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CRA-CHECK.DE * Tipps * Quick-Check * Über uns * Kontakt * EN CYBER RESILIENCE ACT FÜR UNTERNEHMEN Quick-Check zur Anwendbarkeit des CRA auf Ihre Produkte * Jetzt Betroffenheit prüfen → TIPPS ZUR UMSETZUNG DES CRA Der Cyber Resilience Act (CRA) enthält strenge Anforderungen an die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen. Die geplante Verordnung wurde Ende 2024 verabschiedet und gilt ab dem Jahr 2027 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Detaillierte Informationen zum CRA finden Sie in unserer Fachpublikation (.pdf). Für eine effiziente Umsetzung des CRA benötigen Unternehmen eine ganzheitliche Cybersecurity Compliance. BETROFFENHEIT PRÜFEN Der CRA gilt grundsätzlich für alle Produkte mit digitalen Elementen auf dem europäischen Markt und teilt diese in Risikoklassen ein. Einige wenige Produktarten sind jedoch vom CRA ausgenommen. Prüfen Sie jetzt die Betroffenheit Ihrer Produkte mit unserem kostenlosen Quick-Check! ROLLE KLÄREN Im Mittelpunkt des CRA stehen die Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Produkte die Anforderungen der Verordnung erfüllen. Es gibt aber auch Verpflichtungen für Händler und Einführer. Unternehmen müssen daher prüfen, in welcher Rolle sie auf dem Markt agieren. ANFORDERUNGEN UMSETZEN Der CRA verpflichtet Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen, bestimmte Anforderungen an die Cybersicherheit und das Schwachstellenmanagement zu erfüllen. Sicherheitsupdates müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Für Händler und Einführer gelten abgestufte Pflichten. MONITORING UND REPORTING Sowohl die Rechtslage als auch Produkte mit digitalen Elementen unterliegen einem Wandel, der mit veränderten Anforderungen einhergehen kann. Unternehmen müssen daher sowohl die Rechtslage als auch die Produktentwicklung kontinuierlich überwachen und auf relevanten Veränderungen reagieren. * Onepager (.pdf) herunterladen. CRA QUICK-CHECK Der CRA enthält Anforderungen an die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden. Mit unserem kostenlosen Quick-Check können Sie die Betroffenheit Ihrer Produkte überprüfen. ÜBER UNS 100 % Expertise. 0% Nonsens. Wir haben umfassende Erfahrung im Cybersecurity Compliance Management und verbinden Beratungspraxis und Forschung im Recht der Cybersicherheit. Unsere Beratung ist: Smart. Effizient. Punktgenau. RA STEFAN HESSEL, LL.M. Salary Partner und Head of Digital Business bei reuschlaw * Weitere Informationen → RA CHRISTOPH CALLEWAERT Senior Associate bei reuschlaw * Weitere Informationen → KONTAKT Sie haben Fragen zum CRA oder benötigen Unterstützung? Gerne sind wir für Sie da. Schreiben Sie uns – oder rufen Sie an! Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. * ADDRESS Büro Berlin Joachimsthaler Str. 34 10719 Berlin * PHONE +49 30 / 2332 895 0 * EMAIL info@reuschlaw.de * ADDRESS Büro Saarbrücken Stengelstr. 1 66117 Saarbrücken * PHONE + 49 681 / 859 160 0 * EMAIL info@reuschlaw.de * Newsletter * Impressum * Datenschutz © 2024 reuschlaw. TippsQuick-CheckÜber unsKontaktEN