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Produkte Rezepturarzneimittel & Wirkstoffe Natriumperchlorat-Lösung 300 mg/ml
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     * Natriumperchlorat-Lösung 300 mg/ml
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NATRIUMPERCHLORAT-LÖSUNG 300 MG/ML DYCKERHOFF

Natriumperchlorat-Tropfen stellen ein essentielles Arzneimittel für Kinder und
Erwachsene dar, u.a. in der Radiologie, Nuklear- und Intensivmedizin [2, 8, 9].

In Notfallsituationen, z.B. bei Herzinfarkt (Herzkatheteruntersuchungen) [2],
Schlaganfall (Thrombektomie), thyreotoxischer Krise [6] oder Unfällen in
Atomkraftwerken [7], müssen Natriumperchlorat-Tropfen sofort einsatzbereit sein.

Das in Deutschland zugelassene Fertigarzneimittel ist für mindestens 2 Jahre
nicht lieferbar [8, 9]. Laut Mitteilung des BfArM wurde die "Herstellung des
Fertigarzneimittels Irenat® … eingestellt" [10]. Der irische Zulassungsinhaber,
mit welchem wir nicht verbunden sind, gibt kommerzielle Gründe an [2, 8, 9]. Um
die Patienten zu versorgen, bietet Dyckerhoff Pharma den Apotheken daher eine
Alternative zur Abgabe als Rezeptur-/Defekturarzneimittel an.


NEU: NATRIUMPERCHLORAT-LÖSUNG 300 MG/ML DYCKERHOFF

 * Hergestellt in unserer eigenen Produktion in Köln.
 * Schnell einsetzbar: 20 ml Braunglasflasche mit zertifiziertem Tropfeinsatz.
 * Kompatibel mit dem in den deutschen Leitlinien etablierten Dosierschema [8,
   9]:
   Richtige Wirkstoffmenge pro abgegebenem Tropfen zwecks Sicherstellung der
   Patientensicherheit:
   1 ml Lösung (ca. 15 Tropfen) enthält 300 mg Natriumperchlorat.
   1 Tropfen enthält ca. 20 mg Natriumperchlorat.
 * Das Produkt kann für den Einsatz in Notfallsituationen [2, 6, 7] bevorratet
   werden. Die Haltbarkeit wird über Stabilitätsstudien gewährleistet.
 * Zur Verordnung als Rezeptur-/Defekturarzneimittel.
 * Zertifizierte Produktqualität. Bei Interesse: Qualitäts- &
   Lieferfähigkeitsvereinbarung
 * Besser als ein Import gem. § 73 (3) AMG, siehe unten.
 * Sonstige Inhaltsstoffe (jeweils gemäß Ph. Eur.): Ammoniumchlorid,
   Magnesiumchlorid, Calciumchlorid, gereinigtes Wasser


PZN 19134803     EINZELPACKUNG           20 ML   (FALTSCHACHTEL)


PZN 19134832     KLINIKPACKUNG   10 X 20 ML   (VERSIEGELTER KARTON)

Die Klinikpackung besteht aus einem versiegelten Karton mit 10 x 20 ml Flaschen
(ohne einzelne Faltschachteln) aus derselben Charge. Höhe der Flasche 8 cm,
Flaschen-Durchmesser 3 cm.

 


AUSLIEFERUNG AB DEZEMBER 2023

Natriumperchlorat-Lösung 300 mg/ml Dyckerhoff wird planmäßig ab Dezember 2023
ausgeliefert. Weitere Informationen zum Lieferzeitpunkt werden demnächst
bekanntgegeben.

 


JETZT VORBESTELLEN: BESTELLFORMULAR

Wir bitten um Vorbestellung mittels des Bestellformulars, siehe
Link: Bestellformular
Bitte geben Sie zur besseren Produktionsplanung auch Ihren monatlichen Bedarf
unverbindlich im Formular an.
Natürlich dürfen Sie auch Ihre eigenen Bestellformulare nutzen oder die
Bestellung formlos aufgeben. Wir beliefern auch Kunden im Ausland.
Fax: +49 (0)221 / 29 26 61 39
Email: bestellungen[at]dyckerhoff-pharma.de
Telefon: +49 (0)221 / 29 26 61 38


REGELMÄSSIG HERGESTELLT

Natriumperchlorat-Lösung 300 mg/ml Dyckerhoff wird in unserer eigenen Produktion
in Köln regelmäßig hergestellt, um die Versorgung der Patienten dauerhaft und
zuverlässig sicherzustellen.

