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BARRIEREFREI REISEN

 

Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität oder Sinneswahrnehmung bietet
Eurowings verschiedene kostenlose Serviceleistungen an. Dazu gehören
beispielsweise die Hilfe beim Ein- und Aussteigen, auf dem Vorfeld und der
Flugzeugtreppe bzw. Begleitung bis zum Flugzeugsitz. Auch der Transport von
Rollstühlen und die Mitnahme von Assistenzhunden ist gratis.

Auf dieser Seite findest du umfassende Informationen zu den angebotenen
Serviceleistungen für Flugreisende mit körperlichen oder kognitiven
Einschränkungen. Falls du eine dieser Hilfestellungen in Anspruch nehmen
möchtest, sind wir gerne für dich da.


ALLGEMEINE INFORMATIONEN FÜR REISENDE MIT EINSCHRÄNKUNGEN



In diesem Abschnitt findest du Informationen über das Reisen gemeinsam
mit Begleitpersonen, die Mitnahme von Assistenzhunden und die verschiedenen
Einstufungen von Mobilitätseinschränkungen.

 

Mehr Informationen


INFORMATIONEN FÜR FLUGREISENDE MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT



Als Person mit eingeschränkter Mobilität findest du in diesem Abschnitt
Informationen zur Reiseplanung, mögliche Unterstützung am Abflugort und
Zielflughafen sowie an Bord des Flugzeugs.

 

Mehr Informationen


INFORMATIONEN FÜR REISENDE MIT GERINGERER SINNESWAHRNEHMUNG



Information zu Services für Personen mit Sehbehinderung oder
Hörschädigung sowie Hinweise für Reisende mit kognitiven Einschränkungen stehen
dir in diesem Abschnitt zur Verfügung.

 

Mehr Informationen


ALLGEMEINE INFORMATIONEN FÜR FLUGREISENDE MIT EINSCHRÄNKUNGEN




BEGLEITPERSONEN

In folgenden Fällen ist aus Sicherheitsgründen eine volljährige
Begleitperson notwendig, die zusammen mit der reisenden Person mit
eingeschränkter Mobilität oder Sinneswahrnehmung reist:

Die reisende Person...

 * kann bei ihrer eigenen Evakuierung nicht unterstützen
   (muss beispielsweise getragen werden)

 * kann sich nicht selbstständig orientieren

 * kann bei Sicherheitsanweisungen nicht mit den Flugbegleitern kommunizieren

 * kann Sicherheitsanweisungen nicht verstehen und/oder nicht befolgen




ASSISTENZHUNDE

Anerkannte Assistenzhunde (so genannte Service Animals/SVAN) wie etwa
Blindenführhunde, Signalhunde, Diabetikerwarnhunde oder Epilepsiehunde können
auf allen von Eurowings durchgeführten Flügen kostenlos in der Kabine
mitgenommen werden. 

Bitte melde dein Tier unter Angabe von Größe, Alter und Rasse bis 72 Stunden vor
Abflug per Mail an. Schicke dazu das entsprechende Formular an
unseren Kundenservice.

 

Eurowings akzeptiert nur ausgebildete Assistenzhunde in der Kabine. Hunde zur
emotionalen Unterstützung/zu Therapiezwecken (so genannte Emotional Support
Animals/ESAN) werden nicht als Assistenzhunde eingestuft und reisen zu den
üblichen Transportbedingungen für Haustiere.




VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN TRANSPORT VON ASSISTENZHUNDEN


Um Sicherheit und Hygiene auf unseren Flügen gewährleisten zu können, gelten für
den Transport von Assistenzhunden in der Kabine die folgenden allgemeinen
Voraussetzungen.

 

 * Dein Assistenzhund muss so ausgebildet sein, dass er dir gehorcht und sich in
   einer öffentlichen Umgebung angemessen benimmt (z. B. kein Bellen, Knurren,
   Anspringen von Menschen oder anderen Tieren).
   

 * Dein Hund muss mindestens vier Monate alt sein.

 * Dein Tier darf sich in keinem Fall in der Kabine oder am Flugsteig entleeren
   bzw. dies nur so tun, dass weder eine Gesundheitsgefährdung noch ein
   Hygieneproblem entsteht.

