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SICHERN SIE SICH BIS ZU
‍70% FÖRDERUNG FÜR
IHREN HEIZUNGSTAUSCH

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Erstellung der Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
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DAS SAGEN UNSERE KUNDEN

Mario Heinze

Ich wurde sehr kompetent am Telefon über Fördermöglichkeiten für meine neue
Heizung in 2024 beraten und auf welche Aspekte ich beim Austausch achten soll.
Barbara Krüger

Ich war zunächst unsicher, ob meine Heizkörper mit einer Wärmepumpe kompatibel
sind. Durch die Erstellung einer raumweise Heizlastberechnung habe ich jetzt
Klarheit. Danke für die zügige Abwicklung.
Stefan Schulz

Super Service. Anhand von Bauplänen und Baubeschreibung wurde in wenigen Tagen
die benötigte Heizleistung für meine DHH berechnet. Mit dem Ergebnis war es viel
einfacher Angebote von Heizungsbauern zu bekommen. Danke!


FÖRDERKONDITIONEN IM ÜBERBLICK


SEIT 2024 IST DIE KFW FÜR DIE FÖRDERUNG VON HEIZUNGEN IN BESTANDSGEBÄUDEN
ZUSTÄNDIG. ES WIRD NUR DER EINBAU VON HEIZUNGEN IN BESTANDSGEBÄUDEN GEFÖRDERT.
NEUBAUTEN SIND VON DER FÖRDERUNG AUSGESCHLOSSEN. FOLGENDE FÖRDERZUSCHÜSSE KÖNNEN
BEANTRAGT WERDEN:


30% GRUNDFÖRDERUNG



Für den Umstieg auf Erneuerbares Heizen, zB. Einbau einer Wärmepumpe,
Solarthermieanlage oder Biomasseheizung. 

Die Grundförderung steht allen privaten Hauseigentümern, Vermietern,
Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen und Contractoren offen. Für
Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein
natürliches Kältemittel einsetzen, ist ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5%
erhältlich. 

Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2500 Euro gewährt, wenn sie einen
Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten


30% EINKOMMENSABHÄNGIGER BONUS



Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden
Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr, dies entspricht meist ungefähr
50.000€ Bruttoeinkommen. 

Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen ergibt sich aus dem Einkommen eines
Kalenderjahres der im Haushalt wohnenden selbstnutzenden (Mit-)Eigentümer sowie
deren im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner oder der Partner aus
eheähnlicher Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung. 

Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden
Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ermittelt. Das zu
versteuernde Haushaltseinkommen wird anhand der Einkommensteuerbescheide des
Finanzamtes nachgewiesen. Also für Anträge in 2024 ist das zu versteuernde
Haushaltseinkommen aus 2022 und 2021 maßgeblich.


20% GESCHWINDIGKEITSBONUS



Diesen erhalten Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum für den frühzeitigen
Umstieg auf erneuerbare Energien. Gilt zum Beispiel für den Austausch von
funktionstüchtigen Öl-, Kohle-oder Nachtspeicher-Heizungen sowie von
Gasheizungen (mindestens 20 Jahre alt). Bis zum 31. Dezember 2028 beträgt dieser
Bonus 20%, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3% ab, zunächst also auf 17% ab 1.
Januar 2029. Der Geschwindigkeitsbonus ist für vermietete Wohneinheiten
ausgeschlossen.


BIS ZU 70% GESAMTFÖRDERUNG



Die Förderungen können auf bis zu 70% Gesamt-förderung addiert werden und
ermöglichen so eine attraktive und nachhaltige Investition.


MAXIMAL FÖRDERFÄHIGE INVESTITIONSKOSTEN FÜR DEN HEIZUNGSTAUSCH IN WOHNGEBÄUDEN

30.000 € für ein Einfamilienhaus
+ jeweils 15.000 €

für die 2. – 6. Wohneinheit

+ jeweils 8.000 €

aber der 7. Wohneinheit

Finanzierung von Heizungstausch und Einzelmaßnahmen durch KfW

Der Heizungstausch und BEG Einzelmaßnahmen sollen über ein Darlehen der KfW
finanziert werden können. Das Darlehen muss über die Hausbank beantragt werden.
Hierzu ist ein positiver Förderbescheid vorausgesetzt. Pro Wohneinheit soll ein
Darlehen in Höhe von bis zu 120.000€ beantragt werden können, wobei der
Darlehensbetrag auf die förderfähigen Ausgaben beschränkt ist.

