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INFORMATIONEN

FAHRZEUG MIETEN

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S AND S RENTALS

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 * Datenschutzbelehrung
 * AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung (Stand: 01.05.2022) s and s rentals, Inh. F.
Schwerin, Schmiederedder 1, 24251 Osdorf

 1. Zustandekommen, Überlassung und Stornierung des Vertrages
 2. Der Mietvertrag kommt durch Reservierung über das Internet sowie
    telefonische oder persönliche Bestellung in einer der Niederlassungen von s
    and s rentals, die vom Vermieter schriftlich oder in Textform bestätigt
    werden muss, zustande.
 3. Eine Stornierung ist eingeschränkt möglich und wird mit 20% des Mietpreises
    bei Stornierungen mit mehr als 2 Wochen Vorlauf. Eine Stornierung ab 14
    Tagen vor der Anmietung ist nicht mehr möglich. Soweit der Miettermin ohne
    Zusatzkosten auf einen späteren Zeitpunkt verlegt wird, bedarf dies der
    schriftlichen Vereinbarung.
 4. Mieter können eine oder mehrere Personen sein. Im Mietvertrag sind diese
    ausdrücklich als Mieter zu bezeichnen.
 5. Die Überlassung des Mietwagens an einen weiteren Lenker (als weiterer
    Mieter) ist gegen Gebühr möglich. Diese Person ist namentlich im Vertrag zu
    nennen und muss sich bei Anmietung ausweisen. Berechtigt sind ausschließlich
    Lenker, die im Besitz der gültigen Fahrerlaubnis sind und alle vom Vermieter
    vorgegebenen Auflagen erfüllen. Diese Sondervereinbarung bedarf einer
    schriftlichen Genehmigung des Vermieters, soweit der weitere Lenker nicht
    Mieter im Vertrag aufgeführt ist. Vorbehaltlich der genannten Regelung ist
    der Mieter nicht berechtigt, den Mietwagen entgeltlich oder leihweise an
    eine dritte Person zu überlassen, auch nicht zur kurzfristigen Nutzung. Bei
    Verstoß verfällt der Versicherungsschutz und damit einhergehende Schäden
    sind vom Mieter zu tragen.
 6. Nebenabreden, die über den Vertrag und diese Bedingungen hinausgehen,
    bestehen nicht, es sei denn sie sind schriftlich vereinbart worden. Der
    Mieter erklärt mit seiner Unterschrift verbindlich, dass er zur Zahlung des
    aus dem Mietvertrag ausgewiesenen Betrags fähig ist.



 1. Mietgegenstand, Nutzung und Rückgabe
 2. Mit Unterschrift unter dem Mietvertrag erkennt der Mieter an, dass er den
    Mietwagen mit vollständiger Ausrüstung einschließlich Reserverad (oder
    Pannenset), Werkzeug, Verbandkasten und Radiogerät sowie ohne äußerlich
    erkennbare Beschädigungen übernommen hat. Das Fahrzeug wird bei Übergabe auf
    eventuelle Vorschäden untersucht und diese werden auf einem Formblatt
    vermerkt und vom Vermieter durch seine Unterschrift bestätigt.
 3. Mit der Unterschrift erkennt der Mieter außerdem an, dass ihm sämtliche
    Fahrzeugpapiere und sonstige amtliche Dokumente bei der Übergabe
    ordnungsgemäß

ausgehändigt worden sind. Diese sind nach Beendigung des Mietvertrages ohne
Aufforderung an den Vermieter zurückzugeben. Im Falle des Verlustes ist der
Mieter verpflichtet, den zur Wiederbeschaffung erforderlichen Preis inkl. Einer
Verwaltungskostenpauschale von 50,-€ brutto zu erstatten. Der Vermieter ist
berechtigt, bei der Rückgabe, die Kaution um den für die Wiederbeschaffung
notwendigen Betrag zu kürzen.

 3. Das Fahrzeug wird dem Mieter immer mit vollem Tank übergeben und ist vor
    Rückgabe mit dem dafür vorgesehenen Kraftstoff voll zu betanken. Die genaue

Spezifikation des Kraftstoffs ist im Mietvertrag sowie im Tankdeckel des
Fahrzeugs vermerkt. Kraftstoffkosten während der Vertragsdauer sind vom Mieter
zu zahlen.

