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SERVERREGELN


§ 1 ALLGEMEIN 



§ 1.0 SEI KEIN IDIOT



§ 1.1 EIN MINDESTALTER VON 18 JAHREN IST GRUNDVORAUSSETZUNG FÜR DAS BESPIELEN
UNSERES SERVERS.



§ 1.2 BELEIDIGENDE, RASSISTISCHE, NATIONALSOZIALISTISCHE ODER DISKRIMINIERENDE
ÄUSSERUNGEN, SOWIE SEXUELLE BELÄSTIGUNGEN ODER HANDLUNGEN, EGAL IN WELCHER FORM
SIND ZU UNTERLASSEN!



§ 1.3 JEDER BENUTZER IST FÜR SEINE ACCOUNTS SELBST VERANTWORTLICH.



§ 1.4 DAS SOGENANNTE LOBBY-HOPPING/COMBAT LOGGING IST VERBOTEN.



§ 1.5 NACH EINER UNTERBRECHUNG DES ROLEPLAYS, DURCH Z. B. VERBINDUNGSABBRÜCHEN
IST ES PFLICHT SICH UMGEHEND WIEDER IN DER ROLEPLAY SITUATION EINZUFINDEN.



§ 1.6 MULTIACCOUNTS SIND VERBOTEN.



§ 1.7 “HACKEN“, “CHEATEN“, “BUG-ABUSE“ BZW. “EXPLOIT ABUSE“ IST ABSOLUT
VERBOTEN. SPIELER, DIE NACHWEISBAR HACKS, CHEATS UND ÄHNLICHES AUF ANDEREN
ROLEPLAY-PROJEKTEN ANWENDEN, HABEN AUCH BEI UNS MIT ENTSPRECHENDEN SANKTIONEN ZU
RECHNEN. DAS COMMUNITY MANAGEMENT KANN EINZELNEN SPIELERN DIE AUFLAGE VERGEBEN,
BEI JEGLICHEM SCHUSSGEFECHT VIDEOAUFNAHMEN ANZUFERTIGEN UND DIESE UNBEARBEITET
ZU SUPPORTZWECKEN ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN.



§ 1.8 BEIM BESPIELEN UNSERER RP-SERVER DARF NUR DAS VORGEGEBENE TEAMSPEAK
KOMMUNIKATIONS-PLUG-IN VERWENDET WERDEN.



§ 1.9 DIE AUFNAHME VON SUPPORT/TEAMSPEAK GESPRÄCHEN OHNE ERLAUBNIS, IST
UNTERSAGT!



§ 1.10 LIVE DARF MAN NUR IN DEN DAFÜR VORGESEHEN LIVE TEAMSPEAK-CHANNELS SEIN.
IN TALK- UND ALLEN WEITEREN CHANNELS IST DIES ZU UNTERLASSEN. AUSSERDEM IST BEI
AKTIVEN LIVESTREAM DIE TEAMSPEAK-GRUPPE "LIVE" ANZUNEHMEN.



§ 1.11 EXTERN HINZUGEFÜGTE FADENKREUZE SIND VERBOTEN.



§ 1.12 DAS ABSPIELEN VON MUSIK IST NUR AUF VERANSTALTUNGEN, ANSONSTEN AUF LEISER
STUFE (Z.B. IN AUTOS) ERLAUBT.

§ 1.13 Regelverstöße sind meldepflichtig. 

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§ 2 ROLEPLAY 



§ 2.1 DAS GRUNDLOSE TÖTEN ODER VERLETZEN VON PERSONEN OHNE RP-HINTERGRUND IST
VERBOTEN (RDM / RANDOM DEATHMATCH).



§ 2.2 DAS ÜBERFAHREN VON PERSONEN, SOWIE DAS GRUNDLOSE RAMMEN MIT EINEM FAHRZEUG
IST VERBOTEN (VDM / VEHICLE DEATHMATCH).



§ 2.2.1 DAS ANFAHREN VON PERSONEN IN EINER NACHWEISBAREN NOTSITUATION/NOTWEHR
IST ZUR FLUCHT ERLAUBT.



§ 2.3 WÄHREND EINER LAUFENDEN RP-GESCHICHTE IST DAS AUSLOGGEN VERBOTEN.



§ 2.4 “POWER RP“, D. H. DAS AUFZWINGEN DES EIGENEN RPS OHNE DEM GEGENÜBER
ENTSCHEIDUNGSMÖGLICHKEITEN ZU GEBEN, IST VERBOTEN.



