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SHUTTERSTOCK-LIZENZVEREINBARUNG(EN)


SERVICEBEDINGUNGEN

Die geltenden Servicebedingungen sind nachfolgend aufgeführt. Um vorherige
Versionen der Servicebedingungen anzuzeigen, klicken Sie hier.

Dieser deutsche Text ist eine Übersetzung rein zu Informationszwecken und stellt
kein rechtliches Dokument dar. Maßgeblich ist der Text in der englischen
Originalfassung. Mit dem Herunterladen eines Bildes von der Website von
Shutterstock stimmen Sie den Geschäftsbedingungen zu, die in der englischen
Version dieser Servicebedingungen dargelegt sind.

Sehr geehrter Shutterstock-Kunde:

Die folgenden Servicebedingungen sind ein gültiger Vertrag zwischen Ihnen oder
dem Arbeitgeber oder einer sonstigen juristischen Person, in deren Namen Sie
diesen Vertrag abschließen („Sie“ oder „Kunde“) und Shutterstock (wie dieser
Begriff in Teil V, Abschnitt 24 unten definiert ist), und sie legen die Rechte
und Pflichten in Bezug auf alle von Ihnen lizenzierten Inhalte dar.

Bitte lesen Sie diese Servicebedingungen erneut, wenn Sie Lizenzen für Inhalte
erwerben. Shutterstock behält sich das Recht vor, die Servicebedingungen zu
jeder Zeit nach eigenem Ermessen zu ändern. Bevor solche Änderungen wirksam
werden, unternimmt Shutterstock angemessene Anstrengungen, um Sie darüber zu
informieren. Diese Mitteilung kann per E-Mail, an die in Ihrem Shutterstock
Account hinterlegte E-Mail-Adresse, als Ankündigung auf dieser Seite, auf Ihrer
Login-Seite und/oder auf andere Weise erfolgen. Änderungen an diesen
Servicebedingungen gelten nur für zukünftige Käufe (einschließlich aller
automatischen Verlängerungen). Indem Sie Inhalte gemäß diesen Änderungen
lizenzieren, stimmen Sie zu, dass Sie an die geänderten Servicebedingungen
gebunden sind.

ES HANDELT SICH UM EINE LIZENZ FÜR EINEN EINZIGEN BENUTZER, DIE EINE EINZIGE
NATÜRLICHE PERSON DAZU ERMÄCHTIGT, INHALTE ZU LIZENZIEREN, HERUNTERZULADEN UND
ZU VERWENDEN. AUSGENOMMEN BEIM UPGRADE AUF EINE „TEAM-MITGLIEDSCHAFT“ ODER EINEN
„PREMIER-PLATTFORM“-ACCOUNT, KÖNNEN KEINE ANDEREN PERSONEN (EINSCHLIESSLICH
MITARBEITER, KOLLEGEN ODER UNABHÄNGIGE AUFTRAGNEHMER) AUF IHREN ACCOUNT
ZUGREIFEN ODER DURCH IHREN ACCOUNT LIZENZIERTE INHALTE VERWENDEN.

WENN SIE EINE „TEAM-MITGLIEDSCHAFT“ ERWERBEN, DANN IST DAS RECHT ZUM
LIZENZIEREN, HERUNTERLADEN UND VERWENDEN VON INHALTEN AUF DIE ANZAHL VON
PERSONEN BESCHRÄNKT, DIE IN DER BETREFFENDEN TEAM-MITGLIEDSCHAFT VORGESEHEN IST.
DIE „PREMIER-PLATTFORM“ VON SHUTTERSTOCK GEWÄHRT UNBEGRENZTEN BENUTZERN NEBEN
ANDEREN ZUSÄTZLICHEN RECHTEN ZUGRIFFS- UND NUTZUNGSRECHTE.

WENN SIE EIN ABONNEMENT FÜR EINEN SHUTTERSTOCK-SERVICE ERWERBEN, UNTERLIEGT
DIESER SERVICE DEN SOFTWARE-AS-A-SERVICE-BESTIMMUNGEN, DIE „HIER“ VERFÜGBAR
SIND.

Wenn Sie Zugriffs- und Nutzungsrechte für mehr als eine natürliche Person
benötigen, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice (Telefon: innerhalb der
USA 1-866-663-3954, außerhalb der USA 1-646-419-4452, E-Mail: Kundenservice oder
unser Premier Team). Zur Verdeutlichung: Wenn ein Benutzer im Rahmen einer
Beschäftigung handelt, wird der Arbeitgeber zum Zwecke der Lizenz als
Lizenznehmer erachtet.

 * „Inhalt“ steht für jeden Inhalt, der über die Shutterstock-Website lizenziert
   werden kann, einschließlich Bilder, Videomaterial, redaktionelle Inhalte und
   Musik (wie in dieser Vereinbarung definiert).

 * „Videomaterial“ steht für jegliche Art von Bewegtbildern, Animationen,
   Filmen, Videos oder andere Audio-/Videoaufnahmen, Videoelemente, Elemente mit
   visuellen Effekten, Vorlagen, Grafikpakete und Motion Design-Projekte mit
   Ausnahme von Standbildern, die in beliebigen Formaten aufgenommen wurden (in
   früheren Versionen der Servicebedingungen auch bekannt als „Filmmaterial“).

 * „Bild(er)“ steht für Standfotos, Vektorgrafiken, Zeichnungen, Grafiken und
   dergleichen.

 * „Musik“ steht für Musikkompositionen, Masteraufnahmen und andere Aufnahmen
   von Tönen oder einer Abfolge von Tönen, in allen gegenwärtig bekannten und zu
   einem späteren Zeitpunkt entwickelten Formaten.

 * „Redaktionell“ bezeichnet Standfotos und Videomaterialien, die unter dem
   Register/Abschnitt „Redaktionell“ erscheinen.

 * „Visueller Inhalt“ steht zusammenfassend für redaktionellen Inhalt, Bilder
   und Videos.


TEIL I: LIZENZEN FÜR VISUELLE INHALTE

 1. Shutterstock gewährt Ihnen hiermit ein zeitlich unbegrenztes, nicht
    exklusives, nicht übertragbares Recht zur weltweiten Benutzung, Bearbeitung
    (außer wenn es in diesem Vertrag ausdrücklich untersagt ist) und Wiedergabe
    visueller Inhalte, so wie dies in der anwendbaren Lizenz ausdrücklich
    vorgesehen ist und vorbehaltlich der hier gemachten Einschränkungen:
    
    a. BILDLIZENZEN
    
        i.   Eine STANDARD-BILDLIZENZ berechtigt Sie zu folgenden Bildnutzungen:
             
             1. Als digitale Reproduktion unter anderem auf Websites, in
                Onlinewerbung, sozialen Netzwerken, Mobilwerbung, mobilen
                „Apps“, Software, elektronischen Postkarten, elektronischen
                Veröffentlichungen (E-Books, E-Magazine, Blogs usw.), in
                E-Mail-Marketing und in Onlinemedien (einschließlich
                Video-Sharing-Dienste wie YouTube, Dailymotion, Vimeo usw. und
                unter Berücksichtigung der Budgetbeschränkungen aus
                untenstehendem Unterparagraphen I.a.i.4);
             
             2. Als materieller Aufdruck im Rahmen einer Produktverpackung und
                Etikettierung, eines Briefkopfes oder von Visitenkarten, von
                Werbung an Verkaufsstellen, Plakatwänden, der Gestaltung von CD-
                oder DVD-Covern bzw. im Rahmen der Werbung für Printmedien oder
                ihrer redaktionellen Inhalte einschließlich Magazine, Zeitungen
                und Bücher, sofern keines der Bilder in einer Auflage von mehr
                als insgesamt 500.000 Exemplaren erscheint;
             
             3. Als Teil einer „Out-of-Home“-Werbekampagne, einschließlich auf
                Werbetafeln, Stadtmöblierung, usw., sofern die Auflage der
                Zielgruppe insgesamt weniger als 500.000 brutto betragen;
             
             4. Als Teil von Filmen, Videos, Fernsehserien, Werbung oder anderen
                audiovisuellen Produktionen zur Verbreitung über jegliches heute
                bereits bekannte oder künftig entwickelte Medium, ungeachtet der
                Größe des Publikums doch mit der Einschränkung, dass das Budget
                für eine solche Produktion nicht über 10.000 USD liegen darf;
             
             5. Für Ihre eigene persönliche, nicht-gewerbliche Nutzung (nicht
                für den Weiterverkauf, Download oder Vertrieb bzw. nicht für
                jegliche anderweitige gewerbliche Nutzung).
       
