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Antragsverfahren Alle Anträge Anmelden Es können momentan keine neuen Anträge erstellt werden. SWISSDRG - AKUTSOMATIK ALLGEMEINE HINWEISE SwissDRG System 15.0/2026 Das Formular für das Antragsverfahren 2024 wird am 01. April 2024 zur Bearbeitung freigeschaltet. Die Anträge können anschliessend im Zeitraum vom 03. Juni 2024 bis am 15. Juli 2024 eingereicht werden. Anträge zur Entwicklung des SwissDRG Systems 15.0/2026 müssen sich auf die Grouper Version 14.0 und Kodes des CHOP 2023 und ICD-10-GM 2023 beziehen (SwissDRG Version 14.0 Planungsversion 2023/2025). Bitte beachten Sie, dass ein Zusatzentgelt nur dann beantragt werden kann, wenn die Leistung im Jahr der Datenerhebung eindeutig über einen CHOP/ATC Kode erfasst wurde. -------------------------------------------------------------------------------- 1. Im Rahmen des SwissDRG Antragsverfahrens können unterschiedliche Antragsarten eingegeben werden: 1. Anträge zur Weiterentwicklung des SwissDRG Tarifstruktur 2. Anträge zur Weiterentwicklung der Liste der in der Medizinischen Statistik erfassbaren Medikamente und Substanzen 3. Anträge zu redaktionellen Änderungen der SwissDRG-Tarifstruktur 2. Anträge zur Weiterentwicklung der Operationsklassifikation CHOP und der Schweizerischen Kodierrichtlinien müssen über ein separates Formular beim Bundesamt für Statistik (BFS), Anträge zur Weiterentwicklung der Diagnosenklassifikation ICD-10-GM beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingereicht werden. Anträge zu den Regeln und Definitionen oder Kodierrevision müssen über ein separates Formular bei den entsprechenden Arbeitsgruppen eingereicht werden. 3. Anträge können nur online unter Verwendung dieses Formulares eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass keine Anträge in anderer Form akzeptiert und bearbeitet werden. Rückfragen zum Antragsformular richten Sie bitte an antragsverfahren.swissdrg@swissdrg.org 4. Anträge, die über H+ eingegeben werden, sind mit der jeweiligen Spitaldirektion abzustimmen und können mit dem Email-Absender der Spitaldirektion oder dem Tarifdienst-Verantwortlichen entgegen genommen werden. 5. Anträge der FMH-Organisationen (Fachgesellschaften und Dachverbände) werden nur mit dem Email-Absender des Präsidenten oder Tarifdelegierten der Fachgesellschaften bzw. Dachverbände entgegengenommen. 6. Der Eingang des Antrages wird bestätigt. 7. Komplexe Anträge, die der Überprüfung übergeordneter Abhängigkeiten sowie intensiver Rückfragen beim Antragsteller und den betroffenen Fachgesellschaften bedürfen, können die Bearbeitung verzögern. 8. Betrifft der Inhalt des Antrages auch andere Fachgebiete, dann ist der Inhalt des fachübergreifenden Antrages mit allen betroffenen Fachgebieten abzustimmen. Das Endergebnis der Konsolidierung ist von der jeweiligen Fachgesellschaft schriftlich zu bestätigen. Es werden nur Anträge bearbeitet, bei denen eine einvernehmliche Absprache mit den betroffenen Fachgebieten nachgewiesen wurde. 9. Die eingereichten Anträge werden in gekürzter Form mit Nennung der antragstellenden Institution im Internet auf der Webseite der SwissDRG AG veröffentlicht. Die Felder, die im Rahmen der Zusammenstellung des Antragsverfahrens auf der Homepage der SwissDRG AG publiziert werden, sind im Antragsformular mit dem entsprechenden Hinweis gekennzeichnet. 10. Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Unvollständig ausgefüllte Antragsformulare werden nicht bearbeitet. 11. Bitte stellen Sie einen separaten Antrag für jeden Änderungsvorschlag. Anmelden DeutschFrançaisItaliano