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Zum Hauptinhalt wechseln * * * Eine Petition starten * Meine Petitionen * Durchsuchen * Förder*in werden Anmelden Eine Petition startenFörder*in werdenDurchsuchenSuchen * -------------------------------------------------------------------------------- Anmelden oder Registrieren -------------------------------------------------------------------------------- Diese Petition ist nicht verfügbar. Entweder ist die URL nicht korrekt oder sie verstößt gegen unsere Community-Richtlinien oder der/die Petitionsstarter*in hat die Petition gelöscht. ANMELDEN Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Mit Google einloggenMit Facebook anmelden ODER Passwort vergessen? Wenn Sie sich einloggen oder registrieren (auch via Facebook) akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Change.org. Melden Sie einen Verstoß, ohne eingeloggt zu sein. DIE WELTWEIT GRÖSSTE PETITIONSPLATTFORM FÜR GESELLSCHAFTLICHE VERÄNDERUNG 488.610.948 Menschen in Aktion. Viele Erfolge täglich. Petition starten Erfolg FREIHEIT FÜR DIE IM IRAK INHAFTIERTEN JOURNALIST:INNEN MARLENE FÖRSTER UND MATEJ KAVČIČ! Marlene Förster und Matej Kavčič wieder zu Hause! Wir freuen uns, sie bald in die Arme schließen zu können. Wir danken allen für die zahlreiche Unterstützung! Die… -------------------------------------------------------------------------------- * Unterstützer:innenkreis Marlene und Matej Deutschland * 56.393 Unterstützer*innen GESCHAFFT! COCA-COLA VERZICHTET AUF DEN NEUEN BRUNNEN! Coca-Cola hat heute verkünden lassen, dass Sie den Antrag zur weiteren Entnahme von Tiefengrundwasser an einem dritten Brunnen hier am Standort Lüneburg vorerst nicht stellen werden. Über 145.000 Unterzeichner:innen der Petition „Unser Trinkwasser gehört uns - nicht Coca-Cola“ haben über 17 Monate für dieses Anliegen gekämpft, sachlich argumentiert und emotional protestiert. Das macht Mut! Mehr -------------------------------------------------------------------------------- * Karina Timmann Lüneburg, Deutschland * 145.471 Unterstützer*innen DAS PLASTIKTÜTENVERBOT KOMMT 2022! Wir kämpfen schon seit 2011 gegen die Plastiktüten-Industrie und wurden seitdem von den Herstellern mit Klagen in Millionenhöhe überzogen. Doch wir konnten uns durchsetzen! Der Deutsche Bundestag hat am 27.11.2020 endlich unsere Forderung erfüllt und das Verbot der Plastiktüte beschlossen. Mehr -------------------------------------------------------------------------------- * Barbara Metz und die Deutsche Umwelthilfe e.V. * 48.687 Unterstützer*innen * Medien Tina Schüssler: "Endlich kommt das Plastiktüten-Verbot!" WIR HABEN ES GESCHAFFT: MEHR THERAPIEPLÄTZE IM KOALITIONSVERTRAG! Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung hält es fest: Das Ziel wurde erreicht, eine Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung ist nun angestoßen, festgeschrieben und versprochen. Vielen Dank an mehr als 103.000 Unterstützer*innen, die zu diesem Erfolg beigetragen haben! Mehr -------------------------------------------------------------------------------- * Diana zur Löwen und Andreas Bergholz Berlin, Deutschland * 103.394 Unterstützer*innen TARIFVERTRAG ENTLASTUNG KOMMT AUCH BEI VIVANTES! Wir schreiben Geschichte! Tarifvertrag Entlastung kommt auch bei Vivantes. Mehr als 44.000 Unterzeichner*innen haben zum Erfolg beigetragen. Mehr -------------------------------------------------------------------------------- * Johanna H Deutschland * 44.261 Unterstützer*innen ERFOLG! MAYAZ DARF IN DEUTSCHLAND BLEIBEN UND IHRE AUSBILDUNG MACHEN Nach zweijährigem Kampf hat die 17-jährige Mayaz es endlich geschafft: Sie darf in Deutschland bleiben und ihre Ausbildung machen. Fast 100.000 Menschen haben die von Ihrer jetzigen Ausbildern gestartete Petition unterstützt und zu dem Erfolg beigetragen. Mehr -------------------------------------------------------------------------------- * Blumenbinderei Furth * 93.694 Unterstützer*innen * Medien 1. Freiheit für die im Irak inhaftierten Journalist:innen Marlene Förster und Matej Kavčič! 2. Geschafft! Coca-Cola verzichtet auf den neuen Brunnen! 3. Das Plastiktütenverbot kommt 2022! 4. Wir haben es geschafft: Mehr Therapieplätze im Koalitionsvertrag! 5. Tarifvertrag Entlastung kommt auch bei Vivantes! 6. Erfolg! Mayaz darf in Deutschland bleiben und ihre Ausbildung machen VORGESTELLTE THEMEN MenschenrechtepolitikUmweltImmigrantenLGBTQIBildungFrauenrechteGesundheittierefamilieSportKulturstrafjustizCoronaviruswirtschaftliche gerechtigkeitUnterhaltungbehinderungAfghanistan -------------------------------------------------------------------------------- * Menschenrechte * politik * Umwelt * Immigranten * LGBTQI * Bildung * Frauenrechte * Gesundheit * tiere * familie * Sport * Kultur * strafjustiz * Coronavirus * wirtschaftliche gerechtigkeit * Unterhaltung * behinderung * Afghanistan -------------------------------------------------------------------------------- WAS GERADE AUF CHANGE.ORG PASSIERT Mehr anzeigen Beliebte Petition zum Thema Umwelt -------------------------------------------------------------------------------- BAHN UND BUS FÜR 1 EURO – JETZT IN GANZ DEUTSCHLAND! Dauerstaus, Parkplatzsuche, Lärm, verpestete Luft und kaum Platz für Fußgänger und Radler: Deutsche Städte sind Autostädte. Wir haben es satt und fordern: Schluss mit der Auto-Förder-Politik! Gemeinsam möchten wir Kanzler Scholz dazu auffordern: Machen Sie Bus und Bahn endlich für alle zugänglich – für 1 Euro am Tag, mit mehr Angebot und mit dichterem Takt! Machen Sie Schluss mit der Vergiftung unserer Atemluft und der Zerstörung unseres Klimas! So können wir den Umstieg auf klimafreundliche und saubere Mobilität schneller schaffen. Wir brauchen Grünflächen, Platz für Fahrradfahrer und Fußgänger, gesunde Luft und einen starken, modernen und gut ausgebauten Öffentlichen Nahverkehr in Stadt und Land – und nicht noch mehr Blech, noch breitere Autos, Drohnen oder Flugtaxis. Warum ist das 365 Euro-Ticket die Lösung? Das Jahresticket für 365 Euro, für 1 Euro am Tag, macht die Nutzung von Bus und Bahn unkompliziert – einfach ein- und aussteigen, wo und wann man möchte, ohne komplizierte Tarife verstehen zu müssen. 1 Euro am Tag macht Bus und Bahn billiger und attraktiver. Ist die 365-Euro-Flatrate bezahlt, wird eher in die Öffentlichen als ins Auto eingestiegen – eine moderne Selbstverständlichkeit in Zeiten von Klimakrise und abgasverpesteter Luft. Das klingt unrealistisch? Im Gegenteil! In Wien wurde dieses Konzept bereits 2012 umgesetzt und führte dazu, dass sich die Zahl der Jahreskarteninhaber*innen von 373.000 auf 820.000 erhöht hat. In Wien haben damit mehr Menschen ein Jahresticket für den öffentlichen Nahverkehr als ein Auto! Auch in Portugal wurden im März 2019 die Preise für Bus und Bahn deutlich reduziert. Seither ist man im Stadtgebiet Lissabon für 360 Euro im Jahr unterwegs. Einige Städte machen es auch bei uns schon vor. Bonn und Reutlingen haben das 365 Euro-Ticket eingeführt – mit finanzieller Unterstützung des Bundes und ebenfalls mit positivem Effekt. In Berlin setzt sich der Regierende Bürgermeister Michael Müller öffentlich für das Ticket ein. Wir fordern Herrn Scholz auf, das in ganz Deutschland einzuführen! Die Ticketpreise für die Öffentlichen sind seit dem Jahr 2000 um fast 80% gestiegen, die Parkgebühren blieben konstant – eine Verkehrswende geht anders. Für Straßenausbau, Unfallkosten, Parkplätze, Polizeieinsätze, Folgekosten der Umweltverschmutzung von Pkw und vieles mehr zahlen deutsche Städte etwa dreimal so viel wie für Bus und Bahn. Damit muss Schluss sein! Anstatt Jahr für Jahr mit 10 Milliarden Euro den Dieselkraftstoff billiger zu machen und schmutzige Dienstwägen mit 5 Milliarden Euro zu subventionieren, fordern wir die Bundesregierung auf, ein klares Statement pro attraktivem und kostengünstigem Öffentlichen Nahverkehr in Land und Stadt zu setzen: Mit dem 1-Euro-Ticket und dem massiven Ausbau der Bus- und Bahnangebote in der Stadt und vor allem auf dem Land. Zusätzlich sollen mit den längst überfälligen Bußgeldern der Autokonzerne von 5.000 Euro pro verkauftem Diesel-Pkw mit manipulierter Abgasreinigung, die 365-Euro-Tickets finanziert werden. Das Beispiel Wien zeigt außerdem: Die günstigeren Ticketpreise können zum Teil durch steigende Verkaufszahlen ausgeglichen werden. Klar ist aber auch, dass parallel zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots auch der Autoverkehr, insbesondere in den Innenstadtbereichen, ausgesperrt werden muss: zum Beispiel durch weniger und deutlich teurere Parkplätze. Die Parkgebühren sollen ausschließlich zur Finanzierung und den dringend notwendigen Ausbau des ÖPNV in der Stadt und auf dem Land verwendet werden. Die breite gesellschaftliche Unterstützung durch die Bewegung Fridays for Future und das klare Signal der Wähler bei der Europawahl im Mai machen deutlich: Wir wollen die Verkehrswende, die Politik muss JETZT das Statement pro Bus und Bahn setzen. Bitte gebt uns deshalb jetzt eure Stimme für ein 365 Euro Ticket. Lasst uns gemeinsam Druck aufbauen, um endlich eine Veränderung zu erwirken. Jede Stimme zählt! Wir zählen auf eure Unterstützung! Deutsche Umwelthilfe PS: Als NGO sind wir auf Unterstützer angewiesen, um eine Vielzahl an Umwelt- und Verbraucherschutzthemen zu bearbeiten. Wir freuen uns über eine Unterstützung unserer Arbeit. Hier könnt ihr Fördermitglied werden, zum Beispiel mit 5 Euro im Monat. DUH Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft Köln | IBAN: DE45 3702 0500 0008 1900 02 |BIC: BFSWDE33XXX Mehr lesen Dauerstaus, Parkplatzsuche, Lärm, verpestete Luft und kaum Platz für Fußgänger und Radler: Deutsche Städte sind Autostädte. Wir haben es satt und fordern: Schluss mit der Auto-Förder-Politik! Gemeinsam möchten wir Kanzler Scholz dazu auffordern: Machen Sie Bus und Bahn endlich für alle zugänglich – für 1 Euro am Tag, mit mehr Angebot und mit dichterem Takt! Machen Sie Schluss mit der Vergiftung unserer Atemluft und der Zerstörung unseres Klimas! So können wir den Umstieg auf klimafreundliche und saubere Mobilität schneller schaffen. Wir brauchen Grünflächen, Platz für Fahrradfahrer und Fußgänger, gesunde Luft und einen starken, modernen und gut ausgebauten Öffentlichen Nahverkehr in Stadt und Land – und nicht noch mehr Blech, noch breitere Autos, Drohnen oder Flugtaxis. Warum ist das 365 Euro-Ticket die Lösung? Das Jahresticket für 365 Euro, für 1 Euro am Tag, macht die Nutzung von Bus und Bahn unkompliziert – einfach ein- und aussteigen, wo und wann man möchte, ohne komplizierte Tarife verstehen zu müssen. 