        ii.  EINE ERWEITERTE BILDLIZENZ gewährt Ihnen das Recht, Bilder zu
             verwenden (deren Rechte zusätzlich zu den Rechten 1–5 oben gelten
             und exklusiv für erweiterte Bildlizenzen sind):
             
             1. Im Rahmen einer Standard-Bildlizenz zulässigen Art und Weise und
                ohne Begrenzung bei Reproduktionen, Auflagen oder Budget;
             
             2. Integriert in für den Verkauf oder den Vertrieb zu Werbezwecken
                bestimmte Handelsartikel (zusammengefasst „Handelsartikel“),
                darunter unter anderem Textilien, künstlerische Darstellungen,
                Magnete, Poster, Kalender, Spielwaren, Schreibwaren, Grußkarten
                und jegliche sonstigen materiellen Reproduktionen, die für den
                Weiterverkauf oder Vertrieb vorgesehen sind, sofern die
                betreffenden Handelsartikel über das/die verwendete(n) Bild(er)
                hinaus weiteres kreatives Material oder Funktionselemente
                enthalten;
             
             3. In nicht für den Verkauf bestimmte Wanddekorationen (ohne
                Notwendigkeit weiterer kreativer oder funktionaler Elemente) mit
                gestalterischer Funktion in Geschäftsräumen, die Ihnen oder
                Ihrem Kunden gehören;
             
             4. Als Teil von digitalen Vorlagen, die für den Verkauf oder eine
                sonstige Verbreitung bestimmt sind.
       
        iii. Wenn die Standardlizenz oder erweiterten Lizenzen für Bildmaterial
             nicht die von Ihnen benötigten Nutzungsrechte enthalten,
             kontaktieren Sie bitte den Kundenservice. (Telefon: innerhalb der
             USA 1-866-663-3954, außerhalb der USA 1-646-419-4452,
             E-Mail: Kundenservice)
    
    b. VIDEOLIZENZEN
    
        i.   EINE STANDARDLIZENZ FÜR DIE NUTZUNG VON VIDEOMATERIAL gibt Ihnen
             das Recht auf folgende Nutzung von Videomaterial:
             
             1. in einer Multimedia-Produktion, die über das Internet in
                Sozialen Medien mithilfe sogenannter „Apps“ angezeigt oder
                vertrieben wird, oder wie anderweitig in Übereinstimmung mit
                dieser Vereinbarung verteilt (siehe Einschränkungen für
                Verteilungsgrenzen), unter der Voraussetzung, dass die
                Zielgruppe für eine solche Produktion nicht höher als 500.000
                ausfällt; es gilt als vereinbart, dass die Nutzung von
                Videomaterial in einer Multimedia-Produktion, die über Rundfunk,
                Kabelnetz, OTT-Videodienste oder in Theatern/Kinos verbreitet
                wird, im Rahmen dieser Lizenz ungeachtet der Zielgruppengröße
                ausdrücklich untersagt ist;
             
             2. in Verbindung mit einer Live-Performance, vorausgesetzt, dass
                das Publikum für alle diese Aufführungen 500.000 Personen nicht
                überschreitet;
             
             3. auf Websites.
       
        ii.  EINE ERWEITERTE LIZENZ FÜR DIE NUTZUNG VON VIDEOS gibt Ihnen das
             Recht auf die Nutzung von Videomaterial:
             
             1. in einer über das Web angezeigten oder verbreiteten
                Multimedia-Produktion, in sozialen Netzwerken, unter Verwendung
                sogenannter „Apps“, wobei das Recht zur Verbreitung über
                Rundfunk, Kabelnetz, OTT-Videodienste oder in Theatern/Kinos
                ohne Beschränkung der Publikumsgröße ausdrücklich eingeschlossen
                ist;
             
             2. in Verbindung mit einer Live-Performance ohne Beschränkung der
                Publikumsgröße;
             
             3. Bei Digitalen Vorlagen für den Weiterverkauf für bis zu
                (maximal) 1.000 Lizenzen an derartigen digitalen Vorlagen;
             
             4. auf Websites.
       
        iii. Wenn die Lizenz für die Nutzung von Videomaterial nicht die von
             Ihnen gewünschten Nutzungsrechte enthält, kontaktieren Sie bitte
             den Kundenservice. (Telefon: innerhalb der USA 1-866-663-3954,
             außerhalb der USA 1-646-419-4452, E-Mail: Kundenservice).
       
        iv.  EINE LAYOUTDATEI-LIZENZ FÜR VIDEOMATERIAL ermächtigt Sie zur
             Nutzung von mit Wasserzeichen gekennzeichnetem Videomaterial in
             niedriger Auflösung als Layoutdatei („Layoutdatei-Video“) für
             Test-, Muster-, Layoutdatei- oder Rohschnittmaterial. Eine
             Layoutdatei-Lizenz für Videomaterial ermächtigt Sie nicht dazu, das
             betreffende Videomaterial vorzuführen oder öffentlich zu verbreiten
             bzw. es in Endprodukte aufzunehmen. Layoutdatei-Videomaterial kann
             bearbeitet werden. Dabei darf das Shutterstock-Wasserzeichen jedoch
             nicht entfernt oder verändert werden. Layoutdatei-Videomaterial
             kann zum Zeitpunkt des Herunterladens als Layoutdatei-Videomaterial
             unter der Lizenz für die Nutzung von Videomaterial lizenziert
             werden. Shutterstock übernimmt jedoch keine Garantie dafür und ist
             nicht verpflichtet, sicherzustellen, dass Layoutdatei-Videomaterial
             nach diesem Zeitpunkt zur Lizenzierung zur Verfügung steht.
    
    c. REDAKTIONELLE LIZENZ
    
        i.   EINE REDAKTIONELLE LIZENZ gibt Ihnen das Recht zur einmaligen,
             weltweiten, zeitlich unbegrenzten, redaktionellen Nutzung eines
             Elements aus redaktionellen Inhalten.
       
        ii.  Eine „einmalige Nutzung“ im Sinne dieser Lizenz lässt die Nutzung
             redaktioneller Inhalte in einem einzigen Kontext (d. h. ein
             Nachrichtenbeitrag, ein Blogeintrag, eine Seite einer
             Veröffentlichung) ein einziges Mal zu, vorausgesetzt, Sie haben das
             Recht, die Nutzung in diesem Kontext in unbegrenzten Medien und
             Vertriebskanälen zu verbreiten. Die Nutzung redaktioneller Inhalte
             zur Illustration eines gedruckten Artikels kann zum Beispiel in
             einem Blog, in sozialen Medien, usw. wiederverwendet werden, sofern
             der Kontext der gleiche wie der des ursprünglichen gedruckten
             Artikels ist. Für jegliche Nutzung außerhalb des Kontexts des
             ursprünglichen gedruckten Artikels, ist eine zusätzliche Lizenz
             erforderlich.
       
        iii. Eine „redaktionelle Nutzung“ im Sinne dieser Lizenz, ist eine
             Nutzung zu Beschreibungszwecken in einem Kontext, der
             berichtenswert oder von Interesse für die Menschen ist, und
             schließt ausdrücklich kommerzielle Nutzungen wie Werbung oder
             Merchandising aus.
       
        iv.  Jede Verwendung von redaktionellen Inhalten, die hierunter
             lizenziert werden, unterliegt ferner den in Teil I, Abschnitt 4
             genannten ausdrücklichen Einschränkungen (Verbot der Verwendung von
             Broadcast/Kabel/OTT, auf Titelseiten von Veröffentlichungen und
             Druckauflagen von mehr als 500.000 Exemplaren) sowie „besondere
             Einschränkungen“ (z. B. geografische oder branchenspezifische
             Nutzungsbeschränkungen), die auf der Bilddetailseite angegeben sind
             und/oder in den Metadaten eines redaktionellen Inhalts enthalten
             sind.
       
        v.   Jegliche redaktionellen Inhalte gelten im Sinne dieser
             Servicebedingungen als „Nur zur redaktionellen Nutzung“.
       
        vi.  Nicht alle redaktionellen Inhalte stehen auf der
             Shutterstock-Website zur Lizenzierung zur Verfügung oder sind für
             alle Mitgliedschaften verfügbar. Sie erkennen an, dass sich die zur
             Lizenzierung verfügbaren Inhalte jederzeit ändern können und Sie
             kein Anrecht auf die Lizenzierung bestimmter Artikel mit
             redaktionellen Inhalten haben. Wenn Sie redaktionelle Inhalte
             lizenzieren möchten, die nicht zur Lizenzierung auf der Website zur
             Verfügung steht, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice.
             (Telefon: innerhalb der USA 1-866-663-3954, außerhalb der USA
             1-646-419-4452, E-Mail: Kundenservice).
 2. EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG VISUELLER INHALTE
    