 * Dein Hund muss vor deinem Sitzplatz Platz nehmen und mit einer Leine an
   deinem Sicherheitsgurt befestigt sein. Dein Hund darf nicht auf einem
   regulären Sitzplatz für Flugreisende sitzen.

 * Wir empfehlen, deinen Hund nicht mit einem Halsband, sondern mit einem
   Hundegeschirr zu sichern.

 * Aus Rücksicht auf die anderen Flugreisenden muss du eine Leine und ein
   Maulkorb für deinen Hund mitführen.  

 

Falls die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, sich dein Hund nicht
angemessen verhält oder keine entsprechenden Ausbildungszertfikate vorgelegt
werden, kann Eurowings die Beförderung des Hundes verweigern. Du übernimmst
zudem für jegliche Schäden und Zusatzkosten, die in Verbindung mit dem Transport
deines Hundes entstehen, die Haftung.




BENÖTIGTE UNTERLAGEN FÜR ASSISTENZHUNDE



Um sicherzustellen, dass wir deinen Assistenzhund gefahrlos in der Kabine
transportieren können, benötigen wir folgende Unterlagen, die beim Check-in
überprüft werden.

 

 * Ausbildungszertifikat einer Trainingseinrichtung für Assistenzhunde, die eine
   Akkreditierung von Assistenzhunde International (ADI), Assistenzhunde Europa
   (ADEu) oder Internationaler Blindenhundeverband (IGDF) hält, oder

 * Ausbildungszertifikat einer anderen Trainingseinrichtung mit Angabe von
   Ausbildungsart, Aufgabe, Dauer und Ort.

 * Eigene schriftliche Bestätigung, dass dein Hund die unten genannten
   Voraussetzungen für die Reise erfüllt.

 

Bitte beachte, dass eine Bescheinigung über ein absolviertes Gehorsamstraining
oder das ausgefüllte DOT-Formular für eine Reise außerhalb der USA nicht
ausreicht. Ebenso werden Selbstlern- und Online-Trainingsportale nicht
anerkannt. 
Solltest du dieses nicht vorlegen können, reist dein Hund zu den
üblichen Transportbedingungen für Haustiere.





EINSTUFUNG DER MOBILITÄTSEINSCHRÄNKUNG

Im Flugverkehr ist die Nutzung eines Rollstuhls in drei international gültige
Kategorien eingeteilt:

 * Wheelchair Ramp (WCHR): Die reisende Person braucht den Rollstuhl nur um
   längere Gehwege zu überbrücken. Treppen-Steigen ist selbständig möglich. 

 * Wheelchair Steps (WCHS): Die reisende Person kann keine Treppen steigen, kann
   aber kurze Strecken zu Fuß zurücklegen.

 * Wheelchair Cabin (WCHC): Die reisende Person braucht immer einen Rollstuhl,
   kann sich ohne fremde Hilfe in der Kabine nicht bewegen. Es wird ein eigener
   Rollstuhl mitgeführt. 

Falls eine dieser Mobilitätseinschränkungen auf dich zutrifft, teile uns bitte
bei deiner Flugbuchung oder nachträglich per Mail mit, um welche Einschränkung
es sich bei dir handelt. Unkompliziert und einfach klappt das mit
unserem Formular, das du ausgefüllt an unseren Kundenservice senden kannst.


FLUGREISENDE MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT





Reise planen Am Flughafen An Bord Am Zielflughafen

Mit einer guten Reiseplanung startet es sich entspannter in den Urlaub. In
diesem Abschnitt informieren wir dich daher zu folgenden Themen:

 * Reisen mit Rollstuhl oder anderen Mobilitätshilfen wie Rollator, Krücke oder
   Gehhilfe

 * Flugreisen in der Schwangerschaft

 * Reisen mit Gips




KOSTEN FÜR DIE MITNAHME EINER MOBILITÄTSHILFE (ROLLSTUHL, KRÜCKE, GEHHILFE ETC.)


Der Transport von bis zu 2 Mobilitätshilfen (Rollstuhl, Krücken, andere Art von
Gehhilfen) pro Person ist auf Eurowings Flügen kostenlos. Wir bitten dich
jedoch, den Zusatzservice bei uns anzumelden. Dies gilt besonders für größere
Gruppen, die mit Mobilitätshilfen reisen, da so Verladung und Transport von uns
besser geplant werden kann.

