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Text Content

Werner Hamm
Herr Rechtsanwalt Werner Hamm Anwaltskanzlei für Strafrecht, Steuerrecht,
Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Sozialversicherungsrecht,
Arbeitsrecht, Opferhilfe 4.9 5 1 90

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Herzlich Willkommen


FACHANWALT FÜR STRAFRECHT SOWIE STEUERRECHT | ANWALT FÜR VERKEHRSRECHT |
RECHTSANWALT WERNER HAMM IN MEMMINGEN UND ULM

Strafrecht & Strafverteidigung

Verkehrsstrafrecht

Drogen- und Betäubungsmittelstrafrecht

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Steuerstrafrecht und Steuerbetrug

Sexualstrafrecht




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STRAFRECHT, VERKEHRSRECHT ODER STEUERRECHT? NUTZEN SIE DAS KONTAKTFORMULAR UND
SCHICKEN SIE UNS IHRE FRAGE ODER RUFEN SIE UNS AN.



Herzlich willkommen. Mein Name ist Werner Hamm und ich freue mich, dass Sie
meine Kanzlei gefunden haben. Auf dieser Seite finden Sie Hilfe und
Unterstützung, wenn Ihnen ein Strafvorwurf gemacht wird oder Sie Probleme im
Verkehrsrecht oder Steuerrecht haben.

> YOU MISS 100% OF THE SHOTS YOU DON'T TAKE.
> - Wayne Gretzky / Michael Jordan -

Wenn Sie sich nicht von einem Profi verteidigen lassen, vergeben Sie eine
entscheidende Chance. Als Fachanwalt mit langjähriger Erfahrung, weiß ich genau
worauf es der Gegenseite ankommt. Dazu biete ich Ihnen meine volle
Einsatzbereitschaft an, damit Sie am Ende sagen können: Ich habe nichts
unversucht gelassen, bestmöglich vertreten zu werden, um zu meinem Recht zu
kommen.


IHR RECHTSANWALT


WERNER HAMM

Ihr Anwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht und Steuerrecht in Memmingen.

Fachanwalt für Strafrecht - Fachanwalt für Steuerrecht - Rechtsanwalt für
Verkehrsrecht

Vita

Seit über zehn Jahren berät und vertritt Rechtsanwalt Hamm Privatpersonen und
Unternehmen.

Von Beginn an hat er sich auf die Rechtsgebiete Strafrecht, Verkehrsrecht,
Fahrerlaubnisrecht und Steuerrecht sowie damit zusammenhängende Fragestellungen
im Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht spezialisiert.

Neben der Zulassung als Rechtsanwalt, hat die Rechtsanwaltskammer München ihm
die Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ und „Fachanwalt für Steuerrecht“
verliehen. Durch die Deutsche Anwaltakademie hat er als einer der ersten Anwälte
im schwäbischen Raum die Qualifikation als „Zertifizierter Fachberater für
Steuerstrafrecht (DAA)“ erhalten.

Als Fachanwalt für Strafrecht verteidigt er deutschlandweit vor allen
Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Der
regionale Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Allgäu und in Schwaben, Oberbayern
und im süddeutschen Raum. Als langjährig erfahrener Experte im Strafrecht,
vertritt Sie Rechtsanwalt Hamm insbesondere vor den Gerichten in Memmingen,
Kempten, Neu-Ulm, Ulm, Günzburg, Augsburg, Landsberg am Lech, Kaufbeuren,
Leutkirch, Ravensburg, Biberach und Lindau. Aber auch in München, Starnberg,
Weilheim und Garmisch-Partenkirchen kümmert er sich um die Wahrnehmung Ihrer
Interessen. Als Fachanwalt für Strafrecht absolviert er jährlich mindestens 15
Fortbildungsstunden in diesem Bereich.

Als Fachanwalt für Steuerrecht ist er vor den Finanzämtern und Finanzgerichten
sowie dem Bundesfinanzhof tätig. Auch in diesem Fachgebiet bildet sich
Rechtsanwalt Hamm jährlich mindestens 15 Stunden fort. 

Im Fahrerlaubnisrecht vertritt er Mandanten vor den Fahrerlaubnisbehörden, den
Verwaltungsgerichten, dem Oberverwaltungsgericht und dem
Bundesverwaltungsgericht.



Unsere Rechtsgebiete


STRAFRECHT MEMMINGEN | IHR FACHANWALT FÜR STRAFRECHT WERNER HAMM

Sie haben eine Vorladung zur Vernehmung bekommen oder sollen sich als
Beschuldigter in einem Strafverfahren äußern. Wissen Sie was jetzt zu tun ist?
Warum sollten Sie besser zuerst mit Rechtsanwalt Hamm, Ihrem Strafverteidiger in
Memmingen, sprechen anstatt mit den Ermittlungsbehörden? Nutzen Sie das
Kontaktformular und holen Sie sich Ihren Profi, Rechtsanwalt Werner Hamm, als
Verteidiger in jedem Abschnitt des Strafverfahrens - beginnend im
Ermittlungsverfahren, über die Hauptverhandlung bis zur Berufung und Revision.

MehrWeniger erfahren

Das Wichtigste vorweg: Handeln Sie sofort! Holen Sie sich professionelle Hilfe
vom Fachanwalt für Strafrecht. Je eher Sie einen erfahrenen Strafverteidiger
einschalten, umso größer sind Ihre Chancen.

Bis dahin gilt: Schweigen Sie zu sämtlichen Vorwürfen und machen Sie keine
Angaben, solange Sie nicht mit uns gesprochen haben – auch wenn es noch so
schwer fällt. Warum? Angaben, die Sie ohne Verteidiger machen sind schwer zu
korrigieren. Ihr Schweigen dagegen darf nach dem Gesetz nicht negativ gewertet
werden.

Als Strafverteidiger aus Memmingen, kümmert sich Rechtsanwalt Hamm um Sie in
jedem Abschnitt des Strafverfahrens, beginnend im Ermittlungsverfahren, über die
Hauptverhandlung bis zur Berufung und Revision. Vom Amtsgericht über das
Landgericht, das Oberlandesgericht bis zum Bundesgerichtshof, ist er als
Strafverteidiger tätig. Je früher Sie sich melden, umso größer sind die
Möglichkeiten für die Verteidigung.

Der Strafverteidiger ist der Notarzt unter den Anwälten. Für Notfälle, wie
Durchsuchung, Festnahme, Verhaftung, Haftvorführung usw., sind wir 24/7 unter
der Notrufnummer 08331 / 78515-99 erreichbar.


DIE 6 WICHTIGSTEN PUNKTE IM STRAFVERFAHREN:

 1. Nicht darauf vertrauen, dass Staatsanwaltschaft und Polizei allein die
    Wahrheit ermitteln werden.

 2. Sich nie selbst gegen die erhobenen Vorwürfe verteidigen

 3. Nicht ohne Strafverteidiger mit den Ermittlungsbehörden sprechen.

 4. Nur einen Fachanwalt für Strafrecht beauftragen.

 5. Mögliche Hintergrundinteressen von Gesellschaften und Verbänden bei
    Empfehlungen von Anwälten beachten.

 6. Sie können sich einen Fachanwalt für Strafrecht leisten.

VERTRAUEN SIE NICHT DARAUF, DASS POLIZEI UND STAATSANWALTSCHAFT ALLEIN DIE
WAHRHEIT ERMITTELN

Das Gesetz sieht vor, dass Polizei und Staatsanwaltschaft umfassend und objektiv
ermitteln. Die Praxis sieht meist anders aus.

Neben den Gerichten, leiden auch die Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden an
Personalmangel. Häufig fehlt damit schlicht die Zeit, um einen Sachverhalt
ausführlich zu ermitteln, bevor die Ermittlungen abgeschlossen werden.
Alternative Ermittlungshypothesen, d.h. andere mögliche Sachverhaltsvarianten,
werden nicht in Betracht gezogen bzw. ausermittelt.

Hat die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen, verfasst sie ihren
Ermittlungsbericht mit dem abschließenden Sachverhalt. Diesen legt sie der
Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vor. Ein Sachbearbeiter bei der
Staatsanwaltschaft hat häufig hunderte von Fällen zu bearbeiten. Damit fehlt in
der Praxis die Zeit in jedem Einzelfall die Vernehmungen auf weitere entlastende
Umstände durchzusehen. 

Wenn Sie sich für Ihren Fachanwalt im Strafrecht aus Memmingen entscheiden, wird
er die Beweismittel von Polizei und Staatsanwaltschaft genau prüfen und auf
entlastende Umstände hinweisen. Zögern Sie daher nicht und nehmen Sie kostenlos
Kontakt auf.

SICH NIE SELBST GEGEN DIE ERHOBENEN VORWÜRFE VERTEIDIGEN

Das Strafverfahren kennt häufig zwei Wahrheiten. Das eine ist die tatsächliche
Wahrheit. Das andere ist die Aktenwahrheit.

Wer sich selbst mit Strafvorwürfen konfrontiert sieht, hat häufig nur die eigene
Wahrheit vor Augen. Dies ist unter psychologischen Gesichtspunkten auch
vollkommen nachvollziehbar. Dass diese nicht mit der Aktenwahrheit
zusammenpasst, wird häufig schon deshalb nicht erkannt, weil man selbst die Akte
und die Aussagen von Zeugen nicht vorliegen hat.

Als erfahrener Rechtsanwalt im Strafrecht aus Memmingen, wird Rechtsanwalt Hamm
mit Ihnen zunächst die Wahrheit aus der Akte der Staatsanwaltschaft
herausarbeiten. Dann wird er mit Ihnen klären, welche Zeugen oder Beweismittel
vorliegen, um Ihrer Wahrheit zum Durchbruch zu verhelfen. Entscheidend ist es,
frühzeitig den Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen, denn hat sich die
Staatsanwaltschaft einmal für einen Sachverhalt entschieden, dann ist es schwer
sie später davon abzubringen.

NICHT OHNE STRAFVERTEIDIGER MIT DEN ERMITTLUNGSBEHÖRDEN SPRECHEN

Ein altes Sprichwort lautet: „Wer fragt, führt.“. In einer Vernehmung sollen Sie
Fragen der Polizei oder Staatsanwaltschaft beantworten. Dabei hat der
Vernehmungsbeamte im Vorfeld häufig bereits eine grobe Vorstellung davon, welche
Antworten er hören möchte. Das kann auch das komplette Gegenteil von dem sein
was Sie erzählen wollen. Die Beamten kennen den Inhalt der Ermittlungsakte, Sie
nicht. Durch Fragen werden Sie möglicherweise in eine Richtung gelenkt, in die
Sie nicht wollen. Im besten Fall merken Sie das gleich zu Beginn. Im
schlechtesten Fall merken Sie es gar nicht.

Darum ist die wichtigste Empfehlung: schweigen, schweigen, schweigen! Bis Sie
mit Ihrem Anwalt für Strafrecht gesprochen haben, sagen Sie nichts – auch wenn
es schwer fällt. Melden Sie sich über die kostenlose Kontaktmöglichkeit. Holen
Sie sich professionelle Hilfe und beauftragen Sie Rechtsanwalt Hamm mit Ihrer
Verteidigung. Wir klären dann ab, ob und wann es sinnvoll ist eine Stellungnahme
zu den Vorwürfen abzugeben.

NUR EINEN FACHANWALT FÜR STRAFRECHT BEAUFTRAGEN

Was haben Schreiner und Fliesenleger gemeinsam? Nichts denken Sie vielleicht,
aber beide sind Handwerker. Genauso ist es mit dem Fachanwalt für Agrarrecht und
Ihrem Fachanwalt für Strafrecht. Beide sind Rechtsanwälte.

Genauso wenig wie Sie sich von Ihrem Schreiner das Bad fliesen lassen oder der
Fliesenleger Ihre speziellen Schränke plant, sollte klar sein, dass nur ein
Fachanwalt für Strafrecht der richtige Anwalt sein kann, um gegen bußgeld- und
strafrechtliche Vorwürfe zu verteidigen. Abhängig vom Untergrund, ist teils ein
besonderer Kleber nötig, damit die Fliese dauerhaft hält. Genau so weiß der
Fachanwalt für Strafrecht, bis wann er spätestens einer fehlerhaften
Beweiserhebung widersprechen muss, damit diese nicht berücksichtigt werden darf.
Selbst Fachanwälte für Verkehrsrecht haben nicht die vertiefte Ausbildung wie
Fachanwälte für Strafrecht, auch wenn es um Verkehrsstrafrecht geht. Als
langjähriger Fachanwalt für Strafrecht aus Memmingen unterstützt Sie
Rechtsanwalt Hamm vom Ermittlungsverfahren bis in die Revision. Nutzen auch Sie
seine Kompetenz und Erfahrung. Melden Sie sich rasch über die kostenfreie
Kontaktmöglichkeit.

MÖGLICHE HINTERGRUNDINTERESSEN VON GESELLSCHAFTEN UND VERBÄNDEN BEI EMPFEHLUNGEN
VON ANWÄLTEN BEACHTEN

Immer wieder fragen Mandanten an, ob ein Mandat übernehmen werden kann, weil sie
mit dem von Ihrer Versicherung oder dem Automobilclub empfohlenen Anwalt
unzufrieden sind. Haben Sie sich schon gefragt, was der Grund ist, dass Ihnen
die Versicherung oder der Verband den Anwalt empfohlen hat?

Versicherungen und Verbände empfehlen Anwälte nicht aufgrund ihrer besonderen
Qualifikation. Sie können deren Sach- und Fachkunde auch nicht im Einzelfall
beurteilen. Rechtsschutzversicherungen und Verbände haben mit vereinzelten
Anwälten Vereinbarungen. Danach verpflichtet sich der Anwalt bei einer
Empfehlung Gebühren nur in einer bestimmten Höhe abzurechnen. Teils wird den
Mitgliedern oder Versicherten auch eine kostenlose Beratung oder Beratung zu
festen Sätzen zugesagt. Was aber ist, wenn mehr Zeit für eine adäquate
Bearbeitung erforderlich, das Honorar aber bereits aufgebraucht ist? Die Folge
ist, dass auch wirtschaftliche Interessen die Verteidigung bestimmen können. Das
ist aus unserer Sicht der falsche Ansatz.

Rechtsanwalt Hamm hat keine Vereinbarungen mit Versicherungen, Vereinen oder
Verbänden. Nur so ist er unabhängig und es ist sichergestellt, dass allein Ihre
Interessen Priorität haben. Gleichzeitig wird versucht die finanzielle Belastung
bei Ihnen so gering wie möglich zu halten. Hierfür besprechen wir die
voraussichtlichen Kosten. Falls in weiteren Verfahrensabschnitten Kosten
anfallen, werden wir auch diese mit Ihnen vorab besprechen. So haben Sie zu
jedem Zeitpunkt die Kostenkontrolle und können sich entscheiden, ob und wie
weiter vorgegangen wird.

Informieren Sie sich, bevor Sie einen Anwalt beauftragen und überlegen Sie in
wessen Interesse gegebenenfalls eine Empfehlung ist. Über die kostenlose
Kontaktaufnahme steht Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht aus Memmingen
zeitnah zur Verfügung. Bei Durchsuchung und Verhaftung erreichen Sie uns unter
der Notrufnummer 08331 / 78515-99.

SIE KÖNNEN SICH EINEN FACHANWALT FÜR STRAFRECHT LEISTEN

Gute Strafverteidigung kostet Geld, keine Frage. Die Kosten für die
Strafverteidigung müssen im Gesamtzusammenhang gesehen werden. Geht es um die
Vermeidung einer Freiheitsstrafe oder einer Vorstrafe, dann ist eine perfekte
Verteidigung schnell jeden Cent wert. Aber selbst, wenn es nur um eine
Geldstrafe geht, kostet Sie eine gute Strafverteidigung im Ergebnis oft weniger
als eine schlechte oder gar keine Verteidigung. 

Aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung, weiß Ihr Anwalt im Strafrecht aus
Memmingen, wie er auch in wirtschaftlicher Hinsicht für Sie das beste Ergebnis
erzielt. Vielfach ist es ihm gelungen die Summe aus Geldstrafe und
Verteidigerhonorar so niedrig zu halten, dass sie unter dem Betrag lag, der sich
ergeben hätte, wenn kein oder der falsche Verteidiger beauftragt worden wäre.
Wenn auch Sie von dieser Erfahrung profitieren möchten, nutzen Sie unsere
kostenlose Kontaktmöglichkeit und melden Sie sich noch heute.


TIPPS VON IHREM ANWALT WERNER HAMM FÜR STRAFRECHT AUS MEMMINGEN

Für jeden Kontakt mit den Ermittlungsbehörden empfiehlt der Experte im
Strafrecht:

 * Schweigen Sie – auch wenn es schwerfällt! Machen Sie keine Angaben, solange
   Sie nicht mit Rechtsanwalt Hamm gesprochen haben, weder gegenüber den
   Ermittlungsbehörden noch gegenüber Dritten.

 * Nehmen Sie keine Termine bei Polizei, Zoll, Steuerfahndung oder
   Staatsanwaltschaft war, ohne Rücksprache mit dem Anwalt.

 * Geben Sie keine Stellungnahme ab, ohne sich von Rechtsanwalt Hamm, Ihrem
   Fachanwalt für Strafrecht, beraten zu lassen.

 * Nutzen Sie die kostenlose Kontaktmöglichkeit. Rufen Sie gleich bei Ihrem
   Strafverteidiger in Memmingen an und holen Sie sich professionelle Hilfe.


WIE IHNEN RECHTSANWALT HAMM, IHR STRAFVERTEIDIGER IN MEMMINGEN, WEITERHILFT

Für die Mandanten ist die häufigste und entscheidende Frage: „Habe ich mich
strafbar gemacht?“.

