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Verkaufen Sie Ihre Schadensersatzansprüche!

 * Einfache Abwicklung
 * Ohne Gerichtsverfahren
 * Kein Kostenrisiko
 * Geld sofort (bis zu 25 % des Schadens)

Registrierung



PFLANZENSCHUTZKARTELL
‍
SCHADENSERSATZ UNKOMPLIZIERT UND SCHNELL


Das Bundeskartellamt hat verbindlich festgestellt: Neun Großhändler von
Pflanzenschutzmitteln („Kartellanten“) haben zwischen 1998 und März 2015 auf dem
deutschen Markt ein rechtswidriges Kartell unterhalten und regelmäßig
Preisabsprachen getroffen (mehr unter PFLANZENSCHUTZKARTELL). Das Kartell dürfte
die Preise von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland zum Nachteil der Landwirte
in die Höhe getrieben haben.

Haben Sie in diesem Zeitraum Pflanzenschutzmittel in Deutschland gekauft und
verwendet? Dann haben Sie voraussichtlich zu viel dafür bezahlt, egal, von wem
oder wo Sie die Mittel in Deutschland bezogen haben. Sie können hierfür
Schadensersatz von den Kartellanten verlangen. Für die Durchsetzung dieser
Schadensersatzansprüche wird sich eine langwierige und kostspielige Klage kaum
vermeiden lassen. Denn es ist nicht damit zu rechnen, dass die Kartellanten
freiwillig zahlen. Es bleibt zudem das Risiko, am Ende leer auszugehen.

Verkaufen Sie Ihre Schadensersatzansprüche stattdessen an agrarClaim. Dann
bekommen Sie sofort das Geld und müssen nicht selbst klagen.


Ihre Vorteile:‍


 1. Sie erhalten Ihr Geld sofort nach dem Verkauf Ihrer Ansprüche.
 2. Sie müssen ihre Ansprüche nicht selbst einklagen.
 3. Sie tragen kein Risiko, einen langwierigen Prozess zu verlieren.
 4. Sie haben keine Gerichts-, Prozess- und Anwaltskosten.  
 5. Sie haben keine Kosten für erforderliche Wettbewerbsökonomen.
 6. Sie tragen nicht das Insolvenzrisiko eines Prozessfinanzierers.


SO LÄUFT DER ANSPRUCHSVERKAUF:

Wir kaufen Schadensersatzansprüche aus dem Bezug von Pflanzenschutzmitteln ab
dem 1. Juli 2006 bis Ende 2015, und möglicherweise auch darüber hinaus, sofern
Sie den Bezug durch Rechnungen belegen können. Registrieren Sie sich hierfür
kostenlos bis zum 30. September 2021.
‍



1.‍


KOSTENLOSE UND UNVERBINDLICHE REGISTRIERUNG


Sie registrieren sich unverbindlich und erhalten einen persönlichen Zugang zum
gesicherten Onlineportal. Mit der Registrierung schließen Sie keinen Vertrag ab
und verkaufen nicht Ihre Ansprüche. Sie teilen uns lediglich Ihr Interesse an
einem Anspruchsverkauf mit.


2.‍


DATENEINGABE IM ONLINEPORTAL UND ABSCHLUSS DER KOOPERATIONSVEREINBARUNG


Sie sammeln die Rechnungen für Pflanzenschutzmittel, die Sie zwischen Juli 2006
und Ende 2020 in Deutschland gekauft und selbst verwendet haben.

Im Onlineportal tragen Sie weitere relevante Daten ein und teilen mit, in
welchem Umfang Sie zwischen Juli 2006 und Ende 2015 Pflanzenschutzmittel bezogen
haben, für die Sie Rechnungen haben. Relevant sind die Nettosummen.
‍
Im Onlineportal stellen wir Ihnen auch unsere Kooperationsvereinbarung zur
Verfügung. Wir schließen diese Vereinbarung, nach der Sie uns eine exklusive
Zusammenarbeit bis mindestens Februar 2022 zusagen, damit wir Ihre Ansprüche
kostenlos prüfen können. Mit dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung sind Sie
nicht zum späteren Verkauf Ihrer Ansprüche verpflichtet. Nachdem wir Ihnen den
möglichen Kaufpreis mitgeteilt haben, entscheiden Sie, ob Sie Ihre Ansprüche
verkaufen wollen.

Die von Ihnen unterzeichnete Vereinbarung laden Sie im Onlineportal hoch. 

Sie senden uns Ihre Originalrechnungen für die zwischen Juli 2006 und Ende 2020
bezogenen Pflanzenschutzmittel zur Prüfung. Sofern Sie bestimmte
Originalrechnungen der letzten Jahre derzeit benötigen, etwa aus aktuellen
steuerrechtlichen Gründen, müssen Sie diese nicht übersenden.


3.‍


KOSTENLOSE AUSWERTUNG IHRER RECHNUNGEN UND ERMITTLUNG DES MÖGLICHEN KAUFPREISES


Wir werten Ihre Rechnungen aus und senden Ihnen das Ergebnis. Sie überprüfen
diese Auswertung und teilen insbesondere mit, ob Sie geringere Kaufpreise als
die in den Rechnungen ausgewiesenen gezahlt haben. 

Auf Grundlage der Auswertung ermitteln wir den Kaufpreis für Ihre Ansprüche und
unterbreiten Ihnen ein Kaufangebot, sobald eine Mindestzahl an geschädigten
Landwirten ebenfalls Interesse signalisiert hat.

Die Kartellanten leisten eine Entschädigung grundsätzlich nur im Falle eines
erfolgreichen Schadensersatzverfahrens. Wir bezahlen Ihnen dennoch bis zu 25 %
des Ihnen voraussichtlich entstandenen Schadens, ohne Rücksicht auf den Erfolg
oder die Dauer eines Schadensersatzverfahrens.


4.‍


VERTRAGSABSCHLUSS UND ÜBERWEISUNG DES KAUFPREISES


Falls Sie - und mit Ihnen genügend weitere Landwirte - mit dem Angebot
einverstanden sind, schließen wir mit Ihnen einen Kauf- und Abtretungsvertrag. 
         

Nach Vertragsschluss überweisen wir Ihnen kurzfristig den Kaufpreis und senden
Ihnen die Originalrechnungen zurück. Den Kaufpreis behalten Sie in jedem Fall.
Für Sie ist es nicht von Bedeutung, ob wir die Ansprüche gegen die Kartellanten
erfolgreich durchsetzen können. 

Sollten Sie Ihre Ansprüche nicht verkaufen wollen, senden wir Ihnen Ihre
Originalrechnungen zurück und beenden die Kooperation. Dadurch entstehen Ihnen
keine Kosten. 
‍
Am folgenden Gerichtsprozess sind Sie nicht beteiligt. Wir kommen allenfalls mit
kleinen Rückfragen auf Sie zu.

Mehr zu Ihren Vorteilen beim Anspruchsverkauf, Registrierung und
Pflanzenschutzkartell finden Sie in der Rubrik Häufige Fragen

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