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24h-Notfallnummer (Verhaftung/Durchsuchung): 0176/71 370
862(Verhaftung/Durchsuchung)
 * Strafrecht
 * Ordnungs­widrigkeiten
 * Leistungen
 * Wichtige Infos
 * Anwalt
 * Kosten
 * Kontakt


IHR RECHTSANWALT FÜR
STRAFRECHT AUS MANNHEIM


KOMPETENZ UND VERLÄSSLICHKEIT FÜR IHR RECHT

Kompetenz, Vertrauen und Zuverlässigkeit sind Grundlage für die erfolgreiche
Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt. Dies gilt im Strafrecht gleichermaßen wie
im Ordnungswidrigkeitenrecht: in beiden Bereichen sieht man sich mit staatlichen
Stellen und formellen Verfahren konfrontiert, die man als juristischer Laie kaum
beherrschen und überblicken kann.

Aber sowohl im Strafverfahren als auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren ist es
wichtig, sich – bestenfalls mit anwaltlicher Unterstützung – formal und
strategisch „richtig“ zu verhalten, um die Rechtsfolgen einer Straftat oder
Ordnungswidrigkeit möglichst gering zu halten.

Es gilt, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen im Strafrecht und Bußgelder im
Ordnungswidrigkeitenrecht zu vermeiden oder – wenn dies nicht möglich ist –
wenigstens eine milde Sanktion zu erreichen.

Es darf auch nicht vergessen werden, dass bereits der Vorwurf einer Straftat
nicht selten massive negative Auswirkungen auf das Berufsleben und/oder
Privatleben eines Beschuldigten hat – dies völlig unabhängig davon, ob der
Vorwurf berechtigt ist oder nicht. Und auch eine Ordnungswidrigkeit kann
erhebliche Folgen haben, z. B. wenn ein Fahrverbot verhängt wird – Letzteres ist
nicht nur für Berufskraftfahrer eine Sanktion mit sehr weitreichenden Folgen.

Deswegen setze ich mich für Sie und Ihr Recht immer zu 100% ein – „wenn es
brennt“ natürlich auch sehr kurzfristig.

Sie oder ein Angehöriger benötigen schnellstmöglich meine Unterstützung als
Strafverteidiger in Mannheim und deutschlandweit wegen einer Durchsuchung oder
Verhaftung? In Notfällen erreichen Sie mich unter 0176/71 370 862.


STRAFRECHT

Das Strafrecht ist ein sehr breit gefächertes Rechtsgebiet: in nahezu allen
Lebensbereichen kann man gegen Strafgesetze verstoßen.

Verletzt man Strafvorschriften aus dem allgemeinen Strafrecht (Körperverletzung,
Diebstahl, Betrug etc.), drohen ebenso Geldstrafen oder Freiheitsstrafen wie im
Medizin- bzw. Arztstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht („BtM-Strafrecht“),
Sexualstrafrecht, Internetstrafrecht oder Kapitalstrafrecht (Mord, Totschlag
etc.) – selbst im Jugendstrafrecht können Freiheitsstrafen (Jugendstrafen)
verhängt werden!

Das Spektrum strafrechtlicher Sanktionen reicht im „Erwachsenenstrafrecht“ von
einigen Tagessätzen Geldstrafe über zeitige Freiheitsstrafen mit oder ohne
Aussetzung zur Bewährung bis hin zu lebenslanger Freiheitsstrafe – ggf. mit
anschließender Sicherungsverwahrung. Als sog. Nebenstrafe kommt auch die
Verhängung eines Fahrverbots in Betracht.

Wird Ihnen eine Straftat zur Last gelegt, ist es deshalb wichtig, zeitnah
Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Strafrecht aufzunehmen. Denn mithilfe eines
erfahrenen Strafverteidigers ist es möglich, den Ausgang des Strafverfahrens in
Ihrem Sinne positiv zu beeinflussen und eine Strafe zu vermeiden oder möglichst
gering zu halten.

Deshalb unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt für Strafrecht bundesweit gerne,
wenn Ihnen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren droht oder bereits gegen
Sie eingeleitet wurde.

Gegen Sie wurde ein Strafverfahren eingeleitet? Sie benötigen Unterstützung von
einem Rechtsanwalt für Strafrecht bzw. Strafverteidiger in Mannheim oder
bundesweit? Nehmen Sie unter +49 (0)621/637 487 87 direkt Kontakt auf oder
erfahren Sie hier mehr zum Strafverfahren!


ORDNUNGSWIDRIGKEITEN

Eine Ordnungswidrigkeit ist in § 1 Abs. 1 OWiG definiert als eine rechtswidrige
und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das
die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.

Ordnungswidrigkeiten spielen insbesondere im Verkehrsrecht eine wichtige Rolle:
verletzt man im Straßenverkehr z. B. Regelungen der StVO (Überschreitung
Tempolimit, Handy am Steuer, Abstandsverletzung etc.), kann eine Verwarnung oder
ein Bußgeld die Folge sein, ebenso „Punkte in Flensburg“ oder ein Fahrverbot.