§ 2.5 “FAIL RP“, D. H. REALITÄTSFREMDES REAGIEREN AUF EINE RP-SITUATION IST
VERBOTEN.



§ 2.6 “TROLLING″, ALSO DAS ABSICHTLICHE STÖREN ODER NERVEN VON ANDEREN SPIELERN
IST VERBOTEN!



§ 2.6.1 GANG- & COPBASHING IST VERBOTEN.



BEISPIEL COPBASHING: REALITÄTSFERNES HANDELN GGÜ. COPS, Z.B. BEABSICHTIGT UND
UNBEGRÜNDET DURCH COPSPERREN FAHREN (UM ZU PROVOZIEREN); "OFFICER, DARF ICH BEI
DER SCHIESSEREI MITMACHEN?", ETC. BEISPIEL GANGBASHING: DAS GRUNDLOSE
PROVOZIEREN VON KONFLIKTEN OHNE HINREICHENDEN RP HINTERGRUND, SOWIE TROLLHAFTES
VERHALTEN/RP. Z.B. DAS STELLEN VON UNREALISTISCHEN FORDERUNGEN, UM ES BEWUSST
AUF EINE KONFRONTATION HINAUSLAUFEN ZU LASSEN. KONFLIKTE SIND WEITER ERWÜNSCHT,
ABER IM SINNE DES “VOLLEYBALL-RPS”.



§ 2.7 “META-GAMING″, D. H. DAS VERWENDEN VON INFORMATIONEN AUS SPIELFREMDEN
QUELLEN, BZW. ANDEREN RP CHARAKTEREN, IST VERBOTEN.



§ 2.7.1 BEI ANGEKLAGTEM META-GAMING MUSS DER BESCHULDIGTE DEM SUPPORT ERLÄUTERN
KÖNNEN, WIE ER AUF LEGITIMEN WEG AN DIESE INFORMATION GEKOMMEN IST UND NÖTIGE
BEWEISE VORLEGEN.



§ 2.8 AUCH BEI BEWUSSTLOSIGKEIT WIRD MAN VON ANDEREN SPIELERN GEHÖRT. HIER
KÖNNEN UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES AKTUELLEN RPS, GERÄUSCHE VON SICH GEGEBEN
WERDEN (BSPW. ALS VERLETZT ANZEIGENDE LAUTE), SODASS DIE MEDICS DEN CHARAKTER
NOCH ALS BEI BEWUSSTSEIN EINSTUFEN KÖNNEN UND WIEDERBELEBENDE MASSNAHMEN
EINLEITEN.



§ 2.9 WIR VERZICHTEN AUF EINE INGAME-ANZEIGE ZUR COP-ANZAHL. DU KANNST JEDERZEIT
KRIMINELL AGIEREN, ALLERDINGS MIT RP-HINTERGRUND UND FAIRNESS: EINE GEISELNAHME,
EIN PD RAID ODER KNASTAUSBRUCH UM VIER UHR MORGENS BILDET DIES NICHT AB. DIESE
REGEL FÜHREN WIR AKTUELL UNTER BEOBACHTUNG.



§ 2.11 DAS ENTFERNEN VON KÖRPERTEILEN IST GENERELL VERBOTEN.



§ 2.12 ÜBERFÄLLEN AUF COPS, SOWIE DAS ABNEHMEN VON COP-GEGENSTÄNDEN BEDARF EINEN
VORHERIGEN HINREICHENDEN RP-HINTERGRUND.

§ 2.13 Externe Websites, die im Spiel verwendet werden sollen, müssen durch das
Community Management freigegeben werden. Diese sind in #📅-ic-events einsehbar.
Alle genutzten Informationen von Seiten, die nicht freigegeben sind, werden als
§2.7 Meta-Gaming geahndet. Hierbei weisen wir auch auf geltende deutsche Gesetze
und Pflichten hin.

§ 2.14 Custom Klamotten, die nicht in den regulären Kleidungsläden kaufbar sind,
z.B. von Kikka Wear oder von Events, dürfen nicht geklaut werden. Dies gilt
nicht für Custom Klamotten, die in Fahrzeugen gelagert werden oder als
Gruppierungs-Merkmal (Flags etc.) gedacht sind.

§ 2.15 Das Department Of Corrections kann "Chain Gangs" mit State-Inhaftierten
gründen. Diese können sich Haftzeitverkürzungen oder andere Vorteile durch z.B.
Steineklopfen oder Müllsammeln verdienen. Mitglieder dieser Chain-Gangs dürfen
nicht durch Außenstehende befreit werden. 

