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DIE WELTWEIT GRÖSSTE PETITIONSPLATTFORM FÜR GESELLSCHAFTLICHE VERÄNDERUNG

488.610.948 Menschen in Aktion. 
Viele Erfolge täglich.

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Erfolg


FREIHEIT FÜR DIE IM IRAK INHAFTIERTEN JOURNALIST:INNEN MARLENE FÖRSTER UND MATEJ
KAVČIČ!

Marlene Förster und Matej Kavčič wieder zu Hause! Wir freuen uns, sie bald in
die Arme schließen zu können. Wir danken allen für die zahlreiche Unterstützung!
Die…

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 * Unterstützer:innenkreis Marlene und Matej
   Deutschland
 * 56.393
   Unterstützer*innen


GESCHAFFT! COCA-COLA VERZICHTET AUF DEN NEUEN BRUNNEN!

Coca-Cola hat heute verkünden lassen, dass Sie den Antrag zur weiteren Entnahme
von Tiefengrundwasser an einem dritten Brunnen hier am Standort Lüneburg vorerst
nicht stellen werden. Über 145.000 Unterzeichner:innen der Petition „Unser
Trinkwasser gehört uns - nicht Coca-Cola“ haben über 17 Monate für dieses
Anliegen gekämpft, sachlich argumentiert und emotional protestiert. Das macht
Mut!  Mehr

--------------------------------------------------------------------------------

 * Karina Timmann
   Lüneburg, Deutschland
 * 145.471
   Unterstützer*innen


DAS PLASTIKTÜTENVERBOT KOMMT 2022!

Wir kämpfen schon seit 2011 gegen die Plastiktüten-Industrie und wurden seitdem
von den Herstellern mit Klagen in Millionenhöhe überzogen. Doch wir konnten uns
durchsetzen! Der Deutsche Bundestag hat am 27.11.2020 endlich unsere Forderung
erfüllt und das Verbot der Plastiktüte beschlossen.  Mehr

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 * Barbara Metz und die Deutsche Umwelthilfe e.V.
 * 48.687
   Unterstützer*innen
 * Medien
   Tina Schüssler: "Endlich kommt das Plastiktüten-Verbot!"


WIR HABEN ES GESCHAFFT: MEHR THERAPIEPLÄTZE IM KOALITIONSVERTRAG!

Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung hält es fest: Das Ziel wurde erreicht,
eine Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung ist nun angestoßen,
festgeschrieben und versprochen. Vielen Dank an mehr als 103.000
Unterstützer*innen, die zu diesem Erfolg beigetragen haben!  Mehr

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 * Diana zur Löwen und Andreas Bergholz
   Berlin, Deutschland
 * 103.394
   Unterstützer*innen


TARIFVERTRAG ENTLASTUNG KOMMT AUCH BEI VIVANTES!

Wir schreiben Geschichte! Tarifvertrag Entlastung kommt auch bei Vivantes. Mehr
als 44.000 Unterzeichner*innen haben zum Erfolg beigetragen.  Mehr

--------------------------------------------------------------------------------

 * Johanna H
   Deutschland
 * 44.261
   Unterstützer*innen


ERFOLG! MAYAZ DARF IN DEUTSCHLAND BLEIBEN UND IHRE AUSBILDUNG MACHEN

Nach zweijährigem Kampf hat die 17-jährige Mayaz es endlich geschafft: Sie darf
in Deutschland bleiben und ihre Ausbildung machen. Fast 100.000 Menschen haben
die von Ihrer jetzigen Ausbildern gestartete Petition unterstützt und zu dem
Erfolg beigetragen.  Mehr

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 * Blumenbinderei Furth
 * 93.694
   Unterstützer*innen
 * Medien
   

 1. Freiheit für die im Irak inhaftierten Journalist:innen Marlene Förster und
    Matej Kavčič!

 2. Geschafft! Coca-Cola verzichtet auf den neuen Brunnen!

 3. Das Plastiktütenverbot kommt 2022!

 4. Wir haben es geschafft: Mehr Therapieplätze im Koalitionsvertrag!

 5. Tarifvertrag Entlastung kommt auch bei Vivantes!

 6. Erfolg! Mayaz darf in Deutschland bleiben und ihre Ausbildung machen


VORGESTELLTE THEMEN

MenschenrechtepolitikUmweltImmigrantenLGBTQIBildungFrauenrechteGesundheittierefamilieSportKulturstrafjustizCoronaviruswirtschaftliche
gerechtigkeitUnterhaltungbehinderungAfghanistan

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 * Menschenrechte
 * politik
 * Umwelt
 * Immigranten
 * LGBTQI
 * Bildung
 * Frauenrechte
 * Gesundheit
 * tiere
 * familie
 * Sport
 * Kultur
 * strafjustiz
 * Coronavirus
 * wirtschaftliche gerechtigkeit
 * Unterhaltung
 * behinderung
 * Afghanistan

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WAS GERADE AUF CHANGE.ORG PASSIERT

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Beliebte Petition zum Thema Umwelt

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BAHN UND BUS FÜR 1 EURO – JETZT IN GANZ DEUTSCHLAND!

Dauerstaus, Parkplatzsuche, Lärm, verpestete Luft und kaum Platz für Fußgänger
und Radler: Deutsche Städte sind Autostädte. Wir haben es satt und fordern:
Schluss mit der Auto-Förder-Politik! Gemeinsam möchten wir Kanzler Scholz dazu
auffordern: Machen Sie Bus und Bahn endlich für alle zugänglich – für 1 Euro am
Tag, mit mehr Angebot und mit dichterem Takt! Machen Sie Schluss mit der
Vergiftung unserer Atemluft und der Zerstörung unseres Klimas! So können wir den
Umstieg auf klimafreundliche und saubere Mobilität schneller schaffen. Wir
brauchen Grünflächen, Platz für Fahrradfahrer und Fußgänger, gesunde Luft und
einen starken, modernen und gut ausgebauten Öffentlichen Nahverkehr in Stadt und
Land – und nicht noch mehr Blech, noch breitere Autos, Drohnen oder Flugtaxis.
Warum ist das 365 Euro-Ticket die Lösung? Das Jahresticket für 365 Euro, für 1
Euro am Tag, macht die Nutzung von Bus und Bahn unkompliziert – einfach ein- und
aussteigen, wo und wann man möchte, ohne komplizierte Tarife verstehen zu
müssen. 1 Euro am Tag macht Bus und Bahn billiger und attraktiver. Ist die
365-Euro-Flatrate bezahlt, wird eher in die Öffentlichen als ins Auto
eingestiegen – eine moderne Selbstverständlichkeit in Zeiten von Klimakrise und
abgasverpesteter Luft.   Das klingt unrealistisch? Im Gegenteil! In Wien wurde
dieses Konzept bereits 2012 umgesetzt und führte dazu, dass sich die Zahl der
Jahreskarteninhaber*innen von 373.000 auf 820.000 erhöht hat. In Wien haben
damit mehr Menschen ein Jahresticket für den öffentlichen Nahverkehr als ein
Auto! Auch in Portugal wurden im März 2019 die Preise für Bus und Bahn deutlich
reduziert. Seither ist man im Stadtgebiet Lissabon für 360 Euro im Jahr
unterwegs. Einige Städte machen es auch bei uns schon vor. Bonn und Reutlingen
haben das 365 Euro-Ticket eingeführt – mit finanzieller Unterstützung des Bundes
und ebenfalls mit positivem Effekt. In Berlin setzt sich der Regierende
Bürgermeister Michael Müller öffentlich für das Ticket ein. Wir fordern Herrn
Scholz auf, das in ganz Deutschland einzuführen! Die Ticketpreise für die
Öffentlichen sind seit dem Jahr 2000 um fast 80% gestiegen, die Parkgebühren
blieben konstant – eine Verkehrswende geht anders. Für Straßenausbau,
Unfallkosten, Parkplätze, Polizeieinsätze, Folgekosten der Umweltverschmutzung
von Pkw und vieles mehr zahlen deutsche Städte etwa dreimal so viel wie für Bus
und Bahn. Damit muss Schluss sein! Anstatt Jahr für Jahr mit 10 Milliarden Euro
den Dieselkraftstoff billiger zu machen und schmutzige Dienstwägen mit 5
Milliarden Euro zu subventionieren, fordern wir die Bundesregierung auf, ein
klares Statement pro attraktivem und kostengünstigem Öffentlichen Nahverkehr in
Land und Stadt zu setzen: Mit dem 1-Euro-Ticket und dem massiven Ausbau der Bus-
und Bahnangebote in der Stadt und vor allem auf dem Land. Zusätzlich sollen mit
den längst überfälligen Bußgeldern der Autokonzerne von 5.000 Euro pro
verkauftem Diesel-Pkw mit manipulierter Abgasreinigung, die 365-Euro-Tickets
finanziert werden. Das Beispiel Wien zeigt außerdem: Die günstigeren
Ticketpreise können zum Teil durch steigende Verkaufszahlen ausgeglichen werden.
Klar ist aber auch, dass parallel zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots auch der
Autoverkehr, insbesondere in den Innenstadtbereichen, ausgesperrt werden muss:
zum Beispiel durch weniger und deutlich teurere Parkplätze. Die Parkgebühren
sollen ausschließlich zur Finanzierung und den dringend notwendigen Ausbau des
ÖPNV in der Stadt und auf dem Land verwendet werden. Die breite
gesellschaftliche Unterstützung durch die Bewegung Fridays for Future und das
klare Signal der Wähler bei der Europawahl im Mai machen deutlich: Wir wollen
die Verkehrswende, die Politik muss JETZT das Statement pro Bus und Bahn setzen.
Bitte gebt uns deshalb jetzt eure Stimme für ein 365 Euro Ticket. Lasst uns
gemeinsam Druck aufbauen, um endlich eine Veränderung zu erwirken. Jede Stimme
zählt! Wir zählen auf eure Unterstützung! Deutsche Umwelthilfe   PS: Als NGO
sind wir auf Unterstützer angewiesen, um eine Vielzahl an Umwelt- und
Verbraucherschutzthemen zu bearbeiten. Wir freuen uns über eine Unterstützung
unserer Arbeit. Hier könnt ihr Fördermitglied werden, zum Beispiel mit 5 Euro im
Monat. DUH Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft Köln | IBAN: DE45 3702 0500
0008 1900 02 |BIC: BFSWDE33XXX

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Dauerstaus, Parkplatzsuche, Lärm, verpestete Luft und kaum Platz für Fußgänger
und Radler: Deutsche Städte sind Autostädte. Wir haben es satt und fordern:
Schluss mit der Auto-Förder-Politik! Gemeinsam möchten wir Kanzler Scholz dazu
auffordern: Machen Sie Bus und Bahn endlich für alle zugänglich – für 1 Euro am
Tag, mit mehr Angebot und mit dichterem Takt! Machen Sie Schluss mit der
Vergiftung unserer Atemluft und der Zerstörung unseres Klimas! So können wir den
Umstieg auf klimafreundliche und saubere Mobilität schneller schaffen. Wir
brauchen Grünflächen, Platz für Fahrradfahrer und Fußgänger, gesunde Luft und
einen starken, modernen und gut ausgebauten Öffentlichen Nahverkehr in Stadt und
Land – und nicht noch mehr Blech, noch breitere Autos, Drohnen oder Flugtaxis.
Warum ist das 365 Euro-Ticket die Lösung? Das Jahresticket für 365 Euro, für 1
Euro am Tag, macht die Nutzung von Bus und Bahn unkompliziert – einfach ein- und
aussteigen, wo und wann man möchte, ohne komplizierte Tarife verstehen zu
müssen. 1 Euro am Tag macht Bus und Bahn billiger und attraktiver. Ist die
365-Euro-Flatrate bezahlt, wird eher in die Öffentlichen als ins Auto
eingestiegen – eine moderne Selbstverständlichkeit in Zeiten von Klimakrise und
abgasverpesteter Luft.   Das klingt unrealistisch? Im Gegenteil! In Wien wurde
dieses Konzept bereits 2012 umgesetzt und führte dazu, dass sich die Zahl der
Jahreskarteninhaber*innen von 373.000 auf 820.000 erhöht hat. In Wien haben
damit mehr Menschen ein Jahresticket für den öffentlichen Nahverkehr als ein
Auto! Auch in Portugal wurden im März 2019 die Preise für Bus und Bahn deutlich
reduziert. Seither ist man im Stadtgebiet Lissabon für 360 Euro im Jahr
unterwegs. Einige Städte machen es auch bei uns schon vor. Bonn und Reutlingen
haben das 365 Euro-Ticket eingeführt – mit finanzieller Unterstützung des Bundes
und ebenfalls mit positivem Effekt. In Berlin setzt sich der Regierende
Bürgermeister Michael Müller öffentlich für das Ticket ein. Wir fordern Herrn
Scholz auf, das in ganz Deutschland einzuführen! Die Ticketpreise für die
Öffentlichen sind seit dem Jahr 2000 um fast 80% gestiegen, die Parkgebühren
blieben konstant – eine Verkehrswende geht anders. Für Straßenausbau,
Unfallkosten, Parkplätze, Polizeieinsätze, Folgekosten der Umweltverschmutzung
von Pkw und vieles mehr zahlen deutsche Städte etwa dreimal so viel wie für Bus
und Bahn. Damit muss Schluss sein! Anstatt Jahr für Jahr mit 10 Milliarden Euro
den Dieselkraftstoff billiger zu machen und schmutzige Dienstwägen mit 5
Milliarden Euro zu subventionieren, fordern wir die Bundesregierung auf, ein
klares Statement pro attraktivem und kostengünstigem Öffentlichen Nahverkehr in
Land und Stadt zu setzen: Mit dem 1-Euro-Ticket und dem massiven Ausbau der Bus-
und Bahnangebote in der Stadt und vor allem auf dem Land. Zusätzlich sollen mit
den längst überfälligen Bußgeldern der Autokonzerne von 5.000 Euro pro
verkauftem Diesel-Pkw mit manipulierter Abgasreinigung, die 365-Euro-Tickets
finanziert werden. Das Beispiel Wien zeigt außerdem: Die günstigeren
Ticketpreise können zum Teil durch steigende Verkaufszahlen ausgeglichen werden.
Klar ist aber auch, dass parallel zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots auch der
Autoverkehr, insbesondere in den Innenstadtbereichen, ausgesperrt werden muss:
zum Beispiel durch weniger und deutlich teurere Parkplätze. Die Parkgebühren
sollen ausschließlich zur Finanzierung und den dringend notwendigen Ausbau des
ÖPNV in der Stadt und auf dem Land verwendet werden. Die breite
gesellschaftliche Unterstützung durch die Bewegung Fridays for Future und das
klare Signal der Wähler bei der Europawahl im Mai machen deutlich: Wir wollen
die Verkehrswende, die Politik muss JETZT das Statement pro Bus und Bahn setzen.
Bitte gebt uns deshalb jetzt eure Stimme für ein 365 Euro Ticket. Lasst uns
gemeinsam Druck aufbauen, um endlich eine Veränderung zu erwirken. Jede Stimme
zählt! Wir zählen auf eure Unterstützung! Deutsche Umwelthilfe   PS: Als NGO
sind wir auf Unterstützer angewiesen, um eine Vielzahl an Umwelt- und
Verbraucherschutzthemen zu bearbeiten. Wir freuen uns über eine Unterstützung
unserer Arbeit. Hier könnt ihr Fördermitglied werden, zum Beispiel mit 5 Euro im
Monat. DUH Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft Köln | IBAN: DE45 3702 0500
0008 1900 02 |BIC: BFSWDE33XXX

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Deutsche Umwelthilfe
140.120 Unterstützer*innen
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BAUCHSPEICHELDRÜSENKREBS: KOMMEN FORSCHUNGSERFOLGE VON BIONTECH AUCH DEUTSCHLAND
ZU GUTE?