Soll ein Fahrzeug nicht voll betankt zurückgegeben werden, so werden die
notwendigen Kraftstoffkosten mit der Kaution zzgl. einer
Verwaltungskostenpauschale von 30,-€ brutto in Verrechnung gebracht.

 4. Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug ohne jegliche Alkohol- oder
    Drogenbeeinflussung zu fahren. Bei Zuwiderhandlungen hält der Mieter den
    Vermieter haftungsfrei.
 5. Die Nutzung des Fahrzeuges im Rahmen von Motorsportveranstaltungen oder
    sonstigen Rennen oder Wettkämpfen ist strengstens untersagt.
 6. Mit Unterzeichnung des Mietvertrags erklärt der Mieter, dass die abgegebenen
    Erklärungen, auch jene in Vollmacht für berechtigte Lenker (weiterer Mieter)
    abgegebenen Erklärungen, gegen ihn bzw. die berechtigten Lenker wirken.



III. Dauer der Anmietung und Zahlungsbedingungen

 1. Die Mietzeit wird gemäß Vereinbarung zwischen dem Vermieter und Mieter im
    Mietvertrag ausdrücklich definiert. Als Tagesmiete gilt immer ein der
    Zeitraum von 24 Stunden, ab vereinbarter Uhrzeit.
 2. Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer ist mit dem Vermieter
    rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Mietdauer zu
    vereinbaren. Bei stattgegebener Verlängerung des Mietvertrages bleiben
    sämtliche Vereinbarungen des ursprünglichen Mietvertrages weiterhin
    vereinbart.

Mietvertragsverlängerungen von mehr als einem Tag (24 Stunden) müssen vom Mieter
mit einer Mietvorauszahlung von mindestens 50% des vereinbarten Zusatzbetrags
abgesichert werden.

Sofern die Verlängerung durch den Vermieter nicht gestattet wird, verliert der
Mieter, ab dem Zeitpunkt des Ablaufs des im Mietvertrag vereinbarten Endes der
Mietdauer, automatisch sämtliche im Mietvertrag definierten Rechte insbesondere
die vom Vermieter zugesagte Haftungsbeschränkung des Mieters
(Versicherungsschutz).

 3. Bei Rückgabe des Mietwagens, ist für den zusätzlichen Zeitraum dennoch der
    gemäß Preisliste gültige Mietpreis zuzüglich einer pauschalen
    Bearbeitungsgebühr i.H.v. 75,-€ brutto/Tag zu zahlen um eventuelle
    ausgefallenen Einnahmen durch Anschlussvermietungen zu kompensieren. Der
    Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.
 4. Sollte der Mieter nicht spätestens 24 Stunden nach Ablauf des vereinbarten
    Mietzeitraums das Fahrzeug an der Niederlassung von s and s rentals in 24251
    Osdorf abgeben bzw. eine Verlängerung des Mietzeitraums nicht angezeigt
    haben, wird umgehend eine Strafanzeige erstattet. Auf die damit verbundenen
    Konsequenzen wird hingewiesen.
 5. Der Mietpreis sowie der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus der
    jeweils gültigen Preisliste des Vermieters. Der Mietpreis ist zu 100% im
    Voraus zu entrichten. Dies gilt auch bei vereinbarter Verlängerung der
    Mietdauer.
 6. Das Fahrzeug ist nach Beendigung des Mietvertrages/Mietzeitraums
    grundsätzlich an der gleichen Vermietstation abzugeben, wo es auch
    übernommen wurde.

Ausnahmen bilden gesonderte Vereinbarungen, wie z.B. Hol- und Bring Services.
Sofern das Fahrzeug außerhalb der Geschäftszeiten zurückgegeben wird, haftet der
Mieter für die im Zeitraum bis zur Öffnung des Geschäfts angefallenen Schäden am
Fahrzeug in Höhe der Selbstbeteiligung im Rahmen der vereinbarten
Haftungsbeschränkung.

