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TERMIN TERMIN



 DIE NOTARKANZLEI ÜBER DEN DÄCHERN ULMS

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NOTAR KAI BIEDERMANN UND NOTAR JOCHEN BIGGA ÜBEN SEIT DEM 01.01.2024 DAS AMT DES
NOTARS IN ULM IN EINER GEMEINSAMEN SOZIETÄT AUS. 


WIR SIND IN UNSEREN BEIDEN GESCHÄFTSSTELLEN IN DER BAHNHOFSTRASSE 1 (NOTAR
BIEDERMANN) UND BAHNHOFSTRASSE 17 (NOTAR BIGGA) FÜR SIE DA.

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WIR BIETEN IHNEN UMFASSENDE BETREUUNG IN ALLEN BEREICHEN DES NOTARIATS. UNSERE
KERNKOMPETENZEN UMFASSEN DIE BERATUNG UND NOTARIELLE BEURKUNDUNG IM BEREICH
IMMOBILIENRECHT, SOWOHL FÜR PRIVATPERSONEN ALS AUCH FÜR BAUTRÄGER,
PROJEKTENTWICKLER UND GEWERBLICHE KUNDEN. NEBEN KAUFVERTRÄGEN ENTWERFEN WIR AUCH
SCHENKUNGS- UND ÜBERTRAGUNGSVERTRÄGE SOWIE TEILUNGSERKLÄRUNGEN.

EBENSO SIND WIR IM GESELLSCHAFTSRECHT TÄTIG, EINSCHLIESSLICH
UNTERNEHMENSGRÜNDUNGEN, M&A, EINBRINGUNGEN UND UMSTRUKTURIERUNGEN.

WIR BERATEN AUCH IM FAMILIEN-, ERB- UND EHERECHT. WIR ERSTELLEN GENERAL- UND
VORSORGEVOLLMACHTEN, EHEVERTRÄGE, SCHEIDUNGSVEREINBARUNGEN, ERBVERTRÄGE,
TESTAMENTE UND NACHLASSAUSEINANDERSETZUNGEN. 

DIE INDIVIDUELLE, VERTRAUENSWÜRDIGE BERATUNG UND BETREUUNG UNSERER MANDANTINNEN
UND MANDANTEN IST UNSER OBERSTES ZIEL.

WIR ZEICHNEN UNS DURCH EINE PRAXIS- UND SERVICEORIENTIERTE ARBEITSWEISE AUS.
GANZ GLEICH, OB SIE PRIVATPERSON, GRÜNDER ODER ETABLIERTER UNTERNEHMER SIND –
IHR ANLIEGEN IST BEI UNS IN SICHEREN HÄNDEN!

NOTAR

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KAI BIEDERMANN

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NOTAR KAI BIEDERMANN IST VOLLJURIST MIT BEFÄHIGUNG ZUM RICHTERAMT. ER WAR
LANGJÄHRIG ALS RECHTSANWALT UND NOTAR IN ULM TÄTIG. 

SEIT 01. JANUAR 2024 IST ER NOTAR ZUR HAUPTBERUFLICHEN AMTSAUSÜBUNG UND ÜBT SEIN
AMT IN SOZIETÄT MIT SEINEM NOTARKOLLEGEN JOCHEN BIGGA AUS.

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Terminanfrage


NOTAR

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JOCHEN BIGGA

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NOTAR JOCHEN BIGGA IST VOLLJURIST MIT BEFÄHIGUNG ZUM RICHTERAMT UND
WIRTSCHAFTSJURIST (UNIV. BAYREUTH). 

SEIT 01. JANUAR 2024 ÜBT NOTAR BIGGA SEIN AMT IN SOZIETÄT MIT SEINEM
NOTARKOLLEGEN KAI BIEDERMANN AUS.

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Terminanfrage


UNSERE LEISTUNGEN

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IMMOBILIENTRANSFER

betrifft Verträge zur Übertragung von Immobilien (Häuser, Eigentumswohnungen,
Bauplätze oder Grundstücke etc.):

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GRUNDSCHULDEN

Beurkundung von Grundschuldbestellungen in vollstreckbarer Form oder
Beglaubigungen von nicht vollstreckbaren Grundschulden.

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NOTFALLVORSORGE

General- und Vorsorgevollmachten zur Absicherung für den Fall, dass man seine
Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.

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ERBRECHT

Erstellen von Testamenten oder Erbverträgen, um Regelungen für den Todesfall zu
treffen.

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FAMILIENRECHT

Eheverträge vor oder nach Eheschließung und Scheidungsvereinbarungen zur
Regelung der Folgen einer akuten Scheidung.

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NACHLASSREGELUNG

Beurkundung von Erbscheinsanträgen oder Anträgen für
Testamentsvollstreckerzeugnisse

