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ANRECHNUNG BERUFLICHER KOMPETENZEN AUF HOCHSCHULSTUDIENGÄNGE

Die Anrechnung beruflich erworbener Qualifikationen und Kompetenzen auf
Hochschulstudiengänge wurde erstmalig durch den Beschluss der
Kultusministerkonferenz (KMK) vom 28.6.2002 ermöglicht. Dieser schaffte die
notwendigen Voraussetzungen für Absolventen der beruflichen Bildung, ihre dort
erlangten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf ein Hochschulstudium
anrechnen zu lassen. Dieser Beschluss ist jedoch lediglich eine Empfehlung an
die Hochschulen und hat keinen bindenden oder gar verpflichtenden Charakter.

Eine stärkere öffentliche Beachtung erfuhr dieses Thema erst mit der durch das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und den Europäischen
Sozialfonds (ESF) in den Jahren 2005 - 2008 geförderten Initiative "ANKOM -
Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge", in der
11 Pilotprojekte Verfahren zur Anrechnung von in der beruflichen Aus-, Fort- und
Weiterbildung erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen auf
Hochschulstudiengänge entwickeln und erproben sollten und mit denen letztlich
eine Äquivalenz zu Lernleistungen in fachlich relevanten Bachelor- und
Masterstudiengängen belegt werden sollte. Nach Abschluss der Initiative machte
es sich das Projekt "nexus - Konzepte und gute Praxis für Studium und Lehre" der
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zur Aufgaben, gute Beispiele und Konzepte aus
den Hochschulen zu sammeln, aufzubereiten und über Tagungen und Workshops einer
interessierten Fachöffentlichkeit zu präsentieren.

Die zentrale Informationsplattform DAbeKom wird durch den Fachbereich Wirtschaft
der Hochschule Bielefeld im Auftrag des BMBF und des Ministeriums für Schule und
Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen betrieben. Hier finden sich neben
zahlreichen Informationen rund um das Thema Anrechnung die bundesweiten Angebote
zur individuellen und pauschalen Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf
Hochschulstudiengänge sowohl für die Absolventinnen und Absolventen, als
auch für die Anbieter der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung einerseits
und für Hochschulen andererseits. Die Informationsgewinnung erfolgt dabei im
Rahmen einer Selbstauskunft der jeweiligen Hochschulen.

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