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* Mitglied werden * Rechtsgebiete * Anwälte * Artikel * Gesetze * Gerichte * Urteile * Anwälte * Artikel * Gesetze * Gerichte * Urteile * Rechtsgebiete * Startseite * Registrieren * Login / Streifler & Kollegen Rechtsanwälte / NTF: Rechtliche Probleme NTF: RECHTLICHE PROBLEME erstmalig veröffentlicht: 17.08.2022, letzte Fassung: 19.10.2022 NTF: RECHTLICHE PROBLEME GESETZE AUTOREN RECHTSANWALT DIRK STREIFLER - PARTNER bei Streifler & Kollegen Rechtsanwälte SprachenEnglischDeutsch Nachricht Oranienburger Straße 69 10117 Berlin 030-278740 40 RECHTSANWALT FILM-, MEDIEN- UND URHEBERRECHT bei Streifler & Kollegen Rechtsanwälte SprachenEnglischFranzösisch 1 mehr anzeigen Nachricht 10117 Berlin 030-278740 45 NFT RECHTLICHE PROBLEME Das neue Schlagwort sind NFT – abgekürzt für "non fungible token". Nach der Bitcoin und der zugrundeliegenden Software blockchain soll hier allein ein Markt entstehen von einer Billionen US. Wir werden sehen. Kurz erklärt. Ein Objekt kann gesichert werden über den Eintrag in einer Blockchain und die Kennzeichnung des Objekts mit dem Code zur Blockchain. Das funktioniert zum Beispiel bei digitaler Kunst wunderbar. Zum Beispiel: Ein digitales Photo kann als Einzelstück und als kostbares Werk verkauft werden, da auch unzählige Kopien nichts daran ändern, dass der Künstler nur ein Werk als einzigartig und wertvoll bezeichnet hat. Für die Zukunft wird insbesondere darüber nachgedacht, ob man Immobilien statt Grundbuch damit verbinden kann und dann sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Tatsache ist: Die Bitcoin Blockchain wurde noch nie gehakt und das obwohl sie 21 Millionen mal den Wert des Bitcoin repräsentiert, nach heutigem Kurs 38.000 Euro. Ein gigantisches Vermögen. Es ist – angesichts des Wertes - sicherlich oft und viel versucht worden, scheint aber unmöglich. Das ist schon mal gut. Der legendäre Mensch der die Bitcoin und die Blockchain erfunden hat und sich selbst Satoshi Nakamoto nennt, hat in Vermögen von 1 Mio. Bitcoins derzeit 38 Mrd an Wert. Das Geld wurde noch nie angerührt. Können tut er (sie?) das nur selbst, aber auch dieses Vermögen ist nie gehackt worden. Heisst dass, das es an Kriminalität, Machenschaften oder Betrügereien fehlt? Oh nein keineswegs. Ein Blick in die Tageszeitung zeigt, Betrügereien mit und um Bitcoin sind an der Tagesordnung. Neueste Meldung: Nordkorea soll sein Raketenprogramm mit dem Diebstahl von Kryptowährungen finanziert haben (NZZ von 9.2.22). Auch wenn daran erhebkiche Zweifel bestehen dürften, wie soll ein Land, das insgesamt vielleicht 5 Computer hat, das bewerkstelligen, belegt es doch, dass Bitcoin, die schon als Drogendealer-Währung und schlimmeres bezeichnet wurde, keineswegs frei ist vom Rechtsbruch. Der Kauf eines „NFT“ geschützten Objekts ist also keineswegs frei von bösen Überraschungen. Sooo sicher, wie es einem also gerade verkauft wird, ist es nicht. WAS KANN PASSIEREN? a. Wer hält den Künstler davon ab, ein Kunstwerk zweimal oder mehrmals sicher zu verkaufen? b. In einer virtuellen Welt verkaufte jemand „Villen“ für 17.600 Euro das Stück. Über 70 in zwei Tagen. Sie hätten jetzt also ein „virtuelle Villa“. Was wenn diese Villa nach ein paar Wochen einfach weg ist? c. Alle ihre Werte verstauen sie in einer „Wallet“ übersetzt virtuelle Geldbörse. Die kann tatsächlich, durch einen Hack auf ihrem Computer, geklaut werden. d. Wie vererbt sich sowas eigentlich? Das ist möglich, richtet sich aber nach anderen Grundsätzen als physischen Besitz e. Muss man Steuern zahlen? Klar! Patrick Jacobshagen - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen. Show what you know! Artikel schreiben GESETZE Gesetze 1 Gesetze werden in diesem Text zitiert Alle anzeigen GESETZ ÜBER DAS WOHNUNGSEIGENTUM UND DAS DAUERWOHNRECHT -------------------------------------------------------------------------------- Wohnungseigentumsgesetz - WEG RegistrierenLogin Browser: Chrome (ver. 124.0.0.0), OS: Windows (ver. windows-10), device: Unknown isTablet: false, isMobile: false, isDesktopDevice: true Mitglied im Legal Tech Verband Deutschland e.V. Über unsPreiseLeitfadenGutachtenFAQLexikonAGBImpressumDatenschutz