§ 2.16 Bei einer Geiselnahme dürfen nicht mehr als 8 Geiseln genommen werden. 

§ 2.17 Nach Crimeaktionen müssen eigene (z.B. Waffen), sowie abgenommene fremde
Gegenstände (z.B. von Rivalen, Cops, Überfallenen) 30 Minuten nur im eigenen
Inventar bzw. im Fahrzeug behalten werden, in dem man nach dieser Aktion
unterwegs ist.

§ 2.18 Die Identität eines Funkers kann im Funk nur gemutmaßt, anhand der Stimme
aber nicht komplett festgestellt werden. Durchgefunktes darf als Hinweis für
Taten und Standorte genutzt werden. Dies gilt nicht für interne Funks bei
Gruppierungen/Fraktionen.

§ 2.19 Jegliche RP-Situationen mit Bomben (inkl. Drohungen) dürfen nur
angefangen werden, wenn man tatsächlich im Besitz eines Bomben-Items/-Props ist,
um dies adäquat auszuspielen.

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§ 3 CHARAKTER 



§ 3.1 BRINGE DAS LEBEN DEINES CHARAKTERS NICHT IN GEFAHR, ES IST DEIN HÖCHSTES
GUT. BEDENKE DEINE HANDLUNGEN UND ÄUSSERUNGEN IM RP - DU WILLST IHN JA NICHT
VERLIEREN.



§ 3.2 BEI VERMUMMTEN PERSONEN ODER BEI ANONYMEN ANRUFEN IST DAS ERKENNEN DER
STIMME VERBOTEN. EINE PERSON GILT ALS VERMUMMT, WENN DER GROSSTEIL SEINES
GESICHTS NICHT ZU ERKENNEN IST.



§ 3.3 JEDER SPIELER DARF MAX. EINER FRAKTION UND EINER GRUPPIERUNG BEITRETEN.
JEDER WEITERER CHARAKTER MUSS SICH VON DEN ANDEREN STARK UNTERSCHEIDEN UND DARF
NICHT TEIL EINER GRUPPIERUNG ODER FRAKTION SEIN.



§ 3.3.1 EIN ZUSÄTZLICHER CHARAKTERSLOT KANN VIA SONDERZULASSUNG DURCH DEN
SUPPORT ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN.



§ 3.4 DER CHARAKTERNAME DARF PROMINENTEN NAMEN NICHT GLEICHEN, EGAL OB FIKTIVER
ODER NATÜRLICHEN PERSONEN.

§ 3.5 Das Alter des Charakters muss mindestens 21 Jahre sein (amerikanische
Volljährigkeit).

§ 3.6 Stirbt ein Charakter, der einer Gruppierung angehört, sind mit dem
Erstellen eines neuen Charakters alle RP-Stränge mit der Ex-Gruppierung
verloren. Der neue Ziv-Charakter muss neue RP-Strang verfolgen. Ebenfalls darf
in den sieben Folgetagen keiner neuen Gruppierung beigetreten werden. 

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§ 5 WAFFENGEBRAUCH 



§ 5.1 DER GEBRAUCH EINER SCHUSS- ODER SONSTIGEN WAFFE FÜR DEN ANGRIFF, DIE
VERLETZUNG ODER DIE TÖTUNG MUSS EINEN RP-HINTERGRUND HABEN UND ZUR AKTUELLEN
RP-SITUATION PASSEN. HIER GILT STETS: SIND DIE AUS DER SITUATION RESULTIERENDEN
KONSEQUENZEN FÜR DIE BETEILIGTEN CHARAKTERE ANGEMESSEN?



§ 5.2 DER GEBRAUCH VON VOLLAUTOMATISCHEN SCHUSSWAFFEN IST AUS EINEM FAHRZEUG NUR
AUS LOWRIDER, GANG BURRITO, BLOODLORD, DEVILRUNNER, LOWRIEDEL, PREMIER,
SENTINEL, FELON, JACKAL, ORACLE XS, ORACLE, VECTRE, VSTR, SENTINEL XS, KURUMA,
FUGITIVE, TAILGATER S, INTRUDER, COGNOSECNTI CABRIO, ALEUTIAN, BALLER ST,
CAVALCADE XL, CHEBUREK, VIVANITE, SOWIE AUS FLUGGERÄTEN ERLAUBT. 



§ 5.3 DER WAFFENGEBRAUCH AUS FAHR-/FLUGZEUGEN IST ERLAUBT, BEDARF ABER EINEN
HINREICHENDEN RP-HINTERGRUND.