 

Auch auf Eurowings Flügen, die von einer anderen Airline durchgeführt werden
oder über ein Reisebüro gebucht wurden, kannst du deine 
Mobilitätshilfe kostenfrei mitnehmen. Informationen hierzu erhältst du bei der
entsprechenden Airline bzw. im Reisebüro.




MITNAHME EINER MOBILITÄTSHILFE WÄHREND DER FLUGBUCHUNG ANMELDEN


Wir empfehlen dir bereits bei der Buchung deine Mobilitätshilfe anzumelden –
entweder über unsere mobilen Services oder direkt online. Klicke hierfür im
zweiten Schritt der Online-Flugbuchung unter „Weitere Leistungen“ auf „Besondere
Flugbetreuung“. Trage dort die gewünschten Leistungen für Hin- und Rückflug ein,
beispielsweise den Transport eines Rollstuhls.




MITNAHME EINER MOBILITÄTSHILFE NACH ABGESCHLOSSENER FLUGBUCHUNG ANMELDEN


Auch nach einer bereits getätigten Flugbuchung kannst du deine Mobilitätshilfen
wie einen Rollstuhl – bis zur Schließung des Web-Check-ins – online oder über
unsere mobilen Services anmelden.  Melde dich hierfür auf eurowings.com unter
„Meine Reise“ an, klicke auf „Leistungen hinzubuchen“ und anschließend auf
„Besondere Flugbetreuung“. Weitere Informationen zur Online-Nachbuchung von
Extraleistungen findest du in unseren FAQs.

Gerne nehmen wir dein Anliegen auch über unser Anmeldeformular entgegen. Sende
dieses bitte ausgefüllt an unseren Kundenservice. Bitte notiere im Formular die
Maße und das Gewicht deiner Mobilitätshilfe. Wenn dein Rollstuhl aufrecht
verladen werden muss, können die Maße des Rollstuhls je nach Flugzeugtyp
Einschränkungen unterliegen. Die kleinste Laderaumhöhe unserer eingesetzten
Flugzeuge ist beispielsweise nur 83 cm hoch.




REGULARIEN FÜR DEN TRANSPORT MANUELLER ODER ELEKTRISCHER ROLLSTÜHLE


Gern kannst du deinen eigenen (manuellen/elektrischen) Rollstuhl
mitbringen, sofern es sich bei deinem elektrischen Rollstuhl um einen mit einer
auslaufsichereren Trocken- oder Gelbatterie handelt. Rollstühle mit
Nassbatterien oder unversiegelte bzw. nicht auslaufsichere Batterien sind aus
Sicherheitsgründen auf Eurowings Flügen leider nicht erlaubt.

Stelle vor Abflug bitte sicher, dass die Batterie deines elektrischen Rollstuhls
nicht betriebsbereit angeschlossen ist und die Pole gegen einen Kurzschluss
gesichert sowie isoliert sind. Darüber hinaus muss die Batterie für den
Transport sicher am Rollstuhl befestigt sein. Wir bitten dich Eurowings
mindestens 72 Stunden vor Abflug über den Transport des Rollstuhl per Mail an
unseren Kundenservice zu informieren. Schicke uns hierfür bitte
unser Anmeldeformular zu.

Bitte beachten Sie für den Transport von einem eigenen (manuellen/elektrischen)
Rollstuhl oder einer Mobilitätshilfe, dass die Ladehöhe auf 1,15 Meter (Airbus
A320-Familie) beziehungsweise 0,86 Meter (Boeing 737-800) beschränkt ist.

 

Weitere Informationen zu den verschiedenen Arten von Rollstuhlbatterien und
deren Transportbedingungen findest du auf unserer Seite zum Thema „Verbotene
Gegenstände und gefährliche Güter im Gepäck“ im Abschnitt „Batteriebetriebene
Geräte“.




