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SOURCE BODYWORK FACHVERBAND



 * VERBAND
 * PRAKTIZIERENDE/R SOURCE MASSEUR/IN
 * NEWS
 * MITGLIEDSCHAFT & ANMELDUNG

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 * VERBAND
 * PRAKTIZIERENDE/R SOURCE MASSEUR/IN
 * NEWS
 * MITGLIEDSCHAFT & ANMELDUNG




AKTUELLE DATEN



Verbandsmitglieder sind jederzeit herzlich willkommen, als Gast mit Voranmeldung
bei einer Vorstandssitzung teilzunehmen.
Anträge an den Vorstand können 10 Tage im voraus bei der Präsidentin Erika
Oberbichler eingereicht werden.
Nächste Vorstandssitzungsdaten:

Mi. 30. Okt. 2024 um 18.30

Treffpunkt: 8820 Thalwil (Restaurant wird jeweils vorzeitig bekannt gegeben)

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Nächste GV mit gemeinsamen Nachtessen:
Fr. 15. Nov. 2024 / 18.00 Uhr
in der Mundart Beiz in 8640 Rapperswil

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Nächster Verbandsausflug Sonntag 29. Juni 2025

Für Verbansmitglieder ist dieser Ausflug im jährlichen Beitrag inbegriffen.
Es sind auch Personen eingeladen, wie z. B. Studenten in Ausbildung, die nicht
im Verband sind mit einem Kostenbeitrag von CHF 50.–




SOURCE BODYWORK FACHVERBAND




Der Source Bodywork-Fachverband wurde 2016 gegründet.
Der Hauptzweck besteht darin, die Interessen und Anliegen der praktizierenden
“Source Massage & Bodywork” Masseur/in zu vertreten.

Insbesondere wird folgendes angestrebt:
Den hochstehenden und professionellen Source Massagestil durch die
Qualitätssicherung seiner Mitglieder zu erhalten und zu fördern. 


STATUTEN


Name & Sitz

Unter dem Namen ” Source-Bodywork-Fachverband” besteht mit Sitz in Jona ein
Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB.

Voraussetzung

Wer die diplomierte klassische Massage,  die Fussreflexzonen Massage oder die
manuelle Lymphdrainage Grundausbildung in der SOURCE Massage-Fachschule
absolviert und bestanden hat, kann sich beim “Source-Bodywork-Fachverband”
anmelden.
Für den administrativen Aufwand wird eine einmalige Einschreibegebühr von CHF
100.– verrechnet.
Wenn jemand während des Kalenderjahres beitritt, wird der Mitgliederbeitrag
anteilsmässig zum Jahr berechnet.

Aufnahme

Die Aufnahme in den Verband erfolgt auf schriftliche Anmeldung hin durch den
Vorstand.
Ein ablehnender Entscheid muss nicht begründet werden.

Austritt

Der Austritt aus dem Verband kann unter Beachtung einer dreimonatigen
Kündigungsfrist auf Ende jedes Kalenderjahres erklärt werden.

Ausschluss

Mitglieder, welche ihren Pflichten nicht nachkommen oder gegen die ethischen
Richtlinien des Verbandes verstossen, können vom Vorstand ohne weitere
Begründung ausgeschlossen werden.

Qualitätssicherung

Um eine kontinuierlich gute Qualität der Source Massage und Körperarbeit zu
gewährleisten, muss jedes Verbandsmitglied jährlich mindestens 16
Weiterbildungsstunden absolvieren. Als Weiterbildung gelten alle Source Massage
Kurse, medizinische Kurse und weitere methodenspezifische Angebote von
anerkannten Schulen. Bei Unklarheiten bitte beim Vorstand nachfragen.
Dieser entscheidet über die Kursanerkennung. Die Weiterbildungsnachweise müssen
an die jährliche GV, welche jeweils im November stattfindet mitgebracht werden,
oder bis spätestens Ende des Kalenderjahres an die zuständige Person der
Qualitätssicherung eingesandt werden.
Allfällige zusätzliche Weiterbildungsstunden, welche im Vorjahr absolviert
wurden, (mehr als die verlangten 16 Std.) können ins aktuelle Kalenderjahr
übernommen werden, bzw. bei trifftigen und dem Vorstand kommunizierten Gründen
auch im Folgejahr nachgeholt werden. Source-Practitioner, welche das 70.
Lebensjahr erreicht haben und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in
Source-Massage nachweisen können, sind von der Weiterbildungspflicht befreit.