1 Euro am Tag macht Bus und Bahn billiger und attraktiver. Ist die 365-Euro-Flatrate bezahlt, wird eher in die Öffentlichen als ins Auto eingestiegen – eine moderne Selbstverständlichkeit in Zeiten von Klimakrise und abgasverpesteter Luft. Das klingt unrealistisch? Im Gegenteil! In Wien wurde dieses Konzept bereits 2012 umgesetzt und führte dazu, dass sich die Zahl der Jahreskarteninhaber*innen von 373.000 auf 820.000 erhöht hat. In Wien haben damit mehr Menschen ein Jahresticket für den öffentlichen Nahverkehr als ein Auto! Auch in Portugal wurden im März 2019 die Preise für Bus und Bahn deutlich reduziert. Seither ist man im Stadtgebiet Lissabon für 360 Euro im Jahr unterwegs. Einige Städte machen es auch bei uns schon vor. Bonn und Reutlingen haben das 365 Euro-Ticket eingeführt – mit finanzieller Unterstützung des Bundes und ebenfalls mit positivem Effekt. In Berlin setzt sich der Regierende Bürgermeister Michael Müller öffentlich für das Ticket ein. Wir fordern Herrn Scholz auf, das in ganz Deutschland einzuführen! Die Ticketpreise für die Öffentlichen sind seit dem Jahr 2000 um fast 80% gestiegen, die Parkgebühren blieben konstant – eine Verkehrswende geht anders. Für Straßenausbau, Unfallkosten, Parkplätze, Polizeieinsätze, Folgekosten der Umweltverschmutzung von Pkw und vieles mehr zahlen deutsche Städte etwa dreimal so viel wie für Bus und Bahn. Damit muss Schluss sein! Anstatt Jahr für Jahr mit 10 Milliarden Euro den Dieselkraftstoff billiger zu machen und schmutzige Dienstwägen mit 5 Milliarden Euro zu subventionieren, fordern wir die Bundesregierung auf, ein klares Statement pro attraktivem und kostengünstigem Öffentlichen Nahverkehr in Land und Stadt zu setzen: Mit dem 1-Euro-Ticket und dem massiven Ausbau der Bus- und Bahnangebote in der Stadt und vor allem auf dem Land. Zusätzlich sollen mit den längst überfälligen Bußgeldern der Autokonzerne von 5.000 Euro pro verkauftem Diesel-Pkw mit manipulierter Abgasreinigung, die 365-Euro-Tickets finanziert werden. Das Beispiel Wien zeigt außerdem: Die günstigeren Ticketpreise können zum Teil durch steigende Verkaufszahlen ausgeglichen werden. Klar ist aber auch, dass parallel zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots auch der Autoverkehr, insbesondere in den Innenstadtbereichen, ausgesperrt werden muss: zum Beispiel durch weniger und deutlich teurere Parkplätze. Die Parkgebühren sollen ausschließlich zur Finanzierung und den dringend notwendigen Ausbau des ÖPNV in der Stadt und auf dem Land verwendet werden. Die breite gesellschaftliche Unterstützung durch die Bewegung Fridays for Future und das klare Signal der Wähler bei der Europawahl im Mai machen deutlich: Wir wollen die Verkehrswende, die Politik muss JETZT das Statement pro Bus und Bahn setzen. Bitte gebt uns deshalb jetzt eure Stimme für ein 365 Euro Ticket. Lasst uns gemeinsam Druck aufbauen, um endlich eine Veränderung zu erwirken. Jede Stimme zählt! Wir zählen auf eure Unterstützung! Deutsche Umwelthilfe PS: Als NGO sind wir auf Unterstützer angewiesen, um eine Vielzahl an Umwelt- und Verbraucherschutzthemen zu bearbeiten. Wir freuen uns über eine Unterstützung unserer Arbeit. Hier könnt ihr Fördermitglied werden, zum Beispiel mit 5 Euro im Monat. DUH Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft Köln | IBAN: DE45 3702 0500 0008 1900 02 |BIC: BFSWDE33XXX Mehr lesen Deutsche Umwelthilfe 140.120 Unterstützer*innen Mehr anzeigen Beliebte Petition zum Thema Gesundheit -------------------------------------------------------------------------------- BAUCHSPEICHELDRÜSENKREBS: KOMMEN FORSCHUNGSERFOLGE VON BIONTECH AUCH DEUTSCHLAND ZU GUTE? Bauchspeicheldrüsenkrebs ist immer noch eine der tödlichsten Krebsarten. Jährlich ca. 19.000 diagnostizierte Fälle und etwa 19.000 Todesfälle durch diese Erkrankung. Eines meiner Kinder steht nach wochenlanger Chemotherapie vor einer OP. Update: Freitag, 24. Juni 2022. kommenden Montag findet die OP statt. Bauchspeicheldrüse wird je nach Zustand, der bei Öffnung erkennbar ist, teilweise oder ganz entfernt. Darüber hinaus ein Teil der Milz, da der Krebs sich dahin ausgeweitet hat und ein Teil des Magens. Die Op wird ca, 4 - 8 Stunden dauern. Die diesbezüglichen Foren sind gefüllt mit unendlichem Leid. Da nur weniger als fünf Prozent der Erkrankten auf die derzeitigen Behandlungsmöglichkeiten ansprechen, ist dieser Krebs eine der Krebsarten mit dem höchsten medizinischen Bedarf. https://www.morgenpost.de/vermischtes/article235576927/biontech-studie-krebs-mrna-ergebnisse.html Nach Erkennung der Erkrankungen sterben 90 % aller Erkrankten innerhalb von zwei Jahren. - Selbst nach erfolgreicher OP haben nur 20 % eine Lebenserwartung von 5 Jahren. Dieser Krebs ist "gegen alle Behandlungen resistent", einschließlich Immuntheraphien. BISHER! BioNTech verzeichnet Erfolge mit einer mRNA-Therapie nach OP. Veröffentlicht auf der kürzlichen Jahrestagung der American Society of Clinical Oncology (ASCO).https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2022-06/56232699-biontech-se-positive-phase-1-daten-von-mrna-basierter-individualisierter-neoantigen-spezifischer-immuntherapie-bei-patienten-mit-bauchspeicheldruesenk-382.htm Dazu wurden bereits die ersten beiden von erforderlichen 3 Studien zur Erprobung erfolgreich durchgeführt. (Die Erprobung mit Menschen gliedert sich grundsätzlich in drei Phasen:• Phase I - Erprobung mit wenigen Gesunden (den Probanden)• Phase II - Erprobung mit wenigen Kranken• Phase III - Erprobung mit vielen Kranken) "Ein Pankreaskarzinom-Experte (Leiter einer entsprechenden deutschen Klinik): "Sehr interessant und vielversprechend. Die Therapie wird nach der Operation angewendet, eine Phase III Studie ist jetzt geplant, hoffentlich auch in Europa/Deutschland. " Ganz wichtig: Bei allen in meinem Fall gegenüber Ärzten vorgetragenen Bitten um Hilfe haben wir meistens unverzüglich (am gleichen Tag) und meist auch eine telefonisch persönliche Reaktion erfahren. Das hat unglaublich gut getan dieser bedingungslosen Hilfsbereitschaft zu begegnen. Und dass nicht nur im nationale Rahmen. Die allermeisten wissen, wovon ich spreche. Wir fühlten uns einfach in guten Händen. Das beruhigt etwas. Die Probleme liegen ganz sicher nicht auf der praktizierenden Ebene. Das ist der wunde Punkt. Alle bisherigen Studien liefen in den USA. Deutschland wird zunehmen in der Krebsforschung abgehängt. Deutschland scheint schon seit einiger Zeit den Anschluss an die moderne Krebsforschung zu verlieren https://de.finance.yahoo.com/nachrichten/china-usa-drohen-europa-krebsforschung-164032887.html Der bereits oben zitierte Professor am 06.06.2022: "Es ist leider so, dass Bauchspeicheldrüsenkrebs hinsichtlich Forschungsförderung unterrepräsentiert ist - trotz hohem medizinischen Bedarf. Das liegt unter anderem daran, dass es zumindest in Deutschland - auch aufgrund der wenigen Langzeitüberlebenden - keine starke Lobby gibt, die sich für eine verstärkte Forschungsförderung einsetzt." Deshalb brauchen wir Ihre Unterstützung. Jede Unterschrift zählt. Wenn Sie nicht in die Öffentlichkeit treten wollen, schreiben Sie uns Ihre Gedanken, Erfahrungen und Besorgnisse. Mail: initiative@pankreaskarzinom-med.info Ein Schreiben an das Gesundheitsministerium ist bereits dort eingegangen und eine Anfrage zur Realisierung der Phase 3 auch in Deutschland/Europa wird zeitnah an BioNTech übersandt . Über die Antworten wird her informiert. Mehr lesen Bauchspeicheldrüsenkrebs ist immer noch eine der tödlichsten Krebsarten. Jährlich ca. 19.000 diagnostizierte Fälle und etwa 19.000 Todesfälle durch diese Erkrankung. Eines meiner Kinder steht nach wochenlanger Chemotherapie vor einer OP. Update: Freitag, 24. Juni 2022. kommenden Montag findet die OP statt. Bauchspeicheldrüse wird je nach Zustand, der bei Öffnung erkennbar ist, teilweise oder ganz entfernt. Darüber hinaus ein Teil der Milz, da der Krebs sich dahin ausgeweitet hat und ein Teil des Magens. Die Op wird ca, 4 - 8 Stunden dauern. Die diesbezüglichen Foren sind gefüllt mit unendlichem Leid. Da nur weniger als fünf Prozent der Erkrankten auf die derzeitigen Behandlungsmöglichkeiten ansprechen, ist dieser Krebs eine der Krebsarten mit dem höchsten medizinischen Bedarf. https://www.morgenpost.de/vermischtes/article235576927/biontech-studie-krebs-mrna-ergebnisse.html Nach Erkennung der Erkrankungen sterben 90 % aller Erkrankten innerhalb von zwei Jahren. - Selbst nach erfolgreicher OP haben nur 20 % eine Lebenserwartung von 5 Jahren. Dieser Krebs ist "gegen alle Behandlungen resistent", einschließlich Immuntheraphien. BISHER! BioNTech verzeichnet Erfolge mit einer mRNA-Therapie nach OP. Veröffentlicht auf der kürzlichen Jahrestagung der American Society of Clinical Oncology (ASCO).https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2022-06/56232699-biontech-se-positive-phase-1-daten-von-mrna-basierter-individualisierter-neoantigen-spezifischer-immuntherapie-bei-patienten-mit-bauchspeicheldruesenk-382.htm Dazu wurden bereits die ersten beiden von erforderlichen 3 Studien zur Erprobung erfolgreich durchgeführt. (Die Erprobung mit Menschen gliedert sich grundsätzlich in drei Phasen:• Phase I - Erprobung mit wenigen Gesunden (den Probanden)• Phase II - Erprobung mit wenigen Kranken• Phase III - Erprobung mit vielen Kranken) "Ein Pankreaskarzinom-Experte (Leiter einer entsprechenden deutschen Klinik): "Sehr interessant und vielversprechend. Die Therapie wird nach der Operation angewendet, eine Phase III Studie ist jetzt geplant, hoffentlich auch in Europa/Deutschland. " Ganz wichtig: Bei allen in meinem Fall gegenüber Ärzten vorgetragenen Bitten um Hilfe haben wir meistens unverzüglich (am gleichen Tag) und meist auch eine telefonisch persönliche Reaktion erfahren. Das hat unglaublich gut getan dieser bedingungslosen Hilfsbereitschaft zu begegnen. Und dass nicht nur im nationale Rahmen. Die allermeisten wissen, wovon ich spreche. Wir fühlten uns einfach in guten Händen. Das beruhigt etwas. Die Probleme liegen ganz sicher nicht auf der praktizierenden Ebene. Das ist der wunde Punkt. Alle bisherigen Studien liefen in den USA. Deutschland wird zunehmen in der Krebsforschung abgehängt. Deutschland scheint schon seit einiger Zeit den Anschluss an die moderne Krebsforschung zu verlieren https://de.finance.yahoo.com/nachrichten/china-usa-drohen-europa-krebsforschung-164032887.html Der bereits oben zitierte Professor am 06.06.2022: "Es ist leider so, dass Bauchspeicheldrüsenkrebs hinsichtlich Forschungsförderung unterrepräsentiert ist - trotz hohem medizinischen Bedarf. Das liegt unter anderem daran, dass es zumindest in Deutschland - auch aufgrund der wenigen Langzeitüberlebenden - keine starke Lobby gibt, die sich für eine verstärkte Forschungsförderung einsetzt." Deshalb brauchen wir Ihre Unterstützung. Jede Unterschrift zählt. Wenn Sie nicht in die Öffentlichkeit treten wollen, schreiben Sie uns Ihre Gedanken, Erfahrungen und Besorgnisse. Mail: initiative@pankreaskarzinom-med.info Ein Schreiben an das Gesundheitsministerium ist bereits dort eingegangen und eine Anfrage zur Realisierung der Phase 3 auch in Deutschland/Europa wird zeitnah an BioNTech übersandt . Über die Antworten wird her informiert. Mehr lesen Peter Meißner 50.191 Unterstützer*innen Mehr anzeigen Beliebte Petition zum Thema yulin -------------------------------------------------------------------------------- BEENDEN SIE DAS YULIN HUNDEFLEISCH-FESTIVAL. #STOPYULIN In Yulin (China) gibt es ein Festival, wo lokale Händler*innen Tausende von Hunden töten, um ihr Fleisch an Festivalbesucher*innen zu verkaufen. Diese schreckliche Veranstaltung muss aufhören. Und wir wollen, dass unsere Stimmen erhört werden. Die chinesische Regierung kündigte 2017 Maßnahmen gegen Hundefleischverkäufer*innen an, wie etwa Geldbußen. Aber sie resignierten kurz vor Beginn des Yulin Hundefleisch-Festivals. Seit 2009 schätzen Aktivist*innen, dass bis zu 15.000 Hunde für das Yulin getötet werden. Nur unter gesellschaftlichem Druck erwog die chinesische Regierung 2017, den Verkauf von Hundefleisch einzustellen. Diesen Druck müssen wir auch dieses Jahr aufrechterhalten! Unterschreiben und teilen Sie heute, als globale Gemeinschaft, um zu helfen, Yulin und den Hundefleischhandel zu beenden. Unser Ziel ist es, eine große Kampagne mit Tausenden von Unterschriften zu starten und an die chinesische Botschaft zu übergeben. Lasst uns jetzt unsere Empörung zeigen! Wir wollen, dass sich die chinesische Regierung den Tierrechten verpflichtet. Wir respektieren die Menschen und die Kultur Chinas und wir wissen, dass es viele Chines*innen gibt, die auch gegen das Yulin Festival sind. Also schließen wir uns diesen Menschen an! Ich hoffe, dass Aktivist*innen aus anderen Ländern sich von unserer Aktion inspirieren lassen und auch Kampagnen in ihren Ländern ins Leben rufen! Mehr lesen In Yulin (China) gibt es ein Festival, wo lokale Händler*innen Tausende von Hunden töten, um ihr Fleisch an Festivalbesucher*innen zu verkaufen. Diese schreckliche Veranstaltung muss aufhören. Und wir wollen, dass unsere Stimmen erhört werden. Die chinesische Regierung kündigte 2017 Maßnahmen gegen Hundefleischverkäufer*innen an, wie etwa Geldbußen. Aber sie resignierten kurz vor Beginn des Yulin Hundefleisch-Festivals. Seit 2009 schätzen Aktivist*innen, dass bis zu 15.000 Hunde für das Yulin getötet werden. Nur unter gesellschaftlichem Druck erwog die chinesische Regierung 2017, den Verkauf von Hundefleisch einzustellen. Diesen Druck müssen wir auch dieses Jahr aufrechterhalten! Unterschreiben und teilen Sie heute, als globale Gemeinschaft, um zu helfen, Yulin und den Hundefleischhandel zu beenden. Unser Ziel ist es, eine große Kampagne mit Tausenden von Unterschriften zu starten und an die chinesische