 


MEDIZINISCHE / PHARMAZEUTISCHE RÜCKFRAGEN

Bei medizinischen/pharmazeutischen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
E-Mail: medinfo[at]dyckerhoff-pharma.de
Telefon: +49 (0) 221 / 29 26 61 33

 


ARZNEIMITTELHERSTELLUNG SEIT ÜBER 60 JAHREN

Unser Familienunternehmen Dyckerhoff Pharma GmbH & Co. KG, geleitet durch Sigrid
Schühlein (Apothekerin und Sachkundige Person gem. § 14 AMG), Karl-Heinz
Schühlein (Arzt) und Christopher Schühlein (Betriebswirt), stellt seit über 60
Jahren Arzneimittel und Wirkstoffe in unserer eigenen Produktion in Köln her. 


HERSTELLUNGSERLAUBNIS & GMP-ZERTIFIKAT

Die Dyckerhoff Pharma GmbH & Co. KG wird regelmäßig inspiziert durch die
zuständige Behörde (Bezirksregierung Köln, Dezernat 24) und ist im Besitz einer
Herstellungserlaubnis gem. § 13 Arzneimittelgesetz sowie eines GMP-Zertifikats,
welche hier in der aktuellen Fassung von Aug. 2023 heruntergeladen werden
können:
Herstellungserlaubnis
GMP-Zertifikat

 


ZERTIFIZIERTE PRODUKTQUALITÄT

Natriumperchlorat-Lösung 300 mg/ml Dyckerhoff wird als
Rezeptur-/Defekturarzneimittel verordnet und stellt eine pharmazeutisch
äquivalente Alternative zu dem in Deutschland zugelassenen, jedoch laut BfArM
[10] nicht mehr verfügbaren Fertigarzneimittel dar (gleicher Wirkstoff, gleiche
Hilfsstoffe, gleiche Wirkstoffkonzentration, gleiche Wirkstoffmenge pro
abgegebenem Tropfen), siehe auch [2, 8, 9].

Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung gemäß § 7 (1b) Apothekenbetriebsordnung kann
entsprechend begründet werden, dass die Rezeptur plausibel ist.


ANALYSENZERTIFIKATE

Analysenzertifikate können nach Auslieferung des Produktes über
bestellungen[at]dyckerhoff-pharma.de angefordert werden und sind später auch auf
dieser Website zu finden. 


DYCKERHOFF PHARMA BESTÄTIGT PRODUKTQUALITÄT GEM. § 6 (3) NR. 1 APBETRO

Dyckerhoff Pharma bestätigt die Produktqualität gemäß § 6 (3) Nr. 1
Apothekenbetriebsordnung und trägt die entsprechende Verantwortung.
Die Verantwortung liegt damit nicht allein bei der Apotheke.

Im Analysenzertifikat wird durch Dyckerhoff Pharma gemäß § 6 (3) Nr. 1
Apothekenbetriebsordnung "unter Angabe der Charge sowie des Datums und der
Ergebnisse der Prüfung" bescheinigt, dass Natriumperchlorat-Lösung 300 mg/ml
Dyckerhoff "nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln geprüft worden ist und
die erforderliche Qualität aufweist“, inklusive "Auskunft über die GMP-konforme
Herstellung" des Wirkstoffs gemäß § 11 (2) Apothekenbetriebsordnung.


ZERTIFIZIERUNG DES TROPFEINSATZES

Auf dem Analysenzertifikat wird gemäß § 13 Apothekenbetriebsordnung die Eignung
aller Primärpackmittel (Braunglasflasche, Verschluss, Tropfeinsatz) bestätigt,
insbesondere auch die Dosis pro abgegebenem Tropfen:
1 ml Lösung (ca. 15 Tropfen) enthält 300 mg Natriumperchlorat. 
1 Tropfen enthält ca. 20 mg Natriumperchlorat. 

