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DI­GI­TA­LER FAHR­TEN­SCHREI­BER · DI­GI­TA­LES KON­TROLL­GE­RÄT


FAHR­TEN­SCHREI­BER · KON­TROLL­GE­RÄT · TACHO­GRAPH

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Ob di­gi­ta­ler Fahr­ten­schrei­ber, Tacho­graph oder di­gi­ta­les
Kon­troll­ge­rät – ge­meint ist im­mer das Glei­che. Denn die Be­grif­fe
be­zeich­nen im­mer das Gerät, das in der Prax­is oft­mals nur als Digitacho
oder DiKo be­zeich­net wird.

Um stär­ker ge­gen Ma­ni­pu­la­tio­nen vor­ge­hen zu kön­nen, Auf­zeich­nun­gen
des Fahr­ten­schrei­bers bes­ser schüt­zen zu kön­nen, wurde mit
In­kraft­tre­ten der neu­en Tacho­graphen­ver­ord­nung Anfang 2016 der
Grund­stein für ei­ne neu­e Ge­ne­ra­tion des di­gi­ta­len Fahr­ten­schrei­bers
ge­legt; dem so­ge­nann­ten »Smart Tacho­graph«.

Über­setzt be­deu­tet dies so viel wie in­tel­li­gen­ter Tacho­graph oder
in­tel­li­gen­ter Fahr­ten­schrei­ber.

Tacho­graphen­ver­ord­nung VO (EU) 165/2014

Abbildung: Fahrtenschreiber VDO 4.0

Anzeige- und Bedienelemente

1. Display

2. Menütasten

3. Kartenschacht 1 + 2 mit Ab­deck­ung

4. Kombitaste Fahrer 1 + 2 (Zeit­grup­pen­schal­ter)

5. Abreißkante Drucker

6. Ausdruck

7. Druckerschublade

8. Frontschnittstelle

9. Kennzeichen für ADR bzw. Ex-Variante

Di­gi­ta­ler Fahr­ten­schrei­ber · In­tel­li­gen­ter Fahr­ten­schrei­ber


WILL­KOM­MEN IN DER DI­GI­TA­LEN WELT DER FAHR­TEN­SCHREI­BER …


IN­TEL­LI­GEN­TER FAHR­TEN­SCHREI­BER

Der neue »in­tel­li­gen­te Fahr­ten­schrei­ber« ist die vier­te Ge­ne­ra­tion
des Tacho­gra­phen und soll seit dem 15. Juni 2019 nach den Vor­stel­lun­gen der
Euro­päi­schen Kom­mis­sion in neue Fahr­zeu­ge ein­ge­baut wer­den. Was die­ser
neue Fahr­ten­schrei­ber für das Fahr­per­so­nal und die
Ver­kehrs­un­ter­neh­men bringt, wird noch aus­führ­lich er­klärt.

Wei­ter gibt es Neu­ig­kei­ten zu den Fol­gen und Sank­tio­nen, die für
Ver­kehrs­un­ter­neh­men teil­wei­se exis­tenz­be­droh­lich sein kön­nen. Um so
wich­ti­ger ist es, vor dem Hin­ter­grund, die Un­ter­neh­mer­pflich­ten, ge­mäß
Ar­ti­kel 33 der Tacho­graphen­ver­ord­nung, zu ken­nen, die­se kon­se­quent
um­zu­set­zen und Maß­nah­men ein­zu­lei­ten, um die Ein­hal­tung der
Vor­schrif­ten zu ge­währ­leis­ten.

Hier­zu ge­hö­ren auch Schu­lun­gen und Un­ter­wei­sun­gen im Um­gang mit dem
Fahr­ten­schrei­ber!

Tacho­graphen­ver­ord­nung VO (EU) 165/2014


FAHR­TEN­SCHREI­BER · DI­GI­TA­LI­SIE­RUNG · NACH­TRAG

Ein­ga­ben in den di­gi­ta­len Fahr­ten­schrei­ber, an­statt
Be­schei­ni­gun­gen, ge­hö­ren mit in das Zeit­al­ter der Di­gi­ta­li­sie­rung.
Und auch wenn sich vie­le Un­ter­neh­mer noch im­mer nicht ganz an die
di­gi­ta­len Fahr­ten­schrei­ber ge­wöhnt ha­ben, so müs­sen sie doch zwin­gend
für ei­ne ent­sprech­en­de Um­set­zung der Vor­schrif­ten sor­gen.

Die Ab­leh­nung der di­gi­ta­len Über­wach­ung über­trägt sich auch auf das
Fahr­per­so­nal. Noch heute ist ein gro­ßer Teil der Fah­rer nicht in der La­ge,
we­nigs­tens ei­nen Aus­druck von der Fah­rer­kar­te, ge­schwei­ge denn ei­nen
Nach­trag, der meh­re­re ein­zel­ne Ein­trä­ge be­in­hal­tet, zu ma­chen. Und
da­bei sind Nach­trä­ge mehr, als nur die Be­stä­ti­gung da­für, dass der
Fah­rer nicht ge­fah­ren ist.


FAHRTENSCHREIBER · TELEMATIK

Auch ge­winnt das The­ma Te­le­ma­tik wei­ter an Be­deu­tung und ist mit dem
di­gi­ta­len Fahr­ten­schrei­ber eben­falls ver­knüpft. Das Fern­aus­le­sen der
Fah­rer­kar­te und des Mas­sen­speich­ers stellt eine e­nor­me Er­leich­te­rung
in vie­len Un­ter­neh­men der Ver­kehrs­bran­che dar und ist heu­te nicht mehr
weg­zu­den­ken.