Botschaft zu übergeben. Lasst uns jetzt unsere Empörung zeigen! Wir wollen, dass sich die chinesische Regierung den Tierrechten verpflichtet. Wir respektieren die Menschen und die Kultur Chinas und wir wissen, dass es viele Chines*innen gibt, die auch gegen das Yulin Festival sind. Also schließen wir uns diesen Menschen an! Ich hoffe, dass Aktivist*innen aus anderen Ländern sich von unserer Aktion inspirieren lassen und auch Kampagnen in ihren Ländern ins Leben rufen! Mehr lesen Kaz (Raquel J. Sabino) 3.292.460 Unterstützer*innen Mehr anzeigen Beliebte Petition zum Thema Datensicherheit -------------------------------------------------------------------------------- STOPPT DIE CHATKONTROLLE – GRUNDRECHTE GELTEN AUCH IM NETZ! Die Europäische Kommission schlägt im Kampf gegen Kindesmissbrauchsdarstellungen und Grooming im Netz ein neues Überwachungsinstrument vor: die Chatkontrolle. Alle Nachrichten, Fotos und Videos, die Du über Messengerdienste wie WhatsApp, Telegram oder Signal, verschickst, sollen auf diese Inhalte unter Umgehung der Verschlüsselung gescannt werden. Das ist ein Angriff auf die Grundrechte im digitalen Raum. Alle Menschen werden unter Generalverdacht gestellt und überwacht. Die Missbrauchsgefahr ist enorm. Denn, was einmal gegen Kindesmissbrauchsdarstellungen und Cybergrooming geplant war, kann schnell ausgeweitet werden: auf Urheberrechtsverletzungen, auf Hatespeech und Fakenews, auf unerwünschte Meinungen. Mit europäischen Werten hat das nichts zu tun. Das ist der feuchte Traum der Kommunistischen Partei Chinas. Und das schlimmste: Die Chatkontrolle wird kaum ein Kind schützen. Pädokriminelle werden schnell auf alternative Verbreitungsmöglichkeiten für ihre Verbrechen zurückgreifen. Die Polizei wird überschüttet von Falschmeldungen und so an ihrer eigentlichen Arbeit gehindert. Denn auch der beste Algorithmus wird Fehler machen. Die Chatkontrolle wäre das Ende der Grundrechte im Netz. Doch gemeinsam haben wir noch die Chance sie zu stoppen und unsere Grundrechte zu schützen! Unterstütze unsere Petition mit Deiner Unterschrift und informiere Deine Freunde, Verwandten und Bekannten. Hier findest Du ein Video, in dem wir Dir unsere Argumente vorstellen. Unsere Argumente im Detail: I. Was ist die Chatkontrolle? Chatkontrolle heißt, dass die Anbieter von Messengerdiensten wie WhatsApp, Telegram oder Signal verpflichtet werden, alle Chats auf verdächtige Inhalte zu durchsuchen. Dies soll sich zum einen auf Kindesmissbrauchsdarstellungen beziehen. Zum anderen soll aber auch das sog. Cybergrooming umfasst werden. Cybergrooming liegt vor, wenn auf ein Kind durch einen Inhalt (Text, Bilder, Videos, Audios etc.) eingewirkt wird, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen oder die Herstellung oder Verschaffung von Kindesmissbrauchsdarstellungen zu ermöglichen (§ 176b StGB). Entscheidend ist, dass hier bereits die Vorbereitung solcher Straftaten kriminalisiert wird, und das bereits strafbare Einwirken nicht selbst durch sexuelle Inhalte geschehen muss. Auch objektiv völlig harmlose Inhalte sind erfasst,[1] das Unrecht ergibt sich letztlich allein aus der Absicht des Täters. Das ist nicht falsch, erschwert aber die Erkennung solcher Straftaten durch den Algorithmus einer Chatkontrolle. Die zur Chatkontrolle notwendige Technik soll nicht in der technologieneutralen Verordnung festgelegt werden. Chatkontrolle ist aber in jedem Falle nur möglich, wenn eine etwaige Verschlüsselung umgangen wird. Denkbar wäre hier entweder das Client-Side-Scanning, bei dem Inhalte bereits vor dem Versand auf dem Endgerät gescannt werden (umsetzbar durch App-Update), oder durch einen Bruch von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Beim Cybergrooming braucht es andere Maßnahmen, etwa die inhaltliche Durchsuchung von Textnachrichten mit Selektoren. Die strafrechtliche Unbestimmtheit des Cybergrooming findet ihre technische Entsprechung darin, dass hier eine Vielzahl von Wörtern in die Selektorenliste aufgenommen werden müsste. Einen Rechtsschutz der Überwachten sieht der Entwurf der Verordnung nicht vor. Nur die Dienstbetreiber, nicht die einzelnen User würden von der Anordnung der Chatkontrolle erfahren. II. Welche Argumente sprechen gegen die Chatkontrolle? 1. Die Chatkontrolle verhindert keine Missbrauchstat Die Chatkontrolle ist ein reines Überwachungsinstrument für die Kommunikation. Sie kann einen Kindesmissbrauch nicht verhindern. Soweit sie Kindesmissbrauchsdarstellungen betrifft, kommt sie stets zu spät, da der Missbrauch und die Herstellung der Missbrauchsdarstellung bereits stattgefunden haben. Auch soweit sie sich gegen Cybergrooming richtet, wird sie Missbrauch kaum verhindern. Denn durch die schiere Anzahl der gemeldeten verdächtigen Fälle (siehe Punkt 4.), werden die Sicherheitsbehörden so gut wie nie rechtzeitig einschreiten können. 2. Die Chatkontrolle kann auch die Weitergabe von Missbrauchsdarstellungen kaum verhindern Der Großteil von Kindesmissbrauchsinhalten wird über Plattformen und Foren geteilt. Das Scannen privater Nachrichten ist „weder verhältnismäßig noch zielführend.“[2] 3. Die Chatkontrolle trifft massenhaft Unschuldige Die Chatkontrolle erfolgt ohne jeden Verdacht. Sie trifft massenhaft Unschuldige und führt so zum Zugriff auf eine extrem große Menge persönlicher Daten. Damit entspricht sie in ihrer Logik ziemlich genau der Vorratsdatenspeicherung. Ein solcher Generalverdacht ist aber mit der Werteordnung des Grundgesetzes unvereinbar, nach der nicht die Bürgerinnen und Bürger, sondern der Staat sein Verhalten rechtfertigen muss und jeder Eingriff des Staates in die Freiheit und Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eines guten Grundes bedarf. 4. Die Chatkontrolle wird zu massenhaft Falschverdächtigungen führen Infolge des unbegrenzten Zugriffs und der jeder Software eigenen Fehleranfälligkeit ist auch mit einer sehr großen Menge an Falsch-Positivmeldungen zu rechnen.[3] Diesen nachzugehen, behindert die Strafverfolgungsbehörden jedoch in ihrer Arbeit, da sie die Kapazitäten der ermittelnden Personen bindet. Zudem setzt sie damit viele Menschen dem schrecklichen, zu oft irreparablen Reputationsverlusten führenden Verdacht des Kindesmissbrauchs aus. Eine solche Falschbeschuldigung kann zu Freiheitsentzug (Untersuchungshaft), aber auch zu massiven psychischen und physischen Schäden führen, nicht zuletzt auch durch die Gefahr einer „Lynchjustiz“. 5. Die Chatkontrolle schafft vertrauliche Kommunikation ab Viele Menschen sind auf vertrauliche Kommunikationskanäle angewiesen. Hierzu gehören Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Ärztinnen und Ärzte und Psychologinnen und Psychologen, aber auch Oppositionelle, Dissidenten und Whistleblower. Diese und alle anderen, die auf vertrauliche Kommunikation angewiesen sind, werden durch die Chatkontrolle erheblichen Risiken ausgesetzt, die grundrechtlich nicht zu rechtfertigen sind“.[4] 6. Die Chatkontrolle verletzt die Pressefreiheit Eine freie Presse ist darauf angewiesen, dass sowohl Journalistinnen und Journalisten als auch deren Informantinnen und Informanten sicher sein können, dass ihre digitale Kommunikation einschließlich Fotos und Videos weder überwacht noch ausgewertet wird. „Mit wem Journalisten in Ausübung ihres Berufs Nachrichten und Informationen austauschen, geht niemanden etwas an.“[5] Eine Software kann auch gar nicht erkennen, ob Bilder und Videos zeitgeschichtlich relevant sind. 7. Die Chatkontrolle verletzt die Meinungsfreiheit Wenn niemand sicher sein kann, dass seine Unterhaltungen nicht mitgelesen werden, übt dies auf die gesamte Bevölkerung eine einschüchternde Wirkung aus. Zur Freiheitlichkeit des Gemeinwesens gehört, dass sich die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich äußern können, ohne dabei beliebig staatlich registriert zu werden, hinsichtlich ihrer Rechtschaffenheit Rechenschaft ablegen zu müssen und dem Gefühl eines ständigen Überwachtwerdens ausgesetzt zu sein. Es gefährdet die Unbefangenheit der Nutzung und in der Folge die Qualität der Kommunikation einer Gesellschaft, wenn die Streubreite von Ermittlungsmaßnahmen dazu beiträgt, dass Risiken des Missbrauchs und ein Gefühl des Überwachtwerdens entstehen.[6] Ein solcher „chilling effect“ auf die Meinungsfreiheit ist nicht hinnehmbar. 8. Die Chatkontrolle ist ein Geschenk für China und Russland. Wenn die Europäische Union als selbsternannter Leuchtturm für Menschenrechte solche Überwachungsinstrumente nutzt, dann lädt dies autoritäre und totalitäre Regime dazu ein, solche ebenfalls zu verwenden, da dies ja auch der Westen so mache.[7] Die Chatkontrolle ist daher nach den Worten des Bundesdatenschutzbeauftragten nicht vereinbar mit den europäischen Werten.[8] 9. Die Chatkontrolle wird auch von den Geheimdiensten gefordert werden Es ist eine naive Vorstellung, ein einmal eingeführtes Instrument würde auf einen einzigen Zweck beschränkt bleiben. Terrorismus, Organisierte Kriminalität, Morde: Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden werden schnell Gründe finden, auch ihnen die Chatkontrolle zur Verfügung zu stellen.[9] Dass dies auch ein historisch begründetes Argument ist, zeigt die Geschichte anderer Überwachungsmaßnahmen wie der Online-Durchsuchung oder der Quellen-TKÜ, deren Straftatenkataloge stetig ausgeweitet wurden. Auch beispielsweise der Katalog der Straftaten, die nur noch geringe Anforderungen an die Anordnung der Untersuchungshaft haben, ist stetig ausgeweitet worden. 10. Die Chatkontrolle lädt zum Missbrauch ein Die Chatkontrolle erleichtert es enorm, Menschen zu kompromittieren. In unserer Gesellschaft reicht bereits der Verdacht, Kindesmissbrauchsdarstellungen zu besitzen und zu verbreiten, um eine Person gesellschaftlich zu ruinieren („irgendetwas bleibt immer hängen“). Böswillige Akteure könnten einer Politikerin oder einem Politiker oder prominenten Person solches Material auf das Handy schicken. Aufgrund der vorgesehenen Filter wäre ein solcher Angriff leicht möglich, es bedürfte nur der Kenntnis von der Telefonnummer des Opfers. Die Kompromittierung kann zudem auch leicht zu einer Erpressung ausgenutzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie sich selbst das Material besorgt haben oder es ihnen untergeschoben wurde.[10] Zum anderen besteht aber auch die Gefahr, dass legale, aber intime Dateien an Beamtinnen und Beamte oder andere Ermittlungsstellen geraten und dort zu Erpressung oder anderweitig missbraucht werden. Zu denken ist hier beispielsweise an Nacktbilder, die an Partner versendet wurden oder an im engsten Familien- oder Freundeskreis geteilte Informationen über die eigene Gesundheit. 11. Die Chatkontrolle wäre nur der Anfang Die totalitäre Logik hinter der Chatkontrolle – die Preisgabe von Freiheit zugunsten einer vermeintlichen Sicherheit – wird schnell nach weiteren Instrumenten verlangen. Zu denken ist nicht nur an die Vorratsdatenspeicherung. Auch wird man darüber nachdenken, bereits die Betriebssysteme mit solcher Scan-Funktion auszustatten, wie Apple es zeitweise plante.[11] Denkbar erschiene auch, beispielsweise Babykameras oder andere Kameras an Handys und Computern so zu programmieren, dass diese automatisch aufnehmen und melden, wenn sie strafbares Verhalten bemerken. Der Ansatz aus dem Cybergrooming, die Durchsuchung von Textnachrichten nach verdächtigen Inhalten, lässt sich auf jeden denkbaren Zweck ausdehnen.[12] III. Ohne Chatkontrolle, wie können wir Kinder vor Missbrauch schützen? Effektiver Kinderschutz setzt nicht erst bei der Strafverfolgung an. Ein umfassendes Kinderschutzkonzept stellt die Prävention von Kindesmissbrauch und Kindesmissbrauchsdarstellungen in den Vordergrund. Darüber hinaus bedarf es zielgerichteter Maßnahmen der Repression. 