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Startseite > Kreditkarte

Eine '''Kreditkarte''' dient der Be von Waren und Dienstleistungen und ist meist
weltweit und online einsetzbar. Der Begriff ist eine im 20. Jahrhundert
entstandene aus dem ''credit card'', denn die ''klassische'' Kreditkarte gewährt
dem Karteninhaber einen .

Die Dachmarkengesellschaften und sind nach einem sprinzip aufgebaut. Banken, die
diese Kreditkarten ausgeben, sind Mitglieder. In verschiedenen nationalen,
regionalen (Europa, Amerika usw.) und globalen Gremien finden Abstimmungen über
gemeinsame Standards, bezüglich Technik, Branding usw. statt. '''' und ''''
geben jeweils die Kreditkarten selbst heraus.

Diese vier Gesellschaften teilen sich nahezu den gesamten europäischen
Kreditkartenmarkt.

Im Jahr 2020 verfügten 72 % aller volljährigen US-Amerikaner über eine
Kreditkarte; mit den Karten wurden 49 % aller Handelsumsätze getätigt.


GESCHICHTE


DIE ERSTEN KREDITKARTEN

Erwähnt wurde der Begriff ''Kreditkarte'' das erste Mal im Jahre 1888 im -Roman
'''' von .

Die Kreditkartenidee kommt aus den USA, wo 1894 Hotels begannen, Kreditkarten an
gute Gäste auszugeben. In den 1920er-Jahren folgten dann Mineralölkonzerne und
Kaufhausgesellschaften, andere Branchen wie Restaurantketten und Fluglinien
begannen erst nach dem Zweiten Weltkrieg damit. Diese Kundenkreditkarten ? heute
Spezialkreditkarten ''(Proprietary Credit Cards)'' ? ermöglichten Einkäufe
ausschließlich bei dem ausgebenden Unternehmen.

Zu echten Universalkreditkarten ''(General Purpose Credit Cards)'' kam es erst
etwas später in den Vereinigten Staaten. Diese wurden an Konsumenten mit
ausgegeben und konnten nicht nur bei einem Unternehmen zur Zahlung eingesetzt
werden, sondern bei allen mit einem Akzeptanzvertrag für die jeweilige
Kreditkarte. Die erste derartige Universalkreditkarte war die des '''', der im
Februar 1950 in Form eines Clubs gegründet wurde. Sie sollte vorerst nur von den
Clubmitgliedern, Freunden und Bekannten der Gründer und Ralph Schneider, in zwei
Dutzend Doch bald wurde die enge Zielgruppendefinition überwunden. Die nächste
Universalkreditkarte war im August 1951 die der ''Franklin National Bank'' in
New York, dort wollte man das Konsumentenkreditgeschäft forcieren.

Seitdem unterscheidet man zwischen ''Travel- & Entertainment''-Kreditkarten, die
vom ''Diners Club'' initiiert wurden, und ''Bankkreditkarten'', welche auf die
''Franklin National Bank'' zurückgehen.


TRAVEL- & ENTERTAINMENT-KARTEN (DINERS, AMEX)

Travel- & Entertainment-Kreditkarten sowie Firmenkreditkarten waren auf
Vielreisende ausgerichtet und wurden insbesondere im Umfeld der Reisebranche ?
Hotels, Restaurants, Autovermietungen, Fluglinien ? akzeptiert. Typisch war die
internationale Verbreitung der Vertragsunternehmen. Für die Karten wurde eine
relativ hohe Jahresgebühr berechnet. Die Zahlung der Monatsrechnung erfolgte in
der Regel sofort nach Erhalt.

DINERS CLUB

''Diners Club'' blieb viele Jahre allein auf dem Markt und konnte ohne
Konkurrenz rasch expandieren, erst in den USA, dann international. Dies erfolgte
durch , die in der Regel sowohl Karten ausgaben als auch Akzeptanzstellen
gewannen. Die erste internationale Ausbreitung war 1952 der ''Diners Club Great
Britain'', 1954 folgten Frankreich und Spanien, 1955 Mexiko, 1956 Schweiz,
Deutschland, Australien und Brasilien, 1957 die Benelux-Länder und 1958 Italien.
Heute ist Diners Club in nahezu jedem Land vertreten.