    FOLGENDES IST IHNEN NICHT GESTATTET:
    
    a. Die Verwendung visueller Inhalte in anderer als der Form, die im Rahmen
       der von Ihnen für den visuellen Inhalt erworbenen Lizenz vorgesehen ist.
    
    b. Die Portrait-Wiedergabe in visuellen Inhalten abgebildeten Personen (ein
       „Model“) auf eine Art und Weise, die von einem vernünftig denkenden
       Menschen als beleidigend oder anstößig empfunden werden könnte, darunter
       zum Beispiel auch die Abbildung eines Models: a) im Zusammenhang mit
       Pornografie, „Videos nur für Erwachsene“, Unterhaltungsveranstaltungen
       für Erwachsene, Begleitservice, Partnerschaftsdiensten oder Ähnlichem; b)
       im Zusammenhang mit Werbung oder Promotion für Tabakwaren; c) in einem
       politischen Kontext wie etwa der Förderung von Werbung für oder
       Unterstützung von Parteien, Kandidaten oder gewählten Amtsinhabern, sowie
       im Zusammenhang mit politischen Programmen oder Meinungen; d) als an
       einer körperlichen oder geistigen Krankheit leidend oder als Empfänger
       einer medikamentösen Behandlung oder e) bei unmoralischen oder
       kriminellen Handlungen.
    
    c. Die Verwendung visueller Inhalte in pornografischem, diffamierendem oder
       irreführendem Kontext bzw. auf eine Art und Weise, die als beleidigend,
       obszön oder illegal zu erachten sein könnte.
    
    d. Veränderung von visuellen Inhalten, die als „Nur redaktionelle Nutzung“
       gekennzeichnet sind in einer Form, dass der Kontext des Abgebildeten
       geändert wird.
    
    e. Nutzung von als „Nur zur redaktionellen Nutzung“ gekennzeichneten
       visuellen Inhalten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf
       redaktionelle Inhalte) für kommerzielle Zwecke, einschließlich als
       Referenz, in Werbe-, Merchandising- oder anderen nicht redaktionellen
       Kontexten.
    
    f. Weiterverkauf, Weiterverbreitung, Teilen oder Übertragen von visuellen
       Inhalten, sowie das Gewähren von Zugriff auf visuelle Inhalte mit den
       hier ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen. Unter dieses Verbot fällt
       beispielsweise das Anzeigen von Inhalten als „Galerie“ oder Teil einer
       „Galerie“ von Inhalten, die von Dritten durchsucht werden kann und aus
       denen Dritte Inhalte aussuchen können.
    
    g. Die Verwendung visueller Inhalte auf eine Weise, die gegen Markenrechte
       Dritter oder andere Rechte an geistigem Eigentum verstößt oder einen
       Anspruch wegen irreführender Werbung und unlauterem Wettbewerb begründen
       könnte.
    
    h. Einen visuellen Inhalt (als Ganzes oder teilweise) als Markenzeichen,
       Dienstleistungsmarke, Logo oder als andere Art von Herkunftsangabe bzw.
       als Teil einer solchen zu verwenden.
    
    i. Das fälschliche Vorgeben, entweder ausdrücklich oder durch begründete
       Schlussfolgerung, dass ein visueller Inhalt von Ihnen oder einer anderen
       Person geschaffen wurde, die nicht die Urheberrechte für den betreffenden
       visuellen Inhalt innehat.
 3. SPEZIELLE BESCHRÄNKUNGEN FÜR VIDEOMATERIAL
    
    a. Verwenden Sie „Standbilder“ aus Videomaterial, außer wenn diese
       Verwendung im Zusammenhang mit Kontextmarketing, Promotion oder Werbung
       für die abgeleiteten Werke erfolgt, in denen das Videomaterial verwendet
       wird.
 4. SPEZIELLE BESCHRÄNKUNGEN FÜR REDAKTIONELLE INHALTE
    
    a. Die Verwendung von beliebigen redaktionellen Inhalten in einer
       Multimedia-Produktion, die über Rundfunk, Kabelnetz, OTT-Videodienste
       (z. B. Netflix, Hulu, Amazon) oder in Kinos oder damit verbundenen
       Werbematerialien verbreitet werden.
    
    b. Die Verwendung von redaktionellen Inhalten auf einer Titelseite von
       Veröffentlichungen, dem Umschlag oder anderen Verpackungen in Verbindung
       mit der zugrundeliegenden Nutzung.
    
    c. Die Verwendung redaktioneller Inhalte in einer Veröffentlichung mit einer
       Druckauflage von über 500.000 Exemplaren.
 5. QUELLENANGABEN UND URHEBERRECHTSVERMERKE
    
    a. Die Verwendung von Bildern und Videomaterial in Verbindung mit
       Nachrichtenberichterstattung, Kommentaren, Veröffentlichungen oder
       anderem „redaktionellen“ Kontext hat unter fest hinzugefügter
       Quellenangabe des Shutterstock-Anbieters und Shutterstock zu erfolgen,
       wobei im Wesentlichen folgende formelle Kriterien zu erfüllen sind:
       
       „Name des Künstlers/Shutterstock.com“
    
    b. Quellennachweise für redaktionelle Verwendung müssen folgende Form haben:
       
       „Name des Künstlers/Agentur/Shutterstock“
    
    c. Wenn dies geschäftlich vertretbar ist, muss bei der Verwendung von
       Bildern oder Videomaterial in Merchandise oder einer audiovisuellen
       Produktion mit einer Quellenangabe auf Shutterstock hingewiesen werden,
       wobei im Wesentlichen folgende formelle Kriterien zu erfüllen sind:
       
       „Bilder oder Videomaterial (was jeweils zutrifft) unter Lizenz von
       Shutterstock.com verwendet“
    
    d. Quellennachweise sind sonst bei keiner weiteren Verwendung von Videos
       oder Bildern notwendig, es sei denn, bei anderen Stockinhalten ist im
       Zusammenhang mit derselben Nutzung ein Quellennachweis erforderlich. Zur
       Verdeutlichung ist für redaktionelle Inhalte immer ein Quellennachweis
       erforderlich.
    
    e. In jedem Fall sind Größe, Farbe und Platzierung der Namensnennung und
       Zuweisung so zu wählen, dass diese mit bloßem Auge deutlich und leicht
       lesbar sind.


TEIL II: LIZENZEN FÜR MUSIK

 1. Für die Zwecke von Teil II dieser Servicebedingungen haben die nachstehenden
    Begriffe folgende Bedeutungen:

     a. „Werbung“ bezeichnet eine Produktion mit einer Dauer von höchstens drei
        Minuten, die eine offen gesponserte, nicht persönliche Botschaft
        vermittelt, um ein Produkt und/oder eine Dienstleistung zu bewerben oder
        zu verkaufen.
    
     b. „Unterhaltungsproduktion“ bezeichnet eine Produktion, bei der es sich
        nicht um Werbung handelt und die für Unterhaltungszwecke vorgesehen ist.
    
     c. “DVD” means any tangible device now or hereafter devised, including
        without limitation, DVDs and Blu-ray discs, on which is recorded the
        Production and which can be accessed through a DVD or Blu-ray player or
        other hardware capable of playing such tangible device.
    
     d. „Produktion“ bezeichnet: (i) ein (1) audiovisuelles Projekt, in dem
        lizenzierte Musik zeitbezogen mit bewegten Bildern oder Standbildern
        synchronisiert wird; oder (ii) ein (1) audiovisuelles Projekt, in dem
        lizenzierte Musik im Rahmen einer Podcast-Episode, einer
        Radiodokumentation oder einer Radiowerbung mit einer Erzählung
        synchronisiert wird (wobei jede zulässige Nutzung sogenannte
        „geschnittene“ Versionen der Produktion beinhaltet).
    
     e. “Licensed Music” means the Music made available as part of the Content
        and accessible via https://www.shutterstock.com/music/search
    
     f. „Persönlicher Gebrauch“ bezeichnet – in Bezug auf eine über eine
        Video-Sharing-Plattform verbreitete Produktion – eine Produktion, für
        deren Promotion, Bewerbung und/oder Vermarktung (insgesamt) nicht mehr
        als 4.999 USD ausgegeben wurden.
    
     g. “PRO-free Music” means those selections of Licensed Music tagged as
        “PRO-free”.
    
     h. „Websites“ bezeichnet sämtliche Online-Nutzung (Zugriff über einen
        Webbrowser und – zur Klarstellung – nicht über eine Anwendung) mit
        Ausnahme von Social-Media-Plattformen (und ähnlichen oder analogen
        Plattformen, die hier nicht ausdrücklich erwähnt werden) und
        Video-Sharing-Plattformen (und ähnlichen oder analogen Plattformen, die
        hier nicht ausdrücklich erwähnt werden).
    