1. Kein Täter werden! Viele Pädophile sind sich der Verwerflichkeit der von ihnen begehrten Handlungen bewusst. Trauen sie sich recht- und frühzeitig professioneller Hilfe an, ist ihnen oft ein straffreies Leben möglich. Demgegenüber verhindert die gesellschaftliche Stigmatisierung von Pädophilie und ihre Gleichsetzung mit Pädokriminalität oft, dass Betroffene sich jemals anderen anvertrauen oder gar Hilfsangebote in Anspruch nehmen. Betroffene müssen die Möglichkeit erhalten, sich niedrigschwellig über ihr Krankheitsbild und Hilfsangebote informieren zu können. Angebote wie „Kein Täter werden“[13] sind daher auszubauen. Dabei genießt die Diskretion bei allen Beteiligten höchste Priorität. Die Forschung an Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten dieser psychischen Erkrankung wollen wir aktiv fördern. Es darf nicht wieder Fälle geben, dass Landesregierungen aus ideologischen Gründen Forschung in diesem Bereich behindern. 2. Umgang mit verurteilten Sexualstraftätern Resozialisierung ist die beste Prävention. Das gilt entgegen landläufiger Annahmen gerade auch für Sexualstraftaten.[14] Das bloße Absitzen von Strafe ist aber vom Standpunkt der Verhütung neuer Taten kurzsichtig und widerspricht dem Gedanken von Resozialisierung. Ein moderner Strafvollzug stellt die Resozialisierung in den Vordergrund. Besonders bei Pädokriminalität erfordert dies, Therapieangebote auszubauen. Auch im Vorfeld einer Entlassung und unmittelbar nach der Entlassung bedarf es ausreichender Betreuung und Unterstützung. Insbesondere sind Therapieangebote für entlassene Sexualstraftäter wie Forensische Ambulanzen vom Staat zu finanzieren. Entgegen landläufiger Annahmen sind Sexualstraftäter im Regelfall resozialisierbar und zu einer straffreien Lebensführung imstande. „Wegschließen, und zwar für immer“ ist in einem freiheitlichen Rechtsstaat nur die ultima ratio. Das KURS-Programm[15] zeigt, dass eine engmaschige Betreuung enorme Erfolge bei der Resozialisierung erzielen kann. Dieses und gleich gerichtete Programme wollen wir ausbauen und ausreichend finanzieren. 3. Ansprechpersonen für Pädokriminalität schaffen Sexualstraftaten zulasten von Kindern können häufig nur durch Institutionen erkannt werden. Schulen, Kindergärten und ähnliche Einrichtungen haben standardmäßig Schutzkonzepte einzuführen. Wer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit den Verdacht von Pädokriminalität hat, fühlt sich oft überfordert. Für Institutionen sind deshalb eindeutige Ansprechpersonen zu schaffen, die den Erstkontakt mit der Institution sichern und weitere Behörden einschalten und eine Vermittlungsrolle innehaben. Dies betrifft insbesondere Krankenhäuser, in denen die jeweils zuständigen Ärtz:innen oft wechseln und auch durch den einmaligen, kurzfristigen Aufenthalt von Patient:innen Verdachtsmomenten oft nicht nachgegangen werden kann. Hier sind auch klinikintern Stellen nicht-ärztlichen Personals zu schaffen, welche sich der weiteren Bearbeitung solcher Fälle, insbesondere der Zusammenarbeit mit den Behörden, annehmen. 4. Meldepflicht Plattformen im Internet sind für die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen oft ein entscheidendes Medium. Im Rahmen des notice-and-take-down-Verfahren sind rechtswidrige Inhalte zu sperren und zu löschen. Dies betrifft auch legale Pornografieplattformen. Im Falle von Missbrauchsdarstellungen soll darüber hinaus eine Meldepflicht an eine zu schaffende, zentrale Ermittlungsstelle eingeführt werden. 5. CyperTipline Der Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen an Kindern erfordert die Konzentration unserer Kräfte. Wir möchten uns deswegen dafür einsetzen, dass bestehende Opferschutzverbände besser ausgestattet werden und auf die Gründung eines zentralen Dachverbandes hingewirkt wird. Zusätzlich befürworten wir die Einrichtung einer CyberTipline, wie sie vom US-Kongress eingesetzt wurde. Die CyberTipline ermöglicht es künftig sowohl privaten als auch gewerblichen Internetnutzern, Berichte über Missbrauchshandlungen an Kindern zu erstatten. 6. Quick freeze Bei dem dringenden Verdacht schwerer Straftaten soll eine zielgerichtete Speicherung von Verdächtigendaten erfolgen können. Auf Ersuchen der Strafverfolgungsbehörden muss ein Internet-Provider sofort die Verbindungsdaten eines Verdächtigen speichern. Der behördliche Zugriff darf dann erst mit einem richterlichen Beschluss erfolgen. Bleibt dieser aus, müssen die Daten unverzüglich wieder gelöscht werden. 7. Änderungen im Jugendschutzrecht Um Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt schützen zu können, sollen die Fristen für die Eintragung solcher Taten in das Erweiterte Führungszeugnis verlängert und die Tilgungsfristen ebenfalls verlängert werden. Auch kirchliche Träger und kirchliches Personal müssen uneingeschränkt dem Jugendschutzrecht unterworfen werden, insbesondere hinsichtlich der Vorlagepflicht erweiterter Führungszeugnisse. 8. Sensible Strafrechtspflege Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfordern eine besondere Aufmerksamkeit vonseiten der Justiz. Dies gilt umso mehr bei kindlichen Opfern. Nach Vorbild des Landgerichts Köln sollen Spezialkammern für Sexualdelikte eingerichtet werden. Justizpersonal ist regelmäßig und qualitativ hochwertig zu schulen. Defizite im Umgang mit Sexualstraftaten haben ihren Ursprung aber auch in der weitgehenden Tabuisierung in der rechtswissenschaftlichen Ausbildung. Teile des 13. Abschnitts des StGB sollen überblicksweise in den Pflichtfachstoff aufgenommen werden. Obwohl die Beweiswürdigung zum Kernbereich richterlicher Tätigkeit gehört, ist ihre Behandlung im Referendariat, aber auch der Richterfortbildung völlig unterkomplex und randständig. Diese soll zukünftig einen größeren Stellenwert in der Ausbildung bei der Strafstation einnehmen und auch von psychologischen Expertinnen und Experten nahegebracht werden. Dies gilt umso mehr für den Justizdienst. Für Justizpersonal, welches für Sexualdelikte und Delikte gegen Kinder zuständig ist, sind die entsprechenden Besonderheiten eingehend nahe zu bringen. Die anonyme Spurensicherung in Notfallambulanzen bauen wir aus, um Betroffenen, die sich erst nach längerer Zeit für eine Anzeige entscheiden, die Spurensicherung zu ermöglichen. Während der Untersuchung eines Opfers einer Sexualstraftat sollen Rechtsmedizinerinnen und -mediziner zur Beweissicherung live per Video zugeschaltet werden können. 9. Psychologische Betreuung von Opfern Der Umgang mit Betroffenen kann nur gelingen, wenn ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl vorhanden ist. Von der Erstberatung von Opfern über die psychologische Betreuung bis hin zur psychosozialen Prozessbegleitung ist eine qualitative Unterstützung sicherzustellen. Dies umschließt auch Unterstützung nach dem Abschluss des Strafverfahrens und den Übergang in die nicht-justizbezogene Betreuung, um hier Brüche in der Betreuung zu vermeiden. Auch die Vernehmungsräume und Zeugenwarteräume bei Polizei und Justiz sind auf die Bedürfnisse kindlicher Zeugen auszurichten. 10. Bessere Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden Das Nadelöhr der Strafverfolgung sind die personellen und sachlichen Ressourcen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten. Hier bedarf es einer dauerhaften auskömmlichen Finanzierung. Die Ausstattung muss dem Stand der Technik entsprechen. Gut ausgebildete Ermittlerinnen und Ermittler sowie ausreichend viele IT-Fachkräfte müssen in Schwerpunktkommissariaten die Strafverfolgung koordinieren. [1] BeckOK StGB/Ziegler, 52. Ed. 1.2.2022, StGB § 176b Rn. 4.[2] Stellungnahme des deutschen Kinderschutzbundes, wiedergegeben bei https://netzpolitik.org/2022/massenueberwachung-vernichtende-kritik-fuer-die-chatkontrolle-aus-verbaenden-und-politik/[3] Zu den technischen Problem siehe die Stellungnahme des DJV, https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/news-keine-massenueberwachung Gesellschaft für Freiheitsrechte, https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-chatkontrolle[4] Gesellschaft für Freiheitsrechte, https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-chatkontrolle[5] Stellungnahme des DJV, https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/news-keine-massenueberwachung[6] Vgl. BVerfGE 150, 244 (268); BVerfGE 107, 299 (328).[7] Siehe dazu auch die Kommentare des Kryptographen Matthew Green, https://twitter.com/matthew_d_green/status/1524115286382845954[8] https://twitter.com/UlrichKelber/status/1524738280171913218[9] Friedhelm Greis, https://www.golem.de/news/chatkontrolle-ein-totalitaerer-missbrauch-von-technik-2205-165278-2.html[10] Hierzu insbesondere Friedhelm Greis, https://www.golem.de/news/chatkontrolle-ein-totalitaerer-missbrauch-von-technik-2205-165278-2.html[11] Friedhelm Greis, https://www.golem.de/news/chatkontrolle-ein-totalitaerer-missbrauch-von-technik-2205-165278-2.html[12] Matthew Green, https://twitter.com/matthew_d_green/status/1524107076498333700[13] https://www.kein-taeter-werden.de/[14] Siehe nur Renzikowski, in: MüKoStGB, 4. Aufl. 2021, Vorb. vor §§ 174 ff StGB Rn. 71.[15] https://lka.polizei.nrw/artikel/kurs-nrw-konzeption-zum-umgang-mit-rueckfallgefaehrdeten-sexualstraftaetern-in-nordrhein-westfalen Mehr lesen Die Europäische Kommission schlägt im Kampf gegen Kindesmissbrauchsdarstellungen und Grooming im Netz ein neues Überwachungsinstrument vor: die Chatkontrolle. Alle Nachrichten, Fotos und Videos, die Du über Messengerdienste wie WhatsApp, Telegram oder Signal, verschickst, sollen auf diese Inhalte unter Umgehung der Verschlüsselung gescannt werden. Das ist ein Angriff auf die Grundrechte im digitalen Raum. Alle Menschen werden unter Generalverdacht gestellt und überwacht. Die Missbrauchsgefahr ist enorm. Denn, was einmal gegen Kindesmissbrauchsdarstellungen und Cybergrooming geplant war, kann schnell ausgeweitet werden: auf Urheberrechtsverletzungen, auf Hatespeech und Fakenews, auf unerwünschte Meinungen. Mit europäischen Werten hat das nichts zu tun. Das ist der feuchte Traum der Kommunistischen Partei Chinas. Und das schlimmste: Die Chatkontrolle wird kaum ein Kind schützen. Pädokriminelle werden schnell auf alternative Verbreitungsmöglichkeiten für ihre Verbrechen zurückgreifen. Die Polizei wird überschüttet von Falschmeldungen und so an ihrer eigentlichen Arbeit gehindert. Denn auch der beste Algorithmus wird Fehler machen. Die Chatkontrolle wäre das Ende der Grundrechte im Netz. Doch gemeinsam haben wir noch die Chance sie zu stoppen und unsere Grundrechte zu schützen! Unterstütze unsere Petition mit Deiner Unterschrift und informiere Deine Freunde, Verwandten und Bekannten. Hier findest Du ein Video, in dem wir Dir unsere Argumente vorstellen. Unsere Argumente im Detail: I. Was ist die Chatkontrolle? Chatkontrolle heißt, dass die Anbieter von Messengerdiensten wie WhatsApp, Telegram oder Signal verpflichtet werden, alle Chats auf verdächtige Inhalte zu durchsuchen. Dies soll sich zum einen auf Kindesmissbrauchsdarstellungen beziehen. Zum anderen soll aber auch das sog. Cybergrooming umfasst werden. Cybergrooming liegt vor, wenn auf ein Kind durch einen Inhalt (Text, Bilder, Videos, Audios etc.) eingewirkt wird, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen oder die Herstellung oder Verschaffung von Kindesmissbrauchsdarstellungen zu ermöglichen (§ 176b StGB). Entscheidend ist, dass hier bereits die Vorbereitung solcher Straftaten kriminalisiert wird, und das bereits strafbare Einwirken nicht selbst durch sexuelle Inhalte geschehen muss. Auch objektiv völlig harmlose Inhalte sind erfasst,[1] das Unrecht ergibt sich letztlich allein aus der Absicht des Täters. Das ist nicht falsch, erschwert aber die Erkennung solcher Straftaten durch den Algorithmus einer Chatkontrolle. Die zur Chatkontrolle notwendige Technik soll nicht in der technologieneutralen Verordnung festgelegt werden. Chatkontrolle ist aber in jedem Falle nur möglich, wenn eine etwaige Verschlüsselung umgangen wird. Denkbar wäre hier entweder das Client-Side-Scanning, bei dem Inhalte bereits vor dem Versand auf dem Endgerät gescannt werden (umsetzbar durch App-Update), oder durch einen Bruch von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Beim Cybergrooming braucht es andere Maßnahmen, etwa die inhaltliche Durchsuchung von Textnachrichten mit Selektoren. Die strafrechtliche Unbestimmtheit des Cybergrooming findet ihre technische Entsprechung darin, dass hier eine Vielzahl von Wörtern in die Selektorenliste aufgenommen werden müsste. Einen Rechtsschutz der Überwachten sieht der Entwurf der Verordnung nicht vor. Nur die Dienstbetreiber, nicht die einzelnen User würden von der Anordnung der Chatkontrolle erfahren. II. Welche Argumente sprechen gegen die Chatkontrolle? 