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2 forms found in the DOMGET https://www.muenchen.de/volltextsuche
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Suche Suche schließen Suchbegriff eingeben Suche starten Menu Menü schließen * Navigation * Sprache * Rathaus * Zum Rathaus * Politik und Beteiligung * Stadtverwaltung * Presse und Medien * Karriere bei der Stadt * Finanzen und Vergabe * München im Porträt * Projekte und Initiativen * Veranstaltungen * Freizeit * Sehenswertes * Hotels * Verkehr * Jobs * Leben * Bürgerservice * Zu den Services * Wohnen und Meldewesen * Verkehr und Mobilität * Ausland und Migration * Gesundheit und Soziales * Familie und Kind * Schule und Bildung * Wirtschaft und Gewerbe * Branchen und Berufe * Engagement und Hobby Aktuelle Sprache:Deutsch * Deutsch 1. Startseite 2. Bürgerservice 3. Wohnen und Meldewesen 4. Meldedaten und Ausweise 5. Dokumente und Bescheinigungen 6. Urkundenbestellung Dokumente und Bescheinigungen URKUNDENBESTELLUNG * Vorlesen Sie können Personenstandsurkunden bei den Standesämtern online bestellen. Die Urkunden werden per Post zugesandt, auch ins Ausland. Urkunden aus dem Geburtenregister bestellen Urkunden aus dem Sterberegister bestellen Urkunden aus dem Eheregister bestellen Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister bestellen Zuständige Stelle SEITENINHALT * Beschreibung * Voraussetzungen * Benötigte Unterlagen * Dauer & Kosten * Fragen & Antworten * Rechtliche Grundlagen * Links & Downloads * Zuständigkeit BESCHREIBUNG Zuständigkeit Die Zuständigkeit hängt nicht von Ihrem aktuellen Wohnsitz ab, sondern vom Ereignisort – also Ort der Geburt, der Eheschließung oder des Sterbefalls. Mehrsprachige Urkunde (sogenannte „Internationale Urkunde“): Auf Wunsch erhalten Sie auch eine mehrsprachige Urkunde (Geburtsurkunde / Sterbeurkunde / Eheurkunde). Diese wird im Online-Formular als „mehrsprachiger Auszug aus dem Register“ zur Auswahl angeboten. Der Vordruck enthält folgende Sprachen: Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Niederländisch, Griechisch, Türkisch, Polnisch, Serbisch und Deutsch Bitte beachten Sie, dass diese Urkunden nicht in jedem Land anerkannt werden, auch wenn die Landessprache im Vordruck enthalten ist. Die Online-Bestellung ist kein Kaufvertrag. Sie beantragen eine Amtshandlung, für die eine Gebühr erhoben wird. Die Gebührenpflicht besteht immer, auch dann wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird. Es ist deshalb in der Regel nicht möglich, die Bestellung zu stornieren oder zurückzuziehen. VORAUSSETZUNGEN Um Ihre Anfrage zu bearbeiten, benötigen wir bestimmte personenbezogene Daten von Ihnen. Wir beschränken uns dabei nur auf notwendige Daten und halten uns an die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften. Die Daten werden verschlüsselt an das zuständige Referat übermittelt. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwendung außerhalb der Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt nicht. Durch Ihre Nutzung erklären Sie sich damit einverstanden. Wir behandeln Ihre Daten selbstverständlich vertraulich und verschlüsseln diese mithilfe des SSL-Verfahrens, bevor sie an unseren Server übermittelt werden. BENÖTIGTE UNTERLAGEN * Vollständig ausgefülltes Online-Formular (telefonische Bestellungen sind nicht möglich) DAUER & KOSTEN BEARBEITUNGSZEIT Wenn Sie Urkunden schriftlich oder online anfordern, müssen Sie derzeit mit einer Bearbeitungszeit von etwa zwei Wochen (zuzüglich Postweg) rechnen. Dies gilt nicht für * das Standesamt München-Pasing. * die Erstausstellung von Urkunden nach Anmeldung einer Geburt oder eines Sterbefalles. In dringenden Fällen empfehlen wir Ihnen, persönlich während der Öffnungszeiten die benötigte Urkunde zu beantragen. Sie können auch eine Person bevollmächtigen. Diese muss sich selbst ausweisen können und braucht neben einer schriftlichen Vollmacht eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses. GEBÜHRENRAHMEN * Ehe-, Geburts-, Sterbeurkunden (auch mehrsprachig); Lebenspartnerschaftsurkunden: 12 Euro * Falls Sie eine Urkunde für Sozialversicherungszwecke (Rente, Krankenkasse) benötigen, so ist diese gebührenfrei und wird zweckgebunden ausgestellt. * Bei ungenauen oder unvollständigen Angaben kann eine Suchgebühr von bis zu 100 Euro pro Personenstandsfall anfallen. Die Gebühren können Sie in der Regel online bezahlen (siehe nachfolgende Möglichkeiten). In Ausnahmefällen kann/muss die Gebühr per Rechnung beglichen werden. Bitte bezahlen Sie diese zeitnah. ZAHLUNGSARTEN * Online-Zahlung Datenschutz * Kreditkarte Visa, Mastercard * SEPA-Lastschrift Anmeldeformular * Überweisung Bankverbindung * Barzahlung Kasse vor Ort * EC-Karte Girocard FRAGEN & ANTWORTEN WO ERHALTE ICH DIE BENÖTIGTEN GEBURTS-, STERBE-, EHE- UND LEBENSPARTNERSCHAFTSURKUNDEN? Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also beispielsweise eine Geburtsurkunde beim Standesamt des Geburtsortes. Wurde eine Lebenspartnerschaft vor einem Notar begründet, erhalten Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat. Wenn für eine im Ausland geschlossene Ehe ein Familienbuch auf Antrag angelegt wurde, erhalten Sie die entsprechende Urkunde bei dem Standesamt, bei dem das Familienbuch am 24.2.2007 geführt wurde. Geburts-, Ehe- und Sterberegister, die ab dem 1.1.2009 beziehungsweise Lebenspartnerschaftsregister, die ab dem 1.8.2009 für Personenstandsfälle im Ausland erstellt wurden, werden bei dem Standesamt geführt, bei dem sie angelegt wurden. Dort werden auch die entsprechenden Urkunden ausgestellt. Urkunden für Personenstandsfälle, die beim Standesamt I in Berlin beurkundet wurden, werden weiterhin dort ausgestellt. WIE LANGE WERDEN PERSONENSTANDSREGISTER BEIM STANDESAMT AUFBEWAHRT? Personenstandsregister werden nur begrenzte Zeit beim Standesamt aufbewahrt: * Geburten: 110 Jahre * Ehe- und Lebenspartnerschaften: 80 Jahre * Sterbefälle: 30 Jahre * Kirchenaustritte: 30 Jahre Nur innerhalb dieses Zeitraums kann das Standesamt Personenstandsurkunden (wie beispielsweise Geburts- oder Eheurkunden) aus diesen Registern ausstellen. Nach Ablauf dieses Zeitraums unterliegen die Register dem Archivrecht. Das Standesamt München gibt Personenstandsregister die nicht mehr fortzuführen sind, jährlich an das Stadtarchiv ab. Aus diesen Registern können keinen Personenstandsurkunden mehr ausgestellt werden, sondern nur Kopien, die auf Wunsch auch beglaubigt werden. Zuständig ist hierfür das Stadtarchiv München. Bitte wenden Sie sich an: stadtarchiv@muenchen.de, Postadresse: Stadtarchiv, Winzererstraße 68, 80797 München. RECHTLICHE GRUNDLAGEN § 62 Personenstandsgesetz LINKS & DOWNLOADS * Beglaubigen von Urkunden * Stadtarchiv München * Datenschutzgrundverordnung ERMITTELN DER FÜR SIE ZUSTÄNDIGEN STELLE Ereignisort * (erforderlich) Weiter Zurücksetzen ÄHNLICHE LEISTUNGEN Vorheriger Slide AUSKUNFTSSPERRE EINRICHTEN Die Meldebehörde darf Dritten unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen Melderegisterauskünfte (Name, Vorname, Doktorgrad, Anschrift) erteilen. ÜBERMITTLUNGSSPERRE VON DATEN Mit einer Übermittlungssperre können Sie die Weitergabe Ihrer Meldedaten ausschließen. BEGLAUBIGUNG VON UNTERSCHRIFTEN Sie können Ihre Unterschrift unter einem Schriftstück beglaubigen lassen, wenn Sie dieses einer Behörde oder einer Stelle mit öffentlichen Aufgaben vorlegen müssen. MELDEREGISTERAUSKUNFT Sie benötigen eine Auskunft über eine neue Adresse oder weitere Daten zu einer Person? Dann müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. HAUSHALTSBESCHEINIGUNG BEANTRAGEN Die Haushaltsbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung der auf dem Formular eingetragenen Meldedaten Ihrer Familienangehörigen. BEGLAUBIGUNG VON DOKUMENTEN BIS ZU 5 DOKUMENTEN Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt. BEGLAUBIGUNG VON BIS ZU 20 DOKUMENTEN Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt. ÄNDERUNG IM STERBEREGISTER Wenn die Daten einer verstorbenen Person in ihrer Sterbeurkunde nicht korrekt sind, können Sie die notwendige Änderung im Sterberegister beantragen. STANDESAMTSURKUNDEN AUS DEM STADTARCHIV Beim Stadtarchiv können Sie historische Einträge zu Geburten, Heiraten und Sterbefällen bestellen, die nicht mehr bei den Standesämtern aufbewahrt werden. BEGLAUBIGUNG VON MEHR ALS 20 DOKUMENTEN Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt. Nächster Slide FOLGEN SIE UNS AUF UNSEREN SOCIAL MEDIA KANÄLEN: * FACEBOOK @Stadt.Muenchen Folgen * INSTAGRAM @stadtmuenchen Folgen * X (TWITTER) @StadtMuenchen Folgen Fliegender Brief IMMER AKTUELL: NEWSLETTER DER LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN Anmelden * Facebook * Instagram * YouTube * Twitter SERVICES * Stadtplan * Fahrplan * Kultur * Tourismus * M-Strom * Bürgerservice * Hotels KONTAKT * Datenschutzbeauftragte * Barrierefreiheit * Leichte Sprache * Gebärdensprache * Nutzungsbedingungen * Presse-Service * Kontakt * Impressum und Datenschutz © 2024 Portal München Betriebs GmbH & Co. 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