     i. „Social-Media-Plattformen“ bezeichnet Instagram, Facebook, Twitter,
        Twitch, TikTok und andere zusätzliche Plattformen, die Shutterstock nach
        alleinigem und absolutem Ermessen festlegt.
    
     j. „Fernsehen“ bezeichnet lineare Fernsehprogramme, die über Rundfunk,
        Satellitenfernsehen, sogenanntes „IPTV“, und/oder Kabelfernsehen
        verbreitet werden; OTT-Videodienste (z. B. Netflix, Hulu, Amazon,
        Disney+, Apple+ und ähnliche oder analoge Dienste) sind hiervon jedoch
        ausdrücklich ausgenommen;
    
     k. „Video-Sharing-Plattform“ bezeichnet YouTube (www.youtube.com), Vimeo
        (www.vimeo.com) und andere zusätzliche webbasierte
        Video-Sharing-Plattformen, die Shutterstock nach alleinigem und
        absolutem Ermessen festlegt.
    
     l. „Pilot“ bezeichnet eine Produktion mit einer Dauer von höchstens
        44 Minuten, die eine erste Episode einer potenziellen Serie darstellt;
    
     m. „Öffentlich-rechtlicher Rundfunksender“ bezeichnet ein Projekt im
        öffentlichen Fernsehen, das vorwiegend durch die Regierung und/oder
        Unterstützung der Zuschauer auf nicht gewinnorientierter Basis
        finanziert wird, unter anderem PBS in den USA;
    
     n. „Podcast-Verteilerplattform“ bezeichnet jedes Online-Portal, über das
        Podcasts abgerufen, gestreamt und/oder heruntergeladen werden können.
    
     o. „Studierendenprojekt“ bezeichnet in Bezug auf jede Produktion oder
        sonstige zulässige Nutzung im Rahmen dieser Servicebedingungen (mit
        Ausnahme von Werbung) ein Projekt, das nicht kommerziell ist und von
        einem/einer Studierenden als Teil eines Studiengangs an einer
        akkreditierten Bildungseinrichtung durchgeführt wurde.
    
     p. „Theatrale Nutzung“ bezeichnet die Vorführung in kommerziellen Kinos;

 2. LIZENZEN FÜR MUSIK
    
    Shutterstock gewährt Ihnen ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht
    zur Synchronisation von lizenzierter Musik in einer Produktion, wobei die
    Produktion gemäß der von Ihnen erworbenen Lizenz (aus den beiden nachstehend
    aufgeführten Lizenztypen) weltweit vertrieben werden darf und den in Teil
    II, Abschnitt 3 dieser Vereinbarung dargelegten Einschränkungen unterliegt:
    
    a. STANDARD-MUSIKLIZENZ: Eine „Standard-Musiklizenz“ gewährt Ihnen die
       folgenden Rechte und Befugnisse (zur Klarstellung: alle in der
       erweiterten Lizenz beschriebenen Rechte und Befugnisse sind ausdrücklich
       aus der Standard-Musiklizenz ausgeschlossen):
       
       i.  das nicht-exklusive Recht, lizenzierte Musik zeitgebunden mit einer
           Produktion zu synchronisieren, die auf den folgenden Wegen
           verbreitet, anderweitig zur Verfügung gestellt oder gehostet wird:
           
           1. Websites;
           
           2. Social-Media-Plattformen;
           
           3. Video-Sharing-Plattformen, vorausgesetzt, der Vertrieb dient
              ausschließlich für den persönlichen Gebrauch; und
           
           4. Podcast-Verteilerplattformen, jedoch ausschließlich in Bezug auf
              reine Audioproduktionen in Art eines Podcasts.
           
           5. Theatrale Nutzung, jedoch ausschließlich in Bezug auf
              Studierendenprojekte
       
       ii. das nicht-exklusive Recht, lizenzierte Musik in und in Verbindung mit
           Theaterstücken und ähnlichen Live-Auftritten zu reproduzieren und
           aufzuführen, jedoch ausschließlich im Umfang von
           Studierendenprojekten.
    
    b. ERWEITERTE MUSIKLIZENZ: Eine „Erweiterte Musiklizenz“ gewährt Ihnen
       dieselben Rechte wie eine Standard-Musiklizenz sowie das nicht-exklusive
       Recht, lizenzierte Musik zeitgebunden mit einer Produktion
       (einschließlich aller Formen von Werbung) zu synchronisieren, die auf
       folgenden Wegen verbreitet wird:
       
       i.   Fernsehen in einem einzelnen Land, wobei gilt, dass jegliche
            Verbreitung einer Unterhaltungsproduktion über das Fernsehen weiter
            auf nur einen Pilot beschränkt wird; oder Produktionen, die von
            einem öffentlichen Rundfunksender in Auftrag gegeben werden und nur
            über diesen erhältlich sind;
       
       ii.  Radio in einem einzelnen Land;
       
       iii. physische Verkaufsstandorte, Messen, Schaufenster in Geschäften und
            Branchenveranstaltungen, wobei gilt, dass diese Nutzung in jedem
            Fall auf ein einzelnes Land beschränkt ist;
       
       iv.  DVD, wobei 1000 Kopien nicht überschritten werden dürfen;
       
       v.   Computersoftware-Anwendungen (einschließlich mobile Anwendungen oder
            „Apps“ und Videospiele), wobei 1000 Kopien oder Downloads
            (insgesamt) nicht überschritten werden dürfen.
    
    c. LAYOUTMATERIAL-LIZENZ FÜR MUSIK: Eine Layoutmaterial-Lizenz für Musik
       gewährt Ihnen das Recht zur Synchronisation von mit Wasserzeichen
       gekennzeichneter Musik, für mit einer Produktion im Zusammenhang
       stehendes Testmaterial, Muster, Layoutproben oder Rohschnittmaterial zu
       Testzwecken. Die Layoutmaterial-Lizenz für Musik verbietet ausdrücklich
       die Verbreitung von Musik an die Öffentlichkeit in jedweder Form oder die
       Einbindung von Musik in jegliches finale Material. Das
       Shutterstock-Wasserzeichen darf unter keinen Umständen aus der Musik
       entfernt oder geändert werden.
 3. EINSCHRÄNKUNGEN BEI DER VERWENDUNG VON MUSIK.
    
    FOLGENDES IST IHNEN NICHT GESTATTET:
    
    a. Erteilung von Unterlizenzen, Wiederkauf, Vermietung, Verleih, Zuordnung,
       Schenkung oder anderweitige Übertragung der Musik oder des Rechts der
       Verwendung der lizenzierten Musik an Dritte, unabhängig und getrennt von
       der Produktion, in der die lizenzierte Musik (gemäß Ihrer Lizenz)
       eingebunden ist;
    
    b. Weiterverkauf, Weiterverbreitung, Teilen oder Übertragen von Musik sowie
       das Gewähren von Zugriff auf lizenzierte Musik mit den hier ausdrücklich
       vorgesehenen Ausnahmen;
    
    c. Anfertigung, Verbreitung, Verkauf oder anderweitige Verwertung von
       „Aufnahmen“, CDs, MP3 oder jedwedem anderen Audioprodukt, in das nur Ton
       eingebunden ist, der Teil einer anderen lizenzierten Musik ist als der in
       der Definition von „Produktion“ oben ausdrücklich beschriebenen reinen
       Audio-Produktion. Im Sinne dieses Absatzes steht der Begriff „Aufnahmen“
       für alle Arten von heute bekannten oder zu einem späteren Zeitpunkt
       entwickelten Reproduktionen, die vorrangig für die Verwendung zu Hause,
       in der Schule oder in einer Jukebox angefertigt oder verbreitet werden
       und nur Ton umfassen (ausgenommen synchronisiertes Material);
    
    d. Verwendung der lizenzierten Musik in Verbindung mit anderem
       pornographischen, diffamierenden, verleumderischen, obszönen,
       unmoralischen oder illegalen Material, oder Material, das auf eine andere
       Weise die Rechte von Dritten verletzt;
    
    e. Verletzung von Exportgesetzen, -einschränkungen oder -bestimmungen durch
       den Versand, die Übertragung oder den Export von Musik in ein anderes
       Land, die einen Verstoß gegen jedwede Exportgesetze, -einschränkungen
       oder -bestimmungen darstellt;
    
    f. Verwendung, Verkauf, Unterlizenzierung, Reproduktion, Verbreitung,
       Vorführung, Einbindung in oder das vollständige oder teilweise
       Zurverfügungstellen von lizenzierter Musik, als Ganzes oder teilweise,
       für Inhalte von Produktionsbibliotheken oder als herunterladbare Dateien,
       oder die Einbeziehung von lizenzierter Musik oder abgeleiteten Werken,
       welche die lizenzierte Musik beinhalten, in beliebige andere
       Stockprodukte, Bibliotheken oder Kollektionen;
    