1. Die Chatkontrolle verhindert keine Missbrauchstat Die Chatkontrolle ist ein reines Überwachungsinstrument für die Kommunikation. Sie kann einen Kindesmissbrauch nicht verhindern. Soweit sie Kindesmissbrauchsdarstellungen betrifft, kommt sie stets zu spät, da der Missbrauch und die Herstellung der Missbrauchsdarstellung bereits stattgefunden haben. Auch soweit sie sich gegen Cybergrooming richtet, wird sie Missbrauch kaum verhindern. Denn durch die schiere Anzahl der gemeldeten verdächtigen Fälle (siehe Punkt 4.), werden die Sicherheitsbehörden so gut wie nie rechtzeitig einschreiten können. 2. Die Chatkontrolle kann auch die Weitergabe von Missbrauchsdarstellungen kaum verhindern Der Großteil von Kindesmissbrauchsinhalten wird über Plattformen und Foren geteilt. Das Scannen privater Nachrichten ist „weder verhältnismäßig noch zielführend.“[2] 3. Die Chatkontrolle trifft massenhaft Unschuldige Die Chatkontrolle erfolgt ohne jeden Verdacht. Sie trifft massenhaft Unschuldige und führt so zum Zugriff auf eine extrem große Menge persönlicher Daten. Damit entspricht sie in ihrer Logik ziemlich genau der Vorratsdatenspeicherung. Ein solcher Generalverdacht ist aber mit der Werteordnung des Grundgesetzes unvereinbar, nach der nicht die Bürgerinnen und Bürger, sondern der Staat sein Verhalten rechtfertigen muss und jeder Eingriff des Staates in die Freiheit und Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eines guten Grundes bedarf. 4. Die Chatkontrolle wird zu massenhaft Falschverdächtigungen führen Infolge des unbegrenzten Zugriffs und der jeder Software eigenen Fehleranfälligkeit ist auch mit einer sehr großen Menge an Falsch-Positivmeldungen zu rechnen.[3] Diesen nachzugehen, behindert die Strafverfolgungsbehörden jedoch in ihrer Arbeit, da sie die Kapazitäten der ermittelnden Personen bindet. Zudem setzt sie damit viele Menschen dem schrecklichen, zu oft irreparablen Reputationsverlusten führenden Verdacht des Kindesmissbrauchs aus. Eine solche Falschbeschuldigung kann zu Freiheitsentzug (Untersuchungshaft), aber auch zu massiven psychischen und physischen Schäden führen, nicht zuletzt auch durch die Gefahr einer „Lynchjustiz“. 5. Die Chatkontrolle schafft vertrauliche Kommunikation ab Viele Menschen sind auf vertrauliche Kommunikationskanäle angewiesen. Hierzu gehören Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Ärztinnen und Ärzte und Psychologinnen und Psychologen, aber auch Oppositionelle, Dissidenten und Whistleblower. Diese und alle anderen, die auf vertrauliche Kommunikation angewiesen sind, werden durch die Chatkontrolle erheblichen Risiken ausgesetzt, die grundrechtlich nicht zu rechtfertigen sind“.[4] 6. Die Chatkontrolle verletzt die Pressefreiheit Eine freie Presse ist darauf angewiesen, dass sowohl Journalistinnen und Journalisten als auch deren Informantinnen und Informanten sicher sein können, dass ihre digitale Kommunikation einschließlich Fotos und Videos weder überwacht noch ausgewertet wird. „Mit wem Journalisten in Ausübung ihres Berufs Nachrichten und Informationen austauschen, geht niemanden etwas an.“[5] Eine Software kann auch gar nicht erkennen, ob Bilder und Videos zeitgeschichtlich relevant sind. 7. Die Chatkontrolle verletzt die Meinungsfreiheit Wenn niemand sicher sein kann, dass seine Unterhaltungen nicht mitgelesen werden, übt dies auf die gesamte Bevölkerung eine einschüchternde Wirkung aus. Zur Freiheitlichkeit des Gemeinwesens gehört, dass sich die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich äußern können, ohne dabei beliebig staatlich registriert zu werden, hinsichtlich ihrer Rechtschaffenheit Rechenschaft ablegen zu müssen und dem Gefühl eines ständigen Überwachtwerdens ausgesetzt zu sein. Es gefährdet die Unbefangenheit der Nutzung und in der Folge die Qualität der Kommunikation einer Gesellschaft, wenn die Streubreite von Ermittlungsmaßnahmen dazu beiträgt, dass Risiken des Missbrauchs und ein Gefühl des Überwachtwerdens entstehen.[6] Ein solcher „chilling effect“ auf die Meinungsfreiheit ist nicht hinnehmbar. 8. Die Chatkontrolle ist ein Geschenk für China und Russland. Wenn die Europäische Union als selbsternannter Leuchtturm für Menschenrechte solche Überwachungsinstrumente nutzt, dann lädt dies autoritäre und totalitäre Regime dazu ein, solche ebenfalls zu verwenden, da dies ja auch der Westen so mache.[7] Die Chatkontrolle ist daher nach den Worten des Bundesdatenschutzbeauftragten nicht vereinbar mit den europäischen Werten.[8] 9. Die Chatkontrolle wird auch von den Geheimdiensten gefordert werden Es ist eine naive Vorstellung, ein einmal eingeführtes Instrument würde auf einen einzigen Zweck beschränkt bleiben. Terrorismus, Organisierte Kriminalität, Morde: Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden werden schnell Gründe finden, auch ihnen die Chatkontrolle zur Verfügung zu stellen.[9] Dass dies auch ein historisch begründetes Argument ist, zeigt die Geschichte anderer Überwachungsmaßnahmen wie der Online-Durchsuchung oder der Quellen-TKÜ, deren Straftatenkataloge stetig ausgeweitet wurden. Auch beispielsweise der Katalog der Straftaten, die nur noch geringe Anforderungen an die Anordnung der Untersuchungshaft haben, ist stetig ausgeweitet worden. 10. Die Chatkontrolle lädt zum Missbrauch ein Die Chatkontrolle erleichtert es enorm, Menschen zu kompromittieren. In unserer Gesellschaft reicht bereits der Verdacht, Kindesmissbrauchsdarstellungen zu besitzen und zu verbreiten, um eine Person gesellschaftlich zu ruinieren („irgendetwas bleibt immer hängen“). Böswillige Akteure könnten einer Politikerin oder einem Politiker oder prominenten Person solches Material auf das Handy schicken. Aufgrund der vorgesehenen Filter wäre ein solcher Angriff leicht möglich, es bedürfte nur der Kenntnis von der Telefonnummer des Opfers. Die Kompromittierung kann zudem auch leicht zu einer Erpressung ausgenutzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie sich selbst das Material besorgt haben oder es ihnen untergeschoben wurde.[10] Zum anderen besteht aber auch die Gefahr, dass legale, aber intime Dateien an Beamtinnen und Beamte oder andere Ermittlungsstellen geraten und dort zu Erpressung oder anderweitig missbraucht werden. Zu denken ist hier beispielsweise an Nacktbilder, die an Partner versendet wurden oder an im engsten Familien- oder Freundeskreis geteilte Informationen über die eigene Gesundheit. 11. Die Chatkontrolle wäre nur der Anfang Die totalitäre Logik hinter der Chatkontrolle – die Preisgabe von Freiheit zugunsten einer vermeintlichen Sicherheit – wird schnell nach weiteren Instrumenten verlangen. Zu denken ist nicht nur an die Vorratsdatenspeicherung. Auch wird man darüber nachdenken, bereits die Betriebssysteme mit solcher Scan-Funktion auszustatten, wie Apple es zeitweise plante.[11] Denkbar erschiene auch, beispielsweise Babykameras oder andere Kameras an Handys und Computern so zu programmieren, dass diese automatisch aufnehmen und melden, wenn sie strafbares Verhalten bemerken. Der Ansatz aus dem Cybergrooming, die Durchsuchung von Textnachrichten nach verdächtigen Inhalten, lässt sich auf jeden denkbaren Zweck ausdehnen.[12] III. Ohne Chatkontrolle, wie können wir Kinder vor Missbrauch schützen? Effektiver Kinderschutz setzt nicht erst bei der Strafverfolgung an. Ein umfassendes Kinderschutzkonzept stellt die Prävention von Kindesmissbrauch und Kindesmissbrauchsdarstellungen in den Vordergrund. Darüber hinaus bedarf es zielgerichteter Maßnahmen der Repression. 1. Kein Täter werden! Viele Pädophile sind sich der Verwerflichkeit der von ihnen begehrten Handlungen bewusst. Trauen sie sich recht- und frühzeitig professioneller Hilfe an, ist ihnen oft ein straffreies Leben möglich. Demgegenüber verhindert die gesellschaftliche Stigmatisierung von Pädophilie und ihre Gleichsetzung mit Pädokriminalität oft, dass Betroffene sich jemals anderen anvertrauen oder gar Hilfsangebote in Anspruch nehmen. Betroffene müssen die Möglichkeit erhalten, sich niedrigschwellig über ihr Krankheitsbild und Hilfsangebote informieren zu können. Angebote wie „Kein Täter werden“[13] sind daher auszubauen. Dabei genießt die Diskretion bei allen Beteiligten höchste Priorität. Die Forschung an Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten dieser psychischen Erkrankung wollen wir aktiv fördern. Es darf nicht wieder Fälle geben, dass Landesregierungen aus ideologischen Gründen Forschung in diesem Bereich behindern. 2. Umgang mit verurteilten Sexualstraftätern Resozialisierung ist die beste Prävention. Das gilt entgegen landläufiger Annahmen gerade auch für Sexualstraftaten.[14] Das bloße Absitzen von Strafe ist aber vom Standpunkt der Verhütung neuer Taten kurzsichtig und widerspricht dem Gedanken von Resozialisierung. Ein moderner Strafvollzug stellt die Resozialisierung in den Vordergrund. Besonders bei Pädokriminalität erfordert dies, Therapieangebote auszubauen. Auch im Vorfeld einer Entlassung und unmittelbar nach der Entlassung bedarf es ausreichender Betreuung und Unterstützung. Insbesondere sind Therapieangebote für entlassene Sexualstraftäter wie Forensische Ambulanzen vom Staat zu finanzieren. Entgegen landläufiger Annahmen sind Sexualstraftäter im Regelfall resozialisierbar und zu einer straffreien Lebensführung imstande. „Wegschließen, und zwar für immer“ ist in einem freiheitlichen Rechtsstaat nur die ultima ratio. Das KURS-Programm[15] zeigt, dass eine engmaschige Betreuung enorme Erfolge bei der Resozialisierung erzielen kann. Dieses und gleich gerichtete Programme wollen wir ausbauen und ausreichend finanzieren. 3. Ansprechpersonen für Pädokriminalität schaffen Sexualstraftaten zulasten von Kindern können häufig nur durch Institutionen erkannt werden. Schulen, Kindergärten und ähnliche Einrichtungen haben standardmäßig Schutzkonzepte einzuführen. Wer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit den Verdacht von Pädokriminalität hat, fühlt sich oft überfordert. Für Institutionen sind deshalb eindeutige Ansprechpersonen zu schaffen, die den Erstkontakt mit der Institution sichern und weitere Behörden einschalten und eine Vermittlungsrolle innehaben. Dies betrifft insbesondere Krankenhäuser, in denen die jeweils zuständigen Ärtz:innen oft wechseln und auch durch den einmaligen, kurzfristigen Aufenthalt von Patient:innen Verdachtsmomenten oft nicht nachgegangen werden kann. Hier sind auch klinikintern Stellen nicht-ärztlichen Personals zu schaffen, welche sich der weiteren Bearbeitung solcher Fälle, insbesondere der Zusammenarbeit mit den Behörden, annehmen. 4. Meldepflicht Plattformen im Internet sind für die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen oft ein entscheidendes Medium. Im Rahmen des notice-and-take-down-Verfahren sind rechtswidrige Inhalte zu sperren und zu löschen. Dies betrifft auch legale Pornografieplattformen. Im Falle von Missbrauchsdarstellungen soll darüber hinaus eine Meldepflicht an eine zu schaffende, zentrale Ermittlungsstelle eingeführt werden. 5. CyperTipline Der Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen an Kindern erfordert die Konzentration unserer Kräfte. Wir möchten uns deswegen dafür einsetzen, dass bestehende Opferschutzverbände besser ausgestattet werden und auf die Gründung eines zentralen Dachverbandes hingewirkt wird. Zusätzlich befürworten wir die Einrichtung einer CyberTipline, wie sie vom US-Kongress eingesetzt wurde. Die CyberTipline ermöglicht es künftig sowohl privaten als auch gewerblichen Internetnutzern, Berichte über Missbrauchshandlungen an Kindern zu erstatten. 6. Quick freeze Bei dem dringenden Verdacht schwerer Straftaten soll eine zielgerichtete Speicherung von Verdächtigendaten erfolgen können. Auf Ersuchen der Strafverfolgungsbehörden muss ein Internet-Provider sofort die Verbindungsdaten eines Verdächtigen speichern. Der behördliche Zugriff darf dann erst mit einem richterlichen Beschluss erfolgen. Bleibt dieser aus, müssen die Daten unverzüglich wieder gelöscht werden. 