AMERICAN EXPRESS

Für zahlungskräftige Kunden kam 1958 hinzu. Die Firma war ein weltweiter
-Emittent und . Sie befürchtete eine Konkurrenz zum Reisescheck durch die
entstehenden Kreditkarten und wollte zukünftige Umsatzverluste durch eine eigene
Kreditkarte auffangen. Durch eine professionelle Vorbereitung und die
Aufbereitung des Marktes durch Diners Club in den vorhergegangenen Jahren war
American Express in kurzer Zeit sehr erfolgreich. Nach drei Monaten
Geschäftstätigkeit gab es bereits 32.000 internationale Akzeptanzstellen und
475.000 Karten. Bald wurde Diners Club nach Kartenzahlen, Akzeptanzstellen und
Umsatz überholt. Die internationale Expansion wurde nicht von Franchisenehmern,
sondern von eigenen Tochtergesellschaften getragen.


BANKKREDITKARTEN (VISA, MASTERCARD)

Bankkreditkarten sind auf das geschäft ausgerichtet. Derartige Karten sind mit
einem ausgestattet, wobei die Bank Zinsen für den Betrag berechnet, der
innerhalb einer festgelegten Frist nicht bezahlt worden ist. Akzeptanzstellen
gab es zunächst nur im regionalen Einzugsbereich der ausgebenden Bank.

Die ''Franklin National Bank'' blieb mit ihrer Kreditkarte nicht lange allein.
Viele Banken der damals noch stärker fragmentierten Bankenlandschaft folgten.
1968 hatte jede zehnte US-Bank ein Kreditkartenprogramm, jeweils mit räumlich
begrenztem Akzeptanzbereich. Eine Ausdehnung wurde mit mehreren
Interchange-Abkommen erreicht, aus denen sich schließlich MasterCard und die
Visa entwickelten.

MASTERCARD

Zum Beginn stand 1966 der Zusammenschluss mehrerer regionaler
US-Bankkreditkartenvereinigungen zur ''Interbank Card Association'', der Banken
aus allen Landesteilen und eine Internationalisierung folgten. Bereits 1968
wurde durch ein Kooperationsabkommen mit die Kartenausgabe und -akzeptanz in
Europa sichergestellt. 1981 erfolgte die Umbenennung in MasterCard.

VISA

Die Visa-Kreditkarte hat ihren Ursprung in der ''BankAmericard'', die erstmals
1958 von der ausgegeben wurde. Ab 1966 vergab diese Lizenzverträge an andere
Banken. Im gleichen Jahr gab als erste europäische Bank eine Kreditkarte mit
30.000 Akzeptanzstellen heraus. 1970 wurde diese Karte in den USA und 1974
international unter dem Namen ''Ibanco'' verselbständigt. 1977 wurde der Name
Visa für alle Aktivitäten eingeführt.


REGULIERUNG IN DEN USA

In den USA brachte der massenhafte Versand von Kreditkarten ohne Überprüfung der
Kreditwürdigkeit die Vertrauenswürdigkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in
Verruf, daher führte die Regierung zwischen 1968 und 1974 mehrere Gesetze ein,
die den Wildwuchs, die Vergabepraxis, Intransparenz und die vielen Betrugsfälle
eindämmen sollten. Dies waren der ''Truth in Lending Act'' (1968) und der ''Fair
Credit Reporting Act'' (1970).


JCB

Zu den Kreditkartenorganisationen mit weltweitem Anspruch kam 1982 hinzu. Bis
dahin hatte diese Kreditkartenorganisation mehr als 4 Mio. Karten und über
300.000 Akzeptanzstellen nur in Japan. Ab 1982 wurde das Netz der
Akzeptanzstellen außerhalb Japans ausgebaut ? den japanischen Touristen
folgend ? zuerst in Singapur, Hongkong, Taiwan und Hawaii. Danach wurden
insbesondere in den Ländern Karten ausgegeben, zum Teil mit Partnerbanken, wo
viele Japaner leben. Heute ist JCB weltweit vertreten.