Ist die Frage mit Ja zu beantworten, folgen die nächsten: „Und welche Strafe
kriege ich? Muss ich ins Gefängnis?“.

Seriös können die Fragen im ersten Gespräch häufig nicht beantwortet werden.
Denn entscheidend ist der Inhalt der strafrechtlichen Ermittlungsakte.

Sobald Sie Rechtsanwalt Hamm beauftragt haben,

 * stellt er sich schützend vor Sie, nimmt Kontakt mit den Ermittlungsbehörden
   auf und ist deren Ansprechpartner;

 * sagt er für Sie Vernehmungstermine ab;

 * beantragt er für Sie Akteneinsicht.

Wenn nötig, stimmt sich Rechtsanwalt Hamm mit Ihrer Familie oder dem Arbeitgeber
ab. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann klärt er mit dieser, ob und in
wieweit Kosten für die Verteidigung übernommen oder bezuschusst werden.

Durch Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht kann geklärt werden was
Grundlage der Vorwürfe ist und welche Beweismittel die Ermittlungsbehörden
haben. Erst auf dieser Basis kann eine Einschätzung erfolgen. Ein Arzt muss
seinen Patienten auch erst untersuchen und kann dann eine Diagnose stellen. Bis
dahin ist jedem nur zu raten von seinem Recht zu schweigen Gebrauch zu machen.
Dies darf im Strafverfahren nicht negativ gewertet werden. Das kann nicht oft
genug wiederholt werden. 

Auf Basis der Ermittlungsakte und ergänzt um Ihre Informationen, erarbeitet Ihr
Anwalt für Strafrecht in Memmingen mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, um das
bestmögliche Ergebnis zu erzielen. An dieser Stelle kann geklärt werden, ob man
eine schriftliche Stellungnahme abgibt, ob man eine mündliche Vernehmung
wünscht, ob Zeugen benannt werden oder man besser keine Angaben macht.
Rechtsanwalt Hamm bespricht mit Ihnen ausführlich welches Vorgehen welchen Vor-
und Nachteil hat.

Jeder Fall ist anders, einen „Anzug von der Stange“, d.h. eine einheitliche
Lösung, gibt es im Strafrecht nicht. Wenn Sie Rechtsanwalt Hamm aus Memmingen
beauftragen, nimmt er sich die Zeit, um mit Ihnen eine individuelle
Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Sie erhalten eine realistische und seriöse
Einschätzung der Lage. Ziel ist es, in Ihrem Interesse so früh wie möglich auf
die Entscheidung von Staatsanwaltschaft oder Gericht Einfluss zu nehmen.

Ohne Ihren Verteidiger werden Sie kaum das bestmögliche Ergebnis erreichen. Sie
wissen weder welche Beweismittel vorliegen noch wie diese zusammenhängen und wie
sich das weitere Verfahren entwickeln kann. Damit kennen Sie den möglichen
Ausgang nicht. Wie sollen Sie dann wissen, wie Sie sich verhalten sollen. Fahren
Sie nicht blind über die Autobahn. Nutzen Sie die kostenlose Kontaktmöglichkeit.
Lassen auch Sie sich vom Spezialisten im Strafrecht beraten und vertreten.

Jetzt kontaktieren


SIE FRAGEN, IHR FACHANWALT FÜR STRAFRECHT ANTWORTET – ALLGEMEINE FRAGEN ZUM
STRAFRECHT:

WAS IST STRAFRECHT? − +

Zum Strafrecht gehören die Gesetze, in welchen eine bestimmte Verhaltensweise
verboten wird. Ein Verstoß hiergegen hat eine Strafe zur Folge. Das kann eine
Geldstrafe oder auch eine Gefängnisstrafe sein.

Strafvorschriften finden sich z.B.

 * im Strafgesetzbuch (StGB),
 * im Betäubungsmittelgesetz (BtMG),
 * in der Insolvenzordnung (InsO) oder
 * in der Abgabenordnung (AO).

Zum allgemeinen Strafrecht werden häufig die Strafvorschriften gezählt, die im
Strafgesetzbuch (StGB) stehen. Dort findet sich die größte Zahl an
Strafvorschriften.
Da Strafvorschriften häufig auch mit anderen Vorschriften aus dem Zivilrecht
oder öffentlichen Recht in Zusammenhang stehen, ist es wichtig sich sofort mit
einem Fachanwalt für Strafrecht in Verbindung zu setzen. Ihr Rechtsanwalt aus
Memmingen kennt diese Zusammenhänge aus jahrelanger Erfahrung.

WARUM BRAUCHE ICH EINEN STRAFVERTEIDIGER? − +

Neben dem Recht zu schweigen, ist das wichtigste Recht des Beschuldigten durch
Akteneinsicht zu erfahren welche Beweismittel die Ermittlungsbehörden für ihren
Strafvorwurf haben. Geregelt ist dies in § 147 Abs. 1 der Strafprozessordnung
(StPO). Dort steht, dass der Verteidiger befugt ist, die Akten, die dem Gericht
vorliegen oder im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären, einzusehen
und amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen.

Nach Akteneinsicht kann der Verteidiger mit seinem Mandanten die aktuelle
Beweislage besprechen und das weitere Vorgehen abstimmen. Anhand der Beweislage
und seiner Erfahrung kann er beurteilen, wie sich das weitere Verfahren
voraussichtlich entwickeln wird.

Ein Strafverfahren ohne Strafverteidiger zu betreiben, ist wie blind auf einer
Autobahn zu fahren. Man weiß nicht in welche Richtung man sich selbst bewegt und
wie schnell. Man weiß auch nicht ob sich weitere Beteiligte auf der Fahrbahn
befinden (andere Beschuldigte oder Zeugen) und wie diese sich bewegen (deren
Prozessverhalten). Man sieht auch nicht, ob unweit eine Ausfahrt ist, die man
nehmen kann (das Verfahren durch eigenes Handeln zeitnah beendet werden könnte).
Jeder Beschuldigte sollte daher so früh wie möglich einen Strafverteidiger
einschalten.

KANN JEDER ANWALT IM STRAFRECHT TÄTIG SEIN? − +

In der Ausbildung hat jeder Jurist auch Strafrecht gelernt. Es bedeutet aber
nicht, dass jeder Anwalt auch „Strafrecht kann“. Das theoretische Wissen aus dem
Studium reicht bei weitem nicht, um Strafrecht zu beherrschen und ein guter
Verteidiger zu sein. Ein Fachanwalt für Strafrecht hat gegenüber der
Rechtsanwaltskammer sowohl besondere theoretische als auch praktische Kenntnisse
nachgewiesen, die über die hinausgehen, welche ein Rechtsanwalt üblicherweise
hat.

Darum sollte jeder Beschuldigte so früh wie möglich einen Fachanwalt für
Strafrecht als Verteidiger einschalten. Das gilt auch, wenn es um Vorwürfen im
Verkehrsstrafrecht oder Arbeitsstrafrecht geht.

WER KANN STRAFVERTEIDIGER SEIN? − +

Wer Strafverteidiger sein kann ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.
Gemäß § 138 Abs. 1 StPO können Rechtsanwälte sowie Rechtslehrer an deutschen
Hochschulen im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt
als Verteidiger gewählt werden.

Für einen Beschuldigten ist es natürlich nicht sinnvoll irgendeinen Rechtsanwalt
oder Rechtslehrer als Verteidiger zu wählen. Er sollte sich einen Rechtsanwalt
suchen, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht, der langjährige Erfahrung
hat. Genau das bietet Ihnen Rechtsanwalt Hamm, Ihr Strafverteidiger in
Memmingen.

WAS MACHT EIN ANWALT FÜR STRAFRECHT? − +

Seine Aufgabe ist es dem Beschuldigten zur Seite zu stehen und dessen Rechte
wahrzunehmen. Wenn nötig muss er diese Rechte gegenüber den Ermittlungsbehörden
und Gerichten durchsetzen. Zu den Rechten gehören u. a.

 * Akteneinsicht zu nehmen und die amtlich verwahrten Beweismittel zu
   besichtigen,
 * Beweisanträge zu stellen,
 * Zeugen und Sachverständige in der Hauptverhandlung zu befragen.

Ist man mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden, legt der Anwalt
für seinen Mandanten Rechtsmittel ein. Dann wird die Entscheidung von einem
weiteren Gericht überprüft.
Nach Akteneinsicht kann der Verteidiger mit seinem Mandanten die aktuelle
Beweislage besprechen und das weitere Vorgehen abstimmen. Anhand der Beweislage
und seiner Erfahrung kann er beurteilen, wie sich das weitere Verfahren
voraussichtlich entwickeln wird. Auf dieser Basis wird eine
Verteidigungsstrategie entworfen.

WAS MACHT EINEN GUTEN STRAFVERTEIDIGER AUS? − +

Ein guter Strafverteidiger ist wie ein Bergführer. Nach Akteneinsicht bespricht
er mit seinem Mandanten die Beweislage und den möglichen weiteren
Verfahrensablauf.
Wie ein Bergführer, kann er für seinen Mandanten abschätzen, ob ein Weg steil
und steinig und deshalb gefährlich ist. Er kann aber auch sagen, dass die vom
Mandanten gewählte Route möglicherweise so lange dauert, dass man auf ihr nicht
zum Ziel kommt.

Entscheidend ist, dass er seinen Mandanten offen und ehrlich über die Chancen
und Risiken des aktuellen Standes und des möglichen weiteren Verfahrens
aufklärt. Nur so kann der Mandant entscheiden welchen Weg er gehen möchte. Genau
das ist das Prinzip von Rechtsanwalt Hamm aus Memmingen in der Kommunikation mit
Ihnen.

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN EINEM ANWALT UND EINEM STRAFVERTEIDIGER? − +

Der Begriff „Strafverteidiger“ findet sich im Gesetz so nicht. Er ist auch
rechtlich nicht geschützt. Strafverteidiger kann sich also jeder Anwalt nennen,
der im Strafrecht tätig ist.

Fachanwalt für Strafrecht darf sich hingegen nur nennen, wem die
Rechtsanwaltskammer diesen Titel verliehen hat. Voraussetzung ist, dass man
sowohl spezielle theoretische Kenntnisse als auch eine Vielzahl praktischer
Fälle nachgewiesen hat. Für den Fachanwalt für Strafrecht sind die detaillierten
Voraussetzungen in den §§ 5 Abs. 1 f), 13 FAO geregelt.

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN EINEM PFLICHTVERTEIDIGER UND EINEM
(WAHL)ANWALT? − +

Ein Beschuldigte kann zu jedem Zeitpunkt im Verfahren einen Verteidiger
beauftragen. Dies ist in § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO ausdrücklich geregelt. Man
spricht von Wahlverteidigung, weil der Beschuldigte seinen Verteidiger selbst
ausgewählt hat.

Ein Pflichtverteidiger wird dem Beschuldigten, der bislang keinen Anwalt
beauftragt hat, vom Gericht beigeordnet, wenn dies zur Sicherung eines
rechtsstaatlichen Verfahrens erforderlich ist. Dies kann sogar gegen den Willen
des Beschuldigten geschehen. Wann die Voraussetzungen für eine
Pflichtverteidigung vorliegen, ist in § 140 StPO geregelt. Auf die finanziellen
Verhältnisse des Beschuldigten kommt es nicht an!

Wenn Sie nicht wollen, dass Ihnen das Gericht irgendeinen Rechtsanwalt
beiordnet, dann melden Sie sich rasch bei Rechtsanwalt Hamm über die kostenlose
Kontaktmöglichkeit.

WAS IST DER UNTERSCHEID ZWISCHEN EINEM RECHTSANWALT UND EINEM FACHANWALT FÜR
STRAFRECHT? − +

Rechtsanwalt darf sich jeder Jurist nennen, der das zweite juristische
Staatsexamen bestanden und gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat,
dass er über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt. Damit ist aber noch
nichts über die fachliche Qualifikation des Anwalts gesagt. Fliesenleger und
Schreiner sind auch beides Handwerker.

Damit die Rechtsanwaltskammer den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ verleiht,
muss der Anwalt ausreichend Berufserfahrung haben. Er muss außerdem besondere
theoretische Kenntnisse und auch vertiefte praktische Kenntnisse nachweisen.
Außerdem muss er sich in dem Rechtsgebiet, in welchem er den Fachanwaltstitel
hat, regelmäßig fortbilden.

Melden Sie sich also so schnell wie möglich bei Ihrem Spezialisten für
Strafrecht. Zögern Sie nicht und holen Sie professionelle Hilfe an die Seite.
Nutzen Sie das kostenlose Kontaktformular und melden Sie sich bei Rechtsanwalt
Hamm.

IST EIN PFLICHTVERTEIDIGER KOSTENLOS? − +

Nein. Die Kosten des Pflichtverteidigers werden zunächst von der Staatskasse
übernommen. Wird man verurteilt, so hat man auch die Verfahrenskosten zu tragen.
Zu diesen zählen auch die vom Staat verauslagten Pflichtverteidigergebühren.

Mit diesem Wissen ist es zu empfehlen möglichst früh selbst einen Anwalt mit der
Verteidigung zu beauftragen.

WER BEKOMMT EINEN PFLICHTVERTEIDIGER? WANN BEKOMME ICH EINEN PFLICHTVERTEIDIGER?
− +

Einen Pflichtverteidiger bekomme ich immer dann, wenn aus rechtsstaatlicher
Sicht die Beteiligung eines Strafverteidigers erforderlich ist. Die
Einkommensverhältnisse des Mandaten spielen keine Rolle.

Die Pflichtverteidigung wird in der Strafprozessordnung als „Notwendige
Verteidigung“ bezeichnet. Geregelt ist dies in § 140 StPO. Die wichtigsten Fälle
der Pflichtverteidigung sind

 * die Hauptverhandlung in erster Instanz wird voraussichtlich vor dem
   Schöffengericht beim Amtsgericht, dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht
   stattfinden,
 * dem Beschuldigten liegt ein Verbrechen zur Last (Mindeststrafe ein Jahr),
 * das Verfahren kann zu einem Berufsverbot führen,
 * der Beschuldigte ist beim Ermittlungsrichter vorzuführen, der über die Frage
   entscheidet, ob Untersuchungshaft oder die einstweilige Unterbringung
   angeordnet wird,
 * die zu erwartende Rechtsfolge weist ein gewisses Gewicht auf (Freiheitsstrafe
   über einem Jahr oder drohender Bewährungswiderruf) oder
 * der Beschuldigte ist nicht der Lage sich selbst zu verteidigen (fehlende
   Deutschkenntnisse).

In allen anderen Fällen muss der Beschuldigte selbst einen Anwalt beauftragen
oder das Verfahren ohne Anwalt bestreiten. Die Erfahrung zeigt, dass dies nicht
zu empfehlen ist. Melden Sie sich also gleich über das kostenlose
Kontaktformular.

WAS IST BETRUG? − +

Betrug ist die Täuschung eines anderen, sodass dieser irrtumsbedingt eine
Vermögensverfügung vornimmt, die den Täter oder einen Dritten bereichert.

Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen und ob jeweils der Zusammenhang
von Täuschung, Irrtum und Vermögensverfügung vorliegt, muss genau geprüft
werden.

Nutzen Sie die kostenlose Kontaktmöglichkeit und lassen Sie sich von
Rechtsanwalt Hamm, Ihrem Anwalt für Strafrecht aus Memmingen beraten.

WAS IST ERPRESSUNG? − +

Die Erpressung ist eine Nötigung, mit dem Ziel einer Vermögensverfügung. Es muss
also ein anderer mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer
Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt werden (wie bei der in § 240 StGB
geregelten Nötigung) und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder andern ein
Nachteil zugefügt werden, um den Täter oder einen Dritten unrechtmäßig zu
bereichern. Das Gesetz sieht hierfür Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu
5 Jahren vor.
Liegt ein besonders schwerer Fall vor, beträgt die Mindeststrafe 1 Jahr.

Der Vorwurf sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Als
erfahrener Fachanwalt für Strafrecht aus Memmingen, hilft Ihnen Rechtsanwalt
Werner Hamm, wenn Ihnen Erpressung vorgeworfen wird. Melden Sie sich gleich über
unser kostenloses Kontaktformular.

WAS IST RAUB? − +

Nimmt man einem anderen etwas weg, begeht man einen Diebstahl. Setzt man hierzu
Gewalt gegen eine Person ein oder droht mit einer Gefahr für Leib oder Leben,
dann wird aus dem Diebstahl ein Raub. Dieser ist mit einer Freiheitsstrafe von 1
– 15 Jahren bedroht.
Hat man dabei eine Waffe oder anderes gefährliches Werkzeug dabei, ist das ein
schwerer Raub. Die Mindeststrafe liegt bei 3 Jahren.
Wir die Waffe oder das gefährliche Werkzeug verwendet, dann liegt die
Mindeststrafe bereits bei 5 Jahren.

Wenn Ihnen ein Raub vorgeworfen wird, sollten Sie das nicht auf die leichte
Schulter nehmen. Jetzt ist ein erfahrener Strafverteidiger wichtig. Rechtsanwalt
Hamm steht Ihnen hierfür über das kostenlose Kontaktformular kurzfristig zur
Verfügung. Verlieren Sie keine Zeit und melden Sie sich so schnell wie möglich.


VERKEHRSRECHT IN MEMMINGEN | IHR RECHTSANWALT IM VERKEHRSSTRAFRECHT WERNER HAMM

Ihnen wird Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen am Steuer vorgeworfen.
Droht ein Fahrverbot oder ist der „Lappen“ ganz weg?

Im Strafverfahren ist es erforderlich fehlerhaft erhobenen Beweisen rechtzeitig
zu widersprechen. Geschieht dies nicht, kann der Fehler nicht beanstandet
werden. Drum lassen Sie sich am besten so schnell wie möglich von Ihrem Experten
im Verkehrsrecht beraten und vertreten - nutzen Sie unser Kontaktformular oder
rufen Sie an.