    g. Erstellen eines Remix oder Mashup oder anderweitiges Ändern der
       lizenzierten Musik; davon ausgenommen ist die grundlegende Bearbeitung
       der lizenzierten Musik (z. B. das Festlegen von Start-/Stopp-Punkten, das
       Bestimmen von Fade-in-/Fade-out-Punkten usw.) in Verbindung mit der
       Ausübung der in dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen;
    
    h. Verwendung von lizenzierter Musik in reinen Audio-Produktionen, in denen
       Musik der primäre Inhalt ist.
 4. Ausgenommen von der „GEMA-freien“ Musik sind Sie im Falle, dass Lizenzen für
    öffentliche Aufführungen in Verbindung mit Ihrer Verwendung der lizenzierten
    Musik, wie sie im Rahmen dieser Servicebedingungen autorisiert ist, dafür
    verantwortlich, solche Lizenzen auf eigene Kosten einzuholen. Ungeachtet
    anders lautender Bestimmungen in diesen Servicebedingungen gilt Folgendes:
    (a) falls gemäß Gesetzen einer Gerichtsbarkeit erforderlich, müssen Lizenzen
    von Verwertungsgesellschaften oder ähnlichen Organisationen für oder in
    Verbindung mit in diesen Servicebedingungen anderweitig autorisierten
    Aktivitäten eingeholt werden, um einen Bruch oder eine Verletzung der Rechte
    Dritter zu vermeiden; die Einholung und die Bezahlung von bzw. für solche
    Lizenzen erfolgt auf Ihre eigenen Kosten; und (b) diese Vereinbarung umfasst
    keine sogenannten „Urheberpersönlichkeitsrechte“ oder ähnliche Rechte. Sie
    reichen vollständige und präzise „Cuesheets“ bei der/den zuständigen
    Verwertungsgesellschaft(en) ein und senden Shutterstock eine Kopie jedes
    solchen Cuesheets an die E-Mail-Adresse cuesheets@shutterstock.com zu. Diese
    Verpflichtung gilt für sämtliche lizenzierte Musik mit Ausnahme der
    GEMA-freien Musik.
 5. Unbeschadet des Vorstehenden oder anderslautender Bestimmungen in diesen
    Servicebedingungen und in Hinblick auf die GEMA-freie Musik stimmen Sie zu,
    dass nichts in diesen Servicebedingungen das Recht von Shutterstock
    ausschließt, Anspruch auf einen Anteil an sogenannten „Black Box“-Geldern
    oder anderen Geldern geltend zu machen, die von einer
    Verwertungsgesellschaft oder anderweitig durch allgemeine Verteilung auf
    Länderbasis gezahlt werden bzw. zur Zahlung fällig sind. Darüber hinaus
    gilt: Wenn GEMA-freie Musik von einer juristischen Person, die an der
    Ausstellung oder sonstigen Übertragung von Programmen beteiligt ist (jeweils
    ein „nachgeschalteter Händler“), öffentlich vorgeführt oder zwecks
    Aufführung zur Verfügung gestellt wird und diese Vorführung dazu führt, dass
    der nachgeschaltete Händler Gebühren und Tantiemen an eine Organisation für
    Aufführungsrechte in einer Gerichtsbarkeit zahlt, schließt nichts in diesen
    Servicebedingungen das Recht von Shutterstock aus, einen Anspruch auf einen
    Anteil dieser Gelder geltend zu machen; wobei anerkannt wird, dass, wenn ein
    nachgeschalteter Händler nicht durch Lizenzen von Organisationen für
    Aufführungsrechte für die Aufführung von Musik lizenziert ist, die
    Verwendung der GEMA-freien Musik als Bestandteil einer durch den
    *nachgeschalteten Händler vertriebenen, ausgestellten und/oder übertragenen
    Produktion als angewiesen gilt, und für den nachgeschalteten Händler besteht
    keine Pflicht (im Rahmen dieser Servicebedingungen), für eine solche Nutzung
    eine Lizenz von einer Organisation für Aufführungsrechte einzuholen.
 6. Sie sind berechtigt, Produktionen mit Musik auf „nutzergenerierten“
    Plattformen Dritter zur Verbreitung von Inhalten (z. B. YouTube) (jeweils
    eine „UGC-Plattform“) zu veröffentlichen. Sie sind nicht berechtigt, das
    Eigentum an der Musik geltend zu machen oder auf eine andere Weise Musik auf
    UGC-Plattformen einzustellen, auch wenn sie mit Ihrer eigenen Produktion
    synchronisiert ist. Sollten Sie davon Kenntnis erlangen, dass ein Dritter
    Eigentumsanteile an Musik geltend machen will, verpflichten Sie sich,
    Shutterstock umgehend davon in Kenntnis zu setzen.
 7. Wenn Sie Musik in solche Arten von Produktionen einbinden, bei denen
    Copyright-Hinweise üblich sind, sind die Urheberrechtsverweise im
    Wesentlichen folgendermaßen zu gestalten:
    
    „‘[Musiktitel]‘ von [Künstler], verwendet unter Lizenz von Shutterstock”


TEIL III: GEWÄHRLEISTUNGEN UND ZUSICHERUNGEN

 1. Shutterstock sichert zu und garantiert Folgendes:
    
    a. Shutterstocks Anbieter haben Shutterstock alle notwendigen Rechte an den
       Inhalten gewährt, damit Shutterstock die in Teil I oder Teil II
       aufgeführten Rechte, soweit zutreffend, gewähren kann.
    
    b. Für visuelle Inhalte in ihrer unveränderten, originalen Form, die in
       vollständiger Übereinstimmung mit den vorliegenden Servicebedingungen
       verwendet werden, gilt: i) sie verstoßen gegen keinerlei Urheberrechte,
       Markenrechte oder Rechte an geistigem Eigentum; ii) sie verletzen
       keinerlei Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte Dritter; iii) sie
       verstoßen gegen keinerlei Gesetze, Bestimmungen, Verordnungen oder
       Regelungen der USA; iv) sie sind nicht diffamierend, verleumderisch,
       pornografisch oder obszön.
    
    c. Redaktioneller Inhalt in unveränderter Originalform, der unter Einhaltung
       dieser Servicebedingungen und der anwendbaren Gesetze verwendet wird,
       verletzt keine Urheberrechte Dritter, wobei davon auszugehen ist, dass
       obenstehende Garantie nicht für in redaktionellen Inhalten dargestellte
       Elemente gilt.
 2. Zwar unternimmt Shutterstock alle geschäftlich vertretbaren Anstrengungen,
    um die Richtigkeit von Schlagwörtern und Beschreibungen, sowie die
    Seriosität visueller Inhalte aus der Rubrik „Nur zur redaktionellen Nutzung“
    zu gewährleisten, DOCH ÜBERNIMMT SHUTTERSTOCK KEINE GEWÄHRLEISTUNG UND/ODER
    ZUSICHERUNGEN FÜR FOLGENDES: I) SCHLAGWORTE, ÜBERSCHRIFTEN ODER
    BESCHREIBUNGEN; ODER II) AUDIOAUFNAHMEN IN VIDEOMATERIAL. Zur
    Verdeutlichung: Shutterstock ist bezüglich solcher Forderungen weder zu
    Entschädigungen verpflichtet noch haftbar, die auf unkorrekten
    Schlagwörtern, Überschriften oder Beschreibungen oder Audioaufnahmen in
    Videomaterial beruhen.
 3. SHUTTERSTOCK MACHT, AUSSER WIE AUSDRÜCKLICH IN DIESEM ABSATZ
    „GEWÄHRLEISTUNGEN UND ZUSICHERUNGEN“ ANGEGEBEN, KEINE ZUSICHERUNGEN ODER
    GEWÄHRLEISTUNGEN.


