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Form analysis 2 forms found in the DOM

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Speicherung und Auslesen von Daten wie Cookies (Web) oder Gerätekennungen (Apps)
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Übermitteln von Nutzerdaten an Google für Online-Werbezwecke.

Auswertung und Anzeige von personalisierter Werbung.

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im Zusammenhang mit Analysen (z. B. Besuchsdauer).

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damit verbundenen Chancen & Herausforderungen Jetzt mehr erfahren


EINFÜHRUNG DER B2B E-RECHNUNG IN DEUTSCHLAND

Kostenloses Webinar:
Über uns

Wir bieten eine umfassende und fortlaufend aktualisierte Übersicht über die
gesetzlichen Änderungen zur Einführung von E-Rechnungen im Zusammenhang mit dem
Wachstumschancengesetz und wie Unternehmen sich darauf vorbereiten können.

Es betrifft alle(!) Unternehmen und Selbstständigen, da es nicht nur das
Erstellen von E-Rechnungen, sondern insbesondere das konforme Übermitteln,
Empfangen und Verarbeiten von E-Rechnungen umfasst! Des Weiteren können Sie sich
bei unserem Informationsservice kostenfrei und unverbindlich anmelden. So
verpassen Sie keine aktuellen Änderungen.

Ihre Vorteile

Antworten und Informationen rund um das Thema

Schulungen und Workshops

Individuelle Beratung

Eine umfassende und ganzheitliche Lösung mit unserem E-Rechnungsportal


DEFINITION E-RECHNUNG

Bisher gelten alle digitalen Rechnungen, z.B. PDF-Formate, die per Email
gesendet werden, als E-Rechnung. Die Definition der E-Rechnung wird aber EU-weit
grundlegend geändert!

Format
Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem
strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen
wird.
Norm
Voraussetzung ist die Anwendung der europäischen Norm (CEN EN 16931) für das
Rechnungsformat, wie z.B. die Formate XRechnung oder ZUGFeRD-PDF.
Sonstiges
Alle anderen Rechnungen, die nicht der Norm EN 16931 entsprechen oder auf Papier
übermittelt werden, gelten als „Sonstige Rechnung“!



HINTERGRUND WARUM
E-RECHNUNG?



Durch die EU-Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) gewinnt die E-Rechnung,
also die elektronische Rechnungsstellung, in Deutschland und in vielen anderen
Ländern zunehmend an Bedeutung. Mit dem Wachstumschancengesetz wird die
E-Rechnung als Pflichtstandard eingeführt.

Die Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich (von Firma zu Firma) ab dem
1.Januar 2025 ist ein entscheidender Schritt in Richtung Digitalisierung von
Geschäftsprozessen in Deutschland. Es bietet viele Vorteile, darunter
Effizienzsteigerungen, Kosteneinsparungen und eine Reduzierung des
bürokratischen Aufwands. Aber auf dem Weg dahin birgt es für die Unternehmen
auch einige Herausforderungen, die in der Umsetzung frühzeitig angegangen werden
sollten.


KURZÜBERSICHT
WACHSTUMSCHANCENGESETZ

KURZÜBERSICHT
WACHSTUMSCHANCEN-GESETZ

Die im Rahmen des Wachstumschancengesetzes eingeführte E-Rechnung ist im
B2B-Bereich ab dem 1. Januar 2025 ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung von
Geschäftsprozessen in Deutschland.


ZIELE

Das Wachstumschancengesetz verfolgt mehrere Ziele im Zusammenhang mit der
E-Rechnung.

Erfahre mehr


WESENTLICHE ÄNDERUNG

Das Wachstumschancengesetz bringt verschiedene Änderungen in Bezug auf die
E-Rechnung mit sich.

Erfahre mehr


UMSETZUNG / VORBEREITUNG

Für eine erfolgreiche Erfüllung ab dem 1. Jan. 2025, sollten Unternehmen auf
folgendes achten.

