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Antragsverfahren
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SWISSDRG - AKUTSOMATIK   ALLGEMEINE HINWEISE

SwissDRG System 15.0/2026

Das Formular für das Antragsverfahren 2024 wird am 01. April 2024 zur
Bearbeitung freigeschaltet.
Die Anträge können anschliessend im Zeitraum vom 03. Juni 2024 bis am 15. Juli
2024 eingereicht werden.

Anträge zur Entwicklung des SwissDRG Systems 15.0/2026 müssen sich auf die
Grouper Version 14.0 und Kodes des CHOP 2023 und ICD-10-GM 2023 beziehen
(SwissDRG Version 14.0 Planungsversion 2023/2025).
Bitte beachten Sie, dass ein Zusatzentgelt nur dann beantragt werden kann, wenn
die Leistung im Jahr der Datenerhebung eindeutig über einen CHOP/ATC Kode
erfasst wurde.

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 1.  Im Rahmen des SwissDRG Antragsverfahrens können unterschiedliche
     Antragsarten eingegeben werden:
     1. Anträge zur Weiterentwicklung des SwissDRG Tarifstruktur
     2. Anträge zur Weiterentwicklung der Liste der in der Medizinischen
        Statistik erfassbaren Medikamente und Substanzen
     3. Anträge zu redaktionellen Änderungen der SwissDRG-Tarifstruktur
 2.  Anträge zur Weiterentwicklung der Operationsklassifikation CHOP und der
     Schweizerischen Kodierrichtlinien müssen über ein separates Formular beim
     Bundesamt für Statistik (BFS), Anträge zur Weiterentwicklung der
     Diagnosenklassifikation ICD-10-GM beim Bundesinstitut für Arzneimittel und
     Medizinprodukte (BfArM) eingereicht werden. Anträge zu den Regeln und
     Definitionen oder Kodierrevision müssen über ein separates Formular bei den
     entsprechenden Arbeitsgruppen eingereicht werden.
 3.  Anträge können nur online unter Verwendung dieses Formulares eingereicht
     werden. Bitte beachten Sie, dass keine Anträge in anderer Form akzeptiert
     und bearbeitet werden. Rückfragen zum Antragsformular richten Sie bitte an
     antragsverfahren.swissdrg@swissdrg.org
 4.  Anträge, die über H+ eingegeben werden, sind mit der jeweiligen
     Spitaldirektion abzustimmen und können mit dem Email-Absender der
     Spitaldirektion oder dem Tarifdienst-Verantwortlichen entgegen genommen
     werden.
 5.  Anträge der FMH-Organisationen (Fachgesellschaften und Dachverbände) werden
     nur mit dem Email-Absender des Präsidenten oder Tarifdelegierten der
     Fachgesellschaften bzw. Dachverbände entgegengenommen.
 6.  Der Eingang des Antrages wird bestätigt.
 7.  Komplexe Anträge, die der Überprüfung übergeordneter Abhängigkeiten sowie
     intensiver Rückfragen beim Antragsteller und den betroffenen
     Fachgesellschaften bedürfen, können die Bearbeitung verzögern.
 8.  Betrifft der Inhalt des Antrages auch andere Fachgebiete, dann ist der
     Inhalt des fachübergreifenden Antrages mit allen betroffenen Fachgebieten
     abzustimmen. Das Endergebnis der Konsolidierung ist von der jeweiligen
     Fachgesellschaft schriftlich zu bestätigen. Es werden nur Anträge
     bearbeitet, bei denen eine einvernehmliche Absprache mit den betroffenen
     Fachgebieten nachgewiesen wurde.
 9.  Die eingereichten Anträge werden in gekürzter Form mit Nennung der
     antragstellenden Institution im Internet auf der Webseite der SwissDRG AG
     veröffentlicht. Die Felder, die im Rahmen der Zusammenstellung des
     Antragsverfahrens auf der Homepage der SwissDRG AG publiziert werden, sind
     im Antragsformular mit dem entsprechenden Hinweis gekennzeichnet.
 10. Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Unvollständig ausgefüllte
     Antragsformulare werden nicht bearbeitet.
 11. Bitte stellen Sie einen separaten Antrag für jeden Änderungsvorschlag.

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