Bauchspeicheldrüsenkrebs ist immer noch eine der tödlichsten Krebsarten. 
Jährlich ca. 19.000 diagnostizierte Fälle und etwa 19.000 Todesfälle durch diese
Erkrankung. Eines meiner Kinder steht nach wochenlanger Chemotherapie vor einer
OP. Update: Freitag, 24. Juni 2022. kommenden Montag findet die OP statt. 
Bauchspeicheldrüse wird je nach Zustand, der bei Öffnung erkennbar ist, 
teilweise oder ganz entfernt. Darüber hinaus ein Teil der Milz, da der Krebs
sich dahin ausgeweitet hat und ein Teil des Magens. Die Op wird ca, 4 - 8
Stunden dauern. Die diesbezüglichen Foren sind gefüllt mit unendlichem Leid.  Da
nur weniger als fünf Prozent der Erkrankten auf die derzeitigen
Behandlungsmöglichkeiten ansprechen, ist dieser Krebs eine der Krebsarten mit
dem höchsten medizinischen Bedarf.
https://www.morgenpost.de/vermischtes/article235576927/biontech-studie-krebs-mrna-ergebnisse.html
Nach Erkennung der Erkrankungen sterben 90 % aller Erkrankten innerhalb von zwei
Jahren. - Selbst nach erfolgreicher OP haben nur 20 % eine Lebenserwartung von 5
Jahren. Dieser Krebs ist "gegen alle Behandlungen resistent", einschließlich
Immuntheraphien.  BISHER! BioNTech verzeichnet Erfolge mit einer mRNA-Therapie
nach OP.  Veröffentlicht auf der kürzlichen Jahrestagung der American Society of
Clinical Oncology
(ASCO).https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2022-06/56232699-biontech-se-positive-phase-1-daten-von-mrna-basierter-individualisierter-neoantigen-spezifischer-immuntherapie-bei-patienten-mit-bauchspeicheldruesenk-382.htm
Dazu wurden bereits die ersten beiden von erforderlichen 3 Studien zur Erprobung
erfolgreich durchgeführt. (Die Erprobung mit Menschen gliedert sich
grundsätzlich in drei Phasen:• Phase I - Erprobung mit wenigen Gesunden (den
Probanden)• Phase II - Erprobung mit wenigen Kranken• Phase III - Erprobung mit
vielen Kranken) "Ein Pankreaskarzinom-Experte (Leiter einer entsprechenden
deutschen Klinik): "Sehr interessant und vielversprechend. Die Therapie wird
nach der Operation angewendet, eine Phase III Studie ist jetzt geplant,
hoffentlich auch in Europa/Deutschland. " Ganz wichtig: Bei allen in meinem Fall
gegenüber Ärzten vorgetragenen Bitten um Hilfe haben wir meistens unverzüglich
(am gleichen Tag) und meist auch eine telefonisch persönliche Reaktion erfahren.
Das hat unglaublich gut getan dieser bedingungslosen Hilfsbereitschaft zu
begegnen. Und dass nicht nur im nationale Rahmen. Die allermeisten wissen, wovon
ich spreche. Wir fühlten uns einfach in guten Händen. Das beruhigt etwas. Die
Probleme liegen ganz sicher nicht auf der praktizierenden Ebene. Das ist der
wunde Punkt. Alle bisherigen Studien liefen in den USA. Deutschland wird
zunehmen in der Krebsforschung abgehängt.  Deutschland scheint  schon seit
einiger Zeit den Anschluss an die moderne Krebsforschung zu verlieren
https://de.finance.yahoo.com/nachrichten/china-usa-drohen-europa-krebsforschung-164032887.html
Der bereits oben zitierte Professor am 06.06.2022: "Es ist leider so, dass
Bauchspeicheldrüsenkrebs hinsichtlich Forschungsförderung unterrepräsentiert ist
- trotz hohem medizinischen Bedarf. Das liegt unter anderem daran, dass es
zumindest in Deutschland - auch aufgrund der wenigen Langzeitüberlebenden -
keine starke Lobby gibt, die sich für eine verstärkte Forschungsförderung
einsetzt." Deshalb brauchen wir Ihre Unterstützung. Jede Unterschrift zählt.
Wenn Sie nicht in die Öffentlichkeit treten wollen, schreiben Sie uns Ihre
Gedanken, Erfahrungen und Besorgnisse. Mail:                          
initiative@pankreaskarzinom-med.info Ein Schreiben an das Gesundheitsministerium
ist bereits dort eingegangen und eine Anfrage zur Realisierung der Phase 3 auch
in Deutschland/Europa wird zeitnah an BioNTech übersandt . Über die Antworten
wird her informiert.

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Bauchspeicheldrüsenkrebs ist immer noch eine der tödlichsten Krebsarten. 
Jährlich ca. 19.000 diagnostizierte Fälle und etwa 19.000 Todesfälle durch diese
Erkrankung. Eines meiner Kinder steht nach wochenlanger Chemotherapie vor einer
OP. Update: Freitag, 24. Juni 2022. kommenden Montag findet die OP statt. 
Bauchspeicheldrüse wird je nach Zustand, der bei Öffnung erkennbar ist, 
teilweise oder ganz entfernt. Darüber hinaus ein Teil der Milz, da der Krebs
sich dahin ausgeweitet hat und ein Teil des Magens. Die Op wird ca, 4 - 8
Stunden dauern. Die diesbezüglichen Foren sind gefüllt mit unendlichem Leid.  Da
nur weniger als fünf Prozent der Erkrankten auf die derzeitigen
Behandlungsmöglichkeiten ansprechen, ist dieser Krebs eine der Krebsarten mit
dem höchsten medizinischen Bedarf.
https://www.morgenpost.de/vermischtes/article235576927/biontech-studie-krebs-mrna-ergebnisse.html
Nach Erkennung der Erkrankungen sterben 90 % aller Erkrankten innerhalb von zwei
Jahren. - Selbst nach erfolgreicher OP haben nur 20 % eine Lebenserwartung von 5
Jahren. Dieser Krebs ist "gegen alle Behandlungen resistent", einschließlich
Immuntheraphien.  BISHER! BioNTech verzeichnet Erfolge mit einer mRNA-Therapie
nach OP.  Veröffentlicht auf der kürzlichen Jahrestagung der American Society of
Clinical Oncology
(ASCO).https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2022-06/56232699-biontech-se-positive-phase-1-daten-von-mrna-basierter-individualisierter-neoantigen-spezifischer-immuntherapie-bei-patienten-mit-bauchspeicheldruesenk-382.htm
Dazu wurden bereits die ersten beiden von erforderlichen 3 Studien zur Erprobung
erfolgreich durchgeführt. (Die Erprobung mit Menschen gliedert sich
grundsätzlich in drei Phasen:• Phase I - Erprobung mit wenigen Gesunden (den
Probanden)• Phase II - Erprobung mit wenigen Kranken• Phase III - Erprobung mit
vielen Kranken) "Ein Pankreaskarzinom-Experte (Leiter einer entsprechenden
deutschen Klinik): "Sehr interessant und vielversprechend. Die Therapie wird
nach der Operation angewendet, eine Phase III Studie ist jetzt geplant,
hoffentlich auch in Europa/Deutschland. " Ganz wichtig: Bei allen in meinem Fall
gegenüber Ärzten vorgetragenen Bitten um Hilfe haben wir meistens unverzüglich
(am gleichen Tag) und meist auch eine telefonisch persönliche Reaktion erfahren.
Das hat unglaublich gut getan dieser bedingungslosen Hilfsbereitschaft zu
begegnen. Und dass nicht nur im nationale Rahmen. Die allermeisten wissen, wovon
ich spreche. Wir fühlten uns einfach in guten Händen. Das beruhigt etwas. Die
Probleme liegen ganz sicher nicht auf der praktizierenden Ebene. Das ist der
wunde Punkt. Alle bisherigen Studien liefen in den USA. Deutschland wird
zunehmen in der Krebsforschung abgehängt.  Deutschland scheint  schon seit
einiger Zeit den Anschluss an die moderne Krebsforschung zu verlieren
https://de.finance.yahoo.com/nachrichten/china-usa-drohen-europa-krebsforschung-164032887.html
Der bereits oben zitierte Professor am 06.06.2022: "Es ist leider so, dass
Bauchspeicheldrüsenkrebs hinsichtlich Forschungsförderung unterrepräsentiert ist
- trotz hohem medizinischen Bedarf. Das liegt unter anderem daran, dass es
zumindest in Deutschland - auch aufgrund der wenigen Langzeitüberlebenden -
keine starke Lobby gibt, die sich für eine verstärkte Forschungsförderung
einsetzt." Deshalb brauchen wir Ihre Unterstützung. Jede Unterschrift zählt.
Wenn Sie nicht in die Öffentlichkeit treten wollen, schreiben Sie uns Ihre
Gedanken, Erfahrungen und Besorgnisse. Mail:                          
initiative@pankreaskarzinom-med.info Ein Schreiben an das Gesundheitsministerium
ist bereits dort eingegangen und eine Anfrage zur Realisierung der Phase 3 auch
in Deutschland/Europa wird zeitnah an BioNTech übersandt . Über die Antworten
wird her informiert.

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Peter Meißner
50.191 Unterstützer*innen
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Beliebte Petition zum Thema yulin

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BEENDEN SIE DAS YULIN HUNDEFLEISCH-FESTIVAL. #STOPYULIN

In Yulin (China) gibt es ein Festival, wo lokale Händler*innen Tausende von
Hunden töten, um ihr Fleisch an Festivalbesucher*innen zu verkaufen. Diese
schreckliche Veranstaltung muss aufhören. Und wir wollen, dass unsere Stimmen
erhört werden. Die chinesische Regierung kündigte 2017 Maßnahmen gegen
Hundefleischverkäufer*innen an, wie etwa Geldbußen. Aber sie resignierten kurz
vor Beginn des Yulin Hundefleisch-Festivals. Seit 2009 schätzen Aktivist*innen,
dass bis zu 15.000 Hunde für das Yulin getötet werden. Nur unter
gesellschaftlichem Druck erwog die chinesische Regierung 2017, den Verkauf von
Hundefleisch einzustellen. Diesen Druck müssen wir auch dieses Jahr
aufrechterhalten! Unterschreiben und teilen Sie heute, als globale Gemeinschaft,
um zu helfen, Yulin und den Hundefleischhandel zu beenden. Unser Ziel ist es,
eine große Kampagne mit Tausenden von Unterschriften zu starten und an die
chinesische Botschaft zu übergeben. Lasst uns jetzt unsere Empörung zeigen! Wir
wollen, dass sich die chinesische Regierung den Tierrechten verpflichtet. Wir
respektieren die Menschen und die Kultur Chinas und wir wissen, dass es viele
Chines*innen gibt, die auch gegen das Yulin Festival sind. Also schließen wir
uns diesen Menschen an! Ich hoffe, dass Aktivist*innen aus anderen Ländern sich
von unserer Aktion inspirieren lassen und auch Kampagnen in ihren Ländern ins
Leben rufen!  

