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„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier


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Mrz 21 2022


EINE AN TATSACHEN ORIENTIERTE FESTSTELLUNG VON ART UND ANZAHL DER
CORONA-IMPFNEBENWIRKUNGEN WIRD NICHT GEWOLLT

 * 7 Minuten Lesedauer

Krankenkassen sollten ihre Abrechnungsunterlagen of­fenlegen

von Dr. Manfred Kölsch





Das Paul-Ehrlich-Institut (Bundesinstitut für Impfstoffe und bio­medizinische
Arzneimittel – PEI) schreibt auf seiner Homepage u.a.: „Das Melden von
Verdachtsfällen von Nebenwirkungen ist eine zentrale Säule für die Beurteilung
der Sicherheit von Arznei­mitteln. So können zeitnah neue Signale detektiert und
das Nut­zen-Risiko-Profil der Impfstoffe kontinuierlich überwacht wer­den.“ Hier
gibt das PEI Ausdruck von seiner in § 62 Abs. 2 Arz­neimittelgesetz (AMG)
formulierten Aufgabe.

Um diese „zentrale Säule“ seiner Tätigkeit wirklichkeitsnah erfül­len zu können,
ist das PEI auf die Meldungen u.a. von Betroffe­nen, Ärzten, Krankenhäusern oder
Krankenkassen angewiesen.

Aufgrund der eingegangenen Meldungen hat das PEI für die Co­rona-Impfkampagne
vom 27.12.2020 bis zum 31.12.2021 für die gesamte Bevölkerung in Deutschland in
seinem Sicherheitsbe­richt vom 7.2.2022 insgesamt 244.576 Verdachtsfälle einer
Impf­nebenwirkung registriert. Darunter waren 29.786 Verdachtsfälle mit
schwerwiegenden Nebenwirkungen und 2.255 Verdachtsfälle mit tödlichem Ausgang.

Die Betriebskrankenkasse ProVita (BKK) hat aus dem Datenbe­stand von 10.937.716
bei allen Betriebskrankenkassen-Versicherten für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis
ca. 15.8.2021 eine Anzahl von 216.695 behandelten Fällen von Impfnebenwirkungen
nach einer Corona-Impfung festgestellt. Daten­grundlage für diese Ermittlung von
Impfnebenwirkungen sind die Abrechnungsdaten der Ärzte aus dem anonymisierten
Da­tenbestand aller Betriebskrankenkassen. Jeder Versicherte wurde nur einmal
er­fasst. Um der ärztlichen Diagnose größeres Gewicht geben zu können, wurde
darauf geachtet, dass für die gesundheitliche Be­einträchtigung eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt worden ist.

Die BKK ProVita hat die von ihr festgestellten Fälle von
Corona-Impfnebenwirkungen auf die Gesamtbevölkerung der BRD und die gesamte
Dauer der Impfkampagne hochgerechnet. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass sich
vermutlich 2,5 bis 3 Mil­lionen Menschen in Deutschland wegen Impfnebenwirkungen
nach Corona-Impfungen in ärztliche Behandlung haben begeben müssen. Diese
Hochrechnung ist statistisch tragfähig. Der Versi­chertenmix der
Betriebskrankenkassen weicht nur in zu vernachlässi­gendem Umfang von dem
anderer Krankenkassen in Deutsch­land ab. Die statistischen Häufungen von
Arztbesuchen durch BKK-Versicherte, die in der Zeit vom 1.1.2021 bis Mitte
August 2021 zu Kodierungen von Impfnebenwirkungen durch Ärzte führten und
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach sich zo­gen, sind auf jede andere
Krankenversicherung analog anwend­bar.

Die hochgerechneten Zahlen sind sicherlich noch zu niedrig an­gesetzt, weil
wahrscheinlich eine nicht unwesentliche Zahl ärzt­lich unbehandelter
Impfnebenwirkungen gegeben ist.

Die erhebliche Untererfassung von Impfnebenwirkungen durch das PEI im Vergleich
zu den BKK-Zahlen beruht nach den der BKK ProVita zugegangenen Informationen
angeblich darauf, dass der mit den verbundenen Meldungen erforderliche
erhebliche Auf­wand den Ärzten nicht vergütet wird.

