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HAUPTNAVIGATION

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HELP UKRAINIAN PETS


WIR HELFEN WEITER

Der Krieg in der Ukraine hat bereits viele Menschen zur Flucht gezwungen – sie
verlassen das Land oft nur gerade mit dem, was sie tragen können: Rucksäcke,
Koffer und ihre geliebten Haustiere auf dem Arm. 
Die Heimatvertriebenen, die mit ihren vierbeinigen Familienmitgliedern in die
Schweiz flüchten, brauchen dringend Unterstützung. Aus diesem Grund wurde die
Tierschutzkoalition zur Soforthilfe für Haustiere von Geflüchteten aus der
Ukraine von VIER PFOTEN, der Stiftung für das Tier im Recht, der Susy Utzinger
Stiftung für Tierschutz und der STVT (Schweizerische Tierärztliche Vereinigung
für Tierschutz) ins Leben gerufen und wird von weiteren Schweizer
Tierschutzorganisationen unterstützt. Herzstück ist die digitale Hilfsplattform
«SwissHelpForUkrainianPets.ch», wo alle wichtigen Informationen und hilfreichen
Unterstützungsangebote zentral gebündelt werden. Hier wird sofort geholfen.

 


HILFE ERHALTEN


UNTERKÜNFTE

Hier finden Sie Unterkünfte, in die Sie Ihr Haustier mitnehmen können.

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TIERMATERIAL-ABGABESTELLEN

An diesen Stellen können Sie Tierfutter und anderes Tiermaterial abholen.

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TIERÄRZTE FINDEN

Hier finden Sie Tierärzte für kostenlose oder vergünstigte Erstbehandlungen oder
für kostenlose Katzenkastrationen.

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RECHTLICHE AUSKÜNFTE

Für alle rechtliche Fragen rund ums Tier in der Schweiz.

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ENTLAUFENE TIERE

Hier erfassen Sie eine Vermisstmeldung und finden weitere Tipps.

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ANDERE HILFSANGEBOTE

Hier finden Sie diverse Kontakte und weitere Hilfsangebote.

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EINREISE-INFORMATIONEN

Angesichts der humanitären Krise hat die Schweiz die Vorgaben für die Einreise
von Hunden und Katzen, die Flüchtende aus der Ukraine begleiten, vorübergehend
gelockert.
Wichtig bleibt, dass alle Tiere bei der Ankunft registriert werden und erfasst
wird, ob sie gegen Tollwut geimpft sind. Hunde und Katzen, die nicht geimpft
sind, oder Zweifel bestehen, werden geimpft.

Personen, die mit einem Tier aus der Ukraine einreisen, sind gebeten, das
folgende Anmeldeformular auszufüllen und an diese Adresse zu schicken:
petsukraine@blv.admin.ch
Im Falle von ungechippten Tieren sollte das Anmeldeformular für Haustiere erst
an die Behörden gesandt werden, wenn das Tier einen Chip durch den Tierarzt
erhalten hat und die Chip-Nummer im Formular ergänzt worden ist.
Die Tierhalterinnen und Tierhalter werden anschliessend darüber informiert, ob
weitere Massnahmen nötig sind.
Haustier-Anmeldeformular
Merkblatt für die Einreise in die Schweiz mit Haustier

 

Weitere Informationen:

 * Schweizerisches Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
 * Schweizerisches Staatssekretariat für Migration
 * Schweizerische Flüchtlingshilfe
 * Kantonale Veterinärämter der Schweiz
    


FRAGEN & ANTWORTEN

Für Hilfe-Suchende

ICH HABE MEIN TIER AUS DER UKRAINE MITGEBRACHT. WAS SOLL ICH JETZT TUN?

Sie sollten das Tier so schnell wie möglich beim Bundesamt für
Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen anmelden. Die Tierhalterinnen und
Tierhalter werden anschliessend darüber informiert, ob weitere Massnahmen nötig
sind.

Schweizerisches Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

ICH SUCHE EINEN ORT, AN DEM MEIN HAUSTIER VERSORGT WERDEN KANN.

Eine Unterkunft mit Erlaubnis zur Haustier-Haltung finden Sie hier:
Privat-Unterkünfte von Tasso
Eine Tierarzt-Praxis zur medizinischen Versorgung finden Sie hier:
 

Tierärzte-Liste PDF-Download

MEIN TIER BRAUCHT MEDIZINISCHE VERSORGUNG.

Eine Tierarzt-Praxis zur medizinischen Versorgung finden Sie hier:

Tierärzte-Liste PDF-Download

ICH BRAUCHE ÜBERSETZUNGSHILFE.

Um die Kommunikation zwischen Helfenden und Geflüchteten zu unterstützen, bietet
die Allianz Versicherung eine kostenlose Dolmetscher-Hotline an (zwischen
Deutsch, Ukrainisch und Russisch).

Dolmetscher-Hotline der Allianz

ICH BIN GEFLOHEN UND BRAUCHE PSYCHOLOGISCHE HILFE.

Für psychologische Hilfe können Sie sich an die Notfall-Seelsorge Schweiz
wenden.

ICH HABE FLÜCHTENDE MIT HAUSTIER AUFGENOMMEN. WAS SOLLTE ICH JETZT TUN?

Das Tier soll so schnell wie möglich beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit
und Veterinärwesen angemeldet werden. Die Tierhalterinnen und Tierhalter werden
anschliessend darüber informiert, ob weitere Massnahmen nötig sind.

Schweizerisches Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

ICH WURDE VON EINEM TIER AUS DER UKRAINE GEBISSEN/VERLETZT. WAS SOLL ICH TUN?

