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Form analysis 2 forms found in the DOM

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        <div id="k-autosuggest-container-mi-32_gdb04" class="hidden autosuggest k-autosuggest" style="display: none; width: 262px; position: absolute; z-index: 30000; overflow: visible;"></div>
      </div>
    </div>
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Aktuelle Sprache:Deutsch
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 6. Urkundenbestellung

Dokumente und Bescheinigungen



URKUNDENBESTELLUNG

 * Vorlesen

Sie können Personenstandsurkunden bei den Standesämtern online bestellen. Die
Urkunden werden per Post zugesandt, auch ins Ausland.

Urkunden aus dem Geburtenregister bestellen Urkunden aus dem Sterberegister
bestellen Urkunden aus dem Eheregister bestellen Urkunden aus dem
Lebenspartnerschaftsregister bestellen Zuständige Stelle


SEITENINHALT

 * Beschreibung
 * Voraussetzungen
 * Benötigte Unterlagen
 * Dauer & Kosten
 * Fragen & Antworten
 * Rechtliche Grundlagen
 * Links & Downloads
 * Zuständigkeit


BESCHREIBUNG

Zuständigkeit
Die Zuständigkeit hängt nicht von Ihrem aktuellen Wohnsitz ab, sondern vom
Ereignisort – also Ort der Geburt, der Eheschließung oder des Sterbefalls.

Mehrsprachige Urkunde (sogenannte „Internationale Urkunde“):
Auf Wunsch erhalten Sie auch eine mehrsprachige Urkunde (Geburtsurkunde /
Sterbeurkunde / Eheurkunde). Diese wird im Online-Formular als „mehrsprachiger
Auszug aus dem Register“ zur Auswahl angeboten. Der Vordruck enthält folgende
Sprachen: Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch,
Niederländisch, Griechisch, Türkisch, Polnisch, Serbisch und Deutsch

Bitte beachten Sie, dass diese Urkunden nicht in jedem Land anerkannt werden,
auch wenn die Landessprache im Vordruck enthalten ist.

Die Online-Bestellung ist kein Kaufvertrag. Sie beantragen eine Amtshandlung,
für die eine Gebühr erhoben wird. Die Gebührenpflicht besteht immer, auch dann
wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird.  Es ist deshalb in der Regel
nicht möglich, die Bestellung zu stornieren oder zurückzuziehen.





VORAUSSETZUNGEN

Um Ihre Anfrage zu bearbeiten, benötigen wir bestimmte personenbezogene Daten
von Ihnen. Wir beschränken uns dabei nur auf notwendige Daten und halten uns an
die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften. Die Daten werden
verschlüsselt an das zuständige Referat übermittelt. Eine Weitergabe an Dritte
oder eine Verwendung außerhalb der Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt nicht.
Durch Ihre Nutzung erklären Sie sich damit einverstanden.

Wir behandeln Ihre Daten selbstverständlich vertraulich und verschlüsseln diese
mithilfe des SSL-Verfahrens, bevor sie an unseren Server übermittelt werden.


BENÖTIGTE UNTERLAGEN

 * Vollständig ausgefülltes Online-Formular
   (telefonische Bestellungen sind nicht möglich)


DAUER & KOSTEN


BEARBEITUNGSZEIT

Wenn Sie Urkunden schriftlich oder online anfordern, müssen Sie derzeit mit
einer Bearbeitungszeit von etwa zwei Wochen (zuzüglich Postweg) rechnen.

Dies gilt nicht für

 * das Standesamt München-Pasing.
 * die Erstausstellung von Urkunden nach Anmeldung einer Geburt oder eines
   Sterbefalles.

In dringenden Fällen empfehlen wir Ihnen, persönlich während der Öffnungszeiten
die benötigte Urkunde zu beantragen. Sie können auch eine Person
bevollmächtigen. Diese muss sich selbst ausweisen können und braucht neben einer
schriftlichen Vollmacht eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses.


GEBÜHRENRAHMEN

 * Ehe-, Geburts-, Sterbeurkunden (auch mehrsprachig);
   Lebenspartnerschaftsurkunden: 12 Euro
 * Falls Sie eine Urkunde für Sozialversicherungszwecke (Rente, Krankenkasse)
   benötigen, so ist diese gebührenfrei und wird zweckgebunden ausgestellt.
 * Bei ungenauen oder unvollständigen Angaben kann eine Suchgebühr von bis zu
   100 Euro pro Personenstandsfall anfallen.

Die Gebühren können Sie in der Regel online bezahlen (siehe nachfolgende
Möglichkeiten). In Ausnahmefällen kann/muss die Gebühr per Rechnung beglichen
werden. Bitte bezahlen Sie diese zeitnah.



