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Für Patienten
INTERDISZIPLINÄRE BEHANDLUNG IN PRAXIS UND KLINIK
Für Patienten Für Ärzte Für Ärzte


DIE AMBULANTE SPEZIALFACHÄRZTLICHE VERSORGUNG

Seit April 2014 gibt es ein spezielles Behandlungsangebot für Patientinnen und
Patienten, die an einer komplexen, schwer therapierbaren und/oder seltenen
Erkrankung leiden: die ambulante spezialfachärztliche Versorgung – kurz ASV.

Das Besondere: Die Behandlung erfolgt durch interdisziplinäre Ärzteteams in
Praxen und Kliniken. Dabei übernehmen Vertragsärzte und Krankenhausärzte
gemeinsam die ambulante hochspezialisierte Versorgung, und das zu gleichen
Rahmenbedingungen.

Der Gesetzgeber hat die Bereiche festgelegt, welche die Kriterien für die
ambulante spezialfachärztliche Versorgung erfüllen:

 * Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen wie z. B. onkologische
   Erkrankungen oder Rheuma,
 * seltenen Erkrankungen wie z. B. Tuberkulose, Marfan-Syndrom, Mukoviszidose,
 * hochspezialisierte Leistungen.

Eine Auflistung aller Erkrankungen finden Sie auf der Homepage des Gemeinsamen
Bundesausschusses.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erarbeitet die krankheitsspezifischen
Anlagen. Darin sind die Voraussetzungen festgelegt, wie Ärztinnen und Ärzte
sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Teilnahme an der ASV
gegenüber den erweiterten Landesausschüssen (eLA) anmelden können.

Weiterführende, aktuelle Informationen finden Sie auf den Themenseiten der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft
(DKG) und des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV).

Sie möchten als Arzt in dem neuen Versorgungsbereich ASV arbeiten?
Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt den Weg in die ASV:

ASV-Teilnahme für Ärzte

Sie sind Patient oder Hausarzt und auf der Suche nach passenden
Behandlungsangeboten in Ihrer Nähe?
Im ASV-Verzeichnis werden alle berechtigten Teams gelistet, die einer
Veröffentlichung zugestimmt haben:

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KONTAKT

ASV-Servicestelle
0341 42649-87

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ASV-Abrechnungsvereinbarung

Praxiswissen KBV (PDF)

Informationen der DKG zur ASV

RECHTSGRUNDLAGE

§116b SGB V (BMJV)

ASV-Richtlinie des G-BA

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