Wer in dem Unterschied zwischen den Zahlen des PEI und den­jenigen der BKK –
auch wegen der Hochrechnung – noch kein ausreichend gesichertes Alarmzeichen für
eine bisher wirklich­keitsfremde Grundlage für die Coronamaßnahmen,
einschließlich der bevorstehenden Impfpflicht, sehen will, sollte dieses
Wissensdefizit abbauen. Wer aufgrund der BKK-Zahlen in den verwendeten
Impfstoffen noch keine „bedenklichen“ Arznei­mittel i.S.v. § 5 AMG sehen will,
muss diese Erkenntnislücke zu schließen versuchen. Das kann mit relativ
einfachen statistischen Ermittlungen erfolgen. Es wird sich dann kurzfristig
herausstellen, ob der Anfangsverdacht, den Impfmitteln könnten für die Menschen
schädliche Wirkungen anhaften, die über das medizinisch vertretbare Maß
hinausgehen, bestätigt oder falsifi­ziert wird.

Das PEI kann seiner zentralen Aufgabe der Beurteilung der Si­cherheit von
Arzneimitteln, wie den Impfstoffen, nur nachkom­men, wenn ihm möglichst
vollständige Meldungen über Corona-Impfnebenwirkungen zugehen. Nur dann kann es
die Verdachtsfälle von Corona-Impfnebenwirkungen klar identifizie­ren und das
Nutzen-Risiko-Verhältnis der verwendeten Impfstoffe im Sinne von § 62 Abs. 2 AMG
adäquat überwachen.

Wenn der Wille zur Aufklärung vorhanden wäre, könnten und müssten das
Bundesministerium für Gesundheit – BMG – und das RKI die dazu erforderlichen
Maßnahmen ergreifen.

Neben möglicherweise erforderlichen finanziellen Anreizen, da­mit die Ärzte die
Meldungen von nach ihrer Ansicht gegebenen Corona-Impfnebenwirkungen
durchführen, sind die anderen Krankenkassen, wie AOK, Ersatzkrankenkassen etc.,
anzuhalten, die bei ihnen abge­rechneten Fälle mit Impfnebenwirkungen an das PEI
zu melden, wobei der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherun­gen
(GKV) um Unterstützung zu bitten ist. Die Zahlen können relativ leicht und
kurzfristig validiert werden. Nur auf dieser recht umfassenden empirischen
Grundlage kann über den weiteren Einsatz von Impfstoffen nachgedacht werden.
Vorher ist es ausgeschlossen, faktenbasiert über die Einführung einer
Impfpflicht zu entscheiden.

Bis zur Validierung der möglichst vollständig gelieferten Zahlen über die Art
und den Umfang von Impfnebenwirkungen und der Neubewertung durch das PEI hat die
Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut – STIKO – keine gültige
Datenlage für eine Aufrechterhaltung der bisherigen Impfempfehlungen. Die
impfenden Ärzte können vor der Impfung keine auf wirklich­keitsnahen Daten
fußende Aufklärung betreiben. Folglich kann auch keine rechtswirksame
Einwilligung des zu Impfenden erfol­gen. Alle Ärzte setzen sich der Gefahr einer
persönlichen Haftung für Schäden aus, die auf den vorgenommenen Impfungen
beruhen.

Erst nach einem faktenbasierten, breitgefächerten, offenen und sachlichen
Diskurs über die gelieferten vollständigen Behand­lungsdaten zu
Impfnebenwirkungen wird sich ein klärender Blick öffnen auf die in den letzten
zwei Jahren abgegebenen und nicht eingehaltenen Versprechungen, die
ausgestoßenen Drohungen und Prophezeiungen, die Testpflicht, das Maskentragen,
die Lockdowns, die elektronische Überwachung, die soziale Kalt­stellung und
Verfolgung von Maßnahmenkritikern, die Demonstrati­onseinschränkungen bis zu
deren Verboten, Elternentrechtung, Arbeitsplatzverlusten und Stilisierung von
Impfskeptikern zu per­fekten Schuldigen. Sie werden zu Volksfeinden, Saboteuren
des Fortschritts und der Vernunft, zu Schädlingen der Volksgesund­heit
deklariert.