Der Zinssatz orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung. Der Zinssatz wird
für die Dauer der ersten Zinsbindungsfrist festgeschrieben. Für den Zeitraum
der ersten Zinsbindungsfrist erfolgt bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis
zu 90.000€ eine Verbilligung aus Bundesmitteln. Der Kredit wird von der KfW an
die durchleitenden Finanzierungsinstitute mit einem Zinssatz gewährt, der bis zu
2,5 Prozentpunkte unterhalb der KfW-Refinanzierungskonditionen liegen kann.

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ZUSÄTZLICH BIS ZU 60.000€ INVESTITIONSKOSTEN VOM BAFA FÖRDERN LASSEN


ZUSÄTZLICH ZUR FÖRDERUNG FÜR DEN HEIZUNGSTAUSCH KÖNNEN ZUSCHÜSSE FÜR WEITERE
EFFIZIENZMASSNAHMEN BEANTRAGT WERDEN, Z.B. FÜR DIE DÄMMUNG DER GEBÄUDEHÜLLE,
DEN AUSTAUSCH VON FENSTERN, ANLAGENTECHNIK UND HEIZUNGSOPTIMIERUNG.

DIE MAXIMAL FÖRDERFÄHIGEN AUSGABEN FÜR EFFIZIENZMASSNAHMEN LIEGEN BEI 60.000€
PRO WOHNEINHEIT, WENN EIN INDIVIDUELLER SANIERUNGSFAHRPLAN VORLIEGT UND BEI
30.000€ OHNE SANIERUNGSFAHRPLAN.

FÜR EIN EINFAMILIENHAUS KÖNNEN Z.B. BIS ZU 30.000€ INVESTITIONSKOSTEN FÜR DEN
HEIZUNGSTAUSCH ÜBER DIE KFW GEFÖRDERT WERDEN UND ZUSÄTZLICH BIS ZU 60.000€
INVESTITIONSKOSTEN VOM BAFA FÜR WEITERE EFFIZIENZMASSNAHMEN, INSGESAMT ALSO BIS
ZU 90.000€.

FÖRDERZUSCHÜSSE VOM BAFA KÖNNEN, MIT AUSNAHME DER HEIZUNGSOPTIMIERUNG,
AUSSCHLIESSLICH ÜBER EINEN AKKREDITIERTEN ENERGIEEFFIZIENZ-EXPERTEN ERFOLGEN.
DIESE KÖNNEN GANZ BEQUEM ÜBER BAFA ANTRAGSSERVICE BEAUFTRAGT WERDEN.

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FAQ

Ab wann gilt die neue Förderung?


Die neue Förderung gilt seit dem 29.12.2023.

Ab wann können Förderanträge für den Heizungstausch bei der KfW gestellt werden?


Sie können ab sofort Ihren Förderantrag vorbereiten und einen
Energieeffizienz-Experten mit den Antragsmodalitäten beauftragen. Unsere
Energieeffizienz-Experten werden Ihren Förderantrag bei der KfW stellen, sobald
die Antragstellung bei der KfW technisch möglich ist. Dies ist voraussichtlich
ab dem 27. Februar 2024 möglich. Die Antragstellung für weitere
Antragstellergruppen beginnt zeitlich gestaffelt im Verlauf des Jahres 2024.

Wenn Sie Ihren Heizungstausch zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.8.2024 starten,
kann der Förderantrag auch noch nach Vorhabensbeginn bis zum 30.11.2024
nachgeholt werden.

Welche Unterlagen brauche ich für die Antragstellung?


Grundsätzlich muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem
Fachunternehmen vorliegen. Die Erteilung der zu beantragenden Förderzusage ist
als aufschiebende oder auflösende Bedingung in den Lieferungs- oder
Leistungsvertrag aufzunehmen. Das bedeutet, dass der Vertrag nur in Kraft tritt,
wenn es zu einer Förderzusage kommt.

Das BMWK hat hierzu folgende Musterformulierungen zur Verfügung gestellt, die
mit KfW und BAFA abgestimmt sind:

„Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen
dienen derUmsetzung [eines Sanierungsvorhabens], für das eine der
Vertragsparteien eineFörderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente
Gebäude“ (BEG) des BMWK beim BAFA oder der KfW [beantragt [hat/diese innerhalb
von […] Tagen nach Vertragsschluss beantragen wird].