Dieser Tropfeinsatz ist kompatibel mit dem in den deutschen Leitlinien seit 60
Jahren etablierten Dosierschema [8, 9].


BESTÄTIGUNG DER WEITEREN QUALITÄTSPARAMETER 

Zusätzlich zu den oben genannten Punkten werden auf dem Analysenzertifikat u.a.
die folgenden Prüfparameter bescheinigt: Charge, Haltbarkeit (als
Nachtest-Intervall definiert), Aussehen der Lösung, pH-Wert, Identität, Gehalt,
Reinheit, mikrobiologische Unbedenklichkeit


BEI INTERESSE: QUALITÄTS- & LIEFERFÄHIGKEITSVEREINBARUNG

Unser zusätzlicher Service für daran interessierte Apotheken: Bei Interesse kann
eine Qualitäts- & Lieferfähigkeitsvereinbarung zwischen Dyckerhoff Pharma und
der Apotheke unterzeichnet werden. In dem übersichtlichen Vertrag wird
klargestellt, dass Dyckerhoff Pharma für die Produktqualität verantwortlich ist.
Zusätzlich wird die Lieferfähigkeit des Produktes zugesichert. Die Apotheke kann
die pro Jahr benötigten Mengen unverbindlich mitteilen. Dyckerhoff Pharma plant
diese Mengen bei der Produktion ein. Der Vertragsentwurf wird aktuell erstellt.
Bei Interesse können Sie sich bereits jetzt per E-Mail melden:
medinfo[at]dyckerhoff-pharma.de


HALTBARKEIT ÜBER STABILITÄTSSTUDIEN GEWÄHRLEISTET

Die Haltbarkeit wird über Stabilitätsstudien gewährleistet, damit unser neues
Produkt Natriumperchlorat-Lösung 300 mg/ml Dyckerhoff für den Einsatz in
Notfallsituationen bevorratet werden kann. Zu Beginn werden wir eine Haltbarkeit
(als Nachtest-Intervall definiert) von voraussichtlich einem Jahr angeben.
Sobald weitere Stabilitätsstudien abgeschlossen sind, werden wir die
Haltbarkeitsangabe aktualisieren und den Fachkreisen über unsere Website
mitteilen.

Natriumperchlorat-Lösung 300 mg/ml Dyckerhoff besitzt antimikrobielle
Eigenschaften und ist ohne zusätzliche Konservierungsmittel haltbar. Die
Haltbarkeit nach Anbruch wird im Rahmen von Stabilitätsstudien untersucht.
 
Wir gehen davon aus, dass die Haltbarkeit der ungeöffneten Flasche sowie die
Haltbarkeit nach Anbruch vergleichbar sein werden mit den Haltbarkeitsangaben,
die für das pharmazeutisch äquivalente Fertigarzneimittel verfügbar sind.

 


IDENTITÄTSPRÜFUNG IN DER APOTHEKE

Durch eine Vielzahl von Qualitätsprüfungen und organisatorischen Maßnahmen
können wir Produktverwechslungen effektiv ausschließen. Zur zuverlässigen
Kennzeichnung wird die Produktbezeichnung von uns dauerhaft auf die Flasche
aufgebracht.


PRÜFANWEISUNG WIRD BEREITGESTELLT

Die Dyckerhoff Pharma GmbH & Co KG stellt den Apotheken bis zur Auslieferung des
Produktes eine Prüfanweisung mit ausführlichen Angaben für eine einfach
durchzuführende Identitätsprüfung bereit. Die Prüfanweisung wird auf dieser
Website veröffentlicht und der Ware beigelegt.

Die Prüfanweisung wird aktuell entwickelt. Es wird sich um eine simple
nasschemische Farbreaktion für Perchlorat handeln. Langfristig sind wir auch
daran interessiert, einen Perchlorat-Schnelltest beizulegen, sofern ein
geeigneter Schnelltest gefunden werden kann.