TEIL IV: SCHADLOSHALTUNG UND HAFTBARKEIT

 1. Gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass
    Sie diese oder jegliche andere Vereinbarung mit Shutterstock nicht verletzt
    haben, wird Shutterstock Sie im Rahmen der „Haftungsbeschränkungen“ (wie
    nachstehend definiert) verteidigen sowie schad- und klaglos halten. Diese
    Schadloshaltung beschränkt sich auf die dem Kunden direkt aus Forderungen
    Dritter entstehenden Schäden, die direkt auf einen Verstoß seitens
    Shutterstock gegen die ausdrücklichen Gewährleistungen und Zusicherungen
    zurückzuführen sind, die in Teil III vorliegender Vereinbarung enthalten
    sind, wobei außer den Schadenssummen selbst, auch die damit verbundenen
    Kosten (einschließlich vertretbarer Anwaltskosten) enthalten sind.
    Voraussetzung für eine solche Schadloshaltung ist, dass Sie Shutterstock
    schriftlich über solche Ansprüche oder angedrohten Ansprüche informieren,
    und zwar spätestens vor Ablauf von fünf (5) Werktagen ab dem Zeitpunkt, zu
    dem Sie von den Ansprüchen oder angedrohten Ansprüchen Kenntnis erhalten
    haben oder nach vernünftigem Ermessen erhalten haben sollten. Eine solche
    Benachrichtigung muss alle Ihnen bis dahin bekannten Einzelheiten zu dem
    Anspruch enthalten (z. B. die konkrete Verwendung des betreffenden Inhalts,
    Namen und Kontaktangaben der Person und/oder des Unternehmens, welche den
    Anspruch erheben, und Kopien jeglicher im Zusammenhang mit der Forderung
    erhaltener und/oder gesendeter Korrespondenz). Die Benachrichtigung
    Shutterstocks hat per E-Mail an legal-notices@shutterstock.com zu erfolgen,
    unter Einsendung eines gedruckten Exemplars an Shutterstock, 350 5th Avenue,
    21st Floor, New York, New York, 10118, USA, Attention: General Counsel, per
    Einschreiben mit Rückschein; oder ii) per Übernachtkurier mit Unterschrift
    des Empfängers. Shutterstock hat das Recht zur Übernahme der Abwicklung,
    Beilegung oder Verteidigung hinsichtlich jeglicher Ansprüche oder
    Rechtsstreitigkeiten, auf die diese Haftungsfreistellung anwendbar ist. Sie
    verpflichten sich, mit Shutterstock bei der Verteidigung gegen solche
    Ansprüche zu kooperieren, und Sie haben das Recht, sich auf eigene Kosten an
    einem Verfahren zu beteiligen. Sie stimmen zu, dass Shutterstock nicht für
    Gerichtskosten oder sonstige Kosten haftbar ist, die Ihnen entstehen, ehe
    Shutterstock auf angemessene Art und Weise die Berechtigung solcher
    Ansprüche prüfen konnte.
 2. Shutterstock ist nicht haftbar für jedwede Schäden, Kosten oder Verluste,
    die auf Veränderungen an Inhalten oder den Kontext zurückzuführen sind, in
    dem Sie den Inhalt verwenden.
 3. Haftungsbeschränkung: Shutterstock‘s maximale Zahlungsverpflichtung und
    Gesamthaftung (die „Haftungsbeschränkung“) gegenüber jedem einzelnen Kunden:
    
    1. 10.000 USD bei Standard-Bildlizenzen.
    
    2. 250.000 USD bei erweiterten Bildlizenzen.
    
    3. Standardlizenzen und erweiterte Lizenzen für die Videonutzung kosten
       10.000 USD.
    
    4. 25.000 USD bei Lizenzen für redaktionelles Material.
    
    5. Die Standardlizenzen und erweiterten Lizenzen für die Videonutzung sind
       auf die Lizenzgebühr beschränkt, die Sie für das jeweilige Musik-Asset
       entrichtet haben.
    
    Wenn Sie zu Vorstehendem Fragen haben, kontaktieren Sie bitte den
    Kundenservice. (Telefon: innerhalb der USA 1-866-663-3954, außerhalb der USA
    1-646-419-4452, E-Mail: Kundenservice).

 4. Sie halten Shutterstock, seine Bevollmächtigten, Angestellten,
    Gesellschafter, Geschäftsführer, Führungskräfte, Mitglieder und Zulieferer
    schadlos gegenüber jeglichen Schadensersatzansprüchen oder
    Haftungsverpflichtungen, die durch die Verwendung der Bilder in anderer als
    der in den vorliegenden Servicebedingungen ausdrücklich zugelassenen Weise
    entstehen. Des Weiteren verpflichten Sie sich, Shutterstock für alle Kosten
    und Ausgaben zu entschädigen, die dadurch entstehen, dass Sie gegen eine der
    Bedingungen aus dieser oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und
    Shutterstock verstoßen.


TEIL V: ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN

 1.  Außer wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, ist Shutterstock unter
     keinen Umständen verpflichtet, Rückerstattungen an Sie vorzunehmen. Alle
     Gebühren sind nicht erstattbar, auch wenn Ihre Mitgliedschaft vor Ablauf
     beendet wird. Sie autorisieren Shutterstock, Ihnen alle
     Mitgliedschaftsgebühren für die gesamte, zum Zeitpunkt des Erwerbs
     vereinbarte, Dauer in Rechnung zu stellen. Wenn Shutterstock entscheidet,
     Ihnen eine von Ihnen gezahlte Gebühr vollständig oder teilweise
     zurückzuerstatten, kann die Rückzahlung nur über das Zahlungsmittel
     erfolgen, das Sie ursprünglich für Ihren Kauf verwendet haben. Wenn Sie
     Ihren Wohnsitz in der Europäischen Union haben und Ihren Account innerhalb
     von vierzehn (14) Tagen ab Leistung der Zahlung an Shutterstock kündigen,
     dann erstattet Ihnen Shutterstock, unter der Voraussetzung, dass Sie bis
     dahin noch keine visuellen Inhalte heruntergeladen oder lizenziert haben,
     Ihre Zahlung für den entsprechenden gekündigten Account zurück. Zur
     Kündigung Ihres Accounts kontaktieren Sie bitte den Kundenservice.
     (Telefon: innerhalb der USA 1-866-663-3954, außerhalb der USA
     1-646-419-4452, E-Mail: Kundenservice).
 2.  Nach dem Ablauf Ihres Mitgliedschaftspakets wird dieses Paket automatisch,
     zu den gleichen Bedingungen wie denen Ihres ursprünglich gekauften Pakets,
     verlängert. Sie können die automatische Verlängerung jederzeit vor der
     Verlängerung in Ihren Account-Einstellungen deaktivieren. Sie gewähren
     Shutterstock ausdrücklich das Recht, Ihnen jede automatische Verlängerung
     in Rechnung zu stellen, bis Sie die automatische Verlängerung rechtzeitig
     deaktivieren.
 3.  Die von Shutterstock erhobenen Gebühren verstehen sich zuzüglich Steuern
     und alle diese Steuern, ob direkt oder indirekt, sind zusätzlich zu den
     Gebühren für die von Ihnen gekauften Produkte zu entrichten. Wenn
     Shutterstock gemäß den Gesetzen des Staates oder Landes Ihres Wohnsitzes
     indirekte Steuern erheben muss (wie u. a. Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und
     Waren- und Dienstleistungssteuer), sind Sie für die Zahlung solcher
     indirekten Steuern verantwortlich. Wenn Shutterstock oder Sie direkte oder
     indirekte Steuern erheben oder erlassen muss/müssen, sind Sie
     möglicherweise dazu verpflichtet, diese Steuern selbst gemäß den für das
     Land Ihres Wohnsitzes geltenden Gesetzen zu bestimmen.
 4.  Sofern in diesen Servicebedingungen nicht ausdrücklich abweichend
     vorgesehen, bedeutet der hier verwendete Ausdruck „nicht übertragbar“, dass
     Sie den Inhalt oder das Nutzungsrecht für den Inhalt nicht verkaufen,
     vermieten, verleihen, verschenken, unterlizenzieren oder auf andere Weise
     anderen übertragen dürfen. Sie dürfen jedoch Inhalte einmalig an Dritte
     übertragen, sodass sie dort als einzigem Zweck der Produktion oder
     Herstellung Ihrer Waren dienen, in die die Bilder gemäß vorliegenden
     Geschäftsbedingungen integriert sind. Wenn Ihnen bekannt wird, dass ein
     Inhalt auf der Website eines sozialen Netzwerks auf eine Art und Weise
     verwendet wird, die nicht von Ihrer im Rahmen vorliegender Vereinbarung
     gewährten Lizenz abgedeckt wird, verpflichten Sie sich dazu, von der
     betreffenden Website alle abgeleiteten Werke zu entfernen, bei denen die
     Inhalte verwendet wurden und Shutterstock umgehend von einer jeglichen
     solchen Nutzung auf einer Website eines sozialen Netzwerks zu unterrichten.
     Sie verpflichten sich, alle geschäftlich angemessenen Vorkehrungen zu
     treffen, um zu verhindern, dass Dritte Inhalte vervielfältigen. Sollten Sie
     Kenntnis von einer unerlaubten Vervielfältigung von Inhalten erlangen,
     kontaktieren Sie bitte den Kundenservice. (Telefon: innerhalb der USA
     1-866-663-3954, außerhalb der USA 1-646-419-4452, E-Mail: Kundenservice).
 5.  Wenn Sie von Shutterstock benachrichtigt werden oder Sie erfahren, dass ein
     Inhalt Gegenstand einer Klage oder einer angedrohten Klage wegen Bruch oder
     Verletzung eines anderen Rechtes oder einer anderen Klage ist, für die
     Shutterstock möglicherweise haftbar ist, oder wenn Shutterstock Inhalte aus
     irgendeinem Grund entfernt und Sie über eine solche Entfernung
     benachrichtigt, sind Sie dazu verpflichtet, den Inhalt von Ihren
     Computersystemen und Speichergeräten (elektronisch und physisch) zu
     entfernen und, wenn möglich, von jeglicher zukünftiger Nutzung des
     entfernten Inhalts auf Ihre eigenen Kosten abzusehen. Shutterstock stellt
     Ihnen einen vergleichbaren Inhalt kostenlos zur Verfügung (wobei die
     Vergleichbarkeit von Shutterstock nach angemessenem, kaufmännischem
     Ermessen bestimmt wird); dieser Inhalt unterliegt den Geschäftsbedingungen
     dieser Servicebedingungen.
 6.  Wenn Sie irgendeinen Inhalt als Teil einer Arbeit oder eines Produkts
     benutzen, das für einen Kunden angefertigt oder diesem geliefert wurde,
     dann müssen Sie Shutterstock die Identität dieser Kunden mitteilen, wenn
     Shutterstock dies aus gegebenem Grund fordert.
 7.  Schiedsgerichtsbarkeit.
     