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In Yulin (China) gibt es ein Festival, wo lokale Händler*innen Tausende von
Hunden töten, um ihr Fleisch an Festivalbesucher*innen zu verkaufen. Diese
schreckliche Veranstaltung muss aufhören. Und wir wollen, dass unsere Stimmen
erhört werden. Die chinesische Regierung kündigte 2017 Maßnahmen gegen
Hundefleischverkäufer*innen an, wie etwa Geldbußen. Aber sie resignierten kurz
vor Beginn des Yulin Hundefleisch-Festivals. Seit 2009 schätzen Aktivist*innen,
dass bis zu 15.000 Hunde für das Yulin getötet werden. Nur unter
gesellschaftlichem Druck erwog die chinesische Regierung 2017, den Verkauf von
Hundefleisch einzustellen. Diesen Druck müssen wir auch dieses Jahr
aufrechterhalten! Unterschreiben und teilen Sie heute, als globale Gemeinschaft,
um zu helfen, Yulin und den Hundefleischhandel zu beenden. Unser Ziel ist es,
eine große Kampagne mit Tausenden von Unterschriften zu starten und an die
chinesische Botschaft zu übergeben. Lasst uns jetzt unsere Empörung zeigen! Wir
wollen, dass sich die chinesische Regierung den Tierrechten verpflichtet. Wir
respektieren die Menschen und die Kultur Chinas und wir wissen, dass es viele
Chines*innen gibt, die auch gegen das Yulin Festival sind. Also schließen wir
uns diesen Menschen an! Ich hoffe, dass Aktivist*innen aus anderen Ländern sich
von unserer Aktion inspirieren lassen und auch Kampagnen in ihren Ländern ins
Leben rufen!  

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Kaz (Raquel J. Sabino)
3.292.460 Unterstützer*innen
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Beliebte Petition zum Thema Datensicherheit

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STOPPT DIE CHATKONTROLLE – GRUNDRECHTE GELTEN AUCH IM NETZ!

Die Europäische Kommission schlägt im Kampf gegen Kindesmissbrauchsdarstellungen
und Grooming im Netz ein neues Überwachungsinstrument vor: die Chatkontrolle.
Alle Nachrichten, Fotos und Videos, die Du über Messengerdienste wie WhatsApp,
Telegram oder Signal, verschickst, sollen auf diese Inhalte unter Umgehung der
Verschlüsselung gescannt werden. Das ist ein Angriff auf die Grundrechte im
digitalen Raum. Alle Menschen werden unter Generalverdacht gestellt und
überwacht. Die Missbrauchsgefahr ist enorm. Denn, was einmal gegen
Kindesmissbrauchsdarstellungen und Cybergrooming geplant war, kann schnell
ausgeweitet werden: auf Urheberrechtsverletzungen, auf Hatespeech und Fakenews,
auf unerwünschte Meinungen. Mit europäischen Werten hat das nichts zu tun. Das
ist der feuchte Traum der Kommunistischen Partei Chinas. Und das schlimmste: Die
Chatkontrolle wird kaum ein Kind schützen. Pädokriminelle werden schnell auf
alternative Verbreitungsmöglichkeiten für ihre Verbrechen zurückgreifen. Die
Polizei wird überschüttet von Falschmeldungen und so an ihrer eigentlichen
Arbeit gehindert. Denn auch der beste Algorithmus wird Fehler machen. Die
Chatkontrolle wäre das Ende der Grundrechte im Netz. Doch gemeinsam haben wir
noch die Chance sie zu stoppen und unsere Grundrechte zu schützen! Unterstütze
unsere Petition mit Deiner Unterschrift und informiere Deine Freunde, Verwandten
und Bekannten. Hier findest Du ein Video, in dem wir Dir unsere Argumente
vorstellen.   Unsere Argumente im Detail: I. Was ist die Chatkontrolle?
Chatkontrolle heißt, dass die Anbieter von Messengerdiensten wie WhatsApp,
Telegram oder Signal verpflichtet werden, alle Chats auf verdächtige Inhalte zu
durchsuchen. Dies soll sich zum einen auf Kindesmissbrauchsdarstellungen
beziehen. Zum anderen soll aber auch das sog. Cybergrooming umfasst werden.
Cybergrooming liegt vor, wenn auf ein Kind durch einen Inhalt (Text, Bilder,
Videos, Audios etc.) eingewirkt wird, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen
oder die Herstellung oder Verschaffung von Kindesmissbrauchsdarstellungen zu
ermöglichen (§ 176b StGB). Entscheidend ist, dass hier bereits die Vorbereitung
solcher Straftaten kriminalisiert wird, und das bereits strafbare Einwirken
nicht selbst durch sexuelle Inhalte geschehen muss. Auch objektiv völlig
harmlose Inhalte sind erfasst,[1]  das Unrecht ergibt sich letztlich allein aus
der Absicht des Täters. Das ist nicht falsch, erschwert aber die Erkennung
solcher Straftaten durch den Algorithmus einer Chatkontrolle. Die zur
Chatkontrolle notwendige Technik soll nicht in der technologieneutralen
Verordnung festgelegt werden. Chatkontrolle ist aber in jedem Falle nur möglich,
wenn eine etwaige Verschlüsselung umgangen wird. Denkbar wäre hier entweder das
Client-Side-Scanning, bei dem Inhalte bereits vor dem Versand auf dem Endgerät
gescannt werden (umsetzbar durch App-Update), oder durch einen Bruch von
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Beim Cybergrooming braucht es andere Maßnahmen,
etwa die inhaltliche Durchsuchung von Textnachrichten mit Selektoren. Die
strafrechtliche Unbestimmtheit des Cybergrooming findet ihre technische
Entsprechung darin, dass hier eine Vielzahl von Wörtern in die Selektorenliste
aufgenommen werden müsste. Einen Rechtsschutz der Überwachten sieht der Entwurf
der Verordnung nicht vor. Nur die Dienstbetreiber, nicht die einzelnen User
würden von der Anordnung der Chatkontrolle erfahren. II. Welche Argumente
sprechen gegen die Chatkontrolle? 1. Die Chatkontrolle verhindert keine
Missbrauchstat Die Chatkontrolle ist ein reines Überwachungsinstrument für die
Kommunikation. Sie kann einen Kindesmissbrauch nicht verhindern. Soweit sie
Kindesmissbrauchsdarstellungen betrifft, kommt sie stets zu spät, da der
Missbrauch und die Herstellung der Missbrauchsdarstellung bereits stattgefunden
haben. Auch soweit sie sich gegen Cybergrooming richtet, wird sie Missbrauch
kaum verhindern. Denn durch die schiere Anzahl der gemeldeten verdächtigen Fälle
(siehe Punkt 4.), werden die Sicherheitsbehörden so gut wie nie rechtzeitig
einschreiten können. 2. Die Chatkontrolle kann auch die Weitergabe von
Missbrauchsdarstellungen kaum verhindern Der Großteil von
Kindesmissbrauchsinhalten wird über Plattformen und Foren geteilt. Das Scannen
privater Nachrichten ist „weder verhältnismäßig noch zielführend.“[2] 3. Die
Chatkontrolle trifft massenhaft Unschuldige  Die Chatkontrolle erfolgt ohne
jeden Verdacht. Sie trifft massenhaft Unschuldige und führt so zum Zugriff auf
eine extrem große Menge persönlicher Daten. Damit entspricht sie in ihrer Logik
ziemlich genau der Vorratsdatenspeicherung. Ein solcher Generalverdacht ist aber
mit der Werteordnung des Grundgesetzes unvereinbar, nach der nicht die
Bürgerinnen und Bürger, sondern der Staat sein Verhalten rechtfertigen muss und
jeder Eingriff des Staates in die Freiheit und Privatsphäre der Bürgerinnen und
Bürger eines guten Grundes bedarf. 4. Die Chatkontrolle wird zu massenhaft
Falschverdächtigungen führen Infolge des unbegrenzten Zugriffs und der jeder
Software eigenen Fehleranfälligkeit ist auch mit einer sehr großen Menge an
Falsch-Positivmeldungen zu rechnen.[3] Diesen nachzugehen, behindert die
Strafverfolgungsbehörden jedoch in ihrer Arbeit, da sie die Kapazitäten der
ermittelnden Personen bindet. Zudem setzt sie damit viele Menschen dem
schrecklichen, zu oft irreparablen Reputationsverlusten führenden Verdacht des
Kindesmissbrauchs aus. Eine solche Falschbeschuldigung kann zu Freiheitsentzug
(Untersuchungshaft), aber auch zu massiven psychischen und physischen Schäden
führen, nicht zuletzt auch durch die Gefahr einer „Lynchjustiz“. 5. Die
Chatkontrolle schafft vertrauliche Kommunikation ab Viele Menschen sind auf
vertrauliche Kommunikationskanäle angewiesen. Hierzu gehören
Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Ärztinnen und
Ärzte und Psychologinnen und Psychologen, aber auch Oppositionelle, Dissidenten
und Whistleblower. Diese und alle anderen, die auf vertrauliche Kommunikation
angewiesen sind, werden durch die Chatkontrolle erheblichen Risiken ausgesetzt,
die grundrechtlich nicht zu rechtfertigen sind“.[4] 6. Die Chatkontrolle
verletzt die Pressefreiheit  Eine freie Presse ist darauf angewiesen, dass
sowohl Journalistinnen und Journalisten als auch deren Informantinnen und
Informanten sicher sein können, dass ihre digitale Kommunikation einschließlich
Fotos und Videos weder überwacht noch ausgewertet wird. „Mit wem Journalisten in
Ausübung ihres Berufs Nachrichten und Informationen austauschen, geht niemanden
etwas an.“[5] Eine Software kann auch gar nicht erkennen, ob Bilder und Videos
zeitgeschichtlich relevant sind. 7. Die Chatkontrolle verletzt die
Meinungsfreiheit Wenn niemand sicher sein kann, dass seine Unterhaltungen nicht
mitgelesen werden, übt dies auf die gesamte Bevölkerung eine einschüchternde
Wirkung aus. Zur Freiheitlichkeit des Gemeinwesens gehört, dass sich die
Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich äußern können, ohne dabei beliebig
staatlich registriert zu werden, hinsichtlich ihrer Rechtschaffenheit
Rechenschaft ablegen zu müssen und dem Gefühl eines ständigen Überwachtwerdens
ausgesetzt zu sein. Es gefährdet die Unbefangenheit der Nutzung und in der Folge
die Qualität der Kommunikation einer Gesellschaft, wenn die Streubreite von
Ermittlungsmaßnahmen dazu beiträgt, dass Risiken des Missbrauchs und ein Gefühl
des Überwachtwerdens entstehen.[6] Ein solcher „chilling effect“ auf die
Meinungsfreiheit ist nicht hinnehmbar. 8. Die Chatkontrolle ist ein Geschenk für
China und Russland. Wenn die Europäische Union als selbsternannter Leuchtturm
für Menschenrechte solche Überwachungsinstrumente nutzt, dann lädt dies
autoritäre und totalitäre Regime dazu ein, solche ebenfalls zu verwenden, da
dies ja auch der Westen so mache.[7] Die Chatkontrolle ist daher nach den Worten
des Bundesdatenschutzbeauftragten nicht vereinbar mit den europäischen
Werten.[8] 9. Die Chatkontrolle wird auch von den Geheimdiensten gefordert
werden Es ist eine naive Vorstellung, ein einmal eingeführtes Instrument würde
auf einen einzigen Zweck beschränkt bleiben. Terrorismus, Organisierte
Kriminalität, Morde: Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden werden schnell
Gründe finden, auch ihnen die Chatkontrolle zur Verfügung zu stellen.[9] Dass
dies auch ein historisch begründetes Argument ist, zeigt die Geschichte anderer
Überwachungsmaßnahmen wie der Online-Durchsuchung oder der Quellen-TKÜ, deren
Straftatenkataloge stetig ausgeweitet wurden. Auch beispielsweise der Katalog
der Straftaten, die nur noch geringe Anforderungen an die Anordnung der
Untersuchungshaft haben, ist stetig ausgeweitet worden. 10. Die Chatkontrolle
lädt zum Missbrauch ein Die Chatkontrolle erleichtert es enorm, Menschen zu
kompromittieren. In unserer Gesellschaft reicht bereits der Verdacht,
Kindesmissbrauchsdarstellungen zu besitzen und zu verbreiten, um eine Person
gesellschaftlich zu ruinieren („irgendetwas bleibt immer hängen“). Böswillige
Akteure könnten einer Politikerin oder einem Politiker oder prominenten Person
solches Material auf das Handy schicken. Aufgrund der vorgesehenen Filter wäre