 


UMFANG DER IDENTITÄTSPRÜFUNG MÖGLICHST GERING

Um den Prüfaufwand für die Apotheke möglichst gering zu halten, werden
Bestellungen in den allermeisten Fällen so beliefert, dass alle bestellten
Einheiten aus derselben Charge stammen. 

Bei der Klinikpackung (10 x 20 ml, PZN 19134832) handelt es sich um einen
versiegelten Karton, welcher mit 10 x 20 ml Flaschen (ohne einzelne
Faltschachteln, Höhe der Flasche 8 cm, Flaschen-Durchmesser 3 cm) aus derselben
Charge bestückt ist, sodass die Klinikpackung im Ermessen der Apotheke als eine
Einheit betrachtet werden könnte, um die Identitätsprüfung nur für eine Flasche
durchzuführen.

Grundsätzlich ist es in der Apotheke, wenn mehrere Gebinde aus derselben Charge
inklusive Analysenzertifikat bezogen werden, in der Praxis üblich, die
Identitätsprüfung nur für ein Gebinde durchzuführen. Die Qualität des Produktes
wird durch die Dyckerhoff Pharma GmbH & Co. KG gemäß § 6 (3) Nr. 1
Apothekenbetriebsordnung bestätigt (siehe oben unter "Analysenzertifikate").
Gemäß § 6 (3) Apothekenbetriebsordnung ist durch die Apotheke die Identität des
Produktes zu prüfen. Die Apothekenbetriebsordnung enthält jedoch keine Vorgaben,
ob bei mehreren Gebinden, welche aus derselben Charge stammen, jedes Gebinde,
eine repräsentative Stichprobe oder nur ein Gebinde zu prüfen ist. Der Umfang
der Identitätsprüfung liegt somit in der Verantwortung der Apotheke. 

Bei Interesse kann zusätzlich eine Qualitäts- &
Lieferfähigkeitsvereinbarung zwischen Dyckerhoff Pharma und der Apotheke
unterzeichnet werden, um vertraglich klarzustellen, dass Dyckerhoff Pharma für
die Produktqualität verantwortlich ist (siehe oben). Auf Basis einer solchen
Vereinbarung könnte die Apotheke den Umfang der Identitätsprüfung im eigenen
Ermessen weiter reduzieren.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

 


KENNZEICHNUNG DURCH DIE APOTHEKE

Natriumperchlorat-Lösung 300 mg/ml Dyckerhoff wird durch die Apotheke als
Rezeptur-/Defekturarzneimittel gekennzeichnet. 

Das Flaschenetikett (Breite 8 cm, Höhe 4 cm) ist in zwei Hälften (jeweils 4 cm x
4 cm) geteilt: Die Angaben, welche für die Patientensicherheit essentiell sind,
inkl. Bezeichnung und Wirkstoffmenge pro Tropfen, sind auf der nicht ablösbaren
Vorderseite des Flaschenetiketts enthalten. Die restlichen Informationen
befinden sind auf der ablösbaren Rückseite (4 cm x 4 cm) des Flaschenetiketts.
Die Rückseite kann in der Apotheke entfernt werden, damit die Apotheke ihr
eigenes Etikett für Rezeptur-/Defekturarzneimittel aufkleben kann. 

Natriumperchlorat-Tropfen werden bei verschiedenen lebensbedrohlichen Notfällen
eingesetzt, z.B. bei Herzkatheteruntersuchungen [2], thyreotoxischer Krise [6]
oder Unfällen in Atomkraftwerken [7]. Unser Produkt ist so konzipiert, dass es
bevorratet und in Notfallsituationen direkt eingesetzt werden kann, um die
Behandlung nicht zu verzögern. Der Tropfeinsatz, welcher bereits in die Flasche
eingesetzt ist, ist kompatibel mit dem in den deutschen Leitlinien seit 60
Jahren etablierten Dosierschema, damit Dosierfehler zuverlässig vermieden
werden.