 7. Falls der Mieter den Mietwagen zum vereinbarten Zeitpunkt nicht übernimmt,
    ist er verpflichtet, dem Vermieter den Ausfallschaden gemäß folgender
    Berechnung zu ersetzen: Tagesgrundpreis * Anzahl der gebuchten Tage (gemäß
    vereinbarter Mietdauer).
 8. Der Vermieter hat jederzeit die Möglichkeit, gegen Erstattung des vollen
    Anmietpreises, die Reservierung zu stornieren. Eine etwaige, höherpreisige
    Alternativanmietung seitens des Mieters wird in keinem Fall vom Vermieter
    ausgeglichen.



 1. Besondere Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kraftfahrers zu führen und zu überwachen/prüfen. Hierzu zählen z.B. das Fahrzeug
vor Fahrtantritt auf seine Verkehrssicherheit zu überprüfen, permanente
Überwachung von Kontroll- und Warnlampen im Display und die Einleitung
notwendiger Maßnahmen sowie die Einhaltung der für das Fahrzeug im
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung genannten Daten, wie z.B die maximale
Belastung des Fahrzeuges (Personenzahl, Zuladung), Kraftstoffsorte.

Bei Abstellen des Fahrzeuges ist unbedingt auf die ordentliche Sicherung gegen
Diebstahl und Einbruch zu achten.

Der angemietete Mietwagen ist in der Regel ein Gebrauchtwagen. Aus diesem Grunde
hat der Mieter im Falle eines Ausfalls bzw. Defekts keine Rechte
Regressansprüche in irgendeiner Form an den Vermieter zu richten. Dem Mieter ist
es nicht gestattet anderweitig ein Fahrzeug im Namen des Vermieters anzumieten.
Der Vermieter ist bei Auftreten von Störungen aller Art unverzüglich zu
unterrichten. Die Schadensbeseitigung darf nur mit erteilter Genehmigung des
Vermieters erfolgen. Die Genehmigung des Vermieters ist nicht zwingend
erforderlich, sofern dem Mieter vor Durchführung der Reparatur von der
Fachwerkstatt verbindlich zugesagt wird, dass die Reparaturkosten nicht mehr als
50,- € brutto betragen.

Die Erstattung erfolgt nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen nur bei
Vorlage eine Quittung über die vom Mieter verauslagten Kosten und bei Nachweis
über das Nichtverschulden der Schäden oder Störungen bzw. das bereits bei
Anmietung die Verkehrsunsicherheit gegeben war.



 1. Schäden durch Unfall
 2. Ein Unfallschaden im Sinne dieser Bestimmungen ist jedes Ereignis im
    öffentlichen und privaten Verkehr, das mit dessen Gefahren im ursächlichen
    Zusammenhang steht und einen Sachschaden am Mietwagen zur Folge hat,
    unabhängig davon ob an dem Unfall ein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt
    ist oder nicht.
 3. Die Pflichten des Mieters bei jedem Unfallschaden:
 4. a) Verständigung der Polizei und warten an der Unfallstelle oder in einem
    sicheren Bereich in der unmittelbaren Nähe des Unfallortes.
 5. b) Feststellung der Daten aller Unfallbeteiligten und Zeugen, wie Namen und
    Anschriften, Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und Versicherungen der
    Beteiligten.
 6. c) Unfallprotokoll mit Angabe des Unfallortes, der Unfallzeit, des
    Unfallherganges einschließlich einer Skizze, ggf. aus dem Gedächtnis. Dieses
    ist unbedingt der Polizei und dem Vermieter zu übergeben
 7. Der Mieter ist nicht berechtigt, ein Schuldanerkenntnis jedweder Form
    abzugeben, oder der Regulierung durch die Haftpflichtversicherung des
    Mietwagens in Form von Zugeständnissen oder Zahlungen vorzugreifen.
 8. Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, den Vermieter sofort telefonisch (+49
    4346/9292-105), notfalls via eMail (info@sands-rentals.de) oder Fax (+49
    4346/9292-

106), von einem Unfall zu verständigen.