ein solcher Angriff leicht möglich, es bedürfte nur der Kenntnis von der
Telefonnummer des Opfers. Die Kompromittierung kann zudem auch leicht zu einer
Erpressung ausgenutzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie sich selbst
das Material besorgt haben oder es ihnen untergeschoben wurde.[10]   Zum anderen
besteht aber auch die Gefahr, dass legale, aber intime Dateien an Beamtinnen und
Beamte oder andere Ermittlungsstellen geraten und dort zu Erpressung oder
anderweitig missbraucht werden. Zu denken ist hier beispielsweise an
Nacktbilder, die an Partner versendet wurden oder an im engsten Familien- oder
Freundeskreis geteilte Informationen über die eigene Gesundheit. 11. Die
Chatkontrolle wäre nur der Anfang Die totalitäre Logik hinter der Chatkontrolle
– die Preisgabe von Freiheit zugunsten einer vermeintlichen Sicherheit – wird
schnell nach weiteren Instrumenten verlangen. Zu denken ist nicht nur an die
Vorratsdatenspeicherung. Auch wird man darüber nachdenken, bereits die
Betriebssysteme mit solcher Scan-Funktion auszustatten, wie Apple es zeitweise
plante.[11] Denkbar erschiene auch, beispielsweise Babykameras oder andere
Kameras an Handys und Computern so zu programmieren, dass diese automatisch
aufnehmen und melden, wenn sie strafbares Verhalten bemerken. Der Ansatz aus dem
Cybergrooming, die Durchsuchung von Textnachrichten nach verdächtigen Inhalten,
lässt sich auf jeden denkbaren Zweck ausdehnen.[12] III. Ohne Chatkontrolle, wie
können wir Kinder vor Missbrauch schützen? Effektiver Kinderschutz setzt nicht
erst bei der Strafverfolgung an. Ein umfassendes Kinderschutzkonzept stellt die
Prävention von Kindesmissbrauch und Kindesmissbrauchsdarstellungen in den
Vordergrund. Darüber hinaus bedarf es zielgerichteter Maßnahmen der Repression.
1. Kein Täter werden! Viele Pädophile sind sich der Verwerflichkeit der von
ihnen begehrten Handlungen bewusst. Trauen sie sich recht- und frühzeitig
professioneller Hilfe an, ist ihnen oft ein straffreies Leben möglich.
Demgegenüber verhindert die gesellschaftliche Stigmatisierung von Pädophilie und
ihre Gleichsetzung mit Pädokriminalität oft, dass Betroffene sich jemals anderen
anvertrauen oder gar Hilfsangebote in Anspruch nehmen. Betroffene müssen die
Möglichkeit erhalten, sich niedrigschwellig über ihr Krankheitsbild und
Hilfsangebote informieren zu können. Angebote wie „Kein Täter werden“[13] sind
daher auszubauen. Dabei genießt die Diskretion bei allen Beteiligten höchste
Priorität. Die Forschung an Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten dieser
psychischen Erkrankung wollen wir aktiv fördern. Es darf nicht wieder Fälle
geben, dass Landesregierungen aus ideologischen Gründen Forschung in diesem
Bereich behindern. 2. Umgang mit verurteilten Sexualstraftätern Resozialisierung
ist die beste Prävention. Das gilt entgegen landläufiger Annahmen gerade auch
für Sexualstraftaten.[14] Das bloße Absitzen von Strafe ist aber vom Standpunkt
der Verhütung neuer Taten kurzsichtig und widerspricht dem Gedanken von
Resozialisierung. Ein moderner Strafvollzug stellt die Resozialisierung in den
Vordergrund. Besonders bei Pädokriminalität erfordert dies, Therapieangebote
auszubauen. Auch im Vorfeld einer Entlassung und unmittelbar nach der Entlassung
bedarf es ausreichender Betreuung und Unterstützung. Insbesondere sind
Therapieangebote für entlassene Sexualstraftäter wie Forensische Ambulanzen vom
Staat zu finanzieren. Entgegen landläufiger Annahmen sind Sexualstraftäter im
Regelfall resozialisierbar und zu einer straffreien Lebensführung imstande.
„Wegschließen, und zwar für immer“ ist in einem freiheitlichen Rechtsstaat nur
die ultima ratio. Das KURS-Programm[15] zeigt, dass eine engmaschige Betreuung
enorme Erfolge bei der Resozialisierung erzielen kann. Dieses und gleich
gerichtete Programme wollen wir ausbauen und ausreichend finanzieren. 3.
Ansprechpersonen für Pädokriminalität schaffen Sexualstraftaten zulasten von
Kindern können häufig nur durch Institutionen erkannt werden. Schulen,
Kindergärten und ähnliche Einrichtungen haben standardmäßig Schutzkonzepte
einzuführen. Wer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit den Verdacht von
Pädokriminalität hat, fühlt sich oft überfordert. Für Institutionen sind deshalb
eindeutige Ansprechpersonen zu schaffen, die den Erstkontakt mit der Institution
sichern und weitere Behörden einschalten und eine Vermittlungsrolle innehaben.
Dies betrifft insbesondere Krankenhäuser, in denen die jeweils zuständigen
Ärtz:innen oft wechseln und auch durch den einmaligen, kurzfristigen Aufenthalt
von Patient:innen Verdachtsmomenten oft nicht nachgegangen werden kann. Hier
sind auch klinikintern Stellen nicht-ärztlichen Personals zu schaffen, welche
sich der weiteren Bearbeitung solcher Fälle, insbesondere der Zusammenarbeit mit
den Behörden, annehmen. 4. Meldepflicht  Plattformen im Internet sind für die
Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen oft ein entscheidendes Medium. Im
Rahmen des notice-and-take-down-Verfahren sind rechtswidrige Inhalte zu sperren
und zu löschen. Dies betrifft auch legale Pornografieplattformen. Im Falle von
Missbrauchsdarstellungen soll darüber hinaus eine Meldepflicht an eine zu
schaffende, zentrale Ermittlungsstelle eingeführt werden. 5. CyperTipline Der
Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen an Kindern erfordert die Konzentration
unserer Kräfte. Wir möchten uns deswegen dafür einsetzen, dass bestehende
Opferschutzverbände besser ausgestattet werden und auf die Gründung eines
zentralen Dachverbandes hingewirkt wird. Zusätzlich befürworten wir die
Einrichtung einer CyberTipline, wie sie vom US-Kongress eingesetzt wurde. Die
CyberTipline ermöglicht es künftig sowohl privaten als auch gewerblichen
Internetnutzern, Berichte über Missbrauchshandlungen an Kindern zu erstatten. 6.
Quick freeze Bei dem dringenden Verdacht schwerer Straftaten soll eine
zielgerichtete Speicherung von Verdächtigendaten erfolgen können. Auf Ersuchen
der Strafverfolgungsbehörden muss ein Internet-Provider sofort die
Verbindungsdaten eines Verdächtigen speichern. Der behördliche Zugriff darf dann
erst mit einem richterlichen Beschluss erfolgen. Bleibt dieser aus, müssen die
Daten unverzüglich wieder gelöscht werden. 7. Änderungen im Jugendschutzrecht 
Um Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt schützen zu können, sollen
die Fristen für die Eintragung solcher Taten in das Erweiterte Führungszeugnis
verlängert und die Tilgungsfristen ebenfalls verlängert werden. Auch kirchliche
Träger und kirchliches Personal müssen uneingeschränkt dem Jugendschutzrecht
unterworfen werden, insbesondere hinsichtlich der Vorlagepflicht erweiterter
Führungszeugnisse. 8. Sensible Strafrechtspflege  Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung erfordern eine besondere Aufmerksamkeit vonseiten der Justiz.
Dies gilt umso mehr bei kindlichen Opfern. Nach Vorbild des Landgerichts Köln
sollen Spezialkammern für Sexualdelikte eingerichtet werden. Justizpersonal ist
regelmäßig und qualitativ hochwertig zu schulen. Defizite im Umgang mit
Sexualstraftaten haben ihren Ursprung aber auch in der weitgehenden Tabuisierung
in der rechtswissenschaftlichen Ausbildung. Teile des 13. Abschnitts des StGB
sollen überblicksweise in den Pflichtfachstoff aufgenommen werden. Obwohl die
Beweiswürdigung zum Kernbereich richterlicher Tätigkeit gehört, ist ihre
Behandlung im Referendariat, aber auch der Richterfortbildung völlig
unterkomplex und randständig. Diese soll zukünftig einen größeren Stellenwert in
der Ausbildung bei der Strafstation einnehmen und auch von psychologischen
Expertinnen und Experten nahegebracht werden. Dies gilt umso mehr für den
Justizdienst. Für Justizpersonal, welches für Sexualdelikte und Delikte gegen
Kinder zuständig ist, sind die entsprechenden Besonderheiten eingehend nahe zu
bringen. Die anonyme Spurensicherung in Notfallambulanzen bauen wir aus, um
Betroffenen, die sich erst nach längerer Zeit für eine Anzeige entscheiden, die
Spurensicherung zu ermöglichen. Während der Untersuchung eines Opfers einer
Sexualstraftat sollen Rechtsmedizinerinnen und -mediziner zur Beweissicherung
live per Video zugeschaltet werden können. 9. Psychologische Betreuung von
Opfern Der Umgang mit Betroffenen kann nur gelingen, wenn ein hohes Maß an
Fingerspitzengefühl vorhanden ist. Von der Erstberatung von Opfern über die
psychologische Betreuung bis hin zur psychosozialen Prozessbegleitung ist eine
qualitative Unterstützung sicherzustellen. Dies umschließt auch Unterstützung
nach dem Abschluss des Strafverfahrens und den Übergang in die
nicht-justizbezogene Betreuung, um hier Brüche in der Betreuung zu vermeiden.
Auch die Vernehmungsräume und Zeugenwarteräume bei Polizei und Justiz sind auf
die Bedürfnisse kindlicher Zeugen auszurichten. 10. Bessere Ausstattung der
Strafverfolgungsbehörden Das Nadelöhr der Strafverfolgung sind die personellen
und sachlichen Ressourcen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten. Hier
bedarf es einer dauerhaften auskömmlichen Finanzierung. Die Ausstattung muss dem
Stand der Technik entsprechen. Gut ausgebildete Ermittlerinnen und Ermittler
sowie ausreichend viele IT-Fachkräfte müssen in Schwerpunktkommissariaten die
Strafverfolgung koordinieren.  [1] BeckOK StGB/Ziegler, 52. Ed. 1.2.2022, StGB §
176b Rn. 4.[2] Stellungnahme des deutschen Kinderschutzbundes, wiedergegeben bei
https://netzpolitik.org/2022/massenueberwachung-vernichtende-kritik-fuer-die-chatkontrolle-aus-verbaenden-und-politik/[3]
Zu den technischen Problem siehe die Stellungnahme des DJV,
https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/news-keine-massenueberwachung
Gesellschaft für Freiheitsrechte,
https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-chatkontrolle[4]
Gesellschaft für Freiheitsrechte,
https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-chatkontrolle[5]
Stellungnahme des DJV,
https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/news-keine-massenueberwachung[6]
Vgl. BVerfGE 150, 244 (268); BVerfGE 107, 299 (328).[7] Siehe dazu auch die
Kommentare des Kryptographen Matthew Green,
https://twitter.com/matthew_d_green/status/1524115286382845954[8]
https://twitter.com/UlrichKelber/status/1524738280171913218[9] Friedhelm Greis,
https://www.golem.de/news/chatkontrolle-ein-totalitaerer-missbrauch-von-technik-2205-165278-2.html[10]
Hierzu insbesondere Friedhelm Greis,
https://www.golem.de/news/chatkontrolle-ein-totalitaerer-missbrauch-von-technik-2205-165278-2.html[11]
Friedhelm Greis,
https://www.golem.de/news/chatkontrolle-ein-totalitaerer-missbrauch-von-technik-2205-165278-2.html[12]
Matthew Green,
https://twitter.com/matthew_d_green/status/1524107076498333700[13]
https://www.kein-taeter-werden.de/[14] Siehe nur Renzikowski, in: MüKoStGB, 4.
Aufl. 2021, Vorb. vor §§ 174 ff StGB Rn. 71.[15]
https://lka.polizei.nrw/artikel/kurs-nrw-konzeption-zum-umgang-mit-rueckfallgefaehrdeten-sexualstraftaetern-in-nordrhein-westfalen

