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EINSTIEG IN DIE ELEKTRONISCHE MELDEPLATTFORM

Stand: 03.06.2024


VORAUSSETZUNGEN

Bevor die elektronische Meldeplattform genutzt werden kann, sind folgende
Vorbedingungen zu erfüllen:

 1. Unternehmen: Registrierung im Unternehmensserviceportal
 2. Unternehmen: Anlegen und berechtigen von Sachbearbeiter:innen
 3. Benutzer:innen: Elektronische Signatur


1. UNTERNEHMEN: REGISTRIERUNG IM UNTERNEHMENSSERVICEPORTAL (USP)

Das Unternehmensserviceportal (USP) ist eine Webplattform, in der sich
Unternehmen registrieren können, um verschiedene Dienste der öffentlichen
Verwaltung aufrufen zu können. Die elektronische Meldeplattform zum
Bundes-Energieeffizienzgesetz ist ausschließlich über das USP erreichbar und
erfordert daher eine Unternehmensregistrierung, die nur von
zeichnungsberechtigten Gesellschafter:innen oder Einzelunternehmer:innen
vorgenommen werden kann. Details zur Registrierung sind unter Erste Schritte am
USP (usp.gv.at) und Mein USP (usp.gv.at)  zu finden.


2. UNTERNEHMEN: ANLEGEN UND BERECHTIGEN VON SACHBEARBEITER:INNEN

Die Applikation „Energieeffizienz Meldeplattform“ wird für Benutzer:innen in
„Mein USP“ erst sichtbar, wenn die entsprechenden Zugriffsberechtigungen
vergeben wurden. Hierfür sind in einem ersten Schritt jene Personen anzulegen,
die Zugriff auf die Applikation erhalten sollen. Nähere Informationen zum
Anlegen neuer Benutzer:innen sind in Punkt 4 unter USP-Administrator und
Benutzer (usp.gv.at)  zu finden. Nachdem die Benutzer:innen angelegt wurden,
müssen für diese die entsprechenden Berechtigungen vergeben werden. Nähere
Information zur Vergabe von Rechten sind in Punkt 5 unter USP-Administrator und
Benutzer (usp.gv.at) zu finden. Folgende Verfahrensrechte zur Applikation
„Energieeffizienz Meldeplattform“ können aktuell angelegten Personen zugeordnet
werden:

 * Energielieferant: Für die Energieabsatzmeldung und Meldung von
   Beratungsstellen
 * Rechenzentrum: Für die Meldung von Leistungsindikatoren von Rechenzentren
 * Unternehmen: Für die Meldung von standardisierten Kurzberichten und zur
   Bekanntgabe der Verpflichtung

Die Berechtigung „Energielieferant“ ist ausschließlich für Unternehmen sichtbar,
die eine entsprechende wirtschaftliche Aktivität im Bereich der
Energieversorgung oder des Energiehandels (bezogen auf ÖNACE-Codes) aufweisen.


3. BENUTZER:INNEN: ELEKTRONISCHE SIGNATUR

Benutzer:innen benötigen entweder eine ID Austria oder einen privaten
FinanzOnline-Zugang (siehe Punkt 6 und 7 Registrierung, Personifizierung,
Freischaltcode (usp.gv.at)), die vor Einstieg in das USP eingerichtet werden
müssen. Die ID Austria ist eine qualifizierte elektronische Signatur. Nähere
Informationen zur ID Austria finden sich unter den folgenden Links:

 * ID Austria (oesterreich.gv.at)
 * ID Austria | A-Trust


EINSTIEG IN DIE ELEKTRONISCHE MELDEPLATTFORM

Wenn die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die elektronische
Meldeplattform zum Bundes-Energieeffizienzgesetz über die folgenden Schritte
erreicht werden:

 1. Aufruf Unternehmensserviceportal (USP): https://www.usp.gv.at/
 2. Aktivieren der Schaltfläche „Mein USP“
    
 3. Anmelden im USP
    
    Eine Anmeldung mit digitaler Signatur ist erforderlich, um die elektronische
    Meldeplattform nutzen zu können!
 4. Auswahl des Unternehmens: Im Regelfall wird eine einzelne Kachel mit dem
    jeweiligen Unternehmensnamen angezeigt. Hat ein/e Benutzer:in
    Zugriffsberechtigung für mehrere Unternehmen, werden mehrere Kacheln
    angezeigt. Der/die Benutzer:in wählt jene Kachel aus, für die Meldungen
    durchgeführt werden sollen.
    
 5. Auswahl des Dienstes „Energieeffizienz Meldeplattform“: Damit wird die
    Applikation „elektronische Meldeplattform zum Bundes-Energieeffizienzgesetz“
    gestartet.
    
 6. Auswahl des Meldebereichs: Hat ein/e Benutzer:in mehr als eine Berechtigung,
    so werden mehrere Meldebereiche der elektronischen Meldeplattform angezeigt.
    

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