ZAHLUNGSARTEN

 * Online-Zahlung
   
   Datenschutz

 * Kreditkarte
   
   Visa, Mastercard

 * SEPA-Lastschrift
   
   Anmeldeformular

 * Überweisung
   
   Bankverbindung

 * Barzahlung
   
   Kasse vor Ort

 * EC-Karte
   
   Girocard


FRAGEN & ANTWORTEN


WO ERHALTE ICH DIE BENÖTIGTEN GEBURTS-, STERBE-, EHE- UND
LEBENSPARTNERSCHAFTSURKUNDEN?

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung,
Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind
daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet
hat, also beispielsweise eine Geburtsurkunde beim Standesamt des Geburtsortes.

Wurde eine Lebenspartnerschaft vor einem Notar begründet, erhalten Sie die
Lebenspartnerschaftsurkunde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk der Notar
seinen Amtssitz hat.

Wenn für eine im Ausland geschlossene Ehe ein Familienbuch auf Antrag angelegt
wurde, erhalten Sie die entsprechende Urkunde bei dem Standesamt, bei dem das
Familienbuch am 24.2.2007 geführt wurde.

Geburts-, Ehe- und Sterberegister, die ab dem 1.1.2009 beziehungsweise
Lebenspartnerschaftsregister, die ab dem 1.8.2009 für Personenstandsfälle im
Ausland erstellt wurden, werden bei dem Standesamt geführt, bei dem sie angelegt
wurden. Dort werden auch die entsprechenden Urkunden ausgestellt.

Urkunden für Personenstandsfälle, die beim Standesamt I in Berlin beurkundet
wurden, werden weiterhin dort ausgestellt.


WIE LANGE WERDEN PERSONENSTANDSREGISTER BEIM STANDESAMT AUFBEWAHRT?

Personenstandsregister werden nur begrenzte Zeit beim Standesamt aufbewahrt:

 * Geburten: 110 Jahre
 * Ehe- und Lebenspartnerschaften: 80 Jahre
 * Sterbefälle: 30 Jahre
 * Kirchenaustritte: 30 Jahre

Nur innerhalb dieses Zeitraums kann das Standesamt Personenstandsurkunden (wie
beispielsweise Geburts- oder Eheurkunden) aus diesen Registern ausstellen. Nach
Ablauf dieses Zeitraums unterliegen die Register dem Archivrecht.
Das Standesamt München gibt Personenstandsregister die nicht mehr fortzuführen
sind, jährlich an das Stadtarchiv ab. Aus diesen Registern können keinen
Personenstandsurkunden mehr ausgestellt werden, sondern nur Kopien, die auf
Wunsch auch beglaubigt werden. Zuständig ist hierfür das Stadtarchiv München.
Bitte wenden Sie sich an:
stadtarchiv@muenchen.de,  Postadresse: Stadtarchiv, Winzererstraße 68, 80797
München.
 


RECHTLICHE GRUNDLAGEN

§ 62 Personenstandsgesetz


LINKS & DOWNLOADS

 * Beglaubigen von Urkunden
 * Stadtarchiv München
 * Datenschutzgrundverordnung


ERMITTELN DER FÜR SIE ZUSTÄNDIGEN STELLE

Ereignisort * (erforderlich)

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ÄHNLICHE LEISTUNGEN

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AUSKUNFTSSPERRE EINRICHTEN

Die Meldebehörde darf Dritten unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen
Melderegisterauskünfte (Name, Vorname, Doktorgrad, Anschrift) erteilen.


ÜBERMITTLUNGSSPERRE VON DATEN

Mit einer Übermittlungssperre können Sie die Weitergabe Ihrer Meldedaten
ausschließen.


BEGLAUBIGUNG VON UNTERSCHRIFTEN

Sie können Ihre Unterschrift unter einem Schriftstück beglaubigen lassen, wenn
Sie dieses einer Behörde oder einer Stelle mit öffentlichen Aufgaben vorlegen
müssen.


MELDEREGISTERAUSKUNFT

Sie benötigen eine Auskunft über eine neue Adresse oder weitere Daten zu einer
Person? Dann müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.


HAUSHALTSBESCHEINIGUNG BEANTRAGEN

Die Haushaltsbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung der auf dem Formular
eingetragenen Meldedaten Ihrer Familienangehörigen.


BEGLAUBIGUNG VON DOKUMENTEN BIS ZU 5 DOKUMENTEN

Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift,
dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument
übereinstimmt.


BEGLAUBIGUNG VON BIS ZU 20 DOKUMENTEN

Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift,
dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument
übereinstimmt.


ÄNDERUNG IM STERBEREGISTER

Wenn die Daten einer verstorbenen Person in ihrer Sterbeurkunde nicht korrekt
sind, können Sie die notwendige Änderung im Sterberegister beantragen.


STANDESAMTSURKUNDEN AUS DEM STADTARCHIV

Beim Stadtarchiv können Sie historische Einträge zu Geburten, Heiraten und
Sterbefällen bestellen, die nicht mehr bei den Standesämtern aufbewahrt werden.


BEGLAUBIGUNG VON MEHR ALS 20 DOKUMENTEN

Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift,
dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument
übereinstimmt.

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