MehrWeniger erfahren

Sie haben beim Ausparken am Supermarkt den Außenspiegel des benachbarten
Fahrzeugs touchiert. Nicht so schlimm denken Sie und fahren davon. War das
Unfallflucht? Als sie zuhause ankommen oder kurz nachdem Sie zuhause sind, steht
die Polizei vor Ihrer Türe. Was tun Sie? Welche Folgen drohen seitens Ihrer
Kfz-Haftpflichtversicherung?

Wie Sie sehen, gibt es eine Vielzahl von Fragen im Zusammenhang mit dem
Verkehrsstrafrecht. Machen Sie nicht den Fehler zu glauben, dass gegen
strafrechtliche Vorwürfe im Verkehr nicht erfolgreich verteidigt werden kann. Im
Strafverfahren ist es erforderlich fehlerhaft erhobenen Beweisen rechtzeitig zu
widersprechen. Geschieht dies nicht, kann der Fehler nicht beanstandet werden.
Drum lassen Sie sich am besten so schnell wie möglich von einem Experten im
Verkehrsrecht beraten und vertreten.

Melden Sie sich gleich bei Rechtsanwalt Werner Hamm – noch bevor Sie mit Polizei
oder Staatsanwaltschaft sprechen. Schweigen Sie, solange Sie nicht mit uns
gesprochen haben. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Memmingen, kann er die
Tragweite etwaiger Angaben abschätzen und Sie beraten. Haben Sie erst Angaben
gemacht, können die nur noch schwer korrigiert werden.

Verlieren Sie keine Zeit, holen Sie professionelle Hilfe an die Seite. Im ersten
Gespräch klären wir, ob und in welcher Form wir für Sie tätig werden können.
Diese Auskunft ist für Sie immer kostenlos. Gebühren fallen erst an, wenn wir
Ihre Sache inhaltlich bearbeiten. Auch das besprechen wir mit Ihnen, damit Sie
in der Lage sind sich zu entscheiden.


WAS ZUM VERKEHRSSTRAFRECHT ZÄHLT

Zum Verkehrsstrafrecht werden alle Straftaten im Zusammenhang mit dem
Straßenverkehr gezählt. Nachfolgend geht es um die häufigsten Verstöße. Diese
sind

 * die Trunkenheitsfahrt (Fahrt unter Einfluss von Alkohol oder
   Betäubungsmitteln gem. § 316 StGB);

 * Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB);

 * unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (allgemein als Unfallflucht bezeichnet
   gem. § 142 StGB);

 * fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB),

 * verbotenes Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB);

 * Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG);

 * Fahren ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflichtVG). Auch mit der Folge von
   Verkehrsverstößen befassen wir uns. Es stehen im Raum:

 * Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist für die Wiedererteilung (§§ 69, 69a
   StGB),

 * ein Fahrverbot (§ 44 StGB) sowie

 * Punkte in Flensburg.

Genauso kümmern wir uns um die Löschung von Punkten in Flensburg. Dies erfolgt
inzwischen nach festen Zeitabständen, abhängig von der Höhe der eingetragenen
Punkte.


WIE HILFT IHNEN DER SPEZIALIST IM VERKEHRSRECHT AUS MEMMINGEN, WENN IHNEN EINE
STRAFTAT IM STRASSENVERKEHR VORGEWORFEN WIRD?

Rechtsanwalt Hamm kümmert sich um die Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden.
Viele fühlen sich allein gelassen oder unsicher und wissen nicht was zu tun ist.
Als Experte im Bereich des Verkehrsrechts, insbesondere im Verkehrsstrafrecht,
stellt sich Rechtsanwalt Hamm schützend vor Sie. Ziel ist es noch im
Ermittlungsverfahren eine Einstellung zu erreichen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung oder sind Sie beim Fahrzeughalter
mitversichert? Wir kümmern uns auch um die Korrespondenz mit der
Rechtsschutzversicherung, mit dem Ziel eine größtmögliche Erstattung für Sie zu
erreichen.


DIE HÄUFIGSTEN STRAFTATEN IM STRASSENVERKEHR

ALKOHOL AM STEUER – TRUNKENHEIT AM STEUER

Wer unter Einwirkung von Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilnimmt, muss
mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Ab 0,5 Promille liegt bereits eine
Ordnungswidrigkeit vor, die mit 500,00 € bis 1.500,00 € Geldbuße und einem
Fahrverbot von 1 - 3 Monaten geahndet wird.

Als Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Memmingen hat sich Rechtsanwalt Hamm auf die
Verteidigung im Verkehrsstrafrecht spezialisiert. Er vertritt Sie, wenn Ihnen
„Fahren unter Alkohol“ vorgeworfen wird.

Alkohol am Steuer ist schon lange kein Kavaliersdelikt mehr. Der Verlust des
Führerscheins kann existenzvernichtend sein. Darum ist es so wichtig von Anfang
an einen auf Straftaten im Straßenverkehr spezialisierten Anwalt zu beauftragen,
wenn Ihnen Trunkenheit am Steuer gem. § 316 StGB vorgeworfen wird. Aus der
Erfahrung mehrerer hundert Fälle im Verkehrsrecht, kann Ihnen Rechtsanwalt Hamm
frühzeitig sagen welche Verteidigungsstrategie Erfolg verspricht und welche
nicht.

Ist der Verlust des Führerscheins nicht abzuwenden, unterstützt er Sie dabei die
Zeit ohne Fahrerlaubnis so kurz wie möglich zu halten. Melden Sie sich gleich
über unsere kostenfreie Anfrage, denn die schlechteste Nachricht ist: „Hätten
Sie sich vor zwei Monaten schon gemeldet, hätten Sie den Führerschein zwei
Monate früher zurück.“.

GEFÄHRDUNG DES STRASSENVERKEHRS

Kommen zur Alkoholisierung weitere Umstände hinzu, z. B. ein Überholen an
unübersichtlicher Stelle, und werden hierbei andere gefährdet oder kommt es gar
zum Unfall, liegt eine nach § 315c StGB strafbare Gefährdung des Straßenverkehrs
vor. Das Gesetz sieht hierfür Geld- oder Freiheitsstrafe vor. Die gleiche Strafe
gibt es für das Fahren unter Einfluss von Drogen oder wenn man aufgrund
körperlicher Mängel (z. B. Unterzucker oder epileptischer Anfall) nicht in der
Lage ist ein Fahrzeug zu führen.

Als Strafverteidiger im Verkehrsrecht prüfen wir für Sie, ob neben einer
Alkoholisierung, der Beeinflussung durch Drogen oder einer Erkrankung die
weiteren Voraussetzungen der Straßenverkehrsgefährdung vorliegen. Wichtig ist,
dass Sie sich umgehend melden. Nutzen Sie die Möglichkeit und fragen sie
kostenfrei an.

UNFALLFLUCHT – UNERLAUBTES ENTFERNEN VOM UNFALLORT

Die Unfallflucht ist ein sehr komplizierter Straftatbestand. Sie ist in § 142
StGB geregelt. Die Grundregel lautet: Wenn ich an einem Unfall beteiligt bin,
muss ich vor Ort warten. Der Unfallbeteiligte muss die Feststellung seiner
Person, seines Fahrzeugs und der „Art seiner Beteiligung“ ermöglichen oder eine
angemessene Zeit warten, wenn niemand bereit war die Feststellungen zu treffen,
so der Gesetzestext.

 * Wer trifft die Feststellungen?

 * Was muss ich jetzt genau vor Ort angeben? Muss ich z. B. sagen, dass ich
   gefahren bin?

 * Wie lange muss ich warten, wenn niemand kommt? Ab wann darf ich wegfahren?

 * Was heißt „angemessen“?

 * Muss ich danach noch etwas tun, wenn ich lange genug gewartet habe und dann
   gefahren bin?

Wer eine Unfallflucht begeht, der muss als Strafe wenigstens mit einer
Geldstrafe rechnen. Für viele Betroffene entscheidender sind dagegen die
Auswirkungen auf Führerschein und Fahrerlaubnis. Diese können existenzbedrohend
sein.

Ihr Anwalt im Verkehrsrecht aus Memmingen wird diese Fragen mit Ihnen im Detail
durchgehen und klären. Hierfür steht Ihnen unsere kostenfreie Anfrage zur
Verfügung.

FAHRLÄSSIGE KÖRPERVERLETZUNG

Nicht nur eine vorsätzlich, sondern bereits die Fahrlässige Körperverletzung ist
gem. § 229 StGB strafbar. Dies kommt im Straßenverkehr schnell einmal vor, wenn
sich der Unfallgegner oder ein Dritter verletzen. Ihr Fachanwalt für Strafrecht
in Memmingen weiß, dass die Staatsanwaltschaften hier teils drastische Strafen
und ein deutliches Fahrverbot fordern. Die meisten wissen nicht, wie sie sich
bei einem solchen Vorwurf verhalten sollen.

Wir helfen Ihnen dies zu verhindern oder zu reduzieren. Nutzen Sie die
kostenlose Kontaktmöglichkeit und beauftragen Sie gleich Rechtsanwalt Hamm. Ihr
Anwalt für Verkehrsrecht aus Memmingen kümmert sich für Sie um die Korrespondenz
mit den Ermittlungsbehörden und setzt sich für eine Einstellung des Verfahrens
ein.

VERBOTENES KRAFTFAHRZEUGRENNEN

Dieser Straftatbestand, der in § 315d StGB geregelt ist, wurde erst 2017 ins
Strafgesetzbuch aufgenommen. In der Presse wird häufig von illegalem
Kraftfahrzeugrennen oder dem „Raserparagrafen“ gesprochen. Ziel des Gesetzgebers
war es illegale Autorennen auf öffentlichen Straßen zu verhindern.

Bei einer Verurteilung droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2
Jahren. Bei Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen sowie fremden
Sachen von bedeutendem Wert kann auch Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
verhängt werden. Wird in diesen Fällen ein Mensch getötet oder eine schwere
Gesundheitsschädigung bei einem anderen herbeigeführt bzw. eine große Zahl von
Menschen an der Gesundheit geschädigt, so ist Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis 10
Jahren die Folge. Daneben kann das verwendete Kraftfahrzeug nach § 315f StGB
eingezogen werden.

FAHREN OHNE FAHRERLAUBNIS

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt.
Bei einer Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sieht das
Gesetz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr vor. Den Fahrzeughalter
kann der Vorwurf ebenfalls treffen, auch wenn er nicht selbst gefahren ist. Bei
Firmen mit einem größeren Fuhrpark (z. B. Bauunternehmen oder Transportfirmen)
trifft den Vorwurf häufig die Geschäftsleitung oder den Fuhrparkleiter.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann auch fahrlässig begangen werden, z. B. wenn
das zulässige Gesamtgewicht die Grenze der eigenen Fahrerlaubnisklasse
übersteigt. In diesem Fall steht immer noch eine Geldstrafe von bis zu 180
Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten im Raum. Weitere Folge ist
mindestens ein Fahrverbot und die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister
in Flensburg. Unbekannt ist häufig auch, dass in § 21 Abs. 3 StVG Fälle geregelt
sind, in welchen das Fahrzeug eingezogen werden kann. 

Die erfolgreiche Verteidigung gegen den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
wird häufig bereits im Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft
entschieden. Melden Sie sich sofort, wenn Ihnen dieser Vorwurf gemacht wurde,
damit wir so früh wie möglich die Verteidigung für Sie beginnen können. Nutzen
Sie die kostenlose Kontaktmöglichkeit.

FAHREN OHNE VERSICHERUNGSSCHUTZ

In § 6 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) ist geregelt, dass mit Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe bis 1 Jahr bestraft wird, wer vorsätzlich ein Fahrzeug im
öffentlichen Straßenverkehr gebraucht, obwohl die erforderliche
Haftpflichtversicherung nicht oder nicht mehr besteht. Neben dem Fahrer kann der
Strafvorwurf auch den Fahrzeughalter treffen, der den Gebrauch des Fahrzeugs
gestattet hat. 

Wie beim Fahren ohne Fahrerlaubnis, ist auch hier geregelt, dass die Straftat
fahrlässig begangen werden kann. Dann kann eine Geldstrafe von bis zu 180
Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten verhängt werden. Dies kann für
Geschäftsführer von Transportunternehmen oder Baufirmen mit einem größeren
Fuhrpark schnell zum Problem werden. Bei einer Verurteilung wird auch mindestens
1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

Daneben wird in der Praxis ein Fahrverbot verhängt. Vielen ist die Regelung in
§ 6 Abs. 3 PflichtVG unbekannt. Danach kann bei einer vorsätzlichen Begehung
sogar das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit
der Entscheidung gehört.

Wie Sie sehen, ist der Vorwurf nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Sie
sollten stets Ihren Spezialisten im Verkehrsrecht in Memmingen beauftragen.
Rechtsanwalt Hamm unterstützt Sie mit seiner Erfahrung aus einer Vielzahl von
Fällen im Verkehrsstrafrecht. Nehmen Sie frühzeitig kostenlos Kontakt auf.

FOLGEN FÜR FÜHRERSCHEIN UND FAHRERLAUBNIS – WANN DER ENTZUG DER FAHRERLAUBNIS
DROHT

Meist hat die Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat den Entzug der
Fahrerlaubnis zur Folge. Nach dem Gesetz soll dies bei einer Gefährdung des
Straßenverkehrs, einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen, Trunkenheit im Verkehr,
dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort und Vollrausch (wenn er sich auf eine
der zuvor genannten Taten bezieht) die Folge sein. Aber auch in anderen Fällen
kann das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen.

Der Entzug der Fahrerlaubnis ist mit einer Sperrfrist für die Wiedererteilung
verbunden. Diese beträgt mindestens 6 Monate und bis zu 5 Jahre.

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Memmingen setzt sich für Sie ein, um den
Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern oder zu verkürzen. Nutzen Sie die
kostenlose Kontaktanfrage und melden Sie sich frühzeitig.

WANN ES IM STRAFRECHT EIN FAHRVERBOT GIBT

Liegt kein Regelfall für den Entzug der Fahrerlaubnis vor und wird diese auch
sonst nicht entzogen, kann im Strafverfahren gemäß § 44 StGB immer noch ein
Fahrverbot verhängt werden. Die Dauer des Fahrverbots beträgt 1 bis 6 Monate.

Seit Mitte 2017 ist ein Zusammenhang der verurteilten Straftat zum
Straßenverkehr nicht mehr nötig. Ein Fahrverbot kann seither auch angeordnet
werden, wenn dies zur Einwirkung auf den Täter oder zur Vermeidung einer
Haftstrafe erforderlich ist. Dieser Umstand ist vielen noch nicht bewusst. Ein
Fahrverbot kann auch für die Familie den Ruin bedeuten, wenn hiervon der einzige
Berufstätige betroffen ist.

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu einem Experten im Verkehrsstrafrecht auf.
Hierfür können Sie gerne unsere kostenlose Kontaktmöglichkeit nutzen.


PUNKTE IN FLENSBURG

WOFÜR ES PUNKTE IM FAHREIGNUNGSREGISTER IN FLENSBURG GIBT

Abhängig vom Verfahrensausgang, werden bei Verkehrsstraftaten und
Ordnungswidrigkeiten 1 - 3 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg
eingetragen. Die Merkregel ist grob Folgende:

 * 1 Punkt: Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße ab 60,00 €;

 * 2 Punkte: Ordnungswidrigkeiten, wenn ein Fahrverbot angeordnet wird;

 * 2 Punkte: Verkehrsstraftaten, ohne Entzug der Fahrerlaubnis;

 * 3 Punkte: Verkehrsstraftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis.

Werden in Flensburg 8 Punkte erreicht, dann muss die Fahrerlaubnisbehörde
verwaltungsrechtlich die Fahrerlaubnis entziehen. Umgerechnet entspricht damit
ein Punkt bereits 12,5 % der Fahrerlaubnis. Entscheidend ist hierbei der
jeweilige Tattag, auch wenn der Verstoß erst später festgestellt wird und Punkte
dann erst eingetragen werden. Dies wird Tattagprinzip genannt.

Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit Punkten in Flensburg? Wenn ja, nutzen Sie
die kostenlose Kontaktmöglichkeit, um sich Unterstützung von ihrem Anwalt im
Verkehrsrecht aus Memmingen zu holen.

WANN PUNKTEN IM FAHREIGNUNGSREGISTER IN FLENSBURG GELÖSCHT WERDEN

Punkte in Flensburg werden gelöscht, wenn nach Rechtskraft folgende Dauer
verstrichen ist:

 * 2,5 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt;

 * 5,0 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten;

 * 5,0 Jahre bei Straftaten mit 2 Punkten;

 * 10 Jahre bei Straftaten mit 3 Punkten.

Abhängig vom Punktestand, kann durch einen entsprechenden Kurs die Punkteanzahl
reduziert werden.

Das Zusammenspiel von Entstehung und Löschung der Punkte kann sehr kompliziert
werden. Als Fachmann im Bereich Verkehrsrecht in Memmingen, prüft Rechtsanwalt
Hamm für Sie, ob die Berechnung richtig erfolgt ist. Er bespricht mit Ihnen
auch, ob ein Punkteabbau in Ihrer Situation möglich ist und was Sie hierfür tun
müssen. Hierfür steht Ihnen die kostenlose Kontaktmöglichkeit zur Verfügung.

Jetzt kontaktieren


SIE FRAGEN, IHR ANWALT FÜR VERKEHRSRECHT IN MEMMINGEN ANTWORTET – ZUM
VERKEHRSSTRAFRECHT:

WELCHE STRAFE GIBT ES BEI GEFÄHRDUNG DES STRASSENVERKEHRS BZW. BEI ALKOHOL AM
STEUER? − +

Während für Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
oder Geldstrafe verhängt werden kann, steht auf die in § 315c StGB geregelte
Gefährdung des Straßenverkehrs Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.