§ 5.4 NACH EINER VON EINER GRUPPIERUNG ANGEZETTELTEN SCHIESSEREI DARF DIE
NÄCHSTE SCHIESSEREI VON DIESER GRUPPIERUNG ERST 24 STUNDEN SPÄTER ERFOLGEN.



§ 5.5 DER SCHUSSWAFFENGEBRAUCH IM UND VOR JEGLICHEN STAATLICHEN KRANKENHÄUSERN
IST VERBOTEN. AUSGENOMMEN DAVON IST DIE POLIZEIFRAKTION.



§ 5.6 DIE GUMMIGESCHOSS-"TRAININGSWAFFE" (BLAUE AKZENTE AN DER WAFFE) DARF NICHT
GEKLAUT WERDEN. DAS BETRIFFT NICHT DIE BEANBAG-SCHROTFLITE.

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§ 6 GRUPPIERUNGEN, FIRMEN UND FRAKTIONEN 



§ 6.1 EINE GRUPPIERUNG/EIN GEWERBE DARF MAXIMAL AUS 20 PERSONEN BESTEHEN.



§ 6.2 IN EINER LAUFENDEN RP SITUATION ZWISCHEN ZWEI PARTEIEN SIND MAXIMAL 20
PERSONEN PRO PARTEI ERLAUBT. JEDE GRUPPIERUNG AGIERT FÜR SICH ALLEINE. DASS
MEHRERE GRUPPIERUNGEN ZUSAMMEN GEGEN EINE GRUPPIERUNG AGIEREN IST VERBOTEN. DES
WEITEREN GILT: MAXIMAL 20 GEGEN 20 PERSONEN.



§ 6.3 WENN EINE GRUPPIERUNG SICH GLEICHZEITIG MIT MEHREREN GRUPPIERUNGEN ANLEGT,
IST DENNOCH AUF DAS VOLLEYBALL-SYSTEM IM RP (§ 12.5) ZU ACHTEN. SOLLTEN ZWEI
GRUPPIERUNGEN IN EINER AUSEINANDERSETZUNG STEHEN UND EINE DRITTE GRUPPIERUNG
SICH OFFENSICHTLICH EINMISCHT/UNTERSTÜTZT, WEIL SIE MIT EINER DER GRUPPEN
BEFREUNDET IST, IST MIT SANKTIONEN ZU RECHNEN. | FRAKTIONEN SIND KEINE
GRUPPIERUNGEN.



§ 6.4 ALLE MITARBEITER DER MEDICAL SERVICES, DES OFFICE OF COMMERCE, SOWIE DIE
RICHTERSCHAFT DES DEPARTMENT OF JUSTICE SIND UNANTASTBAR. VERLASSEN DIE
MITARBEITER DIE NEUTRALE ZONE DARF MIT ENTSPRECHENDER AGGRESSION REAGIERT
WERDEN. ENTSCHEIDET SICH EIN MEDIC AKTIV, AN EINER IHN POTENTIELL GEFÄHRDENDEN
RP-SITUATION TEILZUNEHMEN, ERLISCHT DESSEN IMMUNITÄT. MEDICS UND MITARBEITER DES
OFFICE OF COMMERCE, SOWIE DIE RICHTERSCHAFT DES DOJ DÜRFEN ANSONSTEN NICHT FÜR
IHNEN SCHADENDEN SITUATIONEN HINEINGEZOGEN WERDEN, Z.B. ALS GEISEL ETC. SOLANGE
DIE RICHTERSCHAFT NICHT IHRE NEUTRÄLITÄT VERLÄSST, DÜRFEN DIESE NICHT BEDROHT
BZW. ENTFÜHRT WERDEN, UM VON DIESER INFORMATIONEN ZU ERPRESSEN. EIN SIMPLES
GERICHTSURTEIL ETC. IST KEINE VERLETZUNG DER NEUTRALITÄT. ERST WENN EIN RICHTER
GEZIELT UND MIT EIGENEM INTERESSE ANDEREN SCHADET, WIRD DIESE VERLETZT.



§ 6.5 GRUPPIERUNGEN DÜRFEN KEINE IN ECHT EXISTIERENDEN GRUPPIERUNGS-/GANGNAMEN
VERWENDEN. (FIKTIONALE) NAMEN AUS Z.B. FILMEN UND SPIELEN SIND HINGEGEN
ZULÄSSIG.



§ 6.6 JEDE GRUPPIERUNG, DIE CRIME RP BETREIBT, MUSS SICH SELBST MIT ANGABE ALLER
BETEILIGTEN SPIELERN IM SUPPORT ANMELDEN.