     1. Alle Klagen, Auseinandersetzungen und Streitigkeiten, die sich aus
        diesen Servicebedingungen oder einem Verstoß gegen diese ergeben oder
        damit in Zusammenhang stehen, werden durch ein verbindliches
        Schiedsgerichtsverfahren gemäß den Commercial Arbitration Rules der
        American Arbitration Association oder des International Centre for
        Dispute Resolution, die zum Zeitpunkt des Beginns des
        Schiedsgerichtsverfahrens gelten, außergerichtlich beigelegt, und der
        Schiedsspruch kann jedem für die betroffenen Parteien oder deren
        Vermögenswerte zuständigen Gericht unterbreitet werden. Das
        Schiedsverfahren ist im US-Bundesstaat und Bezirk New York
        durchzuführen. Das Schiedsverfahren findet in englischer Sprache statt.
        Es soll einen Schiedsrichter geben, den die Parteien einvernehmlich
        vereinbaren. Jede Partei trägt ihre jeweiligen Kosten für das
        Schiedsverfahren selbst. Beide Parteien stimmen darin überein, dass die
        folgenden Ansprüche Ausnahmen von der Schiedsvereinbarung darstellen und
        in einem Gerichtsverfahren vor einem zuständigen Gericht verhandelt
        werden: (i) jegliche Behauptung im Zusammenhang mit einem tatsächlichem
        oder drohendem Verstoß, Veruntreuung oder Verletzung von Urheberrechten,
        Marken, Geschäftsgeheimnissen, Patenten oder anderen Rechten des
        geistigen Eigentums einer Partei; (ii) jede Forderung, die eine
        sofortige einstweilige Verfügung beantragt, die auf dringenden Umständen
        beruht (z. B. unmittelbare Gefahr oder Begehung einer Straftat, Hacking,
        Cyberangriff); (iii) jegliche Ansprüche, die sich ausschließlich aus dem
        angeblichen Versäumnis des Kunden ergeben, Gebühren gegenüber
        Shutterstock zu zahlen. Diese Schiedsbestimmung bleibt auch nach
        Beendigung dieser Servicebestimmungen unberührt.
     
     2. SIE UND SHUTTERSTOCK STIMMEN ZU, DASS BEIDE PARTEIEN SÄMTLICHE ANSPRÜCHE
        NUR IN IHRER ODER SEINER EINZELNEN KAPAZITÄT VORBRINGT UND NICHT ALS EIN
        KLÄGER ODER SAMMELKLÄGER ODER MITGLIED EINER JEDWEDEN GRUPPIERUNG IN
        ERSCHEINUNG TRITT. Kein Schiedsrichter oder Richter darf mehr als die
        Ansprüche einer Person konsolidieren oder anderweitig den Vorsitz über
        jedwede Form einer Sammelklage führen, es sei denn Shutterstock und Sie
        stimmen diesem zu. Der Schiedsrichter kann Unterlassungsansprüche nur
        zugunsten der einzelnen Partei gewähren, die einen Rechtsbehelf
        anstrebt, und nur in dem Umfang, der erforderlich ist, um eine durch den
        individuellen Anspruch dieser Partei begründeten Rechtsbehelf zu
        gewähren. Sie und Shutterstock bestätigen und stimmen zu, dass wir alle
        auf das Recht auf ein Gerichtsverfahren in Bezug auf alle Streitigkeiten
        im Rahmen dieser Servicebedingungen verzichten.
     
