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Bankrechtstag Vorstand Kuratorium Beitrittserklärung Satzung Schriftenreihe
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Das Bankrecht hat sich zu einem Kernfach des Zivilrechts und des
Wirtschaftsrechts entwickelt. Es ist heute ein Zentralgebiet in der
Rechtsprechung der Zivilgerichte. Die Errichtung des für Bankrecht zuständigen
XI. Zivilsenats beim Bundesgerichtshof und von Spezialsenaten bei
Oberlandesgerichten dokumentiert dies anschaulich.

Von Seiten der Wissenschaft beschäftigt sich ebenfalls eine immer größere Zahl
von Universitätslehrern mit bankrechtlichen Fragestellungen.

Von verschiedenen Seiten war der Wunsch laut geworden, diesem Gebiet in seiner
speziellen Verbindung von Wissenschaft und Praxis auch organisatorisch das
gebührende Gewicht zukommen zu lassen.

Deshalb wurde eine "Bankrechtliche Vereinigung-Wissenschaftliche Gesellschaft
für Bankrecht e.V." am 08. September 1989 (Vereinsregister) gegründet mit Sitz
in Frankfurt am Main. Ihr Zweck ist es, die wissenschaftliche Behandlung aller
das Bankrecht betreffenden Fragen zu fördern. Die Vereinigung verfolgt dieses
Ziel, indem sie u.a. Juristen aller Berufsrichtungen miteinander ins Gespräch
bringt, um im Rahmen von Vortragsveranstaltungen und in sonstiger Weise einen
Gedankenaustausch über nationale und internationale bankrechtliche Fragen zu
ermöglichen und auf diesem Wege bankrechtliche Veröffentlichungen zu fördern.
Die Vereinigung ist als gemeinnützig anerkannt. Mitglied kann jede dem Bankrecht
nahe stehende natürliche oder juristische Person aus Wissenschaft, Wirtschaft,
Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung werden.