§ 6.7 NIMMT EINE GRUPPIERUNG EINEN NEUEN MEMBER AUF, DARF DIESER 3 TAGE AN
KEINER SITUATION IN VERBINDUNG MIT DIESER GRUPPIERUNG AN EINEM KONFLIKT
BETEILIGT SEIN. UNTER EINEM KONFLIKT VERSTEHT MAN EINE AUSEINANDERSETZUNG
ZWISCHEN ZWEI GRUPPIERUNGEN DIE SICH ÜBER MEHR ALS DREI TAGE BEKRIEGEN.



§ 6.8 GEGEN ORGANE DER STAATSSICHERHEIT DÜRFEN MAXIMAL ZWEI GRUPPIERUNG
GLEICHZEITIG GEMEINSAM AGIEREN. DAZU ZÄHLEN EBENFALLS BEAUFTRAGUNGEN ANDERER
GRUPPIERUNGEN MIT DEM SELBEN ZIEL.



§ 6.9 BEI GEMEINSAMER EINREISE IST DIE BILDUNG EINER GRUPPIERUNG ERST NACH EINER
AUFENTHALTSDAUER VON MINDESTENS VIER WOCHEN ERLAUBT. DIE ANMELDUNG DER
GRUPPIERUNG MUSS VOM SUPPORT GENEHMIGT WERDEN.

§ 6.10 Im Krankenhaus "ans Bett gefesselt" zu sein, dient lediglich dafür, einen
Spieler die Möglichkeit zu geben, das RP zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen
zu können (z.B. damit dieser ausloggen kann). Nur zu diesem Zweck kann die
Möglichkeit genutzt werden, jemanden "ans Bett zu fesseln". Eine selbstständige
oder durch Dritte herbeigeführte Befreiung aus dieser Fixierung ist daher
verboten.

§ 6.11 Zivile Helikopter werden nur durch Gewerbe ermöglicht. Helikopter dürfen
nicht gestohlen werden, auch nicht via Pilot-Geisel etc. und auch nicht von den
Angestellten für Straftaten verwendet werden.

§ 6.12 Schlüssel und Mitarbeiterkarten vom Bullseye Waffen- & Munitionshändler
dürfen nicht entwendet werden. Bullseye Mitarbeiter dürfen auf Waffen-Handels- &
Transportwegen nicht überfallen werden.

§ 6.13 Das Entwenden von Taschen der Inhaftierten aus dem Taschenlager im State
Prison ist verboten.
(Aktuell zählen da natürlich auch die entsprechenden Lager-Pounder (LKW) dazu!)

§ 6.14 Erst nach zwei Wochen nach der Whitelist eines Charakters darf sich in
eine Gruppierung eingetragen werden.

§ 6.15 Verlässt ein Charakter ohne Bloodout eine Gruppierung, darf er
anschließend für drei Monate keiner weiteren Gruppierung beitreten.

§ 6.16 Gangführungen können für Ausschluss aus ihre Gruppierungen neben dem
Bloodout (§8.2) auch eine lebenslängliche Haft für den zu ausschließenden
Charakter im Support beantragen. Der Charakter gehört dann zwar noch zur
Gruppierung, wird aber supporttechnisch nicht gezählt. Chars gehören durch diese
Gruppierungsausschluss zu den Langzeithäftlingen und haben kein Interesse an
einem Ausbruch, können aber auch hinterher trotzdem gebloodoutet werden (§8.2).

§ 6.17 Mitarbeiter von Bullseye dürfen Bullseye Produkte nur über den
offiziellen Weg verkaufen. Keine illegalen Geschäfte. Dazu zählen auch
Waffenscheine.
Mitarbeiter dürfen nichts aus den Gewerbelagern entwenden.

§ 6.18 Ein Charakter, der seine Gruppierung verrät/"versnitcht", muss ab dem
Folgetag insgesamt mindestens 14 Stunden in der Primetime (18-23 Uhr) auf dem
Server verbringen, bevor ein Gerichtsprozess (und ggf. Zeugenschutz) gestartet
werden kann.

§ 6.19 Während Schießereien dürfen keine Supersportler (Itali RSX, Itali GTO,
Krieger, Furia usw.) verwendet werden.




§ 6.2 AKTIONSKRIMINALITÄT 

§ 6.2 Weekly Business darf nur ein Mal pro Woche pro Gruppierung/Kleinkriminelle
stattfinden. Monthly Business darf nur ein Mal im Monat stattfinden. Wir
unterscheiden zwischen Kleinkriminellen (bis zu 6 Personen) und Gruppierungen.