Erfahre mehr


DETAILS ZUR EINFÜHRUNG DER B2B E-RECHNUNG IN DEUTSCHLAND

Rechtlicher Hintergrund

Wie sieht es global aus?
Bereits in 63 Staaten ist eine B2B E-Rechnung jetzt oder zukünftig
verpflichtend. In 40 Staaten sogar eine B2C E-Rechnung. In 31 Staaten ist ein
real-time E-Reporting oder on-request E-Audit verpflichtend. Die E-Rechnung und
auch das E-Reporting sind also nicht mehr wegzudiskutieren…

Wie ist der Stand in der EU?
Die Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) sieht eine Reihe von Maßnahmen
vor, zur
– Modernisierung der Mehrwertsteuersysteme
– Betrugsprävention im Rahmen der Umsatzsteuer
– Sicherung und Beschleunigung der Meldesysteme
– Aufwandsreduzierung in den Unternehmen
Dazu ist die stufenweise Einführung der B2B E-Rechnung ab 1.1.2024 bis 1.1.2028
vorgesehen. Des Weiteren ist die Einführung eines real-time E-Reporting ab
1.1.2028 in der Diskussion. *

Wie ist der Stand in Deutschland?
Das Wachstumschancengesetz sieht vor, dass die E-Rechnung, abweichend von der
EU, ab 1.1.2025 verpflichtend wird. Dabei ist ebenfalls ein stufenweises
Vorgehen geplant:
– Ab 1.1.2025: Verpflichtung zur Empfangsbereitschaft von E-Rechnungen. Damit
einhergehend die Zustimmungsumkehr für den Versand von E-Rechnungen. Das
bedeutet, dass der Rechnungsempfänger zustimmen muss, wenn der Rechnungssender
keine E-Rechnung sendet.
– Ab 1.1.2027: Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen für Unternehmen mit
einem Jahresumsatz von über 800T€.
– Ab 1.1.2028: Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen für alle Unternehmen.
– Ab 1.1.2028: Verpflichtung zur Nutzung einer zertifizierten
E-Rechnungsplattform für das real-time E-Reporting. Des Weiteren entfallen
Sammelrechnungen, da die E-Rechnung bereits 2 Tage nach Leistungserbringung
erstellt werden muss! Weitere 2 Tage später muss die Übermittlung an das
real-time Meldesystem erfolgen. *

Auswirkungen auf die Buchhaltung

Bereits ab 1.1.2025 muss die Buchhaltung in der Lage sein, E-Rechnungen zu
empfangen und zu verarbeiten. Dazu gehört auch die Visualisierung von reinen
E-Rechnungs-Datensätzen (XRechnung).

Es muss mit allen Lieferanten und Dienstleistern abgestimmt werden, ob
übergangsweise weiterhin sonstige Rechnungsformate akzeptiert werden.
Gleichzeitig muss mit allen Kunden abgestimmt werden, ob diese bereits in der
Lage sind, E-Rechnungen zu empfangen.
In den eigenen Systemen müssen für alle Lieferanten, Dienstleister und Kunden
entsprechende Kenner hinterlegt werden können.

Auswirkungen auf die Buchhaltung

Alle Rechnungseingangs- und auch die Rechnungsausgangsprozesse müssen auf die
individuellen Möglichkeiten der Lieferanten, Dienstleister und Kunden erweitert
werden.
Auch die Prozesse für die Übergabe der Belege an den Steuerberater müssen
geprüft und angepasst werden, da dieser auch in der Lage sein muss, E-Rechnungen
zu verarbeiten.

Vorbereitung und Unterstützung

Um alle Anforderungen im Rahmen der Einführung der E-Rechnung abdecken zu
können, sollten Sie sich frühzeitig Unterstützung für die unterschiedlichen
Bereiche einholen. Hierzu gehört die Abstimmung mit Ihren Lieferanten,
Dienstleister und Kunden, aber auch mit den Herstellern der genutzten IT-Systeme
(ERP, PPS, Buchhaltung, etc.).
Damit Sie nicht zwischen die Fronten geraten, stehen wir Ihnen als neutraler
Berater bereits jetzt zur Verfügung.

Des Weiteren unterstützen wir Sie nicht nur mit Informationen und KnowHow,
sondern ab Mitte 2024 auch mit einem E-Rechnungs-Portal, über das Sie die
aktuellen und zukünftigen Anforderungen abdecken und sicherstellen können.



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der E-Rechnung und die damit verbundenen Herausforderungen für alle Unternehmen
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