7. Änderungen im Jugendschutzrecht Um Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt schützen zu können, sollen die Fristen für die Eintragung solcher Taten in das Erweiterte Führungszeugnis verlängert und die Tilgungsfristen ebenfalls verlängert werden. Auch kirchliche Träger und kirchliches Personal müssen uneingeschränkt dem Jugendschutzrecht unterworfen werden, insbesondere hinsichtlich der Vorlagepflicht erweiterter Führungszeugnisse. 8. Sensible Strafrechtspflege Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfordern eine besondere Aufmerksamkeit vonseiten der Justiz. Dies gilt umso mehr bei kindlichen Opfern. Nach Vorbild des Landgerichts Köln sollen Spezialkammern für Sexualdelikte eingerichtet werden. Justizpersonal ist regelmäßig und qualitativ hochwertig zu schulen. Defizite im Umgang mit Sexualstraftaten haben ihren Ursprung aber auch in der weitgehenden Tabuisierung in der rechtswissenschaftlichen Ausbildung. Teile des 13. Abschnitts des StGB sollen überblicksweise in den Pflichtfachstoff aufgenommen werden. Obwohl die Beweiswürdigung zum Kernbereich richterlicher Tätigkeit gehört, ist ihre Behandlung im Referendariat, aber auch der Richterfortbildung völlig unterkomplex und randständig. Diese soll zukünftig einen größeren Stellenwert in der Ausbildung bei der Strafstation einnehmen und auch von psychologischen Expertinnen und Experten nahegebracht werden. Dies gilt umso mehr für den Justizdienst. Für Justizpersonal, welches für Sexualdelikte und Delikte gegen Kinder zuständig ist, sind die entsprechenden Besonderheiten eingehend nahe zu bringen. Die anonyme Spurensicherung in Notfallambulanzen bauen wir aus, um Betroffenen, die sich erst nach längerer Zeit für eine Anzeige entscheiden, die Spurensicherung zu ermöglichen. Während der Untersuchung eines Opfers einer Sexualstraftat sollen Rechtsmedizinerinnen und -mediziner zur Beweissicherung live per Video zugeschaltet werden können. 9. Psychologische Betreuung von Opfern Der Umgang mit Betroffenen kann nur gelingen, wenn ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl vorhanden ist. Von der Erstberatung von Opfern über die psychologische Betreuung bis hin zur psychosozialen Prozessbegleitung ist eine qualitative Unterstützung sicherzustellen. Dies umschließt auch Unterstützung nach dem Abschluss des Strafverfahrens und den Übergang in die nicht-justizbezogene Betreuung, um hier Brüche in der Betreuung zu vermeiden. Auch die Vernehmungsräume und Zeugenwarteräume bei Polizei und Justiz sind auf die Bedürfnisse kindlicher Zeugen auszurichten. 10. Bessere Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden Das Nadelöhr der Strafverfolgung sind die personellen und sachlichen Ressourcen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten. Hier bedarf es einer dauerhaften auskömmlichen Finanzierung. Die Ausstattung muss dem Stand der Technik entsprechen. Gut ausgebildete Ermittlerinnen und Ermittler sowie ausreichend viele IT-Fachkräfte müssen in Schwerpunktkommissariaten die Strafverfolgung koordinieren. [1] BeckOK StGB/Ziegler, 52. Ed. 1.2.2022, StGB § 176b Rn. 4.[2] Stellungnahme des deutschen Kinderschutzbundes, wiedergegeben bei https://netzpolitik.org/2022/massenueberwachung-vernichtende-kritik-fuer-die-chatkontrolle-aus-verbaenden-und-politik/[3] Zu den technischen Problem siehe die Stellungnahme des DJV, https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/news-keine-massenueberwachung Gesellschaft für Freiheitsrechte, https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-chatkontrolle[4] Gesellschaft für Freiheitsrechte, https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-chatkontrolle[5] Stellungnahme des DJV, https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/news-keine-massenueberwachung[6] Vgl. BVerfGE 150, 244 (268); BVerfGE 107, 299 (328).[7] Siehe dazu auch die Kommentare des Kryptographen Matthew Green, https://twitter.com/matthew_d_green/status/1524115286382845954[8] https://twitter.com/UlrichKelber/status/1524738280171913218[9] Friedhelm Greis, https://www.golem.de/news/chatkontrolle-ein-totalitaerer-missbrauch-von-technik-2205-165278-2.html[10] Hierzu insbesondere Friedhelm Greis, https://www.golem.de/news/chatkontrolle-ein-totalitaerer-missbrauch-von-technik-2205-165278-2.html[11] Friedhelm Greis, https://www.golem.de/news/chatkontrolle-ein-totalitaerer-missbrauch-von-technik-2205-165278-2.html[12] Matthew Green, https://twitter.com/matthew_d_green/status/1524107076498333700[13] https://www.kein-taeter-werden.de/[14] Siehe nur Renzikowski, in: MüKoStGB, 4. Aufl. 2021, Vorb. vor §§ 174 ff StGB Rn. 71.[15] https://lka.polizei.nrw/artikel/kurs-nrw-konzeption-zum-umgang-mit-rueckfallgefaehrdeten-sexualstraftaetern-in-nordrhein-westfalen Mehr lesen Junge Liberale 21.603 Unterstützer*innen Mehr anzeigen Beliebte Petition zum Thema Gesundheit -------------------------------------------------------------------------------- #KIWUFÜRALLE - FÜR EINE FAIRE KOSTENÜBERNAHME VON KINDERWUNSCHBEHANDLUNGEN #KiWuFürAlle – für eine faire Kostenübernahme von Kinderwunschbehandlungen#1von6 Paaren hat einen unerfüllten Kinderwunsch. Oftmals vergehen Jahre, bis sie mit Hilfe einer Kinderwunschbehandlung ihren Wunsch nach einem eigen Baby nachgehen können. Hier spielen jedoch nicht nur körperliche und psychische Faktoren eine Rolle, sondern leider auch die hohen Kosten. Andere nehmen einen Kredit für ihr Haus auf, Paare im Kinderwunsch oftmals einen für ihr Baby. Leider wird nicht jedem Menschen der Kinderwunsch in Deutschland erfüllt - weil zu wenig Geld, die “falsche” Sexualität oder das falsche Alter vorliegt, oder weil sie Single sind. Wir sind Anna und Sarah und fordern daher eine moderne, diskriminierungsfreie Familienpolitik und Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlungen - für Alle! Ich, Anna, bin 26, verheiratet und Influencerin sowie Autorin. Ich bin #1von7 Frauen, die unfruchtbar sind. Seit dem ich 21 bin, will ich ein Kind haben. Ich leide jedoch unter anderem an Adenomyose und Endometriose – der zweithäufigsten gynäkologischen Erkrankung, die etwa 10% aller Frauen betrifft und es sehr schwierig machen kann, natürlich schwanger zu werden. Für mich zählt im Kinderwunsch also jeder Monat - nach dem Gesetz musste ich jedoch erst 25 werden, um das Recht auf finanzielle Unterstützung zu bekommen. Ich meine, wer sucht sich schon freiwillig aus, mit unter 25 Jahren eine primäre Sterilität diagnostiziert zu bekommen?! Neben meinem Alter forderte der Gesetzgeber allerdings noch etwas von mir: Eine Hochzeit! Mittlerweile sind mein Mann und ich verheiratet, jedoch frage ich mich in welcher Welt wir leben, dass man für ein Kind verheiratet sein muss - wir haben nicht mehr 1950! Round about 45.000€ hat uns unser Kinderwunsch bisher gekostet. Auch jetzt zahlt die Krankenkasse nur 50% der Behandlungskosten für drei weitere Versuche, wobei jedoch auch nicht alles abgedeckt ist. Ich bin dankbar, dass wir diesen Weg gehen konnten - andere können dies so nicht. Ein Kinderwunsch sollte nicht vom Geld abhängig sein. Es ist so unfair, dass sich ein Paar den Weg zum Kind leisten kann und das andere eben nicht - das ähnelt schon fast einer Glückslotterie. Ich bin Sarah, verheiratet und 33 Jahre alt, Ärztin und Bloggerin. Auch ich habe eine Kinderwunschbehandlung gebraucht, um schwanger zu werden. Bei mir liegt die Ursache vor allem bei meinem Partner, bei dem als Kind ein Hodenhochstand lange unbemerkt blieb und so eine verminderte Spermienqualität zur Folge hatte. Der unerfüllte Kinderwunsch ist also durchaus individuell und geht oft mit Rückschlägen einher. Wie auch Anna, musste ich bereits zwei Fehlgeburten erleben – und während ich nach meiner dritten künstlichen Befruchtung nun mein Regenbogenmädchen erwarte, kämpft Anna auch nach neun künstlichen Befruchtungen weiter um ihr Glück. Mein Mann und ich haben das große Glück, privat versichert zu sein und der “Normvorstellung” zu entsprechen - die private Krankenkasse hat bei uns daher nahezu alle Kosten übernommen. Ansonsten hätte uns dieses Baby aber knapp 30.000€ gekostet - ein Betrag, der vielen Paaren das Genick gebrochen hätte. Als Ärztin und Betroffene sage ich daher: Die jetzigen Richtlinien, nachdem eine Kinderwunschbehandlung übernommen wird, sind diskriminierend, altmodisch und medizinisch fragwürdig. Zuallererst: Die Kosten einer Kinderwunschbehandlung sind enorm und nicht alle können sich die Behandlung leisten: Obwohl in Deutschland zu wenige Kinder geboren werden, werden Paare mit Kinderwunsch oft alleine gelassen und sind massiven Kosten ausgesetzt. Nicht jede*r hat jedoch die finanzielle Möglichkeit, diesen Weg überhaupt anzutreten oder ihn gar für sich erfolgreich zu beenden. Es bricht uns das Herz, wie viele von ihnen aufgeben müssen. Nicht, weil sie die anstrengenden Stimulationsbehandlungen körperlich nicht mehr schaffen, sondern weil sie sich die Behandlung finanziell nicht mehr leisten können: Eigenanteil bei den unterstützen Versuchen gesetzlich Versicherter: 1.500-1.800€ je VersuchSelbstzahler / privat Versicherte: 3.700-10.000€ je VersuchKryokonservierung: 600-800€ einmalig + jährliche Lagerungskosten von 200-400€Die aktuelle Beschränkung der Kostenübernahme auf verheiratete, heterosexuelle Paare bestimmten Alters ist zudem diskriminierend und vorbei an der heutigen Lebensrealität von Paaren in Deutschland. Seit 2004 gilt Unfruchtbarkeit nicht mehr als Krankheit – seitdem müssen Krankenkassen die Kosten einer Kinderwunschbehandlung nicht mehr vollständig übernehmen. Aktuell werden bei gesetzlich versicherten Paaren 50% der Kosten für drei Versuche der künstlichen Befruchtung (IVF/ICSI) übernommen – allerdings auch nur unter folgenden Bedingungen: Das Paar ist heterosexuell und verheiratet, die Eizelle und Samen stammen vom Paar,die Frau ist zwischen 25-40 Jahren alt und der Mann zwischen 25-50 Jahren. Nach drei Versuchen der künstlichen Befruchtung ist übrigens Schluss – auch wenn medizinisch noch gute Chancen auf Erfolg bestehen, kann das Paar jetzt entweder aufgeben oder als Selbstzahler komplett für die Kosten der weiteren Behandlung aufkommen. Eine medizinisch notwendige Kinderwunschbehandlung sollte kein Grund sein, Paare in eine Ehe zu zwingen. Lesbische Paare dagegen werden durch die aktuelle Gesetzeslage dagegen oft zu einer rechtlich und medizinisch unsicheren Heiminsemination gedrängt. Auch alleinstehende Frauen mit Kinderwunsch („Single Moms“) sowie Co-Parenting-Ansätze gehören heute zur modernen Familienplanung in Deutschland und dürfen nicht diskriminiert werden. Zwar nehmen einige Bundesländer in Deutschland einen Teil der restlichen Kosten auf sich - jedoch leider nicht alle. Homosexuelle und/oder unverheiratete Paare erhalten von Anfang an kaum Unterstützung – ebenso wie heterosexuelle verheiratete Paare, die aus medizinischen Gründen auf eine Fremdsamenspende angewiesen sind. Komplett nicht übernommen ist auch die (medizinisch sinnvolle) Kryokonservierung von überzähligen Eizellen und Embryonen bei der Stimulationsbehandlung. Wir haben das Glück, nicht durch die finanzielle Situation limitiert zu sein und dieser Diskriminierung zu entgehen - andere nicht. Wir sind heterosexuelle Frauen, die der Staat hier anerkennt - andere nicht. Das wollen wir so nicht mehr hinnehmen! Wir fordern eine moderne, diskriminierungsfreie Familienpolitik und Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlungen - für alle, unabhängig von sexueller Orientierung oder Identifikation, Herkunft, Hautfarbe oder Familienstand! Unsere Forderungen im Detail: Die Gesetzesregelung zur Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlungen ist unfair, diskriminierend und führt dazu, dass oft der finanzielle Status eines Paares entscheidet, ob sie ein Kind bekommen können. Das muss sich ändern! Daher fordern wir: 1) Anerkennung von Unfruchtbarkeit als Krankheit und Kostenübernahme für Kinderwunschbehandlungen zu 100% bei medizinischer Notwendigkeit Kinder sind kein Luxusgut und kein Paar sucht sich freiwillig den Weg der künstlichen Befruchtung. Für Unfruchtbarkeit liegen fast immer klare medizinische Gründe vor und daher muss die Behandlung wie für jede andere Erkrankung von den Krankenkassen übernommen werden. 