§ 6.2.1 Geiselnahmen - gelten als Weekly für Kleinkriminelle und eingetragene
Gruppierungen (max. 30 Personen; max. 2 Gruppierungen gemeinsam)

§ 6.2.2 Banküberfälle, PD/SO/State Raid mit Waffengewalt - gelten als Weekly für
eingetragene Gruppierungen (max. 30 Personen; max. 2 Gruppierungen gemeinsam)

§ 6.2.3 Angriff auf gesicherten Konvoi - gelten als Monthly für eingetragene
Gruppierungen (max. 40 Personen; max. 2 Gruppierungen gemeinsam)

Update 21.06.22: Da aktuell "sämtliche Arten von Bankräuben" noch rausfallen,
sind vorläufig zwei Geiselnahmen pro Woche erlaubt.

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§ 7 KORRUPTIONSREGEL 

§ 7.1 Korruption, die gegen die Staatsorgane genutzt wird, ist bis auf
bestimmte, definierte Ausnahmen (§ 7.1.2), verboten. Nur bei den Ausnahmen darf
durch korrupte Handlungen ein wirtschaftlicher Vorteil erlangt werden.
Korruption im Department Of Corrections ist komplett verboten. Anwälte sind
hiervon nicht betroffen.

§ 7.1.1 Die Führungspositionen der Fraktionen (Polizei, EMS), sowie alle
Mitglieder des Department Of Justice und der Investigation haben ein gänzliches
Korruptionsverbot und dürfen kein Teil einer Gruppierung sein.

§ 7.1.2 Wir stellen eine gewisse Lockerung für die Cops und Medics bzgl. der
Korruptions-Regelungen. Folgende Punkte dürfen als korruptes Fraktionsmitglied
ausgespielt werden. Denkt aber daran, dass dennoch Ingame-Sanktionen folgen
können und ihr ein gewisses Risiko eingeht.

Die aufgeführten Summen sind Mindestmaße(!!), die auf jeden Fall genommen werden
müssen. Das Maximum kann jeder für sich entscheiden.


COPS

Kennzeichen Ortung:

mind. $10.000


Handynummer aus dem Polizei SALETS löschen:

mind. $5.000


Handynummer Herausgabe:

mind. $700


Fahrzeughalter Abfrage:

mind. $1.000


Informationen aus Einsatzblättern:

mind. $25.000


Person von der Wanted-Liste entfernen:

mind. $10.000


Informationen über Polizisten im Dienst:

mind. $5.000


MEDICS

Behandlung ohne Akte und Name:

mind. $10.000


Infos über Patienten:

mind. $15.000

§ 7.2 Cops dürfen in einer vereidigten Aussage keine Falschaussage treffen, wenn
damit einem anderen gezielt geschadet werden soll. 

§ 7.3 Staatsanwälte, Richter und die Investigation dürfen keinen weiteren
Charktere haben, der in einer Gruppierung eingetragen ist. Ausnahmen hierfür
können von der Serveradministration vergeben werden.

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§ 8 HINRICHTUNG & RP-TOD 



§ 8.1 DIE HINRICHTUNG UND DER RP-TOD EINES CHARAKTERS KANN BEIM SUPPORT
BEANTRAGT WERDEN. DIESER AGIERT ALS VERMITTLER UND WACHT ÜBER DAS BEIDERSEITIGE
EINVERSTÄNDNIS DER BETROFFENEN SPIELER.

§ 8.2 Spieler können für ihre Gangs ein BloodOut im Support beantragen. Sollte
eine Gang eine BloodOut Erlaubnis bekommen, können die Charaktere innerhalb
dieser Gangs hingerichtet werden. Jeder Member einer Gang muss im Support
angemeldet und eingetragen werden. 

§ 8.3 EIn Charaktertod kann auch durch eine gerichtlich angeordnete Todesstrafe
stattfinden. Dies muss der Spieler im Support beantragen. 

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§ 9 VERSTÖSSE GEGEN DIE SERVERREGELN 

§ 9.1 Bei besonders schweren Verstößen kann ein temporärer oder permanenter
Spiel- und/oder Community-Ausschluss ausgesprochen werden.

§ 9.2 Anklagen gegen das Spielverhalten anderer Spieler können höchstens 5 Tage
nach der Situation berücksichtigt werden. 

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§ 10 REGELN FÜR TIER-RP/TIER-CHARAKTERE 



§ 10.1 DIE MENSCHLICHE SPRACHE IST ALS TIER UNTERSAGT.