Neben der Strafe handelt es sich um einen Regelfall für den Entzug der
Fahrerlaubnis. Zusammen mit dem Entzug der Fahrerlaubnis verhängt das Gericht
eine Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Diese liegt zwischen
6 Monaten und 5 Jahren.

Außerdem werden im Fahreignungsregister in Flensburg Punkte (Link zur Frage
Punkteeintrag!?!) eingetragen.

WIE VIEL ALKOHOL IST AM STEUER ERLAUBT? WELCHE GRENZEN GELTEN? − +

Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr mit
0,25 mg/l Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille Alkohol im Blut geführt
wird. Die Folge sind eine Geldbuße, ein Fahrverbot sowie die Eintragung von
Punkten in Flensburg.

Eine Straftat kann bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut vorliegen, wenn es
deutliche Ausfallerscheinungen (z.B. Lallen, Torkeln, alkoholbedingte
Fahrfehler) gibt. Man spricht von relativer Fahruntauglichkeit.

Ab 1,1 Promille Alkohol im Blut ist man nach der Rechtsprechung absolut
fahruntauglich. D. h., dass Ausfallerscheinungen keine Rolle mehr spielen.
Dieser Grenzwert gilt für Kraftfahrzeuge.

Für Radfahrer liegt der Grenzwert der absoluten Fahruntauglichkeit bei 1,6
Promille Alkohol im Blut.

Selbst wenn die Grenzwerte überschritten sind, spielt für die strafrechtliche
Beurteilung auch eine Rolle, ob ein vorsätzliches oder nur ein fahrlässiges
Handeln vorliegt. Entscheidend sind Ihre Angaben. Daher sollten Sie schweigen
und sich so schnell wie möglich mit Rechtsanwalt Hamm in Verbindung setzen und
nicht mit den Ermittlungsbehörden sprechen.

IST ALKOHOL AM STEUER IMMER EINE STRAFTAT? − +

Nein. Eine geringe Menge Alkohol im Blut wird – Fahranfänger ausgenommen –
akzeptiert. Strafrechtlich relevant wird es ab 0,3 Promille, wenn massive
Ausfallerscheinungen (verwaschene Sprache, Lallen, Torkeln, alkoholbedingte
Fahrfehler usw.) vorliegen. Dies wird relative Fahruntauglichkeit genannt. Ab
1,1 Promille liegt sog. absolute Fahruntauglichkeit vor. Ausfallerscheinungen
spielen dann keine Rolle mehr. Je näher der Promillewert an der
1,1-Promillegrenze liegt, umso geringere Ausfallerscheinungen genügen für die
relative Fahruntauglichkeit.

WANN IST ALKOHOL AM STEUER EINE ORDNUNGSWIDRIGKEIT MIT GELDBUSSE? − +

Ab 0,25 mg/l Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille Alkohol im Blut liegt
eine Ordnungswidrigkeit vor. Es steht eine Geldbuße von 500,00 - 1.500.00 € im
Raum. Ob es Ausfallerscheinungen gab (verwaschene Sprache, Lallen, Torkeln usw.)
spielt keine Rolle. Geldbuße, Fahrverbot und Punkte in Flensburg sind die Folge.

WANN GIBT ES EIN FAHRVERBOT? − +

In § 44 StGB sind die Voraussetzungen für ein strafrechtliches Fahrverbot
geregelt. Bis ca. Mitte 2017 musste ein Zusammenhang zwischen der Straftat und
dem Straßenverkehr bestehen. Seither kann ein Fahrverbot auch verhängt werden,
wenn dies zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung
erforderlich ist bzw. wenn hierdurch Haft vermieden werden kann.

Seit Mitte 2017 ist die Dauer des Fahrverbots von 1 - 3 Monaten auf bis zu 6
Monate ausgeweitet worden.

Weil auch ein Fahrverbot existenzvernichtende Folgen haben kann, empfehlen wir
Ihnen so schnell wie möglich sich mit einem Experten im Verkehrsstrafrecht in
Verbindung zu setzen. Melden Sie sich so schnell wie möglich bei Rechtsanwalt
Hamm. Gerne können Sie hierfür die kostenlose Kontaktmöglichkeit nutzen.

WAS BEDEUTET ENTZUG DER FAHRERLAUBNIS? − +

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist in § 69 StGB geregelt. Entzieht das
Strafgericht die Fahrerlaubnis, darf man kein Kraftfahrzeug, für das eine
Fahrerlaubnis nötig ist, im Straßenverkehr führen. Man würde sich sonst wegen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar machen und der Versicherungsschutz wäre
gefährdet.

Rechtsanwalt Hamm bespricht mit Ihnen, ob ein Entzug der Fahrerlaubnis im Raum
steht. Ist dieser nicht abzuwenden, klärt er mit Ihnen was getan werden muss, um
zeitnah die Fahrerlaubnis zurückzuerhalten. Um hier keine Zeit zu verlieren,
sollten Sie so schnell wie möglich Kontakt mit uns aufnehmen.

MUSS ICH BEI ALKOHOL AM STEUER IMMER ZUR MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHEN
UNTERSUCHUNG (MPU)? − +

Das ist abhängig vom Promillewert. Aber auch Vorfälle in der Vergangenheit
können eine Rolle spielen. Eine pauschale Antwort gibt es nicht.

Als erfahrener Rechtsanwalt im Verkehrsrecht berät Sie Rechtsanwalt Hamm, ob in
Ihrem Fall mit der Anordnung der MPU zu rechnen ist und erläutert Ihnen worauf
es dann ankommt.

WELCHE STRAFE STEHT AUF UNFALLFLUCHT? − +

Gemäß § 142 Abs. 1 StGB steht auf das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. Für viele oft entscheidender
ist, dass es sich bei der Unfallflucht um einen Regelfall für den Entzug der
Fahrerlaubnis handeln kann. Zusammen mit dem Entzug der Fahrerlaubnis wird eine
Sperrfrist verhängt, die mindestens 6 Monate und bis zu 5 Jahre betragen kann.

Darum ist es so wichtig sich von Beginn an durch einen spezialisierten Anwalt im
Verkehrsrecht vertreten zu lassen. Zögern Sie nicht und melden Sie sich bei
Rechtsanwalt Hamm.

ZAHLT MEINE VERSICHERUNG BEI UNFALLFLUCHT? − +

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung wird den Schaden der Gegenseite stets
regulieren. Unter Umständen kann aber die Versicherung den von ihr bezahlten
Betrag vom Versicherungsnehmer ganz oder teilweise zurückfordern. Liegt eine
Obliegenheitspflichtverletzung vor, wozu die Unfallflucht zählt, steht diese
Möglichkeit im Raum.

Die Verteidigung gegen den Vorwurf der Unfallflucht baut in vielen Fällen eine
Rückforderung durch die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Als
spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht kennt Rechtsanwalt Hamm diese
Zusammenhänge.

Der Deckungsschutz Ihrer Rechtsschutzversicherung entfällt rückwirkend, wenn die
Unfallflucht rechtskräftig festgestellt wird. Damit ist die Verteidigung gegen
den Vorwurf der Unfallflucht auch immer eine Verteidigung für den Erhalt des
Versicherungsschutzes der Rechtsschutzversicherung.

Suchen Sie selbst nach einem Experten im Verkehrsstrafrecht, anstelle vorschnell
der Empfehlung einer Versicherung, eines Vereins oder Verbandes zu folgen. Diese
Empfehlenden verfolgen häufig eigene Interessen. Rechtsanwalt Hamm steht Ihnen
hier unabhängig und vertrauensvoll zur Verfügung.

WAS MACHE ICH, WENN EINEN UNFALL NICHT BEMERKT HABE UND MIR UNFALLFLUCHT
VORGEWORFEN WIRD? − +

Hier ist es besonders wichtig, dass Sie keine Angaben gegenüber den
Ermittlungsbehörden oder Dritten machen. Verlieren Sie keine Zeit. Rufen Sie so
schnell wie möglich einen spezialisierten Anwalt im Verkehrsstrafrecht an, um
sich beraten bzw. vertreten zu lassen. Rechtsanwalt Hamm wird versuchen für Sie
den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu widerlegen.

WAS IST MIT MEINEM FÜHRERSCHEIN BEI EINER UNFALLFLUCHT? − +

Beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort kann es sich um einen Regelfall für den
Entzug der Fahrerlaubnis handeln. Parallel zum Entzug wird eine Sperrfrist für
die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verhängt. Sie beträgt mindestens 6 Monate
und höchstens 5 Jahre.

Bereits vor einer rechtskräftigen Verurteilung kann die Staatsanwaltschaft im
Ermittlungsverfahren die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis beantragen.

Es ist daher wichtig sich so früh wie möglich anwaltlich vertreten zu lassen.
Als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Verkehrsstrafrecht, wird Rechtsanwalt
Hamm versuchen eine Verurteilung und einen Entzug der Fahrerlaubnis zu
verhindern.

WARUM IST DIE SCHADENSHÖHE BEI UNFALLFLUCHT ENTSCHEIDEND? − +

Einerseits ist die Schadenshöhe dafür entscheiden, ob überhaupt der Tatbestand
des unerlaubten Entfernens vom Unfallort vorliegt (Bagatellgrenze).

Ein Entzug der Fahrerlaubnis steht im Raum, wenn ein bedeutender Fremdschaden
vorliegt. Problematisch ist, dass die Rechtsprechung bei der Festlegung des
Wertes nicht einheitlich ist. Die Spanne liegt zwischen 1.100,00 € und 2.500,00
€. Wie Sie sehen, liegen die Beträge um mehr als das Doppelte auseinander.

Rechtsanwalt Hamm setzt sich für Sie ein, dass die Ermittlungsbehörden und
Gerichte zu Ihren Gunsten vom höchstmöglichen Wert ausgehen.

GIBT ES EINE BAGATELLGRENZE BEI UNFALLFLUCHT? − +

Die Bagatellgrenze wird bei einem Betrag von ca. 25,00 - 50,00 € gesehen. Die
Vermögensverhältnisse des Geschädigten sind irrelevant. Dass dieser Betrag
bereits beim kleinsten Kratzer überschritten sein dürfte, liegt auf der Hand.
Die Verteidigung darauf zu stützen, dass nur ein Bagatellschaden vorlag, ist
häufig nicht zielführend.

Als Spezialist im Verkehrsstrafrecht kennt Rechtsanwalt Hamm die Punkte an
welchen eine Verteidigung erfolgreich ansetzen kann. Melden Sie sich daher
gleich und verlieren Sie keine Zeit, um sämtliche Verteidigungsansätze von
Beginn an nutzen zu können.

WANN GIBT ES PUNKTE IN FLENSBURG? − +

Im Fahreignungsregister werden 1 - 3 Punkte eingetragen. 3 Punkte gibt es für
Verkehrsstraftaten, bei welchen die Fahrerlaubnis entzogen wird. 2 Punkte sind
fällig, bei Ordnungswidrigkeiten, wenn ein Fahrverbot angeordnet wird oder bei
Verkehrsstraftaten, bei welchen die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird. 1 Punkt
fällt an, bei allen Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von 60,00 € oder
mehr.

Vom Ausgang des Verfahrens ist nicht nur abhängig wie viele Punkte eingetragen
werden, sondern auch wann die Punkte in Flensburg gelöscht (Link zur Frage
Punkte in Flensburg?!?) werden.

WANN WERDEN PUNKTE IN FLENSBURG GELÖSCHT? − +

Für Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg gelten folgende Tilgungsfristen:

 * 2,5 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt;
 * 5,0 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten;
 * 5,0 Jahre bei Straftaten mit 2 Punkten;
 * 10 Jahre bei Straftaten mit 3 Punkten.
   Weil das Zusammenspiel von Entstehung und Löschung der Punkte kompliziert
   ist, raten wir frühzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt im Verkehrsrecht
   zu beauftragen.

WAS KOSTET EIN ANWALT FÜR VERKEHRSRECHT? − +

Die Kosten für die Verteidigung sind insbesondere abhängig vom konkreten Vorwurf
und den im Raum stehenden Folgen (Geldstrafe / Entzug der Fahrerlaubnis /
Fahrverbot). Anhand dieser Umstände bestimmt sich der Aufwand der Verteidigung,
der auch für die Frage der Anwaltskosten entscheidend ist.

WARUM EMPFIEHLT MIR DIE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG, EIN VERBAND ODER VEREIN EINEN
ANWALT? − +

Versicherungen, Vereine und Verbände machen das nicht, weil sie die Qualität des
empfohlenen Anwalts besonders schätzen. Die Sach- und Fachkunde des Anwalts ist
für diese auch nicht überprüfbar. Rechtsschutzversicherungen haben mit
vereinzelten Anwälten Vereinbarungen. Danach verpflichtet sich der Anwalt bei
einer Empfehlung Gebühren nur in einer bestimmten Höhe abzurechnen. Auch Vereine
und Verbände erwarten regelmäßig eine kostenfreie Beratung ihrer Mitglieder
Beratung zu festen Sätzen. Was aber ist, wenn mehr Zeit für eine adäquate
Bearbeitung erforderlich, das Honorar aber bereits aufgebraucht ist? Die Folge
ist, dass auch wirtschaftliche Interessen die Verteidigung bestimmen können. Das
ist aus unserer Sicht der falsche Ansatz.

Rechtsanwalt Hamm hat keine Vereinbarungen mit Versicherungen, Vereinen oder
Verbänden. Nur so ist er unabhängig und es ist sichergestellt, dass allein Ihre
Interessen Priorität haben. Gleichzeitig versuchen wir die finanzielle Belastung
bei Ihnen so gering wie möglich zu halten. Hierfür besprechen wir mit Ihnen die
voraussichtlichen Kosten. Falls in weiteren Verfahrensabschnitten Kosten
anfallen, werden wir diese mit Ihnen vorab besprechen. So haben Sie zu jedem
Zeitpunkt die Kostenkontrolle und können sich entscheiden, ob und wie
weitergemacht wird.

Informieren Sie sich, bevor Sie einen Anwalt beauftragen und überlegen Sie in
wessen Interesse gegebenenfalls eine Empfehlung ist.

ZAHLT MEINE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG IMMER DEN ANWALT? WAS MUSS ICH BEACHTEN? −
+

Im Verkehrsstrafrecht erfolgt die Deckungszusage stets unter
Rückforderungsvorbehalt. Das bedeutet, dass es vom Verfahrensausgang abhängt, ob
die Versicherung am Ende zahlt oder nicht. Wird man wegen einer vorsätzlichen
Tat verurteilt, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Die
Rechtsschutzversicherung fordert dann die inzwischen an den Anwalt gezahlten
Gebühren vom Mandanten zurück. Ein guter Strafverteidiger im Verkehrsrecht hat
dies im Blick und versucht auch hierauf Einfluss zu nehmen.

Darum ist es zu empfehlen sich nicht nach der Empfehlung einer Versicherung,
eines Vereins oder Verbandes zu richten, sondern den Spezialisten für
Verkehrsstrafrecht selbst auszuwählen. Rechtsanwalt Hamm ist weder Mitglied in
einem Verein oder Verband der Empfehlungen gegen reduzierte Anwaltsgebühren
ausspricht. Er hat auch keine Kooperationsvereinbarung mit einer
Rechtsschutzversicherung, um stets unabhängig zu sein.


ANWALT IN MEMMINGEN BEI DROGEN- UND BETÄUBUNGSMITTEL­STRAFRECHT

Ihnen wird der Besitz von oder das Handel treiben mit Betäubungsmitteln
vorgeworfen? Bei Ihnen wurde durchsucht und Drogen gefunden? Sie oder ein
Familienangehöriger oder Bekannter wurden verhaftet, weil Sie etwas mit
Drogenhandel zu tun haben sollen? Wenn ja, können hohe Strafen drohen. Hohe
Haftstrafen sind im Betäubungsmittelstrafrecht keine Seltenheit. Nutzen Sie das
Kontaktformular oder rufen Sie an und holen sich Rechtsanwalt Werner Hamm, einen
erfahrenen Anwalt im Betäubungsmittelstrafrecht aus Memmingen, an die Seite.

MehrWeniger erfahren

Statt darauf zu warten bis die Staatsanwaltschaft Sie anklagt oder Sie
verurteilt werden, sollten Sie sich von Beginn an gegen die Vorwürfe wehren, um
sich zu entlasten oder die Vorwürfe wenigstens zu reduzieren. Hierfür brauchen
Sie aber die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Drogenstrafrecht, wie
Rechtsanwalt Hamm aus Memmingen. Das Betäubungsmittelstrafrecht kennt besondere
Verwertungsverbote, die oft nur dem spezialisierten Anwalt bekannt sind.


WIE RECHTSANWALT HAMM IHNEN HELFEN KANN, SICH GEGEN VORWÜRFE IM DROGENSTRAFRECHT
IN MEMMINGEN ZU VERTEIDIGEN

Als erfahrener Strafverteidiger aus Memmingen ist es das Ziel von Rechtsanwalt
Hamm für jeden einzelnen Mandanten die für ihn beste Verteidigungsstrategie zu
entwickeln. Wenn Sie Rechtsanwalt Hamm als Ihren Verteidiger gegen Vorwürfe im
Zusammenhang mit Drogen beauftragen, wird er: 

 * Ihnen dabei helfen entlastende Umstände und Beweis herauszuarbeiten

Manchmal ist es das Beste, um eine Verurteilung abzuwenden, wenn man beweisen
kann, dass man die vorgeworfene Straftat nicht begangen hat. Wenn Sie z. B.
nachweisen können, dass Sie sich zur Tatzeit nicht am Tatort aufgehalten haben,
stehen die Chancen gut, dass eine Anklage abgewendet werden kann.