Mehr lesen


Die Europäische Kommission schlägt im Kampf gegen Kindesmissbrauchsdarstellungen
und Grooming im Netz ein neues Überwachungsinstrument vor: die Chatkontrolle.
Alle Nachrichten, Fotos und Videos, die Du über Messengerdienste wie WhatsApp,
Telegram oder Signal, verschickst, sollen auf diese Inhalte unter Umgehung der
Verschlüsselung gescannt werden. Das ist ein Angriff auf die Grundrechte im
digitalen Raum. Alle Menschen werden unter Generalverdacht gestellt und
überwacht. Die Missbrauchsgefahr ist enorm. Denn, was einmal gegen
Kindesmissbrauchsdarstellungen und Cybergrooming geplant war, kann schnell
ausgeweitet werden: auf Urheberrechtsverletzungen, auf Hatespeech und Fakenews,
auf unerwünschte Meinungen. Mit europäischen Werten hat das nichts zu tun. Das
ist der feuchte Traum der Kommunistischen Partei Chinas. Und das schlimmste: Die
Chatkontrolle wird kaum ein Kind schützen. Pädokriminelle werden schnell auf
alternative Verbreitungsmöglichkeiten für ihre Verbrechen zurückgreifen. Die
Polizei wird überschüttet von Falschmeldungen und so an ihrer eigentlichen
Arbeit gehindert. Denn auch der beste Algorithmus wird Fehler machen. Die
Chatkontrolle wäre das Ende der Grundrechte im Netz. Doch gemeinsam haben wir
noch die Chance sie zu stoppen und unsere Grundrechte zu schützen! Unterstütze
unsere Petition mit Deiner Unterschrift und informiere Deine Freunde, Verwandten
und Bekannten. Hier findest Du ein Video, in dem wir Dir unsere Argumente
vorstellen.   Unsere Argumente im Detail: I. Was ist die Chatkontrolle?
Chatkontrolle heißt, dass die Anbieter von Messengerdiensten wie WhatsApp,
Telegram oder Signal verpflichtet werden, alle Chats auf verdächtige Inhalte zu
durchsuchen. Dies soll sich zum einen auf Kindesmissbrauchsdarstellungen
beziehen. Zum anderen soll aber auch das sog. Cybergrooming umfasst werden.
Cybergrooming liegt vor, wenn auf ein Kind durch einen Inhalt (Text, Bilder,
Videos, Audios etc.) eingewirkt wird, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen
oder die Herstellung oder Verschaffung von Kindesmissbrauchsdarstellungen zu
ermöglichen (§ 176b StGB). Entscheidend ist, dass hier bereits die Vorbereitung
solcher Straftaten kriminalisiert wird, und das bereits strafbare Einwirken
nicht selbst durch sexuelle Inhalte geschehen muss. Auch objektiv völlig
harmlose Inhalte sind erfasst,[1]  das Unrecht ergibt sich letztlich allein aus
der Absicht des Täters. Das ist nicht falsch, erschwert aber die Erkennung
solcher Straftaten durch den Algorithmus einer Chatkontrolle. Die zur
Chatkontrolle notwendige Technik soll nicht in der technologieneutralen
Verordnung festgelegt werden. Chatkontrolle ist aber in jedem Falle nur möglich,
wenn eine etwaige Verschlüsselung umgangen wird. Denkbar wäre hier entweder das
Client-Side-Scanning, bei dem Inhalte bereits vor dem Versand auf dem Endgerät
gescannt werden (umsetzbar durch App-Update), oder durch einen Bruch von
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Beim Cybergrooming braucht es andere Maßnahmen,
etwa die inhaltliche Durchsuchung von Textnachrichten mit Selektoren. Die
strafrechtliche Unbestimmtheit des Cybergrooming findet ihre technische
Entsprechung darin, dass hier eine Vielzahl von Wörtern in die Selektorenliste
aufgenommen werden müsste. Einen Rechtsschutz der Überwachten sieht der Entwurf
der Verordnung nicht vor. Nur die Dienstbetreiber, nicht die einzelnen User
würden von der Anordnung der Chatkontrolle erfahren. II. Welche Argumente
sprechen gegen die Chatkontrolle? 1. Die Chatkontrolle verhindert keine
Missbrauchstat Die Chatkontrolle ist ein reines Überwachungsinstrument für die
Kommunikation. Sie kann einen Kindesmissbrauch nicht verhindern. Soweit sie
Kindesmissbrauchsdarstellungen betrifft, kommt sie stets zu spät, da der
Missbrauch und die Herstellung der Missbrauchsdarstellung bereits stattgefunden
haben. Auch soweit sie sich gegen Cybergrooming richtet, wird sie Missbrauch
kaum verhindern. Denn durch die schiere Anzahl der gemeldeten verdächtigen Fälle
(siehe Punkt 4.), werden die Sicherheitsbehörden so gut wie nie rechtzeitig
einschreiten können. 2. Die Chatkontrolle kann auch die Weitergabe von
Missbrauchsdarstellungen kaum verhindern Der Großteil von
Kindesmissbrauchsinhalten wird über Plattformen und Foren geteilt. Das Scannen
privater Nachrichten ist „weder verhältnismäßig noch zielführend.“[2] 3. Die
Chatkontrolle trifft massenhaft Unschuldige  Die Chatkontrolle erfolgt ohne
jeden Verdacht. Sie trifft massenhaft Unschuldige und führt so zum Zugriff auf
eine extrem große Menge persönlicher Daten. Damit entspricht sie in ihrer Logik
ziemlich genau der Vorratsdatenspeicherung. Ein solcher Generalverdacht ist aber
mit der Werteordnung des Grundgesetzes unvereinbar, nach der nicht die
Bürgerinnen und Bürger, sondern der Staat sein Verhalten rechtfertigen muss und
jeder Eingriff des Staates in die Freiheit und Privatsphäre der Bürgerinnen und
Bürger eines guten Grundes bedarf. 4. Die Chatkontrolle wird zu massenhaft
Falschverdächtigungen führen Infolge des unbegrenzten Zugriffs und der jeder
Software eigenen Fehleranfälligkeit ist auch mit einer sehr großen Menge an
Falsch-Positivmeldungen zu rechnen.[3] Diesen nachzugehen, behindert die
Strafverfolgungsbehörden jedoch in ihrer Arbeit, da sie die Kapazitäten der
ermittelnden Personen bindet. Zudem setzt sie damit viele Menschen dem
schrecklichen, zu oft irreparablen Reputationsverlusten führenden Verdacht des
Kindesmissbrauchs aus. Eine solche Falschbeschuldigung kann zu Freiheitsentzug
(Untersuchungshaft), aber auch zu massiven psychischen und physischen Schäden
führen, nicht zuletzt auch durch die Gefahr einer „Lynchjustiz“. 5. Die
Chatkontrolle schafft vertrauliche Kommunikation ab Viele Menschen sind auf
vertrauliche Kommunikationskanäle angewiesen. Hierzu gehören
Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Ärztinnen und
Ärzte und Psychologinnen und Psychologen, aber auch Oppositionelle, Dissidenten
und Whistleblower. Diese und alle anderen, die auf vertrauliche Kommunikation
angewiesen sind, werden durch die Chatkontrolle erheblichen Risiken ausgesetzt,
die grundrechtlich nicht zu rechtfertigen sind“.[4] 6. Die Chatkontrolle
verletzt die Pressefreiheit  Eine freie Presse ist darauf angewiesen, dass
sowohl Journalistinnen und Journalisten als auch deren Informantinnen und
Informanten sicher sein können, dass ihre digitale Kommunikation einschließlich
Fotos und Videos weder überwacht noch ausgewertet wird. „Mit wem Journalisten in
Ausübung ihres Berufs Nachrichten und Informationen austauschen, geht niemanden
etwas an.“[5] Eine Software kann auch gar nicht erkennen, ob Bilder und Videos
zeitgeschichtlich relevant sind. 7. Die Chatkontrolle verletzt die
Meinungsfreiheit Wenn niemand sicher sein kann, dass seine Unterhaltungen nicht
mitgelesen werden, übt dies auf die gesamte Bevölkerung eine einschüchternde
Wirkung aus. Zur Freiheitlichkeit des Gemeinwesens gehört, dass sich die
Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich äußern können, ohne dabei beliebig
staatlich registriert zu werden, hinsichtlich ihrer Rechtschaffenheit
Rechenschaft ablegen zu müssen und dem Gefühl eines ständigen Überwachtwerdens
ausgesetzt zu sein. Es gefährdet die Unbefangenheit der Nutzung und in der Folge
die Qualität der Kommunikation einer Gesellschaft, wenn die Streubreite von
Ermittlungsmaßnahmen dazu beiträgt, dass Risiken des Missbrauchs und ein Gefühl
des Überwachtwerdens entstehen.[6] Ein solcher „chilling effect“ auf die
Meinungsfreiheit ist nicht hinnehmbar. 8. Die Chatkontrolle ist ein Geschenk für
China und Russland. Wenn die Europäische Union als selbsternannter Leuchtturm
für Menschenrechte solche Überwachungsinstrumente nutzt, dann lädt dies
autoritäre und totalitäre Regime dazu ein, solche ebenfalls zu verwenden, da
dies ja auch der Westen so mache.[7] Die Chatkontrolle ist daher nach den Worten
des Bundesdatenschutzbeauftragten nicht vereinbar mit den europäischen
Werten.[8] 9. Die Chatkontrolle wird auch von den Geheimdiensten gefordert
werden Es ist eine naive Vorstellung, ein einmal eingeführtes Instrument würde
auf einen einzigen Zweck beschränkt bleiben. Terrorismus, Organisierte
Kriminalität, Morde: Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden werden schnell
Gründe finden, auch ihnen die Chatkontrolle zur Verfügung zu stellen.[9] Dass
dies auch ein historisch begründetes Argument ist, zeigt die Geschichte anderer
Überwachungsmaßnahmen wie der Online-Durchsuchung oder der Quellen-TKÜ, deren
Straftatenkataloge stetig ausgeweitet wurden. Auch beispielsweise der Katalog
der Straftaten, die nur noch geringe Anforderungen an die Anordnung der
Untersuchungshaft haben, ist stetig ausgeweitet worden. 10. Die Chatkontrolle
lädt zum Missbrauch ein Die Chatkontrolle erleichtert es enorm, Menschen zu
kompromittieren. In unserer Gesellschaft reicht bereits der Verdacht,
Kindesmissbrauchsdarstellungen zu besitzen und zu verbreiten, um eine Person
gesellschaftlich zu ruinieren („irgendetwas bleibt immer hängen“). Böswillige
Akteure könnten einer Politikerin oder einem Politiker oder prominenten Person
solches Material auf das Handy schicken. Aufgrund der vorgesehenen Filter wäre
ein solcher Angriff leicht möglich, es bedürfte nur der Kenntnis von der
Telefonnummer des Opfers. Die Kompromittierung kann zudem auch leicht zu einer
Erpressung ausgenutzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie sich selbst
das Material besorgt haben oder es ihnen untergeschoben wurde.[10]   Zum anderen
besteht aber auch die Gefahr, dass legale, aber intime Dateien an Beamtinnen und
Beamte oder andere Ermittlungsstellen geraten und dort zu Erpressung oder
anderweitig missbraucht werden. Zu denken ist hier beispielsweise an
Nacktbilder, die an Partner versendet wurden oder an im engsten Familien- oder
Freundeskreis geteilte Informationen über die eigene Gesundheit. 11. Die
Chatkontrolle wäre nur der Anfang Die totalitäre Logik hinter der Chatkontrolle
– die Preisgabe von Freiheit zugunsten einer vermeintlichen Sicherheit – wird