ANGLEICHUNG UND EXPANSION

Die ehemals großen Unterschiede zwischen Travel- & Entertainment-Kreditkarten
(Diners, AmEx) und Bankkreditkarten (Visa, MasterCard, JCB) wurden im Laufe der
Zeit eingeebnet. Auch erstere haben inzwischen meist einen revolvierenden
Kredit. Und auch die MasterCard und Visa sind weltweit vertreten und bieten seit
längerem n an (Maestro/MasterMoney/MasterCard Electronic bzw.
Interlink/VisaCheck/Visa Electron/Plus/V PAY) und Geldautomaten (Cirrus/Plus).

Am Beginn herrschte ein intensiver Wettbewerb um Karteninhaber und
Akzeptanzstellen. Um nicht ins Hintertreffen zu geraten, mussten alle
Kreditkarten international werden. Durch den wachsenden Tourismus und die
zunehmende Globalisierung stießen international einsetzbare Karten aber in eine
Marktlücke, und alle Kreditkartenorganisationen von damals konnten Fuß fassen
und expandieren.

Dadurch wuchs die Anzahl der international einsetzbaren Kreditkarten rasch an.
1958 gab es lediglich 1,2 Mio., schon 1975 wurde die 100-Millionen-Schwelle,
1991 die 500-Millionen-, 1997 die 1-Milliarde- und 2004 die
2-Milliarden-Schwelle überschritten.

Wenngleich die Travel- & Entertainment-Kreditkarten zuerst auf der Bildfläche
des internationalen Marktes erschienen, wurden sie schnell von den
Bankkreditkarten zahlenmäßig übertroffen. Seitdem hat sich die Kluft laufend
vergrößert.

Mittels Lizenz- und Franchise-Politik haben sich MasterCard und Visa zuerst
rasch in den USA und ab 1968 beginnend mit Kanada, Mexiko und Europa auch auf
den anderen Kontinenten durchgesetzt. Heute gibt nahezu jedes im
Privatkundengeschäft tätige Geldinstitut Kreditkarten einer der beiden
Organisationen heraus.

Parallel zum Wettbewerb der kartenausgebenden Banken (Issuer) spielt sich der
Wettbewerb der akzeptanzstellenabrechnenden Banken (Acquirer) ab. Auch die Zahl
der Akzeptanzstellen hat sich erhöht. 1958 gab es 40.000 Stellen, die
American-Express- oder Diners-Club-Karten akzeptierten. 2003 waren es über 22
Mio. für MasterCard und Visa, in etwa 9 Mio. für American-Express, Diners-Club
und JCB, und etwa 4 Mio. für Discover. Im selben Jahr wurden die knapp 2 Mrd.
vorhandenen Kreditkarten der fünf international tätigen Organisationen über 57
Mrd. Mal eingesetzt. Das Umsatzvolumen belief sich 1999 auf 4.744 Mrd.
US-Dollar.

Das Kreditkartengeschäft wurde immer internationaler. Bis 1990 waren die USA das
Land, in dem die Mehrheit der international einsetzbaren Kreditkarten ausgegeben
wurde. Danach gab es außerhalb der USA mehr derartige Kreditkarten als
innerhalb. Das Umsatzvolumen außerhalb der USA hatte jedoch bereits 1988 das in
den USA übertroffen.


DEUTSCHE KREDITKARTE (DKK)

Ende 1988 planten auch der (HDE) und der (DEHOGA) gemeinsam die Ausgabe einer
''Deutschen Kreditkarte (DKK)'' in der Bundesrepublik Deutschland, um Handel,
Hotellerie und Gastronomie von den hohen Verrechnungskosten (Umsatzprovision bis
zu 5 Prozent) etablierter Kreditkarten zu entlasten. Die Karte sollte
ursprünglich 60 kosten. Mitte des Jahres 1988 waren der DKK-Organisation rund
10.000 Vertragsunternehmen angeschlossen, diese vereinbarten eine
Umsatzprovision von nur 2,75 Prozent.

Dagegen klagte eine verdeckt agierende Wirtschaftsgröße am , welches den Namen
untersagte, da das Gericht der Auffassung war, dass das Unternehmen nicht groß
genug war, um die Bezeichnung ?Deutsch? im Namen zu führen.


TECHNISCHE ENTWICKLUNG

Mit zunehmender Anzahl von Karten und Akzeptanzstellen sowie zunehmenden
Transaktions- und Umsatzzahlen wurde die Abwicklung des Kreditkartengeschäfts
sukzessive automatisiert. Bei den Händlern wurden und bei den
Kreditkartenunternehmen (In-House-Operations) die EDV ausgeweitet. Dies trug zu
einer effizienteren Abwicklung der Transaktionen bei und erhöhte die Sicherheit,
die bei einem internationalen Massenzahlungssystem von besonderer Bedeutung ist.