Zu belegen, dass Sie unschuldig sind, erfordert natürlich immer eine Vielzahl an
Beweisen. Wenn Sie Rechtsanwalt Hamm aus Memmingen beauftragen, wird er Sie
dabei unterstützen die erforderlichen Beweise zusammenzustellen. In Abstimmung
mit Ihnen, wird er Zeugen benennen und Überwachungsaufnahmen sichten sowie alles
Erdenkliche tun, um Ihre Ausgangslage und den Ausgang Ihres Verfahrens günstig
zu beeinflussen.

 * Ihre Rechte als Beschuldigter schützen

Die Ermittlungsbehörden müssen Ihre Rechte als Beschuldigter achten. So müssen
sie Ihnen bereits bei der ersten Vernehmung sagen, welche Tat Ihnen zur Last
gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Sie müssen auch
darauf hingewiesen werden, dass es Ihnen freisteht sich zu den Beschuldigungen
zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Weiter müssen Sie darüber belehrt
werden, dass Sie jederzeit, also auch schon vor Ihrer Vernehmung, einen von
Ihnen gewählten Verteidiger befragen dürfen. Die Praxis zeigt, dass diese Rechte
von den Polizeibeamten nicht immer gewahrt werden.

Rechtsanwalt Hamm ist darauf geschult und spezialisiert diese
Gesetzesverletzungen zu erkennen. Hat sich ein Verstoß ergeben, werden wir
diesen zur Sprache bringen, wenn Ihnen dies nützt. Führt der Verstoß zu einem
Verwertungsverbot, weiß Rechtsanwalt Hamm wann und bis zu welchem Zeitpunkt er
dies geltend machen muss, um Nachteile für Sie zu abzuwenden. 

 * In Ihrem Namen mit Staatsanwaltschaft und Gericht verhandeln

Viele Fälle im Betäubungsmittelstrafrecht eignen sich dafür mit
Staatsanwaltschaft und Gericht eine Verständigung zu treffen. Vielfach wird das
auch als „Deal“ bezeichnet. Dabei wird ein Strafrahmen ausgehandelt innerhalb
dessen die genaue Strafe schlussendlich gefunden wird. Dies bietet Mandanten
frühzeitig eine Rechtssicherheit, was den Verfahrensausgang angeht. 

Über die Jahre hinweg hat Rechtsanwalt Hamm schon in vielen geeigneten Fällen
für seine Mandanten einen Strafrahmen ausgehandelt. Er weiß genau welche Punkte
bei Staatsanwaltschaft und Gericht von Bedeutung sind, damit im
Betäubungsmittelstrafrecht milde Strafen verhängt werden. Wenn Sie Rechtsanwalt
Hamm als Ihren Strafverteidiger beauftragen, können Sie sich sicher sein bei
Verständigungsgesprächen gut vertreten zu werden.

Möchten auch Sie, dass Rechtsanwalt Hamm aus Memmingen Sie gegen Vorwürfe im
Zusammenhang mit Drogen verteidigt? Dann zögern Sie nicht und rufen Sie an oder
kontaktieren Sie uns online. Nutzen Sie die kostenlose Kontaktmöglichkeit, um
Ihren Fall online oder in unserer Anwaltskanzlei in Memmingen ausführlich zu
besprechen.


DIE HÄUFIGSTEN BETÄUBUNGSMITTELSTRAFTATEN – STRAFHÖHEN IM
BETÄUBUNGSMITTELSTRAFRECHT

In Deutschland finden sich im Betäubungsmittelgesetz eine Vielzahl von
Strafvorschriften, die den Anbau, Besitz, die Abgabe, Veräußerung, den Handel
mit sowie die Einfuhr und Ausfuhr von Betäubungsmitteln unter Strafe stellen. In
der Praxis sind Marihuana, Kokain, Heroin und Ecstasy die am häufigsten
vorkommenden Betäubungsmittel. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten
Strafvorschriften im Betäubungsmittelstrafrecht und deren Strafhöhe:

 * § 29 BtMG Drogenbesitz, Drogenhandel, Einfuhr & Ausfuhr von Betäubungsmitteln

In § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG sind die meisten Umgangsformen mit
Betäubungsmitteln unter Strafe gestellt. So macht sich strafbar, wer
Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne
Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr
bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft. Wie Sie sehen ist die
Strafvorschrift umfangreich und kompliziert. Das Gesetz sieht Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor.

Das Gericht hat die Möglichkeit von einer Bestrafung abzusehen, wenn der Täter
die Betäubungsmittel lediglich zum Eigengebrauch und in geringer Menge anbaut,
herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise
verschafft oder besitzt. In der Praxis wird hiervon aber – insbesondere in
Bayern – häufig kein Gebrauch gemacht.

Nur wenn ein spezialisierter Verteidiger im Betäubungsmittelstrafrecht hierauf
ausdrücklich hinweist, sind Staatsanwaltschaften und Gericht bereit sich damit
zu befassen.

 * § 29a BtMG

Mit Freiheitsstrafe von 1 - 15 Jahren wird gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 1BtMG
bestraft, wer als Person über 21 Jahre Betäubungsmittel unerlaubt an eine Person
unter 18 Jahren abgibt, dieser verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch
überlässt. Genauso wird nach Nr. 2 bestraft, wer mit Betäubungsmitteln in nicht
geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt,
abgibt oder besitzt.

Ob eine „nicht geringe Menge“ vorliegt, ist vom Wirkstoffgehalt des
Betäubungsmittels abhängig. Die Rechtsprechung hat für die allermeisten Drogen
inzwischen einen individuellen Grenzwert festgelegt. Damit können manchmal nur
ein paar Gramm den Ausschlag geben, ob noch eine Geldstrafe oder nur eine
Freiheitsstrafe möglich ist.

 * § 30 BtMG

Mit Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren wird bestraft, wer Betäubungsmittel
unerlaubt anbaut, herstellt oder mit ihnen Handel treibt und dabei Mitglied
einer Bande ist, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden
hat. Ebenfalls mindestens 2 Jahre Gefängnis drohen, wenn im oben genannten Fall
des § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG der Täter gewerbsmäßig handelt. Kommt ein anderer
durch die Abgabe, die Verabreichung oder die zum unmittelbaren Verbrauch
überlassen Betäubungsmittel leichtfertig zu Tode, steht ebenfalls
Freiheitsstrafe von wenigstens 2 Jahren im Raum. Dasselbe gilt, wenn
Betäubungsmittel in nicht geringer Menge eingeführt werden.

Ab einer Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren, ist keine Bewährung mehr
möglich. In diesen Fällen wird von der Staatsanwaltschaft im
Ermittlungsverfahren häufig bereits ein Haftbefehl bei Gericht beantragt. 

 * § 30a BtMG

Mindestens 5 Jahre Freiheitsstrafe sind zu verhängen, wenn der Täter
Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen
Handel treibt oder sie ein- oder ausführt und dabei als Mitglied einer Bande
handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.
Dasselbe gilt, wenn der Täter über 21 Jahre alt ist und eine Person unter 18
Jahren dazu bestimmt, mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel zu treiben, sie
ohne Handel zu treiben, einzuführen, auszuführen, zu veräußern, abzugeben oder
sonst in Verkehr zu bringen oder eine dieser Verhandlungen zu fördern. Ist eine
Schusswaffe oder ein sonstiger Gegenstand, der nach seiner Art zur Verletzung
von Personen geeignet und bestimmt ist, beim Umgang mit Betäubungsmitteln im
Spiel, drohen ebenfalls mindestens 5 Jahre Gefängnis.


RECHTSANWALT HAMM VERTEIDIGT BEI ALLEN BETÄUBUNGSMITTELSTRAFTATEN

In seiner Anwaltskanzlei in Memmingen, hat sich Rechtsanwalt Hamm unter anderem
auf die Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht spezialisiert. Egal welcher
Vorwurf Ihnen im Zusammenhang mit Drogen gemacht wird, haben Sie mit
Rechtsanwalt Hamm einen erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite. Er berät sie
auch über Folgen und Konsequenzen außerhalb des Strafrechts, wie zum Beispiel im
Fahrerlaubnisrecht.

Wer in Memmingen und Umgebung, aber auch deutschlandweit, mit Vorwürfen im
Betäubungsmittelstrafrecht konfrontiert wird, weiß, dass er nur anrufen muss,
damit ihm Rechtsanwalt Hamm zur Seite steht. Er verteidigt seit Jahren, wenn es
um die Vorwürfe von Drogenbesitz und Drogenhandel geht.

Möchten auch Sie, dass Rechtsanwalt Hamm aus Memmingen Ihnen eine Einschätzung
in Ihrem Fall gibt oder Sie gegen Vorwürfe im Zusammenhang mit Drogen
verteidigt, dann rufen Sie gleich an oder nehmen Sie online Kontakt auf. Unsere
kostenlose Kontaktmöglichkeit steht Ihnen zur Verfügung, um noch heute einen
Online-Termin oder einen Termin in unserer Anwaltskanzlei in Memmingen zu
vereinbaren. Dann können wir Ihren Fall ausführlich besprechen.

Jetzt kontaktieren


SIE FRAGEN, IHR FACHANWALT FÜR STRAFRECHT AUS MEMMINGEN ANTWORTET – ZUM
BETÄUBUNGSMITTELSTRAFRECHT:

WAS IST BETÄUBUNGSMITTELSTRAFRECHT? − +

Zum Betäubungsmittelstrafrecht werden alle Delikte gezählt, die einen Bezug zu
Drogen aufweisen. Hierbei kann es um den Besitz, die Abgabe, die Veräußerung
aber auch den Handel mit Drogen gehen. Die Grundlagen für den Umgang mit
Betäubungsmitteln und auch die Strafvorschriften zum Betäubungsmittelstrafrecht
sind im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt.

WAS PASSIERT, WENN MAN GEGEN DAS BETÄUBUNGSMITTELGESETZ VERSTÖSST? − +

Wer mit Drogen erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die
Strafhöhe ist teils abhängig von der begangenen Handlung, aber auch vom
Wirkstoffgehalt des jeweiligen Betäubungsmittels. Hier können wenige Gramm einen
ganz entscheidenden Unterschied machen.

Darum sollten Sie frühzeitig einen auf die Verteidigung im
Betäubungsmittelstrafrecht spezialisiert Rechtsanwalt einschalten. Rechtsanwalt
Hamm aus Memmingen steht Ihnen hierfür mit seiner langjährigen Erfahrung zur
Verfügung. Nutzen Sie die kostenlose Möglichkeit der Kontaktaufnahme.

WIE HOCH IST DIE STRAFE BEI DROGENBESITZ? − +

Für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sieht das Gesetz wenigstens eine
Geldstrafe vor. In verschiedenen Konstellationen kann die Mindeststrafe aber
auch 1 Jahr, 2 Jahre oder sogar 5 Jahre betragen. Die Höchststrafe liegt bei 15
Jahren.

Holen Sie sich frühzeitig professionelle Hilfe und melden Sie sich bei
Rechtsanwalt Hamm, Ihrem Fachanwalt für Strafrecht, wenn es um
Betäubungsmittelstrafrecht geht.

IST DER KONSUM VON BETÄUBUNGSMITTELN STRAFBAR? − +

Der Konsum von Betäubungsmitteln selbst ist straflos. Um Betäubungsmittel
konsumieren zu können ist es fast immer denklogisch erforderlich, dass man die
Betäubungsmittel wenigstens besessen hat. Häufig wird dies von den
Ermittlungsbehörden einfach unterstellt, um zu einer Strafbarkeit zu kommen.

WAS IST EINE GERINGE MENGE BETÄUBUNGSMITTEL? − +

Die geringe Menge Betäubungsmittel ist im Betäubungsmittelgesetz deshalb von
Bedeutung, weil Staatsanwaltschaft oder Gericht gemäß § 31a BtMG von einer
Strafverfolgung absehen können, wenn nur eine Straftat nach § 29 Abs. 1, 2 oder
4 BtMG vorliegt. Entscheidend ist der Wirkstoffgehalt und nicht das
Bruttogewicht. Wann eine „geringe Menge“ vorliegt, ist abhängig vom jeweiligen
Betäubungsmittel. Die Rechtsprechung hat unterschiedliche Grenzwerte festgelegt.

Rechtsanwalt Hamm, Ihr Anwalt für Strafrecht aus Memmingen, wird auch in Ihrem
Verfahren prüfen, ob die Voraussetzungen von § 31a BtMG vorliegen. Hierfür ist
erforderlich, dass Sie uns frühzeitig beauftragen. Gerne können Sie die
kostenlose Kontaktmöglichkeit nutzen, um einen Online-Termin oder eine
Besprechung in der Anwaltskanzlei in Memmingen zu vereinbaren.


WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT IN MEMMINGEN | IHR ANWALT SPEZIALISIERTER ANWALT UND
STRAFVERTEIDIGER

Wirtschaftsstraftaten sind regelmäßig gewaltfrei. Deshalb wird
Wirtschaftskriminalität in der Öffentlichkeit als nicht so schwerwiegend
angesehen. Staatsanwaltschaften und Gerichte teilen diese Ansicht natürlich
nicht. Wird jemand wegen einer Wirtschaftsstraftat verurteilt, hat dies fast
immer eine harte Strafe zur Folge. Wirtschaftliche Folgen für die Firma sind die
Regel. Holen Sie sich gleich professionelle Hilfe vom spezialisierten
Fachanwalt. Rufen Sie an oder nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.

MehrWeniger erfahren

Werden Sie mit Vorwürfen im Wirtschaftsstrafrecht konfrontiert, sollten Sie
alles dafür tun, damit es nicht zu einer Anklage oder gar Verurteilung kommt.
Als erfahrener Rechtsanwalt im Wirtschaftsstrafrecht aus Memmingen hilft Ihnen
Rechtsanwalt Hamm dies zu verhindern.

Durchsuchungen von Geschäfts- und Privaträumen sind im Wirtschaftsstrafrecht
überdurchschnittlich häufig. Stehen größere Summen im Raum, zögert die
Staatsanwaltschaft nicht einen Haftbefehl zu beantragen. In diesen Fällen ist
Rechtsanwalt Hamm unter der Notrufnummer 08331 / 78515-99 auch außerhalb der
Bürozeiten erreichbar.

Wichtig: Egal welcher Vorwurf im Raum steht, machen sie zunächst von Ihrem Recht
zu schweigen Gebrauch. Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt mit uns auf.
Nutzen Sie die kostenlose Kontaktaufnahme und holen Sie sich frühzeitig Hilfe
von Ihrem Anwalt im Wirtschaftsstrafrecht aus Memmingen.


STRAFVERTEIDIGUNG VON UNTERNEHMEN UND EINZELPERSONEN

WEN RECHTSANWALT HAMM IM WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT VERTRITT

Als spezialisierter Anwalt im Wirtschaftsstrafrecht aus Memmingen, berät,
vertritt und verteidigt Rechtsanwalt Hamm deutschlandweit in allen Instanzen.
Hierbei kümmert er sich sowohl um Unternehmen als auch um Einzelpersonen, wie
Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder, Manager,
Prokuristen oder leitende Angestellte. Oft versuchen Vertragspartner oder
Konkurrenten durch Strafanzeigen bei den hochspezialisierten
Staatsanwaltschaften zusätzlich Druck auszuüben, um ihre Interessen
durchzusetzen. Die Unternehmensleitung wird dann mit dem Strafvorwurf
konfrontiert.

In vielen Fällen sind mehrere Personen des Unternehmens betroffen. Um möglichen
Schaden von diesen und dem arbeitgebenden Unternehmen abzuwenden, ist eine
frühzeitige Koordination der Verteidiger untereinander besonders wichtig.

Wirtschaftsstrafverfahren sind meist komplex. Dies liegt vor allem an den immer
komplizierter werdenden rechtlichen Regelungen. Die Grenzen im Wirtschaftsrecht
und Wettbewerb, was noch erlaubt und was schon verboten und damit strafbar ist,
sind häufig fließend. Als erfahrener Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht aus
Memmingen prüft Rechtsanwalt Hamm zunächst, ob das, was Ihnen vorgeworfen wird,
tatsächlich strafbar ist. Er wird für Sie alles daran setzten die Erhebung einer
Anklage und die Durchführung der Hauptverhandlung zu verhindern.

WIE IHNEN RECHTSANWALT HAMM HELFEN KANN SICH GEGEN VORWÜRFE IM
WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT ZU WEHREN

Als erfahrener Strafverteidiger in Memmingen ist Rechtsanwalt Hamm der Ansicht,
dass jeder, dem ein wirtschaftsstrafrechtlicher Vorwurf gemacht wird, eine
energische Verteidigung braucht. Wenn Sie Rechtsanwalt Hamm beauftragen, wird
er:

 * Sie durch Ihren Fall führen

Oft fühlen sich Personen, die strafrechtlich verfolgt werden, verloren, verwirrt
und ängstlich. Diese Gefühle kommen daher, dass sie mit dem System der
Strafjustiz nicht vertraut sind. Sie wissen nicht, was sie in den einzelnen
Abschnitten des Verfahrens erwartet.

Wenn Sie Rechtsanwalt Hamm beauftragenden, hilft er Ihnen, sich im Verfahren
wohler zu fühlen, indem er es Ihnen frühzeitig erklärt. Wenn Sie besorgt und
unsicher sind, erhalten Sie von uns die nötigen Informationen, um wieder auf
Kurs zu kommen. Verlassen Sie sich darauf, wir stehen an Ihrer Seite.

 * Mit Experten zusammenarbeiten, die Ihnen bei Ihrem Fall helfen können

Die Ermittlungsbehörden haben in ihren Reihen eine Vielzahl von Experten, welche
in Anspruch genommen werden, um Ihnen eine strafrechtliche Verfehlung
nachzuweisen. Natürlich kann die Staatsanwaltschaft auch externe Hilfe in
Anspruch nehmen, wenn sie selbst nicht über das Fachwissen verfügt. Für die
Gerichte gilt das gleiche.