SITZPLÄTZE FÜR PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT UND BEGLEITPERSONEN AUF
FLÜGEN VON/NACH ITALIEN


In Übereinstimmung mit dem Gesetz zur Anpassung der technischen Regularien bei
der Sitzplatzvergabe von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität oder
Sinneswahrnehmung auf Flügen von und nach Italien, das am 17. Juli 2021 von der
italienischen Behörde ENAC veröffentlicht wurde, hast du das Recht auf eine
kostenfreie Sitzplatzreservierung, wenn du eine

 * Buchung im BASIC-Tarif gemacht hast und

 * als Fluggast mit eingeschränkter Mobilität oder Sinneswahrnehmung reist oder
   einen Fluggast mit solchen Einschränkungen begleitest

Du hast nicht den BASIC-Tarif gebucht, dann kannst du hier kostenfrei deinen
Stitzplatz auswählen.

Um eine kostenfreie Sitzplatzreservierung zu buchen oder die Rückerstattung
deiner bereits getätigten Sitzplatzreservierung anzufordern, kontaktiere bitte
unser Call Center:

Kostenfreie Servicenummer für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität: +49 800
320 320 00. Alternativ sende uns gerne eine Mail mit deinem Anliegen an unseren
Kundenservice.





REISEN MIT GIPS


Ja, eine Beförderung von Fluggästen mit Gips ist grundsätzlich möglich.
Voraussetzung dafür ist, dass der Gips mindestens 5 Tage vor Reisebeginn
angelegt wurde. Sollte der Gips weniger als 5 Tage vor Abflug angelegt worden
sein, muss dieser über eine Spaltung beziehungsweise eine Dehnungsfuge verfügen.
Wir empfehlen Ihnen, sich vorab eine ärztliche Bescheinigung über Ihre
Flugtauglichkeit einzuholen und diese über unser Kontaktformular prüfen zu
lassen. Gerne kann hierzu dieses Formular genutzt werden.

 




REISEN WÄHREND DER SCHWANGERSCHAFT

Schwangere können bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche bedenkenlos
fliegen, ohne sich einem erhöhten gesundheitlichen Risiko auszusetzen –
vorausgesetzt, die Schwangerschaft verläuft unkompliziert. Zum Wohle deiner
Gesundheit und der deines Ungeborenen darfst du nach der 36.
Schwangerschaftswoche nicht mehr mit dem Flugzeug reisen.

Während einer Schwangerschaft solltest du generell auf Flugreisen verzichten,
wenn du Mehrlinge erwartest, bereits eine Fehlgeburt erlitten hast oder unter
Herz- und Kreislauferkrankungen leidest. Zudem besteht während der gesamten
Schwangerschaftszeit ein erhöhtes Thromboserisiko. Um weitere eventuell
vorhandene Risiken auszuschließen, empfehlen wir dir, vor der geplanten
Flugreise deinen behandelnden Arzt aufzusuchen.

 

Bitte beachte, dass du auf Anfrage deinen Mutterpass oder eine ärztliche
Bestätigung vorlegen musst, um deine Flugtauglichkeit zu belegen.

 


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Damit vor Abflug kein Stress aufkommt – in diesem Abschnitt informieren wir dich
zu folgenden Themen:

 * Anreisemöglichkeiten

 * Transportmöglichkeiten am Flughafen/im Terminal

 * Check-in und Sicherheitskontrolle




ANREISE UND TRANSPORTMÖGLICHKEITEN AM FLUGHAFEN


Deine Anreise zum jeweiligen Flughafen muss von dir individuell organisiert
werden. Falls du schon vor Ankunft am Check-In Schalter einen Begleitservice
benötigst, nimm bitte Kontakt zu den einzelnen Dienstleistern vor Ort auf.

 * Ansprechpartner für Abhol-/Drop-Off Punkte am Flughafen

An Flughäfen gibt es je nach lokalen Gegebenheiten unterschiedliche
Transportmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte Flugreisende. Es kann
beispielsweise vorkommen, dass du den Rollstuhl wechseln musst, um vom Flughafen
ins Flugzeug zu gelangen, da das Ein- und Aussteigen auf gleicher Ebene mit dem
Flugzeug nicht auf allen Flughäfen möglich ist.




CHECK-IN UND SICHERHEITSKONTROLLE


Plane genügend Zeit für den Check-in sowie für die Sicherheitskontrollen ein, um
unnötigen Zeitdruck zu vermeiden. Wir empfehlen dir daher 2 Stunden vor Abflug
am Flughafen zu sein. Die Eurowings Check-in Schalter öffnen in der Regel 2-3
Stunden vor Abflug und schließen 40 min vor der geplanter Abflugzeit.