Der nächste Schritt war hier die Ausstattung der Kreditkarten mit einem Chip auf
Basis der -Spezifikationen. Kombiniert mit EMV-fähigen Terminals wird die
Fälschung der Kreditkarten erschwert und Zahlung nur noch mit PIN statt
Unterschrift ermöglicht. Die war 2002 die erste deutsche Bank mit einem solchen
Chip, seit 2011 ist er auf allen deutschen Kreditkarten von Visa, Mastercard,
Diners, AmEx.

Im August 2010 startete Visa Europe auch in Deutschland ein Pilotprojekt
zusammen mit der zur Einführung der ''Visa CodeSure Karte'', die über einen
zufälligen Sicherheitscode verfügt, der über ein Tastenfeld auf der Karte
generiert wird.

Eine Weiterentwicklung sind die sogenannten Funk-Karten, die das über das
Nahfunkverfahren ermöglichen.



KREDITKARTENNUMMER

Die Kartennummer ist

 * Die ersten sechs Ziffern bilden den .
   * Die ersten 4 Ziffern stehen für die Kreditkartengesellschaft.
   * Die 5. Ziffer steht für die Kreditkartenart (z. B. bei American Express:
     blau, grün, gold, platin).
   * Die 6. Ziffer dafür, ob es sich um eine Zweitkarte, Partnerkarte,
     Firmenkarte etc. handelt.
 * Die restlichen 9 Ziffern sind die Kontonummer
 * Die letzte Ziffer ist die Prüfziffer (nach dem )

Beim üblichen dient die eindeutige Nummer zur Identifikation der Karte und damit
der Person, die wiederum mittels Unterschrift oder PIN ihre eigene Identität
nachweist.

Ähnlich wie bei en gibt es ein Deckungs- und ein (siehe ). Dabei ist dem
Kartenherausgeber bewusst, dass Mängel des Valutaverhältnisses auch auf das
durchschlagen können. Das Deckungsverhältnis besteht zwischen Karteninhaber und
Kartenherausgeber, das Valutaverhältnis wird zwischen Karteninhaber und
Vertragshändler begründet. Zudem gibt es ein Vollzugsverhältnis zwischen
Vertragshändler und Kartenherausgeber. Im Vollzugsverhältnis verpflichtet sich
das Kartenunternehmen gegenüber dem Vertragshändler, in bestimmten Intervallen
die aus dem Karteneinsatz resultierenden Forderungen unter Gebührenabzug () zu
vergüten. Gleichzeitig gibt das Kartenunternehmen ein abstraktes
Zahlungsversprechen nach § 780 BGB für künftige, auf Karteneinsatz beruhende en
des Vertragshändlers ab mit dem Vorbehalt der Rückbelastung in bestimmten
Fällen. Das Vertragsunternehmen ist verpflichtet, die Kreditkarte als
Zahlungsmittel anzuerkennen. Im Valutaverhältnis ist das Vertragsunternehmen zur
Übereignung des Kaufgegenstandes an den Karteninhaber verpflichtet. Im
Deckungsverhältnis ist der Karteninhaber zur monatlichen Zahlung der getätigten
Kartenumsätze verpflichtet. Rechtlich umstritten ist die zentrale Frage, ob und
bis wann der Karteninhaber die rechtlichen Folgen seiner Unterschrift auf dem
Leistungsbeleg (Belastungsbeleg, Slip) durch Widerruf beseitigen kann. Die geht
allgemein von einem ( BGB) aus.

Die vom Karteninhaber unterzeichneten Leistungsbelege bzw. die Angabe der
Kreditkartennummer stellen dann nach herrschender Meinung die maßgeblichen
Weisungen des Karteninhabers nach § 665 BGB dar.

