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CHARTER






VERSICHERUNGSBESTÄTIGUNG


EIS CHARTERSIEGEL PLATINUM

Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass die Charteragentur

Sail the Spirit Yachtcharter und Segeltörns

Burnitzstraße 23
D - 60596 Frankfurt

(nachfolgend nur noch „Charteragentur“ genannt)

bei uns für das im nebenstehenden Siegel aufgeführte Jahr eine Kundenschutz
Insolvenzabsicherung abgeschlossen hat.


SAIL THE SPIRIT YACHTCHARTER UND SEGELTÖRNS



Burnitzstraße 23
D - 60596 Frankfurt

Fon: +49 (69) 13 81 90 60
E-Mail: charter@sail-the-spirit.com
Web: www.sail-the-spirit.com

Für Sie als Kunde dieser Charteragentur gilt folgender Versicherungsschutz




§ 1 UMFANG DES VERSICHERUNGSSCHUTZES

Der Versicherer übernimmt

den Forderungsausfall des rechtlich bestehenden Anspruches auf Rückzahlung eines
in dem Vertragsjahr gezahlten Boots- / Yacht- oder Kojencharterpreises des
Charterkunden aufgrund der Nichterbringung der Leistung durch Insolvenz der
versicherten Charteragentur oder der vermittelten Charterbasis;

nach positiver Prüfung des Anspruches und seiner Durchsetzbarkeit, alle Kosten
der gerichtlichen Geltendmachung gegenüber der Charteragentur oder der
Charterbasis durch einen vom Versicherer benannten Anwalt.

Wir helfen mit auch in der Corona Krise!

Falls eine Charterbasis aufgrund der Corona Krise dem Charterkunden die Yacht
nicht zur Verfügung stellen kann und die bereits geleistete Zahlung dem
Charterkunden in Form eines Gutscheins umgewandelt, erstreckt sich der
Versicherungsschutz des Chartersiegels auch auf diesen Gutschein. Voraussetzung
der Leistung des Versicherers ist, dass die Gültigkeit des Gutscheins maximal 18
Monate, gerechnet ab dem eigentlich vertraglich zuerst vereinbarten Charter
Check-In Datum, befristet ist.

Beispiel: Die Charteragentur geht insolvent und hat die Kundengelder noch nicht
an die Charterbasis weiter geleitet. Die Kundengelder fallen ind die
Insolvenzmasse. Weder das gecharterte, noch ein Ersatzschiff, werden dem
Charterkunden durch die Insolvenz von der versicherten Charterbasis zum
vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.





§ 2 GELTUNGSBEREICH

Die Versicherung gilt weltweit.


§ 3 ERSATZLEISTUNG UND VERSICHERUNGSSUMMEN

Gerichts- und Rechtsanwaltskosten bezogen auf die Durchsetzung der Rückzahlung
des Charterpreises.

Bei Insolvenz der Charteragentur die Höhe des von der Charteragentur
vereinnahmten und nicht an die Charterbasis weiter geleiteten oder erstatteten
Charterpreises bis zu einer Höchstsumme von 20.000 EUR/Charter.

Bei Insolvenz der Charterbasis den vereinnahmten und nicht erstatteten
Charterpreis bis zu einer Höchstsumme von 20.000 EUR/Charter.

Eine anteilig erbrachte Leistung ist im Verhältnis der Gesamtcharter und dem
Gesamtcharterpreis anzurechnen.

Die Leistung des Versicherers ist bis zu 6 Wochen vor Charterbeginn auf maximal
33% des Gesamtcharterpreises begrenzt.

Es gilt eine Kumulgrenze von 110.000 EUR pro Insolvenz der Charteragentur oder
der im Vertrag benannten Charterbasis für alle betroffenen Charterkunden
vereinbart. Im Falle der Übersteigung dieser Kumulgrenze verringern sich die
einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem der Gesamtbetrag zum
Höchstbetrag steht.