Organe

1. Die Mitgliederversammlung
2. Der Vorstand
3. Der Revisor

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Verbandsorgan und findet mindestens
einmal jährlich, jeweils im November, statt.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Es müssen folgende Ämter
besetzt werden:

1. Präsident
2. Vizepräsident
3. Kassier

Der Vorstand vollzieht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und vertritt den
Verband nach aussen.
Der Vorstand trifft sich mindesten 4 mal im Jahr, um die Steuerung des Verbandes
zu gewährleisten.
Verbandsmitglieder, welche sich aktiv in den Vorstand miteinbringen wollen, sind
als Vorstandsbeisitz an diesen Sitzungen willkommen.
Der Präsident beruft einmal jährlich die Mitgliederversammlung ein.
Ebenfalls können zwei der Vorstandsmitglieder eine Einberufung verlangen.
Für Wahlen und Abstimmungen gelten die Bestimmungen der Mitgliederversammlung.
Der Revisor muss die Jahresrechnung prüfen und der Mitgliederversammlung einen
Bericht über die finanziellen Mittel darlegen.
Die Amtsdauer im Vorstand soll mindestens 2 aufeinanderfolgende Jahre betragen.
In Ausnahmefällen kann der Vorstand eine andere Regelung treffen. Falls jemand
unvorhergesehen ausfällt, wird eine Stellvertretung gesucht.

Finanzen

Zur Deckung der Ausgaben wird pro Mitglied ein Jahresbeitrag von CHF 180.–
erhoben.
Dem Vorstand ( Präsident, Vizepräsident, Kassier und  Protokollführer ) wird der
Jahresbeitrag erlassen.
Die Mitgliederversammlung kann durch eine 2/3 Mehrheit diesen Betrag auch
beliebig erhöhen oder mindern.
Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Erfolgt ein Beitritt eines
Mitglieds im Laufe des Jahres, so erfolgt die Berechnung des Jahresbeitrages für
das laufende Jahr pro rata temporis (anteilsmässig).
Der Beitritt zum Source Bodywork Fachverband wird mit einer einmaligen
Eintrittsgebühr von CHF 100.- berechnet.

Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Verbandes haftet ausschliesslich das
Verbandsvermögen. Jede persönliche Haftung der Verbands- oder
Vorstandsmitglieder ist ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

Statutenänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der an der Mitgliederversammlung
anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Für Fälle, welche nicht in den Statuten
geregelt sind, gilt das Gesetz.




ETHISCHE RICHTLINIEN




Als Mitglied im ” Source-Bodywork-Fachverband” verpflichte ich mich, meine
berufliche 
Tätigkeit als praktizierende/r “Source Massage & Bodywork” Masseur/in unter
folgende
ethische Richtlinien zu stellen:

 1. Nach bestem Wissen und Gewissen zu praktizieren.
 2. Alle geltenden Gesetze im Zusammenhang mit Massage in den betreffenden
    Kantonen einzuhalten.
 3. Alle Berufsgeheimnisse zu wahren.
 4. Keinerlei Heilungsversprechen zu machen.
 5. Innerhalb der Grenzen der Ausbildung zu arbeiten.
 6. Wenn nötig, den Klienten an geeignete Berufsleute weiterzuleiten.
 7. Sexuelle Beziehungen und Handlungen zu den Klienten zu unterlassen. Sie
    widersprechen der Berufsethik.
 8. Keine Namen und  Daten von Klienten ohne deren Einverständnis an Dritte
    weiter zu geben.

Die Massage-Praxis befindet sich in einem eigenen dazu eingerichteten Raum mit
Toilette, oder es wird mindestens ein separates Zimmer im Haus oder in der
Wohnung eingerichtet.


VORSTAND




Präsidentin:
Erika Oberbichler
Tel: +41 (0) 79 417 17 49
email: e_oberbichler@hotmail.com

Vizepräsident:
Bruno Schuler
Tel: +41 (0) 79 367 71 45
email: info@nelebensqualitaet.ch



Kassiererin und Qualitätssicherung:
Weiterbildungsnachweise
Ursina Baumberger
Seetalstr. 4
5630 Muri
Tel: +41 (0) 79 512 0031
email: info@sigalia.ch

Aktuarin:
Alice Odermatt
Tel: +41 (0) 79 370 51 77
email: aliceodermatt@bluewin.ch

Revisorin:
Janine Dietziker
Tel. + 41 (0) 79 396 92 10
email: janine.dietziker@gmx.ch