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Luftfahrtrecht und Luftrecht Spezialisten





WIR LÖSEN ALLE JURISTISCHEN PROBLEME IM BEREICH DER LUFTFAHRT.


NASKE RECHTSANWÄLTE IST DIE SPEZIALKANZLEI FÜR LUFTRECHT/LUFTFAHRTRECHT.




WIR BERATEN U.A. LUFTFAHRTUNTERNEHMEN, FLUGZEUGHERSTELLER, PILOTEN,
INSTANDHALTUNGSBETRIEBE & CAMO.



WO ANDERE AUFGEBEN, FINDEN WIR LÖSUNGEN.



EINEN GUTEN ÜBERBLICK FINDEN SIE IN DEN VON NINA NASKE VERFASSTEN LUFTRECHT
BASICS



Die Vielfalt der Genehmigungstatbestände in der Luftfahrt geht mit einer
Vielfalt an Begriffen einher. Mal ist von der Genehmigung die Rede, dann von
einer Zulassung, mitunter geht es um Erlaubnisse, manchmal wieder wird von
Berechtigungen gesprochen. Nicht immer gibt es Unterschiede, aber wenn es
wirklich darauf ankommt, ist genaue Prüfung und gründliche juristische Arbeit
gefragt.

Wichtigstes Merkmal: die Genehmigung, Zulassung, Erlaubnis oder Berechtigung
muss stets erst vorliegen, bevor es dann endlich losgehen kann.


UNTERNEHMEN DER LUFTFAHRT BRAUCHEN GENEHMIGUNGEN

Flughäfen, Airlines, Flugsicherungsdienste, Flugzeughersteller und
Instandhaltungsbetriebe und Flugschulen oder sogar Cateringunternehmen - in der
Luftfahrt brauchen die meisten Unternehmen für ihre Arbeit bestimmte
Genehmigungen.

Besonders aufwändig kann es für die Fluggesellschaften werden, die jedenfalls
drei grundlegende Genehmigungen brauchen:


 * Die Betriebsgenehmigung (Operating Licence): zu den Voraussetzungen gehört
   unter anderem die finanzielle Leistungsfähigkeit. Die Rechtsvorschriften zur
   Betriebsgenehmigung finden sich in der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008
   
 * Die Betriebsgenehmigung bekommt nur, wer über ein
   Luftfahrzeugbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate, AOC) verfügt. Für das
   AOC muss gezeigt werden, dass ein sicherer Flugbetrieb gewährleistet ist,
   deshalb braucht die Airline insbesondere auch qualifiziertes Personal. Das
   AOC wird nach den Rechtsregeln der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 bzw.
   Verordnung (EU) Nr. 2018/1139 (Grundverordnung) und der Verordnung (EU) Nr.
   965/2012 (Durchführungsverordnung) erteilt
   
 * Die Genehmigung als Unternehmen zur Führung der Aufrechterhaltung der
   Lufttüchtigkeit (Continuing Airworthiness Management Organisation, CAMO) wird
   nach der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 und der Durchführungs-Verordnung (EU)
   Nr. 1321/2014 erteilt.
   

Je nach Art des Flugbetriebs können dann noch weitere Genehmigungen hinzukommen.
Außerdem steht die Airline ständig unter der Aufsicht der Luftfahrtbehörde (in
Deutschland: des Luftfahrt-Bundesamts). Das bedeutet unter anderem, dass mit
Überraschungsbesuchen der Behörde zu rechnen ist, die überprüfen will, ob alle
Anforderungen eingehalten werden.



DARUM KÜMMERN WIR UNS FÜR SIE!


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