Solltest du den Begleitservice erst ab dem Check-in Schalter benötigen, weise
uns bitte dort auf die gebuchten Serviceleistungen hin, damit du bevorzugt
betreut werden kannst. Obwohl es nicht vorgeschrieben ist, bitten wir dich, uns
über die Art deiner Beeinträchtigung (zum Beispiel Bewegungseinschränkung oder
Herzschrittmacher) zu informieren, damit wir dich bestmöglich unterstützen
können.

 

Weitere Informationen zum Check-in finden du hier.


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Damit du dich bei uns an Bord sicher fühlst – in diesem Abschnitt informieren
wir dich zu folgenden Themen:

 * Nutzung von Mobilitätshilfen an Bord

 * Unterstützung durch das Eurowings Kabinenpersonal

 * Sitzplätze an Bord




ROLLSTUHL/GEHHILFE AN BORD BENUTZEN


Auf Kurz- und Mittelstrecken können wir dir gerne einen Rollstuhl an Bord zur
Verfügung stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass du diesen Bedarf mindestens
72 Stunden vor Abflug bei uns anmeldest. Du erreichst uns hierfür über unsere
kostenfreie Servicenummer für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität +49 800
320 320 00. Alternativ sende uns gerne eine Mail mit deinem Anliegen an unseren
Kundenservice.

 

Weitere Informationen für Reisen mit Rollstuhl findest du im Abschnitt „Reise
planen“ auf dieser Seite.




UNTERSTÜTZUNG DURCH DAS KABINENPERSONAL


Unser Kabinenpersonal hilft gerne:

 * beim Gang oder beim Gebrauch des On-Bord Rollstuhls bis zur Toilette

 * beim Verstauen von Handgepäck und Behelfsmitteln

 * in der Kommunikation mit Fluggästen, die in ihrer Sehfähigkeit bzw.
   Hörfähigkeit eingeschränkt sind

 

Falls du darüber hinaus Unterstützung benötigst, bitten wir dich um die
Begleitung durch eine volljährige Begleitperson, die mit dir reist. Folgende
Unterstützung kann von unseren Kabinenpersonal nicht geleistet werden:

 * Hilfestellung beim Gebraucht der Toilette

 * Heben oder Tragen von Reisenden

 * Assistenz beim Einnehmen von Mahlzeiten

 * Verabreichen von Medikamenten oder Beaufsichtigung der Medikamenteneinnahme




GENAUER SITZPLATZ AN BORD


Je nach Beeinträchtigung gelten für Passagiere auf Eurowings-Flügen bestimmte
Regularien für die Sitzplatzreservierung.
 

Sitzplätze für Passagiere mit kognitiver oder körperlicher Beeinträchtigung
befinden sich:

 * nicht in der ersten oder letzten Reihe

 * nicht in den Reihen am Notausgang
   

 

Sitzplätze für Passagiere, die sich nicht ohne Rollstuhl zum, im und aus dem
Flugzeug fortbewegen können (WCHC) und allein reisen, sind:

 * nicht in der ersten oder letzten Reihe

 * nicht in den Reihen am Notausgang

 * nur an Fensterplätzen

 

Sitzplätze für Passagiere, die keine Treppen steigen, aber kurze Strecken zu Fuß
zurücklegen können (WCHS) und allein reisen, sind:

 * nicht in den Reihen am Notausgang

 

Sitzplätze für Passagiere, die eine Mobilitätsunterstützung zum überbrücken
längerer Gehwege benötigen (WCHR) und allein reisen, sind:

 * nicht in den Reihen am Notausgang

 

Sitzplätze für Passagiere, die mit einem Assistenzhund reisen, befinden sich:

 * nicht in der ersten oder letzten Reihe

 * nicht in den Reihen am Notausgang

 

 

Informationen zur Aufteilung der Sitzplätze in unseren verschiedenen
Flugzeugtypen (Airbus A319 und A320) findest du hier.