Der Tropfeinsatz darf nicht entfernt werden, da nur dieser Tropfeinsatz die
richtige Wirkstoffmenge pro abgegebenem Tropfen gewährleistet. Die Lösung darf
nicht verändert werden, z.B. nicht verdünnt und nicht umgefüllt werden. Für die
Patientensicherheit ist die Beibehaltung der richtigen Konzentration und des
richtigen Tropfeinsatzes sehr wichtig, siehe oben. Da wir die Stabilitätsstudien
für die durch uns gelieferte 20 ml Braunglasflasche durchführen, ist es wichtig,
dass das Produkt nicht umgefüllt wird.

Natriumperchlorat-Lösung 300 mg/ml Dyckerhoff ist unserer zuständigen Behörde
(Bezirksregierung Köln, Dezernat 24) bekannt.

 


VERORDNUNG ALS REZEPTUR- / DEFEKTURARZNEIMITTEL

Natriumperchlorat-Lösung 300 mg/ml Dyckerhoff wird vom Arzt verordnet und von
der Apotheke als Rezeptur-/Defekturarzneimittel abgegeben entsprechend den
etablierten Regelungen. Wie bei fast allen Arzneimittel muss der Arzt das
Produkt über die Apotheke bestellen.

 


VERORDNUNG IN DER KLINIK

Die Krankenhausapotheke gibt Natriumperchlorat-Lösung 300 mg/ml Dyckerhoff als
Rezeptur-/Defekturarzneimittel ab, z.B. an eine Station als Stationsvorrat.

 


VERORDNUNG IM AMBULANTEN BEREICH


ERSTATTUNGSFÄHIG FÜR EINEN EINZELNEN PATIENTEN

Natriumperchlorat-Lösung 300 mg/ml Dyckerhoff kann vom Arzt für einen einzelnen
Patienten verordnet und von der Apotheke als Rezeptur-/Defekturarzneimittel
abgegeben werden.

Die Verordnung sollte lauten:
Natriumperchlorat-Lösung 300 mg/ml Dyckerhoff      20 ml

Der Arzt bzw. die Apotheke sollte die Verordnung begründen, z.B.:
"Rezeptur da FAM nicht verfügbar."  Wenn ausreichend Platz vorhanden, ggf.
ergänzen "siehe Art. 129 2a SGB V"


ALBVVG: ERSTATTUNGSFÄHIGKEIT IN § 129 (2A) SGB V KLARGESTELLT

Mit dem neuen Gesetz ALBVVG wurde jüngst klargestellt, dass "Apotheken bei
Nichtverfügbarkeit eines nach Maßgabe des Rahmenvertrags nach Absatz 2
abzugebenden Arzneimittels dieses gegen ein verfügbares wirkstoffgleiches
Arzneimittel austauschen" können, siehe § 129 (2a) SGB V. Der Begriff
"Arzneimittel" umfasst dabei alle Arzneimittel gemäß § 2 (1) AMG inklusive
Rezepturarzneimittel. Die gesetzliche Klarstellung in § 129 (2a) SGB V erfolgte
im Kontext der in der Öffentlichkeit bekannten Lieferengpässe bei "Fiebersäften"
für Kinder, u.a. um den Austausch eines Fertigarzneimittels gegen ein
Rezepturarzneimittel zu ermöglichen.


TAXIERUNG DURCH DIE APOTHEKE

Durch die öffentliche Apotheke sollte Natriumperchlorat-Lösung 300 mg/ml
Dyckerhoff als Rezeptur-/Defekturarzneimittel taxiert werden gemäß § 4 AMPreisV,
d.h. als Abgabe "in unverändertem Zustand" nach entsprechender Kennzeichnung. Im
Krankenhaus erfolgt die Abrechnung entsprechend den krankenhausinternen
Vorgaben.


ALS SPRECHSTUNDENBEDARF MEIST ERSTATTUNGSFÄHIG, SIEHE ÜBERSICHTSTABELLE

Die Verordnung sollte lauten:
Natriumperchlorat-Lösung 300 mg/ml Dyckerhoff      20 ml

Der Arzt bzw. die Apotheke sollte die Verordnung begründen, z.B.:
"Rezeptur da FAM nicht verfügbar."  