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BEISPIELHAFTER ABLAUF

1Auftragserteilung
Sobald Sie den Notar mit der Vorbereitung der Beurkundung beauftragen, beginnt
der Prozess. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Abbruch des Verfahrens mit Kosten
verbunden. Solange der Notar keinen Entwurf erstellt hat, sind die Gebühren
deutlich geringer als nach Erstellung und Versendung eines Entwurfes. Teilen Sie
uns mit, was beurkundet werden muss. Sie müssen keine rechtlichen Angaben
machen. In der Regel reicht es aus, wenn Sie uns in eigenen Worten mitteilen,
was Sie lösen oder erreichen wollen. Die Form ist Sache von uns. Wenn eine
Partei nicht gut genug Deutsch spricht, teilen Sie uns dies bitte zum
frühestmöglichen Zeitpunkt mit. Zum Termin muss dann ein Übersetzer hinzugezogen
werden. In manchen Fällen muss das Dokument auch schriftlich übersetzt werden.
Beides erfordert zusätzliche Zeit.
2Entwurfserstellung
Der Notar erstellt anhand der von Ihnen erhaltenen Informationen einen Entwurf.
Denken Sie daran, dass ein Notar nur Informationen in einem Entwurf
berücksichtigen kann, die Sie oder die andere Partei ihm zur Verfügung stellen.
Wenn Sie dem Notar Informationen (absichtlich oder nicht absichtlich)
vorenthalten, wird der Entwurf Ihrer Situation nicht vollständig gerecht.
3Entwurfsübersendung
In der Regel schickt Ihnen ein Notar einen Entwurf, damit Sie sich auf ihren
Termin vorbereiten, eventuelle Lücken ausfüllen und eventuell noch vorhandene
Ungenauigkeiten korrigieren können. Sobald der Notar den Entwurf verschickt hat,
sind die Kosten für die Beendigung des Verfahrens erhöht. Sollten Sie Änderungen
oder Ergänzungen haben, teilen Sie dies bitte rechtzeitig vor dem
Beurkundungstermin dem Notar mit. Der Notar hat dann genügend Zeit, Änderungen
und Ergänzungen zu prüfen und einzufügen. Und er kann den überarbeiteten oder
ergänzten Entwurf vor der Beurkundung erneut an alle relevanten Personen zur
Überprüfung senden. Teilen Sie deshalb ihre Änderungswünsche so früh wie möglich
mit, um auch den anderen Beteiligten genügend Zeit zur Überprüfung des Entwurfes
bei Änderungen zu geben.
4Beurkundungsverhandlung
Nachdem sich die Beteiligten und der Notar auf den Urkundentext geeinigt haben,
kann ein Beurkundungstermin vereinbart werden. Der Termin beginnt mit der
Feststellung der Personalien. Bringen Sie also bitte gültige Ausweispapiere
(Personalausweis oder Reisepass) mit. Wenn Sie noch weitere Dokumente mitbringen
müssen, teilen wir ihnen dies im Normalfall mit. Es schadet aber nicht, wenn Sie
mehr Unterlagen als benötigt dabeihaben. Sofern wir von Ihnen amtliche Urkunden
(wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Erbscheine, Testamente
und Gerichtsakten, notarielle Urkunden) benötigen, benötigen wir in der Regel
das Original, manchmal reichen auch beglaubigte Kopien. Eine einfache normale
Kopie reicht oft nicht aus. Der Notar liest Ihnen den vollständigen Text der
Urkunde vor und stellt Ihnen alle Anlagen (z.B. Pläne) zur Ansicht zur
Verfügung. Das Vorlesen des Vertrages mag etwas altmodisch erscheinen, stellt
aber sicher, dass alle Beteiligten den vollständigen Vertragstext mindestens
einmal gehört haben. Auch kann der Notar den Inhalt der Urkunde beim Vorlesen
besser prüfen. Sie werden überrascht sein, wie viele Ungereimtheiten Ihnen erst
beim Vorlesen auffallen. Während des Termins erläutert Ihnen der Notar den
Inhalt der Urkunde. Stellen Sie im Termin alle Fragen, die ihnen auf dem Herzen
liegen. Im Termin aufkommende Fragen lassen sich in den meisten Fällen schnell
im Termin klären. Wenn Sie nach dem Vorlesen der Urkunde und dem Klären Ihrer
Fragen mit dem Inhalt der Urkunde einverstanden sind, unterschreiben Sie diese.
Anschließend unterschreibt auch der Notar. Damit ist die Beurkundung beendet.
5Ausfertigungen und Abschriften
Der Notar bringt auf dem Originaldokument sein Siegel an. Die Abschriften werden
dann vom Original abgefertigt. Diese Kopien können als beglaubigte Kopien oder
einfache Kopien erstellt werden. Jeder Beteiligte erhält die vorgesehenen
Ausfertigungen oder Abschriften übersandt. Gleichzeitig bekommen Sie
normalerweise auch unsere Rechnung.
6Vollzug der Urkunde
Im Anschluss an den Termin vollzieht der Notar die Urkunde, d. h. er führt die
gewünschten rechtlichen Veränderungen herbei. Manchmal erfordert die Urkunde,
dass der Notar Verzichtserklärungen, Vorkaufsrechtsbescheide und andere
Dokumente einholt, um die Urkunde ordnungsgemäß abzuwickeln.
7Betreuende Tätigkeiten
Dem Notar obliegt ferner die Überwachung bestimmter Tätigkeiten, teilweise auch
als Treuhänder. Beispielsweise informiert er den Käufer über die Fälligkeit des
Kaufpreises.
8Antragstellung
Anträge beim Grundbuchamt oder Handelsregister werden vom Notar auf der
Grundlage einer Urkunde eingereicht. In der Urkunde wird dem Notar hierzu eine
Vollmacht erteilt oder er ist gemäß der gesetzlichen Bestimmmungen
antragsbefugt.
9Abschluss
Wenn die Urkunde endgültig abgewickelt und der gewünschte Erfolg eingetreten
ist, informiert Sie der Notar noch einmal abschließend.

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Direkte Ansprechpartner

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Persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz

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Zentral in Ulm

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Erfahren und Modern




KONTAKT

kanzlei@notarbb.de
0731 / 79 03 47-0

ADRESSE

Bahnhofstraße 1 und 17
89073 Ulm
Baden-Württemberg
Deutschland

Copyright © Notare Biedermann & Bigga 2024 | Alle Rechte vorbehalten. |
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