Nicht selten sind Bußgeldbescheide allerdings angreifbar: Mit anwaltlicher
Unterstützung ist es dann möglich, einen solchen Bescheid aus der Welt zu
schaffen oder die Rechtsfolgen zumindest deutlich zu reduzieren. Dies kann für
Privatpersonen, aber natürlich vor allem für selbstständige oder angestellte
Berufskraftfahrer (Bus, Taxi, LKW, Lieferfahrer etc.) sehr wichtig sein, um
ihren Beruf weiter ausüben zu können.

Deshalb unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt für Strafrecht in Mannheim und
deutschlandweit gerne, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird.

Gegen Sie wurde ein Ordnungswidrig­keiten­verfahren eingeleitet, ein Bußgeld,
Punkte oder ein Fahrverbot verhängt? Nehmen Sie unter +49 (0)621/637 487 87
direkt Kontakt zu mir in Mannheim auf oder erfahren Sie hier mehr zu
Ordnungs­widrig­keiten im Verkehrs­recht!


LEISTUNGEN

Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger unterstütze ich meine Mandanten mit
unterschiedlichen anwaltlichen Leistungen. Ob Vertretung in Strafsachen oder in
Ordnungswidrigkeitenverfahren: Meine Mandanten können sich stets darauf
verlassen, dass ich mich immer mit vollem Engagement und voller Energie für ihre
Rechte einsetze.


STRAFVERTEIDIGUNG

Wird Ihnen eine Straftat zur Last gelegt oder haben Sie die Befürchtung, dass
gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet wird, ist es wichtig, zeitnah einen
Rechtsanwalt für Strafrecht einzuschalten. Denn ein Strafverteidiger sorgt
dafür, dass ein Strafverfahren – ggf. unter Auflagen – eingestellt wird. Ist das
nicht möglich, sorgt er dafür, dass Ihr Recht auf ein faires Strafverfahren
gewahrt wird und das Verfahren den bestmöglichen Ausgang nimmt.


OPFERVERTRETUNG / NEBENKLAGEVERTRETER

Als Rechtsanwalt für Strafrecht unterstütze ich Sie auch, wenn Sie selbst Opfer
einer Straftat geworden oder Angehöriger eines Getöteten sind. Opfer bestimmter
Straftaten – u.a. von Sexualdelikten, Tötungsdelikten oder
Körperverletzungsdelikten – oder nahe Angehörige eines Getöteten können sich
beispielsweise mit einer Nebenklage am Strafverfahren gegen den oder die
mutmaßlichen Täter beteiligen. So ist es möglich, Einfluss auf das
Strafverfahren und dessen Ergebnis zu nehmen und ein traumatisches Taterlebnis
aufzuarbeiten.


OWI-VERFAHREN

Bei leichteren Verkehrsverstößen werden in Ordnungswidrigkeitenverfahren
(OWi-Verfahren) Verwarnungen ausgesprochen bzw. Geldbußen, „Punkte in Flensburg“
oder Fahrverbote verhängt. Oft lohnt es sich, gegen solche Bußgeldbescheide
vorzugehen, um die drohenden Konsequenzen wenigstens abzumildern. Dabei
unterstütze ich Sie!


DURCHSUCHUNG, VERHAFTUNG ETC.: WICHTIGE INFORMATIONEN

In Strafverfahren wie in Ordnungswidrigkeitenverfahren ist es wichtig zu wissen,
wie man sich „richtig“ verhält. So kann sich beispielsweise eine Aussage, die
man nicht hätte machen müssen, durchaus negativ auf den Ausgang des Verfahrens
auswirken.

Wird Ihnen oder einem Angehörigen eine Straftat zur Last gelegt, sollten Sie
Ihre Rechte (Aussageverweigerungsrecht, Zeugnisverweigerungsrecht etc.) kennen.
Das gilt u.a. bei

 * Durchsuchung,
 * Vorladung oder
 * Verhaftung.

Denn nur wer seine Rechte kennt und sich entsprechend verhält, trägt auch selbst
dazu bei, dass ein Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren den
bestmöglichen Ausgang nehmen kann.

Haben Sie Fragen zu Ihren Rechten im Strafverfahren oder OWi-Verfahren? Nehmen
Sie unter +49 (0)621/637 487 87 direkt Kontakt zu mir in Mannheim auf oder
erfahren Sie hier mehr über Ihre Rechte!




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KONTAKT

Rechtsanwalt Norman Reeb
Augustaanlage 7-11
68165 Mannheim

+49 (0)621/637 487 87

+49 (0)621/637 487 7787

kanzlei@reeb-strafrecht.de info[at]dwars-izmirli.de

24h-Notfallnummer:

+49 (0)176/71 370 862

Geschäftszeiten:
Mo – Fr, 8:00 – 18:00 Uhr
Terminvergabe auch außerhalb der Geschäftszeiten möglich.


STRAFRECHT

 * Allgemeines Strafrecht
 * Betäubungsmittel­strafrecht
 * Internetstrafrecht / IT-Strafrecht
 * Jugendstrafrecht
 * Kapitalstrafrecht
 * Medizinstrafrecht / Arztstrafrecht
 * Sexualstrafrecht
 * Verkehrsstrafrecht
 * Wirtschaftsstrafrecht


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