Wenn Sie Rechtsanwalt Hamm im Wirtschaftsstrafrecht mandatieren, wird er mit
Ihnen, wenn nötig ein eigenes Verteidigungsteam zusammenstellen oder Experten
hinzuziehen. Fachliche Expertise sowie vertiefte Kenntnisse im Strafprozessrecht
sind häufig der Schlüssel zum Erfolg. Nur so ist es möglich den
hochspezialisierten Staatsanwälten und Richtern in den Wirtschaftsabteilungen
auf Augenhöhe zu begegnen. Mit diesen Experten analysieren wir Ihren Fall und
decken Schwachpunkte in der Argumentation oder den Beweismitteln auf. Nur so
kann den Ermittlungsansätzen der Staatsanwaltschaft oder der Argumentation von
Gerichten erfolgversprechend begegnet werden.

 * Beweismittel von Staatsanwaltschaft und Gericht detailliert und akribisch
   prüfen

Maßnahmen der Ermittlungsbehörden können für den Beschuldigten, das Unternehmen
und deren Angestellte existenzvernichtende Folgen haben. Eine Fortsetzung der
Arbeit ist von heute auf morgen in vielen Unternehmen nicht mehr möglich, wenn
bei einer Durchsuchung Computer und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmt oder
Bankkonten eingefroren werden.

Eine erfolgreiche Verteidigung setzt immer voraus, dass der gesamte Sachverhalt
vollständig erfasst wird. Dies benötigt Zeit und entsprechende Kenntnisse des
Verteidigers sowohl in theoretischer wie praktischer Hinsicht.

Darum ist es wichtig, sich frühzeitig mit den Beweismitteln vertraut zu machen
und diese kritisch zu prüfen. Kleinste Änderungen im Sachverhalt können sich
entscheidend auf den Ausgang des Strafverfahrens auswirken. Machen Sie nicht den
Fehler zu glauben, dass die Ermittlungsbehörden oder Geriche den Sachverhalt
schon richtig ermitteln werden.

 * Falls nötig auf die Strafhöhe Einfluss nehmen

Hat die Prüfung der Ermittlungsakte und Beweismittel ergeben, dass eine
Verurteilung nicht zu verhindern ist, werden wir alles daran setzen, dass die
Strafe so milde als möglich ausfällt. Auch hierfür können einzelne Umstände des
Sachverhalts eine ganz erhebliche Bedeutung haben.

Wenn sich Ihr Verfahren dafür eignet, kann mit Staatsanwaltschaft und Gericht
auch eine Verständigung getroffen werden. So ist der Ausgang frühzeitig planbar
und vorhersehbar.

WARUM NICHT JEDER FACHANWALT FÜR STRAFRECHT BEI WIRTSCHAFTSSTRAFTATEN
VERTEIDIGEN SOLLTE

Die Verteidigung gegen Vorwürfe im Wirtschaftsstrafrecht setzt Kenntnisse im
Strafprozessrecht voraus, die jeder Fachanwalt für Strafrecht haben sollte.
Häufig liegt die Lösung zu einer erfolgreichen Verteidigung in der
gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen oder insolvenzrechtlichen Bewertung
des Sachverhalts. Die Bewertung von Polizei und Staatsanwaltschaft unkritisch zu
übernehmen und darauf die Strafverteidigung aufzubauen, kann fatale Folgen haben
– für Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter.

Entscheidend ist es stets von Beginn an einen fachlich versierten
Strafverteidiger einzuschalten. Mit seiner Spezialisierung und jahrelangen
Erfahrung betreut Rechtsanwalt Hamm nicht nur größere Unternehmen, sondern auch
mittelständische Firmen und Einzelunternehmer. Möchten Sie, dass Ihnen ein
erfahrener Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht dabei hilft, sich gegen
strafrechtliche Vorwürfe oder eine Anklage zu wehren? Dann zögern Sie bitte
nicht, sich an Rechtsanwalt Hamm zu wenden und eine erste Beratung zu
vereinbaren. Nutzen Sie das kostenlose Kontaktformular. Melden Sie sich so
schnell wie möglich und machen Sie bis dahin von Ihrem Recht zu schweigen
Gebrauch.


HÄUFIG ANGEKLAGTE WIRTSCHAFTSSTRAFTATEN

Eine Definition von „Wirtschaftsstrafrecht“ gibt es nicht. Hierunter werden alle
Straftatbestände verstanden, die in Verbindung zum Wirtschaftsleben stehen. Dazu
gehören z. B.:

 * Betrug (§ 263 StGB),

 * Untreue (§ 266 StGB),

 * Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB),

 * Bankrott (§ 283 StGB),

 * Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),

 * Bestechung (§ 334 StGB),

 * Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) oder

 * Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO).

Neben dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren werden die handelnden Personen
oder das Unternehmen mit Maßnahmen der Einziehung und Vermögensabschöpfung
konfrontiert. Dies kann auch im Ermittlungsverfahren erfolgen.

BETRUG

Das ist doch Betrug! Hört man in Gesprächen häufig. Oft liegt ein Handeln vor,
bei dem ein anderer getäuscht wird, wenn dieser Satz fällt. Ob aber wirklich ein
Betrug vorliegt, wie er in § 263 StGB geregelt ist, muss im Einzelfall genau
geprüft werden. Vom Tatbestand des Betruges geschützt wird fremdes Vermögen.
Ändert sich in den Vermögensverhältnissen nichts, liegt trotz Täuschung kein
Betrug vor. Von dieser Grundregel gibt es aber in verschiedenen Normen wieder
Sonderregeln oder die Rechtsprechung hat Abwandlungen hervorgebracht. Für den in
§ 264 StGB geregelten Subventionsbetrug genügt es beispielsweise, wenn der
Subventionsbetrag nicht im Sinne des Subventionszwecks verwendet wird.

Nicht jedes fehlgeschlagene Rechtsgeschäft erfüllt den Tatbestand des Betruges.
Es ist auch nicht jede Täuschung, die zu einem Schaden führt, ein Betrug. Auf
der anderen Seite führen nachträgliche Zahlungen nicht dazu, dass ein begangener
Betrug rückwirkend entfällt. Im geschäftlichen Verkehr stellen sich vielfach
auch noch Fragen dazu, ob Ansprüche auf Gegenleistungen bestehen und in welcher
Höhe, denn hiervon hängt es ab, ob ein Vermögensschaden eingetreten ist. 

Für den „normalen“ Betrug sieht das Gesetz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis
zu 5 Jahren vor. Nehmen Sie den Vorwurf ernst. Als Geschäftsführer sind Sie bei
einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr für die Dauer von fünf Jahren „gesperrt“.

Als erfahrener Anwalt im Unternehmensstrafrecht aus Memmingen, unterstützt
Rechtsanwalt Hamm Sie, wenn Ihnen ein Betrug vorgeworfen wird, egal ob es sich
um Computerbetrug, Kreditbetrug, Kapitalanlagebetrug, Subventionsbetrug oder
Versicherungsmissbrauch handelt. Lassen Sie sich frühzeitig vom Fachanwalt für
Strafrecht vertreten. Gerne können Sie unsere kostenlose Kontaktmöglichkeit
nutzen, wenn Sie Fragen hierzu haben.

UNTREUE

Ihnen wird Untreue vorgeworfen? Als Geschäftsführer oder leitender Angestellter
haben Sie regelmäßig Entscheidungen zu treffen, welche die Finanzen des
Unternehmens angehen. Jetzt sollen Sie das Vermögen des Unternehmens geschädigt
haben. Nicht jedes Handeln, das beim Unternehmen zu einem Vermögensverlust führt
stellt eine strafbare Untreue dar.

Beauftragen Sie frühzeitig einen versierten und erfahrenen Fachanwalt für
Strafrecht. Als Strafverteidiger aus Memmingen hat Rechtsanwalt Hamm Erfahrung
aus einer Vielzahl von Fällen. Er wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass
unternehmerisches Risiko nicht nachträglich fälschlich als strafbare Untreue zu
Ihren Lasten gewertet wird. Entscheidend ist, dass Sie sich frühzeitig melden.
Nur so können die Weichen im Ermittlungsverfahren bereits richtig gestellt
werden. Nehmen Sie kostenlos Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich beraten und
vertreten.

VORENTHALTEN UND VERUNTREUEN VON ARBEITSENTGELT

Neidische Mitbewerber erstatten fast genauso häufig Strafanzeige wegen
Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, wie ehemalige Subunternehmer.
Vielfach kommt der Straftatbestand auch dann auf, wenn Unternehmen in Schieflage
geraten und ihre Ausgaben in der falschen Reihenfolge begleichen. 

Um diesen Vorwürfen erfolgreich begegnen zu können, sind vertiefte Kenntnisse im
Arbeitsrecht und auch im Sozialversicherungsrecht erforderlich. Vom unkundigen
Verteidiger werden die Annahmen und Berechnungen der Ermittlungsbehörden oft
unkritisch übernommen. Damit gehen aber ganz wesentliche Verteidigungsansätze
verloren, bis hin zu einem möglichen Freispruch. Holen Sie sich Expertenrat.

Lassen Sie sich von Ihrem Fachanwalt für Strafrecht aus Memmingen vertreten,
wenn Ihnen das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt vorgeworfen wird.
Idealerweise gelingt es die Erhebung der Anklage oder die Hauptverhandlung zu
verhindern. Vertrauen Sie auf die Expertise von Rechtsanwalt Hamm und nehmen Sie
kostenlos Kontakt auf.

BANKROTT UND BILANZDELIKTE

Wenn eine Firma in Schieflage gerät, drohen neben finanziellen Problemen häufig
auch strafrechtliche. In diesem Zusammenhang kommt es häufig zum Vorwurf von
Bilanz- oder Bankrottdelikten. Hat sich das Unternehmen gerade erst erholt, kann
es von den Vorwürfen umgehend wieder ausgebremst werden.

Als spezialisierte Kanzlei im Wirtschaftsstrafecht aus Memmingen, helfen wir
Ihnen die Vorwürfe abzuwehren. Damit Sie und Ihr Unternehmen nach stürmischen
Zeiten weiter in ruhigem Fahrwasser bleiben. Wichtig ist dabei, dass Sie sich
frühzeitig professionelle Hilfe holen. Gerne stehen wir Ihnen hierfür zur
Verfügung. Nutzen Sie unsere kostenlose Kontaktmöglichkeit.

BESTECHUNG UND KORRUPTION

Einst fragte der damalige bayerische Ministerpräsident Max Streibl: „Freunde zu
haben, ist das eine Schande bei uns in der CSU?“ und grüßte mit „Saludos
Amigos!“.

Von Staatsanwaltschaften und Polizei sowie den zuständigen Gerichten werden
Verbindungen von Unternehmen untereinander oder zwischen Politik und Wirtschaft
weit weniger humorvoll gesehen. Die Zeiten, in welchen es zum guten Ton gehörte
sich einen Obolus bei Unternehmen hinzuzuverdienen, gehören längst der
Vergangenheit an.

Beschuldigte werden von Vorwürfen der Bestechung und Korruption häufig
überrascht. Meist haben sie nicht im Entferntesten daran gedacht etwas
Verbotenes zu tun und dass ihr Handeln als Bestechung angesehen werden könnte.
Kommen derartige Vorwürfe an die Öffentlichkeit, ist der Imageschaden für Person
und Unternehmen immens – selbst wenn sich die Vorwürfe nachträglich als falsch
oder weit weniger schwerwiegend darstellten.

Umso wichtiger ist es bereits frühzeitig einen spezialisierten Strafverteidiger
zu beauftragen. Rechtsanwalt Hamm aus Memmingen hilft Ihnen als versierter
Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht dabei die Vorwürfe abzuwehren und eine
Hauptverhandlung zu vermeiden. Melden Sie sich rasch über unsere kostenlose
Kontaktmöglichkeit, denn je mehr Zeit bleibt, umso größer sind die Chancen die
Vorwürfe zu entkräften oder zu minimieren.

INSOLVENZVERSCHLEPPUNG

Oft sind es enttäuschte Vertragspartner oder ehemalige Angestellte, die Anzeige
wegen Insolvenzverschleppung erstatten. Sie versuchen auf diesem Weg eine
persönliche Haftung der Unternehmensleitung zu erreichen oder Druck aufzubauen,
um doch noch an Geld zu kommen. Daneben wird jedes bei Gericht eröffnete
Insolvenzverfahren automatisch von der Staatsanwaltschaft geprüft.

Die Verteidigung gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung setzt zum einen
umfangreiche strafrechtliche und strafprozessuale Kenntnisse voraus. Zum anderen
ist ein vertieftes Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge nötig, um
erfolgreich verteidigen zu können. Das Insolvenzrecht hat auch noch
Besonderheiten was Verwertungsverbote von Angaben der Beschuldigten angeht.

Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung von Rechtsanwalt Hamm, Ihrem
Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht aus Memmingen. Nutzen sie frühzeitig
die Möglichkeit der kostenlosen Kontaktaufnahme, um die bestmögliche
Verteidigung zu erhalten.

EINZIEHUNG / VERMÖGENSABSCHÖPFUNG

Das Fehlverhalten von Mitarbeitern oder Leitungsorganen kann auch Folgen für das
Unternehmen haben.

Seit Mitte 2017 ist das Recht der Einziehung im Strafgesetzbuch reformiert
worden. Unternehmen finden sich seither viel häufiger in Situationen, dass
Ermittlungsbehörden oder Gerichte von ihnen mögliche Taterträge zurückverlangen.
Bereits im Ermittlungsverfahren und noch vor einer rechtskräftigen Verurteilung,
kann die Staatsanwaltschaft vermögenssichernde Maßnahmen ergreifen. Dies ist
häufig mit der Beschlagnahme von Konten oder Wertgegenständen verbunden.
Unternehmen können hierdurch in erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten geraten.

Mit unserer Expertise im Wirtschaftsstrafrecht werden wir für Einzelpersonen
tätig, welchen ein bußgeld- oder strafrechtlicher Vorwurf gemacht wird. Genauso
beauftragen uns Unternehmen, um eine Vermögensabschöpfung zu verhindern oder zu
minimieren. Wenn auch Sie auf die Unterstützung eines erfahrenen Verteidigers in
Wirtschaftsstrafsachen setzen wollen, dann zögern Sie nicht und rufen Sie uns
an.

VORBEUGENDE BERATUNG – COMPLIANCE

Seit einigen Jahren ist das Wort „Compliance“ in aller Munde. Hierunter versteht
man die Rechtstreue bzw. Regelkonformität. Die Unternehmensleitung verpflichtet
sich also, für die Einhaltung bindender Bestimmungen im Unternehmen zu sorgen.
Große Unternehmen haben inzwischen Compliance Abteilungen eingerichtet. In
mittelständischen oder kleineren Betrieben ist dies wirtschaftlich häufig nicht
möglich. Kommt es zu Verstößen, wird die Frage nach Compliance-Maßnahmen
gleichwohl gestellt.

Rechtsanwalt Werner Hamm unterstützt mittelständische und kleinere Betriebe
sowie Einzelunternehmer bei der Entwicklung von Compliance-Maßnahmen. Haben Sie
hierzu Fragen, dann sprechen Sie uns gerne an.

STRAFANZEIGE

Sie sind der Meinung Sie oder Ihr Unternehmen wurden Opfer einer
Wirtschaftsstraftat? Sie möchten Strafanzeige erstatten, wissen aber nicht was
zu tun und zu beachten ist? Wir klären mit Ihnen zunächst die Umstände und
Hintergründe ab. Außerdem besprechen wir mögliche Folgen einer Anzeige außerhalb
des Strafrechts, die es vorab zu bedenken gilt. Wir erörtern mit Ihnen welche
Möglichkeiten es im Strafrecht gibt, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Haben
die Ermittlungsbehörden beim Schädiger bereits Gelder oder Wertgegenstände
arrestiert, erklären wir Ihnen was zu tun ist, um Ihr Geld oder Ihre Sachen
zurückzubekommen.

Holen Sie sich noch heute den Profi an die Seite. Verlieren Sie keine Zeit und
nutzen Sie unsere kostenlose Kontaktmöglichkeit.

Jetzt kontaktieren


SIE FRAGEN, IHR VERTEIDIGER IM WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT ANTWORTET:

WAS VERSTEHT MAN UNTER WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT? − +

Eine Definition des Begriffs Wirtschaftsstrafrecht existiert nicht. Hierunter
werden alle Straftaten verstanden, die im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsrecht,
Unternehmensrecht und teils auch Arbeitsrecht stehen.

WO IST DAS WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT GEREGELT? − +

Ein Teil der Strafgesetze finden sich im Strafgesetzbuch (StGB), insbesondre im
Bereich der Vermögensdelikte Korruptionsdelikte
Auch in anderen Gesetzen, wie der Insolvenzordnung oder dem Arbeitszeitgesetz
finden sich Strafnormen, die dem Wirtschaftsstrafrecht zuzuordnen sind.

WAS SIND COMPLIANCE MASSNAHMEN? − +

Im Zusammenhang mit Unternehmen werden als Compliance die Maßnahmen bezeichnet,
die vorgenommen werden um einerseits für eine rechtskonforme Führung der
Geschäfte durch das Unternehmen und andererseits für das erforderliche Verhalten
der Mitarbeiter zu sorgen.

Wurden in der Vergangenheit Verstöße festgestellt und werden seitens des
Unternehmens keine Vorkehrungen getroffen, um dies abzustellen, kann dieses
Unterlassen Konsequenzen für Unternehmer und Unternehmen haben. Die Folge können
höhere Geldbußen sein. In einigen Fällen ist sogar gesetzlich vorgeschrieben,
dass beharrliche Verstöße aus einem Bußgeldtatbestand einen Strafvorwurf machen.