schnell nach weiteren Instrumenten verlangen. Zu denken ist nicht nur an die
Vorratsdatenspeicherung. Auch wird man darüber nachdenken, bereits die
Betriebssysteme mit solcher Scan-Funktion auszustatten, wie Apple es zeitweise
plante.[11] Denkbar erschiene auch, beispielsweise Babykameras oder andere
Kameras an Handys und Computern so zu programmieren, dass diese automatisch
aufnehmen und melden, wenn sie strafbares Verhalten bemerken. Der Ansatz aus dem
Cybergrooming, die Durchsuchung von Textnachrichten nach verdächtigen Inhalten,
lässt sich auf jeden denkbaren Zweck ausdehnen.[12] III. Ohne Chatkontrolle, wie
können wir Kinder vor Missbrauch schützen? Effektiver Kinderschutz setzt nicht
erst bei der Strafverfolgung an. Ein umfassendes Kinderschutzkonzept stellt die
Prävention von Kindesmissbrauch und Kindesmissbrauchsdarstellungen in den
Vordergrund. Darüber hinaus bedarf es zielgerichteter Maßnahmen der Repression.
1. Kein Täter werden! Viele Pädophile sind sich der Verwerflichkeit der von
ihnen begehrten Handlungen bewusst. Trauen sie sich recht- und frühzeitig
professioneller Hilfe an, ist ihnen oft ein straffreies Leben möglich.
Demgegenüber verhindert die gesellschaftliche Stigmatisierung von Pädophilie und
ihre Gleichsetzung mit Pädokriminalität oft, dass Betroffene sich jemals anderen
anvertrauen oder gar Hilfsangebote in Anspruch nehmen. Betroffene müssen die
Möglichkeit erhalten, sich niedrigschwellig über ihr Krankheitsbild und
Hilfsangebote informieren zu können. Angebote wie „Kein Täter werden“[13] sind
daher auszubauen. Dabei genießt die Diskretion bei allen Beteiligten höchste
Priorität. Die Forschung an Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten dieser
psychischen Erkrankung wollen wir aktiv fördern. Es darf nicht wieder Fälle
geben, dass Landesregierungen aus ideologischen Gründen Forschung in diesem
Bereich behindern. 2. Umgang mit verurteilten Sexualstraftätern Resozialisierung
ist die beste Prävention. Das gilt entgegen landläufiger Annahmen gerade auch
für Sexualstraftaten.[14] Das bloße Absitzen von Strafe ist aber vom Standpunkt
der Verhütung neuer Taten kurzsichtig und widerspricht dem Gedanken von
Resozialisierung. Ein moderner Strafvollzug stellt die Resozialisierung in den
Vordergrund. Besonders bei Pädokriminalität erfordert dies, Therapieangebote
auszubauen. Auch im Vorfeld einer Entlassung und unmittelbar nach der Entlassung
bedarf es ausreichender Betreuung und Unterstützung. Insbesondere sind
Therapieangebote für entlassene Sexualstraftäter wie Forensische Ambulanzen vom
Staat zu finanzieren. Entgegen landläufiger Annahmen sind Sexualstraftäter im
Regelfall resozialisierbar und zu einer straffreien Lebensführung imstande.
„Wegschließen, und zwar für immer“ ist in einem freiheitlichen Rechtsstaat nur
die ultima ratio. Das KURS-Programm[15] zeigt, dass eine engmaschige Betreuung
enorme Erfolge bei der Resozialisierung erzielen kann. Dieses und gleich
gerichtete Programme wollen wir ausbauen und ausreichend finanzieren. 3.
Ansprechpersonen für Pädokriminalität schaffen Sexualstraftaten zulasten von
Kindern können häufig nur durch Institutionen erkannt werden. Schulen,
Kindergärten und ähnliche Einrichtungen haben standardmäßig Schutzkonzepte
einzuführen. Wer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit den Verdacht von
Pädokriminalität hat, fühlt sich oft überfordert. Für Institutionen sind deshalb
eindeutige Ansprechpersonen zu schaffen, die den Erstkontakt mit der Institution
sichern und weitere Behörden einschalten und eine Vermittlungsrolle innehaben.
Dies betrifft insbesondere Krankenhäuser, in denen die jeweils zuständigen
Ärtz:innen oft wechseln und auch durch den einmaligen, kurzfristigen Aufenthalt
von Patient:innen Verdachtsmomenten oft nicht nachgegangen werden kann. Hier
sind auch klinikintern Stellen nicht-ärztlichen Personals zu schaffen, welche
sich der weiteren Bearbeitung solcher Fälle, insbesondere der Zusammenarbeit mit
den Behörden, annehmen. 4. Meldepflicht  Plattformen im Internet sind für die
Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen oft ein entscheidendes Medium. Im
Rahmen des notice-and-take-down-Verfahren sind rechtswidrige Inhalte zu sperren
und zu löschen. Dies betrifft auch legale Pornografieplattformen. Im Falle von
Missbrauchsdarstellungen soll darüber hinaus eine Meldepflicht an eine zu
schaffende, zentrale Ermittlungsstelle eingeführt werden. 5. CyperTipline Der
Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen an Kindern erfordert die Konzentration
unserer Kräfte. Wir möchten uns deswegen dafür einsetzen, dass bestehende
Opferschutzverbände besser ausgestattet werden und auf die Gründung eines
zentralen Dachverbandes hingewirkt wird. Zusätzlich befürworten wir die
Einrichtung einer CyberTipline, wie sie vom US-Kongress eingesetzt wurde. Die
CyberTipline ermöglicht es künftig sowohl privaten als auch gewerblichen
Internetnutzern, Berichte über Missbrauchshandlungen an Kindern zu erstatten. 6.
Quick freeze Bei dem dringenden Verdacht schwerer Straftaten soll eine
zielgerichtete Speicherung von Verdächtigendaten erfolgen können. Auf Ersuchen
der Strafverfolgungsbehörden muss ein Internet-Provider sofort die
Verbindungsdaten eines Verdächtigen speichern. Der behördliche Zugriff darf dann
erst mit einem richterlichen Beschluss erfolgen. Bleibt dieser aus, müssen die
Daten unverzüglich wieder gelöscht werden. 7. Änderungen im Jugendschutzrecht 
Um Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt schützen zu können, sollen
die Fristen für die Eintragung solcher Taten in das Erweiterte Führungszeugnis
verlängert und die Tilgungsfristen ebenfalls verlängert werden. Auch kirchliche
Träger und kirchliches Personal müssen uneingeschränkt dem Jugendschutzrecht
unterworfen werden, insbesondere hinsichtlich der Vorlagepflicht erweiterter
Führungszeugnisse. 8. Sensible Strafrechtspflege  Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung erfordern eine besondere Aufmerksamkeit vonseiten der Justiz.
Dies gilt umso mehr bei kindlichen Opfern. Nach Vorbild des Landgerichts Köln
sollen Spezialkammern für Sexualdelikte eingerichtet werden. Justizpersonal ist
regelmäßig und qualitativ hochwertig zu schulen. Defizite im Umgang mit
Sexualstraftaten haben ihren Ursprung aber auch in der weitgehenden Tabuisierung
in der rechtswissenschaftlichen Ausbildung. Teile des 13. Abschnitts des StGB
sollen überblicksweise in den Pflichtfachstoff aufgenommen werden. Obwohl die
Beweiswürdigung zum Kernbereich richterlicher Tätigkeit gehört, ist ihre
Behandlung im Referendariat, aber auch der Richterfortbildung völlig
unterkomplex und randständig. Diese soll zukünftig einen größeren Stellenwert in
der Ausbildung bei der Strafstation einnehmen und auch von psychologischen
Expertinnen und Experten nahegebracht werden. Dies gilt umso mehr für den
Justizdienst. Für Justizpersonal, welches für Sexualdelikte und Delikte gegen
Kinder zuständig ist, sind die entsprechenden Besonderheiten eingehend nahe zu
bringen. Die anonyme Spurensicherung in Notfallambulanzen bauen wir aus, um
Betroffenen, die sich erst nach längerer Zeit für eine Anzeige entscheiden, die
Spurensicherung zu ermöglichen. Während der Untersuchung eines Opfers einer
Sexualstraftat sollen Rechtsmedizinerinnen und -mediziner zur Beweissicherung
live per Video zugeschaltet werden können. 9. Psychologische Betreuung von
Opfern Der Umgang mit Betroffenen kann nur gelingen, wenn ein hohes Maß an
Fingerspitzengefühl vorhanden ist. Von der Erstberatung von Opfern über die
psychologische Betreuung bis hin zur psychosozialen Prozessbegleitung ist eine
qualitative Unterstützung sicherzustellen. Dies umschließt auch Unterstützung
nach dem Abschluss des Strafverfahrens und den Übergang in die
nicht-justizbezogene Betreuung, um hier Brüche in der Betreuung zu vermeiden.
Auch die Vernehmungsräume und Zeugenwarteräume bei Polizei und Justiz sind auf
die Bedürfnisse kindlicher Zeugen auszurichten. 10. Bessere Ausstattung der
Strafverfolgungsbehörden Das Nadelöhr der Strafverfolgung sind die personellen
und sachlichen Ressourcen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten. Hier
bedarf es einer dauerhaften auskömmlichen Finanzierung. Die Ausstattung muss dem
Stand der Technik entsprechen. Gut ausgebildete Ermittlerinnen und Ermittler
sowie ausreichend viele IT-Fachkräfte müssen in Schwerpunktkommissariaten die
Strafverfolgung koordinieren.  [1] BeckOK StGB/Ziegler, 52. Ed. 1.2.2022, StGB §
176b Rn. 4.[2] Stellungnahme des deutschen Kinderschutzbundes, wiedergegeben bei
https://netzpolitik.org/2022/massenueberwachung-vernichtende-kritik-fuer-die-chatkontrolle-aus-verbaenden-und-politik/[3]
Zu den technischen Problem siehe die Stellungnahme des DJV,
https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/news-keine-massenueberwachung
Gesellschaft für Freiheitsrechte,
https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-chatkontrolle[4]
Gesellschaft für Freiheitsrechte,
https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-chatkontrolle[5]
Stellungnahme des DJV,
https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/news-keine-massenueberwachung[6]
Vgl. BVerfGE 150, 244 (268); BVerfGE 107, 299 (328).[7] Siehe dazu auch die
Kommentare des Kryptographen Matthew Green,
https://twitter.com/matthew_d_green/status/1524115286382845954[8]
https://twitter.com/UlrichKelber/status/1524738280171913218[9] Friedhelm Greis,
https://www.golem.de/news/chatkontrolle-ein-totalitaerer-missbrauch-von-technik-2205-165278-2.html[10]
Hierzu insbesondere Friedhelm Greis,
https://www.golem.de/news/chatkontrolle-ein-totalitaerer-missbrauch-von-technik-2205-165278-2.html[11]
Friedhelm Greis,
https://www.golem.de/news/chatkontrolle-ein-totalitaerer-missbrauch-von-technik-2205-165278-2.html[12]
Matthew Green,
https://twitter.com/matthew_d_green/status/1524107076498333700[13]
https://www.kein-taeter-werden.de/[14] Siehe nur Renzikowski, in: MüKoStGB, 4.
Aufl. 2021, Vorb. vor §§ 174 ff StGB Rn. 71.[15]
https://lka.polizei.nrw/artikel/kurs-nrw-konzeption-zum-umgang-mit-rueckfallgefaehrdeten-sexualstraftaetern-in-nordrhein-westfalen