 5. Im Rahmen der Rückgabe des Mietwagens sind im Übergabeprotokoll alle
    Schäden, Betriebsstörungen und/oder Unfallschäden anzugeben; auch im Falle
    der zwischenzeitlichen Behebung.



 1. Haftung des Mieters und Vermieters
 2. Überlässt der Mieter den Mietwagen, ohne Vereinbarung mit dem Vermieter, an
    eine nicht aufgeführte dritte Person, so haften der Mieter und der Dritte im
    Falle einer Beschädigung des Mietwagens als Gesamtschuldner unbeschränkt
 3. Die Haftung des Mieters und berechtigten Lenkers (weiteren Mieters) in
    sonstigen Fällen beläuft sich je Schadensfall auf die Höhe der im
    Mietvertrag definierten Selbstbeteiligung, sofern der Vermieter von einem
    Dritten oder Versicherungsträger Ersatz erhält.
 4. Die vereinbarte Haftungsreduzierung bezieht sich ausschließlich auf Schäden
    am Mietfahrzeug und nicht auf eventuell anfallende Schadennebenkosten.
 5. Eine Haftungsbeschränkung greift exemplarisch nicht,
 6. a) in allen Fällen, in denen ein Schaden vorsätzlich durch den Mieter sowie
    berechtigen Lenker verursacht wird, sowie darüber hinaus
 7. b) beim Führen des Kraftfahrzeuges durch den Lenker (weiteren Mieter) bei
    jeglicher Alkohol- oder Drogenbeeinflussung,
 8. c) bei Verletzung der in dieser Vereinbarung genannten Pflichten des
    Mieters. Dies gilt insbesondere bei Verlassen der Unfallstelle bzw. bei
    vertragswidrigem Nichthinzuziehen der Polizei, auch wenn andere Personen
    oder Fahrzeuge an dem Unfall nicht beteiligt waren bzw. kein Fremdschaden,
    sondern lediglich Schaden am Mietwagen entstanden ist.

Eine Ausnahme gilt, wenn die Verletzung keinen Einfluss auf die Feststellung des
Schadensfalls hat. Der Vermieter ist dennoch immer über den Schaden zu
informieren.

 1. d) wenn der Mieter und/oder berechtigte Lenker (weiterer Mieter) nicht im
    Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist oder diese ggf. während des
    Mietzeitraums verliert oder ggf. erforderliche Auflagen nicht erfüllt.
 2. e) wenn das Fahrzeug verkehrswidrig oder für sportliche Wettkämpfe genutzt
    wurde.



 1. Sonderregelung für vermietete LKW

Die vereinbarte Haftungsreduzierung gilt nicht für Schäden an Aufbauten, die
durch Ladung, unzureichende Ladungssicherung oder Nichtbeachtung der
Durchfahrtshöhe bzw. -breite entstehen, ebenso für Schäden an den
Fahrzeugaufbauten.



VII. Umfang des zu leistenden Schadenersatzes

Im Falle der Haftung haben Mieter und berechtigte Lenker (weitere Mieter)
folgende Schäden als Gesamtschuldner zu ersetzen:

 1. a) Kosten eines Sachverständigengutachtens nebst Reparaturkosten und ggf.
    Wertminderung
 2. b) bei Totalschäden den um den Restwert geminderten Wiederbeschaffungswert
    des Fahrzeugs
 3. c) entstehenden Mietausfall auf Basis der Tagessätze gemäß der aktuell
    gültigen Preisliste
 4. d) Kosten der Fahrbereitmachung, Bergung und Rückführung



VII. Haftung bei Diebstahl des Fahrzeuges

Soweit kein Versicherungsträger eintritt, haftet der Mieter bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit voll, anderenfalls in Höhe der vertraglichen
Selbstbeteiligung.



VIII. Verlust und Beschädigung von Zubehör (Spanngurte, Umzugskartons)

Berechnet wird der Wiederbeschaffungspreis der Sache. Dieser kann durch Vorlage
der Einkaufsrechnung nachgewiesen werden.



 1. Haftung des Vermieters

Sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung des
Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters
vorliegt, sind Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter, egal
aus welchem Grunde, ausgeschlossen.