Könnten Te­le­ma­tik­sys­te­me kei­ne In­for­ma­tio­nen vom di­gi­ta­len
Fahr­ten­schrei­bern ab­grei­fen, wä­ren die­se nicht dar­stell­bar. Die Fol­ge
wä­re, dass der Dis­po­si­tion an die­ser Stel­le ein ho­her Mehr­wert
ver­lo­ren ge­hen wü­rde.

Im Um­kehr­schluss lie­ßen sich aber auch wei­te­re Sen­so­ren ins Sys­tem
in­te­grie­ren, die In­for­ma­tio­nen über die Ein­hal­tung der Kühl­ket­te oder
den Tank­in­halt sich­er über­tra­gen. Sen­so­ren an den Achs­en kön­nen nicht
nur die Achs­las­ten be­stim­men, son­dern wä­ren auch in der La­ge,
ver­schlüs­selt In­for­ma­tio­nen an den Tacho­gra­phen zu sen­den. Auf die­se
Da­ten könnten dann bei­spiels­wei­se Kon­troll­be­hör­den zu­grei­fen,
gleich­zei­tig lie­ßen sich da­raus aber auch neue Maut­mo­del­le ent­wi­ckeln,
die die tat­säch­liche Achs­last als Kal­ku­la­tions­grund­la­ge her­an­zieh­en.


FAHRTENSCHREIBER · MAUTABRECHNUNG

Mit dem neu­en Fahr­ten­schrei­ber könnte es ge­lin­gen, die Flut
zu­sätz­lich­er Ge­rä­te für die au­to­ma­tische Maut­ab­rech­nung in Eu­ro­pa
ein­zu­däm­men. Denn die DSRC-Schnitt­stel­le im Fahr­ten­schrei­ber soll es
mög­lich mach­en, im Aus­land über Diens­te des Eu­ro­pean Elec­tro­nic Toll
Stan­dard (EETS) die Straßen­ge­büh­ren zu er­fas­sen.

Da­für kon­zi­pier­te Con­ti­nen­tal die Ge­räte­soft­ware so, dass sie
zwisch­en ei­ner DSRC-Ab­frage der Kon­troll­be­hör­den und den An­fra­gen zur
Maut­be­rech­nung un­ter­schei­den kann. Der di­gi­ta­le Tacho­graph der
vier­ten Ge­ne­ra­tion passt sich damit dem Trend der Di­gi­ta­li­sie­rung an.
Welche Diens­te sich auf die­sem Weg letzt­end­lich noch ent­wi­ckeln, wird sich
zei­gen.


FAHRTENSCHREIBER · DATENSCHUTZ

Ver­kehrs­un­ter­neh­men müs­sen fer­ner dem Da­ten­schutz ge­recht wer­den,
falls per­so­nen­be­zo­ge­ne Da­ten ver­ar­bei­tet wer­den sol­len.
Un­ab­hän­gig da­von, ob Fahrzeug- oder Tacho­gra­phen­her­stel­ler ihrer
Ver­pflich­tung zur Ge­währ­leis­tung des Da­ten­schut­zes ge­mäß der
Tacho­graphen­ver­ord­nung auf tech­nische Wei­se tat­säch­lich in vol­lem
Um­fang nach­ge­kom­men sind oder nicht.

Kurzum: Wird ein Te­le­ma­tik­sys­tem zur Über­mitt­lung von Lenk- und
Ruhe­zei­ten, Po­si­tions­da­ten usw. ein­ge­setzt, muss der Da­ten­schutz auch
hier be­ach­tet wer­den. Da­bei kann sich der Ver­kehrs­un­ter­neh­mer nicht
aus­schließ­lich auf die in den in­tel­li­gen­ten Fahr­ten­schrei­bern neu
im­ple­men­tier­te Funk­tion zur Ab­fra­ge der Zu­stim­mung des Fah­rers
be­rufen.



Tachographen-Schulung


SCHULUNG/UNTERWEISUNG GEMÄSS ARTIKEL 33 DER VO (EG) 165/2014

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Fri­sch­es und wert­vol­les Know-how kommt mit ei­ner Schu­lung/Un­ter­wei­sung
ins Un­ter­neh­men und bie­tet Rechts­sich­er­heit im täg­li­chen Um­gang mit
dem di­gi­ta­len Fahr­ten­schrei­ber.


Inhalte

 * Rechtliche Grundlagen

 * Funktionen der Bedienelemente

 * Piktogramme für neue Funktionen

 * Ortszeit/UTC-Zeit, Fähre/Zug, Out of Scope

 * Manuelle Nachträge: Verschiedene Szenarien

 * Beginn/Ende Land, Beladen/Entladen, Zeitgruppen

 * GNSS-Antenne, DSRC-Schnittstelle, ITS + VDO Daten

 * Display-Anzeigen: Stehendes sowie fahrendes Fahrzeug

Flyer: Schulung/Unterweisung

Tachographen-Schulung (PDF)


Internet

www.digitaler-fahrtenschreiber.de

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Anmeldung

Für eine be­triebs­in­ter­ne Schu­lung oder jährliche Un­ter­wei­sung stim­men
Sie bit­te ei­nen in­di­vi­du­el­len Ter­min mit dem BKF.CAMP ab.

Telefon: 04558 / 981 93 50
Mobil + WhatsApp: 0160 / 599 60 66

eMail: anmeldung[at]modulschulung.de



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