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Comment 39  Kommentare
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Meinung Kryptowährung


GERICHTSURTEIL ERLAUBT BITCOIN-HANDELSPLATTFORM

Veröffentlicht am 08.11.2018 | Lesedauer: 3 Minuten
Von Boris Schiemzik
Rund um die Kryptowährung Bitcoin gibt es noch keine Rechtssicherheit
Quelle: dpa-infocom GmbH
Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass der Handel mit der neuen
Kryptowährung Bitcoin keiner Erlaubnis bedarf. Damit stellt sich das Gericht
gegen die Finanzaufsicht BaFin und wirft ihr Kompetenzüberschreitungen vor.

Comment 39  Kommentare
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Konflikte zwischen Verwaltung und Gerichtsjustiz kennt jeder Rechtsstaat. In
Deutschland wurden bisher solche Auseinandersetzungen eher zwischen der
Finanzverwaltung und dem Bundesfinanzhof beobachtet. Dieses Mal ist es aber
nicht der deutsche Steuerzahler, der sich beim „Pingpong“ von Gerichtsurteil und
Nichtanwendungserlass die Augen reibt.



Das höchste Berliner Strafgericht erregt die Aufmerksamkeit der gesamten
Krypto-Industrie. Diese junge Ökonomie setzt auf neuartige Blockchain basierte
Geschäftsmodelle. Alle Marktakteure, die Handel mit Bitcoin, Ethereum und
Internet-Token betreiben, fragen sich unterdessen, welche Folgen der Freispruch
des Kammergerichts für den Bitcoin-Händler haben wird.

Im aktuellen entschiedenen Fall des Kammergerichts (Urteil vom 25.09.2018 – Az.
161 Ss 28/18) wurde dem Angeklagten vorgeworfen, dass er Bankgeschäfte ohne die
Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin betreibt, weil er vor einigen Jahren eine
Kryptobörse im Internet aufgebaut hat. In der Verwaltungspraxis der BaFin stellt
die Kryptowährung Bitcoin ein Finanzinstrument nach dem Kreditwesengesetz (KWG)
dar, deren Handel einer Bankerlaubnis bedarf.

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Wer mit Finanzinstrumenten ohne eine entsprechende Erlaubnis handelt, der macht
sich strafbar – so das Gesetz. Jeder aus der Finanzdienstleistungsbranche weiß,
bei Verstößen gegen die Vorgaben der BaFin ist der Staatsanwalt mit seinen
Strafverfolgungsbehörden nicht weit. Diese Angst diszipliniert die alten Banken
und die neuen FinTechs.

Der Angeklagte kann jedenfalls seit Ende September durchatmen. Der Zug durch die
Instanzen der Berliner Strafgerichte hat sich gelohnt. Er wurde freigesprochen,
da das Kammergericht einen Verstoß gegen Bank- und Strafgesetze durch seine
Bitcoin-Handelsplattform verneint hat.


WAS IST NUN ERLAUBT, WAS IST VERBOTEN?

Die Rechtsposition der Finanzaufsicht, dass der Bitcoin ein Finanzinstrument ist
und dem KWG und damit auch den Strafnormen unterfällt, findet sich seit einigen
Jahren in einer BaFin-Publikation verbrieft. Das Kammergericht hält dagegen.

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Es argumentiert, dass die Kryptowährung von keiner Zentralbank, öffentlichen
Behörde oder keinem rechtlich zu fassenden Emittenten ausgegeben wird und über
keine Wertbeständigkeit verfügt. Das Gericht sieht eine Kompetenzüberschreitung
der BaFin, wenn sie den Bitcoin als devisenähnliche Rechnungseinheit und
Finanzinstrument im Sinne des Aufsichtsrechts kategorisiert und intransparente
Strafbarkeitsrisiken für den Bürger schaffe.

Dies sei – so der Strafsenat – mit dem grundgesetzlich geforderten
Bestimmtheitsgrundsatz nicht zu vereinbaren. Jeder Bürger müsse genau wissen,
durch welches Verhalten er sich strafbar mache.

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FOLGEN FÜR DIE JUNGE KRYPTO-BRANCHE

Nach der Ansicht des Gerichts ist der Fall klar: Es ist nicht die Aufgabe der
Finanzaufsicht ihre Befugnisse ohne gesetzliche Grundlage zu erweitern. Soweit
im Finanzmarktrecht zum Schutz des Verbrauchers Regelungsbedarf besteht, ist der
Gesetzgeber aufgefordert, rechtsgestaltend Regelungslücken zu schließen.


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Ohne Zweifel dürfte das rechtspolitische Echo des Urteils auch bei den
Verantwortlichen der BaFin zur Kenntnis genommen worden sein. Trotz der klaren
Worte des Strafsenats wird die BaFin durch das Urteil jedoch rechtlich nicht
gebunden.

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Es ist anzunehmen, dass nach dieser Entscheidung die Rufe nach dem Gesetzgeber
zunehmen werden. Dieser könnte mehr Klarheit und Rechtssicherheit in die
Blockhain- und Krypto-Industrie bringen. Es wäre wünschenswert, wenn er mit
Bedacht Instrumente entwickeln würde, die sowohl dem Anlegerschutz als auch der
Entwicklung der jungen innovativen FinTech-Branche Rechnung trägt.

Solange werden sowohl Krypto-Dienstleister als auch Start-ups, die über die
digitalen Börsengänge (ICOs) ihre Projekte finanzieren, weiterhin mit der
bestehenden Rechtsunsicherheit leben müssen.

Der Autor ist Rechtsanwalt bei Rose & Partner und BILANZ-Kolumnist.