Falls eine Verordnung als Sprechstundenbedarf beabsichtigt wird, sollte die
Praxis die für den Sprechstundenbedarf regional gültige Vereinbarung prüfen,
welche zwischen der lokalen Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen
getroffen wurde. Die folgende Übersichtstabelle wird durch Dyckerhoff Pharma
kontinuierlich gepflegt:


ÜBERSICHTSTABELLE ERSTATTUNGSFÄHIGKEIT ALS SPRECHSTUNDENBEDARF FÜR ALLE
REGIONEN: DOWNLOAD

In vielen Regionen ist "Natriumperchlorat" bzw. eine "Perchlorat-Lsg." explizit
als Sprechstundenbedarf vorgesehen, z.B. als Diagnostikum oder Thyreostatikum.
In den Vereinbarungen ist in der Regel keine Beschränkung auf einzelne
Handelsnamen enthalten.

Zudem ist in vielen Regionen in der Vereinbarung klargestellt, dass Rezepturen
als Sprechstundenbedarf erstattet werden, wenn kein Fertigarzneimittel zur
Verfügung steht. In anderen Regionen sollte geprüft werden, ob allgemeine
Regelungen zu Rezepturen in der jeweiligen Vereinbarung enthalten sind. Wenn
Rezepturen nicht explizit ausgeschlossen werden, dann sollte der Austausch des
nicht verfügbaren Fertigarzneimittels gegen Natriumperchlorat-Lösung 300 mg/ml
Dyckerhoff als Rezepturarzneimittel möglich sein.

Grundsätzlich sollten die Praxen prüfen, ob das zugelassene Fertigarzneimittel
bisher als Sprechstundenbedarf erstattungsfähig war. Wenn dies der Fall war,
dann sollte das Alternativpräparat Natriumperchlorat-Lösung 300 mg/ml Dyckerhoff
grundsätzlich auch als Rezepturarzneimittel für den Sprechstundenbedarf
erstattungsfähig sein, insbesondere weil das Fertigarzneimittel nicht verfügbar
ist, Perchlorat jedoch medizinisch notwendig ist. 

Dyckerhoff Pharma strebt aktuell eine Klarstellung durch die
jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. Krankenkassen an.

Wenn aktuell im Einzelfall noch unklar ist, ob eine Verordnung als
Sprechstundenbedarf erfolgen kann, sollte stattdessen eine Verordnung für einen
individuellen Patienten erwogen werden, welche vor der geplanten Behandlung bzw.
im Rahmen der Behandlung ausgestellt wird. Die Praxis sollte die Möglichkeiten
mit der Apotheke absprechen.


WIR UNTERSTÜTZEN SIE GERNE!

Wir sind sehr daran interessiert, Rückmeldungen von Ärzten und Apothekern zu
erhalten, damit wir auf dieser Website möglichst umfangreiche Informationen,
z.B. Übersichtstabellen, veröffentlichen und bei Fragen zur Verordnungs- bzw.
Erstattungsfähigkeit behilflich sein können. Auch bei Rückfragen durch die für
die Apotheken bzw. Ärzte zuständigen Aufsichtsbehörden stehen wir gerne zur
Verfügung.
E-Mail: medinfo[at]dyckerhoff-pharma.de
Telefon: +49 (0) 221 / 29 26 61 33

Natriumperchlorat-Lösung 300 mg/ml Dyckerhoff ist unserer zuständigen Behörde
(Bezirksregierung Köln, Dezernat 24) bekannt.

 


ACHTUNG: DOSIERFEHLER BEIM IMPORT GEM. § 73 (3) AMG

Beim Import eines Fertigarzneimittels aus dem Ausland muss geprüft werden, ob
dieses Fertigarzneimittel mit den in Deutschland seit 60 Jahren etablierten
Dosierempfehlungen kompatibel ist. Die Fachinformationen müssen verglichen
werden. Wenn im Ausland ein anderer Tropfeinsatz verwendet wird (z.B. 1 ml = 21
Tropfen anstatt 1 ml = 15 Tropfen), kommt es schnell zu Dosierfehlern, da der
Wirkstoffgehalt pro abgegebenem Tropfen abweicht.