WARUM COMPLIANCE SO WICHTIG IST? − +

Während größere Firmen bereits eigene Complianceabteilungen haben, können sich
mittelständische oder kleinere Unternehmen diese aus finanziellen Gründen nicht
leisten.

Seitens der Ermittlungsbehörden wird gleichwohl erwartet, dass selbst der
Einzelunternehmer Compliancemaßnahmen ergriffen hat. Aus dem Fehlen werden
häufig negative Konsequenzen abgeleitet – ob zu Recht oder zu Unrecht, sei
zunächst einmal dahingestellt. Strafen und Bußgelder sind die Folge – vom
Imageschaden für das Unternehmen ganz abgesehen.

Sie wollen Ihr Unternehmen darauf einstellen und vorbeugend Compliancemaßnahmen
installieren, dann sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen dies für Ihre Firma
umzusetzen.


STEUERSTRAFRECHT MEMMINGEN | IHR ANWALT BEI STEUERHINTERZIEHUNG ODER
STEUERBETRUG

Steuerstraftaten, allgemein auch Steuerbetrug genannt, sind schon lange kein
Kavaliersdelikt mehr. Prominente Beispiele aus Fußball und Tennis zeigen, dass
die Strafe für Steuerhinterziehung auch Gefängnis sein kann. Häufig werden
Mandanten erstmals im Rahmen einer Durchsuchung mit Vorwürfen aus dem
Steuerstrafrecht konfrontiert. Sie sind ins Visier der Steuerfahndung geraten?
Jetzt ist es entscheidend, so schnell wie möglich einen spezialisierten Anwalt
einzuschalten, der sich auf den Vorwurf der Steuerhinterziehung spezialisiert
hat. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

MehrWeniger erfahren

Rechtsanwalt Hamm steht Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für
Steuerrecht kompetent im Steuerstrafrecht zur Seite. Einen Fachanwalt für
Steuerstrafrecht gibt es zwar nicht, aber Rechtsanwalt Hamm wurde von der
Deutsche Anwaltakademie als einem der ersten Anwälte im schwäbischen Raum der
Titel „Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)“ verliehen. Im Falle
von Durchsuchungen oder gar Verhaftung wählen Sie die Notrufnummer
08331 / 78515-99.


VORTEILE DES FACHANWALTS FÜR STRAFRECHT, FACHANWALTS FÜR STEUERRECHT UND
ZERTIFIZIERTEN BERATERS FÜR STEUERSTRAFRECHT (DAA)

 * fachlich auf Steuerstrafrecht spezialisierte Kanzlei

 * 24/7 Notrufnummer (Durchsuchung / Verhaftung) 08331 7851599

 * Vertretung bei entdeckter Steuerhinterziehung

 * Verteidigung und Vertretung im gesamten Steuerstrafverfahren

 * Erstattung von Selbstanzeigen – Vertretung bei unentdeckter
   Steuerhinterziehung

 * kurzfristige Terminvergabe

 * Vertretung und Verteidigung deutschlandweit


WAS RECHTSANWALT HAMM AUS MEMMINGEN FÜR SIE TUN KANN

Welche Verteidigungsstrategie zielführend ist, bestimmt sich primär danach
welche Beweismittel die Steuerfahndung hat. Dies erfordert eine umfangreiche
Aufklärung des Sachverhalts und die richtige steuerrechtliche Bewertung.

 * Wenn Sie Rechtsanwalt Hamm beauftragen, wird er für Sie

 * Vernehmungstermine zunächst absagen,

 * Akteneinsicht beantragen,

 * Maßnahmen der Steuerfahndung überprüfen (zum Beispiel Durchsuchung von Büro-
   und Wohnräumen, Sicherstellung und Beschlagnahme),

 * eine schriftliche Stellungnahme zum Vorwurf erarbeiten,

 * notfalls eine mündliche Vernehmung vorbereiten,

 * der Verwertung fehlerhaft gewonnener Beweise widersprechen,

 * Haftbeschwerde einlegen,

 * mündliche Haftprüfung beantragen,

 * Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen,

 * die Verteidigung in der Hauptverhandlung übernehmen,

 * Berufung oder Revision einlegen.

Zögern Sie nicht und nutzen Sie unsere kostenlose Kontaktmöglichkeit. Je früher
Sie einen Experten im Steuerstrafrecht einschalten, umso besser sind die
Verteidigungsmöglichkeiten.


DIE WICHTIGSTEN STEUERSTRAFTATBESTÄNDE UND STEUERORDNUNGSWIDRIGKEITEN

Zum Steuerstrafrecht gehören alle Gesetze und Vorschriften in welchen Verstöße
gegen deutsche Steuergesetze mit Strafe oder Geldbuße geahndet werden. Dabei
sind Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu unterscheiden.

Zu den Steuerstraftaten gehören:

 * Steuerhinterziehung gem. § 370 AO,

 * Bannbruch gem. § 372 AO,

 * gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel gem. § 373 AO,

 * Steuerhehlerei gem. § 374 AO.

Steuerordnungswidrigkeiten sind:

 * leichtfertige Steuerverkürzung gem. § 378 AO,

 * Steuergefährdung gem. § 379 AO,

 * Gefährdung von Abzugssteuern gem. § 380 AO,

 * Verbrauchersteuergefährdung gem. § 381 AO,

 * Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben gem. § 382 AO,

 * Unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen gem. §
   383 AO.


WIE EIN STEUERSTRAFVERFAHREN ABLÄUFT

Ausgangspunkt ist stets ein Anfangsverdacht bei den Ermittlungsbehörden. In der
Praxis am häufigsten sind Anzeigen Dritter, die Ergebnisse einer
Betriebsprüfung, Kontrollmitteilungen oder eine Selbstanzeige. Auch die fehlende
Abgabe von Steuererklärungen kann einen Anfangsverdacht auslösen.

In vielen Fällen werden die Ermittlungen von der Bußgeld- und Strafsachenstelle
beim Finanzamt (dies entspricht der Staatsanwaltschaft) geleitet. Die einzelnen
Ermittlungsverhandlungen (Zeugenvernehmungen, Durchsuchungen, usw.) werden von
der Steuerfahndung (entspricht der Polizei) vorgenommen. Unter bestimmten
Umständen muss die Bußgeld- und Strafsachenstelle den Sachverhalt an die
Staatsanwaltschaft abgeben, zum Beispiel wenn gleichzeitig Straftaten außerhalb
des Steuerstrafrechts verwirklicht werden.

Dem Beschuldigten ist die Einleitung des Verfahrens bekanntzugeben. Häufig
erhält der diese Mitteilung per Post. In einigen Fällen erfährt der Beschuldigte
aber auch erst im Rahmen einer Durchsuchung von einem Ermittlungsverfahren gegen
ihn. Nun sollte umgehend ein spezialisierter Anwalt im Steuerstrafrecht
eingeschaltet werden.

Sind die Ermittlungen abgeschlossen, entscheidet die Behörde, wie mit dem
Verfahren weiter umgegangen wird. In Betracht kommen

 * eine Einstellung, weil der Vorwurf entkräftet werden konnte,

 * eine Einstellung wegen Geringfügigkeit,

 * eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage,

 * der Antrag an das Amtsgericht einen Strafbefehl zu erlassen oder

 * die Erhebung einer Anklage.

Wird gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt sowie im Falle der
Anklageerhebung, wird eine öffentliche Hauptverhandlung durchgeführt. Diese kann
mit einer Verurteilung oder einem Freispruch enden. In manchen Fällen wird das
Verfahren auch noch bei Gericht gegen Zahlung einer Auflage eingestellt.

Wichtig ist es so früh wie möglich einen Fachanwalt für Strafrecht und
Fachanwalt für Steuerrecht zu beauftragen, um eine öffentliche Hauptverhandlung
möglichst zu verhindern. Selbst bei einem Freispruch besteht immer noch die
Gefahr eines Imageschadens für den Betroffenen und das Unternehmen. Wenn auch
Sie die Verhinderung der Hauptverhandlung wünschen, steht Ihnen Rechtsanwalt
Hamm aus Memmingen mit seiner fachlichen Kompetenz zur Seite.


EXPERTEN FRAGEN – WARUM EIN FACHANWALT FÜR STEUERRECHT BZW. STEUERBERATER NICHT
AUSREICHT

Eine steigende Anzahl von Fällen wird nicht mehr nur beim Finanzamt erledigt,
sondern geht zu Gericht. Dort sitzen dem Betroffenen und seinem Anwalt
spezialisierte Staatsanwälte und Richter aus den Wirtschaftsstrafabteilungen
gegenüber. Die wenigsten Fachanwälte für Steuerrecht beherrschen auch das
Strafprozessrecht. Steuerberater werden vom Gericht häufig nicht als alleinige
Verteidiger zugelassen. Ob möglicherweise ein Verwertungsverbot vorliegt, wie
und in welcher Form dies bis wann spätestens geltend gemacht werden muss, ist
vielen nicht bekannt. Dadurch können wesentliche Verteidigungsansätze verloren
gehen. Am besten werden diese Punkte bereits im Ermittlungsverfahren
thematisiert, um eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. 

Deshalb empfiehlt es sich einen Spezialisten zuzuziehen. Idealerweise einen
Fachanwalt für Strafrecht und gleichzeitig Fachanwalt für Steuerrecht. Als
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) in Memmingen steht Ihnen
Rechtsanwalt Hamm auch als Ergänzung in Ihrem Verteidiger-Team für
strafprozessuale Sachverhalte zur Verfügung und unterstützt Ihren bisherigen
Anwalt oder Steuerberater. Am besten sollte dies von Beginn an erfolgen.

Wenn auch Sie eine umfassende Verteidigung im Steuerstrafrecht wünschen, nutzen
Sie unsere kostenlose Kontaktmöglichkeit und lassen Sie sich von Rechtsanwalt
Hamm beraten.


FOLGEN EINES STEUERSTRAFVERFAHRENS

Neben Geldstrafen (Hinterziehungsbetrag bis maximal 50.000 €) sind die
hinterzogenen Steuern nachzuzahlen. Hierzu kommen Hinterziehungszinsen. Bei
höheren Hinterziehungsbeträgen (50.000 € - 1.000.000 €) steht eine
Freiheitsstrafe im Raum. Diese kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Zwingend
ist das aber nicht. Ab einem Hinterziehungsbetrag von mehr als 1.000.000 € kommt
nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) regelmäßig nur noch eine
Haftstrafe in Betracht.

Daneben können Disziplinarmaßnahmen drohen, genauso wie der Entzug der
beruflichen Zulassung oder Berufsverbote. Auch eine Eintragung im
Korruptionsregister ist möglich.

Die Außenwirkung einer öffentlichen Hauptverhandlung, der damit verbundene
Imageschaden und die emotionale Belastung eines Steuerstrafverfahrens werden
vielfach unterschätzt. Holen Sie sich mit Rechtsanwalt Hamm Ihren
spezialisierten Verteidiger im Steuerstrafrecht an die Seite. Gerne können Sie
hierfür unsere kostenlose Kontaktmöglichkeit nutzen.


WANN EINE SELBSTANZEIGE HELFEN KANN

Durch eine Selbstanzeige kann eine Bestrafung verhindert werden. Die
hinterzogenen Steuern, nebst Hinterziehungszinsen, sind auch bei einer wirksamen
Selbstanzeige zu zahlen. Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige gem.
§ 371 Abs. 1 AO ist, dass gegenüber den Finanzbehörden zu allen Steuerstraftaten
einer Steuerart im vollen Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die
unvollständigen Angaben ergänzt oder die Unterlassen Angaben nachgeholt werden.
Dies gilt für alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens
aber für alle Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn
Kalenderjahre.

In § 371 Abs. 2 AO sind eine Vielzahl von Ausnahmen für die strafbefreiende
Selbstanzeige geregelt. Es muss daher in jedem Einzelfall genau abgewogen
werden, ob eine Selbstanzeige sinnvoll und zielführend ist. Wenn Sie hierzu eine
Beratung wünschen, nutzen Sie unsere kostenlose Kontaktmöglichkeit. Rechtsanwalt
Hamm aus Memmingen steht Ihnen auch für die Erstattung von Selbstanzeigen zur
Verfügung.

Jetzt kontaktieren


SIE FRAGEN – IHR FACHANWALT FÜR STRAFRECHT, FACHANWALT FÜR STEUERRECHT UND
ZERTIFIZIERTER BERATER FÜR STEUERSTRAFRECHT (DAA) ANTWORTET:

WANN VERJÄHRT EINE STEUERHINTERZIEHUNG? − +

Auch Steuerstraftaten können verjähren. Sie können dann nicht mehr
strafrechtlich verfolgt werden. Die steuerstrafrechtliche Verjährung beträgt
regelmäßig fünf Jahre. Für Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung
betrug die Verjährungsfrist bis vor einigen Jahren noch zehn Jahre. Inzwischen
hat der Gesetzgeber dies auf 15 Jahre erhöht. Wann die Verjährung jeweils zu
laufen beginnt, kann von Steuerart zu Steuerart unterschiedlich sein.

Für den Ausgang des Verfahrens kann es deshalb von wesentlicher Bedeutung sein,
ob eine einfache Steuerhinterziehung angenommen wird, die bereits verjährt ist,
oder eine besonders schwere Steuerhinterziehung, die noch bestraft werden kann.
Wenn Sie Rechtsanwalt Hamm beauftragen, wird er sich dafür einsetzen, dass von
einer „einfachen“ Steuerhinterziehung ausgegangen wird, um eine Bestrafung zu
verhindern. Gerne können Sie hierfür unser kostenloses Kontaktformular nutzen.

Die Verjährungsfrist für die Bestrafung wegen Steuerhinterziehung darf nicht mit
der steuerlichen Festsetzungsverjährungsfrist verwechselt werden. Damit ist der
Zeitraum gemeint, innerhalb dessen das Finanzamt die Steuerbescheide noch ändern
kann. Bei Steuerhinterziehung beträgt sie zehn Jahre (Straftat) und bei
leichtfertiger Steuerverkürzung (Ordnungswidrigkeit) fünf Jahre.

WIE WIRD STEUERHINTERZIEHUNG BESTRAFT? − +

Die verhängten Strafen bei Steuerhinterziehungen sind stark von der
Rechtsprechung geprägt. Zu Recht kommt daher immer wieder die Frage „Was ist die
Strafe für Steuerhinterziehung?“. Das Gesetz sieht in § 370 Abs. 1 AO zunächst
einmal Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor. Liegt ein besonders
schwerer Fall der Steuerhinterziehung vor, beträgt die Mindeststrafe 6 Monate
und die Höchststrafe 10 Jahre.

Daher ist es entscheidend einen spezialisierten Anwalt für Steuerstrafrecht zu
beauftragen, der weiß, was getan werden muss, um eine Verurteilung wegen einer
besonders schweren Steuerhinterziehung zu verhindern. Auch Sie wollen sach- und
fachkundige Hilfe an ihrer Seite? Nutzen Sie die kostenlose Kontaktmöglichkeit
und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Hamm so schnell
wie möglich.

WAS PASSIERT BEI EINER SELBSTANZEIGE WEGEN STEUERHINTERZIEHUNG? − +

Bei einer Selbstanzeige wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dann prüft
das Finanzamt, ob die Voraussetzungen für die Strafbefreiung vorliegen. Abhängig
von der Höhe der hinterzogenen Steuern kann auch die Zahlung eines zusätzlichen
Betrages erforderlich sein, damit von einer Strafverfolgung abgesehen wird.

Mit einer der wichtigsten Gründe für verunglückte Selbstanzeigen ist deren
Unvollständigkeit. Den Finanzbehörden wurde nur ein Teil offenbart. Dies kann
auch noch Jahre später dazu führen, dass eine vermeintliche Strafbefreiung
aufgrund einer Selbstanzeige entfällt. Bauen Sie vor und holen Sie sich
anwaltliche Hilfe von Beginn an. Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt
für Steuerrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Hamm aus Memmingen zur Seite.

WANN BRAUCHE ICH IM STEUERSTRAFVERFAHREN EINEN ANWALT? − +

Am besten sofort! Viele vertreten sich hier längere Zeit selbst oder lassen nur
ihren Steuerberater die Korrespondenz mit dem Finanzamt führen. Dies kann
gefährlich sein, denn vielfach wird die Tragweite von Mitteilungen unterschätzt.
Rechtsanwalt und Steuerberater sollten als Team zusammenarbeiten. Hierfür ist es
wichtig, dass auch der Steuerberater sich mit dem Strafverteidiger vor einer
Stellungnahme abstimmt.

Aufgrund langjähriger Erfahrung im Steuerstrafrecht, kann Rechtsanwalt Hamm die
Folgen und Tragweite der Mitteilungen gegenüber dem Finanzamt abschätzen. Wenn
er Sie bzw. Ihren Steuerberater hierbei unterstützen soll, nehmen Sie zeitnah
Kontakt auf. Nutzen Sie das kostenlose Kontaktformular


SEXUALSTRAFRECHT MEMMINGEN | IHR ANWALT IN MEMMINGEN FÜR DISKRETE,
PROFESSIONELLE UND DURCHSETZUNGSSTARKE STRAFVERTEIDIGUNG

Das Sexualstrafrecht ist ein sehr sensibler Bereich. Die Strafen wurden vom
Gesetzgeber wieder angehoben. Wird Ihnen eine Straftat im Sexualstrafrecht
vorgeworfen, sollten Sie so schnell wie möglich Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Strafrecht Werner Hamm als spezialisierten Strafverteidiger beauftragen. Er
verteidigt seit mehr als 10 Jahren deutschlandweit gegen sämtliche Vorwürfe im
Zusammenhang mit dem Sexualstrafrecht. Profitieren auch Sie von seine
langjährigen Erfahrung. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie an.

