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 * KONTAKT




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NOTARIAT



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Wir beraten Sie, arbeiten die Verträge aus, nehmen die Beurkundung vor und
veranlassen den Eintrag im entsprechenden Register.

Unsere Anwälte und Notare überprüfen auch eigenhändig geschriebene Testamente
sowie Ehe- und Erbverträge auf Formgültigkeit, Anfechtbarkeit sowie steuerliche
Optimierungsmöglichkeiten.

Informationen hinsichtlich der anfallenden Kosten bei Notariatsgeschäften
(Tarife, Grundbuchgebühren) im Kanton Aargau erhalten Sie bei Klick auf diesen
Link.




EHE-, KONKUBINATS- UND ERBRECHTLICHE VERTRÄGE

BESTIMMEN SIE SELBST, WAS DEREINST MIT IHREM VERMÖGEN GESCHEHEN SOLL.

Wir beraten Sie und erarbeiten massgeschneiderte Lösungen für eine umfassende
Nachlassgestaltung und Nachfolgeplanung durch


 * Eheverträge
 * Konkubinatsverträge
 * Erbverträge (letztwillige Verfügungen von mind. 2 Personen)
 * Testamente (letztwillige Verfügung einer Person)

Mithilfe dieser Instrumente können Sie die Verteilung Ihres Vermögens im
Todesfall im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten regeln oder Vereinbarungen im
Hinblick auf eine mögliche Trennung und Scheidung treffen, um in gu-ten für
schlechte Zeiten vorzusorgen. 

Für die Gültigkeit von Ehevertrag, Erbvertrag und Testament sind die folgenden
Formvorschriften einzuhalten: 

 * Ehevertrag und Erbvertrag sind immer durch einen Notar in einer öffentlichen
   Urkunde abzufassen und zu beurkunden.


 * Ein Testament kann von Anfang bis Schluss von Hand geschrieben oder durch
   einen Notar in einer öffentlichen Urkunde beurkundet werden. In den meisten
   Fällen wird das Testament als öffentliche Urkunde bevorzugt. Einerseits
   können damit ausführlichere und detailliertere Verfügungen getroffen werden.
   Andererseits wird damit sichergestellt, dass Ihr letzter Wille richtig und
   gesetzeskonform formuliert ist. Die meisten Gerichtsfälle betreffend
   letztwillige Verfügung beruhen auf unklar formulierten Erbverträgen und
   Testamenten.



VORSORGEAUFTRÄGE | PATIENTENVERFÜGUNG

BESTIMMEN SIE SELBST, WER FÜR SIE HANDELT, WENN SIE ES NICHT MEHR KÖNNEN.


VORSORGEAUFTRAG

Mittels Vorsorgeauftrag kann vorausschauend festgehalten werden, wer Sie
vertreten soll, falls Sie urteilsunfähig werden (etwa aufgrund einer
Geistesschwäche wie Demenz oder Alzheimererkrankung). Die von Ihnen bestimmten
Vertretungshandlungen beziehen sich auf sämtliche administrativen, finanziellen
und persönlichen Angelegenheiten, die in Ihrem Interesse geregelt werden müssen.
Sie können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen mit der
Erledigung Ihrer Angelegenheiten beauftragen. So können Sie die amtliche
Einsetzung eines Berufsbeistandes verhindern.

Gleichzeitig mit dem Vorsorgeauftrag kann auch eine Generalvollmacht und eine
Patientenverfügung verfasst werden. Damit haben Sie Ihre Vertretung umfassend
geregelt.

Ein Vorsorgeauftrag kann entweder von Anfang bis Ende von Hand geschrieben oder
durch einen Notar in einer öffentlichen Urkunde beurkundet werden. Wir
empfehlen, den Vorsorgeauftrag als öffentliche Urkunde aufzusetzen. Damit sind
klare und detaillierte Bestimmungen gewährleistet.


PATIENTENVERFÜGUNG

Die Patientenverfügung stellt sicher, dass in der medizinischen Behandlung Ihrem
Willen Folge geleistet wird, auch dann, wenn Sie diesen krankheits- oder
unfallbedingt nicht mehr äussern können. In einer Patientenverfügung bestimmen
Sie eine Person, die Sie gegenüber dem medizinischen Personal vertritt. Zudem
halten Sie Anordnungen fest, beispielsweise hinsichtlich lebensverlängernde
Massnahmen oder Schmerz- und Symptombehandlung.

Ein Muster können Sie hier herunterladen.


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GRUNDSTÜCKGESCHÄFTE (IMMOBILIENRECHTLICHE VERTRÄGE)

WIR UNTERSTÜTZEN SIE UMFASSEND IN SÄMTLICHEN BELANGEN BETREFFEND
GRUNDSTÜCKGESCHÄFTE.


