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Phase 1: Vermietung vorbereiten

Bestellerprinzip
Inhaltsverzeichnis
   
 * Was ist das Bestellerprinzip und worum geht es dabei?
 * Was ändert sich mit der Einführung des Bestellerprinzips in Österreich?

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BE­STEL­LER­PRIN­ZIP IN ÖS­TER­REICH: DAS ÄN­DERT SICH MIT 1. JU­LI

ImmoScout24 Redaktion
Expertenwissen für Immobilien
Aktualisiert: 30.06.2023
|
Lesezeit: 4 Minuten
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Das Wichtigste in Kürze:
 * Seit dem 1. Juli 2023 gilt das Bestellerprinzip in Österreich. Wohnimmobilien
   zur Miete, die von Makler:innen über Immobilienplattformen angeboten werden,
   sind jetzt für Suchende in der Regel provisionsfrei.
   

 

 * Das Bestellerprinzip gilt ausschließlich bei der Vermietung und bei
   Wohnimmobilien. Kauf- sowie Gewerbeimmobilien sind davon ausgenommen.


WAS IST DAS BESTELLERPRINZIP UND WORUM GEHT ES DABEI?

Das Bestellerprinzip legt fest, dass der:die Auftraggeber:in einer bestimmten
Dienstleistung auch die Kosten übernimmt, die aus der Beauftragung resultieren.
Das heißt: Beauftragt ein:e Vermieter:in eine:n Immobilienmakler:in mit der
Mietersuche, kann die Maklerprovision nicht mehr auf die neuen Mieter:innen
umgelegt werden.

Das Bestellerprinzip findet bei folgenden Arten von Immobilien Anwendung:

 * Mietwohnungen
 * Häuser zur Miete
 * WG-Zimmer

Auf Grundstücke, sowie Parkplätze, die nicht gemeinsam mit Wohnungen vermietet
werden, findet das Bestellerprinzip keine Anwendung, da sie nicht unter die
Definition von Wohnung bzw. Wohnraum fallen.


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Tipp

Falls du dir unsicher bist, ob eine angebotene Wohnung unter das
Bestellerprinzip fällt, frage am besten einfach bei dem:der Anbieter:in oder
Makler:in nach. Da es sich um ein neues Gesetz handelt, können in der Praxis
noch rechtliche Unklarheiten entstehen. In diesen Fällen empfehlen wir dir
eine:n Anwalt:in zu konsultieren oder dich bspw. an die Arbeiterkammer zu
wenden.


WAS ÄNDERT SICH MIT DER EINFÜHRUNG DES BESTELLERPRINZIPS IN ÖSTERREICH?




BESTELLERPRINZIP: MÖGLICHE AUSWIRKUNGEN FÜR MIETER:INNEN

 * Mit Blick auf die Kosten hat das Bestellerprinzip wohl deutlich positive
   Auswirkungen für Mieter:innen. Sie müssen die Kosten für Makler:innen nicht
   mehr übernehmen. Dadurch wird der Umzug für Mieter:innen günstiger.
 * Wenn du als Wohnungssuchende:r eine:n Makler:in beauftragen möchtest, der:die
   für dich aktiv auf die Suche nach einer passenden Wohnung geht, kannst du das
   auch weiterhin tun. In der Regel zahlst du dann allerdings die
   Maklerprovision als Auftraggeber:in.
 * Maklervereinigungen warnen davor, dass die Servicequalität gegenüber
   Suchenden leiden könnte. Bisher waren Makler:innen meist in ihrer Doppelrolle
   auch dem Interesse der Suchenden verpflichtet. So kann es sein, dass Suchende
   nun bei Fragen hinsichtlich Mietrecht, Mietzinsberechnung und
   Vertragsabschluss zusätzliche Recherche betreiben müssen.
 * Es besteht die Möglichkeit, dass in der ersten Zeit nach Einführung des
   Bestellerprinzips das öffentliche Angebot an Wohnungen kleiner wird. Nach und
   nach werden diese Immobilien aber wieder über Makler:innen oder private
   Vermieter:innen angeboten werden.

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BESTELLERPRINZIP: MÖGLICHE AUSWIRKUNGEN FÜR VERMIETER:INNEN

Für Vermieter:innen ist das Bestellerprinzip auf den ersten Blick ein Nachteil.
Sie sind für gewöhnlich die Auftraggeber:innen und müssen nun Maklerprovision
zahlen. Eine Alternative dazu ist die Eigenvermarktung der Immobilie, also das
Suchen nach Mieter:innen auf eigene Faust. Makler:innen hingegen nehmen viel
Arbeit ab, können die Wohnung professionell vermarkten und außerdem das Risiko,
eine:n zahlungsunwilligen Mieter:in oder Mietnomaden zu erwischen, auf ein
Minimum senken.

Mögliche Vorteile für Vermieter:innen   Mögliche Nachteile für Vermieter:innen 
 * Spezialisierung der Maklerleistungen und sich daraus ergebender Mehrwert für
   Vermietende

 
 * Zusätzliche Kosten, die bisher meist die Mietenden tragen mussten

 * Vermieter:innen haben eine gute Verhandlungsposition gegenüber den
   Makler:innen

 
 * Erhöhter Arbeitsaufwand für die Vermieter:innen, falls diese gänzlich auf die
   Dienste von Makler:innen verzichten

 * Digitale Möglichkeiten, die den Vermieter:innen helfen, Mietende in
   Eigenregie zu finden

 
 * Makler:innen könnten sich künftig auf den Bereich der Verkaufsimmobilien
   fokussieren und im Mietmarkt weniger tätig sein


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PrivatProfi (z.B. Makler)

Zum Nachlesen: Maklergesetz-Änderungsgesetz

 

Übrigens: In Deutschland gibt es das Bestellerprinzip schon seit 2015 für
Mietobjekte und es wurde 2020 auch auf die Vermittlung von Kaufimmobilien
ausgeweitet.

Tipp: Der aktuelle Artikel befindet sich in Phase 1:
Vermietung vorbereiten
In unseren 4 Phasen der Vermietung informieren wir Sie rund um den
Vermietungsprozess und beantworten all Ihre Fragen.
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