§ 10.2 UM EINEN TIERCHARAKTER MUSS SICH IM SUPPORT SCHRIFTLICH BEWORBEN WERDEN.



§ 10.3 ES WIRD VORAUSGESETZT, DASS MAN SICH IM RP AUCH DEN FÄHIGKEITEN DES
ENTSPRECHENDEN TIERS ANPASST (ANSCHNALLEN IN FAHRZEUGEN, TÜREN ÖFFNEN UND
ÄHNLICHES).



§ 10.4 ES DARF NUR DAS IN DEM ANTRAG GENEHMIGTE TIER GESPIELT WERDEN.

§ 10.5 Mit dem Tiercharakter erlangte Informationen dürfen selbstverständlich in
keinster Weise (mit anderen Chars/in anderen RP Strängen) verwendet werden.
Hinweis auf § 2.7 “Meta-Gaming″, d. h. das Verwenden von Informationen aus
spielfremden Quellen, bzw. anderen RP Charakteren, ist verboten. 

§ 10.6 Nimmt ein Tiercharakter an Handlungen einer Gruppierung teil und wird als
"Waffe" zum Einsatz gebracht, muss dieser Tiercharakter gleichenfalls als Teil
dieser Gruppierung im Support angemeldet werden. (s. § 6.6)

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§ 11 FAHRZEUGE 



§ 11.1 JEDE PRIVATPERSON DARF MAXIMAL ZWEI FAHRZEUGE AUSGEPARKT HABEN.
FRAKTIONEN SIND AUSGENOMMEN. AUTOHÄNDLER UND WERKSTÄTTEN ORIENTIEREN SICH AN DEN
GEWERBEVERORDNUNGEN DES OFFICE OF COMMERCE.


§ 11.2 Helikopter von Fraktionen (Polizei/EMS) dürfen nicht aufgebrochen werden.

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§ 12 GANGKRIEGE 



SOLLTEN 2 GRUPPIERUNGEN IM RP MEHRERE ESKALATIONSSTUFEN DURCHLAUFEN HABEN,
BESTEHT DIE MÖGLICHKEIT IM SUPPORT EINEN GANGKRIEG ZU BEANTRAGEN. DER SUPPORT
WIRD SICH DIE SITUATION ANSCHAUEN UND BEURTEILEN OB EIN GANGKRIEG GERECHTFERTIGT
IST ODER NICHT. SOLLTE DER SUPPORT DEN GANGKRIEG FREIGEBEN WERDEN BEIDE PARTEIEN
DARÜBER INFORMIERT UND ES MUSS AUCH IM RP MIT DER GEGENPARTEI KOMMUNIZIERT
WERDEN, DASS MAN SICH JETZT IM KRIEG BEFINDET.



§ 12.1 FÜR BEIDE SEITEN BESTEHT IN DIESER ZEIT DIE PFLICHT IHRE
FLAG/ERKENNUNGSMERKMAL ZU TRAGEN.



§ 12.2 EIN GANGKRIEG GILT FÜR 7 TAGE, KANN BEI BEDARF ABER AUF MAX. 14 TAGE
ERWEITERT WERDEN.



§ 12.3 IM GANGKRIEG IST DAS AGGRESSIVE VORGEHEN GEGEN DIE GEGENPARTEI ZU JEDER
ZEIT ERLAUBT. TROTZDEM SIND DIE SPIELER ANGEHALTEN IMMER RP IM VORDERGRUND ZU
HALTEN UND AUCH VERLETZUNGEN ETC. ORDENTLICH AUS ZU SPIELEN.



§12.4 GANGKRIEGE WERDEN IM 1VS1 AUSGETRAGEN. NINJA RP UND “TAG-TEAM” RP IST
VERBOTEN. SOLLTEN SICH ZWEI GRUPPEN IM KRIEG BEFINDEN DÜRFEN SICH KEINE PARTEIEN
FÜR DIE DAUER DES KRIEGES DORT AKTIV EINMISCHEN. AUCH DAS UMGEHEN DIESER REGEL
IN DEM MAN Z.B. SICH DANN PERMANENT “FREUNDE” EINLÄDT UM SPONTAN BBQ PARTY’S ZU
VERANSTALTEN UM SO MEHR “SCHUTZ” ZU HABEN IST VERBOTEN UND WIRD ALS FAIL-RP
GEWERTET.