Beim Import gem. § 73 (3) AMG "setzt sich der Apotheker als Inverkehrbringer des
in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimittels der Gefährdungshaftung aus, da
die Haftung des Unternehmers im Falle des Imports ausscheidet. Apothekerinnen
und Apotheker sollten sich also über das einzuführende Arzneimittel gut
informieren und ein bekanntes oder absehbares Risiko mit dem Arzt oder Patienten
besprechen, da sie sonst haftbar gemacht werden können. Außerdem müssen
Identität und Qualität des abgegebenen Arzneimittels durch die Apotheke
garantiert werden können." (Dr. Dr. Dennis A. Effertz, Apotheker und Jurist für
Medizinrecht: Kein Hexenwerk - Arzneimittel importieren - Zulässigkeit,
Erstattungsfähigkeit und Genehmigungspflicht. Deutsche Apotheker Zeitung.
2019;159(4):50)

Zudem sind Importe gem. § 73 (3) AMG in vielen Fällen nicht
als Sprechstundenbedarf erstattungsfähig.


VORTEIL BEI NATRIUMPERCHLORAT-LÖSUNG 300 MG/ML DYCKERHOFF

Für Natriumperchlorat-Lösung 300 mg/ml Dyckerhoff wird durch die Dyckerhoff
Pharma GmbH & Co. KG bescheinigt: 1 ml Lösung entspricht ca. 15 Tropfen. Das
Produkt ist damit kompatibel mit dem in Deutschland seit 60 Jahren etablierten
Dosierschema. Dyckerhoff Pharma trägt die entsprechende Verantwortung für die
Produktqualität gemäß § 6 (3) Nr. 1 Apothekenbetriebsordnung, siehe oben. Bei
Interesse kann zusätzlich eine Qualitäts- &
Lieferfähigkeitsvereinbarung zwischen Dyckerhoff Pharma und der Apotheke
unterzeichnet werden, um vertraglich klarzustellen, dass Dyckerhoff Pharma für
die Produktqualität verantwortlich ist (siehe oben).

Natriumperchlorat-Lösung 300 mg/ml Dyckerhoff ist für einzelne Patienten
erstattungsfähig und meist auch als Sprechstundenbedarf, siehe oben.

 


WEITERE LITERATUR

Deutsches Ärzteblatt: Schilddrüsen­erkrankungen: Irenat wird knapp, 9. November
2023Berufsverband Deutscher Nuklearmediziner: Herstellung [des
Fertigarzneimittels Irenat®] aus wirtschaftlichen Gründen
eingestellt, 09.11.2023Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin: Leitlinie
Durchführung und Befundung der 123I-mIBG-Szintigraphie bei Kindern und
Jugendlichen, 2020Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin: Leitlinie
Tumor-Szintigraphie mit 123Iod-(131I-)meta-Iodbenzylguanidin (mIBG),
2015Universitätsklinikum Düsseldorf > Leitlinien >
HyperthyreoseprophylaxeUniversitätsklinikum Freiburg: Praktisches Vorgehen bei
thyreotoxischer KriseStrahlenschutzkommission: Verwendung von Jodtabletten zur
Jodblockade der Schilddrüse bei einem Notfall mit Freisetzung von radioaktivem
Jod, 2019Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie e.V.: Aktuelle Informationen
zum Lieferengpass Irenat®, 29.11.2023Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin
e.V.: Aktuelle Informationen zum Lieferengpass Irenat® (Perchlorat),
29.11.2023Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM):
Kurzprotokoll 12. Sitzung des Beirats … zur Bewertung der Versorgungslage mit
Arzneimitteln, 19. Oktober 2023

 

Dyckerhoff Pharma GmbH & Co. KG

Robert-Perthel-Str. 49
D – 50739 Köln

Tel: +49 (0)221 / 95 74 37-0
Fax: +49 (0)221 / 95 74 37-45
E-Mail: dyckerhoff@dyckerhoff-pharma.de

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