2) Aufhebung der Beschränkung der Kostenübernahme auf drei Versuche Die Chance, pro Embryotransfer schwanger zu werden, liegt aktuell bei knapp über 30%. Die sture Beschränkung auf drei Versuche ist medizinisch nicht zu rechtfertigen. Auch im vierten oder fünften Transfer ist die Schwangerschaftsrate statistisch nicht reduziert im Vergleich zu den ersten drei Versuchen. Oft muss erst das richtige Behandlungsprotokoll oder eine bisher unbekannte zweite Diagnose (z.B. eine Gerinnungsstörung oder immunologische Problematik) gefunden werden, um die Chancen auf eine Schwangerschaft zu erhöhen. Daher muss künftig bei der Frage der Kostenübernahme für weitere Versuche immer die medizinische Aussicht auf Erfolg eine Rolle spielen – und nicht eine willkürlich gesetzte Grenze. Dies ist eine Entscheidung, die Ärzt*innen treffen müssen – nicht Politiker*innen oder Sachbearbeiter*innen einer Krankenkasse. 3) Kostenübernahme auch für unverheiratete und/oder homosexuelle Paare und alleinstehende Frauen In dem Deutschland von 2022 bestehen Familien nicht immer aus “Mutter, Vater, Kind” - und das ist auch gut so! Die Diskrimierung von anderen Lebensentwürfen durch die aktuelle Regelung zur Kostenübernahme ausschließlich bei verheirateten, heterosexuellen Paaren ist nicht mehr zeitgemäß und muss daher dringend verändert werden. Egal ob verheiratet oder unverheiratet, homo- oder heterosexuell, als Paar, “Coparenting-Team” oder als “Single Mom” - die Behandlung einer Unfruchtbarkeit muss nach medizinischen Maßstäben entschieden werden! 4) Herabsetzung der unteren Altersgrenzen für eine Kostenübernahme auf 18 Jahre Die untere Altersgrenze von 25 Jahren für eine Kostenübernahme ist medizinisch vollkommen sinnfrei und willkürlich vom Gesetzgeber bestimmt worden. Es ist schon seltsam, dass man über ein Wahlrecht mit 16 diskutiert, gleichzeitig aber Menschen unter 25 Jahren die Entscheidungsfähigkeit für ein Leben mit Kind abspricht. Mit bestimmten medizinischen Erkrankungen kann es sogar sein, dass die Fruchtbarkeit bereits unter 25 Jahren drastisch reduziert ist und die Chancen auf eine Schwangerschaft jedes Lebensjahr weiter abnimmt. Gerade junge Leute diese haben finanziell oft nicht die Möglichkeit, ihren Kinderwunsch finanziell als Selbstzahler zu stemmen und benötigen die Kostenübernahme oft dringend. Frauen unter 25 Jahren stellen aktuell in der Kinderwunschbehandlung eine sehr kleine Gruppe dar (0,3%) – und die Behandlung ist durch Schicksalsschläge nahezu immer medizinisch begründet. 5) Ersetzung der oberen Altersgruppe für eine Kostenübernahme durch eine medizinische Beurteilung der Erfolgsaussichten Die Fruchtbarkeit einer Frau ist nicht nur vom Alter abhängig, sondern individuell verschieden. Manche Frauen sind bereits mit Mitte 30 in den Wechseljahren – während andere auch mit Anfang 40 noch natürlich schwanger werden und gesunde Kinder bekommen. Inzwischen kennen wir neben dem kalendarischen Alter weitere medizinische Indikatoren wie etwa den AMH- und FSH-Wert, sowie den AFC. Auch der allgemeine Gesundheitszustand der Frau spielt bei der Frage der Aussicht auf Erfolg eine Rolle. Daher sollte oberhalb von 40 Jahren eine individuelle Beurteilung der Erfolgsaussicht durch eine*n Ärzt*in erfolgen und daran eine Kostenübernahme entschieden werden. Im aktuellen Jahrbuch des deutschen IVF-Registers (2020) lagen die durchschnittlichen Erfolgschancen auf Schwangerschaft pro Embryotransfer bei einer 40-jährigen Frau bei 22,3% - und bei einer 41-jährigen bei 20,6% - auch daran sieht man die Willkür dieser Altersgrenze. Für die Altersgrenze bei Männern gibt es medizinisch keine nachvollziehbare Begründung, diese ist daher ebenfalls aufzuheben. 6) Übernahme der Kosten der Behandlung mit Spendersamen Aktuell werden nur Kosten für eine Behandlung mit Eizelle und Spermien des behandelten Paares übernommen. Allerdings gibt es Fälle, in denen auch mit modernen Verfahren wie TESE/MESA beim Mann keine Spermien gewonnen werden können und eine komplette Azoospermie vorliegt. Selbst wenn Spermien vorhanden sind, ist bei stark ausgeprägter männlich bedingter Unfruchtbarkeit die Schwangerschaftschance in manchen Fällen drastisch reduziert. Diese Paare sind auf die Verwendung von Spendersamen angewiesen – sieerhalten aktuell keinerlei finanzielle Unterstützung. Die Behandlung mit Spendersamen hat dabei in den letzten Jahren deutlich zugenommen, wobei die Schwangerschaftsraten pro Versuch in diesen Fällen deutlich höher sind (31% bei Spendersamen vs 22,7% bei TESE) und daher bei medizinischer Notwendigkeit finanziell genauso unterstützt werden sollten. 7) Übernahme der Kosten für Kryokonservierung von überzähligen Eizellen und Embryonen Oft bleiben bei einer künstlichen Befruchtung befruchtete Eizellen oder Embryonen “übrig” - diese können entweder vernichtet oder für weitere Versuche eingefroren werden (Kryokonservierung). Aktuell sind bereits 30% aller Embryotransfere aus Kryozyklen - diese sind kosteneffizienter und haben mit “Frischzyklen” vergleichbare Erfolgsaussichten. Obwohl ein Kryotransfer für den Körper der Frau viel weniger belastend ist, werden die Kosten für diese Behandlung aktuell von den gesetzlichen Krankenkassen überhaupt nicht übernommen. Neben dem medizinischen Aspekt ist es auch ethisch fraglich, dass es finanziell sinnvoller ist, Embryonen zu vernichten - wir fordern daher die volle Kostenübernahme für Kryokonservierung, -lagerung und -transfer überzähliger Embryonen und befruchteter Eizellen. 8) Übernahme der Kosten des Ethikrates Die Präimplantationsdiagnostik ist in Deutschland im Embryonenschutzgesetz streng geregelt, in Ausnahmefällen bei schweren genetischen Erkrankungen und Risiken der Eltern jedoch zulässig. Hier geht es nicht um “Designerbabys” - sondern darum, schwerwiegende Erkrankungen und/oder gehäufte Fehlgeburten zu verhindern. Im Gegensatz zum europäischen Ausland muss sich in Deutschland ein sogenannter Ethikrat mit einer Entscheidung auseinandersetzen - diese Kosten (100 - 5.000€) müssen dabei aktuell komplett eigenständig getragen werden. Das verstärkt die finanzielle Belastung von Menschen im Kinderwunsch, deren Ausgangssituation sowieso schon schwieriger ist - diese Kosten sollen daher ebenfalls vollständig übernommen werden. Mehr lesen #KiWuFürAlle – für eine faire Kostenübernahme von Kinderwunschbehandlungen#1von6 Paaren hat einen unerfüllten Kinderwunsch. Oftmals vergehen Jahre, bis sie mit Hilfe einer Kinderwunschbehandlung ihren Wunsch nach einem eigen Baby nachgehen können. Hier spielen jedoch nicht nur körperliche und psychische Faktoren eine Rolle, sondern leider auch die hohen Kosten. Andere nehmen einen Kredit für ihr Haus auf, Paare im Kinderwunsch oftmals einen für ihr Baby. Leider wird nicht jedem Menschen der Kinderwunsch in Deutschland erfüllt - weil zu wenig Geld, die “falsche” Sexualität oder das falsche Alter vorliegt, oder weil sie Single sind. Wir sind Anna und Sarah und fordern daher eine moderne, diskriminierungsfreie Familienpolitik und Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlungen - für Alle! Ich, Anna, bin 26, verheiratet und Influencerin sowie Autorin. Ich bin #1von7 Frauen, die unfruchtbar sind. Seit dem ich 21 bin, will ich ein Kind haben. Ich leide jedoch unter anderem an Adenomyose und Endometriose – der zweithäufigsten gynäkologischen Erkrankung, die etwa 10% aller Frauen betrifft und es sehr schwierig machen kann, natürlich schwanger zu werden. Für mich zählt im Kinderwunsch also jeder Monat - nach dem Gesetz musste ich jedoch erst 25 werden, um das Recht auf finanzielle Unterstützung zu bekommen. Ich meine, wer sucht sich schon freiwillig aus, mit unter 25 Jahren eine primäre Sterilität diagnostiziert zu bekommen?! Neben meinem Alter forderte der Gesetzgeber allerdings noch etwas von mir: Eine Hochzeit! Mittlerweile sind mein Mann und ich verheiratet, jedoch frage ich mich in welcher Welt wir leben, dass man für ein Kind verheiratet sein muss - wir haben nicht mehr 1950! Round about 45.000€ hat uns unser Kinderwunsch bisher gekostet. Auch jetzt zahlt die Krankenkasse nur 50% der Behandlungskosten für drei weitere Versuche, wobei jedoch auch nicht alles abgedeckt ist. Ich bin dankbar, dass wir diesen Weg gehen konnten - andere können dies so nicht. Ein Kinderwunsch sollte nicht vom Geld abhängig sein. Es ist so unfair, dass sich ein Paar den Weg zum Kind leisten kann und das andere eben nicht - das ähnelt schon fast einer Glückslotterie. Ich bin Sarah, verheiratet und 33 Jahre alt, Ärztin und Bloggerin. Auch ich habe eine Kinderwunschbehandlung gebraucht, um schwanger zu werden. Bei mir liegt die Ursache vor allem bei meinem Partner, bei dem als Kind ein Hodenhochstand lange unbemerkt blieb und so eine verminderte Spermienqualität zur Folge hatte. Der unerfüllte Kinderwunsch ist also durchaus individuell und geht oft mit Rückschlägen einher. Wie auch Anna, musste ich bereits zwei Fehlgeburten erleben – und während ich nach meiner dritten künstlichen Befruchtung nun mein Regenbogenmädchen erwarte, kämpft Anna auch nach neun künstlichen Befruchtungen weiter um ihr Glück. Mein Mann und ich haben das große Glück, privat versichert zu sein und der “Normvorstellung” zu entsprechen - die private Krankenkasse hat bei uns daher nahezu alle Kosten übernommen. Ansonsten hätte uns dieses Baby aber knapp 30.000€ gekostet - ein Betrag, der vielen Paaren das Genick gebrochen hätte. Als Ärztin und Betroffene sage ich daher: Die jetzigen Richtlinien, nachdem eine Kinderwunschbehandlung übernommen wird, sind diskriminierend, altmodisch und medizinisch fragwürdig. Zuallererst: Die Kosten einer Kinderwunschbehandlung sind enorm und nicht alle können sich die Behandlung leisten: Obwohl in Deutschland zu wenige Kinder geboren werden, werden Paare mit Kinderwunsch oft alleine gelassen und sind massiven Kosten ausgesetzt. Nicht jede*r hat jedoch die finanzielle Möglichkeit, diesen Weg überhaupt anzutreten oder ihn gar für sich erfolgreich zu beenden. Es bricht uns das Herz, wie viele von ihnen aufgeben müssen. Nicht, weil sie die anstrengenden Stimulationsbehandlungen körperlich nicht mehr schaffen, sondern weil sie sich die Behandlung finanziell nicht mehr leisten können: Eigenanteil bei den unterstützen Versuchen gesetzlich Versicherter: 1.500-1.800€ je VersuchSelbstzahler / privat Versicherte: 3.700-10.000€ je VersuchKryokonservierung: 600-800€ einmalig + jährliche Lagerungskosten von 200-400€Die aktuelle Beschränkung der Kostenübernahme auf verheiratete, heterosexuelle Paare bestimmten Alters ist zudem diskriminierend und vorbei an der heutigen Lebensrealität von Paaren in Deutschland. Seit 2004 gilt Unfruchtbarkeit nicht mehr als Krankheit – seitdem müssen Krankenkassen die Kosten einer Kinderwunschbehandlung nicht mehr vollständig übernehmen. Aktuell werden bei gesetzlich versicherten Paaren 50% der Kosten für drei Versuche der künstlichen Befruchtung (IVF/ICSI) übernommen – allerdings auch nur unter folgenden Bedingungen: Das Paar ist heterosexuell und verheiratet, die Eizelle und Samen stammen vom Paar,die Frau ist zwischen 25-40 Jahren alt und der Mann zwischen 25-50 Jahren. Nach drei Versuchen der künstlichen Befruchtung ist übrigens Schluss – auch wenn medizinisch noch gute Chancen auf Erfolg bestehen, kann das Paar jetzt entweder aufgeben oder als Selbstzahler komplett für die Kosten der weiteren Behandlung aufkommen. Eine medizinisch notwendige Kinderwunschbehandlung sollte kein Grund sein, Paare in eine Ehe zu zwingen. Lesbische Paare dagegen werden durch die aktuelle Gesetzeslage dagegen oft zu einer rechtlich und medizinisch unsicheren Heiminsemination gedrängt. Auch alleinstehende Frauen mit Kinderwunsch („Single Moms“) sowie Co-Parenting-Ansätze gehören heute zur modernen Familienplanung in Deutschland und dürfen nicht diskriminiert werden. Zwar nehmen einige Bundesländer in Deutschland einen Teil der restlichen Kosten auf sich - jedoch leider nicht alle. Homosexuelle und/oder unverheiratete Paare erhalten von Anfang an kaum Unterstützung – ebenso wie heterosexuelle verheiratete Paare, die aus medizinischen Gründen auf eine Fremdsamenspende angewiesen sind. Komplett nicht übernommen ist auch die (medizinisch sinnvolle) Kryokonservierung von überzähligen Eizellen und Embryonen bei der Stimulationsbehandlung. Wir haben das Glück, nicht durch die finanzielle Situation limitiert zu sein und dieser Diskriminierung zu entgehen - andere nicht. Wir sind heterosexuelle Frauen, die der Staat hier anerkennt - andere nicht. Das wollen wir so nicht mehr hinnehmen! Wir fordern eine moderne, diskriminierungsfreie Familienpolitik und Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlungen - für alle, unabhängig von sexueller Orientierung oder Identifikation, Herkunft, Hautfarbe oder Familienstand! Unsere Forderungen im Detail: Die Gesetzesregelung zur Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlungen ist unfair, diskriminierend und führt dazu, dass oft der finanzielle Status eines Paares entscheidet, ob sie ein Kind bekommen können. Das muss sich ändern! Daher fordern wir: 1) Anerkennung von Unfruchtbarkeit als Krankheit und Kostenübernahme für Kinderwunschbehandlungen zu 100% bei medizinischer Notwendigkeit Kinder sind kein Luxusgut und kein Paar sucht sich freiwillig den Weg der künstlichen Befruchtung. Für Unfruchtbarkeit liegen fast immer klare medizinische Gründe vor und daher muss die Behandlung wie für jede andere Erkrankung von den Krankenkassen übernommen werden. 