HANDÄNDERUNGSVERTRÄGE ÜBER GRUNDSTÜCKE (IMMOBILIEN)

Unser Notariatsteam verfügt über grosse Erfahrung insbesondere betreffend die
folgenden Grundstückgeschäfte: 

 * Kaufverträge
 * Schenkungsverträge
 * Vorverträge zum Abschluss eines Kaufvertrags
 * Schenkungsverträge unter gleichzeitiger Begründung einer Nutzniessung oder
   eines Wohnrechts
 * Partielle Erbteilungsverträge (Auskaufverträge)

Die Übertragung von Grundstücken ist komplex. Beispielsweise stellt sich oft die
Frage nach der geeigneten Eigentumsform bei mehreren Eigentümern. Wählt man
besser das Gesamteigentum oder das Miteigentum? Daneben bestehen vielfach
Unklarheiten betreffend steuerrechtlichen Aspekten (insbesondere die
Grundstückgewinnsteuern). Schliesslich kann die korrekte Berechnung des
Kaufpreises oder die Formulierung von Gewährleistungsklauseln schwierig sein.
Studer Anwälte und Notare ist spezialisiert darauf, Sie betreffend diesen Fragen
umfassend zu beraten. 

Neben der Vertragsgestaltung verfügen wir über grosse Erfahrung im Umgang mit
den zuständigen Behörden (insbesondere den Grundbuchämtern), Banken und
Pensionskassen. Unser Team ist geübt darin, Ihren Vertrag speditiv zu erstellen,
notariell zu beurkunden, allfällige Bewilligungen einzuholen und schlussendlich
die Handänderung beim Grundbuchamt zu vollziehen.


PFANDVERTRÄGE

Schuldbriefe dienen dazu, Forderungen abzusichern. Oft kommen sie im
Zusammenhang mit Hypotheken zur Anwendung. Existiert noch kein Schuldbrief, ist
dieser durch den Notar neu zu errichten. Sofern für ein Grundstück bereits ein
Schuldbrief vorliegt, dieser aber summenmässig nicht der geforderten
Sicherungssumme entspricht, muss der Schuldbrief erhöht werden. Unser
Notariatsteam steht Ihnen sowohl bei der Errichtung und Erhöhung von
Schuldbriefen als auch bei Zusammenlegungen, Teilungen oder Umwandlungen von
Papier- in Register-Schuldbriefe gerne zur Verfügung.


DIENSTBARKEITSVERTRÄGE

Verträge zur Begründung von Dienstbarkeiten zu Gunsten eines anderen
Grundstückes oder zu Gunsten einer Person sind durch einen Notar öffentlich zu
beurkunden. Unser Notariatsteam ist darauf spezialisiert, solche
Dienstbarkeitsverträge zu erstellen. Zur bildlichen Darstellung einer
Dienstbarkeit ist meist auch ein Situationsplan notwendig. Solche Pläne müssen
gewisse Anforderungen erfüllen, weshalb wir die Pläne in Zusammenarbeit mit
Ihrem Architekten oder in einfacheren Fällen auch selber ausfertigen.


PARZELLIERUNGEN UND VEREINIGUNGEN

Eine bestehende Parzelle kann mittels sogenanntem Parzellierungsbegehren in
mehrere Parzellen aufgeteilt werden. Im umgekehrten Verfahren, der Vereinigung,
werden mehrere Parzellen zu einer Parzelle vereinigt. Dabei sind auch sämtliche
Grundbucheinträge betreffend die involvierten Parzellen anzupassen. Gerne
unterstützen wir Sie dabei.


BEGRÜNDUNG/ANPASSUNG VON STOCKWERKEIGENTUM ODER MITEIGENTUM

Unser Notariatsteam verfügt über langjährige Erfahrung bei der Begründung von
Stockwerkeigentum und Miteigentum. Wir beraten Sie gerne bei der konkreten
Ausgestaltung und sind geübt darin, die notwendigen Urkunden und Reglemente zu
erstellen, Pläne in Zusammenarbeit mit Architekten und Planern vorzubereiten,
allfällige Zustimmungen bei den Banken oder Behörden einzuholen und schliesslich
das Stockwerkeigentum und Miteigentum beim Grundbuchamt zu begründen.


BEGRÜNDUNG VON KAUFSRECHTEN, VORKAUFSRECHTEN UND RÜCKKAUFSRECHTEN ODER
GEWINNANTEILSRECHTEN

Unser Notariatsteam erstellt auf Ihren Wunsch Verträge zur Begründung von
Kaufsrechten, Vorkaufsrechten, Rückkaufsrechten und Gewinnanteilsrechten.
Zwingend zu beachten ist dabei die maximal zulässige Dauer eines jeweiligen
Rechts. Diese Rechte können so ausgestaltet werden, dass die Ausübung an gewisse
Bedingungen oder Konditionen gebunden ist. Damit sie gegenüber Dritten
Rechtswirksamkeit entfalten, empfiehlt sich nach Möglichkeit die Vormerkung im
Grundbuch.