MehrWeniger erfahren

Verfahren im Sexualstrafrecht sind für viele Beschuldigte oft sehr belastend.
Wenn Vorwürfe, wie sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Kindesmissbrauch oder der
Besitz von Kinderpornographie im Raum stehen, kann dies für die familiäre und
berufliche Zukunft erhebliche Auswirkungen haben. In vielen Fällen wird von der
Staatsanwaltschaft ein Haftbefehl beantragt. Wichtig ist es mit der Verteidigung
so früh wie möglich zu beginnen und auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft
Einfluss zu nehmen. Es muss vermieden werden, dass Vorwürfe öffentlich oder in
der Hauptverhandlung thematisiert werden.

Melden Sie sich gleich bei Rechtsanwalt Werner Hamm, damit wir Ihre individuelle
Strategie abstimmen können. So ist für Sie die beste Verteidigung möglich.


SPEZIALISIERTER STRAFVERTEIDIGER IM SEXUALSTRAFRECHT IN MEMMINGEN

Vorwürfe im Sexualstrafrecht werden oft als massiv und sehr belastend
wahrgenommen. Im Rahmen der letzten Gesetzesreform wurden die Strafen nochmals
verschärft. Lassen Sie sich vom Vorwurf nicht lähmen, sondern beauftragen Sie
frühzeitig einen im Sexualstrafrecht spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht.
Bis dahin sollten Sie unbedingt von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen.
Sprechen Sie nicht mit den Ermittlungsbehörden.


WIE IHNEN RECHTSANWALT WERNER HAMM BEI VORWÜRFEN IM SEXUALSTRAFRECHT HELFEN KANN

IHRE VORTEILE

 * diskrete und persönliche Verteidigung durch Rechtsanwalt Werner Hamm

 * Fachanwalt für Strafrecht

 * kurzfristige Terminvergabe (persönlich oder online)

 * mehr als 10 Jahre Erfahrung

 * erfahren und durchsetzungsstark

 * Spezialisierung im Sexualstrafrecht

 * Strafverteidigung deutschlandweit

 * kostenlose Kontaktmöglichkeit

FUNDIERTE BERATUNG UND VERTEIDIGUNG IM SEXUALSTRAFRECHT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG
AKTUELLER AUSSAGEPSYCHOLOGISCHER ERKENNTNISSE

Ausgangspunkt der Verteidigung von Rechtsanwalt Werner Hamm ist stets die
Unschuldsvermutung.

Häufig liegt den Ermittlungsbehörden nur die Aussage des Anzeigeerstatters vor.
Der Beschuldigte kennt den genauen Inhalt der Aussage hingegen nicht. Ein
Strafverteidiger mit aussagepsychologischen Kenntnissen kann entscheidend sein.
Entstehungsgeschichte, Inhalt und Veränderungen der Aussage müssen genau geprüft
und hinterfragt werden. Kleinste Unterschiede können von ganz erheblicher
Bedeutung sein. Rechtsanwalt Hamm nutzt seine langjährige Erfahrung im Bereich
der Aussagepsychologie, um für Sie die Angaben des vermeintlichen Opfers zu
analysieren, suggestive Einflüsse auf die Aussage zu erkennen sowie Widersprüche
und fehlende Details zu finden. So können vermeintlich belastende Aussagen
entkräftet oder erschüttert werden.

Eine Vernehmung des Beschuldigten durch die Ermittlungsbehörden ohne
Strafverteidiger kann im schlimmsten Fall existenzvernichtend sein. Während die
Vernehmungsbeamten geschult sind und den Akteninhalt kennen, handelt es sich für
den Betroffenen um eine belastende und stressige Ausnahmesituation. Als
spezialisierter Anwalt für Sexualstrafrecht, kann Rechtsanwalt Werner Hamm mit
seinen aussagepsychologischen Kenntnissen und Erfahrungen den
Ermittlungsbehörden auf Augenhöhe begegnen. Wenn Sie ihn beauftragen, können Sie
Waffengleichheit zu Polizei und Staatsanwaltschaft herstellen. 

Rechtsanwalt Hamm, Ihr spezialisierter Strafverteidiger aus Memmingen im
Sexualstrafrecht, hat sich zum Ziel gesetzt, durch frühzeitige Verteidigung die
Vorwürfe im Ermittlungsverfahren zu entkräften und eine Hauptverhandlung zu
vermeiden. Haben Sie bereits eine Anklageschrift bekommen, dann setzen wir uns
dafür ein, dass diese nicht zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Wurden Sie
verurteilt, kämpfen wir mit Ihnen in Berufung oder Revision für einen
Freispruch.

VERHANDLUNGEN MIT STAATSANWALTSCHAFT SOWIE GERICHT IN IHREM NAMEN

Haben die Ermittlungen die Vorwürfe bestätigt, kann Rechtsanwalt Hamm für Sie
mit Staatsanwaltschaft und Gericht zur Strafhöhe verhandeln. Durch eine
Verständigung kann ein Strafrahmen vereinbart werden, in dem sich die spätere
Strafe findet. Hierdurch haben Betroffene früher Rechtssicherheit, was den
Ausgang des Verfahrens angeht. Als spezialisierter Anwalt im Sexualstrafrecht
kennt Rechtsanwalt Hamm die Ansatzpunkte, welche eine geringeres Strafmaß
ermöglichen.

Dem Tatopfer kann eine ausführliche Vernehmung in der Hauptverhandlung erspart
werden. In geeigneten Fällen kann mit Opfern ein Täter-Opfer-Ausgleich
vereinbart werden, um die Strafhöhe weiter zu reduzieren.

Durch seine langjährige Erfahrung sind Sie mit Rechtsanwalt Hamm in
Verständigungsgesprächen gut vertreten.

Möchten auch Sie sich von einem versierten Verteidiger im Sexualstrafrecht
verteidigen lassen, dann zögern Sie nicht und rufen Sie in der Anwaltskanzlei in
Memmingen an oder kontaktieren Sie uns online. Nutzen Sie die kostenlose
Kontaktmöglichkeit.

VERTRETUNG IN DER HAUPTVERHANDLUNG

Ist die Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens nicht bereit und kann
auch keine Verständigung gefunden werden, dann bleibt nur die Möglichkeit in der
Hauptverhandlung für den Freispruch zu kämpfen. Mögliche im Vorfeld eingeholte
aussagepsychologische Gutachten sind anhand der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs zu prüfen. Sind Sie unvollständig oder unzutreffend, muss die
Verteidigung hierauf hinweisen.

Die Verteidigung im Sexualstrafrecht ist stets individuell und muss auf den
speziellen Fall ausgerichtet werden. Zögern Sie nicht und holen Sie sich
professionelle Hilfe. Nutzen Sie unsere kostenlose Kontaktmöglichkeit.


DIE HÄUFIGSTEN SEXUALSTRAFTATEN

VERGEWALTIGUNG

Bei der inzwischen in § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB geregelten Vergewaltigung handelt
es sich um einen der schwersten Vorwürfe im Sexualstrafrecht. Häufig zögert die
Staatsanwaltschaft nicht bereits im Ermittlungsverfahren einen Haftbefehlsantrag
zu stellen, da die Mindeststrafe bei 2 Jahren liegt. Weil eine Freiheitsstrafe
über 2 Jahren nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann, geht es praktisch
um die Frage: „Gefängnis – ja oder nein?“. Deshalb ist eine professionelle und
diskrete Verteidigung von Anfang an nötig.

Oft liegt dem Vorwurf eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation zugrunde. D. h.,
dass das einzige Beweismittel die Angaben der Anzeigeerstatterin sind. Diese
Aussage muss mit aussagepsychologischen Kriterien beurteilt werden. Wenn Sie
Rechtsanwalt Hamm beauftragen, analysiert er die Angaben, um Widersprüche,
Lücken und Ungereimtheiten herauszuarbeiten.

Wenn Ihnen dieser Vorwurf gemacht wird, sollten Sie so schnell wie möglich einen
auf das Sexualstrafrecht spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht beauftragen.
Nutzen auch Sie die langjährige Erfahrung von Rechtsanwalt Hamm, lassen Sie sich
professionell und diskret vertreten.

SEXUELLE NÖTIGUNG

Die sexuelle Nötigung ist in § 177 Abs. 5 StGB mit Freiheitsstrafe von
mindestens 1 Jahr bedroht. Die Höchststrafe beträgt 15 Jahre. Neben den
Voraussetzungen des sexuellen Übergriffs oder der sexuellen Ausnutzung sonstiger
Umstände müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Die sexuelle Nötigung
liegt vor, wenn der Täter gegenüber dem Opfer zusätzlich Gewalt anwendet oder
dem Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht. Sie ist auch
gegeben, wenn der Täter eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des
Täters schutzlos ausgeliefert ist.

Der Vorwurf sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Einzelheiten
im Verhalten des Tatopfers und die Wahrnehmung dessen beim Täter sowie dessen
Vorstellung können entscheidende Unterschiede ausmachen. Am besten wird bereits
im Ermittlungsverfahren ein spezialisierter Anwalt für Sexualstrafrecht
beauftragt. Rechtsanwalt Werner Hamm steht Ihnen unter der kostenlosen
Kontaktmöglichkeit zur Verfügung.

KINDERPORNOGRAFIE

Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte ist in § 184b StGB
unter Strafe gestellt. Das Gesetz sieht Freistrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren
vor. Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur
fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, liegt die Mindeststrafe bei
2 Jahren.

In vielen Fällen ist die Mitteilung der amerikanischen Zentralstelle
Ausgangspunkt der Ermittlungen. Wer zum vorgeworfenen Zeitpunkt der konkrete
Nutzer war, ist genau zu prüfen. Häufig ist nur der Internetanschluss oder der
genutzte Computer bekannt.

Wenn Sie Rechtsanwalt Hamm mit Ihrer Verteidigung beauftragen, wird er auch in
Ihrem Fall penibel prüfen, ob der Vorwurf nachgewiesen werden kann. Melden Sie
sich frühzeitig und nutzen Sie das kostenlose Kontaktformular.

KINDESMISSBRAUCH

Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist in § 176 StGB unter Strafe gestellt. Die
Mindeststrafe beträgt 1 Jahr, die Höchststrafe 15 Jahre. Für den schweren
sexuellen Missbrauch von Kindern sieht das Gesetz in § 176c StGB eine
Mindeststrafe von 2 Jahren vor.

In der Praxis ist bedauerlicherweise zu beobachten, dass die Vorwürfe immer
wieder im Rahmen familiengerichtlicher Auseinandersetzungen aufkommen. Hierdurch
soll entweder im Scheidungsverfahren Druck aufgebaut werden oder es wird
versucht den Umgang mit dem Kind auf diesem Weg zu verhindern. Den Vorwürfen ist
mit allergrößter Zurückhaltung zu begegnen. Die Verteidigung muss professionell
und gewissenhaft erfolgen.

Bereits der Verdacht des Kindesmissbrauchs durch die Ermittlungsbehörden kann
erhebliche Folgen für das berufliche und private Umfeld haben. Von der
Staatsanwaltschaft wird häufig ein Haftbefehl beantragt. Es bedarf erheblicher
Anstrengungen der Verteidigung dies zu verhindern oder zu erreichen, dass der
Haftbefehl gegen geeignete Auflagen außer Vollzug gesetzt wird. Deshalb ist es
besonders wichtig von Anfang an einen spezialisierten Rechtsanwalt im
Sexualstrafrecht zu beauftragen. Nutzen Sie die kostenlose Kontakt Möglichkeit
und melden Sie sich gleich bei Rechtsanwalt Hamm.

SEXUELLE BELÄSTIGUNG

Für die in § 184i StGB geregelte sexuelle Belästigung, sieht es Gesetz
Freistrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen,
zum Beispiel bei gemeinschaftlicher Begehung, liegt die Strafe zwischen
3 Monaten und 5 Jahren. Erforderlich ist ein Strafantrag des Opfers. Die
Staatsanwaltschaft kann aber auch das besondere öffentliche Interesse an der
Strafverfolgung bejahen und die Straftat ohne Strafantrag verfolgen. 

Durch gezielte Verteidigung können die Vorwürfe häufig entkräftet oder im
Ermittlungsverfahren zur Einstellung gebracht werden. Nehmen Sie deshalb so früh
wie möglich Kontakt mit unserer Kanzlei in Memmingen oder online auf, um
Rechtsanwalt Hamm, einen spezialisierten Anwalt im Sexualstrafrecht, zu
beauftragen. Unsere Kontaktmöglichkeit ist kostenfrei.

EXHIBITIONISTISCHE HANDLUNGEN

Die Strafbarkeit exhibitionistischer Handlungen ist in § 183 StGB geregelt. Das
Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe vor. Dieser
Straftatbestand kann nur von Männern verwirklicht werden. 

In vielen Fällen wird der Vorwurf eine exhibitionistische Handlung begangen zu
haben vorschnell bejaht. Es ist genau zu prüfen, ob das vorgeworfene Handeln den
Tatbestand erfüllt. Darüber hinaus muss der Täter den Vorsatz haben sich durch
die Handlung sexuell zu erregen. Auch die Strafzumessung bietet Ansätze für die
Verteidigung.

Wichtig ist es sich so früh wie möglich an einen im Sexualstrafrecht
spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, um alle möglichen Verteidigungsansätze
nutzen zu können.

Jetzt kontaktieren


SIE FRAGEN, DER FACHANWALT FÜR STRAFRECHT ANTWORTET ZUM SEXUALSTRAFRECHT:

WELCHE STRAFE DROHT BEI EINER VERURTEILUNG WEGEN VERGEWALTIGUNG? − +

Für die in § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB geregelte Vergewaltigung sieht das Gesetz in
jedem Fall Freiheitsstrafe vor. Der Strafrahmen liegt zwischen 2 Jahren und 15
Jahren. Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von über 2 Jahren ist
keine Bewährung mehr möglich.

Handeln Sie schnell und setzen Sie sich mit Rechtsanwalt Hamm in Verbindung.
Unabhängig davon, ob Sie einen Anwalt für Sexualstrafrecht in der Nähe suchen,
wir verteidigen deutschlandweit. Nutzen Sie das kostenlose Kontaktformular.

WANN LIEGT EINE VERGEWALTIGUNG VOR? − +

Damit die Voraussetzungen einer Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB
erfüllt sind, muss zunächst entweder

 * ein sexueller Übergriff nach § 177 Abs. 1 StGB,
 * die sexuelle Ausnutzung sonstiger Umstände gem. § 177 Abs. 2 StGB oder
 * eine sexuelle Nötigung gem. § 177 Abs. 3 StGB vorliegen.
   Ist eine dieser Varianten mit dem Eindringen in den Körper des Opfers
   verbunden, spricht das Gesetz von Vergewaltigung.

WANN VERJÄHRT DER VORWURF DER VERGEWALTIGUNG? − +

Die Verjährung im Sexualstrafrecht ist mit Besonderheiten verbunden. Die
Verjährungsfrist beträgt regelmäßig 20 Jahre. Sie beginnt aber erst ab dem 30.
Lebensjahr des Opfers zu laufen. Im Einzelfall kann die Verjährung durch weitere
Umstände ruhen. Daher ist eine pauschale Antwort nicht möglich.

Wenden Sie sich an einen im Sexualstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Nutzen Sie unsere kostenlose Kontaktmöglichkeit, um sich von Fachanwalt für
Strafrecht Werner Hamm aus Memmingen beraten zu lassen.

WELCHE STRAFE DROHT BEI SEXUELLER NÖTIGUNG? − +

Bei einer Verurteilung wegen sexueller Nötigung, droht das Gesetz in § 177 Abs.
5 StGB Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis 15 Jahren an. Eine Geldstrafe ist nicht
mehr möglich.

Nehmen Sie den Vorwurf nicht auf die leichte Schulter. Um die bestmögliche
Verteidigungsstrategie entwickeln zu können, empfiehlt es sich so früh wie
möglich einen spezialisierten Anwalt im Sexualstrafrecht einzuschalten. Bei
Fragen, steht Ihnen Rechtsanwalt Hamm aus Memmingen über das kostenlose
Kontaktformular zur Verfügung.

WANN VERJÄHRT DER VORWURF DER SEXUELLEN NÖTIGUNG? − +

Die Verjährungsfristen im Sexualstrafrecht sind lange und haben Besonderheiten.
Darum kann eine pauschale Antwort nicht erfolgen. Die Verjährungsfrist beträgt
grundsätzlich 20 Jahre. Sie beginnt aber erst ab dem 30. Lebensjahr des Opfers
zu laufen und kann auch danach noch aufgrund anderer Umstände ruhen. Die Prüfung
muss immer am konkreten Einzelfall erfolgen.

WIE HOCH IST DIE STRAFE BEI SEXUELLER BELÄSTIGUNG? − +

Die sexuelle Belästigung ist in § 184i Abs. 1 StGB geregelt. Das Gesetz sieht
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren vor. Liegen die Voraussetzungen
eines besonders schweren Falls vor, beträgt das Strafmaß bei einer Verurteilung
3 Monate bis 5 Jahre.

Wenden Sie sich frühzeitig an Ihren spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht
in Memmingen, damit die bestmögliche Verteidigung erfolgen kann. Melden Sie sich
über unser kostenloses Kontaktformular.





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   Bewertung vom 11.01.2024

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   Bewertung vom 26.07.2023

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Kontakt:
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Buxacher Straße 5
87700 Memmingen

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Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

Telefon: 08331 78515-0
Fax: 08331 78515-10
E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-werner-hamm.de

Mitgliedschaften:
Bundesrechtsanwaltskammer
Rechtsanwaltskammer München
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im deutschen Anwaltverein
Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte (VdVKA)
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