2) Aufhebung der Beschränkung der Kostenübernahme auf drei Versuche Die Chance, pro Embryotransfer schwanger zu werden, liegt aktuell bei knapp über 30%. Die sture Beschränkung auf drei Versuche ist medizinisch nicht zu rechtfertigen. Auch im vierten oder fünften Transfer ist die Schwangerschaftsrate statistisch nicht reduziert im Vergleich zu den ersten drei Versuchen. Oft muss erst das richtige Behandlungsprotokoll oder eine bisher unbekannte zweite Diagnose (z.B. eine Gerinnungsstörung oder immunologische Problematik) gefunden werden, um die Chancen auf eine Schwangerschaft zu erhöhen. Daher muss künftig bei der Frage der Kostenübernahme für weitere Versuche immer die medizinische Aussicht auf Erfolg eine Rolle spielen – und nicht eine willkürlich gesetzte Grenze. Dies ist eine Entscheidung, die Ärzt*innen treffen müssen – nicht Politiker*innen oder Sachbearbeiter*innen einer Krankenkasse. 3) Kostenübernahme auch für unverheiratete und/oder homosexuelle Paare und alleinstehende Frauen In dem Deutschland von 2022 bestehen Familien nicht immer aus “Mutter, Vater, Kind” - und das ist auch gut so! Die Diskrimierung von anderen Lebensentwürfen durch die aktuelle Regelung zur Kostenübernahme ausschließlich bei verheirateten, heterosexuellen Paaren ist nicht mehr zeitgemäß und muss daher dringend verändert werden. Egal ob verheiratet oder unverheiratet, homo- oder heterosexuell, als Paar, “Coparenting-Team” oder als “Single Mom” - die Behandlung einer Unfruchtbarkeit muss nach medizinischen Maßstäben entschieden werden! 4) Herabsetzung der unteren Altersgrenzen für eine Kostenübernahme auf 18 Jahre Die untere Altersgrenze von 25 Jahren für eine Kostenübernahme ist medizinisch vollkommen sinnfrei und willkürlich vom Gesetzgeber bestimmt worden. Es ist schon seltsam, dass man über ein Wahlrecht mit 16 diskutiert, gleichzeitig aber Menschen unter 25 Jahren die Entscheidungsfähigkeit für ein Leben mit Kind abspricht. Mit bestimmten medizinischen Erkrankungen kann es sogar sein, dass die Fruchtbarkeit bereits unter 25 Jahren drastisch reduziert ist und die Chancen auf eine Schwangerschaft jedes Lebensjahr weiter abnimmt. Gerade junge Leute diese haben finanziell oft nicht die Möglichkeit, ihren Kinderwunsch finanziell als Selbstzahler zu stemmen und benötigen die Kostenübernahme oft dringend. Frauen unter 25 Jahren stellen aktuell in der Kinderwunschbehandlung eine sehr kleine Gruppe dar (0,3%) – und die Behandlung ist durch Schicksalsschläge nahezu immer medizinisch begründet. 5) Ersetzung der oberen Altersgruppe für eine Kostenübernahme durch eine medizinische Beurteilung der Erfolgsaussichten Die Fruchtbarkeit einer Frau ist nicht nur vom Alter abhängig, sondern individuell verschieden. Manche Frauen sind bereits mit Mitte 30 in den Wechseljahren – während andere auch mit Anfang 40 noch natürlich schwanger werden und gesunde Kinder bekommen. Inzwischen kennen wir neben dem kalendarischen Alter weitere medizinische Indikatoren wie etwa den AMH- und FSH-Wert, sowie den AFC. Auch der allgemeine Gesundheitszustand der Frau spielt bei der Frage der Aussicht auf Erfolg eine Rolle. Daher sollte oberhalb von 40 Jahren eine individuelle Beurteilung der Erfolgsaussicht durch eine*n Ärzt*in erfolgen und daran eine Kostenübernahme entschieden werden. Im aktuellen Jahrbuch des deutschen IVF-Registers (2020) lagen die durchschnittlichen Erfolgschancen auf Schwangerschaft pro Embryotransfer bei einer 40-jährigen Frau bei 22,3% - und bei einer 41-jährigen bei 20,6% - auch daran sieht man die Willkür dieser Altersgrenze. Für die Altersgrenze bei Männern gibt es medizinisch keine nachvollziehbare Begründung, diese ist daher ebenfalls aufzuheben. 6) Übernahme der Kosten der Behandlung mit Spendersamen Aktuell werden nur Kosten für eine Behandlung mit Eizelle und Spermien des behandelten Paares übernommen. Allerdings gibt es Fälle, in denen auch mit modernen Verfahren wie TESE/MESA beim Mann keine Spermien gewonnen werden können und eine komplette Azoospermie vorliegt. Selbst wenn Spermien vorhanden sind, ist bei stark ausgeprägter männlich bedingter Unfruchtbarkeit die Schwangerschaftschance in manchen Fällen drastisch reduziert. Diese Paare sind auf die Verwendung von Spendersamen angewiesen – sieerhalten aktuell keinerlei finanzielle Unterstützung. Die Behandlung mit Spendersamen hat dabei in den letzten Jahren deutlich zugenommen, wobei die Schwangerschaftsraten pro Versuch in diesen Fällen deutlich höher sind (31% bei Spendersamen vs 22,7% bei TESE) und daher bei medizinischer Notwendigkeit finanziell genauso unterstützt werden sollten. 7) Übernahme der Kosten für Kryokonservierung von überzähligen Eizellen und Embryonen Oft bleiben bei einer künstlichen Befruchtung befruchtete Eizellen oder Embryonen “übrig” - diese können entweder vernichtet oder für weitere Versuche eingefroren werden (Kryokonservierung). Aktuell sind bereits 30% aller Embryotransfere aus Kryozyklen - diese sind kosteneffizienter und haben mit “Frischzyklen” vergleichbare Erfolgsaussichten. Obwohl ein Kryotransfer für den Körper der Frau viel weniger belastend ist, werden die Kosten für diese Behandlung aktuell von den gesetzlichen Krankenkassen überhaupt nicht übernommen. Neben dem medizinischen Aspekt ist es auch ethisch fraglich, dass es finanziell sinnvoller ist, Embryonen zu vernichten - wir fordern daher die volle Kostenübernahme für Kryokonservierung, -lagerung und -transfer überzähliger Embryonen und befruchteter Eizellen. 8) Übernahme der Kosten des Ethikrates Die Präimplantationsdiagnostik ist in Deutschland im Embryonenschutzgesetz streng geregelt, in Ausnahmefällen bei schweren genetischen Erkrankungen und Risiken der Eltern jedoch zulässig. Hier geht es nicht um “Designerbabys” - sondern darum, schwerwiegende Erkrankungen und/oder gehäufte Fehlgeburten zu verhindern. Im Gegensatz zum europäischen Ausland muss sich in Deutschland ein sogenannter Ethikrat mit einer Entscheidung auseinandersetzen - diese Kosten (100 - 5.000€) müssen dabei aktuell komplett eigenständig getragen werden. Das verstärkt die finanzielle Belastung von Menschen im Kinderwunsch, deren Ausgangssituation sowieso schon schwieriger ist - diese Kosten sollen daher ebenfalls vollständig übernommen werden. Mehr lesen Anna Wilken & Sarah Plack 81.093 Unterstützer*innen Mehr anzeigen Beliebte Petition zum Thema ukraine -------------------------------------------------------------------------------- HUMANITÄRE LUFTBRÜCKE & KORRIDORE FÜR DIE UKRAINE JETZT! English Version / Ukrainian Version / Japanese Version Forderung an Präsidentin der EU-Kommission Von der Leyen, Außenministerin Baerbock, Kanzler Scholz & alle politischen Amtsinhaber:innen Meine Familie lebt in Mariupol. Diese Stadt am Asowschen Meer ist umzingelt von russischen Truppen. Freunde verstecken sich in Kyiv in Luftschutzbunkern oder Dörfern. Andere kämpfen in Cherson oder Odesa. Bereits jetzt kommt es in der Ukraine zu Versorgungsengpässen. Mittlerweile sind außerhalb der Hauptstadt die meisten Lebensmittelgeschäfte leergekauft oder ausgeplündert. Die Menschen sind sich selbst ausgeliefert und vielerorts von russischen Truppen eingekesselt. Kyiv, Mariupol, Charkiw, Cherson und viele weitere Orte brauchen Ihre Hilfe! Die Knappheit an Obdach, Lebensmitteln und Medikamenten erschwert bereits vielen Bewohner:innen das Leben enorm. Weitere Verknappungen sind jedoch verheerend und bedrohen Menschenleben zusätzlich. Je länger wir warten, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer humanitären Katastrophe kommt. Die Situation wird sich voraussichtlich nicht bald auflösen. Frau Baerbock, Herr Scholz, wir fordern für die bedrohten ukrainischen Städte und Dörfer eine zivile Luftbrücke mit Versorgungsgütern: Nahrungsmitteln, Wasser, Medikamente, Hygieneartikel und Kleidung. Das alles fehlt und ist für meine Familie und die Menschen in der Ukraine eine Frage von Leben und Tod. Auch der ukrainische Botschafter Andrij Melnyk fordert eine sofortige Luftbrücke für die Ukraine. Bitte teilt diese Petition auf allen Kanälen: www.change.org/luftbrückeukraine Mehr lesen English Version / Ukrainian Version / Japanese Version Forderung an Präsidentin der EU-Kommission Von der Leyen, Außenministerin Baerbock, Kanzler Scholz & alle politischen Amtsinhaber:innen Meine Familie lebt in Mariupol. Diese Stadt am Asowschen Meer ist umzingelt von russischen Truppen. Freunde verstecken sich in Kyiv in Luftschutzbunkern oder Dörfern. Andere kämpfen in Cherson oder Odesa. Bereits jetzt kommt es in der Ukraine zu Versorgungsengpässen. Mittlerweile sind außerhalb der Hauptstadt die meisten Lebensmittelgeschäfte leergekauft oder ausgeplündert. Die Menschen sind sich selbst ausgeliefert und vielerorts von russischen Truppen eingekesselt. Kyiv, Mariupol, Charkiw, Cherson und viele weitere Orte brauchen Ihre Hilfe! Die Knappheit an Obdach, Lebensmitteln und Medikamenten erschwert bereits vielen Bewohner:innen das Leben enorm. Weitere Verknappungen sind jedoch verheerend und bedrohen Menschenleben zusätzlich. Je länger wir warten, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer humanitären Katastrophe kommt. Die Situation wird sich voraussichtlich nicht bald auflösen. Frau Baerbock, Herr Scholz, wir fordern für die bedrohten ukrainischen Städte und Dörfer eine zivile Luftbrücke mit Versorgungsgütern: Nahrungsmitteln, Wasser, Medikamente, Hygieneartikel und Kleidung. Das alles fehlt und ist für meine Familie und die Menschen in der Ukraine eine Frage von Leben und Tod. Auch der ukrainische Botschafter Andrij Melnyk fordert eine sofortige Luftbrücke für die Ukraine. Bitte teilt diese Petition auf allen Kanälen: www.change.org/luftbrückeukraine Mehr lesen Anna Zhukovets 178.421 Unterstützer*innen Mehr laden VORGESTELLTE THEMEN MenschenrechtepolitikUmweltImmigrantenLGBTQIBildungFrauenrechteGesundheittierefamilieSportKulturstrafjustizCoronaviruswirtschaftliche gerechtigkeitUnterhaltungbehinderungAfghanistan -------------------------------------------------------------------------------- * Menschenrechte * politik * Umwelt * Immigranten * LGBTQI * Bildung * Frauenrechte * Gesundheit * tiere * familie * Sport * Kultur * strafjustiz * Coronavirus * wirtschaftliche gerechtigkeit * Unterhaltung * behinderung * Afghanistan -------------------------------------------------------------------------------- -------------------------------------------------------------------------------- Ihre Privatsphäre Wir verwenden unsere eigenen Cookies und die von Drittanbietern, um eine reibungslose Nutzung unserer Plattform zu garantieren – beispielsweise um den Anmeldevorgang zu erleichtern, Missbrauch und Betrug zu mindern, zur Analyse und Optimierung der Website, zur Personalisierung und um relevante Empfehlungen geben zu können. 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