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#KIWUFÜRALLE - FÜR EINE FAIRE KOSTENÜBERNAHME VON KINDERWUNSCHBEHANDLUNGEN

#KiWuFürAlle – für eine faire Kostenübernahme von Kinderwunschbehandlungen#1von6
Paaren hat einen unerfüllten Kinderwunsch. Oftmals vergehen Jahre, bis sie mit
Hilfe einer Kinderwunschbehandlung ihren Wunsch nach einem eigen Baby nachgehen
können. Hier spielen jedoch nicht nur körperliche und psychische Faktoren eine
Rolle, sondern leider auch die hohen Kosten. Andere nehmen einen Kredit für ihr
Haus auf, Paare im Kinderwunsch oftmals einen für ihr Baby. Leider wird nicht
jedem Menschen der Kinderwunsch in Deutschland erfüllt - weil zu wenig Geld, die
“falsche” Sexualität oder das falsche Alter vorliegt, oder weil sie Single sind.
Wir sind Anna und Sarah und fordern daher eine moderne, diskriminierungsfreie
Familienpolitik und Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlungen - für Alle! 
Ich, Anna, bin 26, verheiratet und Influencerin sowie Autorin. Ich bin #1von7
Frauen, die unfruchtbar sind. Seit dem ich 21 bin, will ich ein Kind haben. Ich
leide jedoch unter anderem an Adenomyose und Endometriose – der zweithäufigsten
gynäkologischen Erkrankung, die etwa 10% aller Frauen betrifft und es sehr
schwierig machen kann, natürlich schwanger zu werden. Für mich zählt im
Kinderwunsch also jeder Monat - nach dem Gesetz musste ich jedoch erst 25
werden, um das Recht auf finanzielle Unterstützung zu bekommen. Ich meine, wer
sucht sich schon freiwillig aus, mit unter 25 Jahren eine primäre Sterilität
diagnostiziert zu bekommen?! Neben meinem Alter forderte der Gesetzgeber
allerdings noch etwas von mir: Eine Hochzeit! Mittlerweile sind mein Mann und
ich verheiratet, jedoch frage ich mich in welcher Welt wir leben, dass man für
ein Kind verheiratet sein muss - wir haben nicht mehr 1950! Round about 45.000€
hat uns unser Kinderwunsch bisher gekostet. Auch jetzt zahlt die Krankenkasse
nur 50% der Behandlungskosten für drei weitere Versuche, wobei jedoch auch nicht
alles abgedeckt ist. Ich bin dankbar, dass wir diesen Weg gehen konnten - andere
können dies so nicht. Ein Kinderwunsch sollte nicht vom Geld abhängig sein. Es
ist so unfair, dass sich ein Paar den Weg zum Kind leisten kann und das andere
eben nicht - das ähnelt schon fast einer Glückslotterie. Ich bin Sarah,
verheiratet und 33 Jahre alt, Ärztin und Bloggerin. Auch ich habe eine
Kinderwunschbehandlung gebraucht, um schwanger zu werden. Bei mir liegt die
Ursache vor allem bei meinem Partner, bei dem als Kind ein Hodenhochstand lange
unbemerkt blieb und so eine verminderte Spermienqualität zur Folge hatte. Der
unerfüllte Kinderwunsch ist also durchaus individuell und geht oft mit
Rückschlägen einher. Wie auch Anna, musste ich bereits zwei Fehlgeburten erleben
– und während ich nach meiner dritten künstlichen Befruchtung nun mein
Regenbogenmädchen erwarte, kämpft Anna auch nach neun künstlichen Befruchtungen
weiter um ihr Glück. Mein Mann und ich haben das große Glück, privat versichert
zu sein und der “Normvorstellung” zu entsprechen - die private Krankenkasse hat
bei uns daher nahezu alle Kosten übernommen. Ansonsten hätte uns dieses Baby
aber knapp 30.000€ gekostet - ein Betrag, der vielen Paaren das Genick gebrochen
hätte. Als Ärztin und Betroffene sage ich daher: Die jetzigen Richtlinien,
nachdem eine Kinderwunschbehandlung übernommen wird, sind diskriminierend,
altmodisch und medizinisch fragwürdig. Zuallererst: Die Kosten einer
Kinderwunschbehandlung sind enorm und nicht alle können sich die Behandlung
leisten: Obwohl in Deutschland zu wenige Kinder geboren werden, werden Paare mit
Kinderwunsch oft alleine gelassen und sind massiven Kosten ausgesetzt. Nicht
jede*r hat jedoch die finanzielle Möglichkeit, diesen Weg überhaupt anzutreten
oder ihn gar für sich erfolgreich zu beenden. Es bricht uns das Herz, wie viele
von ihnen aufgeben müssen. Nicht, weil sie die anstrengenden
Stimulationsbehandlungen körperlich nicht mehr schaffen, sondern weil sie sich
die Behandlung finanziell nicht mehr leisten können:  Eigenanteil bei den
unterstützen Versuchen gesetzlich Versicherter: 1.500-1.800€ je
VersuchSelbstzahler / privat Versicherte: 3.700-10.000€ je
VersuchKryokonservierung: 600-800€ einmalig + jährliche Lagerungskosten von
200-400€Die aktuelle Beschränkung der Kostenübernahme auf verheiratete,
heterosexuelle Paare bestimmten Alters ist zudem diskriminierend und vorbei an
der heutigen Lebensrealität von Paaren in Deutschland. Seit 2004 gilt
Unfruchtbarkeit nicht mehr als Krankheit – seitdem müssen Krankenkassen die
Kosten einer Kinderwunschbehandlung nicht mehr vollständig übernehmen. Aktuell
werden bei gesetzlich versicherten Paaren 50% der Kosten für drei Versuche der
künstlichen Befruchtung (IVF/ICSI) übernommen – allerdings auch nur unter
folgenden Bedingungen: Das Paar ist heterosexuell und verheiratet, die Eizelle
und Samen stammen vom Paar,die Frau ist zwischen 25-40 Jahren alt und der Mann
zwischen 25-50 Jahren. Nach drei Versuchen der künstlichen Befruchtung ist
übrigens Schluss – auch wenn  medizinisch noch gute Chancen auf Erfolg bestehen,
kann das Paar jetzt entweder aufgeben oder als Selbstzahler komplett für die
Kosten der weiteren Behandlung aufkommen. Eine medizinisch notwendige
Kinderwunschbehandlung sollte kein Grund sein, Paare in eine Ehe zu zwingen.
Lesbische Paare dagegen werden durch die aktuelle Gesetzeslage dagegen oft zu
einer rechtlich und medizinisch unsicheren Heiminsemination gedrängt. Auch
alleinstehende Frauen mit Kinderwunsch („Single Moms“) sowie
Co-Parenting-Ansätze gehören heute zur modernen Familienplanung in Deutschland
und dürfen nicht diskriminiert werden. Zwar nehmen einige Bundesländer in
Deutschland einen Teil der restlichen Kosten auf sich - jedoch leider nicht
alle. Homosexuelle und/oder unverheiratete Paare erhalten von Anfang an kaum
Unterstützung – ebenso wie heterosexuelle verheiratete Paare, die aus
medizinischen Gründen auf eine Fremdsamenspende angewiesen sind. Komplett nicht
übernommen ist auch die (medizinisch sinnvolle) Kryokonservierung von
überzähligen Eizellen und Embryonen bei der Stimulationsbehandlung. Wir haben
das Glück, nicht durch die finanzielle Situation limitiert zu sein und dieser
Diskriminierung zu entgehen - andere nicht. Wir sind heterosexuelle Frauen, die
der Staat hier anerkennt - andere nicht. Das wollen wir so nicht mehr hinnehmen!
Wir fordern eine moderne, diskriminierungsfreie Familienpolitik und
Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlungen - für alle, unabhängig von
sexueller Orientierung oder Identifikation, Herkunft, Hautfarbe oder
Familienstand! Unsere Forderungen im Detail: Die Gesetzesregelung zur
Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlungen ist unfair, diskriminierend und
führt dazu, dass oft der finanzielle Status eines Paares entscheidet, ob sie ein
Kind bekommen können. Das muss sich ändern! Daher fordern wir: 1) Anerkennung
von Unfruchtbarkeit als Krankheit und Kostenübernahme für
Kinderwunschbehandlungen zu 100% bei medizinischer Notwendigkeit Kinder sind
kein Luxusgut und kein Paar sucht sich freiwillig den Weg der künstlichen
Befruchtung. Für Unfruchtbarkeit liegen fast immer klare medizinische Gründe vor
und daher muss die Behandlung wie für jede andere Erkrankung von den
Krankenkassen übernommen werden. 2) Aufhebung der Beschränkung der
Kostenübernahme auf drei Versuche Die Chance, pro Embryotransfer schwanger zu
werden, liegt aktuell bei knapp über 30%. Die sture Beschränkung auf drei
Versuche ist medizinisch nicht zu rechtfertigen. Auch im vierten oder fünften
Transfer ist die Schwangerschaftsrate statistisch nicht reduziert im Vergleich
zu den ersten drei Versuchen. Oft muss erst das richtige Behandlungsprotokoll
oder eine bisher unbekannte zweite Diagnose (z.B. eine Gerinnungsstörung oder
immunologische Problematik) gefunden werden, um die Chancen auf eine
Schwangerschaft zu erhöhen. Daher muss künftig bei der Frage der Kostenübernahme
für weitere Versuche immer die medizinische Aussicht auf Erfolg eine Rolle
spielen – und nicht eine willkürlich gesetzte Grenze. Dies ist eine
Entscheidung, die Ärzt*innen treffen müssen – nicht Politiker*innen oder
Sachbearbeiter*innen einer Krankenkasse. 3) Kostenübernahme auch für
unverheiratete und/oder homosexuelle Paare und alleinstehende Frauen In dem
Deutschland von 2022 bestehen Familien nicht immer aus “Mutter, Vater, Kind” -
und das ist auch gut so! Die Diskrimierung von anderen Lebensentwürfen durch die
aktuelle Regelung zur Kostenübernahme ausschließlich bei verheirateten,
heterosexuellen Paaren ist nicht mehr zeitgemäß und muss daher dringend
verändert werden. Egal ob verheiratet oder unverheiratet, homo- oder
heterosexuell, als Paar, “Coparenting-Team” oder als “Single Mom” - die
Behandlung einer Unfruchtbarkeit muss nach medizinischen Maßstäben entschieden
werden! 4) Herabsetzung der unteren Altersgrenzen für eine Kostenübernahme auf
18 Jahre Die untere Altersgrenze von 25 Jahren für eine Kostenübernahme ist
medizinisch vollkommen sinnfrei und willkürlich vom Gesetzgeber bestimmt worden.
Es ist schon seltsam, dass man über ein Wahlrecht mit 16 diskutiert,
gleichzeitig aber Menschen unter 25 Jahren die Entscheidungsfähigkeit für ein
Leben mit Kind abspricht. Mit bestimmten medizinischen Erkrankungen kann es
sogar sein, dass die Fruchtbarkeit bereits unter 25 Jahren drastisch reduziert
ist und die Chancen auf eine Schwangerschaft jedes Lebensjahr weiter abnimmt.
Gerade junge Leute diese haben finanziell oft nicht die Möglichkeit, ihren
Kinderwunsch finanziell als Selbstzahler zu stemmen und benötigen die
Kostenübernahme oft dringend. Frauen unter 25 Jahren stellen aktuell in der
Kinderwunschbehandlung eine sehr kleine Gruppe dar (0,3%) – und die Behandlung
ist durch Schicksalsschläge nahezu immer medizinisch begründet. 5) Ersetzung der
oberen Altersgruppe für eine Kostenübernahme durch eine medizinische Beurteilung
der Erfolgsaussichten Die Fruchtbarkeit einer Frau ist nicht nur vom Alter
abhängig, sondern individuell verschieden. Manche Frauen sind bereits mit Mitte
30 in den Wechseljahren – während andere auch mit Anfang 40 noch natürlich
schwanger werden und gesunde Kinder bekommen. Inzwischen kennen wir neben dem
kalendarischen Alter weitere medizinische Indikatoren wie etwa den AMH- und
FSH-Wert, sowie den AFC. Auch der allgemeine Gesundheitszustand der Frau spielt
bei der Frage der Aussicht auf Erfolg eine Rolle. Daher sollte oberhalb von 40
Jahren eine individuelle Beurteilung der Erfolgsaussicht durch eine*n Ärzt*in
erfolgen und daran eine Kostenübernahme entschieden werden. Im aktuellen
Jahrbuch des deutschen IVF-Registers (2020) lagen die durchschnittlichen
Erfolgschancen auf Schwangerschaft pro Embryotransfer bei einer 40-jährigen Frau
bei 22,3% - und bei einer 41-jährigen bei 20,6% - auch daran sieht man die
Willkür dieser Altersgrenze. Für die Altersgrenze bei Männern gibt es
medizinisch keine nachvollziehbare Begründung, diese ist daher ebenfalls
aufzuheben. 6) Übernahme der Kosten der Behandlung mit Spendersamen Aktuell
werden nur Kosten für eine Behandlung mit Eizelle und Spermien des behandelten
Paares übernommen. Allerdings gibt es Fälle, in denen auch mit modernen
Verfahren wie TESE/MESA beim Mann keine Spermien gewonnen werden können und eine
komplette Azoospermie vorliegt. Selbst wenn Spermien vorhanden sind, ist bei
stark ausgeprägter männlich bedingter Unfruchtbarkeit die Schwangerschaftschance
in manchen Fällen drastisch reduziert. Diese Paare sind auf die Verwendung von
Spendersamen angewiesen – sieerhalten aktuell keinerlei finanzielle
Unterstützung. Die Behandlung mit Spendersamen hat dabei in den letzten Jahren
deutlich zugenommen, wobei die Schwangerschaftsraten pro Versuch  in diesen
Fällen deutlich höher sind (31% bei Spendersamen vs 22,7% bei TESE) und daher
bei medizinischer Notwendigkeit finanziell genauso unterstützt werden sollten.
7) Übernahme der Kosten für Kryokonservierung von überzähligen Eizellen und
Embryonen Oft bleiben bei einer künstlichen Befruchtung befruchtete Eizellen
oder Embryonen “übrig” - diese können entweder vernichtet oder für weitere
Versuche eingefroren werden (Kryokonservierung). Aktuell sind bereits 30% aller
Embryotransfere aus Kryozyklen - diese sind kosteneffizienter und haben mit
“Frischzyklen” vergleichbare Erfolgsaussichten. Obwohl ein Kryotransfer für den
Körper der Frau viel weniger belastend ist, werden die Kosten für diese
Behandlung aktuell von den gesetzlichen Krankenkassen überhaupt nicht
übernommen. Neben dem medizinischen Aspekt ist es auch ethisch fraglich, dass es
finanziell sinnvoller ist, Embryonen zu vernichten - wir fordern daher die volle
Kostenübernahme für Kryokonservierung, -lagerung und -transfer überzähliger
Embryonen und befruchteter Eizellen. 8) Übernahme der Kosten des Ethikrates Die
Präimplantationsdiagnostik ist in Deutschland im Embryonenschutzgesetz streng
geregelt, in Ausnahmefällen bei schweren genetischen Erkrankungen und Risiken
der Eltern jedoch zulässig. Hier geht es nicht um “Designerbabys” - sondern
darum, schwerwiegende Erkrankungen und/oder gehäufte Fehlgeburten zu verhindern.
Im Gegensatz zum europäischen Ausland muss sich in Deutschland ein sogenannter
Ethikrat mit einer Entscheidung auseinandersetzen - diese Kosten (100 - 5.000€)
müssen dabei aktuell komplett eigenständig getragen werden. Das verstärkt die
finanzielle Belastung von Menschen im Kinderwunsch, deren Ausgangssituation
sowieso schon schwieriger ist - diese Kosten sollen daher ebenfalls vollständig
übernommen werden.    