Aufschiebende Bedingung:
‍Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und
Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und
soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung
[Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die
Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei
zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird
die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts
der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.

Auflösende Bedingung:
‍Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und
Leistungspflichten zur Umsetzung], sobald und soweit [das BAFA / die KfW] den
Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]
nichtbewilligt sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage
gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt, sondern mit einem
Ablehnungsbescheid versagt(auflösende Bedingung). Die antragstellende
Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den
Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“

‍

Warum ist ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B verpflichtend für die
Auszahlung der Förderung?


Um den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B durchführen zu können, wird
zunächst für jeden beheizten Raum die genaue Heizlast rechnerisch ermittelt,
hierbei werden Transmissionswärmeverluste sowie Lüftungswärmeverluste
berücksichtigt.

Im nächsten Schritt werden alle Heizflächen in Ihrem Gebäude erfasst und die
niedrigst mögliche Vorlauftemperatur ermittelt.

In Abhängigkeit von der Vorlauftemperatur, wird dann für jede Heizfläche
berechnet, mit wie viel Heizwasser die Heizfläche versorgt werden muss, um die
genau für den Raum benötigte Heizleistung zu erbringen.

Durch den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B wird folgendes sichergestellt:
- dass auch im Winter jeder Raum die gewünschte Raumtemperatur erreichen kann, 
- dass die Vorlauftemperatur so effizient wie möglich gewählt wird, 
- dass jede Heizfläche nur mit der genau benötigten Menge an Heizwasser versorgt
wird.

Studien haben ergeben, dass eine hydraulisch richtig abgeglichene Heizung bis zu
20% weniger Energie benötigt.

Die Berechnung des hydraulischen Abgleichs, können Sie ganz bequem hier in
Auftrag geben und kann von der KfW mit 50% bezuschusst werden.

Warum sollte auf die Erstellung einer Heizlastberechnung nicht verzichtet
werden?


Um eine Heizungsanlage optimal für Ihr Gebäude zu dimensionieren, ist eine
Heizlastberechnung unerlässlich.

Gerade bei Wärmepumpen ist es essentiell, dass diese genau richtig dimensioniert
sind, da diese ihre Leistung, anders als eine Gas- oder Ölheizung, nur sehr viel
eingeschränkter regulieren können. Eine zu groß dimensionierte Wärmepumpe hat
zur Folge, dass sich diese gerade in den Übergangszeiten sehr häufig abschalten
muss und dann wieder hoch fahren muss, was nicht zur Effizienz beiträgt und
zudem unnötig verschleißt.

Viele verzichten bei der Auswahl der richtigen Heizungsanlage auf eine genaue
Heizlastberechnung nach DIN 12831 und vertrauen auf die richtige Schätzung des
Fachunternehmers.

Da eine Heizlastberechnung nach DIN 12831 für die Berechnung der Einstellwerte
für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B ohnehin unerlässlich ist und
dieser wiederum Voraussetzung für die Auszahlung der Förderzuschüsse ist, ist es
sehr empfehlenswert noch vor der Auswahl einer neuen Heizungsanlage eine
Heizlastberechnung erstellen zu lassen.

Zudem kann im Rahmen der Heizlastberechnung simuliert werden, ob einzelne
Heizflächen für den Betrieb mit einer Wärmepumpe ausgetauscht werden müssen, da
diese nur bei oft deutlich niedrigeren Vorlauftemperaturen als eine Gas- oder
Ölheizung effizient arbeiten kann. So bleiben Ihnen böse Überraschungen erspart
und Sie können etwaige Mehrkosten für neue Heizflächen direkt beim Förderantrag
berücksichtigen.

Hier können Sie die Heizlastberechnung durch einen unabhängigen
Energieeffizienz-Experten ganz bequem in Auftrag geben. Die Leistung kann mit
50% von der KfW bezuschusst werden.

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*Die technische Antragstellung für die Heizungsförderung bei der KfW für
private Selbstnutzer in Einfamilienhäusern ist voraussichtlich ab dem 27.
Februar 2024 möglich. Die Antragstellung für weitere Antragstellergruppen
beginnt zeitlich gestaffelt im Verlauf des Jahres 2024.
© FörderAntragsservice. All Rights Reserved, 2024


Seit dem die KfW vom BAFA die Förderung von Heizungen in Bestandsgebäuden
übernommen hat, haben sich viele wichtige Neuerungen ergeben. Wir beraten Sie
gerne in einem kostenlosen Beratungsgespräch.

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