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CYBER RESILIENCE ACT FÜR UNTERNEHMEN

Quick-Check zur Anwendbarkeit des CRA auf Ihre Produkte

 * Jetzt Betroffenheit prüfen →


TIPPS ZUR UMSETZUNG DES CRA

Der Cyber Resilience Act (CRA) enthält strenge Anforderungen an die
Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen. Die geplante Verordnung
wurde Ende 2024 verabschiedet und gilt ab dem Jahr 2027 unmittelbar in allen
EU-Mitgliedstaaten. Detaillierte Informationen zum CRA finden Sie in unserer
Fachpublikation (.pdf). Für eine effiziente Umsetzung des CRA benötigen
Unternehmen eine ganzheitliche Cybersecurity Compliance.


BETROFFENHEIT PRÜFEN

Der CRA gilt grundsätzlich für alle Produkte mit digitalen Elementen auf dem
europäischen Markt und teilt diese in Risikoklassen ein. Einige wenige
Produktarten sind jedoch vom CRA ausgenommen. Prüfen Sie jetzt die Betroffenheit
Ihrer Produkte mit unserem kostenlosen Quick-Check!


ROLLE KLÄREN

Im Mittelpunkt des CRA stehen die Hersteller von Produkten mit digitalen
Elementen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Produkte die Anforderungen der
Verordnung erfüllen. Es gibt aber auch Verpflichtungen für Händler und
Einführer. Unternehmen müssen daher prüfen, in welcher Rolle sie auf dem Markt
agieren.


ANFORDERUNGEN UMSETZEN

Der CRA verpflichtet Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen, bestimmte
Anforderungen an die Cybersicherheit und das Schwachstellenmanagement zu
erfüllen. Sicherheitsupdates müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Für
Händler und Einführer gelten abgestufte Pflichten.


MONITORING UND REPORTING

Sowohl die Rechtslage als auch Produkte mit digitalen Elementen unterliegen
einem Wandel, der mit veränderten Anforderungen einhergehen kann. Unternehmen
müssen daher sowohl die Rechtslage als auch die Produktentwicklung
kontinuierlich überwachen und auf relevanten Veränderungen reagieren.

 * Onepager (.pdf) herunterladen.


CRA QUICK-CHECK

Der CRA enthält Anforderungen an die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen
Elementen, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden. Mit
unserem kostenlosen Quick-Check können Sie die Betroffenheit Ihrer Produkte
überprüfen.




ÜBER UNS

100 % Expertise. 0% Nonsens. Wir haben umfassende Erfahrung im Cybersecurity
Compliance Management und verbinden Beratungspraxis und Forschung im Recht der
Cybersicherheit. Unsere Beratung ist: Smart. Effizient. Punktgenau.


RA STEFAN HESSEL, LL.M.

Salary Partner und Head of Digital Business bei reuschlaw

 * Weitere Informationen →


RA CHRISTOPH CALLEWAERT

Senior Associate bei reuschlaw

 * Weitere Informationen →


KONTAKT

Sie haben Fragen zum CRA oder benötigen Unterstützung? Gerne sind wir für Sie
da. Schreiben Sie uns – oder rufen Sie an! Wir melden uns schnellstmöglich bei
Ihnen.


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   Büro Berlin
   Joachimsthaler Str. 34
   10719 Berlin


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