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Schulbetreuung-Anmeldungen für die Stadt Hörstel
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 * Startseite
 * Einrichtungssuche
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 * Elternbeitragsrechner

 * Ausgewählte Einrichtungen
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Zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Erziehungsarbeit bietet die
Stadt Hörstel außerschulische Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler
an. Die Betreuungsmöglichkeiten stehen Ihnen aktuell in Trägerschaft der
Evangelischen Jugendhilfe Münsterland gGmbH zur Verfügung.




Sie müssen sich einmalig registrieren und können im Anschluss daran die
gewünschte Betreuungsform für Ihr Kind auswählen. Die Anmeldung für das
Schuljahr 2024/25 ist spätestens bis zum 31. Januar 2024 online vorzunehmen.
Sofern Geschwisterkinder angemeldet werden sollen, muss jedes Kind separat
angemeldet werden.




Die Anzahl der Plätze in den einzelnen Einrichtungen ist begrenzt. Nach Ablauf
der Anmeldefrist (31.01.2024) und Auswertung der Anmeldezahlen, erhalten Sie im
Frühjahr 2024 eine entsprechende Zu- oder Absage.

Sofern Sie eine Zusage erhalten haben, ist diese für ein Schuljahr bindend.







Weitere Informationen zu den Betreuungsmaßnahmen erhalten Sie hier.




Hinweise

Mit Absendung der Online-Anmeldung melden Sie Ihr Kind für die gewünschte
Betreuungsmaßnahme für die Dauer eines Schuljahres verbindlich an und
bestätigen, dass Sie die jeweilige Elterninformation "Offene
Ganztagsgrundschule", "Schule acht bis ein (8-1)" oder "Schule acht bis zwei
(8-2)" zur Kenntnis genommen haben. Damit kommt auch der Betreuungsvertrag
zustande. Schriftliche Abmeldungen sind dann im laufenden Schuljahr nur in
begründeten Härtefällen möglich (z.B. bei Schulwechsel). Eine Abmeldung aufgrund
von Stundenplanänderungen oder geänderten Arbeitszeiten ist nicht möglich!




Der Elternbeitrag wird mittels Lastschriftverfahren eingezogen. Sollte noch
keine Einzugsermächtigung hier vorliegen, bitte ich Sie, ihre Bankverbindung im
Antragsverfahren anzugeben.




Zum Schuljahr 2024/25 gilt eine neue Elternbeitragssatzung. Die
Einkommensstaffelung beginnt bei einem Jahresbruttoeinkommen von 36.000 € und
erhöht sich in 6.000 € - Schritten. Eine anteilige Beitragsbemessung (3 von 5
Wochentagen) für die 8-1 und 8-2 Betreuung ist nicht mehr möglich.




Für Fragen stehen Ihnen

Frau Alte-Bornholt, Tel. 05459/911-177 (Bevergern und Dreierwalde),

Frau Hülsmann, Tel. 05459/911-173 (Riesenbeck und Birgte) oder

Frau Schulte, 05459/911-174 (Hörstel) gerne zur Verfügung.




Gerne können Sie sich auch per Mail (elternbeitraege@hoerstel.de) an uns wenden.





Version: 1.0.11

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