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Kaufsrecht

Recht, ein Grundstück durch einseitige Erklärung und zum Voraus bestimmten
Kaufpreis kaufen zu können.

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Vorkaufsrecht

Recht, ein Grundstück im Falle des Verkaufs an einen Dritten für sich zu
beanspruchen.

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Rückkaufsrecht

Recht eines Verkäufers, ein verkauftes Grundstück wieder zurückzukaufen.

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Gewinnanteilsrecht

Recht, am während der Haltedauer erwirtschafteten Grund-stücksgewinn eines
Grundstückes bei Weiterveräusserung durch den Käufer teilzuhaben.

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GESELLSCHAFTSRECHTLICHE GESCHÄFTE

WIR BIETEN SÄMTLICHE NOTARIELLEN DIENSTLEISTUNGEN IM GESELLSCHAFTSRECHT AN.

Unser Team ist spezialisiert auf und unterstützt Sie insbesondere bei den
folgenden Angelegenheiten:

 * Gründungen
 * Statutenänderungen
 * Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen, Nachliberierungen,
   Umstrukturierungen (Vermögensübertragung, Fusion, Spaltung oder Änderung der
   Rechtsform)
 * Liquidation
 * Abtretungsverträge von Gesellschaftsanteilen

Egal ob Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
Verein oder Stiftung, unser Team berät Sie zu sämtlichen Fragen betreffend der
Wahl der optimalen Gesellschaftsform. Daneben verfügen wir über vertiefte
Expertise im Zusammenhang mit den steuerrechtlichen Aspekten der entsprechenden
Rechtsform. 

Bei Gründungen erstellen wir für Sie sämtliche Gründungsunterlagen, wie
Gesellschaftsbeschlüsse, Statuten, Urkunden und Aktienzertifikate, und nehmen
die Eintragung im Handelsregister vor. Bei Bedarf entwerfen wir für Sie auch
Aktionärbindungsverträge. 

Daneben unterstützen wir Sie beim „Corporate Housekeeping“ und erstellen die
notwendigen Dokumente für die Anpassung von Zeichnungsberechtigten oder die
Änderung der Statuten.



NOTARIELLE BEGLAUBIGUNGEN | SOLIDARBÜRGSCHAFTEN | EIDESSTATTLICHE
ERKLÄRUNGEN/AFFIDAVIT | VOLLMACHTEN

NOTARIELLE BEGLAUBIGUNGEN

Unsere Notare beglaubigen gerne die Echtheit Ihrer Unterschrift oder von
Dokumenten. 

Bei Unterschriftsbeglaubigungen ist die Unterschrift vor dem Notar zu leisten.
Dazu müssen Sie sich mit einem amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte)
ausweisen. 

Bei der Beglaubigung von Dokumenten (Ausweiskopien, Zeugnisse) sind die
Originaldokumente dem Notar auszuhändigen.


SOLIDARBÜRGSCHAFTEN

Gerne erstellen wir für Sie Solidarbürgschaften und beurkunden diese formgerecht
(etwa für Banken).

EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG/AFFIDAVIT

Wir verfassen und beurkunden Erklärungen einer Person über einen Zustand oder
eine Tatsache zu Handen von Behörden und Gerichten in deutscher und englischer
Sprache.

VOLLMACHTEN

Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Ausfertigung von Vollmachten, sei es
für die umfassende Vertretung im Rechtsverkehr (sogenannte Generalvollmacht)
oder zum Abschluss von spezifischen Rechtsgeschäften beziehungsweise innerhalb
eines klar definierten Bereichs (sogenannte Spezialvollmacht).

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DOWNLOADS FÜR SIE ZUSAMMENGESTELLT



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MUSTERVORLAGEN AUS DEM BEREICH ERB-, FAMILIEN- UND AGRARRECHT


Muster Testament
Muster Patientenverfügung
Muster Konkubinatsvertrag
Muster Darlehensvertrag

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CHECKLISTE KAUFVERTRAG UND VERTRAGSANGABEN


Formular Handänderung Liegenschaft

Gerne nehmen wir uns Ihrem persönlichen Anliegen an. Kontaktieren Sie uns!



LAUFENBURG


STUDER
Anwälte und Notare
Hintere Bahnhofstrasse 11A
5080 Laufenburg
+41 62 869 40 69
ffcstdr-lwcm



FRICK


STUDER
Anwälte und Notare
Bahnhofplatz 1
5070 Frick
+41 62 869 40 69
ffcstdr-lwcm



MÖHLIN


STUDER
Anwälte und Notare
Bahnhofstrasse 77
4313 Möhlin
+41 61 855 70 70
ffcstdr-lwcm



BÜRO-ÖFFNUNGSZEITEN


Laufenburg/Möhlin:
08:00 - 12:00 Uhr
13:30   - 17:30 Uhr (Freitag - 17:00 Uhr)


Frick:
Termine nach Vereinbarung

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