§ 4 AUSSCHLÜSSE

Ausgeschlossen von Versicherungsumfang gelten:

Der Ausfall der Charter, sofern die Charterbasis dem Charterkunden eine andere
Charteryacht mit gleicher Kabinenanzahl angeboten hat und dieser die Ersatzyacht
ablehnt. (Ersatzboot Definition nach Allgem. Charterbedingungen: Eine in Größe,
Kabinen- und Kojenanzahl, Ausstattung sowie Alter - bis zwei Jahre unterschied -
vergleichbare Yacht.);

Ein zumutbarer Ausfall von 24 Std. pro Charterwoche wegen z.B. einer zu späten
Rückgabe des Vorcharterers oder einer Reparatur;

Der Ausfall der Charter aufgrund eines Zustandes, den der Charterkunde selbst zu
vertreten / verantworten hat oder bereits vor Abschluss des Chartervertrages
wusste;

Minderungen des Charterpreises aufgrund von Unzufriedenheit oder Fehlen von
zugesicherten Eigenschaften (wie z.B. Sauberkeit, Beiboot, Außenborder,
Zusatzsegel, etc.), sofern dadurch die Fahrtüchtigkeit der gecharterten Yacht
weiterhin sichergestellt ist;

Charterpreise, die nicht über Banktransferwege (Überweisungen / Lastschriften /
Kreditkarten) und nicht direkt an die vermittelnde Charteragentur oder die
Charterbasis gezahlt wurden.

Der Insolvenzantrag, der der insolventen, vermittelnden Charteragentur oder der
Charterbasis bereits vor Abschluss des Chartervertrages gestellt worden ist.


§ 5 SCHADENMELDUNG

Der Charterkunde ist verpflichtet unverzüglich nach Kenntnis der Nichterbringung
der Leistung oder Information der Insolvenz der Charteragentur oder -basis den
Sachstand bei der

EIS European Insurance & Services GmbH

Scharfe Lanke 109-131

D-13595 Berlin

Schadenhotline +49 30 214082 20 (24 Std./ 7 Tage Hotline)

E-Mail claim@eis-insurance.com

zu melden.


§ 6 OBLIEGENHEITEN IM SCHADENFALL UND DEREN AUSWIRKUNGEN BEI VERLETZUNG DIESER

Der Versicherungsnehmer und der versicherte Kunde ist verpflichtet, den Schaden
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen, nach Kenntnisnahme
des Schadens zu melden und für die Abwendung und Minderung eines Schadens zu
sorgen und, wenn die Umstände es gestatten, die Weisungen der EIS European
Insurance & Services einzuholen und zu befolgen. Der Versicherungsnehmer hat auf
Verlangen der EIS/ dem Versicherer jede Auskunft zu erteilen und alle Belege zur
Verfügung zu stellen, die für die Feststellung des Versicherungsfalles und des
Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich sind.

Verletzt der Versicherungsnehmer oder der versicherte Kunde eine in diesen
Bedingungen festgelegte Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere §§ 6 und 62 VVG) von der Verpflichtung
zur Leistung frei.

Steht dem Versicherungsnehmer oder dem versicherten Kunden ein
Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht der Anspruch auf den
Versicherer über, soweit dieser dem Versicherungsnehmer oder dem versicherten
Kunden den Schaden ersetzt (§67 VVG). Gibt der Versicherungsnehmer oder der
versicherte Kunde seinen Anspruch gegen den Dritten oder ein zur Sicherung des
Anspruches dienendes Recht auf, wird der Versicherer von seiner Ersatzpflicht
insoweit frei, als er aus dem Anspruch oder dem Recht hätte Ersatz erlangen
können.


§ 7 GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Grundlage dieser Deckung ist Deutsches Recht. Es finden die Bestimmungen des
Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in jeweils aktueller Form Anwendung.


§ 8 GERICHTSSTAND

Als Gerichtsstand gilt Berlin als vereinbart.

Der Versicherer ist die Triglav Osiguranje d.d., Antuna Heinza 4, HR-10000
Zagreb.


IM SCHADENFALL ...

Die Schadenhotline der EIS European Insurance & Services GmbH steht Ihnen im
Fall der Fälle täglich 24 Stunden unter +49 (0)30 214082-20 zur Verfügung.

Für einen schnellen Datenaustausch und eine zügige Bearbeitung empfehlen wir
Ihnen die Kontaktaufnahme mit unserer Schadenabteilung per E-Mail unter
claim@eis-insurance.com


FÜR YACHTVERSICHERUNG

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SERVICE

 * EIS Charter Siegel
 * Kostenlose Iridium SMS


FÜR SKIPPER & CREW

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 * Reiserücktrittskosten-Versicherung
 * Reisepreisabsicherung
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 * Auslandsreisekranken-Versicherung
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KONTAKT

EIS - European Insurance & Services GmbH
Scharfe Lanke 109-131
D-13595 Berlin

Tel: +49 (0)30 214 082 -0
Mo.-Fr.: 9:00 - 18:00 Uhr (außer an Feiertagen)
info@eis-insurance.com

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