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#KiWuFürAlle – für eine faire Kostenübernahme von Kinderwunschbehandlungen#1von6
Paaren hat einen unerfüllten Kinderwunsch. Oftmals vergehen Jahre, bis sie mit
Hilfe einer Kinderwunschbehandlung ihren Wunsch nach einem eigen Baby nachgehen
können. Hier spielen jedoch nicht nur körperliche und psychische Faktoren eine
Rolle, sondern leider auch die hohen Kosten. Andere nehmen einen Kredit für ihr
Haus auf, Paare im Kinderwunsch oftmals einen für ihr Baby. Leider wird nicht
jedem Menschen der Kinderwunsch in Deutschland erfüllt - weil zu wenig Geld, die
“falsche” Sexualität oder das falsche Alter vorliegt, oder weil sie Single sind.
Wir sind Anna und Sarah und fordern daher eine moderne, diskriminierungsfreie
Familienpolitik und Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlungen - für Alle! 
Ich, Anna, bin 26, verheiratet und Influencerin sowie Autorin. Ich bin #1von7
Frauen, die unfruchtbar sind. Seit dem ich 21 bin, will ich ein Kind haben. Ich
leide jedoch unter anderem an Adenomyose und Endometriose – der zweithäufigsten
gynäkologischen Erkrankung, die etwa 10% aller Frauen betrifft und es sehr
schwierig machen kann, natürlich schwanger zu werden. Für mich zählt im
Kinderwunsch also jeder Monat - nach dem Gesetz musste ich jedoch erst 25
werden, um das Recht auf finanzielle Unterstützung zu bekommen. Ich meine, wer
sucht sich schon freiwillig aus, mit unter 25 Jahren eine primäre Sterilität
diagnostiziert zu bekommen?! Neben meinem Alter forderte der Gesetzgeber
allerdings noch etwas von mir: Eine Hochzeit! Mittlerweile sind mein Mann und
ich verheiratet, jedoch frage ich mich in welcher Welt wir leben, dass man für
ein Kind verheiratet sein muss - wir haben nicht mehr 1950! Round about 45.000€
hat uns unser Kinderwunsch bisher gekostet. Auch jetzt zahlt die Krankenkasse
nur 50% der Behandlungskosten für drei weitere Versuche, wobei jedoch auch nicht
alles abgedeckt ist. Ich bin dankbar, dass wir diesen Weg gehen konnten - andere
können dies so nicht. Ein Kinderwunsch sollte nicht vom Geld abhängig sein. Es
ist so unfair, dass sich ein Paar den Weg zum Kind leisten kann und das andere
eben nicht - das ähnelt schon fast einer Glückslotterie. Ich bin Sarah,
verheiratet und 33 Jahre alt, Ärztin und Bloggerin. Auch ich habe eine
Kinderwunschbehandlung gebraucht, um schwanger zu werden. Bei mir liegt die
Ursache vor allem bei meinem Partner, bei dem als Kind ein Hodenhochstand lange
unbemerkt blieb und so eine verminderte Spermienqualität zur Folge hatte. Der
unerfüllte Kinderwunsch ist also durchaus individuell und geht oft mit
Rückschlägen einher. Wie auch Anna, musste ich bereits zwei Fehlgeburten erleben
– und während ich nach meiner dritten künstlichen Befruchtung nun mein
Regenbogenmädchen erwarte, kämpft Anna auch nach neun künstlichen Befruchtungen
weiter um ihr Glück. Mein Mann und ich haben das große Glück, privat versichert
zu sein und der “Normvorstellung” zu entsprechen - die private Krankenkasse hat
bei uns daher nahezu alle Kosten übernommen. Ansonsten hätte uns dieses Baby
aber knapp 30.000€ gekostet - ein Betrag, der vielen Paaren das Genick gebrochen
hätte. Als Ärztin und Betroffene sage ich daher: Die jetzigen Richtlinien,
nachdem eine Kinderwunschbehandlung übernommen wird, sind diskriminierend,
altmodisch und medizinisch fragwürdig. Zuallererst: Die Kosten einer
Kinderwunschbehandlung sind enorm und nicht alle können sich die Behandlung
leisten: Obwohl in Deutschland zu wenige Kinder geboren werden, werden Paare mit
Kinderwunsch oft alleine gelassen und sind massiven Kosten ausgesetzt. Nicht
jede*r hat jedoch die finanzielle Möglichkeit, diesen Weg überhaupt anzutreten
oder ihn gar für sich erfolgreich zu beenden. Es bricht uns das Herz, wie viele
von ihnen aufgeben müssen. Nicht, weil sie die anstrengenden
Stimulationsbehandlungen körperlich nicht mehr schaffen, sondern weil sie sich
die Behandlung finanziell nicht mehr leisten können:  Eigenanteil bei den
unterstützen Versuchen gesetzlich Versicherter: 1.500-1.800€ je
VersuchSelbstzahler / privat Versicherte: 3.700-10.000€ je
VersuchKryokonservierung: 600-800€ einmalig + jährliche Lagerungskosten von
200-400€Die aktuelle Beschränkung der Kostenübernahme auf verheiratete,
heterosexuelle Paare bestimmten Alters ist zudem diskriminierend und vorbei an
der heutigen Lebensrealität von Paaren in Deutschland. Seit 2004 gilt
Unfruchtbarkeit nicht mehr als Krankheit – seitdem müssen Krankenkassen die
Kosten einer Kinderwunschbehandlung nicht mehr vollständig übernehmen. Aktuell
werden bei gesetzlich versicherten Paaren 50% der Kosten für drei Versuche der
künstlichen Befruchtung (IVF/ICSI) übernommen – allerdings auch nur unter
folgenden Bedingungen: Das Paar ist heterosexuell und verheiratet, die Eizelle
und Samen stammen vom Paar,die Frau ist zwischen 25-40 Jahren alt und der Mann
zwischen 25-50 Jahren. Nach drei Versuchen der künstlichen Befruchtung ist
übrigens Schluss – auch wenn  medizinisch noch gute Chancen auf Erfolg bestehen,
kann das Paar jetzt entweder aufgeben oder als Selbstzahler komplett für die
Kosten der weiteren Behandlung aufkommen. Eine medizinisch notwendige
Kinderwunschbehandlung sollte kein Grund sein, Paare in eine Ehe zu zwingen.
Lesbische Paare dagegen werden durch die aktuelle Gesetzeslage dagegen oft zu
einer rechtlich und medizinisch unsicheren Heiminsemination gedrängt. Auch
alleinstehende Frauen mit Kinderwunsch („Single Moms“) sowie
Co-Parenting-Ansätze gehören heute zur modernen Familienplanung in Deutschland
und dürfen nicht diskriminiert werden. Zwar nehmen einige Bundesländer in
Deutschland einen Teil der restlichen Kosten auf sich - jedoch leider nicht
alle. Homosexuelle und/oder unverheiratete Paare erhalten von Anfang an kaum
Unterstützung – ebenso wie heterosexuelle verheiratete Paare, die aus
medizinischen Gründen auf eine Fremdsamenspende angewiesen sind. Komplett nicht
übernommen ist auch die (medizinisch sinnvolle) Kryokonservierung von
überzähligen Eizellen und Embryonen bei der Stimulationsbehandlung. Wir haben
das Glück, nicht durch die finanzielle Situation limitiert zu sein und dieser
Diskriminierung zu entgehen - andere nicht. Wir sind heterosexuelle Frauen, die
der Staat hier anerkennt - andere nicht. Das wollen wir so nicht mehr hinnehmen!
Wir fordern eine moderne, diskriminierungsfreie Familienpolitik und
Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlungen - für alle, unabhängig von
sexueller Orientierung oder Identifikation, Herkunft, Hautfarbe oder
Familienstand! Unsere Forderungen im Detail: Die Gesetzesregelung zur
Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlungen ist unfair, diskriminierend und
führt dazu, dass oft der finanzielle Status eines Paares entscheidet, ob sie ein
Kind bekommen können. Das muss sich ändern! Daher fordern wir: 1) Anerkennung
von Unfruchtbarkeit als Krankheit und Kostenübernahme für
Kinderwunschbehandlungen zu 100% bei medizinischer Notwendigkeit Kinder sind
kein Luxusgut und kein Paar sucht sich freiwillig den Weg der künstlichen
Befruchtung. Für Unfruchtbarkeit liegen fast immer klare medizinische Gründe vor
und daher muss die Behandlung wie für jede andere Erkrankung von den
Krankenkassen übernommen werden. 2) Aufhebung der Beschränkung der
Kostenübernahme auf drei Versuche Die Chance, pro Embryotransfer schwanger zu
werden, liegt aktuell bei knapp über 30%. Die sture Beschränkung auf drei
Versuche ist medizinisch nicht zu rechtfertigen. Auch im vierten oder fünften
Transfer ist die Schwangerschaftsrate statistisch nicht reduziert im Vergleich
zu den ersten drei Versuchen. Oft muss erst das richtige Behandlungsprotokoll
oder eine bisher unbekannte zweite Diagnose (z.B. eine Gerinnungsstörung oder
immunologische Problematik) gefunden werden, um die Chancen auf eine
Schwangerschaft zu erhöhen. Daher muss künftig bei der Frage der Kostenübernahme
für weitere Versuche immer die medizinische Aussicht auf Erfolg eine Rolle
spielen – und nicht eine willkürlich gesetzte Grenze. Dies ist eine
Entscheidung, die Ärzt*innen treffen müssen – nicht Politiker*innen oder
Sachbearbeiter*innen einer Krankenkasse. 3) Kostenübernahme auch für
unverheiratete und/oder homosexuelle Paare und alleinstehende Frauen In dem
Deutschland von 2022 bestehen Familien nicht immer aus “Mutter, Vater, Kind” -
und das ist auch gut so! Die Diskrimierung von anderen Lebensentwürfen durch die
aktuelle Regelung zur Kostenübernahme ausschließlich bei verheirateten,
heterosexuellen Paaren ist nicht mehr zeitgemäß und muss daher dringend
verändert werden. Egal ob verheiratet oder unverheiratet, homo- oder
heterosexuell, als Paar, “Coparenting-Team” oder als “Single Mom” - die
Behandlung einer Unfruchtbarkeit muss nach medizinischen Maßstäben entschieden
werden! 4) Herabsetzung der unteren Altersgrenzen für eine Kostenübernahme auf
18 Jahre Die untere Altersgrenze von 25 Jahren für eine Kostenübernahme ist
medizinisch vollkommen sinnfrei und willkürlich vom Gesetzgeber bestimmt worden.
Es ist schon seltsam, dass man über ein Wahlrecht mit 16 diskutiert,
gleichzeitig aber Menschen unter 25 Jahren die Entscheidungsfähigkeit für ein
Leben mit Kind abspricht. Mit bestimmten medizinischen Erkrankungen kann es
sogar sein, dass die Fruchtbarkeit bereits unter 25 Jahren drastisch reduziert
ist und die Chancen auf eine Schwangerschaft jedes Lebensjahr weiter abnimmt.
Gerade junge Leute diese haben finanziell oft nicht die Möglichkeit, ihren
Kinderwunsch finanziell als Selbstzahler zu stemmen und benötigen die
Kostenübernahme oft dringend. Frauen unter 25 Jahren stellen aktuell in der
Kinderwunschbehandlung eine sehr kleine Gruppe dar (0,3%) – und die Behandlung
ist durch Schicksalsschläge nahezu immer medizinisch begründet. 5) Ersetzung der
oberen Altersgruppe für eine Kostenübernahme durch eine medizinische Beurteilung
der Erfolgsaussichten Die Fruchtbarkeit einer Frau ist nicht nur vom Alter
abhängig, sondern individuell verschieden. Manche Frauen sind bereits mit Mitte
30 in den Wechseljahren – während andere auch mit Anfang 40 noch natürlich
schwanger werden und gesunde Kinder bekommen. Inzwischen kennen wir neben dem
kalendarischen Alter weitere medizinische Indikatoren wie etwa den AMH- und
FSH-Wert, sowie den AFC. Auch der allgemeine Gesundheitszustand der Frau spielt
bei der Frage der Aussicht auf Erfolg eine Rolle. Daher sollte oberhalb von 40
Jahren eine individuelle Beurteilung der Erfolgsaussicht durch eine*n Ärzt*in
erfolgen und daran eine Kostenübernahme entschieden werden. Im aktuellen
Jahrbuch des deutschen IVF-Registers (2020) lagen die durchschnittlichen
Erfolgschancen auf Schwangerschaft pro Embryotransfer bei einer 40-jährigen Frau
bei 22,3% - und bei einer 41-jährigen bei 20,6% - auch daran sieht man die
Willkür dieser Altersgrenze. Für die Altersgrenze bei Männern gibt es
medizinisch keine nachvollziehbare Begründung, diese ist daher ebenfalls
aufzuheben. 6) Übernahme der Kosten der Behandlung mit Spendersamen Aktuell
werden nur Kosten für eine Behandlung mit Eizelle und Spermien des behandelten
Paares übernommen. Allerdings gibt es Fälle, in denen auch mit modernen
Verfahren wie TESE/MESA beim Mann keine Spermien gewonnen werden können und eine
komplette Azoospermie vorliegt. Selbst wenn Spermien vorhanden sind, ist bei
stark ausgeprägter männlich bedingter Unfruchtbarkeit die Schwangerschaftschance
in manchen Fällen drastisch reduziert. Diese Paare sind auf die Verwendung von
Spendersamen angewiesen – sieerhalten aktuell keinerlei finanzielle
Unterstützung. Die Behandlung mit Spendersamen hat dabei in den letzten Jahren
deutlich zugenommen, wobei die Schwangerschaftsraten pro Versuch  in diesen
Fällen deutlich höher sind (31% bei Spendersamen vs 22,7% bei TESE) und daher
bei medizinischer Notwendigkeit finanziell genauso unterstützt werden sollten.
7) Übernahme der Kosten für Kryokonservierung von überzähligen Eizellen und
Embryonen Oft bleiben bei einer künstlichen Befruchtung befruchtete Eizellen
oder Embryonen “übrig” - diese können entweder vernichtet oder für weitere
Versuche eingefroren werden (Kryokonservierung). Aktuell sind bereits 30% aller
Embryotransfere aus Kryozyklen - diese sind kosteneffizienter und haben mit
“Frischzyklen” vergleichbare Erfolgsaussichten. Obwohl ein Kryotransfer für den
Körper der Frau viel weniger belastend ist, werden die Kosten für diese
Behandlung aktuell von den gesetzlichen Krankenkassen überhaupt nicht
übernommen. Neben dem medizinischen Aspekt ist es auch ethisch fraglich, dass es
finanziell sinnvoller ist, Embryonen zu vernichten - wir fordern daher die volle
Kostenübernahme für Kryokonservierung, -lagerung und -transfer überzähliger
Embryonen und befruchteter Eizellen. 8) Übernahme der Kosten des Ethikrates Die
Präimplantationsdiagnostik ist in Deutschland im Embryonenschutzgesetz streng
geregelt, in Ausnahmefällen bei schweren genetischen Erkrankungen und Risiken
der Eltern jedoch zulässig. Hier geht es nicht um “Designerbabys” - sondern
darum, schwerwiegende Erkrankungen und/oder gehäufte Fehlgeburten zu verhindern.
Im Gegensatz zum europäischen Ausland muss sich in Deutschland ein sogenannter
Ethikrat mit einer Entscheidung auseinandersetzen - diese Kosten (100 - 5.000€)
müssen dabei aktuell komplett eigenständig getragen werden. Das verstärkt die
finanzielle Belastung von Menschen im Kinderwunsch, deren Ausgangssituation
sowieso schon schwieriger ist - diese Kosten sollen daher ebenfalls vollständig
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Anna Wilken & Sarah Plack
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Beliebte Petition zum Thema ukraine

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HUMANITÄRE LUFTBRÜCKE & KORRIDORE FÜR DIE UKRAINE JETZT!

English Version / Ukrainian Version  / Japanese Version  Forderung an
Präsidentin der EU-Kommission Von der Leyen, Außenministerin Baerbock, Kanzler
Scholz &amp; alle politischen Amtsinhaber:innen Meine Familie lebt in Mariupol.
Diese Stadt am Asowschen Meer ist umzingelt von russischen Truppen. Freunde
verstecken sich in Kyiv in Luftschutzbunkern oder Dörfern. Andere kämpfen in
Cherson oder Odesa. Bereits jetzt kommt es in der Ukraine zu
Versorgungsengpässen. Mittlerweile sind außerhalb der Hauptstadt die meisten
Lebensmittelgeschäfte leergekauft oder ausgeplündert. Die Menschen sind sich
selbst ausgeliefert und vielerorts von russischen Truppen eingekesselt. Kyiv,
Mariupol, Charkiw, Cherson und viele weitere Orte brauchen Ihre Hilfe! Die
Knappheit an Obdach, Lebensmitteln und Medikamenten erschwert bereits vielen
Bewohner:innen das Leben enorm. Weitere Verknappungen sind jedoch verheerend und
bedrohen Menschenleben zusätzlich. Je länger wir warten, desto höher ist die
Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer humanitären Katastrophe kommt. Die
Situation wird sich voraussichtlich nicht bald auflösen. Frau Baerbock, Herr
Scholz, wir fordern für die bedrohten ukrainischen Städte und Dörfer eine zivile
Luftbrücke mit Versorgungsgütern: Nahrungsmitteln, Wasser, Medikamente,
Hygieneartikel und Kleidung. Das alles fehlt und ist für meine Familie und die
Menschen in der Ukraine eine Frage von Leben und Tod. Auch der ukrainische
Botschafter Andrij Melnyk fordert eine sofortige Luftbrücke für die Ukraine. 
Bitte teilt diese Petition auf allen Kanälen: www.change.org/luftbrückeukraine

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English Version / Ukrainian Version  / Japanese Version  Forderung an
Präsidentin der EU-Kommission Von der Leyen, Außenministerin Baerbock, Kanzler
Scholz &amp; alle politischen Amtsinhaber:innen Meine Familie lebt in Mariupol.
Diese Stadt am Asowschen Meer ist umzingelt von russischen Truppen. Freunde
verstecken sich in Kyiv in Luftschutzbunkern oder Dörfern. Andere kämpfen in
Cherson oder Odesa. Bereits jetzt kommt es in der Ukraine zu
Versorgungsengpässen. Mittlerweile sind außerhalb der Hauptstadt die meisten
Lebensmittelgeschäfte leergekauft oder ausgeplündert. Die Menschen sind sich
selbst ausgeliefert und vielerorts von russischen Truppen eingekesselt. Kyiv,
Mariupol, Charkiw, Cherson und viele weitere Orte brauchen Ihre Hilfe! Die
Knappheit an Obdach, Lebensmitteln und Medikamenten erschwert bereits vielen
Bewohner:innen das Leben enorm. Weitere Verknappungen sind jedoch verheerend und
bedrohen Menschenleben zusätzlich. Je länger wir warten, desto höher ist die
Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer humanitären Katastrophe kommt. Die
Situation wird sich voraussichtlich nicht bald auflösen. Frau Baerbock, Herr
Scholz, wir fordern für die bedrohten ukrainischen Städte und Dörfer eine zivile
Luftbrücke mit Versorgungsgütern: Nahrungsmitteln, Wasser, Medikamente,
Hygieneartikel und Kleidung. Das alles fehlt und ist für meine Familie und die
Menschen in der Ukraine eine Frage von Leben und Tod. Auch der ukrainische
Botschafter Andrij Melnyk fordert eine sofortige Luftbrücke für die Ukraine. 
Bitte teilt diese Petition auf allen Kanälen: www.change.org/luftbrückeukraine

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Anna Zhukovets
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