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Skip to content 24h-Notfallnummer (Verhaftung/Durchsuchung): 0176/71 370 862(Verhaftung/Durchsuchung) * Strafrecht * Ordnungswidrigkeiten * Leistungen * Wichtige Infos * Anwalt * Kosten * Kontakt IHR RECHTSANWALT FÜR STRAFRECHT AUS MANNHEIM KOMPETENZ UND VERLÄSSLICHKEIT FÜR IHR RECHT Kompetenz, Vertrauen und Zuverlässigkeit sind Grundlage für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt. Dies gilt im Strafrecht gleichermaßen wie im Ordnungswidrigkeitenrecht: in beiden Bereichen sieht man sich mit staatlichen Stellen und formellen Verfahren konfrontiert, die man als juristischer Laie kaum beherrschen und überblicken kann. Aber sowohl im Strafverfahren als auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren ist es wichtig, sich – bestenfalls mit anwaltlicher Unterstützung – formal und strategisch „richtig“ zu verhalten, um die Rechtsfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit möglichst gering zu halten. Es gilt, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen im Strafrecht und Bußgelder im Ordnungswidrigkeitenrecht zu vermeiden oder – wenn dies nicht möglich ist – wenigstens eine milde Sanktion zu erreichen. Es darf auch nicht vergessen werden, dass bereits der Vorwurf einer Straftat nicht selten massive negative Auswirkungen auf das Berufsleben und/oder Privatleben eines Beschuldigten hat – dies völlig unabhängig davon, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht. Und auch eine Ordnungswidrigkeit kann erhebliche Folgen haben, z. B. wenn ein Fahrverbot verhängt wird – Letzteres ist nicht nur für Berufskraftfahrer eine Sanktion mit sehr weitreichenden Folgen. Deswegen setze ich mich für Sie und Ihr Recht immer zu 100% ein – „wenn es brennt“ natürlich auch sehr kurzfristig. Sie oder ein Angehöriger benötigen schnellstmöglich meine Unterstützung als Strafverteidiger in Mannheim und deutschlandweit wegen einer Durchsuchung oder Verhaftung? In Notfällen erreichen Sie mich unter 0176/71 370 862. STRAFRECHT Das Strafrecht ist ein sehr breit gefächertes Rechtsgebiet: in nahezu allen Lebensbereichen kann man gegen Strafgesetze verstoßen. Verletzt man Strafvorschriften aus dem allgemeinen Strafrecht (Körperverletzung, Diebstahl, Betrug etc.), drohen ebenso Geldstrafen oder Freiheitsstrafen wie im Medizin- bzw. Arztstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht („BtM-Strafrecht“), Sexualstrafrecht, Internetstrafrecht oder Kapitalstrafrecht (Mord, Totschlag etc.) – selbst im Jugendstrafrecht können Freiheitsstrafen (Jugendstrafen) verhängt werden! Das Spektrum strafrechtlicher Sanktionen reicht im „Erwachsenenstrafrecht“ von einigen Tagessätzen Geldstrafe über zeitige Freiheitsstrafen mit oder ohne Aussetzung zur Bewährung bis hin zu lebenslanger Freiheitsstrafe – ggf. mit anschließender Sicherungsverwahrung. Als sog. Nebenstrafe kommt auch die Verhängung eines Fahrverbots in Betracht. Wird Ihnen eine Straftat zur Last gelegt, ist es deshalb wichtig, zeitnah Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Strafrecht aufzunehmen. Denn mithilfe eines erfahrenen Strafverteidigers ist es möglich, den Ausgang des Strafverfahrens in Ihrem Sinne positiv zu beeinflussen und eine Strafe zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Deshalb unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt für Strafrecht bundesweit gerne, wenn Ihnen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren droht oder bereits gegen Sie eingeleitet wurde. Gegen Sie wurde ein Strafverfahren eingeleitet? Sie benötigen Unterstützung von einem Rechtsanwalt für Strafrecht bzw. Strafverteidiger in Mannheim oder bundesweit? Nehmen Sie unter +49 (0)621/637 487 87 direkt Kontakt auf oder erfahren Sie hier mehr zum Strafverfahren! ORDNUNGSWIDRIGKEITEN Eine Ordnungswidrigkeit ist in § 1 Abs. 1 OWiG definiert als eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Ordnungswidrigkeiten spielen insbesondere im Verkehrsrecht eine wichtige Rolle: verletzt man im Straßenverkehr z. B. Regelungen der StVO (Überschreitung Tempolimit, Handy am Steuer, Abstandsverletzung etc.), kann eine Verwarnung oder ein Bußgeld die Folge sein, ebenso „Punkte in Flensburg“ oder ein Fahrverbot. Nicht selten sind Bußgeldbescheide allerdings angreifbar: Mit anwaltlicher Unterstützung ist es dann möglich, einen solchen Bescheid aus der Welt zu schaffen oder die Rechtsfolgen zumindest deutlich zu reduzieren. Dies kann für Privatpersonen, aber natürlich vor allem für selbstständige oder angestellte Berufskraftfahrer (Bus, Taxi, LKW, Lieferfahrer etc.) sehr wichtig sein, um ihren Beruf weiter ausüben zu können. Deshalb unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt für Strafrecht in Mannheim und deutschlandweit gerne, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird. Gegen Sie wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, ein Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot verhängt? Nehmen Sie unter +49 (0)621/637 487 87 direkt Kontakt zu mir in Mannheim auf oder erfahren Sie hier mehr zu Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht! LEISTUNGEN Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger unterstütze ich meine Mandanten mit unterschiedlichen anwaltlichen Leistungen. Ob Vertretung in Strafsachen oder in Ordnungswidrigkeitenverfahren: Meine Mandanten können sich stets darauf verlassen, dass ich mich immer mit vollem Engagement und voller Energie für ihre Rechte einsetze. STRAFVERTEIDIGUNG Wird Ihnen eine Straftat zur Last gelegt oder haben Sie die Befürchtung, dass gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet wird, ist es wichtig, zeitnah einen Rechtsanwalt für Strafrecht einzuschalten. Denn ein Strafverteidiger sorgt dafür, dass ein Strafverfahren – ggf. unter Auflagen – eingestellt wird. Ist das nicht möglich, sorgt er dafür, dass Ihr Recht auf ein faires Strafverfahren gewahrt wird und das Verfahren den bestmöglichen Ausgang nimmt. OPFERVERTRETUNG / NEBENKLAGEVERTRETER Als Rechtsanwalt für Strafrecht unterstütze ich Sie auch, wenn Sie selbst Opfer einer Straftat geworden oder Angehöriger eines Getöteten sind. Opfer bestimmter Straftaten – u.a. von Sexualdelikten, Tötungsdelikten oder Körperverletzungsdelikten – oder nahe Angehörige eines Getöteten können sich beispielsweise mit einer Nebenklage am Strafverfahren gegen den oder die mutmaßlichen Täter beteiligen. So ist es möglich, Einfluss auf das Strafverfahren und dessen Ergebnis zu nehmen und ein traumatisches Taterlebnis aufzuarbeiten. OWI-VERFAHREN Bei leichteren Verkehrsverstößen werden in Ordnungswidrigkeitenverfahren (OWi-Verfahren) Verwarnungen ausgesprochen bzw. Geldbußen, „Punkte in Flensburg“ oder Fahrverbote verhängt. Oft lohnt es sich, gegen solche Bußgeldbescheide vorzugehen, um die drohenden Konsequenzen wenigstens abzumildern. Dabei unterstütze ich Sie! DURCHSUCHUNG, VERHAFTUNG ETC.: WICHTIGE INFORMATIONEN In Strafverfahren wie in Ordnungswidrigkeitenverfahren ist es wichtig zu wissen, wie man sich „richtig“ verhält. So kann sich beispielsweise eine Aussage, die man nicht hätte machen müssen, durchaus negativ auf den Ausgang des Verfahrens auswirken. Wird Ihnen oder einem Angehörigen eine Straftat zur Last gelegt, sollten Sie Ihre Rechte (Aussageverweigerungsrecht, Zeugnisverweigerungsrecht etc.) kennen. Das gilt u.a. bei * Durchsuchung, * Vorladung oder * Verhaftung. Denn nur wer seine Rechte kennt und sich entsprechend verhält, trägt auch selbst dazu bei, dass ein Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren den bestmöglichen Ausgang nehmen kann. Haben Sie Fragen zu Ihren Rechten im Strafverfahren oder OWi-Verfahren? Nehmen Sie unter +49 (0)621/637 487 87 direkt Kontakt zu mir in Mannheim auf oder erfahren Sie hier mehr über Ihre Rechte! SIE BENÖTIGEN HILFE? SCHREIBEN SIE MIR - ICH RUFE ZURÜCK! Mit dem Abschicken Ihrer Anfrage erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer angegebenen Daten zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage einverstanden. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise Diese Website wird mit reCAPTCHA geschützt. Es gelten die Privacy Policy und die Terms of Service von Google. NAME × Profildaten Herr Rechtsanwalt Norman Reeb * Durchschnittsbewertung aus Bewertungen Alle Bewertungen (30) * Top Anwalt! Bewertung vom 13.01.2024 * Top Anwalt Bewertung vom 03.11.2023 * Sehr zufrieden Bewertung vom 06.09.2023 Rechtsanwalt Norman Reeb bewerten KONTAKT Rechtsanwalt Norman Reeb Augustaanlage 7-11 68165 Mannheim +49 (0)621/637 487 87 +49 (0)621/637 487 7787 kanzlei@reeb-strafrecht.de info[at]dwars-izmirli.de 24h-Notfallnummer: +49 (0)176/71 370 862 Geschäftszeiten: Mo – Fr, 8:00 – 18:00 Uhr Terminvergabe auch außerhalb der Geschäftszeiten möglich. STRAFRECHT * Allgemeines Strafrecht * Betäubungsmittelstrafrecht * Internetstrafrecht / IT-Strafrecht * Jugendstrafrecht * Kapitalstrafrecht * Medizinstrafrecht / Arztstrafrecht * Sexualstrafrecht * Verkehrsstrafrecht * Wirtschaftsstrafrecht SITEMAP * Strafrecht * Ordnungswidrigkeiten * Leistungen * Wichtige Infos * Anwalt * Kosten * Kontakt RECHTLICHES * Datenschutz * Impressum © 2024 Rechtsanwalt Norman Reeb Diese Website benutzt technisch notwendige Cookies für eine bestmögliche Nutzererfahrung. Bitte stimmen Sie der Nutzung im eigenen Interesse zu. Vielen Dank.OKNeinDatenschutzerklärung