigung ISO/IEC 27001 - INFORMATIONSSICHERHEIT IN UNTERNEHMEN Die ISO 27001 ist ein internationaler Standard und beschreibt wie Informationssicherheit in einem Unternehmen gewährleistet werden kann. Sie dient dem Schutz der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Authentizität und Integrität aller Informationen eines Unternehmens. Dazu werden mögliche Risiken analysiert und systematisch behandelt. IT-Sicherheit, Computersicherheit, Datensicherheit, Datensicherung und Datenschutz werden ganzheitlich betrachtet, um einen Datenverlust, Verlust der Verfügbarkeit und/oder Schutz vor Manipulation zu verhindern und mögliche Bedrohungen gezielt zu vermeiden und zu verringern. Durch die Zertifizierung einer unabhängigen Zertifizierungstelle wird, nach sorgfältiger Prüfung, dem Unternehmen bescheinigt, dass es ein Informationssicherheit-Managemetsystem anwendet, welches den Anforderungen der ISO 27001 entspricht. Am 26.05.2023 wurde durch ein Zertifizierungsaudit erfolgreich der Nachweis erbracht, dass das Managementsystem der I-Motion GmbH die Anforderungen der ISO/IEC 27001:2013 erfüllt. Die I-Motion GmbH wurde von der Deloitte Certification Services GmbH zertifiziert. I-Motion Zertifikat ISO/IEC 27001:2013 KBV-ZERTIFIZIERUNG NACH § 75B I-Motion-Mitarbeiter wurden gemäß der Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung § 75b SGB V durch die Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifiziert. KONTAKT I-MOTION GmbH Nordring 23 90765 Fürth Tel.: 0911-936 336-0 E-Mail: info@i-motion.de www.i-motion.de × IMPRESSUM I-Motion GmbH Gesellschaft für Kommunikation und Service Nordring 23 90765 Fürth Tel.: 0911-93 63 36-0 E-Mail: info@i-motion.de www.i-motion.de Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Robert Wölzlein, Jens Naumann Registergericht: Amtsgericht Fürth Registernummer: HR B 6992 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 193519046 Datenschutzbeauftragter: Sven Olbrich Haftungsausschluss: Die I-Motion GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass die auf dieser Website bereit gestellten Informationen vollständig, richtig und in jedem Fall aktuell sind. 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