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BIST AUCH DU VON SCHUFA DATENSCHUTZVERSTÖSSEN BETROFFEN?


WIR KÄMPFEN FÜR DEIN RECHT!
SCHADENSERSATZ GELTEND MACHEN.

Anspruch kostenlos prüfen


§


DSGVO ARTIKEL 82: HAFTUNG UND RECHT AUF SCHADENSERSATZ


Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die Verordnung ein materieller oder
immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadensersatz gegen den
Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.



ANLASSLOSE WEITERGABE DEINER POSITIVEN MOBILFUNKDATEN AN DIE SCHUFA UND ANDERE
AUSKUNFTEIEN.

Die unerlaubte Datenweitergabe von Mobilfunkanbietern an die Schufa hat in
Deutschland zu erheblichen rechtlichen Auseinandersetzungen geführt.
Dabei wurden Informationen über die Anzahl und Art von Mobilfunkverträgen und
die Pünktlichkeit von Zahlungen – ohne explizite Einwilligung der Kunden an die
Schufa übermittelt. Dies wurde von verschiedenen Gerichten als rechtswidrig
eingestuft.

Hier alle Infos


BIST DU AUCH BETROFFEN?


BIS ZU 10.000 EURO ERWARTBAR.

Tausenden Verbraucher wehren sich bereits.


UND SO SEHEN DIE SCHRITTE AUS:

Erfahre, ob Deine Daten betroffen sind

Wir prüfen Deine Ansprüche gegen den Mobilfunkanbieter und alle Auskunfteien.

Vor Gericht setzen wir Deine Ansprüche durch!

Sobald wir Deinen Schadensersatz erstritten haben, veranlassen wir die Zahlung
an Dich.


Jetzt ohne Kostenrisiko Ansprüche gegen alle Beteiligten prüfen lassen



WICHTIGE FRAGEN UND ANTWORTEN

Worum geht es?

Nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen haben
verschiedene deutsche Mobilfunkunternehmen Informationen über Vertragsabschlüsse
ihrer Kunden – sogenannte Positivdaten – an die Kreditauskunftei SCHUFA und auch
andere Auskunfteien und Unternehmen weitergeleitet, ohne dafür eine explizite
Zustimmung der betroffenen Kunden einzuholen. Positivdaten beziehen sich in
diesem Zusammenhang auf Informationen, die keinen direkten Bezug zu
Zahlungsverhalten oder -ausfällen haben, können aber dennoch Einfluss auf die
Kreditwürdigkeit der Kunden haben.

In einem richtungsweisenden Urteil hat das Landgericht München festgestellt,
dass die Weitergabe solcher Positivdaten ohne ausdrückliches Einverständnis der
Kunden nicht zulässig ist. Diese Praxis der Mobilfunkanbieter verstößt gegen die
Datenschutz-Grundverordnung, da die erforderliche aktive Einwilligung zur
Datenübermittlung bei den Kunden nicht eingeholt wurde. Aus dieser
Rechtsverletzung ergibt sich ein potenzieller Anspruch auf Schadensersatz, der
bis zu 10.000 Euro betragen kann. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für
die Datenschutzpraktiken in der Telekommunikationsbranche haben und betont die
Bedeutung des Einholens einer ausdrücklichen Zustimmung vor der Weitergabe
persönlicher Daten.

.

Woher weiß ich, ob ich Anspruch auf Schadensersatz habe

Zuerst ist zu klären, ob Dein Mobilfunkanbieter Informationen über Dich an die
SCHUFA und/oder weitere Auskunfteien bzw. Unternehmen weitergeleitet hat. Jeder
Verbraucher hat das Recht, mindestens einmal jährlich unentgeltlich eine
Selbstauskunft bei der SCHUFA oder auch einer anderen Auskunftei (wie z.B. CRIF
oder Infoscore) einzuholen. Diese Auskunft gibt Aufschluss darüber, ob und
welche Daten Dein Mobilfunkanbieter an die SCHUFA (bzw. andere Auskunfteien oder
Unternehmen) gemeldet hat.

Wir können diese Auskunft in Deinem Auftrag anfordern und die erhaltenen
Informationen sorgfältig analysieren. Zusätzlich können wir Dir dabei helfen, zu
verstehen, welche Auswirkungen diese Daten auf Dein SCHUFA-Profil (bzw. Profile
bei anderen Auskunfteien) haben könnten. Falls unerlaubte Datenübermittlungen
stattgefunden haben, unterstützen wir Dich bei den nächsten Schritten, wie zum
Beispiel dem Einlegen von Widerspruch oder der Geltendmachung von Ansprüchen. Es
ist wichtig, sich dieser Rechte bewusst zu sein und sie aktiv zu nutzen, um die
eigene Datenschutz- und Kreditwürdigkeitssituation zu kontrollieren und zu
verbessern.

Was kostet mich der Service?
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, die den Bereich Privatrecht
abdeckt,  dann ist der Service für Dich ohne zusätzliche Kosten nutzbar. Wenn Du
keine entsprechende Versicherung hast, dann können wir uns ggfls. um eine
Prozesskostenfinanzierung kümmern.
Mit wieviel Schadensersatz darf ich rechnen?
Das ist von Fall zu Fall individuell. Es kann von einem maximalen Schadensersatz
von bis zu 10.000 Euro ausgegangen werden.
Hat die Anspruchsdurchsetzung irgendwelche negativen, vertraglichen
Konsequenzen?
Nein.


WUSSTEST DU EIGENTLICH,

dass die SCHUFA ein ganz normales Unternehmen ist und keine staatliche
Einrichtung? Die machen viel Geld mit Deinen Daten und erfüllen keine
staatlichen Aufgaben. Ursprünglich war es ein Verein, der seine Mitglieder
schützen wollte. Zuerst waren das Banken und Versicherungen, später kamen die
Telekommunikationsriesen dazu.

Analog hierzu ist auch die Weitergabe der Daten an Auskunfteien wie die CRIF,
Infoscore u.a. nicht rechtmäßig.
Die CRIF ist ein italienisches Unternehmen, eine Art Mini-SCHUFA, die still und
heimlich Daten sammelt und verkauft bzw. für ihr Direktmarketing nutzt. Die CRIF
bildet auch einen Score über Dich und gibt diesen an Interessenten weiter. Du
landest bei CRIF genauso wie bei der SCHUFA über Dein
Telekommunikationsunternehmen.

Deshalb: Bleib wachsam und sichere Dir mit uns Deinen Schadensersatz.

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