Es bleibt die Frage, warum dieser blicköffnende Diskurs zur Er­reichung des für
die Allgemeinheit besten Ergebnisses auf mas­senweise Interessenlosigkeit und
auf widerwillig in die Umstände sich Fügende trifft. Warum die Profitierenden
nebst den Ver­antwortlichen diesen Diskurs zu verhindern suchen, beantwortet
sich von selbst.

Der Vorsitzende der BKK ProVita hat seine Auswertung, die auf den gut 10,9
Millionen Abrechnungsfällen beruht, dem PEI übersandt. Der schon vereinbarte
Besprechungstermin zur Erläuterung die­ser Auswertung konnte jedoch nicht mehr
wahrgenommen wer­den, weil es Entscheider gab, die das Anstellungsverhältnis der
BKK ProVita mit ihrem Vorsitzenden kurz vorher und offen­sichtlich
vertragswidrig fristlos gekündigt hatten.

Im Interesse des Allgemeinwohls sollte das PEI die ihm bereits zur Verfügung
gestellten Daten auswerten, um feststellen zu können, ob schon deshalb die
verwendeten Impfstoffe als „bedenkliche“ Arzneimittel im Sinne von § 5 AMG
einzuordnen sind oder nicht.

Die anderen Krankenkassen sind aufzufordern, ihre anonymi­sierten Abrechnungen
über die Behandlung von Covid-Impfne­benwirkungen dem PEI zur Verfügung zu
stellen, um eine ver­tiefte Prüfung nach § 5 AMG vornehmen zu können.

Eine Entscheidung über die Einführung einer Impfpflicht ist vorerst
aufzuschieben bzw. es ist mangels ausreichender Datengrundlage gegen deren
Einführung zu stimmen.

6 KOMMENTARE

Zum Kommentar-Formular springen

 1.  * 
     * Jasmin auf 22. März 2022 bei 20:49
     * #
     * Antworten
    
    Hallo KRiStA- Team,
    Ich bin auch seit Wochen krank geschrieben aufgrund neurologischer
    Erscheinungen nach der Impfung/Impfnebenwirkungen. Aber auf der Krankmeldung
    steht nur was von HWS- LWS Syndrom. Ich verstehe nicht, warum man als
    Hausarzt nicht wahrheitsgemäß den Code für Impfnebenwirkung oder aufgrund
    von Impfung mit drauf schreibt. Ich weiß von anderen Impfgeschädigten, daß
    es Ihnen genauso ergeht. Ja ich habe auch HWS und LWS Probleme, aber gerade
    den Impfcode sollte man doch dann miterwähnen. Denn das ist ja der
    Hauptgrund für meine Arbeitsfähigkeit.

    
 2.  * 
     * Kristin A. aus F. auf 22. März 2022 bei 18:37
     * #
     * Antworten
    
    Liebe Kristas, Danke für eure bodenständigen Ausarbeitungen. Ja, ich bin
    froh, seit 2 Jahren einfach nur gesund zu sein, wofür man sich in diesen
    Zeiten quasi entschuldigen muss. Aber welches Fazit ziehen wir aus, eine an
    Tatsachen orientierte Feststellung von Art und Anzahl der
    Corona-Impfnebenwirkungen wird nicht gewollt.
    Muss ich mir eine Parallelwelt inszenieren, um meine Gesundheit weiter leben
    zu können. Inwieweit kann ich finanziell unabhängig leben um mich dieser
    Politik nicht auszusetzen. Sattel ich aus einem sowieso unterbezahlten Beruf
    um. Kann ich wie vormals quasi unerkannt leben. Und welche umsetzbaren
    Antworten finde ich, wir noch. Mir geht soviel im Kopf rum angesichts so
    vieler Ungereimtheiten denen ich mich nicht mehr aussetzen möchte. Herzliche
    Grüße

    
 3.  * 
     * Armin Rothenhäuser auf 22. März 2022 bei 16:46
     * #
     * Antworten
    
    Gibt es denn darüber hinaus keine straf- und haftungsrechtlichen Aspekte,
    wenn das zuständige Bundesinstitut nämlich seiner gesetzlichen Pflicht zur
    Minimierung von schädlichen Nebenwirkungen offensichtlich nicht nachkommt
    bzw. die notwendige Aufklärungsarbeit verweigert und damit auch den über ein
    entsprechendes Gesetz abstimmenden Abgeordneten eine wichtige
    Entscheidungsgrundlage verweigert?