Ein Weisungswiderruf ist allenfalls bei einer rechtsmissbräuchlichen
Inanspruchnahme des Kartenunternehmens durch das Vertragsunternehmen möglich.
Die Rechtsprechung tendiert dazu, die allgemeine Unwiderruflichkeit unter Bezug
auf die des s abzumildern. Dabei muss der Mangel beim Rechtsgeschäft aus dem
Valutaverhältnis offensichtlich oder liquide beweisbar sein. Es muss offenkundig
eine Fälschung von Leistungsbelegen oder ein anerkanntermaßen Geschäft zugrunde
gelegen haben, weshalb dem Vertragsunternehmen eine Forderung gegen den
Karteninhaber nicht zusteht.

Der Zahlungsverkehr mit seinen massenhaft anfallenden Geschäftsvorgängen kann
nur zuverlässig funktionieren, wenn von den Beteiligten ein gewisses Maß an
Kontrolle ausgeübt wird. Für den Giroverkehr ist dies ? und eine
Schadensersatzhaftung bei schuldhafter Verletzung von Sorgfalts- und
Kontrollpflichten ? seit langem anerkannt.


KRITIK


ÜBERSCHULDUNG

Zusätzlich zur Zahlungsfunktion und zum Bargeldabheben wird die (revolvierende)
Kreditkarte als bequemer schneller Privatkredit verwendet. Dies geschieht z. B.
häufig in USA, Großbritannien, Australien. In Ländern mit ( des s) wie
Deutschland und Österreich ist dieser Aspekt der Kreditkarten weniger wichtig.
Durch die Verbreitung der Kreditkarte und deren gestiegenes
volkswirtschaftliches Gewicht sind in zunehmendem Maße negative Wirkungen
sichtbar geworden: Die Verbraucher glauben sich wohlhabender, als sie es
tatsächlich sind; durch vermehrte Konsumausgaben sinkt die effektive Sparquote.


MONOPOLE

Das Kreditkartenwesen steht in vielen Ländern unter Beobachtung der
Regulierungsbehörden, da es ein zweiseitiger Markt mit Netzwerkeffekt ist. Die
beiden größten Protagonisten ? Visa und Mastercard ? sind Zusammenschlüsse von
Banken, die ihrerseits das Ergebnis von Joint Ventures sind. Diese
Besonderheiten machen es schwierig die üblichen Maßstäbe des Wettbewerbsrechts
anzulegen und erfordern innovative Wirtschaftsmodelle.

Die Konzentration und Abhängigkeit von wenigen Kartenorganisationen macht
technische Ausfälle und Embargos, wie das gegen Kuba, sehr einschneidend.


GEBÜHREN

Da Händler ihre Kreditkartengebühren auf alle Käufer umlegen, auch auf solche,
die keine Kreditkarten nutzen, verteuern sich die Waren für alle Kunden. In den
USA waren dies 2008 pro Haushalt 427 US-Dollar.

Durch den identischen Endkundenpreis für Bargeld- und Kreditkartenzahler und
durch Prämienprogramme gibt es einen impliziten Geldtransfer zwischen
Kreditkartennutzern und Barzahlern. Da die Kreditkartennutzung mit dem
Haushaltseinkommen korreliert, führt dies zu einem Transfer von Haushalten mit
niedrigem Einkommen zu Haushalten mit hohem Einkommen.


SICHERHEIT

Der EMV-Chip hatte lange unbemerkt schwere Sicherheitslücken, wie Forscher der
herausfanden: Es war möglich, Zahlungen mit falschen PIN-Codes durchzuführen.


LITERATUR

 * : ''Kreditkartengeschäft''. In: ''Deutsches und europäisches Bank- und
   Kapitalmarktrecht'', Springer, Heidelberg, 3. Auflage 2017, § 51, ISBN
   978-3-662-52806-8.
 * Haun/Neuberger: ''Kreditkartengeschäft''. In: ''Bankrecht und Bankpraxis'',
   6. Teil, 7. Abschnitt, ISBN 978-3-86556-009-4.
 * Robert D. Manning: ''Credit card nation: the consequences of America?s
   addiction to credit'', New York, NY : Basic Books, 2000.


WEBLINKS


EINZELNACHWEISE

<references>
<ref name="AT_ZaDiG">
Österreich: Haftungshöchstbetrag gem. (Zahlungsdienstegesetz); Erläuterungen
dazu siehe Absatz verbraucherrecht.at (Stand 4. Dez. 2015);
tagesaktuelle Gesetzesfassung siehe:
</ref>
</references>

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