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Damit du entspannt ankommst – in diesem Abschnitt informieren wir dich zu
folgenden Themen:

 * Unterstützung beim Ausstieg

 * Gepäckrückgabe




AUSSTIEG AUS DEM FLUGZEUG


Der lokale Airport Begleitservice erwartet dich nach Ankunft des Flugzeuges und
hilft dir auf dem weiteren Weg. Bitte bleibe solange auf deinem Sitzplatz im
Flugzeug, bis der Begleitservice dich dort persönlich abholt.




MOBILITÄTSHILFE ZURÜCKERHALTEN


Bei deiner Ankunft am Zielflughafen erhältst du deine aufgegebene
Mobilitätshilfe am Gepäckförderband zurück. Bei der Ausgabe kann es aufgrund von
Engpässen zu geringfügigen Wartezeiten kommen.


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FLUGREISENDE MIT EINGESCHRÄNKTEN SINNESWAHRNEHMUNGEN

Eurowings bietet Flugreisenden mit Seh- oder Hörstörungen oder mit kognitiven
Beeinträchtigungen vor, während und nach dem Flug spezielle Services an. Für
eine bestmögliche Vorbereitung informiere uns bereits bei der Buchung oder wenn
möglich bis 72 Stunden vor Abflug über den Betreuungsbedarf indem du dein
ausgefülltes Anmeldeformular an unseren Kundenservice schickst.




SERVICES FÜR FLUGREISENDE MIT SEHBEHINDERUNG ODER HÖRSCHÄDIGUNG

Als blinde oder hörgeschädigte Person kannst du deine Reise ohne die Beurteilung
der Flugreisetauglichkeit antreten. Folgende Hilfeleistungen bieten wir dir an:

 * Separate Information über Verspätungen und andere Reiseangelegenheiten

 * Separate persönliche Sicherheitseinweisungen

 * Hilfe beim Umsteigen auf einen Anschlussflug

 * Hilfe beim Aussteigen und Erreichen des Flughafenausgangs am Zielort

 * Begleitung am Flughafen (nur für Fluggäste mit Sehbehinderung)




HINWEISE FÜR FLUGREISENDE MIT KOGNITIVER EINSCHRÄNKUNG

Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung sollten auf Flugreisen folgende Punkte
beachten:

 * Die Wege auf internationalen Flughäfen sind oft kompliziert und lang. Es kann
   dort leicht zu Orientierungs- und Verständigungsschwierigkeiten sowie
   Verwirrung kommen. Sicherheits-, Zoll- und Polizeikontrollen können Stress
   und Unbehagen auslösen. Die Belastbarkeit einer Person mit einer kognitiven
   Einschränkung sollte deshalb nicht überschätzt werden.

 * Bei speziellen Beeinträchtigungen, die zu Gedächtnis- oder
   Orientierungsverlusten führen (z. B. Alzheimer), besteht die Gefahr, dass der
   Reisende die Sicherheitsanweisungen des Bordpersonals nicht beachtet. Während
   des Fluges muss der Reisende im Fall von Turbulenzen den
   Sicherheitsanweisungen der Crew jedoch unbedingt Folge leisten können.

Sollte für einen Reisenden mit kognitiver Einschränkung eine dieser Gefahren
bestehen, empfehlen wir dringend die Mitreise einer Begleitung.

Gerne kann nach schriftlicher Anmeldung ein Begleitservice gebucht werden. Bitte
schicke diese bis 72 Stunden vor Abflug per Formular an unseren Kundenservice.

 

Alle Regelungen gelten für Eurowings-Flüge mit einer EW-Flugnummer unabhängig
von der ausführenden Fluggesellschaft. Ausgenommen sind hiervon explizit
Codeshare-Flüge, welche von Smartwings durchgeführt werden und ebenfalls unter
einer bestimmten Eurowings Flugnummer (EW3010 bis EW3349) angeboten werden. Bei
Flügen unserer Partner-Airlines, die keine EW-Flugnummer haben, gelten die
Bestimmungen der jeweiligen Airline. Diese können auf den Webseiten der
Fluggesellschaften eingesehen werden. Zu diesen Partner-Airlines gehören
zurzeit Lufthansa, SWISS, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Condor, United
Airlines, Air Canada und All Nippon Airways.

 

Gesetzliche Richtlinien

Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität werden in Übereinstimmung mit der
Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 vom 5. Juli 2006 über die Rechte von Fluggästen
mit Behinderung und Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität befördert.




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