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KOMMENTARE (39)

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T
TinaCogin
vor 5 Jahren
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt: >>Dominika Kula, Sprecherin der BaFin,
erklärte jedoch: "Es handelt sich bei der Entscheidung des Kammergerichts Berlin
um eine Einzelfallentscheidung im Strafrecht. Das Verwaltungsrecht bleibt davon
unberührt. Der Erlaubnisvorbehalt bleibt somit bestehen, die Verwaltungspraxis
der BaFin ändert sich nicht". << Quelle: dejure.org, wallstreet.online
LINK 1

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HW
Heiner W.
vor 5 Jahren
Was ist Bitcoin? Es handelt sich um Ergebnisse von (kryptographischen)
Berechnungen. Weil die Berechnungen kompliziert sind und Zeit und Energie
verbrauchen, kann nicht jeder einfach soviel Bitcoin erzeugen, wie er will.
Diese Ergebnisse können gehandelt werden. Auch der Handel ist nur rechnen.
Handeln kann man alles, solange es einen Markt dafür gibt (Dinge, Ideen, Raum,
Zeit, ...). Mit Geld oder Währung hat das aber nichts zu tun. Bitcoin ist so
wenig Währung wie Briefmarken oder Sex oder Garagenstellplätze.
LINK 1

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CN
Community Nutzer
vor 5 Jahren
Schweden bastelt gerade eine Kryptowährung. Alle ernsthaften Staaten werden
folgen und den unmöglichen Euro ersetzen, damit realwirtschaftliche Aktivitäten
wertgerecht gehandelt werden. Das Geldschöpfungsmonopol wird durch souveräne
staatliche Geldschöpfungs-, Geldverteilungs- und Clearinginstanzen erfolgen. Der
Bitcoin wird dann als Monopolygeld für junge Erwachsene in den Geschichtsbüchern
erzählt werden. Was sonst?
LINK 0

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ANTWORT AUSBLENDEN
FS
Frank S.
vor 5 Jahren
Die Banken werden die Geldschöpfung sicher nicht dem Staat überlassen. Schöne
Utopie, aber eher friert wohl die sprichwörtliche Hölle zu
LINK 0



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JH
Johnny H.
vor 5 Jahren
Ja, eine Regulation des Bitcoin ist in der Tat mit dem Gesetz nur schwer zu
vereinbaren, denn Bitcoin ist im Prinzip einzig und allein der Austausch von
Information und den zu unterbinden ist schwer zu rechtfertigen wenn man
gleichzeitig Informations und Kommunikationsfreiheit eigentlich erreichen will
(zumindest auf dem Papier). Auf der anderen Seite ist es praktisch geraduzu
unmöglich, Bitcoin zu verbieten oder Benutzer zu einem bestimmten verhalten
innerhalb des Protokolls zu zwingen, denn alle Information kann verschlüsselt
sicher und wider jedem Zensurversuch trotz allem verbreitet werden. Wir sollten
uns hüten auch nur zu versuchen, so etwas zu regulieren oder zu verbieten. Es
wird nie funktionieren und uns in den Möglichkeiten einschränken, von Bitcoin
und der Technologie zu profitieren, unter den ersten zu sein, die auf Bitcoin
aufbauen und diese neue Welt des Handelns gestalten, durch die enromen
Möglichkeiten, die Bitcoin bietet: Schnellere, sicherere und neutralere
Finanztransaktionen, die programmierbar sind. Wenn der Handel mit Bitcoin
reguliert wird, fördern wir die Konkurrenz in Fernost und im Rest der Welt und
Bitcoinkriminalität hier.
LINK 5

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BM
Bernhard M.
vor 5 Jahren
Tollhaus Deutschland: ein Hinterhof - Kammergericht entscheidet!
LINK 1

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ANTWORT AUSBLENDEN
WW
William de Worde
vor 5 Jahren
Wissen Sie überhaupt was das Kammergericht ist?
LINK 2



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CN
Community Nutzer
vor 5 Jahren
Der Bitcoin will keine Währung der Welt in Frage stellen. Er will niemanden
ersetzen oder entmächtigen. Er ist einfach nur ein digitaler Rohstoff. Sozusagen
Gold 2.0. Er ist einfach da und da kann auch niemand etwas daran ändern. Es gibt
tatsächlich digitale Rohstoffe.
LINK 4

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CG
Christian G.
vor 5 Jahren
Wer mit Finanzinstrumenten ohne eine entsprechende Erlaubnis handelt, der macht
sich strafbar – aber wer wie die Banken mit Finanzinstrumenten ohne
entsprechende Expertise handelt ist ok....
LINK 3

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RR
Rudi R.
vor 5 Jahren
Ist schon frustrierend, wenn der Staat untätig und UNFÄHIG zusehen muss, wie
mögliche Transfers an ihm vorbeiziehen und er die Kontrolle verliert. Gut so!
LINK 6

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AA
Alexander A.
vor 5 Jahren
Sehr gut! Dann kann ich ja jetzt meine Crypto-Tradingplattform bauen :-))
LINK 2

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AM
Andreas M.
vor 5 Jahren
Rechtlich kann ich das Urteil nicht nachvollziehen. Das KWG spricht von "...
Devisen und Rechnungseinheiten ..." und stellt keine besonderen Anforderungen an
diese Rechnungseinheiten. Also nichts von wegen rechtlich zu fassendem
Emittenten oder dergleichen. Man sollte als Gericht davon ausgehen, dass der
Gesetzgeber das absichtlich formuliert hat.
LINK 1

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ANTWORTEN AUSBLENDEN
EI
Ed I.
vor 5 Jahren
Dann dürften Supermärkte in Zukunft keine Rabattmarken mehr ausgeben! Sind ja
auch Rechnungseinheiten.
LINK 0

1 WEITERE ANTWORT EINBLENDEN

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