     3. Wenn ein Gericht entscheidet, dass das anwendbare Recht die Durchsetzung
        einer der Einschränkungen in Teil V, Abschnitt 7 in Bezug auf einen
        bestimmten Anspruch auf Befreiung ausschließt, muss dieser Anspruch (und
        nur dieser Anspruch) vom Schiedsverfahren getrennt und vor Gericht
        gebracht werden.
 8.  Keine der Parteien darf diese Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche
     Zustimmung der anderen Partei übertragen, es sei denn, Shutterstock kann
     diese Vereinbarung an eine Tochtergesellschaft, ein verbundenes Unternehmen
     innerhalb der Shutterstock-Gruppe, das aus einer Fusion oder einer anderen
     Unternehmensumstrukturierung mit Shutterstock resultierende Unternehmen,
     oder an ein Unternehmen, welches im Wesentlichen das gesamte Vermögen oder
     das Stammkapital erwirbt, abtreten.
 9.  Diese Servicebedingungen sind weder zugunsten noch zuungunsten einer der
     Parteien auszulegen, sondern nach bestem Wissen und Gewissen gemäß dem
     niedergelegten Wortlaut sowie in dessen Sinn. Diese Servicebedingungen
     unterliegen den in Abschnitt 5.24 dargelegten Gesetzen der anwendbaren
     Gerichtsbarkeit, ohne Rücksicht auf die entsprechenden Grundsätze des
     Kollisionsrechts, und sind in Übereinstimmung mit diesen Gesetzen
     auszulegen.
 10. Wenn Sie diese Servicebedingungen im Auftrag Ihres Arbeitgebers oder einer
     anderen juristischen Person akzeptieren, versichern Sie, dass Sie hierzu
     befugt und bevollmächtigt sind. Wenn Sie diese Befugnis nicht besitzen,
     erklären Sie, dass Sie gegenüber Shutterstock persönlich für alle Verstöße
     gegen diese Servicebedingungen haften. Sie gewähren Shutterstock hiermit
     eine weltweite, nicht-exklusive, beschränkte Lizenz zur Verwendung Ihrer
     Marken in den Werbematerialien von Shutterstock, einschließlich
     öffentlicher Kundenlisten. Die Nutzung Ihrer Marken durch Shutterstock
     entspricht stets Ihren jeweils aktuellen Markennutzungsrichtlinien, die Sie
     Shutterstock zur Verfügung stellen und geschieht stets zu Ihren Gunsten.
     Shutterstock verpflichtet sich ferner, sich in wirtschaftlich zumutbarer
     Weise zu bemühen, die Nutzung einer Ihrer Marken innerhalb von 30 (dreißig)
     Tagen ab dem Datum des Eingangs Ihrer E-Mail an
     legal-notices@shutterstock.com, einzustellen.
 11. Die Anzahl der für Sie verfügbaren Inhalt-Downloads hängt von Ihrem
     erworbenen Produkt ab. Für die Zwecke dieser Servicebedingungen ist ein Tag
     als ein Zeitraum von vierundzwanzig (24) Stunden definiert, der im
     Augenblick des Erwerbs des Produkts beginnt. Ein Monat ist definiert als
     ein Kalendermonat, der am Kaufdatum des Produkts beginnt und (i) am selben
     Datum des darauffolgenden Monats oder (ii) am letzten Tag des nachfolgenden
     Monats endet, je nachdem, welches Datum früher eintritt. Wenn Sie
     beispielsweise am 5. März eine Monatsmitgliedschaft erwerben, wird diese am
     5. April verlängert. Wenn Sie am 31. August eine Monatsmitgliedschaft
     erwerben, wird Ihre Mitgliedschaft am 30. September verlängert.
 12. Wenn auf dem Gutschein nichts anderes angegeben ist, gilt der Gutschein-
     oder Rabattcode, der auf einen Einkauf gemäß diesem Vertrag angewendet
     wird, nur für die erste in Verbindung mit diesem Einkauf vorgenommene
     Zahlung.
 13. Sollte eine einzelne Bedingung aus diesen Servicebedingungen von einer
     zuständigen Regulierungsstelle für ungültig oder nicht durchsetzbar
     befunden werden, dann bleibt diese Feststellung ausschließlich auf den
     ungültigen oder nicht durchsetzbaren Teil beschränkt und hat keinen
     Einfluss auf die übrigen Teile der konkreten Bedingung bzw. auf andere
     Teile dieser Servicebedingungen, sodass diese Servicebedingungen ansonsten
     uneingeschränkt in Kraft und gültig bleiben.
 14. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass jegliches
     Feedback, das Sie von Shutterstock oder dessen Vertretern erhalten, zu
     Fragen, die Sie möglicherweise zu diesen Nutzungsbedingungen oder zu Ihrer
     Verwendung der hierunter lizenzierten Inhalte haben, ausschließlich zum
     Zweck der Interpretation dieser Nutzungsbedingungen dient und keine
     Rechtsberatung darstellt. Shutterstock kann Sie nicht rechtlich beraten und
     lehnt ausdrücklich jegliche Haftung ab, die sich auf Feedback von
     Shutterstock oder seinen Vertretern bezieht.
 15. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass diese Servicebedingungen
     ausschließlich zum gegenseitigen Nutzen der Vertragsparteien beschlossen
     werden und dass in diesen Servicebedingungen keinerlei Nutzen, Rechte,
     Pflichten oder Verpflichtungen gegenüber Dritten vorgesehen sind.
 16. Wenn Sie gegen eine Bedingung aus vorliegender oder einer sonstigen
     zwischen Ihnen und Shutterstock bestehenden Vereinbarung verstoßen, hat
     Shutterstock das Recht, Ihren Account ohne Vorankündigung zu schließen,
     wovon die sonstigen zustehenden Rechte von Shutterstock per Gesetz oder
     Billigkeit unberührt bleiben. Shutterstock ist unter keinen Umständen
     verpflichtet, Ihnen gezahlte Nutzungsgebühren zurückzuerstatten, wenn Ihr
     Account wegen eines Verstoßes geschlossen wird.
 17. Sofern nicht ausdrücklich in den entsprechenden Lizenz- und
     Garantieabschnitten dieses Dokuments festgelegt, gewährt Shutterstock
     keinerlei Rechte und erteilt keine weiteren Garantien. Shutterstock verfügt
     nur dort über Modell- oder Eigentumsfreigaben, wo dies auf der
     Shutterstock-Website ausdrücklich angegeben ist.
 18. Shutterstocks Haftung bezüglich einer jeglichen konkreten Lizenz, die im
     Rahmen vorliegender Vereinbarung erworben wird, übersteigt nicht die für
     die betreffende Lizenz zu dem Zeitpunkt geltende „Haftungsbeschränkung“, zu
     dem Sie von der betreffenden Forderung Kenntnis erhalten haben oder hätten
     erhalten sollen, und die Haftungsbeschränkung gilt ungeachtet davon, wie
     oft der betreffende Inhalt von Ihnen lizenziert oder benutzt wurde.
 19. Ausgenommen wie konkret in Teil IV der vorliegenden Vereinbarung
     vorgesehen, übersteigt Shutterstock‘s Gesamthaftung gegenüber Ihnen oder
     Dritten, in deren Auftrag Sie handeln, im Zusammenhang mit Ihrer Benutzung
     der Shutterstock-Website oder der darauf verfügbaren Inhalte bzw. mit deren
     Nichtverfügbarkeit (egal ob aus vertraglichen Gründen, wegen unerlaubter
     Handlungen oder aus sonstigem Grund) unter keinen Umständen den Geldbetrag,
     den Shutterstock von Ihnen tatsächlich für die betreffende Lizenzierung
     visueller Inhalte erhalten hat.
 20. Weder Shutterstock noch seine Handlungsbevollmächtigten, Führungskräfte,
     Mitglieder, Gesellschafter, Geschäftsführer oder Zulieferer sind Ihnen oder
     einer anderen Person oder Körperschaft gegenüber haftbar für
     Strafschadensersatzforderungen, besondere Schadendersatzansprüche,
     indirekte Schäden, Folgeschäden oder Nebenschäden bzw. für Gewinneinbußen
     oder jedweden sonstigen Schaden, entstandene Kosten oder Verluste, die sich
     aus Ihrer Verwendung von Inhalten, einem Verstoß Shutterstock‘s gegen diese
     Vereinbarung oder auf andere Art und Weise ergeben, was selbst dann gilt,
     wenn Shutterstock zuvor auf die Möglichkeit eines solchen Schadens bzw.
     solcher Kosten oder Verluste hingewiesen wurde.
 21. Außer wie in Teil III ausdrücklich erwähnt, werden sämtliche Inhalte „wie
     besehen“ ohne ausdrückliche oder implizite Gewährleistungen irgendwelcher
     Art zur Verfügung gestellt, was unter anderem auch implizite
     Gewährleistungen zur Einhaltung von Gesetzen oder Vorschriften,
     Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck umfasst. Manche
     Inhalte können Elemente enthalten, hinsichtlich derer zusätzliche Freigaben
     erforderlich sind, wenn diese Inhalte modifiziert oder in einem bestimmten
     Kontext verwendet werden. Wenn Sie solcherlei Modifizierungen vornehmen
     oder Inhalte in einem betreffenden Kontext verwenden, liegt es in Ihrer
     alleinigen Verantwortung, sich die dafür eventuell notwendigen Freigaben zu
     verschaffen.
 22. Shutterstock übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Inhalt, die
     Shutterstock-Websites oder andere Materialien Ihren Anforderungen genügen
     oder dass sie ununterbrochen und fehlerfrei zur Verfügung stehen. Das
     Gesamtrisiko hinsichtlich Qualität, Leistung und Verwendung von Inhalten
     liegt ausschließlich bei Ihnen.
 23. Wenn Sie auf betrügerische Art Kreditkarteninformationen verwenden, um
     einen Account einzurichten, oder wenn Sie sich auf andere Art und Weise an
     kriminellen Handlungen beteiligen, die Shutterstock schädigen, wird
     Shutterstock den Fall umgehend bei www.ic3.gov melden, der Zentrale für
     Internetkriminalität des Federal Bureau of Investigation (FBI) in
     Partnerschaft mit demNational White Collar Crime Center.
 24. Shutterstock-Vertragspartner und Rechtswahl. Bei Mitgliedschaften und
     Käufen, die vor dem 15. März 2021 in die Wege geleitet werden, ist
     Shutterstock, Inc. der Vertragspartner, einschließlich in Bezug auf alle
     folgenden Ratenzahlungen und automatischen Verlängerungen bis zur
     Kündigung. Bei Mitgliedschaften, die ab dem 15. März 2021, aber vor dem 17.
     Mai 2022 in die Wege geleitet werden, ist die Shutterstock-Einheit der
     Vertragspartner, die in den zum Zeitpunkt Ihres Erstkaufs geltenden
     Servicebedingungen genannt ist, einschließlich in Bezug auf alle folgenden
     Ratenzahlungen und automatischen Verlängerungen bis zur Kündigung. Bei
     neuen Mitgliedschaften und Käufen, die ab dem 17. Mai 2022 in die Wege
     geleitet werden, stimmt Ihr Wohnsitzland mit der Rechnungsadresse Ihres
     Accounts überein, die Sie gegenüber Shutterstock angegeben haben.
     
     Wohnhaft in (Land)Shutterstock-Vertragspartner und „Shutterstock“ gemäß
     vorliegender VereinbarungRechtswahlOrt des SchiedsverfahrensVereinigte
     Staaten von Amerika, Kanada, Indien, Brasilien, Deutschland, Niederlande,
     Frankreich, Italien, Spanien, Österreich, Belgien, Griechenland, Portugal,
     Finnland, Zypern, Slowenien, Luxemburg, Malta und Réunion
     
     Shutterstock, Inc.
     
     350 Fifth Avenue, 21st Floor, New York, NY 10118, USA.
     
     New YorkNew York County, New YorkRest der Welt
     
     Shutterstock Ireland Ltd.
     
     34–37 Clarendon St., 2nd Floor, Dublin 2, D02 DE61, Irland.
     
     IrlandDublin, Irland

DATUM DES INKRAFTTRETENS: 17. Mai 2022

Seit dem 31. Dezember 2022 finden Sie bei uns mehr als 433 Millionen Bilder.
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