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Justitia 4.0

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 * Warum Justitia 4.0
 * Projektorganisation
 * Finanzierung
 * Projektteam
 * Planung und Meilensteine

Projekte

 * Plattform
   
   * Informationssicherheit und Datenschutz
 * eJustizakte-Applikation
 * Transformation

Services

 * Für die Justizbehörden
 * Ambassadoren
 * Storytelling
 * Merkblätter
 * Change Kompass

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Justitia 4.0
Für eine sichere digitale Justiz - Damit der Weg zum Recht nicht mehr über
Papierberge führt

Justitia 4.0
Für eine sichere digitale Justiz - Damit der Weg zum Recht nicht mehr über
Papierberge führt



LETZTE NEWS

26
Jan. 24
Frédéric Kohler neuer Co-Präsident des Projektausschusses
14
Dez. 23
Das Projekt Justitia 4.0 sucht Unterstützung
11
Dez. 23
St. Galler Gerichte auf dem Weg in die digitale Zukunft
Zur Newsübersicht
 


DAS PROJEKT JUSTITIA 4.0

Das Projekt Justitia 4.0 verfolgt im Auftrag der Justizdirektorinnen und
-direktoren und der Justizkonferenz die Digitalisierung der Schweizer Justiz.
Die Anwaltschaft ist ebenfalls am Projekt beteiligt. Ziel des Projektes ist es,
die heutigen Papierakten durch elektronische Dossiers zu ersetzen. Der
Rechtsverkehr zwischen den verschiedenen Verfahrensbeteiligten und die
Akteneinsicht sollen künftig in allen Verfahrensabschnitten des Zivil-, Straf-
und Verwaltungsgerichtsverfahrens elektronisch über die zentrale Justizplattform
«Justitia.Swiss» erfolgen.

Das Digitalisierungsprojekt richtet sich an über 15’000 Mitarbeitende der
Gerichte und Staatsanwaltschaften auf allen föderalen Stufen sowie rund 12’000
Anwältinnen und Anwälte und deren Personal. Die Justizvollzugsbehörden werden
ebenfalls über die Justizplattform «Justitia.Swiss» kommunizieren.

Für die Justizbehörden wird zudem eine eJustizakte-Applikation entwickelt oder
beschafft, deren Funktionalitäten die effiziente und benutzerfreundliche
Verwaltung, Bearbeitung und Übermittlung einer elektronischen Akte erlauben.



Basisinformationen zum Projekt Justitia 4.0

 
 


WIE SIE VON DER DIGITALISIERUNG DER SCHWEIZER JUSTIZ PROFITIEREN

ORTS- UND ZEITUNABHÄNGIGES ARBEITEN


Durch die elektronische Aktenführung stehen Dokumente für alle jederzeit und
damit auch gleichzeitig zur Verfügung. Ob im Büro, im Gerichtssaal, im
Verhandlungszimmer oder zu Hause – auf die eJustizakte kann immer zugegriffen
werden.

GLEICHER INFORMATIONSSTAND FÜR ALLE


Durch den elektronischen Rechtsverkehr sind alle auf dem gleichen
Informationsstand, da Verzögerungen durch den postalischen Austausch wegfallen.

MEHR INHALTLICHES ARBEITEN – WENIGER ADMINISTRATION


Durch das Wegfallen der Koordination von administrativen und logistischen
Tätigkeiten (Organisation von Kopierarbeiten, Aktenbereitstellung und
-weitergabe) kann fokussiert an inhaltlichen Themen und der Rechtsfindung
gearbeitet werden.

REDUZIERTER AUFWAND – NEUE AUFGABEN


Mit der eJustizakte und der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs
entfällt das physische Weitergeben an andere Organisationseinheiten und die
Bereitstellung für die Akteneinsicht. Die freiwerdenden Kapazitäten können für
neue Aufgaben genutzt werden, die der digitale Wandel bedingt.

 


PROJEKTSTAND

Aktuell befindet sich das Projekt am Anfang seiner Realisierungsphase nach einer
längeren Konzeptionsphase.
Hier finden Sie eine Übersicht über die inhaltliche und zeitliche Strukturierung
des Vorgehens bis 2027. 

 



 

Planung und Meilensteine
 

 


PROJEKTE VON JUSTITIA 4.0


PLATTFORM

Die Plattform «Justitia.Swiss» bildet das Zentrum des Projekts Justitia 4.0.
Über sie werden in Zukunft der elektronische Rechtsverkehr sowie die
Akteneinsicht erfolgen.

Mehr erfahren


EJUSTIZAKTE-APPLIKATION

Was heute mit Papierakten möglicht ist, soll auch mit elektronischen Justizakten
möglich sein. Dafür wird im Rahmen von Justitia 4.0 ein System entwickelt: die
eJustizakte-Applikation.

Mehr erfahren


TRANSFORMATION

Die Digitalisierung der Schweizer Justiz bringt viele Veränderungen für
Verfahrensbeteiligte. Mit dem Projekt Transformation werden sie im digitalen
Wandel begleitet.

Mehr erfahren
 
 
 


FRAGEN & ANTWORTEN

 * Wer finanziert das Projekt Justitia 4.0?
   
   
   Das Projekt Justitia 4.0 wird zu 50% durch die KKJPD finanziert und zu 50%
   durch die Gerichte, wobei das Bundesgericht 50% des Gerichtsanteils
   übernimmt.

 * Werden Urteile auf der Plattform «Justitia.Swiss» publiziert?
   
   
   Die Publikation von Urteilen ist nicht eine Aufgabe der Plattform
   «Justitia.Swiss».

 * Wie unterschreibe ich meine Eingaben mit Inkrafttreten des BEKJ?
   
   
   Das Anbringen einer physischen resp. einer qualifizierten elektronischen
   Signatur wird nicht mehr erforderlich sein. Mit der digitale Identität wird
   der Absender authentifiziert (siehe auch Botschaft zum BEKJ zu Art. 22).

 * Werden auf der Plattform «Justitia.Swiss» personalisierte Auswertungen
   gemacht?
   
   
   Nein. Es werden nur personalisierte Auswertungen über die Plattform
   «Justitia.Swiss» gemacht, welche für das sichere Funktionieren der Plattform
   benötigt werden. 
   
   Die Funktionen sind:
   
    * Übermittlung von Dokumenten, Art. 22 E-BEKJ
    * Verwalten von Gruppen, Art. 24 E-BEKJ
    * Löschung der Dateien, sobald diese für die Bearbeitung nicht mehr
      notwendig sind (bspw. Löschung der Daten gemäss Art. 22 Abs. 5 und 6
      E-BEKJ)

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