§12.5 SOLLTET IHR IN EINEM KRIEG DEUTLICH UNTERLEGEN SEIN MÜSST IHR DAS EINSEHEN
UND DEN KRIEG BEENDEN. HIER FÜR MÜSSEN KLARE BEDINGUNGEN BZW FORDERUNGEN
VORHANDEN SEIN (Z.B. DIE KONTROLLE ÜBER EINE ROUTE, GELD, GEBIETSANSPRUCH USW.)
DAS STUMPFE “AUSLÖSCHEN” EINER GRUPPE IST KEINE ANNEHMBARE OPTION. WIR SPIELEN
RP MITEINANDER UND NICHT GEGENEINANDER.



§ 12.6 SOLLTE NACH DEN MAX. 14 TAGEN KEIN KLARER SIEGER ERKENNBAR SEIN MÜSSEN
SICH BEIDE SEITEN AUF EIN UNENTSCHIEDEN EINIGEN. DAS DODGEN EINES KONFLIKTS IN
DEM MAN SICH DANN EINFACH NICHT MEHR EINLOGGT, SICH NUR VERSTECKT UND DIE
KONFRONTATION PERMANENT MEIDET WIRD ALS NIEDERLAGE ANGESEHEN. OBERSTE INSTANZ
HIERBEI IST DER SUPPORT, SOLLTEN ES BEIDE PARTEIEN NICHT IM RP GEREGELT
BEKOMMEN.

§ 12.7 Während der Dauer eines Gangkrieges sind §5.2, §5.3 außer Kraft gesetzt. 

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§ 13 VERHALTENSRICHTLINIEN 



§ 13.1 JEDER SOLL SPASS HABEN. DEIN SPASS ENDET, WO DER ANDERE KEINEN SPASS MEHR
VERSTEHT.



§ 13.2 SITUATIONSKOMIK IST ERLAUBT. EIN LÄCHELN HAT NOCH NIEMANDEM GESCHADET.



§ 13.3 ÜBERDENKE DEN WAFFEN- BZW. AUSRÜSTUNGSGEBRAUCH.



§ 13.4 GIB DIE MÖGLICHKEIT, LANGFRISTIGE ROLEPLAY SITUATIONEN ENTSTEHEN ZU
LASSEN.



§ 13.5 SPIELT "VOLLEYBALL RP". WERFT EUCH DEN SPIELBALL GEGENSEITIG ZU UND
BEHALTET IHN NICHT. STÄNDIGE GEWINNER SIND DIE EIGENTLICHEN VERLIERER.

§ 13.6 Die Verwendung von störenden TeamSpeak-Erweiterungen, wie z.B. Poke-Bots,
ist nicht gestattet. 

§ 13.7 Auf Twitch gebannte Personen ist das Bespielen unseres Projekts nicht
gestattet. Ebenso dürfen keine Sounds (z.B. über ein Soundboard) oder Bilder    
          von auf Twitch gebannten Personen abgespielt oder gezeigt/genutzt
werden.

§ 13.8 Die Ausrede "Ich war zu der Zeit in der Bude" o.ä. (um aufzuzeigen, dass
man zur fraglichen Zeit nicht auf dem Server war) darf nur genutzt werden, wenn
es der Wahrheit entspricht.

___________________________________________________________________________________________________________________________________


§ 14 CAYO PERICO

§ 14.1 Die Insel Cayo Perico gehört nicht zum Hoheitsgebiet der Vereinigten
Staaten von Amerika. Sie ist eine Eventinsel, die schon Besitzer hat. Cayo
Perico darf über zivilen Luft- oder Bootsverkehr erreicht, allerdings nicht als
Zufluchtsort nach kriminellen Handlungen auf der Hauptinsel San Andreas
aufgesucht werden. Kriminelle Handlungen auf Cayo Perico, wie Geiselnahmen, die
die Interaktion mit der Polizei erfordern, sind ebenfalls unzulässig.

§ 14.2 Die Eventcharaktere des Cayo Perico Kartells dürfen nicht gelootet
werden.

§ 14.3 Zonenkarte:
Grün = sicheres Gebiet
Gelb = Es kann Komplikationen geben
Rot = Wird ein Spieler in der roten Zone erwischt, wird es zur Hinrichtung
(Perma-Death) des zu dem Zeitpunkt gespielten Charakters führen. 




Mit der Whitelistung erklärst du dich einverstanden, dass dein Gameplay inkl.
Ton/Stimme auf öffentlichen Plattformen
und sozialen Medien von Unity-Life oder Spielereigenen Profilen publiziert
werden darf.

Personen, die permanent von Twitch gebannt worden sind,
ist das Spielen auf unseren Projekten untersagt!

Stand: 27. Oktober 2024

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