    
 4.  * 
     * H.Schmitz auf 22. März 2022 bei 10:34
     * #
     * Antworten
    
    Sehr geehrte Mitglieder von KRiStA,
    als nicht Jurist habe ich einige Fragen an Sie!
    
    In Ihrem Bericht zu der bisherigen nur rudimentären Erfassung von
    „Nebenwirkungen der Covid-19-Impfungen“ ohne wirkliche Konsequenzen
    (Anordnung von Obduktionen und histologischen Untersuchungen bei
    Todes-Verdachtsfällen) sehe ich als Laie den Anfangsverdacht von
    verschiedenen juristisch zu verfolgenden Straftatbeständen verursacht durch
    die Verantwortlichen im BMG, PEI und RKI erfüllt (Totschlag durch
    Unterlassen, Vorsätzliche Körperverletzung in verschiedenen Ausprägungen
    etc.).
    
    1. Handelt es sich bei diesen möglichen Delikten nicht um offizial Delikte,
    bei denen jeder Staatsanwalt bei Kenntnis sofort ein Ermittlungsverfahren
    einleiten muss?
    
    2. Sind solche Verfahren bekannt?
    
    3. Was kann man unternehmen, wenn ein Staatsanwalt es ablehnt hier aktiv zu
    werden?
    
    4. Sind aus Ihrer Gruppe schon Aktivitäten hierzu eingeleitet worden?
    
    Gutachten zu den Tatbeständen gibt es u.a. bei Prof. Arne Burkhart.
    
    MFG
    
    H.Schmitz

    
 5.  * 
     * S.W.B. auf 22. März 2022 bei 7:37
     * #
     * Antworten
    
    1. Alle Impfnebenwirkungen aus meinem engen Bekanntenkreis, wurden von den
    Ärzten, trotz Aufforderung, nicht gemeldet. Dazu gehörten: Gürtelrose,
    Tremor, akutes Asthma, Drehschwindel, Venenthrombus und ein nicht
    spezifizierbares neurologisches Phänomen: Beim Laufen nicht mehr anhalten zu
    können – alles nach BionTech-Impfungen. In der Zwischenzeit sind fast 70%
    meiner geimpften Bekannten, gegen eine weitere Spritze
    
    2. Auch aus meinem Bekanntenkreis: „Ich verstehe die Impfgegner nicht, ich
    habe die Spritze ohne Nebenwirkungen sehr gut vertragen. Mir tat nicht mal
    die Einstichstelle bzw. der Arm weh“ – und das habe ich schon von Einigen
    gehört: Wie passt das mit der zu erwarteten Impfreaktion zusammen – für
    mich, gar nicht
    
    3. Die frisch Geboosterte (3 fach Biontech) steckt sich nach 3 Wochen im
    Urlaub mit Corona an und infiziert danach im Büro die Kollegen (doppelt
    geimpft Biontech) – weil sie sich nicht testen lassen musste
    
    3. Im Januar frisch geboostert, danach dann Corona und jetzt im März, 7
    Wochen später, das zweite Mal: Corona
    
    4. Aussage aus einem Testzentrum: Alle Positiven waren geimpft
    
    Und dann liest, sieht oder hört man die Nachrichten oder Interviews des
    BMG/RKI oder PEI und denkt, man lebt in einer anderen Realität.

    
 6.  * 
     * Bernd auf 21. März 2022 bei 22:36
     * #
     * Antworten
    
    Hierbei ist auch der Prozess gegen den ehemaligen BMI- Beamten Stephan Kohn
    aufgrund seiner geleakten Risikoanalyse beachtenswert. Das BMI erklärte im
    Prozess kaltschnäuzig, eine Risikoanalyse war nie vorgesehen
    (https://reitschuster.de/post/2x-verfasser-des-bmi-leak-papiers-vor-gericht/

    


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