 1. Widerrufsbelehrung im Fahrzeugfernabsatz

Widerrufsbelehrung

Wurde dieser Vertrag unter ausschließlicher Verwendung eines
Fernkommunikationsmittels geschlossen (etwa per Telefon, Fax, E-Mail o.ä.) steht
Ihnen folgendes Widerrufsrecht zu:

Ausschluss des Widerrufsrechts

Dieses Recht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die
nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten sind (gem. § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB). Ferner wird das
Widerrufsrecht ausdrücklich ausgeschlossen, sofern die Ware gewerblich erstanden
wird.

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen
in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung, aber frühestens mit
Übergabe der Kaufsache. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs oder der Sache an den Verkäufer. Um Ihr Widerrufsrecht
auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der
Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen
Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierzu stellen wir Ihnen ein
Muster-Widerrufsformular nachfolgend an diese Bedingungen zur Verfügung. Dieses
können Sie verwenden, müssen es aber nicht. Der Widerruf ist zu richten an:



s and s rentals, Inh. F. Schwerin, Schmiederedder 1, 24251 Osdorf

Email: fred@sands-rentals.de



Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (zum Beispiel Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht
oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben,
müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten, soweit die Verschlechterung der
Sache auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über eine Prüfung
der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der
Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren
der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Im
Hinblick auf das hier kaufgegenständliche Kraftfahrzeug entspricht das einer
Probefahrt mit einem Kurzzeitkennzeichen, die wir Ihnen hiermit für den
Zeitpunkt vor Übergabe ausdrücklich anbieten. Die Entwertung durch eine
Zulassung und/oder durch eine über die Prüfung hinausgehende Ingebrauchnahme
sowie alle weiteren Umstände die den Wert der Sache beeinträchtigen, sind somit
im Falle eines wirksamen Widerrufs von Ihnen zu erstatten. Dieses gilt ebenso
für erhaltene Kundendienstleistungen sowie Garantien. Im Falle eines wirksamen
Widerrufs haben Sie die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags
unterrichten, an uns zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor
Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Die Rücksendekosten trägt der
Käufer. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 14
Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung für uns mit deren Empfang. Wir können die Rückzahlung
verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den
Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem,
welches der frühere Zeitpunkt ist.

________________________________________________________________________________________________________________________

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte folgende Angaben
aus und senden Sie diese zurück.

An:                                  s and s rentals, Inh. F. Schwerin,
Schmiederedder 1, 24251 Osdorf

Email: fred@sands-rentals.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Ware (*) _____________________________________

bestellt am (*)_____________________________________

erhalten am (*)_____________________________________

Name des/der Verbraucher(s) _____________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s) ____________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) _________________________________

Datum _____________________________________

Ergänzende Frage:

Grund des Widerrufs (Bitte angeben):
_____________________________________________

 

 1. Kenntnis von der Widerrufsbelehrung

O     Der Vertrag wurde am _______________ in den Geschäftsräumen des Verkäufers
geschlossen.



        _______________________________________

        Unterschrift Auftraggeber

O     Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular habe ich am ______________
vom Verkäufer persönlich in Papierform erhalten.



        ______________________________________

        Unterschrift Auftraggeber



XII. Salvatorische Klausel

Eventuelle Nichtigkeiten einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen beeinflussen die Rechtswirksamkeit der übrigen
Geschäftsbedingungen nicht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kiel, soweit der
Mieter kein Verbraucher ist.



ÖFFNUNGSZEITEN HAUPTSITZ

(Vermietung und Verwaltung):

Montag-Freitag 09:00 – 20:00 Uhr
Samstag & Sonntag oder nach Vereinbarung
Tel: +49 4346/9292-105
Mail: info@sands-rentals.de

INFORMATIONEN

 * AGB
 * Mietbedingungen
 * Impressum
 * Widerrufsbelehrung
 * Datenschutzbelehrung

STANDORTE

 * Kiel
 * Hamburg
 * Sylt
 * Dortmund

ZAHLUNGSMETHODEN




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vorbehalten.
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