Notieren Sie sich die Daten des Vorfalls sowie die Kontaktdaten des Tierhalters
und kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Arzt in Ihrer Nähe.

WO FINDE ICH INFORMATIONEN ÜBER TOLLWUT?

Das Risiko einer Tollwuteinschleppung durch Hunde und Katzen, die ihre
Halterinnen und Halter begleiten, wird als gering eingeschätzt, da ein grosser
Teil der mitgenommenen Heimtiere gegen Tollwut geimpft ist oder keinen Kontakt
zu Wildtieren hatte.

Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (Stiko Vet)

WO FINDE ICH HILFE BEI VERHALTENSPROBLEMEN VON TIEREN AUS DER UKRAINE?

Bei Fragen zu Tieren mit Verhaltensproblemen können Sie sich an einen
anerkannten Verhaltenstherapeuten wenden. Eine Übersicht von diplomierten
Verhaltensmediziner finden Sie bei der Schweizerischen Tierärztlichen
Vereinigung für Verhaltensmedizin.

 

GILT IN DER SCHWEIZ EIN ERHÖHTES TOLLWUTRISIKO VON HUNDEN UND KATZEN WEGEN
EINREISENDEN TIEREN AUS DER UKRAINE?

Das Risiko einer Tollwuteinschleppung wird von Experten als gering eingeschätzt.
Ein Grossteil der einreisenden Tiere aus der Ukraine ist bereits gegen Tollwut
geimpft. Nach Berechnungen des Nationalen und WHO/OIE- Referenzlabors für
Tollwut am Friedrich-Loeffler-Institut liegt die Wahrscheinlichkeit, dass sich
ein ungeimpftes Haustier zum Zeitpunkt des Grenzübertrittes in der
Inkubationsphase befindet, bei etwa 1:300'000. Bei geimpften Hunden und Katzen
ist die potentielle Gefahr des Ausbruchs der Tollwut noch geringer.
Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet)

Für Hilfe-Anbietende

ICH HABE TIERFUTTER UND/ODER ANDERES TIERMATERIAL ABZUGEBEN. WO KANN ICH ES
ABGEBEN?

Wenn es sich um verschlossene, nicht angebrauchte und nicht abgelaufene
Tiernahrung handelt, dann können Sie diese gerne bei unserer Sammelstelle bei
der Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz in Kollbrunn abgeben. Tiermaterial
können wir leider aus logistischen Gründen nicht entgegen nehmen. Kontaktieren
Sie hierfür Ihr lokales Tierheim oder fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, ob
allenfalls Tiermaterial-Spenden für Anbieter von privaten Unterkünften benötigt
werden.

Sie können Ihr Tiermaterial auch auf dem digitalen Tiermaterial-Marktplatz der
Susy Utzinger Stiftung anbieten.
 

ICH BIN EIN FUTTER- UND/ODER TIERZUBEHÖR-HERSTELLER/VERTRIEB UND MÖCHTE EINE
FUTTER-/MATERIALSPENDE TÄTIGEN. WOHIN KANN ICH MICH WENDEN?

Bitte kontaktieren Sie direkt die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz.

ICH MÖCHTE GELD SPENDEN. WIE MACHE ICH DAS?

Gerne können Sie über die jeweilige Website der der Partner-Organisationen von
«SwissHelpForUkrainianPets.ch» an die von Ihnen gewünschte Organisation spenden.

ICH MÖCHTE HELFEN UND KANN FLÜCHTENDEN MIT HAUSTIEREN EINE UNTERKUNFT ANBIETEN.
WO KANN ICH MICH MELDEN?

Private können sich bei Vermittlungsplattformen von Tasso und Campax eintragen.
Nicht-Private finden hier das Formular von Campax für Nicht-Private.

ICH MÖCHTE HELFEN UND KANN ZU HAUSE TIERE VERSORGEN. WO KANN ICH MICH MELDEN?

Private können sich bei der Vermittlungsplattformen von Tasso eintragen.

ICH MÖCHTE DEN TIEREN, DIE IN DER UKRAINE GEBLIEBEN SIND, HELFEN. WAS KANN ICH
TUN?

Die effektivste Art der Unterstützung ist derzeit eine finanzielle Spende, mit
der die am meisten benötigten Hilfsgüter an diejenigen geliefert werden können,
die sie am dringendsten brauchen. Gerne können Sie über die jeweilige Website
der Partner-Organisationen von «SwissHelpForUkrainianPets.ch» an die von Ihnen
gewünschte Organisation spenden.

WIE KANN ICH DAZU BEITRAGEN, DASS MÖGLICHST VIELE MENSCHEN VON DEN HIER
VORGESTELLTEN ANGEBOTEN ERFAHREN?

Die Website und alle unsere weitere Kommunikation hierzu kann gerne jederzeit
digital geteilt werden. Vielen Dank für die Unterstützung! Gerne können Sie auch
folgenden Flyer nutzen:

Flyer_SwissHelpForUkrainianPets.pdf


EIN GEMEINSCHAFTSPROJEKT VON:




MIT UNTERSTÜTZUNG VON:


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FÜR PRESSEANFRAGEN WENDEN SIE SICH BITTE AN:

VIER PFOTEN, Chantal Häberling, chantal.haeberling@vier-pfoten.org, 043 311 80
90

Stiftung für das Tier im Recht, Mag. iur. Bianca Körner, info@tierimrecht.org,
043 443 06 43

STVT Schweizerische Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz, Lisa
Goldinger, lisa.goldinger@hotmail.ch, 079 788 26 70


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